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Peter Gerhardt

AfD 10.09.2026 Sitzungen 8/53

Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“

Stattdessen bekommen wir eine Regierungserklärung mit dem Titel „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“. Aber sei es drum. Bei dieser Landesregierung, muss ich sagen, wundert mich nicht mehr viel. Die Regierungserklärung, die wir gerade gehört haben, passt erstaunlich gut zur aktuellen politischen Situation in diesem Land. Denn der Titel verspricht uns mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung, drei große Versprechen. Bei allen dreien lohnt sich die Frage, genauer hinzuschauen, was am Ende übrigbleibt. Das gilt im Übrigen auch für den Namen Ihres Gesetzes, das Sie eben angekündigt haben: Thüringer Energieermöglichungsgesetz. Man könnte fast sagen, je länger der Name des Gesetzes, desto größer der Versuch, vom eigentlichen Inhalt abzulenken. Denn beim Thüringer Energieermöglichungsgesetz ist der Name jedenfalls deutlich ambitionierter als die Politik, die tatsächlich dahintersteht. Das Ganze klingt nach Aufbruch, Technologieoffenheit, Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit. Wenn man allerdings mal genauer hinsieht, erkennt man sehr schnell: Sie ändern im Wesentlichen die Verpackung, die energiepolitischen Grundsatzentscheidungen bleiben aber bestehen. Sie schaffen das bisherige Thüringer Klimagesetz ab bzw. planen das Ganze. Sie wollen einige besonders starre Vorgaben streichen. Das Ziel einer klimaneutral organisierten Landesverwaltung bis 2030 entfällt, aber daraus einen wirklich großen Wurf zu konstruieren, das ist schlichtweg falsch. Denn der entscheidende Fakt, der bleibt: Thüringen soll seinen gesamten Energiebedarf ab 2045 bilanziell aus erneuerbaren Energien aus eigenen Quellen decken. Windenergie, Solarenergie, Biomasse werden gesetzlich zu den Säulen der künftigen Energieversorgung. Wie kann man da allen Ernstes von Technologieoffenheit sprechen, wenn gesetzlich festgelegt wird, welche Energieformen es letztlich richten sollen? Auch die Begründung entlarvt diesen Etikettenschwindel. Dort heißt es sinngemäß: technologieoffen, solange es sich um erneuerbare Energiequellen handelt. Wo ist das bitte Technologieoffenheit? Das ist politisch gelenkte Technologieauswahl. (Beifall AfD) Besonders deutlich wird diese Täuschung bei der Windenergie. Sie beenden den Windkraftausbau nicht, Sie organisieren ihn bedrohend neu. Die Ausweisung von Windkraftvorranggebieten und die bundesrechtlichen Vorgaben, die bleiben natürlich bestehen. Sie haben schon eben zugegeben, dass Sie dafür keine Mehrheiten im Bundesrat organisieren können. Die Windflächenziele nach WindBG sind weiter maßgeblich. Das heißt, Sie streichen die Thüringer Vorgaben, während der übergeordnete Ausbaupfad weiterläuft. Ihre eigene Gesetzesbegründung, die hat noch mal deutlich gemacht, um welche Dimensionen es geht. Das ist auch hinlänglich bekannt. Bis 2027 müssen in Thüringen 29.000 Hektar, also 1,8 Prozent der gesamten Landesfläche als Windenergiegebiete ausgewiesen werden. Bis 2032 sollen es sogar 35.600 Hektar werden bzw. 2,2 Prozent. Jetzt kommt der eigentliche Hammer. Sie räumen selbst ein, dass ein erheblicher Teil der vorgesehenen Windenergieflächen Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen ist. Und was machen Sie? Sie reagieren darauf nicht mit einem grundsätzlichen Kurswechsel, einer Korrektur dieses Ausbaupfades, sondern Sie wollen die Bürger mit höheren Akzeptanzzahlungen zum Schweigen bringen. (Beifall AfD) Ich finde, das ist ein ganz entscheidender Punkt dieser Debatte. Sie wissen ganz genau, dass es vor Ort erheblichen Widerstand gibt. Sie wissen, dass gegen Windenergieflächen geklagt wird. Sie wissen, dass die Akzeptanz vielerorts fehlt. Und welche Schlussfolgerungen ziehen Sie daraus? Etwa den Ausbaupfad grundsätzlich zu hinterfragen? Nein. Die Schlussfolgerung lautet: Da müssen wir eben die Akzeptanz erhöhen. Und wie wollen Sie das machen? Mit Geld. Dann gibt es eben 0,1 Cent mehr. Super, finde ich Klasse. Und genau deshalb ist die Neuregelung so aufschlussreich. Bei neuen Windkraftenergieanlagen und repowerten-Anlagen soll also die finanzielle