37. Sitzung (WP20)
22.09.2023 · 143 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: FDP (18)SPD (17)CDU (16)SSW (8)GRÜNE (8)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlich willkommen! Ich eröffne die Sitzung und setze die Plenartagung fort. Ich teile Ihnen zunächst mit, dass wir leider nach wie vor erkrankte Kollegen haben. Für die CDU-Fraktion sind das die Kollegen Wiebke Zweig und Andreas Hein und für die SPD-Fraktion Niclas Dürbrook. Allen dreien nach wie vor gute Besserung! (Beifall) Wegen auswärtiger Verpflichtungen sind Minister Schrödter und Minister Schwarz heute ganztags und Ministerin Dr. Sütterlin-Waack am Nachmittag abwesend. Jetzt können Sie mit mir gemeinsam Schülerinnen und Schüler der Grund- und Gemeinschaftsschule Wik aus Kiel begrüßen. – Herzlich willkommen! (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf: Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen durch den Bund weiter sicherstellen Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW Drucksache 20/1187 (neu) Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen verlässlich finanzieren Alternativantrag der Fraktionen von FDP, SSW und SPD Drucksache 20/1225 (neu) – 2. Fassung Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Zunächst hat die Kollegin Katja Rathje-Hoffmann für die CDU-Fraktion das Wort.
Katja Rathje-Hoffmann CDU
Guten Morgen, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schleswig-Holstein hat als eines der ersten Länder schon früh mit der Umsetzung der Istanbul-Konvention angefangen. Wir werden Frauen und deren Kinder noch besser vor sexualisierter und vor häuslicher Gewalt schützen. Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles und gesellschaftliches Problem, das wir alle gemeinsam bekämpfen müs- (Katja Rathje-Hoffmann) sen. Mittlerweile ist oder war beinahe jede dritte Frau davon betroffen. Deswegen haben wir in Schleswig-Holstein ein umfassendes Schutz- und Hilfesystem für die betroffenen Frauen und deren Kinder aufgebaut. Frauenhäuser und Frauenfachberatungsstellen helfen hier konkret und niederschwellig. Durch den Aufbau dieser Unterstützungseinrichtungen und -systeme helfen wir in akuten und oftmals lebensbedrohlichen Lagen. Deshalb ist es so wichtig, dass dieses Netz an Unterstützungsmaßnahmen eng und verzahnt geknüpft wird, damit betroffene Frauen die passgenaue und schnelle Hilfe finden, die sie wirklich benötigen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Eine wichtige und erfolgreiche Unterstützung für dieses Hilfesystem kommt aus dem Bundesprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“, das es seit dem 18. Februar 2020 gibt. Dieses Bundesprogramm ist ein Teil des Gesamtprogramms der Bundesregierung zur Unterstützung und Umsetzung der Istanbul-Konvention. Die Bundesförderung gliedert sich in einen investiven und in einen innovativen Strang; aus beiden Fördersträngen können Zuwendungen beantragt werden. Der investive Teil des Förderprogramms umfasst die Förderung von Baumaßnahmen zum modellhaften Ausbau von Schutz- und Beratungseinrichtungen für betroffene Frauen. Unser Land erhält aus diesem Programm insgesamt 4 Millionen Euro, auf die wir nicht verzichten können. Mit dieser Forderung sind wir nicht alleine: Auch die GFMK der Bundesländer hat sich einstimmig für die Fortsetzung dieses Programmes ausgesprochen. Der aktuell verhängte Förderstopp lässt bei allen Bundesländern die Alarmglocken laut schrillen. Das Programm muss über das Jahr 2024 hinaus weitergeführt werden. In Kiel wird, um ein Beispiel zu nennen, der Erweiterungsbau des Frauenhauses durch das Programm finanziert, und in Itzehoe und Halstenbek werden Schutzwohnungen eingerichtet – darauf können wir nicht verzichten. Es ist schon sehr bedauerlich, dass diese Forderung im Oppositionsantrag der FDP nicht steht, vielleicht kann man sich darauf aber noch einigen. Darüber hinaus bekräftigen wir heute den einstimmigen Landtagsbeschluss vom 25. November letzten Jahres, Drucksache 20/451, Stärkung der Frauenfacheinrichtungen in Schleswig-Holstein vorantreiben. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Wir bekennen uns zum Ziel der Überführung der zusätzlichen Landesmittel für die Förderung der Frauenfacheinrichtungen aus dem Einzelplan 10 in Höhe von 750.000 Euro. Diese Mittel gibt es bereits seit acht Jahren, und es wird wirklich Gutes damit getan. Zudem regen wir eine Prüfung auf Basis der aktuellen Bedarfe im FAG an. Außerdem werden wir an der bestehenden Dynamik von 2,5 Prozent für die Frauenfacheinrichtungen im Rahmen des FAG nicht rütteln. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aktuell steigt der Bedarf an Frauenhausplätzen, Zufluchtsorten und benötigter Fachberatung kontinuierlich weiter an. Der Förderstopp würde bedeuten, dass wir bei uns in Schleswig-Holstein auf 1 Million Euro jährlich für die Bekämpfung der Folgen von Gewalt an Frauen verzichten müssten – Tendenz steigend, denn es gab im Vorjahr einen Anstieg der häuslichen Gewalt um fast 10 Prozent. Da müssen wir gemeinsam konzertiert handeln. Daher freue ich mich, dass auch SPD und SSW diesen Antrag unterstützen, sodass wir uns gemeinsam beim Bund dafür einsetzen können, dass wir die zugesagten Gelder auch weiterhin bekommen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für uns gibt es einen gemeinsamen Feind, und das ist die Gewalt an Frauen und deren Kindern. – Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Peter Lehnert
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich das Wort der Kollegin Catharina Nies. (Annabell Krämer [FDP]: Ist das richtig, Herr Präsident!) – Ich habe es jedenfalls hier stehen. Wieso sollte das nicht richtig sein? (Annabell Krämer [FDP]: Weil ich Antragstellerin bin.) – Das ist ein Alternativantrag. Es ist ja kein eigenständiger Antrag. Jetzt hat jedenfalls die Kollegin Catharina Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Jeder Mensch hat das Recht, frei von Gewalt zu leben. Jede Frau hat dieses Recht. 42.816.000 Frauen leben in diesem Land, und wenn jede vierte Frau in Deutschland zwischen 16 und 85 Jahren mindestens einmal in ihrem Leben von häuslicher oder sexualisierter Gewalt betroffen ist, dann sind das weit über 10 Millionen Frauen in unserer Gesellschaft, die entweder aktuell Gewalt erfahren, sie erfahren haben oder noch erfahren werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass auch in diesem Raum betroffene Frauen sitzen, ist immens hoch. Diese Zahlen und diese Tatsachen machen mich unfassbar wütend, weil sich daran seit Jahren nichts ändert. Die Gewalt in Partnerschaften ist laut BKA im Jahr 2022 noch weiter angestiegen, nämlich um 9,4 Prozent. Das ist inakzeptabel. Die Gewalt geht weiterhin überwiegend von Männern aus, und Frauen sind überwiegend davon betroffen. Ich frage mich wieder und wieder: warum? Warum denken in einem modernen Land, in einer emanzipierten Gesellschaft, immer noch so viele Männer, dass es okay sei, eine Frau zu bedrohen, sie zu schlagen, sie zu vergewaltigen oder ihr das Leben zu nehmen? Und vor allem: Warum denken sie, damit ohne Konsequenzen durchzukommen – strafrechtlich und oftmals auch umgangsrechtlich hinsichtlich der gemeinsamen Kinder? Für mich ist klar: Wir müssen noch stärker präventiv arbeiten, wir müssen konsequenter gegen Täter_innen vorgehen, und wir müssen unser Hochrisikomanagement landesweit ausbauen, im Übrigen auch im Hinblick auf die gesamte häusliche Gewalt, also die Partnerschaftsgewalt und auch die innerfamiliäre Gewalt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ich bin froh, dass es uns mit dem Haushalt 2023 gelungen ist, erstmalig eine Förderung für die Beratungsstellen zu § 201 a LVwG, nach polizeilicher Wegweisung, in Schleswig-Holstein auf den Weg zu bringen. Das sind immerhin 12.500 Euro pro Beratungsstelle, und die Förderrichtlinie wird gerade fertiggestellt. Das war ein sehr wichtiger Schritt, und auf diesen Erfolg bin ich stolz. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Auch mit dem Aufbau des Kompetenzzentrums gegen geschlechtsspezifische Gewalt gehen wir als Land den richtigen Weg. Die Organisationsberatung beim LFSH konnte zum 1. Juli 2023 die Arbeit beginnen. Das sind wichtige Schritte, aber genug ist das nicht. Wir müssen das Hilfesystem weiter stärken und absichern. Wir Schleswig-Holsteiner_innen haben schon vor Jahren klargestellt, dass Schutz und Hilfe bei Gewalt keine freiwillige Aufgabe der öffentlichen Hand sein kann, sondern institutionalisiert sein muss. Deshalb haben wir einen Teil der Finanzierung der Frauenfacheinrichtungen über das Finanzausgleichgesetz abgesichert. Das ist richtig und im Vergleich zu anderen Bundesländern auch sehr fortschrittlich. Land und Kommunen tragen gemeinsam Verantwortung. Gleichzeitig ist es aber so, dass die Frauenfacheinrichtungen in diesem Land weiterhin finanziell kämpfen, dass der Personalschlüssel zu niedrig ist und die Aufgaben immer komplexer werden, weil aufenthaltsrechtliche Fragen hinzukommen, wegen fehlendem Wohnraum, was den Übergang aus den Frauenhäusern erschwert, und weil immer mehr Kinder mit Ihren Müttern mitbetroffen sind, und weil in unserem Umgangsrecht häusliche Gewalt nach wie vor nicht ausreichend berücksichtigt wird. Aus meiner Sicht ist es deshalb nur folgerichtig, dass wir uns die Höhe des Vorwegabzugs im Zuge der FAG-Regelfinanzierung ernsthaft anschauen und prüfen, wie bedarfsgerecht finanziert werden kann. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Die sogenannten zusätzlichen Landesmittel für Frauenfacheinrichtungen im Integrationsbereich, die von Ministerin Sütterlin-Waack eingeführt wurden und seitdem jährlich verlängert werden, betragen etwa 750.000 Euro! Diese müssen verstetigt werden, um endlich Planungssicherheit und sichere Arbeitsverhältnisse zu ermöglichen. Aber Land und Kommunen allein werden es finanziell nicht schaffen, sich der häuslichen Gewalt entgegenzustellen. Wir brauchen den Bund fest an unserer Seite. Deshalb fordern wir die Weiterführung des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ über 2024 hinaus. Ich möchte die Bundesebene ausdrücklich auffordern, endlich zu erkennen, was wir in Schleswig-Holstein schon vor Jahren getan haben, dass wir strukturelle Probleme nicht mit Freiwilligenaufgaben und befristeten Programmen lösen werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und vereinzelt CDU) (Catharina Johanna Nies) Auch auf Bundesebene brauchen wir eine institutionalisierte Förderstruktur, die von politischen Mehrheiten und Haushaltslagen weitestgehend unabhängig läuft. Das ist übrigens angesichts des Erstarken von Rechts wichtiger als je zuvor. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt ist spätestens mit der Istanbul-Konvention eine gesetzliche Aufgabe geworden, und solange es Gewalt an Frauen gibt und die Zahlen weiter steigen, wird es notwendig sein, das Schutzsystem konsequent auszubauen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit, und ich danke für den gemeinsamen Antrag. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt CDU und SPD)
Peter Lehnert
Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort der Kollegin Beate Raudies.
Beate Raudies SPD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Manchmal bin ich es ein bisschen leid, immer wieder diese Zahlen herunterzubeten. Wir haben sie schon so oft gehört, aber rütteln sie uns überhaupt noch auf? Tun wir genug, um den Opfern zu helfen? Und tun wir genug, um die Taten zu verhindern? Im Jahr 2022 wurden insgesamt 240.547 Betroffene häuslicher Gewalt registriert, davon 157.818 im Kontext von Partnerschaftsgewalt. Das ist ein Anstieg der Partnerschaftsgewalt um mehr als neun Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 80 Prozent der Betroffenen, und das ändert sich nicht, sind weiblich. Gewalt gegen Frauen, häusliche Gewalt, ist heute kein Tabuthema mehr. Auch deswegen steigen die Zahlen, denn die Taten werden öffentlich. Sie werden angezeigt, und sie werden bestraft. Trotzdem bleibt noch so viel zu tun. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt CDU und FDP) Zum Beispiel macht es mich fassungslos, was ich in der vergangenen Woche zum aktuellen Entführungsfall in den Medien gelesen habe. Wir werden darüber im Innen- und Rechtsausschuss noch sprechen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben gemeinsam das Kompetenzzentrum gegen häusliche Gewalt auf den Weg gebracht. Dort wollen wir die Maßnahmen gegen Gewalt bündeln, evaluieren, neue präventive Maßnahmen entwickeln, aber es wird noch eine Weile dauern, bis alle diese neuen Maßnahmen greifen. Und bis dahin? – Gewalt gegen Frauen ist eben kein Randphänomen mehr und noch nie eines gewesen, aber es ist auch keine Privatsache. Sie ist zentral in der Gesellschaft verankert. Jeden Tag werden Frauen durch Männer verletzt, misshandelt, traumatisiert oder getötet. Ihre Autos werden zerkratzt, ihre Wohnungen werden angezündet. Sie kriegen Spam-Mails auf dem Handy, es gibt keine Grenzen. Oftmals erleben Kinder die Gewalt in der Partnerschaft mit. Sie werden teilweise selbst Opfer, und leider übernehmen sie manchmal auch Verhaltensweisen, weil es kein besseres Beispiel gab. Beispiele sind wichtig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen ist es kein Spaß, wenn ein Ministerpräsident im Bierzelt sexistische Lieder grölt. (Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen dringend bessere Schutzkonzepte für Frauen. Wir müssen noch besser hingucken, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt. Wie und wo laufen denn Strafverfahren, Gewaltschutzverfahren, polizeiliche Gefahrenabwehr zusammen? Funktioniert überhaupt der Austausch von Informationen zwischen diesen unterschiedlichen Schutzsystemen, und wie kann man das noch verbessern? Liebe Kolleginnen und Kollegen, für all das werden wir vor allem eines brauchen, nämlich Geld. Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen und alle anderen Einrichtungen brauchen verbindliche Planungssicherheit durch eine bedarfsgerechte Förderung. Die Bedarfsanalyse, zu der wir uns seinerzeit durchgerungen haben und für die wir bundesweit gelobt werden, beschreibt das ganz klar: mehr Frauenhausplätze, Erstattung der realen Miet- und Betriebskosten und noch sehr viele andere Dinge. Sie empfiehlt außerdem eine Verständigung mit den Kommunen. Da sind wir mit dem FAG auf einem guten Weg. Alle staatlichen Ebenen sind bei dem Gewaltschutzthema gefordert. Deswegen ist natürlich eine Forderung an den Bund richtig, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber auch das Land ist in der Pflicht. Unser Landesinvestitionsprogramm war so viel älter als das Bundesprogramm. Die 4 Millionen Euro haben wir gern mitgenommen, aber wir hatten uns ja vorher auch schon Gedanken gemacht. Da will ich gern noch einmal Sabine Sütterlin-Waack dan- (Beate Raudies) ken, die in den letzten Jahren mit kreativen Ideen hinsichtlich sozialer Wohnraumförderung viel mehr Geld ausgegeben hat als im Investitionsprogramm stand. (Beifall SPD, CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Es geht im Verhältnis zu dem Landeshaushalt in Höhe von 14 Milliarden Euro nicht wirklich um viel Geld. Ja, es ist Geld, und wir haben auch schon ganz viel erreicht, aber wir brauchen irgendwie immer noch mehr. Wir wollen auch einmal nach vorn gucken und uns nicht immer nur dafür loben, was wir gemeinsam alles geschafft haben. Das ist toll, aber ich finde: Lasst uns kreativ gucken: Wofür brauchen wir noch mehr Geld? Mir persönlich wäre die Beteiligung des Bundes an den laufenden Kosten viel wichtiger als noch ein Investitionsprogramm. Darauf kann ich zur Not verzichten. Also: Lassen Sie uns doch darauf gucken. Ich persönlich werde nicht müde werden, dieses Haus und auch die Landesregierung immer wieder daran zu erinnern, um was es bei diesem Thema geht. Jetzt habe ich in den letzten Tagen gelernt, dass sich die Koalition eigentlich finanziell hinsichtlich der Haushaltsberatungen nicht festlegen will. Umso mehr habe ich mich über den Vorschlag zu dem gemeinsamen Antrag gefreut. Deswegen unterstützen wir ihn auch gern. Aber ich sage noch einmal ganz klar: Das ist das Mindeste und nicht das Ende der Fahnenstange. Deswegen bitte ich auch, über unseren Ursprungsantrag abzustimmen, den Antrag, den wir als Alternativantrag eingebracht haben. Ich würde mich freuen, wenn unseren großen Worten und Bekenntnissen auch nachhaltige Taten folgen, nicht nur in Form von Geld, sondern auch in Form von vielen anderen Dingen, denn es geht um ein gewaltfreies Leben für die Frauen in unserem Land, und das sollte uns etwas wert sein. – Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Peter Lehnert
Für die FDP-Fraktion erteile ich der Kollegin Annabell Krämer das Wort.
Annabell Krämer FDP
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Schwarz-Grün präsentiert uns heute einen Antrag mit dem Titel: Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen durch den Bund weiter sicherstellen. Er suggeriert, der Bund plane, sich aus der Finanzierung von Frauenfacheinrichtungen zurückzuziehen. Für 2024 werden 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, eine Verlängerung des Programms darüber hinaus wurde in Aussicht gestellt. Dass eine haushaltsrechtliche Zusage hierfür – bei Projekten – aufgrund des Haushaltsgesetzgebungsverfahrens noch nicht erfolgen kann, wissen Sie ganz genau. Sie haben hier gestern konkrete Zusagen selbst für den kommenden Haushalt verweigert. Der Bund hat nicht vor, sich aus der Finanzierung zurückzuziehen. Das weiß auch die Landesregierung. Ich zitiere: „Als Ministerium sind wir am Runden Tisch ,Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen‘ von Bundesfamilien- und -frauenministerin Lisa Paus beteiligt. In den entsprechenden Arbeitsgruppen zur weiteren Entwicklung und Ausgestaltung der Regelungen und der Finanzierung wirken wir mit.“ Frau Ministerin Touré, hakt es etwa in der Kommunikation mit Ihrer Kollegin, der grünen Bundesministerin Paus? Sollten Sie hier einen Konflikt haben, bitte ich Sie herzlich, diesen nicht auf dem Rücken schutzsuchender Frauen auszutragen. (Beifall FDP und SSW) In Ihrem – zum Glück angepassten – Antrag war diese Forderung an den Bund übrigens der einzige inhaltsreiche Punkt. Der Antrag war wirklich dünne Suppe. Wir haben uns gemeinsam im letzten Jahr darauf geeinigt, dass wir die Finanzierung der Frauenhäuser und Frauenfacheinrichtungen auch auf Landesebene stärken müssen. Wir Freie Demokraten haben im Januar deswegen die folgenden Anträge gestellt: erstens auf die Überführung der bisher jährlich neu über den Haushalt zu bewilligenden 750.000 Euro zur Förderung von Frauenfacheinrichtungen in den kommunalen Finanzausgleich. Da sage ich ganz ehrlich: Ich danke Ihnen für die Übernahme dieses Punktes von uns in Ihren jetzt neuen Antrag und dass Ministerin Touré ihre Zusage vom 18. Januar 2023 eingehalten hat. – Danke, Frau Ministerin! (Beifall FDP und SSW) Eine einheitliche Finanzierung der Frauenhäuser und Frauenfacheinrichtungen über das Finanzausgleichsgesetz gewährleistet eine verlässliche und bürokratiearme Finanzierung; das bete ich jetzt schon seit Jahren rauf und runter. Die wichtige Entfristung der Arbeitsplätze in den Frauenfacheinrichtungen wird somit endlich möglich. Das ist ei- (Annabell Krämer) ne wunderbare Nachricht für unsere Frauenfacheinrichtungen. Zweitens beantragen wir die Erhöhung der Zuweisungen zur Förderung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen gemäß § 23 FAG um weitere 1,25 Millionen Euro durch eine Erhöhung der Finanzausgleichsmasse. Drittens haben wir eine jährliche Dynamisierung dieser zusätzlichen Mittel und der umgeschichteten Mittel um 2,5 Prozent gefordert. Für die Dynamisierung der umzuschichtenden Mittel sorgen Sie heute; auch dafür gilt Ihnen mein ganz herzlicher Dank. Durch zusätzliche Frauenhausplätze und gestiegene Betriebskosten ergibt sich jedoch schon lange ein Finanzierungsdefizit. Es muss endlich gewährleistet sein, dass auch die Mitarbeiter in unseren Frauenhäusern anständig nach TVöD vergütet werden können. Die geforderten zusätzlichen Mittel hierfür lehnen Sie jedoch weiterhin ab. Dabei hat die Ministerin am 18. Januar 2023 in der Landtagsdebatte auch zu dieser Forderung von uns Freien Demokraten wie folgt Stellung bezogen – ich zitiere –: „Die FDP macht in ihrem Antrag sehr gute finanzielle Vorschläge, die aber leider für den Haushalt 2023 nicht mehr umsetzbar sind, für den Haushalt 2024 aber schon.“ (Ein Handy klingelt)
Peter Lehnert
Entschuldigung, Frau Kollegin Krämer.
Annabell Krämer FDP
Können Sie meine Redezeit stoppen?
Peter Lehnert
Ja, wir stoppen Ihre Redezeit selbstverständlich. – Ich darf die Kollegin bitten: Es gibt bei Handys eine Sonderfunktionstaste. (Heiterkeit) Ich will das nicht näher ausführen. (Beifall) Vielleicht können wir sonst noch eine Fortbildung anbieten. – Frau Kollegin Krämer, Entschuldigung, Sie haben das Wort.
Annabell Krämer FDP
Danke, Herr Präsident! – Ich wiederhole es noch einmal und zitiere: „Die FDP macht in ihrem Antrag sehr gute finanzielle Vorschläge, die aber leider für den Haushalt 2023 nicht mehr umsetzbar sind, für den Haushalt 2024 aber schon.“ Schwarz-Grün hat damals unseren Antrag abgelehnt. Die Landesregierung hat die Umsetzung unserer Forderungen für 2024 aber angekündigt. Unsere geforderte Aufstockung der Landesmittel um 1,25 Millionen Euro deckt mitnichten die bestehenden Bedarfe in unserem Land. Zudem brauchen wir dringend weitere Frauenhausplätze; da sind wir uns doch alle eigentlich einig. Es ist eine zentrale Aufgabe unseres Rechtsstaats, alle Frauen in diesem Land vor häuslicher Gewalt zu schützen. (Beifall FDP, vereinzelt CDU und SSW) Geld ist hinreichend da. Priorisieren Sie endlich richtig. Für jedes Gedöns ist in diesem Haus Geld vorhanden. Es ist nicht mehr vermittelbar, dass Finanzmittel für Ranger zur Belehrung von Waldbesuchern und Zuschüsse für schon lange nicht mehr nachgefragte Balkonkraftwerke hinreichend vorhanden sind, aber für Frauen in Not keine zusätzlichen 1,25 Millionen Euro zur Verfügung stehen sollen. Da sollten Sie sich wirklich schämen. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Soll in unserem Land weiterhin an neun von zehn Tagen eine Überlastungsanzeige der Frauenhäuser stattfinden, und sollen die Türen geschlossen bleiben? Das darf doch in einem Rechtsstaat wirklich nicht der Fall sein. Frau Ministerin Touré, bitte halten Sie diese Zusagen aus dem Januar 2023 für den Haushalt 2024. Wir erwarten, dass Schwarz-Grün nach vielen Anträgen mit warmen Worten, Konzepten und Prüfaufträgen den schutzbedürftigen Frauen in unserem Land endlich die erforderliche und zugesagte weitere Hilfe zukommen lässt. Sie stellen heute Forderungen an den Bund über das Jahr 2024 hinaus. Ich erwarte zumindest eine klare Zusage des Landes für das Jahr 2024. Wir werden Ihrem Antrag zustimmen, weil Sie einen wichtigen Punkt von uns übernommen haben; der war uns unglaublich wichtig. (Lachen Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Den haben Sie von uns. Im November 2022 war das doch mein Petitum. Sie haben den doch aufgenommen.
Peter Lehnert
Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Annabell Krämer FDP
Ich komme zum Ende. – Ich bedanke mich, dass Sie meine Anregungen aus November 2022, die wir in einen gemeinsamen Antrag gegossen haben, übernommen haben. Frau Nies, da können Sie gucken, wie Sie wollen. Die anderen in diesem Haus wissen, dass das ein originärer FDP-Antrag war. – Ich danke Ihnen ganz herzlich. (Beifall FDP)
Peter Lehnert
Für die Fraktion des SSW erteile ich Frau Kollegin Jette Waldinger-Thiering das Wort.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Frauenhausfinanzierung, die finanzielle Unterstützung von Frauenberatungsstellen ist leider ein Dauerthema – leider, weil auch ich mir eine Welt wünsche, in der wir diese Hilfsangebote gar nicht brauchen; leider, weil die Entwicklung der vergangenen Jahre in die entgegengesetzte Richtung ging: hin zu mehr Gewalt in Familien und Beziehungen, die zu mehr Schutzbedarf für Frauen und Kinder führt, hin zu mehr Beratungsbedarf von Frauen, die im Zuge der Pandemie unter Druck geraten oder zum Beispiel zu uns nach SchleswigHolstein geflohen sind. Vor diesem Hintergrund muss ich daher klar sagen: Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen sind ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Hilfesystems und werden es wohl leider auch absehbar bleiben. Sie müssen daher entsprechend und vor allem verlässlich gefördert werden. (Beifall SSW, SPD, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Doch obwohl das nicht nur hier im Haus Konsens zu sein scheint und die Zahl der Inanspruchnahmen der Angebote steigt, gibt es ganz offensichtlich erhebliche Unsicherheiten. Wie wir wissen, hat der Bund sein Förderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ auf den Zeitraum bis Ende 2024 begrenzt. Angesichts der Herausforderungen in diesem Bereich ist das natürlich kein gutes Signal, zumal dieses Programm auf erhebliche Resonanz gestoßen ist. Mehrere Dutzend Projekte wurden bewilligt. Es liegen noch immer zahlreiche Anträge und Förderanfragen aus dem gesamten Bundesgebiet vor, sodass bereits ein Aufnahmestopp verhängt wurde. Auch das zeigt doch deutlich, wie groß der Bedarf an Hilfe für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, und ihren Kindern ist. Insofern macht die Fortführung, die wir jetzt gemeinsam – CDU, Grüne, SPD und SSW – in einen Antrag gegossen haben, absolut Sinn und findet dadurch natürlich auch unsere Unterstützung. (Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ich habe es schon in der letzten Debatte zum Thema gesagt: Allein in Schleswig-Holstein werden jedes Jahr bis zu 4.000 Frauen und Kinder zu Opfern von Gewalt. Das ist kein Randthema, sondern ein massives gesamtgesellschaftliches Problem, das uns alle angeht. Deshalb muss für uns alle eins klar sein: Solange Frauen und Kinder in der Gesellschaft von Gewalt betroffen sind, solange müssen wir auch entsprechende Angebote zu ihrer Unterstützung fordern. Dies muss aus Sicht des SSW für alle Ebenen gelten: für uns als Land, aber auch für die kommunale und die Bundesebene. Statt also Förderprogramme oder andere Finanzhilfen zu kürzen, sollten diese dem Bedarf entsprechen. Dass dieser leider nicht gedeckt ist, zeigen uns nicht nur die Ergebnisse aus der Bedarfsanalyse für unser Bundesland, sondern auch die bundesweiten Zahlen. Im Zweifel muss also mehr Geld in dieses System gegeben werden, anstatt hier zu sparen. Es ist traurige Realität, dass wir noch immer einen Mehrbedarf bei Schutzplätzen für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder haben. Wir müssen uns klarmachen, dass wir weitere Frauenhausplätze aufbauen müssen. Wir müssen selbstverständlich darauf achten, dass diese regional gut verteilt sind. Denn egal, ob wir über die Unterbringung oder über die Beratung von Frauen in Not reden: Der Zugang zu diesen Hilfen darf nicht davon abhängen, ob die Menschen auf dem Land oder in der Stadt leben. Unser Anspruch muss sein, allen Frauen und ihren Kindern, die von Gewalt bedroht sind, gleichermaßen zu helfen. Dafür brauchen wir nicht zuletzt die finanzielle Unterstützung der Bundesebene. (Vereinzelter Beifall SSW und CDU) Ich bedanke mich noch einmal ganz herzlich bei all unseren großartigen Frauen, die Frauen in Not helfen und das wirklich mit Herzblut machen. Sie – wir sprachen schon über vernünftige Tarifverträge – leiden besonders darunter, wenn es Haushalts- (Jette Waldinger-Thiering) sperren gibt, bei denen sie nicht wissen, wie es finanziell für die Beratungsstellen und Frauenhäuser weitergeht. Ich bedanke mich im Namen meiner Fraktion bei ihnen für die tägliche Arbeit, die sie machen, was überhaupt nicht mit irgendwelchen Stunden aufzuwiegen ist. Sie machen das einfach und helfen den Frauen und Kindern. Ich sage: Tusend tak. (Beifall ganzes Haus)
Peter Lehnert
Vielen Dank, Kollegin Waldinger-Thiering. – Ich erteile jetzt das Wort für die Landesregierung Ministerin Aminata Touré. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich fange damit an, dass es großartig ist, dass wir wieder einen fast fraktionsübergreifenden Antrag zu Frauenhäusern und Beratungsstellen haben, denn dieses Parlament und diese Regierung stehen bei der Frage der Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser immer zusammen. Es ist ein wichtiger und mutiger Schritt, wenn sich Frauen dazu entschließen, aus einem bedrohlichen und traumatisierenden Umfeld zu fliehen. Sie brauchen dann Frauenhäuser, die in einem guten Zustand sind, sodass sie und ihre Kinder wirklich zur Ruhe kommen können. Sie alle wissen, dass die Frauenhäuser vor einigen Jahren nicht wirklich in einem guten Zustand waren. Deshalb war es richtig, dass wir als Land 10 Millionen Euro für Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten und Neubauten in die Hand genommen haben, übrigens auch für Beratungsstellen. Was bedeutet das konkret? – Damit man auch einmal merkt, was mit diesem Geld eigentlich passiert, nenne ich drei Beispiele: 700.000 Euro für einen Neubau des Frauenhauses in Rendsburg, über 600.000 Euro für den Ausbau des Dachgeschosses im Frauenhaus Lübeck, über 600.000 Euro für umfangreiche Sanierungsarbeiten und ein neues Dach in Neumünster. Wir sorgen als Land für mehr Schutzräume, die diesen Namen tatsächlich verdient haben. Ergänzend zu unserem Programm hat der Bund vor drei Jahren einen Fördertopf für die Sanierung und Modernisierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen ins Leben gerufen. Was bedeutet das Bundesprogramm für Schleswig-Holstein? – Insgesamt stehen rund 4 Millionen Euro zur Verfügung, die wie folgt verwendet worden sind und noch werden: über 3 Millionen Euro für die Erweiterung des Frauenhauses in Kiel, voraussichtlich 600.000 Euro für ein neues Schutzhaus in Halstenbek, 20.000 Euro für die Installation eines Blindenleitsystems im Frauenhaus in Itzehoe. Bundesprogramm und Landesprogramm bilden ein gutes System für Schutzunterkünfte, und das ist extrem gut so. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und Beifall Jette WaldingerThiering [SSW]) Frau Raudies, Sie haben das eben angesprochen, und ich bin auch der Überzeugung: Das eine sind die Investitionskosten, das andere ist die Frage des Betriebs eines Frauenhauses und wie man diese Strukturen hinbekommt. (Beate Raudies [SPD]: Genau! – Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bei der aktuellen Debatte, die wir im Bund gemeinsam mit den Ländern darüber führen, einen Rechtsanspruch für jede einzelne Frau zu generieren, ist eines total wichtig – darüber sind wir als Land Schleswig-Holstein, bin ich persönlich immer im Austausch mit Bundesministerin Paus –: Wir wollen definitiv die Struktur in Schleswig-Holstein nicht schlechter haben als in anderen Bundesländern. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beifall Beate Raudies [SPD] und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Und: Selbst wenn es einen individuellen Rechtsanspruch gibt, darf das nicht zulasten der Struktur in Schleswig-Holstein gehen, denn das muss beispielgebend sein. (Beifall ganzes Haus) Eine weitere gute Nachricht ist, dass in der vergangenen Woche in den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg neue Frauenhäuser in Betrieb genommen wurden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Sie wissen auch, dass wir die Mittel für den Betrieb dieser Frauenhäuser bereits im FAG vorgesehen haben. Damit haben wir zusätzliche Plätze im nördlichen Teil dieses Landes. Damit komme ich zum zweiten Thema: dem Finanzausgleichsgesetz. Wir haben damit eine sehr (Ministerin Aminata Touré) gute Finanzierungsstruktur im Land. Im März 2023 haben wir darüber gesprochen, die zusätzlichen Landesmittel in das Finanzausgleichsgesetz zu überführen. Das beträfe natürlich auch die Dynamisierung. Wir haben uns schon mehrmals darüber ausgetauscht, dass wir das Ganze im Rahmen der Regelüberprüfung des FAG machen werden. Dann geht es um die Frage des Haushaltsentwurfs 2024 und der ZuLaMi. Natürlich werden wir als Ministerium, als Landesregierung alles dafür tun, dass diese Mittel für 2024 verstetigt werden. (Annabell Krämer [FDP]: Bestätigt oder verstetigt?) Das Entscheidende ist aber, dass wir diese Mittel, wenn wir zusätzliche Mittel für den Bereich der Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen haben wollen, im FAG festsetzen. Dazu sind wir in einem intensiven Austausch mit dem Innenministerium. Wir alle gemeinsam haben bei den letzten Verhandlungen zum FAG – das gesamte Parlament gemeinsam mit der Regierung – intensiv dafür gekämpft und dafür gesorgt, dass die Mittel im Frauenhausbereich steigen und um 2,5 Prozent dynamisiert werden. Wir können uns an der Stelle gegenseitig loben, dass wir uns gemeinsam dafür eingesetzt haben, dass das passiert. Es ist bei Weitem nicht so, dass man in dem Bereich nichts getan hätte. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, Sybilla Nitsch [SSW] und Jette WaldingerThiering [SSW]) Wir werden das in den kommenden Monaten natürlich im Rahmen der Haushaltsberatungen besprechen, so wie wir das bei jedem Verfahren machen. Von daher bin ich mir sicher, dass auch dieses Thema eine große Rolle spielen wird. Sehr geehrte Damen und Herren, es ist bitter, dass es die Notwendigkeit gibt, Frauen überhaupt zu schützen. Dass es notwendig ist, hat vor allem ein Fall in der letzten Woche wieder schmerzlich gezeigt. Dazu gehört, dass wir den Fokus weiter auf Präventionsarbeit, Opferberatung und Täterarbeit setzen. Aber ich sage in aller Deutlichkeit: Es braucht schärfere Instrumente. Wir haben ein gutes Gewaltschutzgesetz, wir haben Maßnahmen wie die Wegweisung oder Näherungsverbote; aber man stellt immer wieder fest, dass all das oftmals nicht reicht. Deshalb finde ich die Fußfessel als schärfere Maßnahme völlig richtig und begrüßenswert. Ich persönlich bin es leid, dass Gewalt gegen Frauen bittere Realität ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, Sybilla Nitsch [SSW] und Jette WaldingerThiering [SSW]) Wir müssen unsere Bemühungen verstärken, damit all das an Strukturen überhaupt nicht mehr notwendig ist. Ehrlicherweise muss das das politische und gesellschaftliche Ziel sein. Bis es soweit ist, ist es unsere gesellschaftliche und staatliche Verantwortung, geschlechtsspezifische Gewalt einzudämmen. Ich bin froh, dass wir das in Schleswig-Holstein im Schulterschluss tun. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, Sybilla Nitsch [SSW] und Jette WaldingerThiering [SSW])
Peter Lehnert
Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Ministerin hat die Redezeit um 52 Sekunden verlängert. Die stünden theoretisch den Fraktionen noch zur Verfügung, das wird aber nicht in Anspruch genommen. Ausschussüberweisung ist, wenn ich es richtig sehe, nicht beantragt worden. Dann komme ich zur Abstimmung in der Sache. Ich lasse zunächst über den Alternativantrag der Fraktionen von FDP, SSW und SPD, Drucksache 20/1225 (neu) – 2. Fassung – abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die antragstellenden Fraktionen von FDP, SSW und SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Alternativantrag abgelehnt. Ich lasse über den Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW, Drucksache 20/1187 (neu), abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Ich frage noch einmal nach: Gegenprobe? – Enthaltungen? – Es ist einstimmig. – Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 25 auf: Ausweisung sicherer Herkunftsstaaten Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/1359 (neu) Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten bestimmen Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/1412 (Vizepräsident Peter Lehnert) Faire Rechtswege für alle Asylsuchenden Alternativantrag der Fraktion des SSW Drucksache 20/1435 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich zunächst dem Fraktionsvorsitzenden der FDP-Fraktion, dem Kollegen Christopher Vogt, das Wort.
Christopher Vogt FDP
Lieber Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben aktuell eine äußerst angespannte Lage, was den Migrationsdruck angeht. Das sehen wir in verschiedenen Teilen Europas. Das sehen wir ganz besonders in Deutschland. Unsere Kommunen, auch in Schleswig-Holstein, stehen unter massivem Druck und haben bereits eine gemeinsame Überlastungsanzeige an das Land gestellt. Der gestiegene Migrationsdruck hat verschiedene Gründe. Ein Punkt ist: Die Türkei und auch Tunesien halten sich offenbar nicht an die Migrationsabkommen mit der EU; ich glaube, das kann man so feststellen. Besonders große Sorge macht uns, dass Russland und Belarus wieder ein perfides Spiel mit Menschen in Not betreiben, indem sie Menschen einreisen lassen und dann Richtung Polen und Deutschland schicken, um uns unter Druck zu setzen. Wenn man ehrlich ist, ist das nichts anderes als eine Form der hybriden Kriegsführung auf dem Rücken von Menschen in Not, die wirklich ekelhaft ist und der wir begegnen müssen, meine Damen und Herren. (Beifall FDP, CDU, SPD, und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es braucht verschiedene Instrumente, um dieser Situation angemessen begegnen zu können. „Unser Herz ist weit, doch unsere Möglichkeiten sind endlich“, hatte Joachim Gauck bereits 2015 als amtierender Bundespräsident zutreffend formuliert. Am vergangenen Wochenende hat sich Joachim Gauck im ZDF erneut mahnend zu Wort gemeldet: Er forderte notwendige Korrekturen in der Flüchtlingspolitik, um der Bevölkerung die Handlungsfähigkeit des Staates zu dokumentieren und damit dem Rechtsruck im Land zu begegnen. Wir bräuchten Zuwanderung, aber eben keine Zuwanderung in unsere Sozialsysteme. Gauck verwies dabei auch auf Dänemark. Darüber kann man ja streiten, aber dort ist es gelungen, die Rechtspopulisten wieder extrem klein zu machen. Das sollte unser Ziel sein. (Beifall FDP und Rasmus Vöge [CDU]) Uns bereiten nicht nur die Lage in unseren Kommunen, sondern auch der Rechtsruck, gerade im Osten mit Blick auf die Wahlen, massive Sorgen – wobei ich deutlich sagen will, dass es für den Rechtsruck noch mehr Gründe gibt, aber die Flüchtlingspolitik spielt eine zentrale Rolle. Die Ausweisung weiterer sicherer Herkunftsstaaten ist nur ein Instrument, um irreguläre Migration zu reduzieren, aber sie ist ein wichtiges Instrument. Der Beschluss der Bundesregierung zur Ausweisung von Moldau und Georgien als sichere Herkunftsstaaten ist richtig, und Schleswig-Holstein darf diesem Beschluss im Bundesrat nicht die Zustimmung verweigern. Wir haben dies bereits bei der Landtagstagung im Juni 2023 gefordert, zumal der Ministerpräsident dem Vorhaben auf einer Ministerpräsidentenkonferenz im Mai 2023 bereits zugestimmt hatte. Die CDU verwies im Juni 2023 jedoch noch wie die Grünen darauf, dass man sich im Bundesrat enthalten werde, da man sich nicht einig sei. Die Grünen erklärten sogar, dass das Vorhaben der Bundesregierung gegen die Genfer Flüchtlingskonvention und die Menschenrechte verstoße – sehr zu unserem Erstaunen. Ministerin Touré erneuerte kürzlich die Ankündigung, dass man sich im Bundesrat enthalten werde. Ich habe mich schon im Juni 2023 darüber gewundert, wie der Ministerpräsident den Menschen erklären will, dass seine Union zwar immer wieder – und zwar zu Recht – erhebliche Korrekturen in der Flüchtlingspolitik fordert, er dann aber der Bundesregierung bei der nächsten Gelegenheit die Unterstützung versagt, obwohl er hier im Parlament kurz vor der absoluten Mehrheit steht und es im Landtag dafür eine Mehrheit gibt. (Beifall FDP) Insofern geht es hier auch ganz konkret um die Glaubwürdigkeit des Ministerpräsidenten und seiner Partei. Das muss Daniel Günther kürzlich – mit Blick auf den Kalender und den bevorstehenden CDU-Landesparteitag – auch aufgefallen sein. Das war schon ein ziemlich robustes Manöver gegenüber dem Koalitionspartner, als er dann erklärte, dass er sich nicht mehr vorstellen könne, dass man die Regelung im Koalitionsvertrag einhalte (Christopher Vogt) und sich bei diesem Thema im Bundesrat enthalten werde. Ich finde das in der Sache richtig, es entspricht ja unserer inhaltlichen Forderung. Aber das ist natürlich ein Vorgang, wie wir ihn in den letzten Jahren nicht erlebt haben. Die Grünen haben sich der Ansage des Ministerpräsidenten erstaunlich schnell und kleinlaut gebeugt und sich gegen ihre Überzeugung und für die weitere Regierungsbeteiligung entschieden. Der Koalitionsvertrag von SchwarzGrün ist damit endgültig Makulatur geworden. Eine solche Aktion wird nicht ohne Folgen bleiben, auch wenn CDU und Grüne jetzt etwas anderes beteuern. Meine Damen und Herren, es wird in der Migrationspolitik weitere Maßnahmen brauchen. Auch die drei Maghreb-Staaten Tunesien, Algerien und Marokko sollten aus unserer Sicht als sichere Herkunftsstaaten ausgewiesen werden. Das fordern wir heute in unserem Antrag. (Beifall FDP) Zudem soll aus unserer Sicht der EU-Asylkompromiss umgesetzt werden. Es braucht weitere Abkommen und mehr Druck auf bestehende Partner, siehe Tunesien und Türkei. Die EU-Außengrenze muss besser gesichert werden, gerade auch mit Blick auf Polen und Belarus. Es braucht konsequentere Rückführungen von Menschen ohne Bleibeperspektive. Es braucht mehr Anreize für freiwillige Ausreisen. Es sollte über Sach- statt Geldleistungen und darüber gesprochen werden, wie die Leistungen insgesamt ausgestaltet sind. Das fordern auch die Kommunen und der Deutsche Landkreistag in den letzten Tagen. Es braucht einen Pakt zwischen Bund und Ländern, also zwischen den vier großen staatstragenden Parteien in Deutschland, beim Thema Migrationspolitik, um dem Rechtsruck in unserem Land zu begegnen und den Problemen Herr zu werden. Länder werden mit den Kommunen weitere Maßnahmen umsetzen müssen. Schleswig-Holstein sollte dabei eine konstruktive Rolle spielen. Das ist auf jeden Fall unser Wunsch, das ist der Wunsch der Menschen in unserem Land. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und vereinzelt CDU)
Peter Lehnert
Für die CDU-Fraktion erteile ich der Kollegin Seyran Papo das Wort.