Beteilung jetzt auf 0,3 Cent die Kilowattstunde steigen, 0,1 Cent mehr als bisher. Da muss man sich mal diese Logik wirklich vor Augen führen, die Politik beschließt einen massiven Ausbaupfad, die Menschen vor Ort wehren sich vielerorts in Bürgerinitiativen, und die Antwort der Politik ist es nicht etwa, das Ganze ernst zu nehmen als demokratisches Signal. Die Antwort lautet schlichtweg: Dann erhöhen wir eben die Zahlung! Und da muss man auch noch mal ganz klar sagen, wenn Windkraft tatsächlich die von Ihnen behauptete Erfolgsgeschichte wäre, warum muss man dann die Akzeptanz mit immer mehr Geldleistungen erkaufen? Ist doch ein bisschen widersprüchlich. (Beifall AfD) Und – lassen Sie mich noch eines sagen. Natürlich kann eine Gemeinde durch Windkraft Pachteinnahmen oder Beteiligungszahlungen erhalten. Sie haben ja selbst die Stiftung „Saaleplatte“ genannt und Einnahmen von deutlich über 100.000 Euro im Jahr. Oftmals ist es aber so, dass die Gemeinden diese Anlagen eigentlich gar nicht wollen, sich aber auf diese Projekte einlassen, um überhaupt noch in ihrem engen Haushalt Spielraum für freiwillige Leistungen zu haben. Das ist doch mal der Fakt. (Beifall AfD) Und – das ist der Witz – nach Ihrem Entwurf sollen sogar jetzt 0,1 Cent/kwh für pauschale Zahlungen geleistet werden an einen definierten Kreis von Anwohnern, die in der Nähe von Windenergieanlagen leben. Echte Bürgerbeteiligung wäre es doch hingegen, wenn die Bürger über den Ausbau vor Ort tatsächlich mitentscheiden könnten. Was Sie hier aber planen, das ist etwas grundlegend anderes. Die politische Entscheidung zum Ausbau, die steht im Grundsatz fest. Die Flächenziele stehen, klar – das ist Bundesrecht und anschließend soll eben ein bisschen Geld verteilt werden, damit der Widerstand geringer wird. Das ist aber keine echte Beteiligung, was Sie hier betreiben mit Ihrem Gesetzesvorhaben, das ist Akzeptanzmanagement. Und genau das sagt Ihre Begründung praktisch selbst, die finanzielle Beteiligung soll den Windkraftausbau nicht begrenzen, sondern seine Umsetzbarkeit durch höhere Akzeptanz verbessern. Eindeutig – finde ich – kann man das nicht formulieren, aber hier muss ich auch noch mal ganz klar sagen: Unsere Landschaft ist in Thüringen nicht käuflich. (Beifall AfD) Und ich finde, hier liegt der grundsätzliche Unterschied zwischen Ihrer Politik und unserer Kritik. Für uns ist die Landschaft in Thüringen nicht nur einfach eine Fläche, die man so lange planerisch bearbeitet, bis sie in einem Windkraftvorranggebiet auftaucht oder in einem Regionalplan, sondern wir halten die Thüringer Höhenzüge, die Wälder, die Felder für einzigartig und für erhaltenswert. Sie prägen die Orte, sie prägen unsere Landschaften, sie prägen den Tourismus in Thüringen. Deshalb ist es nicht egal, ob immer mehr und immer größere Windkraftanlagen hier in Thüringen errichtet werden. (Beifall AfD) Die Zerstörung unserer Landschaft verschwindet nicht, wenn höhere Geldleistungen gezahlt werden. Glauben Sie also ernsthaft, dass sich ein Bürger, der jetzt eine höhere Geldleistung erhält vor Ort, davon abbringen wird, seinen Widerstand gegen Windräder vor Ort aufzugeben? Das ist doch absurd. Deshalb müsste ein echter Kurswechsel so aussehen, dass die Menschen vor Ort mehr Entscheidungsspielraum bekommen, mehr Gewicht für Landschafts- und Naturschutz, mehr Gewicht für tatsächlich betroffene Gemeinden. Und eines muss man auch noch mal klar sagen, Sie haben ja die Versorgungssicherheit angesprochen. Windkraft löst das Problem der Versorgungssicherheit nicht. Und damit kommen wir zu den eigentlichen Aufgaben von Energiepolitik. Eine Energiepolitik muss nicht möglichst viele Windräder bereitstellen. Eine Energiepolitik, eine seriöse Energiepolitik, muss Energieversorgung gewährleisten, 24 Stunden am Tag, 364 Tage im Jahr, für Handwerk, für Industrie, für die Haushalte. Das ist, denke ich, eine Binse. Und genau deshalb ist die Fixierung auf zusätzliche wetterabhängige Erzeugung so problematisch. Denn – und das wissen Sie, denke ich – auch eine installierte theoretische Leistung von einem Megawatt Windenergie ist nicht das Gleiche wie stets verfügbare Leistung aus Gas, Kohle oder Atomstrom. Ein Windrad produziert