Seyran Papo CDU
Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon einmal über die Einstufung von Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten gesprochen, und ich habe schon einmal das Folgende gesagt. Der Kern der Idee der sicheren Herkunftsstaaten ist, dass denen geholfen wird, die am hilfsbedürftigsten sind. Wir sind in einer Situation, in der unsere Kapazitäten begrenzt sind und in der wir Entscheidungen treffen müssen. Diese Situation ist ein Stück weit paradox, weil Entscheidungen, die uns menschlich schwerfallen, dennoch richtig sein können. Genauso geht es mir und – ich glaube – auch vielen anderen bei der Einstufung von Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten. Die Gründe von Menschen aus Georgien und Moldau, die einen Antrag auf Asyl stellen wollen, werden wir nicht relativieren. Jeder einzelne Mensch mit seiner Geschichte zählt. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Dennoch ist die Einstufung von Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten richtig. Im Allgemeinen basiert die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten auf einer Regelvermutung. Das heißt, in der Regel werden Anträge auf Asyl aus dem jeweiligen Land abgelehnt. So sieht es auch im Fall von Georgien und Moldau aus. Die Schutzquote, das heißt die Anerkennung von Asylbewerbern, lag 2022 unter 0,1 Prozent. Aber jede Regel hat ihre Ausnahme. Die Ausnahme heißt: Das Individualrecht auf Asyl ist fraglos wichtig, um dem einzelnen Menschen gerecht zu werden. (Beifall CDU) Ich betone noch einmal: Das Individualrecht auf Asyl bleibt fraglos unberührt. Das leitet sich aus dem europäischen Wert der humanitären Verantwortung ab und ist in unserem Grundgesetz zu Recht fest verankert. So komme ich zu dem Ergebnis, dass die Einstufung von Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten in Anbetracht der Schutzquote nur folgerichtig ist. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass sowohl Moldau als auch Georgien Beitrittsersuche an die Europäische Union gestellt haben, die sich jetzt in der Prüfung befinden. Länder, mit denen die EU Beitrittsverhandlungen aufnimmt, müssen rechtsstaatliche Standards erfüllen, die Fluchtgründe beseitigen. Es ist also davon auszugehen, dass es (Seyran Papo) zukünftig immer weniger Asylgründe für Menschen aus Moldau und Georgien geben wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Metapher „Bohren dicker Bretter“, die Politik bei schwierigen und langwierigen Prozessen oft mit sich bringt, wird bekannt sein. Kein Geheimnis ist, dass wir uns hier nicht einig waren. Ja, dieses Brett war ganz besonders dick. Umso mehr freut mich, dass wir diesen Weg nun zusammen gehen und die Einstufung von Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten unterstützen. (Beifall CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, hier und heute sprechen wir über Georgien und Moldau, weil die Bundesregierung den Gesetzentwurf beschlossen hat. Natürlich steht es Ihrer Partei frei, in der Bundesregierung dafür zu sorgen, dass weitere Gesetzentwürfe im Bundestag eingebracht und infolgedessen Gegenstand der Befassung von Bundesrat und Ländern werden. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Christopher Vogt [FDP]: Das gilt für Ihre Partei auch!)
Peter Lehnert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden, Lasse Petersdotter, das Wort.
Lasse Petersdotter GRÜNE
Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Zur Frage, wie wirksam die Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten um Georgien – im letzten Jahr 48 Geflüchtete – und Moldau – im letzten Jahr ein Geflüchteter – ist, um die Kommunen zu entlasten, werde ich heute nichts weiter sagen. Hierzu hat meine Kollegin Cathi Nies in der letzten Landtagstagung bereits alles ausführlich dargelegt. Machen wir uns nichts vor: Der FDP geht es bei der Einbringung dieses Antrags und bei der Einbringung des Alternativantrags noch viel weniger darum, (Christopher Vogt [FDP]: Alternativantrag?) inhaltlich erneut in die Debatte einzusteigen. Kern ist die öffentliche Auseinandersetzung der Koalition in den vergangenen zwei Wochen. Diese Auseinandersetzung haben wir Grüne nicht gewonnen. Das sage ich für meine Fraktion so klar, weil es bei uns keinen plötzlichen Sinneswandel gegeben hat und sich auch die inhaltlichen Positionen – sowohl bei der CDU als auch bei den Grünen – nicht geändert haben. Das bedeutet auch, dass diese Abstimmung heute und die Erklärung dafür keine Blaupause für die künftigen Entscheidungen jedweder Art sind. Um dies zu verstehen, lohnt es sich auch, einmal über den Tellerrand der Koalition hinauszublicken. Fast alle grün mitregierten Landesregierungen werden der Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten zustimmen, ebenso fast alle von der SPD mitgetragenen Landesregierungen, darüber hinaus die Bundesregierung und auch die Bundestagsfraktionen im Bundestag. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es!) Zurück nach Schleswig-Holstein: Auch unser Ministerpräsident hat sich, das haben wir alle mitbekommen, mit Recht mit viel Gewicht in diese Diskussion eingebracht. Ich verhehle nicht, dass auch das eine Rolle gespielt hat. So wird Schleswig-Holstein im Bundesrat zustimmen. Für die Mehrheitsfindung spielt das keine Rolle. Die Stimmen wären auch ohne Schleswig-Holstein längst dagewesen. Sehr geehrte SPD, sehr geehrte SSW-Fraktion, ich weiß natürlich nicht, wie Sie Ihre Reden gleich gestalten werden, aber ich gehe davon aus, dass es Kritik am grünen Abstimmungsverhalten geben wird. Darum möchte ich die Gelegenheit nutzen, an dieser Stelle an das Jahr 2015 zu erinnern, in dem Schleswig-Holstein trotz Küstenkoalition aus SPD, SSW und Grünen einer Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten im Bundesrat um die Westbalkanstaaten zugestimmt hat. Ich weiß auch, wie diese Entscheidung zustande kam, dass dem Versprechungen asylpolitischer Verbesserungen vorausgegangen waren. Trotzdem lohnt es sich vielleicht, daran zu erinnern. Für heute und für unser heutiges Abstimmungsverhalten kann ich nur sagen: Wir Grüne wurden nicht überzeugt, aber gewissermaßen überstimmt. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)
Peter Lehnert
Für die SPD-Fraktion erteile ich der Kollegin Serpil Midyatli das Wort.
Serpil Midyatli SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Immer wieder hören wir das Argu- (Serpil Midyatli) ment – auch in den vergangenen Tagen –, dass wir die Kommunen entlasten, indem wir weitere sichere Herkunftsländer ausweisen. Dieses ist im Kern – das haben wir bereits im Juni hier miteinander diskutiert – unvereinbar mit dem individuellen Recht auf Asyl. Deshalb bleiben wir bei unserer Haltung: Wir lehnen die Ausweisung von weiteren sicheren Herkunftsländern ab. (Beifall SPD – Christopher Vogt [FDP]: Steht im Grundgesetz! – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist Artikel 16 a Absatz 3 des Grundgesetzes!) Das wird Sie hier in diesem Hohen Haus nicht verwundern, denn bereits im Juni 2023 haben wir die Debatte zur Ausweisung von Georgien und Moldau als weitere sichere Herkunftsländer diskutiert und unsere Argumente dazu ausgetauscht. Was sich allerdings geändert hat – da reicht mir ehrlich gesagt Ihre Rede nicht, Herr Kollege Petersdotter –, ist die Haltung dieser Landesregierung. Ich möchte zur Erinnerung dazu Ministerin Touré vom 15. Juni 2023 zitieren: „Als Grüne im Land haben wir immer die Position vertreten, das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten abzulehnen. Die CDU vertritt hierzu eine andere Position. Das wussten wir voneinander, als wir dieses Regierungsbündnis eingegangen sind, und wir sind es sehr gerne trotzdem eingegangen.“ Ob Sie immer noch dieses Regierungsbündnis sehr, sehr gern eingegangen sind, können Sie uns gleich darlegen, aber weiter heißt es: „Wir werden uns als Landesregierung also zu der Einstufung beider Staaten enthalten. Das ist politisch geeint.“ Die Haltung der CDU-Kolleginnen und ‑Kollegen kannten wir vorher, und das ist klar gewesen. Aber, liebe Grüne, was ist mit Ihnen los? Ich möchte heute von Ihnen eine ehrliche Antwort, Kollege Petersdotter – eine ehrliche Antwort! –: Warum haben Sie Ihre Meinung geändert? (Zurufe CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Das war keine ehrliche Meinung! Das war keine ehrliche Haltung dazu! (Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unfassbar!) Denn an den Argumenten – die haben Sie gerade hier noch einmal vorgetragen – hat sich seit Juni gar nichts verändert! (Zurufe – Lukas Kilian [CDU]: Alte Rede!) Denn um die Tatsache, dass die weitere Ausweisung von sicheren Herkunftsstaaten die Probleme der Kommunen vor Ort nicht lösen wird, wissen wir bereits heute.
Serpil Midyatli SPD
Ich zitiere erneut aus der Rede von Ministerin Touré: „Jetzt geht es um die zentrale Frage: Was hilft … bei der Entlastung … von Schutzsuchenden tatsächlich? Das ist nämlich die Ursprungsfrage, von der wir kommen.“ Wieder: Was hat sich in den letzten zwei Monaten denn so dramatisch geändert, dass Sie nun die 180- Grad-Wende vornehmen, liebe Grüne? Und kommen Sie mir nicht mit der Ampelregierung! Auch ich habe in Berlin Olaf Scholz und Nancy Faeser gegenüber sehr klargemacht, dass wir als SPD hier in Schleswig-Holstein dieses Vorhaben ablehnen, und zu dieser Haltung hätten auch Sie weiterhin stehen können. (Beifall SPD – Zuruf CDU) Wir sind auch in den vergangenen Jahren oft einen anderen Weg gegangen. Wir haben uns immer für Humanität entschieden und sind vom Rest der Republik dafür teilweise belächelt worden. Aber das hat uns nicht davon abgehalten. Das hat auch immer etwas mit unserer eigenen Geschichte hier in Schleswig-Holstein zu tun gehabt. Wir haben es immer mit unserer eigenen Geschichte hier in Schleswig-Holstein begründet. Wo stehen wir heute? – Glauben Sie denn wirklich, Sie schlucken jetzt die Kröte, und dann ist es gut, liebe Grüne? Wir hören doch jetzt schon von Herrn Merz von der CDU – der Alternativantrag von den Kolleginnen und Kollegen der FDP zeigt es noch einmal deutlich –, der, wo Moldau und Georgien noch nicht einmal beschlossen sind, nun Tunesien, Marokko, Algerien und Indien ausgerufen hat. Das heißt, es wird am Ende das Problem nicht lösen. Es ist tatsächlich schön, wenn Sie glauben, dass das individuelle Recht auf Asyl nicht davon betroffen ist, aber wir wissen doch ganz genau um die Lage (Serpil Midyatli) von Minderheiten, auch von LSBTIQ und von politisch Verfolgten. Das sind Menschen, die ein Anrecht auf Asyl haben. Wir wissen doch um die Situation von Menschen in Tunesien oder in anderen Ländern, wo wir den Schein wahren, dass sie sicher seien. Hier geht tatsächlich ein Stück Humanität in Schleswig-Holstein verloren, worauf wir sehr stolz gewesen sind. Einen Satz möchte ich noch zu den Abkommen sagen: Das eine sind die sicheren Herkunftsländer, das andere sind die Abkommen. Was passiert denn mit den Abkommen, die wir schließen? Sie haben doch gerade eben das Abkommen mit der Türkei genannt. Erdoğan spielt wilde Sau in seinem Land. Es sind mehr politisch Verfolgte, mehr Gewerkschafter_innen und mehr Journalistinnen und Journalisten in der Türkei im Gefängnis – ohne Anklage! – als in China! Warum kann er das machen? – Weil er uns jedes Mal damit droht: Ich mache die Türen auf, das habt ihr dann davon!
Peter Lehnert
Kollegin Midyatli, Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Serpil Midyatli SPD
Wir können uns in keinem einzigen Fall für die Menschenrechte und für die Menschen vor Ort einsetzen, weil Druck aufgebaut wird. Deswegen plädiere ich dafür: Nutzen Sie Ihr Machtwort – nicht hier in Schleswig-Holstein –, nutzen Sie es im Europäischen Parlament! (Lachen CDU) Kommen wir zu einer gemeinsamen Lösung. Insbesondere Ihre CDU-Kolleginnen und ‑Kollegen verhindern dort gerade eine gerechte Verteilung und ein gerechtes Asylsystem in Europa. Das wäre mal eine Lösung, die wir gemeinsam hier anpacken können. Da wünsche ich mir das Machtwort des Ministerpräsidenten. (Beifall SPD)
Peter Lehnert
Für die SSW-Fraktion erteile ich deren Fraktionsvorsitzenden Lars Harms das Wort. (Lukas Kilian [CDU]: Mach bitte erst mal Staats-Orga!)
Lars Harms SSW
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich in den letzten Wochen wirklich regelmäßig gefragt, was hier eigentlich abläuft. Wir haben nahezu täglich aus den Zeitungen neue Meldungen bekommen. Dabei haben wir uns zuletzt vor drei Monaten über genau dieses Thema hier im Plenum ausgetauscht. „Wir werden uns als Landesregierung also zu der Einstufung beider Staaten enthalten. Das ist politisch geeint.“ – So Ministerin Touré am 15. Juni 2023. Das war bisher mein Stand. Am 5. September 2023 titelte die sh:z: „Daniel Günther will Aminata Touré auf Kurs zwingen“. 7. September 2023, Kieler Nachrichten: „CDU und Grüne verhaken sich im Streit um das Asylrecht“ 11. September 2023, sh:z: „Daniel Günther setzt sich gegen Aminata Touré durch“ Das ist Machtpolitik, die Absprachen im Kabinett rückwirkend verändert. Da kann man nur froh sein, wenn man nicht Minister im Kabinett Günther ist. Aber was hat sich hier eigentlich wirklich verändert? Etwa die Lage in den jeweiligen Staaten oder die Zahlen der von dort Fliehenden oder das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten? – Weder noch ist das der Fall. Ich habe kurz überlegt, ob ich meine Juni-Rede wortgleich noch einmal so halten kann. Hätte ich gekonnt. Die eigentlichen Veränderungen hat es in der Bundespolitik gegeben. (Zuruf: Das machst du oft!) Die Bundesregierung möchte Georgien und die Republik Moldau nun als sichere Herkunftsstaaten einstufen. Auch die Mehrheit im Bundesrat steht – ob Schleswig-Holstein zustimmt oder nicht. Ich habe überlegt, ob ich noch einmal darauf eingehen soll, wie die Lage in Georgien und Moldawien derzeit ist. Ich habe überlegt, ob ich noch einmal darauf hinweisen soll, dass vor allem Minderheiten unter diesen Verfahren leiden werden, ob ich noch einmal darauf hinweisen soll, dass die Menschen in Georgien ernsthafte Sorge vor einer russischen Invasion haben und mit welchen Ängsten homosexuelle Menschen dort leben oder wie schlecht es um die Situation der Roma in der Republik Moldau steht. Ich habe auch damit gerungen, inwiefern ich überhaupt auf die Neuerung im FDP-Antrag eingehen soll, in dem nun gefordert wird, auch Algerien, (Lars Harms) Marokko und Tunesien als sogenannte sichere Herkunftsländer einzustufen, Länder, in denen homosexuelle Menschen staatlich verfolgt und für ihre sexuelle Orientierung mit Gefängnis bestraft werden. Ich lege stattdessen den Fokus auf Folgendes: Das Recht auf Asyl ist ein Grundrecht in Deutschland. Das Konzept der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten doktert daran herum. Es schränkt es ein, führt zu einer Beweislastumkehr und begrenzt das individuelle Recht auf Schutz. Deswegen finde ich es fragwürdig, wenn sich Politiker hinstellen und so tun, als täte man mit der Ausweisung sicherer Herkunftsstaaten den Menschen einen Gefallen, die aus diesen Ländern kommen. Es geht dabei doch vor allem um ein bürokratisches Eigeninteresse, um verkürzte Verfahren. Asylanträge von Menschen aus den als sichere Herkunftsstaaten geltenden Ländern werden in aller Regel als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Das heißt für die Schutzsuchenden, dass ihnen nur eine Woche statt wie regulär ein Monat Zeit bleibt, um gegen die Entscheidung Einspruch einzulegen. Für die Betroffenen kann das wirklich entscheidend sein. Überhaupt zu wissen, welche Rechte man hat, den nötigen Rechtsbeistand zu finden – das alles bei teilweise großen Sprachbarrieren –, ist nicht einfach. Das ist ganz klar ein Nachteil im Verfahren. Genau diese rechtliche Ungleichbehandlung finden wir als SSW falsch. Ministerin Touré hatte in der Debatte im Juni ein paar Zahlen mitgebracht. Asylanträge aus Moldau und Georgien in diesem Jahr jeweils unter 50 – Stand Juni. Asylanträge aus den Maghreb-Staaten machen in ganz Deutschland 0,5 Prozent aller Asylanträge aus. Ist den Kommunen mit der Ausweisung weiterer Herkunftsstaaten geholfen? Leeren wir damit die Gemeinschaftsunterkünfte? Entlasten wir den Wohnungsmarkt? Daran, meine Damen und Herren, glaubt doch nun wirklich keiner. Hat die Ausweisung sicherer Herkunftsstaaten massive Auswirkungen für einzelne Individuen? Ohne Frage, das hat sie. Könnte man daher von einer innenpolitischen Symbolhandlung sprechen, die individuelle Grundrechte einschränkt? Für mich sieht es ganz genau danach aus. Wir möchten mit unserem Änderungsantrag anstoßen, dass diese offensichtliche Ungerechtigkeit geheilt wird. Wir sehen einfach keinen Sinn darin, wenn die Klagefristen gegen einen negativen Asylbescheid auf eine Woche verkürzt werden. Das Rechtsschutzverfahren muss aus unserer Sicht so laufen wie bei allen anderen auch. Ansonsten ist es kein individueller Schutz mehr. Das Verfahren, wie es bisher läuft, ist einfach nicht in Ordnung, meine Damen und Herren. Solange das so ist, können wir als SSW der Ausweisung weiterer sicherer Herkunftsstaaten nicht zustimmen. Vor dem Hintergrund, dass sich keiner zu unserem Antrag geäußert hat – das kann ich verstehen, weil er relativ kurzfristig gekommen ist –, schlage ich vor, dass wir unseren Antrag in den Ausschuss überweisen, (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das finde ich gut!) um über diese Frage in Ruhe zu debattieren. – Vielen Dank. (Beifall SSW und SPD)
Peter Lehnert
Für einen Kurzbeitrag erteile ich Kollegen Dr. Buchholz von der FDP das Wort.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Drei Wortbeiträge haben mich veranlasst, hier das Wort zu ergreifen. Das erste, Kollegin Midyatli, ist, dass die Ausweisung sicherer Herkunftsstaaten in Artikel 16 a Absatz 3 des Grundgesetzes seine Verankerung hat. (Tobias Koch [CDU]: So ist es!) Was in Artikel 16 a Absatz 1 geregelt ist, ist nichts, was gegen das Asylrecht spricht. Es ist höchstrichterlich entschieden, dass diese Ausweitung der Verfassung entspricht. Das muss man nicht ständig hinterfragen. Das ist entschieden. (Beifall FDP und CDU) Zweitens. Wir reden natürlich gern über das Recht auf politisch individuelle Verfolgung. Aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass in den Jahren 2021 und 2022 in Schleswig-Holstein jeweils genau 31-mal politisches Asyl gewährt worden ist, 31-mal Zuweisungen! Es hat über 1.000 Anerkennungen nach der Genfer Flüchtlingskonvention gegeben, 1.500 nach einem sicheren subsidiären Schutz. Das politisch individuelle Recht auf Asyl macht inzwischen einen minimalen Anteil von allem aus. 31 Fälle in 2021 und in 2022. (Dr. Bernd Buchholz) Jetzt komme ich zum Kollegen Petersdotter, der gesagt hat, wir hätten diese Debatte nur wegen ihrer internen Koalitionsthemen angestoßen. Das ist mitnichten der Fall. Kollege Harms, was sich in den letzten Monaten, auch seit der letzten Debatte, verändert hat, ist die Tatsache, dass an den europäischen Außengrenzen etwas tobt, was wir seit 2015 so nicht mehr gesehen haben. (Beifall FDP und CDU) Frontex erwartet, dass sich die Zahl der Flüchtlinge des Vorjahres, also 2022 – da waren es schon wieder 330.000 Asylanträge beziehungsweise Menschen, die zu uns kamen –, im laufenden Jahr verdreifachen könnte. Wenn sich das bestätigt, haben vor allem wir ein massives Problem. Denn auch das gehört zur Wahrheit: In Deutschland werden 30 Prozent aller Asylanträge gestellt, obwohl nach dem geltenden Asylrecht in Deutschland überhaupt gar kein einziger gestellt werden dürfte, weil die Anträge in den anderen Ländern der Europäischen Union gestellt werden müssen. 217.000 von den Menschen, die im letzten Jahr geflüchtet sind, befinden sich in der Bundesrepublik Deutschland. Warum wohl, Kolleginnen und Kollegen? Weil wir ein Sehnsuchtsort für die sind. Das hat etwas damit zu tun, dass wir bestimmte Leistungen bieten, die andere in Europa nicht bieten. Deshalb sage ich an dieser Stelle, Herr Ministerpräsident – ich sage es auch in Richtung Grüne –, Folgendes: Ihre Spitze in Berlin, die ja auch mit diesen Themen ringt, bewegt sich in bestimmten Fragen massiv. Sie kann sich nicht nur so bewegen, wie Frau Haßelmann das heute Morgen im Morgenmagazin gesagt hat, als sie sagte: Das lösen wir alles mit Geld. Wir werden in den nächsten Monaten noch zu weiteren Entscheidungen kommen müssen, denn wir werden sonst das Problem nicht in den Griff bekommen. Wir kommen beim nächsten Tagesordnungspunkt zu unserer Situation in den Kommunen. Wir haben den Antrag gestellt, weil die Ausweisung von sicheren Herkunftsstaaten in Wahrheit etwas ist, was zwingend erforderlich ist – übrigens auch für die Maghreb-Staaten.
Peter Lehnert
Kollege Dr. Buchholz, Ihre Redezeit ist abgelaufen!
Dr. Bernd Buchholz FDP
Sie werden nicht ignorieren können, dass wir hier in den nächsten Monaten noch ganz andere Maßnahmen zu beschließen haben werden. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und vereinzelt CDU)
Peter Lehnert
Für einen weiteren Kurzbeitrag teile ich Frau Kollegin Serpil Midyatli das Wort.
Serpil Midyatli SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Der Wortbeitrag vom Kollegen Bernd Buchholz hat mich veranlasst, hierher zu kommen. – Das ist mir sehr wohl bewusst. Sie wissen aber auch, dass es vom Bundesverfassungsgericht ein Urteil dazu gegeben hat, das an sehr, sehr strenge Kriterien gebunden ist, wann man Länder als sichere Herkunftsstaaten bezeichnen darf. Ganz ehrlich: „Der Satz, wenn die Kommunen entlastet werden sollen, kann man sichere Herkunftsländer ausweisen“, steht nicht in dem Gerichtsurteil. (Beifall SPD) Also stellen Sie sich hier nicht hin und tun so, als würden wir uns hier sozusagen einmal – –Im Übrigen hat sich (Wortmeldung Tobias Koch [CDU]) – Ich möchte einmal zu Ende ausführen. Ich kann das Argument, ehrlich gesagt, nicht mehr hören. Sie sagen im ersten Satz – das war auch der erste Satz, den Kollege Vogt hier gesagt hat –: „Die Kommunen schreien nach Entlastung“, (Christopher Vogt [FDP]: Das war gar nicht mein erster Satz!) um hinterher dann zu sagen: „Es kommen doch so wenige Menschen aus Georgien und Moldau“. Wo passt das denn? Mein Problem ist, dass wir eine Scheinlösung anbieten, und viele Menschen da draußen – (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Es gibt auch noch andere Lösungen!) – Sie können das fachlich gar nicht so weit einordnen. (Widerspruch CDU und FDP – Wortmeldung Tobias Koch [CDU])
Peter Lehnert
Kollegin Midyatli, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen?
Peter Lehnert
Sie haben nur drei Minuten Redezeit. Irgendwann muss ich Sie unterbrechen, um zu fragen.
Serpil Midyatli SPD
Der hat eh keine Ahnung. Ganz ehrlich. (Widerspruch CDU und FDP) Wenn die Lösung nicht funktioniert – sie wird nicht funktionieren, weil einfach viel zu wenig Menschen aus diesen Ländern kommen –, haben wir trotzdem den Druck an den Außengrenzen, im Mittelmeer. Was passiert denn dann? Dann wird doch draußen gesagt: Die Demokratinnen und Demokraten haben anscheinend gar keine richtige Lösung, um diesen Fluchtbewegungen entgegenzutreten. Was passiert denn dann? Das ist doch wieder Wasser auf die Mühlen der Rechten. Wir brauchen hier tatsächlich ernsthafte Lösungen. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Deswegen meine Aufforderung an den Ministerpräsidenten. Wir erleben gerade von der rechten und konservativen Seite, dass wir vieles, was wir auf europäischer Ebene tatsächlich bewegen könnten, um Fluchtbewegungen zu bekämpfen, nicht machen. Es geht doch darum, die Fluchtursachen zu bekämpfen und nicht die Geflüchteten, um zu einem gerechteren Verteilsystem zu kommen. All das kriegen wir nicht auf die Kette, (Claus Christian Claussen [CDU]: Sie kriegen gar nichts auf die Kette! Das ist das Problem!) weil oftmals innenpolitische Debatten in den einzelnen europäischen Ländern eine gemeinsame, gerechte, humanitäre Asylpolitik verhindern. Das erleben wir leider in den letzten Jahren. Das ist ja das Problem, das wir haben. Das ist auch das Problem, das wir mit Polen und mit Ungarn haben. Ehrlich gesagt weiß ich nicht, woher Sie Ihre Zahlen haben, Kollege Buchholz. Es ist nicht so, dass die Geflüchtetenzahlen 2022 deutlich höher waren und sich jetzt noch mal verdreifacht haben. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Doch!) Wir hatten eine Coronapandemie, und jetzt erst sind wir bei 178.000 Asylanträgen. (Zurufe CDU und FDP) – Keine Ahnung, ich rede von den Erstanträgen. Ich weiß nicht, woher Sie Ihre Zahlen haben. (Zuruf CDU: Wer hat hier keine Ahnung? – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Aber das ist eine Liste von der Europäischen Union, die ist nicht von mir!) – Ich rede von Deutschland. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ja, ich rede auch von Deutschland!) – Ganz ehrlich? – Das bringt uns nicht weiter. Lassen Sie uns gemeinsam an vernünftigen Lösungen arbeiten. (Zurufe) – Darf ich noch einen Dreiminutenbeitrag? – Lassen Sie uns das im Ausschuss vertiefen. (Anhaltende Unruhe – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Vertiefen Sie das mit Frau Faeser!) Ich bin gern dabei, das miteinander zu diskutieren, aber ganz ehrlich: Hier mit den Zahlen umherzuschmeißen und zu glauben, damit verringern wir die Geflüchtetenzahlen an den europäischen Grenzen, ist ein Trugschluss. Auch diese Lösung wird nicht dabei helfen, die Geflüchtetenzahlen zu reduzieren. (Beifall SPD – Dr. Heiner Garg [FDP]: Faktenfrei und Spaß dabei!)
Peter Lehnert
Erlauben Sie mir noch eine kurze Bemerkung, bevor ich der Landesregierung das Wort erteile. Kollegin Midyatli, es steht Ihnen natürlich zu, eine Zwischenfrage nicht zuzulassen. Ihre Kommentierung allerdings zu der Frage, ob der Kollege Koch Ahnung hat oder nicht, halte ich für unangemessen. Ich habe auch schon in meiner Funktion als Alterspräsident zu Beginn dieser Legislaturperiode darauf hingewiesen, dass wir ein bisschen auf unsere eigene Sprache achten sollten. Ich bitte darum, das auch in Zukunft zu beherzigen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) (Vizepräsident Peter Lehnert) Jetzt erteile ich das Wort der Landesregierung. Für die Landesregierung spricht der Ministerpräsident Daniel Günther. (Serpil Midyatli [SPD]: Dann darf Kollege Kilian das zu mir auch nicht mehr sagen! – Zuruf CDU: Das eine sind Fakten! – Serpil
Serpil Midyatli SPD
Der hat doch sowieso keine Ahnung!)
Daniel Günther
Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Frau Midyatli, ich muss zu Ihrer Rede sagen: Bei dem Thema Migrationspolitik und in der Lage, in der Deutschland sich im Moment befindet, als Landesvorsitzende der SPD hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag ein solches Bild der Hilflosigkeit zu so einem Thema zu präsentieren, finde ich nicht nur bemerkenswert. Sich dann in der Formulierung zu ergehen zu sagen: Wir lösen dieses Problem, indem ich als Ministerpräsident im Europäischen Parlament ein Machtwort spreche! Es tut mir wirklich leid, mir fehlt da bei einem solchen Thema ein bisschen die Ernsthaftigkeit, wo wir wirklich aufpassen müssen, dass uns die Gesellschaft nicht auseinanderfliegt. (Lebhafter Beifall CDU, FDP und Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Übrigen hat sich einiges geändert, seit wir das letzte Mal diese Debatte geführt haben. Daran will ich an der Stelle schon erinnern: Wir haben in Schleswig-Holstein dramatisch gestiegene Asylzugangszahlen. Das ist hier in der Debatte ein bisschen zu kurz gekommen. Allein im Vergleich zum Vorjahreszeitraum haben wir über 90 Prozent mehr Menschen, die in unserem Land, in Schleswig-Holstein ankommen. Wir reden gleich beim nächsten Tagesordnungspunkt über die Unterbringungssituation. Ich will schon darauf hinweisen, dass die Situation auch in unseren Kommunen zunehmend schwierig wird. Das Schreiben der Oberbürgermeister, der Landrätinnen und Landräte, das wir bekommen haben, zeugt von dieser dramatischen Situation. Ich will vorweg sagen: Das hat nichts mit fehlender Bereitschaft zu tun. Man muss bei jeder Gelegenheit betonen, wie viele Menschen sich in Schleswig-Holstein ehrenamtlich und hauptamtlich, wie sich unsere Kommunen wirklich mit großem Engagement, mit Hilfsbereitschaft dafür einsetzen, dass Menschen in unserem Land eine Bleibe finden. Das will ich an dieser Stelle vorweg setzen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Diese Bereitschaft darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Kapazitäten endlich sind. 100 Flüchtlinge pro Tag sind es im Moment. Deswegen kann man sich ausrechnen: Bei der Zahl der gemeldeten Plätze in den Kommunen sind wir in vier bis fünf Wochen auch in Schleswig-Holstein in einer sehr, sehr schwierigen Lage. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es!) Bei den enorm hohen Zahlen wird es absehbar problematisch werden, Aufnahme und Integration so sicherzustellen, wie es nach unseren humanitären Grundsätzen zwingend erforderlich ist. (Zuruf FDP: So ist es gar nicht möglich!) Wir wollen Flüchtlinge nicht in Sporthallen unterbringen, weil wir wollen, dass da Sport gemacht wird. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Wir dürfen nicht daran vorbeireden, dass in solchen Zeiten natürlich Frust auf beiden Seiten entsteht: Frust bei den Menschen, die hier sind, aber ehrlich gesagt natürlich auch Frust bei den Menschen, die in unser Land kommen, wenn wir das nicht in der Art und Weise sicherstellen können. Deswegen will ich betonen, dass wir im Land alles tun, um unsere Kommunen zu unterstützen, dass Aminata Touré als zuständige Ministerin das macht. Wir haben unsere Finanzverantwortung im Land mit den Kommunen geklärt: Wer ist für was zuständig? Wir haben den Ausbau der Kapazitäten in den Erstaufnahmen zugesichert, an bestehenden Standorten, in Glückstadt 600 bis 800 Plätze, und ja: Wir haben die Ankündigungsfrist ein wenig herabgesetzt. Aber in Schleswig-Holstein haben wir zumindest solche Ankündigungsfristen. Wir sind weit besser als andere Bundesländer, weil wir unsere Hausaufgaben gemacht haben. (Zuruf CDU: So ist es!) Das liegt in den Bereichen in der Verantwortung von Aminata Touré, und das macht sie auch in diesen herausfordernden Wochen außerordentlich stark. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Dazu kommen wir gleich noch!) Wir werden aber diese Herausforderung in unserem Land nicht allein lösen können. Ich weiß, es wird (Ministerpräsident Daniel Günther) immer gesagt, wir zeigten auf den Bund. Aber seien wir ehrlich: In der Frage liegt dort auch der entsprechende Schlüssel. Eine ungesteuerte Einwanderung überfordert unsere Gesellschaft. Natürlich ist es für uns alle miteinander unerträglich, zu sehen, wie viele Menschen Tag für Tag auf diesen Fluchtwegen sterben. Das zerreißt, glaube ich, das Herz eines jeden Menschen, auch hier in diesem Parlament, in dem wir sitzen. Es ist ein grausamer Spagat, vor dem die Europäische Union in diesen Bereichen steht. Wir werden aber Armutsmigration begrenzen müssen, damit wir unsere Kapazitäten in unserem Land auf diejenigen konzentrieren können, die wirklich verfolgt werden. Wir kommen nicht daran vorbei, dies an dieser Stelle wirklich auszusprechen. (Beifall CDU und FDP) Die Zeit drängt in den Bereichen. Deswegen sage ich auch zu den Anträgen zu Initiativen auf Bundesebene, die hier in den Landtag eingebracht worden sind: Unsere Konzentration wird in den Zeiten ehrlich gesagt eher darauf liegen, Verfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu gucken: Wie bekommen wir die Zahlen entsprechend begrenzt? Deswegen kündige ich für die Landesregierung schon an, dass wir uns die Drei-plus-drei-Regelung, die im Juni ja nach hinten verlängert worden ist, noch einmal ansehen. Der Zeitraum wird für mobile Unterkünfte nicht reichen, weil es sich wirtschaftlich nicht lohnt. Das merkt man in jeder Kommune. Deswegen werden wir eine Bundesratsinitiative machen. Das sind die Stellschrauben, die wir von unserer Seite nutzen werden. (Zuruf CDU: Richtig!) Deswegen sage ich zu dem Abstimmungsverhalten der Landesregierung: Die Bundesregierung hat ein Gesetz beschlossen, Georgien und die Republik Moldau entsprechend zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären. Das ist auf der Grundlage einer Lagebeurteilung des Auswärtigen Amtes erfolgt. Das ist der Grund gewesen, dass wir als Landesregierung in diesem Einzelfall entschieden haben, dass wir an dieser Stelle auch im Bundesrat zustimmen werden. Ich sage es sehr deutlich: Immer dann, wenn von Bundesebene Gesetze beschlossen werden, wo es auf Bundesebene für richtig gehalten wird, dass entsprechend dieser Katalog der Herkunftsstaaten verändert wird, werden wir auf der Grundlage als Landesregierung jedes Mal genauso, wie es im Koalitionsvertrag geregelt ist, unser Abstimmungsverhalten festlegen. Daher ist es müßig, jetzt darüber zu sprechen, denn das liegt in der Verantwortung des Bundes, ob wir das tun sollten oder nicht. Ich sage an der Stelle: Es muss uns allen miteinander bewusst sein, was für eine enorme Herausforderung wir vor uns haben. Wir spüren doch das Auseinanderdriften der Gesellschaft – sicherlich in Schleswig-Holstein nicht so stark, wie es in anderen Bundesländern der Fall ist; aber das können wir doch nicht ignorieren. (Anhaltender Beifall CDU und FDP) Es ist unsere Aufgabe als Demokratinnen und Demokraten, den Menschen aufzuzeigen, dass wir bei diesem wichtigen Thema für die Zukunft unseres Landes in der Lage sind zu sagen, wie wir die Probleme konkret lösen. Das ist in diesen Zeiten unsere Aufgabe. Deshalb möchte ich Sie nicht verschonen und – auch wenn wir bei solchen Debatten nicht immer nur über Geld sprechen sollten – darauf hinweisen, dass das natürlich auch etwas mit Geld zu tun hat. Weil der Schlüssel beim Bund liegt und er sozusagen Regelungen treffen kann, sage ich an der Stelle sehr, sehr klar: Bis heute ist sich der Bund bei diesem Thema immer noch nicht seiner finanziellen Verantwortung bewusst, seiner Verantwortung dafür, die Finanzierung sicherzustellen. Das muss ich leider an der Stelle so klar sagen, weil gestern immer wieder gesagt wurde, es gebe bestimmte Bereiche, wo sozusagen die Grünen dafür in Verantwortung seien, dass auf Bundesebene – aus Sicht der Oppositionsparteien – etwas nicht richtiggemacht werde. In diesem Fall sind es leider unser Bundeskanzler und auch unser Finanzminister. SPD und FDP haben hier eine besondere Verantwortung. Ich kann nur sagen: In allen Verhandlungen, die dort im Moment laufen, bewegt sich der Bund nicht einen einzigen Millimeter. Nur damit allen klar ist, worum es geht: Wir hatten früher ein System, wo steigende Zahlen dazu geführt haben, dass sich der Bund stärker in die Verantwortung einbringt. Der Bund hat seine Verantwortung an der Stelle jetzt gedeckelt. Das heißt, mit den steigenden Zahlen und, weil jetzt nicht mehr so viele Menschen aus der Ukraine, bei denen der Bund sich mehr eingebracht hat, sondern aus anderen Ländern kommen, kommen wir in die Situation, dass der Bund uns – zulasten von Land und Kommunen – bei dem Thema finanziell im Regen stehen lässt. Ich sage an der Stelle ganz klar: Wir werden diese Herausforderung finanziell mit allen Regelungen nur hinbekommen, wenn wir einen Schulter- (Ministerpräsident Daniel Günther) schluss der Demokratinnen und Demokraten hinbekommen. Deshalb ist meine herzliche Bitte, dass Sie bei den Finanzfragen auch auf Ihre Bundesparteien Druck ausüben. Denn an der Stelle brauchen wir definitiv Unterstützung. Wenn es gelingt, dass wir auf europäischer und auf Bundesebene kluge Wege finden, bin ich mir sicher, dass wir bei uns in Schleswig-Holstein mit dem, was wir aufgebaut haben und leisten können, mit den Menschen, die in unserem Land sind, diese Herausforderungen auch bewältigen können. Aber das geht nur gemeinsam. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Peter Lehnert
Die Landesregierung hat ihre Redezeit um fünfeinhalb Minuten erweitert. Diese Redezeit würde theoretisch auch allen Fraktionen zur Verfügung stehen. Ich begrüße zunächst aber erst einmal herzlich eine neue Besuchergruppe, die Landfrauen aus Bredstedt-Reußenköge. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) – Die zusätzliche Redezeit wird nicht in Anspruch genommen. Dann schließe ich die Beratung. Der SSW hat beantragt, seinen Alternativantrag in den Ausschuss zu überweisen. Oder geht es um beide Alternativanträge?