Strom, wenn Wind vorhanden ist. Der Bedarf der Wirtschaft, der Bedarf der Bevölkerung, der richtet sich aber nicht nach dem Wetterbericht. (Beifall AfD) Genau deshalb braucht es dieses zusätzliche System, das Sie angesprochen haben, zusätzliche Netze, Speicher, Flexibilitätsoptionen, andere Formen gesicherter Energieversorgung. Und genau das räumen Sie ja auch selbst ein, das Windrad allein liefert gerade kein funktionierendes Energiesystem. Trotzdem wird in der politischen Debatte eigentlich immer wieder so getan, als müsse man lediglich genügend Windenergieleistung installieren und damit sei das Problem gelöst. Wind und Sonne schickt ja bekanntlich keine Rechnung, heißt es immer so schön. Sie führen aber selbst in Ihrer Rede, in Ihrer Regierungserklärung aus, dass die Ausschreibungsergebnisse bei Windenergie zwar bei 6 Cent/kWh liegen und damit ja bewiesen sei, wie günstig Windstrom sei. Wenig später müssen Sie aber zugegeben, dass wegen der Einspeisung von Wind und Solar Netze, Speicher und weitere Infrastruktur koordiniert und gebaut werden müssen, um die Versorgungsausfälle zu gewährleisten. Der Preis am Windrad, das zeigt sich halt immer wieder, ist eben nur die halbe Rechnung. Entscheidend sind die Systemkosten. Netzausbau kostet Geld. Speicher kosten Geld. Regelung der Reserve kostet Geld. Der gesamte Umbau der Energieinfrastruktur kostet Geld, und zwar richtig viel Geld. Genau deshalb darf Energiepolitik eben nicht ausschließlich fragen: Was kostet eine erzeugte Kilowattstunde an der Windenergieanlage? Sie muss fragen: Was kostet ein zuverlässiges Energiesystem insgesamt? (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke: Was ist dann zuverlässig? Ein Atomkraftwerk?) Lassen Sie mich auch noch mal zu den Kommunen kommen. Auch bei den Kommunen sollen ja anscheinend zusätzliche Belastungen entstehen. Kommunen und öffentliche Einrichtungen sollen jährlich 1,9 Prozent an Energie einsparen. Für das kommunale Energiemanagement werden ab 2028 rund 1,1 Millionen Euro veranschlagt, ab 2030 1,3 Millionen Euro. Was die Kommunen aber nach 2030 tatsächlich investieren müssen, um diese Einsparvorgaben Jahr für Jahr erfüllen zu können, das kann die Landesregierung heute nicht seriös beziffern. Ein Gesetz, das eigentlich den Namen „Ermöglichung“ trägt, kommt also mit neuen Vorgaben und Pflichten daher, Datenpflichten, Einsparpflichten, Energiemanagement und noch nicht absehbaren Folgekosten. Da muss ich sagen, das ist schon eine bemerkenswerte Definition von Ermöglichung. Sie beenden den Irrweg der aktuellen Energiepolitik nicht. Sie modernisieren Ihre Sprache. Aus Klimagesetz wird hier eben Energiegesetz. Aus Energiewende wird Energieermöglichung. Aus Windkraftausbau wird Technologieoffenheit. Aber, das kann ich Ihnen auch sagen, die Menschen in Thüringen sind nicht dumm. Sie merken, wenn lediglich das Etikett ausgetauscht wird. (Beifall AfD) Denn eine wirklich energiepolitische Wende würde heißen: Versorgungssicherheit zuerst, vor allen Dingen Bezahlbarkeit zuerst, Wirtschaftlichkeit zuerst. Am Ende bleibt deshalb von diesem Energieermöglichungsgesetz vor allen Dingen eines: Ein neues Etikett auf alter Politik. Man streicht einige Vorgaben. Man verschiebt einige Jahreszahlen. Man spricht plötzlich fortwährend von Bezahlbarkeit und Versorgungsicherheit. Aber man hält an der grundlegenden Richtung fest. Windkraft bleibt eben die zentrale Säule. Der Ausbaupfad bleibt bestehen und fehlende Akzeptanz soll künftig mit höheren Zahlungen überwunden werden. Das ist Etikettenschwindel. Und dieser Begriff passt inzwischen nicht nur zu Ihrem Energiegesetz. Etikettenschwindel beschreibt mittlerweile auch diese Landesregierung, finde ich, ziemlich gut. Eine Koalition, deren politische Grundlage vor unseren Augen zerfällt. Abgeordnete und Minister, die die Fraktion verlassen. Deswegen lassen Sie mich zum Schluss sagen: Ich hoffe, dass das die letzte inhaltliche Regierungserklärung ist, die wir von dieser zerbrochenen Koalition hören müssen. Die nächste Regierungserklärung, die ich gerne von Ihnen hören möchte, ist ihr geschlossener Rücktritt. Machen Sie den Weg frei für Neuwahlen! (Beifall AfD)

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