Beate Raudies
Die Landesregierung hat die vereinbarte Redezeit um fünf Minuten und 28 Sekunden überschritten. Diese Zeit steht jetzt auch allen anderen Fraktionen zur Verfügung. – Der Erste, der Gelegenheit hat, davon in der Aussprache Gebrauch zu machen, ist der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz für die FDPFraktion.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Lage, was die Flüchtlingsunterbringung in den Kommunen angeht, ist prekär. „In einigen Wochen“, so ein Zitat, „werden alle unsere Unterbringungskapazitäten erschöpft sein.“ Das sage nicht ich, das sagt Ulf Kämpfer, der Oberbürgermeister der Stadt Kiel. Und er ist nicht der Einzige. Auch die sozialdemokratische Landrätin aus Pinneberg sagt schon lange, dass die Kapazitäten erschöpft sind. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, weil Sie gerade gesagt haben, hier sei so vorausschauend geplant und agiert worden: Diese Entwicklung ist mit Ansage passiert, und ich teile Ihre Auffassung, dass vorausschauend geplant wurde, nicht. Bereits im September des letzten Jahres hat der damalige Chef des Landkreistages, Reinhard Sager, gefordert, dass das Land deutlich mehr Erstaufnahmeeinrichtungen schafft. Im Dezember 2022 hat Reinhard Sager diese Aussage deutlich verstärkt: Die Forderung der kommunalen Ebene an das Land sei ganz klar. Sozialministerin Aminata Touré von den Grünen solle endlich mehr Tempo bei ihren originären Aufgaben machen. Gemeinsam müsse definiert werden, wo im Land Sammelunterkünfte zur Verfügung gestellt und wie diese betrieben und finanziert werden könnten – das alles gehe viel zu langsam. Das war im Dezember des letzten Jahres. Dann wurden die Einrichtungskapazitäten in der Tat aufgestockt, und wie eine Chimäre trug die Ministerin vor sich her, dass sie ja nun über 7.200 Plätze geschaffen habe. Bei näherem Hinsehen ergibt sich jedoch, dass es gar keine 7.200 Plätze sind. Denn spätestens nach der Antwort auf meine Kleine Anfrage aus dem August 2023, aber auch nach den Integrationsberichten, die die Ministerin selber abgibt, ist klar, dass es einen Unterschied zwischen der maximalen Kapazität dieser Aufnahmeeinrichtungen und der tatsächlichen Kapazität gibt. Die tatsächliche Kapazität hat nicht nur damit etwas zu tun, dass man die Betten nicht so eng ausrichten will, sondern dass es gesperrte Bereiche gibt, dass es Überlegungen zum Infektionsschutz gibt oder dass man schlicht gar keine Kapazitäten in dieser Größenordnung hat. Die tatsächliche Kapazität ist in diesem Land bis zum August 2023 über 5.674 Plätze nie hinausgekommen. Letzte Woche Mittwoch musste die Ministerin dann im Innen- und Rechtsausschuss erklären, dass auf diesen 5.674 Plätzen im Land inzwischen 5.900 Flüchtlinge sitzen. Dann hat sie reagiert. Meine Damen und Herren, das ist nicht vorausschauend, das ist hinterherlaufend. (Beifall FDP und SPD) Ich will einmal ganz deutlich sagen, Frau Ministerin: Sie erklären im Innen- und Rechtsausschuss allen Beteiligten, es gebe noch überhaupt keine Überlastanzeige, die die Kommunen gestellt hätten. Und deshalb gebe es – und das ist Ihre Antwort – aktuell noch genügend freie Plätze in den Kommunen. Frau Ministerin, so werden Sie zitiert, und zwar am 21. September 2023. Wenn ich das richtig sehe, dann ist das gestern gewesen – Touré: Es gibt noch genügend freie Plätze für Flüchtlinge. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das war gestern!) – Das war gestern. Es gibt noch genügend freie Plätze. – Sehr geehrte Frau Ministerin, dann hat man den Eindruck, dass Sie das eben doch nicht ernst nehmen, nicht so ernst, wie Sie es ernst nehmen müssten. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) (Dr. Bernd Buchholz) Herr Ministerpräsident, ich bin ganz bei Ihnen: Der Bund muss seine finanziellen Verpflichtungen einlösen, und er muss zu seinem Wort stehen. Keine Frage, da haben Sie unsere volle Unterstützung. Das geht nur in einer solidarischen Aktion zwischen dem Bund und dem Land. Es kann nicht sein, dass sich der Bundeskanzler, der Finanzminister oder wer auch immer aus der Verantwortung nimmt. Aber es geht auch darum, dass hier im Land die Hausaufgaben gemacht werden und dass die kommunalen Vertreter bei der Aussage, die Sozialministerin wird es schon richten, sofort die Augen verdrehen, weil sie sagen: Da darfst du nichts erwarten! (Beifall FDP) Seien wir einmal an dem Punkt, an dem wir heute sind: Frau Ministerin, heute liegt Ihnen die Überlastungsanzeige von allen Landkreisen und allen kreisfreien Städten vor. (Beifall FDP) Nehmen Sie das gemeinsame Schreiben bitte als gemeinsame Überlastanzeige der kommunalen Ebene und den eindringlichen Appell, den Krisenmodus auch auf interministerieller Ebene endlich deutlich zu verstärken. Was ist das anderes als ein Hilferuf, jetzt zu handeln? Und was tun Sie hier heute? – Sie sagen: Ich nehme das mit. Wir haben 600 neue Plätze geschaffen oder wollen die jetzt in Glückstadt schaffen. Seien wir jetzt einmal ernst und zählen wir das einfach einmal zusammen, meine Damen und Herren: 5.900 Plätze hatten Sie in der vorletzten Woche schon in der Belegung. Jetzt kommen 600 Plätze zu den 5.600 dazu, die Sie haben. Das sind 6.200 Plätze. Sie hätten also in den Erstaufnahmeeinrichtungen genau 300 freie Plätze, wenn Sie die 600 Plätze neu schaffen werden. Wie lange hält das? – Das hält die nächsten 14 Tage. Ich sage Ihnen: Wenn Sie nicht dramatisch dazu kommen, mit den Kommunen gemeinsam Sammelunterkünfte und auch zusätzliche Erstaufnahmeeinrichtungen zu schaffen, dann werden Sie dafür verantwortlich sein, Sie persönlich, wenn in Schleswig-Holstein in den Kommunen die Turnhallen und die Aulen von Schulen wieder benutzt werden müssen, um Flüchtlinge unterzubringen. Ich sage Ihnen: Dann zerreißt es diese Gesellschaft in Teile, und das ist zu verhindern! (Beifall FDP) Sehr geehrte Frau Ministerin, deswegen hätte ich heute mehr von Ihnen erwartet, als in der Presse zu sagen: „Es sind noch freie Plätze da“, und auf die Überlastanzeige der Kommunen reagiere ich, indem ich sage: „Ich nehme das sehr ernst.“ Jetzt braucht es einen Handlungsplan. Wir haben beim letzten Tagesordnungspunkt darüber gesprochen, was in Zukunft möglicherweise auf übergeordneter Ebene notwendig sein muss. Aber von Ihnen, Frau Ministerin Touré, erwarte ich nicht einen Vierpunkteplan, wie Sie ihn bisher verfolgt haben, einen Vierpunkteplan, der besagt: Ich habe erst einmal Erstaufnahmekapazitäten geschaffen. Dann kommt Stufe zwei, dann müssen die Kommunen das mit dem Geld, das wir geben, schaffen. Dann kommt Stufe drei, dann müssen die Kommunen Sammelunterkünfte einrichten, und erst danach kommt Stufe vier, und dann tue ich etwas. Sie haben selbst gemerkt, dass das natürlich nicht funktioniert und dass Sie deshalb Stufe drei sofort überspringen müssen, weil Sie ja an der Stelle nicht geliefert hatten. Sie laufen immerzu den Bedarfen hinterher, und das ist verheerend – auch für die Stimmung im Land, in dem die Menschen gemeinsam solidarisch mit dem Thema umgehen wollen. (Beifall FDP) Frau Ministerin, jetzt ist es erforderlich, dass Sie diesem Landtag in kürzester Zeit einen Plan vorlegen, wie Sie mit dem wahrscheinlich dramatisch gestiegenen Aufkommen an Flüchtlingen in diesem Land umgehen wollen. Den erwarte ich am liebsten zur nächsten Innen- und Rechtsausschusssitzung. Sonst werden wir Sie hier in der nächsten Landtagssitzung wieder mit einem entsprechenden Antrag auffordern, endlich einen Plan vorzulegen, wie Sie wirklich vorausschauend in diesem Land unterwegs sein wollen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)
Beate Raudies
Für die CDU-Fraktion hat jetzt Seyran Papo das Wort.
Seyran Papo CDU
Verehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Beginn meiner Ausführungen die Bedeutung betonen, die dieser Debatte zukommt. Die Frage nach der Unterbringung von Flüchtlingen in Schleswig-Holstein ist zweifellos eine der drängendsten und komplexesten Herausforderungen, mit denen wir aktuell konfrontiert sind. Ich danke daher dem Kollegen Dr. Buchholz (Seyran Papo) von der FDP-Fraktion für seinen Antrag, sodass wir das Thema hier im Landtag heute erörtern können. Die Unterbringung von Flüchtlingen ist ein Thema, das seit jeher ein starkes Spannungsverhältnis erzeugt – ein Spannungsverhältnis zwischen Bund, Ländern und Kommunen einerseits. Zur Bewältigung dieser Aufgabe bedarf es andererseits aber auch nicht nur politischer Entscheidungen, sondern ebenso einer breiten gesellschaftlichen Unterstützung. Wir dürfen nicht vergessen, dass es letztendlich die Menschen in unseren Kreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind, die die direkten Auswirkungen dieser Entscheidungen spüren. Der Schutz der vielen Geflüchteten, die in unser Land kommen, ist eine zweifellos große und anspruchsvolle Aufgabe für uns alle. Die Komplexität dieser Aufgabe dürfen wir nicht unterschätzen, denn mit der Bereitstellung von Betten und sanitären Anlagen allein ist es nicht getan. Neben der Bereitstellung angemessener Unterkünfte und Integrationsmaßnahmen sprechen wir von der Schaffung von ausreichenden Plätzen in DaZ-Klassen, in Betreuungseinrichtungen, Sprachkursen und nicht zuletzt von Arbeitsplätzen. Integration gelingt am besten, wenn Sprache erlernt wird und in der Folge der reguläre Besuch von Schulen, eine Ausbildung und Arbeitstätigkeit möglich werden. (Vereinzelter Beifall CDU) So können sich Menschen, die zu uns kommen, in unseren Städten und Gemeinden einfinden und ein Teil unserer Gesellschaft werden. Je schneller dies gelingt, desto schneller werden auch unsere Kommunen entlastet. Die Überlastung der Kommunen und der damit verbundene Unmut sind offenkundig. Das wird auch an den kaum mehr vorhandenen Unterbringungskapazitäten deutlich. Umso mehr ist es unsere Aufgabe, diesen Unmut aufzunehmen und durch lösungsorientiertes Handeln in Akzeptanz umzuwandeln. (Vereinzelter Beifall CDU) Ich begrüße daher die am Donnerstag zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden getroffenen Vereinbarungen, insbesondere über die Aufteilung der 34 Millionen Euro für SchleswigHolstein aus der Entlastungsmilliarde des Bundes zur Erleichterung des Umgangs mit Geflüchteten. Davon entfallen 12 Millionen Euro auf die Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung. Wir können die Situation in Schleswig-Holstein aber nicht isoliert betrachten. Auch in anderen Teilen Deutschlands, ja in der gesamten Europäischen Union sind die Herausforderungen riesig. Die Situation der Menschen und ihre Unterbringung ist in Teilen äußerst prekär, wenn wir in diesen Tagen zum Beispiel nach Lampedusa schauen. Gleichzeitig dürfen wir nicht vergessen, dass diejenigen, die zu uns fliehen, häufig aus äußerst schwierigen und gefährlichen Situationen kommen. Die angemessene Unterbringung von Flüchtlingen ist eine humanitäre Aufgabe. Es liegt in unserer Verantwortung, diese soziale Herausforderung zu entschärfen, statt sie weiter zu verschärfen. Dies erfordert eine umfassende und kooperative Herangehensweise bei Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft. Diese müssen Hand in Hand arbeiten. Wenn wir zusammenarbeiten und unsere Ressourcen in Bund und im Land bündeln, können wir diese Herausforderung bewältigen und eine gemeinsame Zukunft für die Menschen schaffen, die dauerhaft in unserem Land leben. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Raudies
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt die Abgeordnete Catharina Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Etwa 5.600 Asylsuchende wurden in diesem Jahr aufgenommen. Seit dem 24. Februar 2022 sind in Schleswig-Holstein 35.000 Ukrainerinnen und Ukrainer erfasst worden. Anders als Asylsuchende sind geflohene Personen aus der Ukraine in den Landesunterkünften nicht wohnverpflichtet, sondern es liegt rechtlich in der Zuständigkeit der Kommunen, sie direkt aufzunehmen. Das ist eine Riesenherausforderung. Wir sehen das. Da wir uns in einer Verantwortungsgemeinschaft befinden, unterstützt das Land sowohl bei der Herrichtung als auch bei dem Betrieb von kommunalem Wohnraum sowie bei der Unterbringung der Vertriebenen aus der Ukraine. Bislang konnte das Land die Kommunen finanziell dabei unterstützen, mit der Herrichtungsrichtlinie knapp 7.000 neue kommunale Unterbringungsplätze landesweit in 165 Kommunen seit 2022 zu schaffen. Mittwoch wurden im Finanzausschuss 20 Millionen Euro zur Verlängerung dieser Förderung bewilligt. (Catharina Johanna Nies) In Planung ist weitere Unterstützung durch Landesfördermittel zur Errichtung und zum Betrieb von temporären Gemeinschaftsunterkünften für bis zu 200 Personen. Hierfür werden wir den Kommunen insgesamt weitere 49 Millionen Euro zur Verfügung stellen – so in der letzten Sitzung im Finanzausschuss diese Woche beschlossen. Aufbauend auf der Vereinbarung vom 29. März 2023 wurden somit verschiedene, sinnvolle Maßnahmen zur finanziellen und strukturellen Unterstützung der aufnehmenden Kommunen auf den Weg gebracht, um Wohnraum aufzubauen. Aber auch heute muss ich wieder betonen: Am Ende muss es das Ziel sein, dass Menschen in eigenständigem Wohnraum leben und ein echtes Privatleben haben. Kommunale Unterkunftsmöglichkeiten können immer nur Übergangslösungen sein. Wir müssen alles daran setzen, Menschen ein selbstbestimmtes Leben in Deutschland zu ermöglichen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich danke Ihnen, Frau Ministerin Touré, für Ihren ausführlichen Bericht und auch dafür, dass Sie uns so regelmäßig im Innen- und Rechtsausschuss informieren. Die Maßnahmen des Landes sind vorausschauend. Ich habe großes Vertrauen, dass Schleswig-Holstein in diesem Sinne weitermachen wird, auch künftig für eine faire und menschliche Aufnahmepolitik steht und hierbei mit großer Ernsthaftigkeit und Geschlossenheit der gesamten Landesregierung gehandelt wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Auch so viel ist klar: Wir werden die Kommunen nicht im Regen stehenlassen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Lassen Sie mich abschließend noch etwas darüber hinaus anmerken: Die derzeitige Lage ist sehr angespannt und für alle Seiten herausfordernd, aber nicht nur für Land und Kommunen, sondern auch für die Menschen, die zu uns fliehen. Es ist nicht nur schwer, alles hinter sich zu lassen und in einem fremden Land neu anfangen zu müssen, sondern auch die politische Debatte der letzten Wochen und Monaten zu geplanten Verschärfungen in der gemeinsamen europäischen Asylpolitik, zur Ausweitung sicherer Herkunftsstaaten, zu Rückführungsabkommen und Obergrenzen sowie das Rufen einzelner Stimmen auf Bundesebene zur Abschaffung des individuellen Rechts auf Asyl geht an den Menschen nicht spurlos vorbei. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Debatten sind ausgrenzend. Solche Scheinmaßnahmen werden nicht den Effekt haben, dass weniger Geflüchtete zu uns kommen. Sie werden nicht den Effekt haben, dass die Kommunen dadurch entlastet werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Meine Vorschläge kommen jetzt, Herr Dr. Buchholz. – Sie verunsichern die Menschen, die hier leben und versuchen, in ihrem Leben so etwas wie Normalität nach der Flucht wiederzufinden. Egal ob in der Frage der Aufnahme von Geflüchteten, der Unterbringungssituation oder, so wie gestern, in der Debatte zu Sprachkurszugängen: Aus meiner Sicht muss es im Kern darum gehen, dass wir endlich ein nachhaltiges Aufnahme- und Integrationssystem aufbauen. Darüber diskutieren wir in Deutschland gerade zu wenig. Wir müssen beides sein: Feuerwehr und Langstreckenläuferin. Wir müssen weiterhin zügig Wohnraum aufbauen und gleichzeitig tragfähige Strukturen in der Beratung und beruflichen Integration schaffen, wenn wir endlich wieder in der Lage sein wollen, planbar zu handeln und nicht nur zu reagieren: (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das eine tun, ohne das andere zu lassen. – Das ist nicht neu. Das wussten alle Parteien schon einmal, nur scheint mir gerade, dass das einige wieder vergessen haben. Die neueste Einigung zwischen Land und Kommunen diese Woche ist deswegen so wichtig und zielführend, weil hiermit auch Integrationsstrukturen gestärkt werden. Das wünsche ich mir auch von der Bundesebene. Wir müssen genau schauen, wo Geld, Strukturen und Kapazitäten gebraucht werden, um Kommunen und Menschen kurz- und mittelfristig zu entlasten. Wir brauchen eine vernünftige, dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Geflüchtetenkosten – wie im Koalitionsvertrag zugesagt – orientiert an den tatsächlichen Zahlen und mit Planungssicherheit für Land und Kommunen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was wir nicht brauchen, ist ein Bundeshaushalt, in dem ein Drittel der Bundesförderung bei der Migrationsberatung eingespart wird – ausgerechnet der Basisstruktur für Integration – und in dem bei der psychosozialen Arbeit gespart wird, also an der (Catharina Johanna Nies) Stelle, an der traumatisierte Menschen aufgefangen werden – im Gegenteil. Bund, Land und Kommunen müssen mit vereinten Kräften daran arbeiten, den Antragsstau in den Ausländer- und Zuwanderungsbehörden endlich abzubauen. Denn Menschen warten monatelang auf die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis. Dann ist natürlich der Arbeits- oder Ausbildungsplatz weg. Um Bürokratie abzubauen, müssen Arbeitsverbote bundesgesetzlich endlich abgeschafft werden und für alle Personen uneingeschränkt ein Sprachkurszugang geschaffen werden, und zwar ohne Zustimmungserfordernis der Behörden, denn die sind damit völlig überlastet. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In der Anhörung zum Integrations- und Teilhabegesetz im Innen- und Rechtsausschuss bei uns vor drei Wochen haben die Sachverständigen dies mit überzeugender Mehrheit bestätigt. Wir können die Unterbringungsfrage nicht isoliert betrachten. Sie hängt unmittelbar damit zusammen, ob wir Schutzsuchenden volle Integrationszugänge gewähren oder nicht. Menschen, die sich qualifizieren, die ihr eigenes Geld verdienen, können sich auch eine eigene Wohnung mieten und aus kommunalen Unterkünften rausgehen. Solange Deutschland lieber darüber spricht, wie Menschen an den Grenzen aufgehalten werden, oder – wie die FDP gestern – in einer Sprachkursdebatte lieber darüber spricht, wie Menschen zwischen europäischen Ländern hin- und hergeschoben werden, solange werden wir die grundsätzlichen Probleme, die wir haben, nicht ändern. Wir werden so weder etwas an der Unterbringungsfrage noch an dem Arbeits- und Fachkräftemangel ändern. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Es wäre schön, wenn Sie sich den Problemen stellten und nicht in Ihrer eigenen Traumwelt blieben!)
Beate Raudies
Für die SPD-Fraktion hat jetzt die Abgeordnete Serpil Midyatli das Wort.
Serpil Midyatli SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin Touré, ich habe Ihre Rede sehr aufmerksam verfolgt. Um ehrlich zu sein, hat den Großteil davon schon der Ministerpräsident hier vorgetragen. Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich habe nicht nur heute Ihre Rede sehr aufmerksam verfolgt, sondern ich habe sie tatsächlich schon im Februar sehr aufmerksam verfolgt. Für all diejenigen, die das auch getan haben: Fast die Hälfte von dem, was Sie uns im Februar vorgetragen haben, haben Sie gerade auch vorgetragen. Das ist sehr spannend und sehr interessant. Damals gab es noch einen Zehn-Punkte-Plan, jetzt, Herr Kollege Dr. Buchholz, sind nur noch vier Punkte von den Ankündigungen übriggeblieben. Das heißt, ich muss tatsächlich noch einmal in genau die gleiche Kerbe schlagen: Sie machen wahnsinnig viele Ankündigungen, Sie machen wahnsinnig viele Versprechen, aber Sie kommen Ihren Versprechen und Ihren Ankündigungen nicht hinterher. (Beifall SPD und vereinzelt FDP) Das ist unglaublich bedauerlich, weil das nämlich die Probleme vor Ort noch einmal deutlich verschärft. Ich gehe hier darauf ein, weil man manchmal denkt: Man lebt – wie soll ich sagen? – fast in einer Scheinwelt. Sich hier hinzustellen und zu loben, was jetzt im Finanzausschuss endlich auf den Weg gebracht worden ist, weil die Kommunen sich total darüber freuen – ganz ehrlich, bei dem Brandbrief, der vorausgegangen ist! (Annabell Krämer [FDP]: Das stimmt!) Sie haben den Kommunen im März 2023 etwas versprochen, was sie bis heute nicht eingelöst haben – (Beifall SPD und FDP) daraufhin dieser Brandbrief –, dann ganz schnell in den Ausschuss. Die Richtlinie für die Herrichtung der Unterkünfte ist übrigens schon seit Mai 2023 abgelaufen. In Ihrem Vermerk, den Sie dem Sozialausschuss zugeleitet haben, steht: Richtlinie ist noch in Arbeit und muss noch abgestimmt werden. – Das ist bitter. Ich sage einmal ganz deutlich – Herr Buchholtz, das gehört zur Ehrlichkeit dazu –: Die Überlastungsanzeige der Kommunen, die jetzt die gesamte kommunale Familie gestellt hat, hat etwas damit zu tun, dass sich die Ministerin nicht an die Verabredung gehalten hat. Die Kommunen haben nicht gesagt, sie seien nicht bereit, weiter ihrer humanitären Verpflichtung nachzukommen, sondern sie sagen: (Serpil Midyatli) Es reicht! Diese Landesregierung und vor allem die Ministerin müssen endlich ihren Job machen, denn die Kommunen warten darauf. (Beifall SPD und FDP) Daraufhin – wahrscheinlich auch, um den Druck zu erhöhen – kam die Überlastungsanzeige. Ich weiß gar nicht, ob Ihnen das eigentlich bewusst ist, wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, wie großartig vor allem die Kommunen sind, die eine Landesunterkunft bereitstellen. Um die Herausforderungen wissen wir alle und kennen die Debatten um Boostedt. Sich dann hier hinzustellen und zu sagen: „Am dankbarsten sind wir den Standortgemeinden, die eine Landesunterkunft vor Ort akzeptieren wollen und mitmachen“, und wie wichtig es sei, hier transparent zu sein, die Bürgerinnen und Bürger vor Ort mitzunehmen, weil die Großartiges leisteten! – Den größten Dank haben Sie gerade diesen Kommunen ausgesprochen. Dann aber lese ich, dass der Bürgermeister aus Glückstadt sagt: Sie haben das Montagmorgen erfahren, teilweise aus der Presse, im Hauptausschuss – schnell, schnell, schnell –, und heute ist erst die Veranstaltung, mit der Sie noch einmal die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen wollen. Ich zitiere gern einmal: „Bürgermeister Rolf Apfeld kritisierte nach Bekanntwerden der Pläne das überhastete Handeln der Landesregierung und die kurzfristige Ankündigung. Er sagte: ‚Die Bürger wollen mitgenommen werden, sonst geht Vertrauen ganz schnell verloren.‘“ Ministerin Touré, was Sie hier sagen, hat mit Ihrem Handeln im Land leider überhaupt nichts zu tun. (Beifall SPD und FDP) Ich kann Ihnen dauerhaft meine Unterstützung in Berlin zusagen, so wie das auch die Kollegen von der FDP getan haben. Wir können auch gerne dauerhaft über alles andere sprechen, auch über europäische Politik – sehr gerne. Wenn ich das tue, hat es damit nichts zu tun; wenn Sie es tun, muss es auf europäischer Ebene gelöst werden. Aber ganz ehrlich, wir müssen unsere Hausaufgaben hier im Land machen, und vor allem – wissen Sie, was das Gute daran ist? –: Wir haben es schon einmal geschafft, wir wissen also, wie es geht. Wir können es alle gemeinsam. Das liegt tatsächlich an den Strukturen, die wir vor Ort haben, an dem Willen und der großen Bereitschaft der Menschen, das zu tun. Aber, noch einmal: Einfach so darüber hinwegzuwischen, dass jetzt die Ankündigungsfrist von Ihnen, ohne vorher mit den kommunalen Landesverbänden gesprochen zu haben, einfach mal reduziert wird, und dann hinterher zu sagen: „Wir bitten um Verständnis“! – Ja, Sie können gern den Kopf schütteln, verehrte Frau Ministerin! Aber soll ich der kommunalen Familie glauben – das sind immerhin Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag – oder dem, dass Sie einfach nur den Kopf schütteln? – Das geht nicht. Sie haben sich im März 2023 hier hingestellt und gesagt: Es ist so großartig, dass wir jetzt die Ankündigungsfrist verlängern, damit die Kommunen mehr Zeit haben. Jetzt sammeln Sie das Anfang September 2023 ganz schnell wieder ein, und die Kommunen sagen: Was soll das denn? – Die müssen sich darauf verlassen können, dass das, was Sie ankündigen, was Sie verabreden, auch sofort, transparent und schnell geschieht. Das passiert gerade im Land nicht. Das ist Doing, das ist Handwerk, das ist nichts, bei dem Sie nach Berlin oder Europa oder sonst wohin zeigen müssen. Vielmehr müssen Sie dafür sorgen, dass die Unterbringung, die Verteilung und die Aufnahme vor Ort in diesem Land funktionieren. Es wird ja immer geschimpft: „Kommen Sie doch mit Lösungen!“. Ja, es ist ein hehres Ziel, dass die Menschen, die hierbleiben werden – davon gehen wir, die allermeisten, ja aus –, schnell integriert werden, dass sie schnell Wohnraum bekommen. Aber wenn die Menschen vor Krieg und Verfolgung flüchten, ist es mir lieber, sie bleiben länger in einer Landesunterkunft, weil wir vor Ort die Voraussetzungen für all das noch nicht geschaffen haben, als die Menschen in die Kommunen zu schieben und zu sagen: Denn man to! Seht mal, wie ihr damit klarkommt! Meine Unterstützung dafür hätten Sie, zu sagen, dass die Menschen – bevor wir vor Ort in den Kommunen Sporthallen eröffnen, bevor wir irgendwelche Zelte aufbauen – länger in den Landesunterkünften bleiben können. Ganz ehrlich: Dann fahren wir die Kapazitäten wieder auf 15.000 hoch. Auch das haben wir bereits 2015 und 2016 gemacht. Das wäre auch etwas – nicht nur immer zu warten, bis es so weit ist, sondern sich tatsächlich vorausschauend hinzustellen und diese Aufgaben gemeinsam zu erledigen. So wie es im Moment läuft, mit einem Brandbrief der kommunalen Landesverbände, habe ich im Bereich Unterbringung Geflüchteter tatsächlich seit (Serpil Midyatli) Jahren nicht erlebt. Dabei wissen wir, dass die Bereitschaft vor Ort weiterhin groß ist; Das schreiben sie sehr deutlich. Frau Ministerin, was soll ich Ihnen sagen? – Ich bin enttäuscht. Ich bin enttäuscht, weil man den gesamten Sommer hat verstreichen lassen, obwohl alle wussten, dass sich nach der Coronapandemie wieder mehr Menschen auf die Flucht machen würden. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Vor allem hatten wir die große Unterstützung – das große Glück, muss man ja schon fast sagen –, dass die allermeisten ukrainischen Geflüchteten privat untergekommen sind. Das ist ja ein großes Glück, das hinzugekommen ist. Also, nutzen Sie die Bereitschaft im Land, die Bereitschaft der Kommunen! Nutzen Sie den weiteren Unterstützungswillen der Menschen im Land, auch der Initiativen, um tatsächlich wieder Vorbild in Sachen Unterbringung zu werden und diesen Weg vor allem mit Transparenz und Dialog mit den Kommunen weiter zu gehen! Denn das haben wir in der Vergangenheit wirklich besser gemacht als das, was die Landesregierung im Moment hier vorlebt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD)
Beate Raudies
Für die Fraktion des SSW hat jetzt der Abgeordnete Lars Harms das Wort.
Lars Harms SSW
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Fast unbemerkt hat sich über den Sommer hinweg ein Riesenproblem entwickelt. Die Unterbringung geflüchteter Menschen, die nach Schleswig-Holstein kommen, kann in absehbarer Zeit nicht mehr gewährleistet werden. 100 neue Geflüchtete kommen jeden Tag nach Schleswig-Holstein, und diese Zahlen werden bleiben. Dabei ist das Wort Unterbringung selbst ein Problem. Es geht nämlich nicht um ein Bett, ausreichende Mahlzeiten und Sanitäranlagen allein, sondern Unterbringung bedeutet auch, dass die Menschen medizinische und psychologische Unterstützung, Beratung, Integrationsangebote und Schulunterricht erhalten. Ich betone an dieser Stelle ausdrücklich, dass wir es beim Unterbringungsproblem nicht nur mit einem administrativen Akt zu tun haben, dem durch Optimierung oder Beschleunigung der Prozesse beizukommen wäre. Das ist nicht der Fall. Die Landesregierung sollte auch nicht so tun, als könnte das Drehen an ein paar Stellschrauben die Probleme aus der Welt schaffen. Die Einhaltung der vierwöchigen Informationszeit für die Kommunen und die Vermeidung doppelter Registrierungen sollten schon längst dauerhafter Standard sein. Das Hauptproblem bleiben mangelnde Kapazitäten, und das auf vielfältige Weise. Schleswig-Holstein hat keine freien Wohnungen mehr, die Beratungsangebote sind überlaufen, und Kitaplätze sind Mangelware. Keiner dieser Engpässe wird sich im Laufe dieses Jahres beheben lassen. Ansätze zur flächendeckenden Lösung erkenne ich allerdings nicht. Dabei hatte die Ministerin zu Dienstantritt versprochen, dass das eigenständige Leben mit einem Zugang zu Arbeit und Schule für Geflüchtete an erster Stelle stehen sollte. Tatsächlich steigt die Aufenthaltsdauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen von Tag zu Tag. Ein eigenständiges Leben rückt für Geflüchtete damit in weite Ferne. Eine Entspannung ist nicht in Sicht. Aber damit nicht genug. Bereits jetzt kommt Schleswig-Holstein sogar bei Bett und Mahlzeit für Geflüchtete an seine Grenzen. Turnhallen sind Notunterkünfte, sie sind keine Lösungen. Ohne gemeinsame Anstrengungen werden wir sehr schnell in eine unmenschliche Situation hineinrutschen. Schon jetzt ist es nicht dauerhaft gewährleistet, dass Familien mit kleinen Kindern in geschützten Bereichen Aufnahme finden. Das ist gerade für traumatisierte Kinder eine weitere Belastung. Ehrenamtliche Unterstützerinnen und Unterstützer, die Sozialverbände und die Kommunalverwaltung agieren am Limit. Das ist durch den Brandbrief der Kommunen noch einmal deutlich geworden. Viele Akteure fühlen sich überfordert, was gerade bei Ehrenamtlichen dazu führt, dass sich kaum neue finden lassen. Wir dürfen nicht vergessen, dass noch lange nicht alle Geflüchteten, die seit 2015 nach Schleswig-Holstein gekommen sind, wirklich ausreichend integriert sind. Der Aufgabenberg wächst dementsprechend unaufhörlich. Was ist darüber hinaus nötig? Die Landesregierung muss bei Baumaßnahmen in Kommunen endlich richtig unterstützen, in entsprechenden Fällen die Personen konsequent zurückführen und gleichzeitig vor allem Angebote zur freiwilligen Rückkehr machen, Freiräume zur Nutzung von Leerstand erlauben, neue Bündnisse vor Ort unterstützen und (Lars Harms) den Kommunen mehr Mittel für die Betreuung der Menschen zur Verfügung stellen. Meine Damen und Herren, natürlich – das ist das Wichtigste – müssen wir Erstaufnahmekapazitäten schaffen. Wir haben zu wenig. Das ist mehrfach deutlich geworden. Wir werden einen heißen Herbst bekommen. Die Leute werden nicht aufhören, zu uns zu kommen. Wir können nicht erwarten, dass es in den nächsten drei, vier, fünf Monaten in Europa in irgendeiner Art und Weise Lösungen gibt, die dazu führen, dass sich der Zuzug zu uns massiv verringert. Das wird nicht passieren. Deswegen muss jetzt gehandelt werden. Deswegen brauchen wir mehr Plätze. Das muss schnell geschehen. (Beifall SSW und SPD) Auch vor diesem Hintergrund sind Verhandlungen mit dem Bund zur Bereitstellung zusätzlicher Bundesmittel überfällig. Ich hoffe, dass entsprechende Termine schon stehen. Business as usual ist der absolut verkehrte Weg. Innovative, breit angelegte Konzepte mit der Einbindung aller Akteure sind jetzt dringend angezeigt, aber auch handfeste Finanzierungszusagen. Ich erwarte, dass die Landesregierung angesichts der historischen Herausforderung Druck auf den Bund ausübt, damit mehr Mittel für die Geflüchteten zur Verfügung gestellt werden. Wir haben die Sorge, dass die Finanzmittel zurückgehen. Wir haben gestern darüber geredet, dass auch bei den Integrationshilfen – da geht es nicht um Unterbringung – Mittel vom Bund gekürzt werden. Vor dem Hintergrund, dass wir immer mehr Menschen integrieren wollen und immer mehr Menschen zu uns kommen, kann das nicht der richtige Weg sein. Wir erwarten, dass über den Bundesrat durch unsere Landesregierung mit den anderen Landesregierungen Druck ausgeübt wird. Auch das ist wichtig. Wir werden die Menschen nämlich nur integrieren können, wenn wir genügend Erstaufnahmeplätze haben, wenn wir genügend Möglichkeiten schaffen, dass sich Leute ehrenamtlich engagieren können, dass das auch Spaß macht und nicht nur Stress verursacht, wenn Leute Bock dazu haben, da mitzumachen. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass genügend Mittel zur Verfügung gestellt werden. Das kann das Land nicht allein leisten. Wir müssen uns mit den anderen Bundesländern zusammen auf die Hinterbeine stellen und dafür sorgen, dass der Bund ordentlich in die Tasche greift. – Vielen Dank. (Beifall SSW und Birgit Herdejürgen [SPD])
Beate Raudies
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da die Landesregierung die Redezeit deutlich erweitert hat, gebe ich jetzt die Restredezeiten bekannt, die den Fraktionen zur Verfügung stehen. Nach der ersten Runde der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt haben die FDP noch eine Restredezeit von drei Minuten und 30 Sekunden, die CDU fünf Minuten und 15 Sekunden, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwei Minuten und 50 Sekunden, die SPD zwei Minuten und 30 Sekunden und der SSW fünf Minuten und zehn Sekunden. Das nur für Sie zur Kenntnis. – Zu Wort gemeldet hat sich jetzt allerdings noch einmal Ministerin Touré. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist absolut sinnvoll und nachvollziehbar, dass man sich bei diesem Tagesordnungspunkt über die besten Maßnahmen streitet. Mir ist es dennoch wichtig, ein paar Punkte richtigzustellen, die in der Debatte durcheinandergegangen sind, die in der Realität schlichtweg anders sind, und zwar, was die Umsetzung von bestimmten Maßnahmen angeht. Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen für die Herrichtung von Wohnraum ist ausgeschöpft. Sie wird von den Kommunen in Anspruch genommen. Es wird Wohnraum geschaffen. Wir haben diverse Maßnahmen innerhalb der drei Vereinbarungen getroffen, die von den Kommunen in Anspruch genommen werden. Trotzdem stellen wir fest, dass wir weitere Maßnahmen treffen müssen. Es ist wichtig, das deutlich zu machen, und es ist wichtig, dass wir den Kommunen in der Breite, in der Fläche deutlich machen, welche Angebote und welche Finanzmittel zur Verfügung stehen, um Wohnraum bereitzustellen, um Integrationsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Wir haben eine Richtlinie zur Errichtung von temporären kommunalen Gemeinschaftsunterkünften. Die Kommunen machen sich auf den Weg, zusätzliche Kapazitäten zu schaffen, und dabei geht es um die Frage der Unterbringung.
Beate Raudies
Frau Ministerin, gestatten Sie eine Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz? Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Ja.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Ministerin, Sie sprachen gerade über temporäre kommunale Gemeinschaftsunterkünfte. Treffen meine Informationen zu, dass dafür immer noch keine Richtlinie fertig ist, wie die Förderung der Kommunen aussieht, und dass die Kommunen darauf warten, dass Sie die Förderrichtlinie endlich auf den Weg bringen, weil sie nicht wissen, was sie sonst machen sollen, und dass der bisherige Entwurf der Förderrichtlinie so voller bürokratischer Hemmnisse ist, dass die kommunalen Landesverbände ihn ablehnen? – Die Richtlinie ist in der Anhörung. Das Instrument der temporären kommunalen Gemeinschaftsunterkünfte haben wir im vergangenen Jahr gemeinsam mit den Kommunen entwickelt. Dann haben wir uns auf den Weg gemacht, die Richtlinie zu erstellen. Wir haben gemeinsam sehr transparent darüber gesprochen, dass wir die Richtlinie auf den Weg bringen werden, und sie befindet sich jetzt in der Schlusszeichnung. Wir haben die Rückmeldung von den Kommunen und vom Landesrechnungshof bekommen, jetzt ist die Richtlinie in der Schlusszeichnung. Innerhalb der Richtlinie und der Vereinbarung, die wir mit den Kommunen getroffen haben, haben wir deutlich gemacht, dass wir die temporären kommunalen Gemeinschaftsunterkünfte rückwirkend gegenfinanzieren werden. Einige Kommunen haben diese Unterkünfte schon auf den Weg gebracht. Sie kennen die Systematik der Notunterkünfte. Wir haben es im Verwaltungsalltag an ganz vielen Stellen, dass Richtlinien erst vorliegen, nachdem bereits Maßnahmen auf den Weg gebracht wurden, und eine Finanzierung im Nachhinein stattfindet. Das haben wir bei den Notunterkünften für das Jahr 2022 genauso auf den Weg gebracht. Ergänzend zu dieser Frage: Wir haben uns in Schleswig-Holstein gemeinsam auf den Weg gemacht und gesagt: Land und Kommunen erstellen gemeinsam temporäre kommunale Gemeinschaftsunterkünfte, obwohl das eine kommunale Aufgabe ist. Wir machen das mit der Herrichtung und dem Betrieb der Unterkünfte gemeinsam. Wissen Sie, was zeitgleich, danach passiert ist? Die Europäische Union hat sich die gleiche Maßnahme mit dem gleichen Wortlaut überlegt und stellt uns jetzt Mittel bereit, um temporäre kommunale Gemeinschaftsunterkünfte zu finanzieren. Es ist eine positive Entwicklung, dass wir in Schleswig-Holstein gemeinsam mit den Kommunen auf die Idee gekommen sind und das auf den Weg gebracht haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Eben wurde angesprochen, dass immer noch Menschen in den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften von 2015/16 sind. Das ist ein integrationspolitisches Problem. Das haben wir an sehr vielen Stellen. Es ist unsere Aufgabe, mit den Kommunen darüber zu sprechen, wie wir es hinbekommen können – ich will die Situation des Wohnungsmangels nicht herunterreden –, diese Menschen in regulären, dauerhaften Wohnraum zu überführen, weil Gemeinschaftsunterkünfte nicht dafür gedacht sind, dass man jahrelang darin lebt. Wir arbeiten gerade intensiv mit den Kommunen daran, wie wir das hinbekommen können. Das Innenministerium und wir sind gemeinsam dabei, eine Veranstaltung und Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Das hat Frau Papo gerade angesprochen. In der Vereinbarung, die wir mit den Kommunen getroffen haben, geht es darum, wie wir noch mehr private Vermieterinnen und Vermieter davon überzeugen können, mehr Menschen in dauerhaften Wohnraum zu bringen, um temporäre kommunale Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen freizuziehen. Ich möchte noch einen letzten Aspekt zum Brandbrief sagen, den Sie angesprochen haben. Ich sage sehr deutlich, dass ich im regelmäßigen Austausch mit den kommunalen Landesverbänden, den Oberbürgermeistern und Landräten bin. Jeden Monat sitzen wir zusammen und diskutieren über einen längeren Zeitraum über die aktuelle Situation in jedem einzelnen Kreis, in jeder einzelnen kreisfreien Stadt. Jeder einzelne Kreis, jede einzelne kreisfreie Stadt benennt die akuten Herausforderungen vor Ort. Bevor dieser Brief rausging und die Maßnahme verkündet wurde, dass wir zusätzliche Maßnahmen in Glückstadt schaffen werden und die Ankündigungsfrist verkürzt wird, saß ich mit den kommunalen Landesverbänden, den Kreisen und kreisfreien Städten zusammen. Weil nicht alle politischen Vertreter_innen in dieser Runde waren, habe ich den Entschluss gefasst, am 8. September 2023 noch einen Brief hinterherzuschicken. Darin habe ich die Maßnahmen angekündigt. Daraufhin gab es den (Ministerin Aminata Touré) Brief als Antwortschreiben, in dem sehr deutlich gemacht worden ist, wie die Situation vor Ort ist. Es ist ihr gutes Recht, das alles in einem solchen Brief zu formulieren. Ich mache trotzdem deutlich: Eine Überlastanzeige mit Blick auf die Kapazitäten ist etwas anderes. Das habe ich auch dem Kreis Pinneberg erklärt, und wir sind darüber in intensivem Austausch. Es gibt einen Unterschied zwischen der Gesamtsituation und der Frage der Kapazitäten. Ich sage das nicht, weil ich kleinlich klingen möchte. Es geht um die Frage, ob es eine Kapazität vor Ort gibt. Wenn ein Kreis tatsächlich in der Situation ist, keinen Unterbringungsplatz – es geht nicht um die Maßnahmen wie Sprachunterricht, Kita und so weiter – bereitstellen zu können, dann kann sich der Kreis oder die kreisfreie Stadt an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge wenden und sagen: Wir haben keine Kapazität in unserem Kreis. – Dann werden diesem Kreis oder dieser kreisfreien Stadt keine Flüchtlinge zugewiesen. Das muss ein Kreis von sich aus sagen, deutlich machen und nachweisen, dass es keine Kapazitäten gibt. Das ist notwendig, damit die Zuweisung nicht stattfindet. Wir haben es gesetzlich so geregelt, dass dann eine Nachverteilung stattfindet, was sozusagen die Quoten angeht, weil es keine Freiheit ist, die wir als Land haben, sondern es ist so geregelt, dass die Menschen auf die Kreise und kreisfreien Städte verteilt werden. Deswegen braucht es eine gemeinsame Kraftanstrengung, was diese Frage angeht. Wir nehmen diesen Brief und die Überlastanzeige, die mit Blick auf Integrationsfähigkeit und Unterbringungsfähigkeit insgesamt gemeint ist, sehr ernst. Ich fände es gut, wenn wir das weiterhin wie jede Woche mittwochs im Ausschuss beraten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Beate Raudies
Die Ministerin hat die allen zur Verfügung stehende Redezeit um weitere vier Minuten und 40 Sekunden erweitert. Ich frage, ob von dieser Redezeit Gebrauch gemacht wird und ob noch weitere Wortmeldungen vorliegen? – Das sehe ich nicht. Dann schließe ich jetzt die Beratung. Ich stelle fest, dass der Berichtsantrag, Drucksache 20/1360, durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Damit ist der Tagesordnungspunkt erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 54 auf: Umsetzung des Landesaktionsplans gegen Rassismus Bericht der Landesregierung Drucksache 20/1319 Ich erteile für den Bericht der Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, das Wort.
Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem Landesaktionsplan gegen Rassismus haben wir 2021 als Landesregierung ein deutliches Zeichen gegen Rassismus gesetzt. Im Ländervergleich handelt es sich sogar um das bisher umfassendste Maßnahmenpaket gegen Rassismus. Wir hier in SchleswigHolstein wollen unser Zusammenleben noch offener, toleranter und respektvoller miteinander gestalten. Wir wollen, dass alle Menschen in SchleswigHolstein unabhängig von ihrer Hautfarbe, ihrer ethnischen Herkunft oder ihrem religiösen Bekenntnis ohne Diskriminierung leben können. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie sollen nicht nur in ihrem Privatleben, sondern zum Beispiel auch in unseren Behörden – darum geht es im Wesentlichen hier in diesem Bericht – vor rassistischer Diskriminierung besser geschützt werden. Dazu beinhaltet der Aktionsplan 158 Maßnahmen gegen Rassismus. Davon sind 127 bereits vor der Verabschiedung des Aktionsplans im Jahr 2021 auf kommunaler und Landesebene durchgeführt worden. (Unruhe)
Beate Raudies
Frau Ministerin, Entschuldigung. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es finden diverse Gespräche am Rande des Plenums statt. Ich bitte doch, die nach draußen zu verlegen und bitte auch nicht am Rande der Regierungsbank zu führen! Wenn Gespräche geführt werden, dann bitte draußen. – Danke schön. – Entschuldigung, Frau Ministerin.
Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Von den 158 sind 127 bereits vor der Verabschiedung durchgeführt und 31 davon sind neu beschlossen worden und betreffen alle Bereiche der Landesverwaltung. Der Aktionsplan beschäftigt sich neben der individuellen auch mit der strukturellen und institutionellen Ebene von Rassismus. Deshalb nehmen wir unsere Landesverwaltungsstrukturen eigenverantwortlich in den Blick. Bis zum Jahr 2026 sollen die eben benannten 31 Maßnahmen gegen Rassismus umgesetzt werden. Die Zwischenbilanz ist gut. Nach zwei Jahren haben wir bereits rund ein Viertel aller neu beschlossenen Maßnahmen verwirklicht und nahezu die Hälfte angestoßen. Zum Beispiel haben wir die Ansprechstelle Antirassismus und Wertebeauftragte bei der Landespolizei eingerichtet. Auch der schleswig-holsteinische Mittelstandsbeirat hat sich mit seiner gemeinsamen Erklärung zum Landesaktionsplan gegen Rassismus eindeutig gegen rassistische Diskriminierung gestellt. Der vorgelegte Bericht zeigt, dass die zuständigen Ressorts und Landesbeauftragten die Ziele des Landesaktionsplans entschieden aufgegriffen haben. Mehrheitlich haben sie sich sogar über ihre Verpflichtung hinaus eingesetzt. Der Landesaktionsplan ist daher nicht nur ein Lippenbekenntnis. Im Gegenteil: Gemeinsam setzt sich die Landesregierung für ein diskriminierungsfreies Zusammenwirken und gegen Rassismus ein. Das ist nicht zuletzt auf die Koordination des Prozesses zurückzuführen. Der Landespräventionsrat und das Landesdemokratiezentrum haben den Erstellungsprozess bereits begleitet und stehen nun auch bei der Umsetzung zur Seite. Die dort eingerichtete Landeskoordinierungsstelle Antirassismus organisiert die Öffentlichkeitsarbeit und führt Veranstaltungen wie zum Beispiel den Auftakt der Internationalen Wochen gegen Rassismus durch. Dazu ist sie Ansprechpartnerin für den ressortübergreifenden Austausch. Ebenso wichtig ist aber die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft. Auch hier ist die Koordinierungsstelle aktiv und organisiert die Vernetzung und Unterstützung. So wurden bereits zwei Förderaufrufe veröffentlicht. Denn Rassismus können wir nur gemeinsam begegnen. Die Umsetzung des Landesaktionsplans schreitet also voran. Wir wollen aber nicht nachlassen, wir wollen uns weiterentwickeln. Lassen Sie uns selbstkritisch sein. Deshalb sind auch die Ressorts mit ihren nachgeordneten Bereichen weiterhin aufgefordert, das Angebot zu Informationsveranstaltungen und die Sensibilisierungsworkshops zu nutzen und die Maßnahmen weiter voranzutreiben. Wir möchten, dass sich nicht nur die interessierte Öffentlichkeit mit den Inhalten und Maßnahmen des Landesaktionsplans auseinandersetzt. Die Maßnahmen sollen auch den Beschäftigten des Landes bekannt sein und von ihnen mit Leben gefüllt werden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, mit dem Aktionsplan haben wir einen großen Schritt in der Antirassismusarbeit gemacht. Lassen Sie uns beharrlich weiterarbeiten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Serpil Midyatli [SPD])
Beate Raudies
Ich eröffne jetzt die Aussprache. Für die CDUFraktion hat zunächst die Abgeordnete Seyran Papo das Wort.
Seyran Papo CDU
Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herrn! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst bedanke ich mich bei unserer Landesregierung für ihren ausführlichen Bericht. Außerdem betone ich, wie wichtig die verschiedenen Maßnahmen im Landesaktionsplan gegen Rassismus sind. Unsere Landesregierung hat intensiv an der Gestaltung und Umsetzung des Landesaktionsplans gegen Rassismus gearbeitet. Mit dem Plan „Gemeinsam verschieden – Für Vielfalt, Toleranz und Respekt in Schleswig-Holstein“ hat sie einen mutigen Schritt unternommen, der unser klares Bekenntnis zur Förderung von Vielfalt und zur Bekämpfung von Rassismus in all seinen Formen zeigt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Rassismus ist eine Bedrohung für unsere Gesellschaft. Deshalb müssen wir dagegen ankämpfen. Um Erfolg zu haben, müssen wir einen umfassenden Ansatz verfolgen. Der Landesaktionsplan umfasst insgesamt 158 Maßnahmen, die darauf abzielen, Rassismus auf allen Ebenen zu begegnen. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um unsere Werte zu schützen und zu fördern, insbesondere die Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit aller (Seyran Papo) Menschen. Daher freut es mich auch, dass der Plan nicht nur auf Landesebene, sondern auch auf kommunaler Ebene umgesetzt wird, was die breite Unterstützung und den gemeinsamen Einsatz für diese Ziele zeigt. Eine der wichtigsten Maßnahmen war es, den Begriff Rasse aus unseren Gesetzen zu ersetzen. Das hilft, um rassistische Denkmuster zu bekämpfen und ein Zeichen für unsere Entschlossenheit in dieser Angelegenheit zu setzen. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darüber hinaus wurden 120.000 Euro für Projekte zur Bekämpfung von Rassismus zur Verfügung gestellt. Das ist ein Beweis für unsere Motivation, die Vielfalt und die verschiedenen Perspektiven in unserer Gesellschaft anzuerkennen und zu stärken. Die Werte von Vielfalt, Toleranz und Respekt sind in unserer Gesellschaft nicht verhandelbar. Aus diesem Grund bin ich allen Beteiligten dankbar, die helfen, die Werte zu verteidigen und zu fördern. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und ich bin stolz auf die bisherigen Fortschritte, aber bin mir bewusst – wie wir alle –, dass es noch viel zu tun gibt. Unsere Landesregierung hat gezeigt, dass sie versteht, wie wichtig dieser Aktionsplan ist und dass sie sich dafür einsetzt, die Lebensqualität und die Chancengleichheit für alle Menschen in Schleswig-Holstein zu verbessern. Gemeinsam können wir einen positiven Wandel in unserer Gesellschaft bewirken und sicherstellen, dass Vielfalt und Respekt die Grundpfeiler unserer gemeinsamen Zukunft sind. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zusammen können wir Schleswig-Holstein zu einem noch besseren Ort machen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Raudies
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt die Abgeordnete Eka von Kalben das Wort.
Eka von Kalben GRÜNE
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich danke der Landesregierung und der Innenministerin für Ihren Bericht und für dieses gemeinsame Projekt. Ich glaube, dass die politischen Irrungen und Wirrungen, die wir derzeit in Deutschland und Europa erleben, besonders deutlich machen, dass wir alles tun müssen, um unsere Demokratie, unsere Freiheit und unsere Grundwerte zu verteidigen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Meine Vorrednerin hat es gesagt: Der Kampf gegen Rassismus ist ein Teil davon. Deshalb ist es gut, dass die Landesregierung ihre Arbeit gegen den Rassismus fortsetzt. Aus dem Bericht wird deutlich, mit wie viel Engagement und Herzblut gerade auch die Mitarbeiter_innen des Landesdemokratiezentrums das Thema voranbringen. Auch wenn schon sehr viel passiert ist, wünsche ich mir – wie sollte es anders sein? – an einigen Stellen noch mehr. Wir haben mit dem Aktionsplan vereinbart, dass die Aufgabe Bekämpfung von Rassismus Querschnittsaufgabe ist. Deshalb ist es aus meiner Sicht wichtig, dass alle Häuser mindestens eine Ansprechperson benennen, die die Schnittstelle zu dem federführenden Innenministerium und dem Landesdemokratiezentrum übernimmt. Rassismus ist kein Thema einiger Betroffener draußen im Land, das einige Engagierte in der Zivilbevölkerung alleine bekämpfen können. Rassismus betrifft uns alle und ist sehr konkret. Ich freue mich über die Betonung von Diversität und Toleranz und Vielfalt in dem Bericht und über die unglaublich vielen Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus, gerade im Bildungsbereich. Es ist unbestritten, dass es einen engen Bezug zum Kampf gegen den Rassismus gibt. Aber es ist eben nicht das Gleiche. Wir haben noch echte Leerstellen, gerade im Bereich Arbeit und Rassismus oder Gesundheit und Rassismus. Da ist aus meiner Sicht noch zu wenig passiert. Auch weist der Bericht darauf hin, dass das Angebot für Sensibilisierungsworkshops – Sie haben es genannt, Frau Ministerin – noch nicht genügend genutzt wurde, es aber weiterhin als sehr zielführend erachtet wird. Das ist dringend nötig. Was ist so ein Sensibilisierungsworkshop? Es gibt für uns alle viel zu lernen, um erlernten Rassismus wieder zu entlernen. Ja, das ist mühsam und stellt unangenehme Fragen. Wir hier im Haus sind alle Demokratinnen und Demokraten. Wir stehen für Weltoffenheit und Toleranz. Wir treten gemeinsam gegen rechts ein. Aber das heißt nicht, dass wir uns nicht auch mit unse- (Eka von Kalben) ren eigenen Rassismen auseinandersetzen müssen. Lassen Sie mich dafür ein Beispiel nennen, das ich im aktuellen Bericht gelesen habe. Da wird von einer Maßnahme gesprochen, die sich an Menschen mit offensichtlichem Migrationshintergrund richtet. Meine Damen und Herren, es gibt keinen offensichtlichen Migrationshintergrund, und die Idee dazu ist – sorry to say – rassistisch geprägt. Ich könnte mir vorstellen, dass manchen hier im Haus diese Unterscheidung nervt und man meint, dass das unnötige politische Correctness sei. Ich weiß, dass manche Menschen voller Stolz betonen, dass sie es sich nicht nehmen lassen, von Indianern statt von First Nations zu sprechen. Aber darauf erwidere ich: Es kommt nicht auf die Absicht desjenigen an, der was sagt, sondern darauf, wie es bei den Betroffenen wirkt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Menschen, die in Deutschland aufgewachsen sind und nicht blond und weiß sind, wollen nicht ständig nach ihrer Herkunft gefragt werden oder ein Lob für ihr gutes Deutsch bekommen. Sie können es nicht akzeptieren, dass sie nur wegen ihres Aussehens regelmäßig nach ihren Ausweispapieren gefragt werden. Die gestern veröffentlichte Mitte-Studie zum Rechtsextremismus zeigt mir einmal mehr sehr deutlich: Wir dürfen nicht unachtsam werden, müssen kritisch auch die eigenen Perspektiven, Handlungen und unsere Sprache hinterfragen und politisch den beeindruckenden Maßnahmenkatalog der Landesregierung unterstützen. Viele Maßnahmen in diesem Land sind bereits umgesetzt, noch mehr begonnen. Der Landesaktionsplan gegen Rassismus ist beispielhaft in Deutschland und sicher auch in Europa. Ich bin sehr froh, dass ich in einem Bundesland leben darf, das sich so engagiert für Vielfalt, Toleranz und Respekt einsetzt. Sorgen wir dafür, dass es so bleibt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Ich beantrage die Überweisung dieses Berichtes in den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend in den Sozialausschuss, in den Finanzausschuss und in den Europaausschuss. Alle anderen Ausschüsse sind gerne aufgerufen, sich in Selbstbefassung damit zu beschäftigen. – Danke. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Beate Raudies
Für die Fraktion der SPD hat jetzt die Abgeordnete Serpil Midyatli das Wort.
Serpil Midyatli SPD
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte mich selbstverständlich zunächst einmal für meine Fraktion ganz herzlich für den Bericht bedanken, aber – first things first – insbesondere bei denjenigen, die am meisten damit zu tun haben. Ich weiß, wie schwierig so eine Koordinierungsstelle sein kann, vor allem, wenn man auf Mitarbeit angewiesen ist. Von daher überbringen Sie bitte den herzlichen Dank der Kolleginnen und Kollegen an die Koordinierungsstelle und dementsprechend natürlich auch dem Landesdemokratiezentrum. Ihnen haben wir es tatsächlich zu verdanken, dass es bei dem Landesaktionsplan nicht nur bei leeren Worten geblieben ist, sondern das Ganze jetzt tatsächlich tatkräftig – das konnten wir dem Bericht entnehmen und konnten es hören – vorangetrieben wird. Vielen herzlichen Dank dafür. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Der Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung und Ausgrenzung ist etwas, was uns Politikerinnen und Politiker, Demokratinnen und Demokraten tatsächlich jeden Tag beschäftigen sollte. Oftmals kommen wir eher in Situationen, in denen wir uns klar gegen den Rassismus stellen müssen, weil wieder etwas passiert ist. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu: Noch nie haben in Deutschland so viele Geflüchtetenunterkünfte gebrannt oder sind angegriffen worden wie in diesem Jahr. Das alles sind Zeichen. Eka von Kalben hat ja auch schon darauf hingewiesen. Nach der Mitte-Studie sind Diskriminierung und Rassismus anscheinend tatsächlich schon tief in der Gesellschaft verankert. Das sind alles Dinge, die wir gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern und auch als Politiker_innen leben müssen. Der Kampf gegen rechts wird niemals aufhören. Immer dort, wo Menschen unsere wehrhafte Demokratie infrage stellen, ist es selbstverständlich, dass wir Demokratinnen und Demokraten zur Seite stehen und den Kampf ansagen. Kolleginnen und Kollegen, das eine ist sozusagen, Reden zu halten oder jemandem die Stirn zu bieten, um gegen Rassismus vorzugehen. Das andere ist der strukturelle Rassismus und die strukturelle Diskriminierung. Ich will gar keine böse Absicht unterstellen. Das sind ja Dinge, wie Eka von Kalben gesagt hat, die man mal so erlernt hat und (Serpil Midyatli) wo man das vielleicht nicht besser wusste. Aber die Gesellschaft entwickelt sich weiter. Die Aufgabe einer Landesregierung ist es gerade, sich dem anzunehmen: den strukturellen Rassismus oder die strukturelle Diskriminierung, die es auch innerhalb der Verwaltungen gibt und geben kann – davon ist niemand frei –, anzugehen und ihn zu bekämpfen. Das zeigen ja auch die verschiedenen Einzelmaßnahmen, die Sie gemacht haben. Es ist sehr, sehr wichtig, Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben und das breite Netzwerk auszufahren, um zu sensibilisieren. Denn darum geht es. Hier ist eine Landesregierung, die sich gegen Rassismus einsetzt. Aber ich möchte einmal auf den 15. Punkt eingehen. Er wurde doch sehr, sehr kontrovers diskutiert. Sie lächeln schon. Sie wissen wahrscheinlich – Sie kennen ihn wahrscheinlich auswendig –, welchen Punkt ich meine. Da geht es um die wissenschaftliche Studie zu möglichen extremistischen, rassistischen Einstellungen in der Landespolizei. Was haben wir darüber gestritten! Was haben wir uns darüber gekloppt! Aber auch das haben Sie angepackt. Wahrscheinlich alles keine so leichten Aufgaben. Ich weiß von den Polizeibeamtinnen und ‑beamten, aber auch von der GdP, dass da Unterstützung gegeben worden ist, wirklich in die Strukturen bei den Landesbediensteten reinzugehen, auf allen Ebenen zu schauen: Was ist unsere Pflicht, unsere Aufgabe als Landesregierung? Wie können wir als gute Arbeitgeberinnen und gute Arbeitgeber gutes Vorbild sein? Das Beste wäre natürlich, wenn wir gar keinen Rassismus hätten, aber die interkulturelle Öffnung von Verwaltung und die Frage, wie eine Mehrheitsgesellschaft oder das Kollegium damit umgeht, wenn ein Team sozusagen bunter oder vielfältiger wird, sind alles Dinge, auf die Mitarbeitende vorbereitet und für die sie sensibilisiert werden müssen. Wir haben noch einiges zu tun, ich würde aber sagen, an den Hauptknackpunkten hat die Landesregierung tatsächlich das erfüllt, was sie im Vorwege mit dem Landesaktionsplan vorhatte. In diesem Sinne wünsche ich uns allen weiterhin, den Kampf gegen Rassismus an allen Stellen zu führen, an denen er uns begegnet, und dafür einzutreten. Wichtig ist und bleibt aber tatsächlich, den strukturellen Rassismus die Diskriminierung in den Verwaltungen zu bekämpfen und dafür einen Beitrag zu leisten. Das machen Sie. In diesem Sinne: Vielen herzlichen Dank dafür. (Beifall SPD, SSW und Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Beate Raudies
Für die FDP-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Landesaktionsplan gegen Rassismus zu verabschieden, war vor zwei Jahren richtig, denn es gibt strukturell an vielen Stellen rassistische Tendenzen, gegen die man sich stellen muss und denen man als Gesellschaft begegnen muss. Drei Handlungsfelder waren damals identifiziert worden, auf die ich nochmal eingehen möchte. Der Schutz vor rassistischer Diskriminierung auf individueller und institutioneller Ebene: Um ehrlich zu sein, zu dem Aspekt ist im Bericht relativ wenig zu lesen. Der Bericht ist doch sehr stark darauf geprägt, den Landesaktionsplan selbst mehr bekannt zu machen, in den Institutionen bekannt zu machen und dafür zu sorgen, dass man Institutionen darin weiß, ohne sehr konkret zu werden. Demokratiebildung und rassismuskritische Aufklärungsarbeit: In vielen Bereichen ist das ein gutes Stück Erfolg. 67 Veranstaltungen sind da genannt. Man hätte gern gelesen, wie viele Menschen daran teilgenommen haben, Frau Ministerin. Das hätte mich noch interessiert, aber das können Sie ja mal irgendwann nachlegen. Meine beiden Praktikantinnen, die da oben sitzen, haben den Bericht durchgearbeitet und haben mal ihren Kommentar dazu abgegeben und gesagt: Das ist doch viel Symbolik und wenig Konkretes. (Serpil Midyatli [SPD]: Haben Sie die Arbeit von anderen machen lassen?) – Ja, klar, natürlich. Ich lasse doch vorarbeiten, Frau Kollegin. (Beifall Serpil Midyatli [SPD]) Da ist viel Werbung. Ich zitiere Seite 8. Dort heißt es, es seien „diverse Öffentlichkeitsmaterialien zur Bewerbung des Landesaktionsplans gegen Rassismus entwickelt“ worden, und dann werden dort „Notizblöcke, Kugelschreiber, Baumwolltaschen, Untersetzer, Aufkleber und Fahrradsattelbezüge“ genannt. Meine beiden Praktikantinnen sagen zu Recht: Diejenigen, an die man sich dort richtet, hätte man über Social-Media-Plattformen vielleicht anders erreicht. Da müsste man eher auch für das Thema Landesaktionsplan gegen Rassismus wer- (Dr. Bernd Buchholz) ben. Ich stimme dem ausdrücklich zu und sage: Da ist noch Luft nach oben, wie in anderen Bereichen. (Beifall FDP und SSW) Jetzt nehmen wir einmal die Bereiche, die uns hier alle bei Verabschiedung des Aktionsplans betroffen haben. Es war unser Ziel, den Rassebegriff in Landesgesetzen und Verordnungen sowie im Sprachgebrauch der Landesregierung insgesamt zu eliminieren. Das Ergebnis lautet heute nach zwei Jahren: „Derzeit wird über die Landeskoordinierungsstelle Antirassismus eine ressortübergreifende und koordinierte Abfrage zum Vorkommen des Begriffs ‚Rasse‘ in schleswigholsteinischen Gesetzen und Verordnungen vorbereitet.“ Das finde ich nach zwei Jahren: einen Schritt. (Vereinzelte Heiterkeit – Martin Habersaat [SPD]: Da wird nicht mehr geprüft, da wird vorbereitet!) Ich finde das aber nach zwei Jahren auch: ausbaufähig. Wir hatten als zehntes Ziel festgelegt, dass ein Leitfaden zu diskriminierungsfreier und rassismuskritischer Sprache für die Landesverteilung erstellt wird. Antwort: „Der Entwurf eines solchen Leitfadens befindet sich derzeit noch in der internen Abstimmung.“ (Zuruf: Aber Sie wissen doch, wie schwer das ist!) – Ich weiß auch, wie schwer das ist. Aber zwei Jahre? – Nach zwei Jahren muss man vorankommen. Deshalb sage ich auch, meine Damen und Herren: Ich habe noch vor Jahren damals in meinem Ministerium mit dem Mittelstandsbeirat dafür gesorgt, dass man sich mal mit dem Landesaktionsplan beschäftigt, was nicht bei allen sofort auf Zustimmung gestoßen ist, weil sie gesagt haben: Was sollen wir denn damit jetzt anfangen? Es ist schon wichtig, dass man mit der Umsetzung der Maßnahmen tatsächlich vorankommt. Dabei unterstützen wir Sie, Frau Ministerin, auch wenn da noch etwas mehr Schwung erforderlich ist, denn ich glaube in der Tat: Die Debatten, die wir in diesem Haus heute Vormittag geführt haben, sind geeignet, dass in diesem Bereich des latenten Rassismus die Gefahren im Land eher größer werden, als dass sie kleiner werden. Umso mehr ist es wichtig, dass der Landesaktionsplan Rassismus mit Leben, mit Aktivitäten und Maßnahmen gefüllt wird, die auch umgesetzt werden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Beate Raudies
Für die SSW-Fraktion hat jetzt der Fraktionsvorsitzende Lars Harms das Wort.
Lars Harms SSW
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 2019 ist ein Sachbuch erschienen, das seitdem viel Aufmerksamkeit bekommen hat. Auch das Büro unseres Beauftragten für politische Bildung hat ja eine Veranstaltung mit der Autorin Alice Hasters durchgeführt. Es geht in dem Buch darum, was weiße Menschen nicht über Rassismus hören wollen, aber wissen sollten – so sagt es schon der Titel. Alice Hasters erklärt in dem Buch, warum Rassismus eben nicht nur ein individuelles Problem durch einzelne Handlungen ist, sondern ein historisch entstandenes System, das mit der Absicht aufgebaut worden ist, eine Hierarchie rassifizierter Gruppen herzustellen. Es geht um Rangordnung und Macht. Rassismus ist ein über Jahrhunderte gewachsenes System. Es hat zum ersten organisierten Völkermord der Geschichte durch deutsche Kolonialbesetzer an den Herero und Nama geführt. In letzter Instanz stand in Deutschland der Holocaust am Ende rassistischer Verkettung. Deswegen war es für uns als SSW besonders wichtig, dass die schleswig-holsteinische Kolonialgeschichte auch hier im Parlament Aufmerksamkeit erfährt und die Auswirkungen der Kolonialverbrechen parlamentarisch behandelt werden. Vielen Menschen ist immer noch nicht klar, warum bestimmte Waren als Kolonialwaren bezeichnet werden, wo sie herkamen und vor allem unter welchen Umständen sie hergestellt wurden. Vielen Menschen ist auch heute noch nicht klar, dass die Versklavung schwarzer Menschen daraus rührte, dass in der Kolonialzeit auch Menschen zu Waren wurden. Es ist daher wirklich gut, dass wir in Schleswig-Holstein einen Landesaktionsplan gegen Rassismus bekommen haben und alle Ministerien verantwortlich für Maßnahmen gegen Rassismus sein sollen. Dabei wird im Landesaktionsplan ausdrücklich Wert darauf gelegt, dass die Maßnahmen nicht nur die individuelle, sondern auch die strukturelle und institutionelle Ebene von Rassismus adressieren. (Lars Harms) Schleswig-Holstein ist eines der ersten Bundesländer, das sich selbst ein Programm dieser Art auferlegt hat. Das erkennen wir als SSW an. Gleichzeitig muss ich aber sagen, dass mich einige Abschnitte im Bericht enttäuscht haben. Da wird zu oft noch derzeit intern abgestimmt oder geplant, Abfragen zu etwaigen Informationsbedarfen durchzuführen. Da wurde, anknüpfend an die interministerielle Arbeitsgruppe zur Erstellung des Aktionsplans, ein Jour fixe beim Landesdemokratiezentrum zur weiteren Umsetzung eingerichtet. Die unterschiedlichen Ressorts würden dieses Angebot jedoch aus Kapazitätsgründen häufig nicht mehr in Anspruch nehmen. Beschlossene Informationsveranstaltungen und Sensibilisierungsworkshops haben laut Bericht durch die Coronapandemie nicht stattfinden können. Einige Ministerien würden diese nun nachholen wollen, andere jedoch hätten bereits verkündet, dass sie keinen Bedarf mehr sähen. Mir scheint, hier mahlen die Mühlen langsamer als nötig, und bei einigen Ministerien ist ordentlich Sand im Getriebe. Das Umweltministerium kündigt bereits jetzt an, Mittel für außerschulische Lernorte im Bereich der nachhaltigen Entwicklung oder Kooperationen mit dem Bündnis Eine Welt aufgrund anstehender Kürzungen nicht ohne Weiteres weiterführen zu können. Zwei Maßnahmen waren für das Ministerium vorgesehen, zwei Maßnahmen werden womöglich eingestampft. Das Wirtschaftsministerium hat zwar die ihm zugeteilte Maßnahme der Erörterung eines Handlungsbedarfes an Rassismussensibilisierung abgeschlossen und Gespräche mit dem Mittelstandbeirat geführt, Schritte der Umsetzung aus diesen Beratungen würden aber durch andere Herausforderungen erschwert. Energiekosten, Auswirkungen der Pandemie und Fachkräftemangel würden dazu führen, dass Maßnahmen gegen Rassismus nicht vorrangig behandelt werden. Mir kommt das wie ein sehr merkwürdiges Abwägen vor. Kann man sich erst um Rassismus kümmern, wenn der Strom nicht mehr so teuer ist? Für das Landwirtschaftsministerium sind abgesehen von ressortübergreifenden Maßnahmen keine weiteren Maßnahmen vorgesehen. – Da weise ich beispielhaft auf etwas hin: Es gibt Orte im Land, in denen kommen 85 bis 90 Prozent der Erntehelferinnen und Erntehelfe aus Rumänien. Wir sind auf diese Menschen angewiesen, wir sind darauf angewiesen, dass sie gern wieder zu uns kommen. Dafür darf man sich als Ministerium auch gern zuständig fühlen. Rassismus ist nämlich ein Standortnachteil für diese Republik. Wirklich lobend hervorheben möchte ich abschließend einmal die Staatskanzlei. Bei den von der Staatskanzlei ausgerichteten Ausbildungsmessen gibt es eine enge Zusammenarbeit mit der türkischen Gemeinde, die im Vorfeld für diese Messen wirbt und gezielt junge Menschen mit Migrationshintergrund anspricht. Das darf gern auch mit anderen Communities ausgebaut werden. Ich finde das so lobenswert, weil es eine der besten Antidiskriminierungsmaßnahmen ist, Menschen, die selbst von Rassismus betroffen sind, in der öffentlichen Verwaltung einzustellen. Es ist sicher nicht alles schlecht an diesem Bericht, schon gar nicht der Landesaktionsplan selbst, aber: Wer es ernst meint, der muss auch ernst machen. – Vielen Dank. (Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)
Martin Balasus CDU
Mensch Martin, ja. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es klingt fantastisch: „Bildungspolitische Trendwende“, der „ganz große Hebel“ oder „das wichtigste bildungspolitisches Vorhaben“. In den Schlagzeilen überschlagen sich die Ampelparteien beim Lob über das geplante Starchancen-Programm der Bundesregierung. Ich finde, das klingt richtig gut. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD, FDP und SSW) – Lustig, dass ihr das gut findet; denn das ist im Prinzip dasselbe wie bei unseren PerspektivSchulen hier in Schleswig-Holstein. Die Schulen, die vor besonderen Herausforderungen stehen, erhalten besondere Unterstützung in personeller und finanzieller Form. 4.000 Schulen in Deutschland könnten also Geld bekommen, um Schülerinnen und Schüler aus sozial schlechter gestellten Familien gezielt zu fördern. Armutsrisiko und Herkunft sollen entscheidend dafür sein, wie viele Gelder Schulen pro Bundesland erhalten. Auf drei Säulen fußt das Startchancen-Programm: Investitionen in die Lehrmittelumgebung, ein Chancenbudget für Schulen und Unterrichtsentwicklung und mehr Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams – auch hier das Stichwort: Schulsozialarbeit. (Christopher Vogt [FDP]: Sehr gut!) – Finde ich auch. – Lange und intensive Verhandlungsrunden fanden zwischen vier Staatssekretären aus den Ländern, einer Staatssekretärin aus Schleswig-Holstein (Vereinzelter Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) und dem Bund statt. Vorgestern war der erste große Durchbruch: Das Eckpunktepapier zum Startchancen-Programm steht. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD, FDP und SSW – Beate Raudies [SPD]: Sehr gut!) – Das ist echt schön, so viel Applaus von allen Seiten. – Ich möchte mich hier einmal ganz herzlich bei unserer Bildungsministerin Karin Prien bedanken und natürlich besonders auch bei unserer Staatssekretärin Dorit Stenke. Ihr habt unzählige, arbeitsreiche Stunden in die Verhandlung gesteckt. Schleswig-Holstein hat einen wirklich großen Anteil an dem Zustandekommen des Programms und an der derzeitigen Ausgestaltung des Eckpunktepapiers. Vielen Dank! (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Der für uns im Norden wohl wirklich größte Erfolg ist, dass bestehende Landesprogramme anerkannt werden. Das war nicht immer klar. Unser so erfolgreiches und bundesweit anerkanntes PerspektivSchul-Programm wird also nicht nur berücksichtigt, sondern auch ausgebaut. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Auch wenn es vielleicht mit der Finanzierung des Bundesprogramms nicht immer leicht war – erst war von 2 Milliarden Euro die Rede, dann war Lindner mit einer Bildungsmilliarde pro Jahr dabei, nun ist von bis zu 1 Milliarde Euro im Jahr die Rede –: Hoffen wir, dass sich dieser Negativtrend nicht weiter fortsetzt. Um die Verlässlichkeit der Ampel ist es in puncto Finanzen nicht immer so gut bestellt. Nun ist es aber wichtig, dass der Start des Startchancen-Programms nicht weiter verschleppt wird. (Martin Balasus) Stattdessen müssen wir ordentlich auf die Tube drücken. Denn es geht hier ja nicht um irgendetwas, sondern es geht um die Bildungsgerechtigkeit und damit auch um die Bildungschancen unserer Kinder. Das bedeutet: Bis Ende 2023, also bis zum Ende dieses Jahres, müssen verbindliche Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern getroffen werden, die müssen dann stehen, damit die Auswahl und die Vorbereitung der Schulen im Programm zum übernächsten Schuljahr, zum Schuljahr 2024/2025, erfolgen können. Essenziell ist für uns, dass unsere Schulen Planungssicherheit erhalten, dass die finanziellen Mittel überjährig und verbindlich zur Verfügung gestellt werden. Das ist der eine Teil. Der andere Teil, der unmittelbar mit dem Startchancen-Programm verbunden ist, ist der DigitalPakt. Der DigitalPakt ist natürlich genauso entscheidend für die Bildungschancen: Digitale Kompetenzen und der Zugang zu digitalen Lernangeboten sind fundamental wichtig. Mit dem ersten DigitalPakt, dem DigitalPakt Schule, haben wir an unseren Schulen bereits Quantensprünge bewirkt. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Da liegt es natürlich auf der Hand, dass sich der DigitalPakt 2.0 unmittelbar anschließen muss. So hat es die Ampel versprochen. So erwarten wir das jetzt auch. (Beifall CDU – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Leider gibt es eher böse Zungen, die fragen: „Kommt es überhaupt dazu?“ Leider ist es so, dass die Verhandlungen stetig verschleppt werden. Mein Misstrauen gegenüber der Bundesregierung wächst auf jeden Fall. Da bin ich aber in ganz guter Gesellschaft. Der Hamburger Bildungssenator Ties Rabe warnt vor einem Desaster für die Schulbildung, für die Digitalisierung in Deutschland. Deswegen sage ich: Schluss mit der Hinhaltetaktik der Ampel. Der DigitalPakt muss kommen. Wenn wir in Schleswig-Holstein zwischen Startchancen-Programm und DigitalPakt wählen müssten, sage ich: Wir sind mit unserem Programm, mit dem PerspektivSchul-Programm, ganz gut aufgestellt. Für uns ist der DigitalPakt 2.0 aber absolut wichtig. Ein Ausfall wäre eine bildungspolitische Katastrophe. Denn ohne Digitalisierung an unseren Schulen gibt es keine Fachkräfte von morgen. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Ohne Fachkräfte von morgen gibt es keinen wirtschaftlichen Erfolg. Den brauchen wir so dringend. (Beate Raudies [SPD]: Ist denn heute schon Karneval, oder was? Büttenrede!)
Martin Balasus CDU
Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Annabell Krämer
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun der Abgeordnete Malte Krüger das Wort.
Malte Krüger GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Balasus, ich glaube, das Lob an die Ampel haben wir hier alle sehr genau gehört. Vielen Dank. Da stimme ich natürlich völlig zu. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und vereinzelt CDU) Der Knoten ist nämlich geplatzt. Das StartchancenProgramm kommt. Gestern haben Bund und Länder endlich eine Einigung auf Eckpunkte verkündet und damit den Weg für einen weiteren Schritt in Richtung Bildungsgerechtigkeit bereitet. Dafür möchte ich, bevor ich näher auf die Inhalte eingehe, zuallererst dem Ministerium, insbesondere Frau Stenke, die, so hört man, hierauf in den letzten Monaten einen Großteil ihrer Zeit verwendet hat, danke sagen. Vielen Dank von unserer Seite für Ihre Arbeit! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SSW – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Dieser Einsatz hat sich gelohnt, da nun mehr Mittel in den Schulausbau, für die Schulsozialarbeit und für mehr Bildungsgerechtigkeit fließen können, und zwar dort, wo es am dringendsten gebraucht wird. Natürlich steht eine Einigung im Detail noch aus. Deshalb ist es wichtig, dass wir hier debattieren. Aber die Grundlage haben wir schon geschaffen. Erstens. Wir erkennen an, dass jede Schule unterschiedlich ist und vor unterschiedlichen Herausforderungen steht. Deshalb ist die letzte Säule, ein (Malte Krüger) Chancenbudget, das zum Teil von den Schulen völlig frei vergeben werden kann, ein absolut richtiger Schritt. Mit dem Startchancen-Programm wurde hier vom PerspektivSchul-Programm gelernt; denn mit diesem gehen wir in Schleswig-Holstein schon lange voran. Zweitens. Wir Grüne wollen weiter in die Schulsozialarbeit, in mehr Stellen für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie pädagogische Fachkräfte investieren. Drittens: Investitionen in den Schulausbau. Denn eine Schule, die alle mitnimmt, braucht auch den Raum dafür. Dass die Mittel hier nicht nach dem Königsteiner Schlüssel, also nach Steueraufkommen und Bevölkerungsanteil, vergeben werden sollen, sondern danach, wo der gesellschaftliche Bedarf tatsächlich am größten ist, das, finde ich, ist die richtige Entscheidung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD) Hier steckt allerdings der Teufel in den Details. Planen, Bauen und Sanieren, das geht nicht immer innerhalb eines Jahres. Deshalb ist die Aufgabe des Bundes, überjährig finanziell Verbindlichkeit zu vermitteln, damit die Schulen sorgenfrei bauen können. Herr Balasus hat das auch gerade ausgeführt. Ich freue mich auch sehr, dass 60 Prozent der Mittel in die Grundschulen fließen sollen, denn dort werden die Grundlagen für ein lebenslanges Lernen gelegt. Das ist eine klare Reaktion auf die schlechten Bildungstrends auch in der Grundschule. Ich freue mich aber auch, dass letztlich alle Schulen profitieren sollen. Denn um den Fachkräftemangel in den Blick zu nehmen, sollten wir das Lernen und Lehren insbesondere auch an den beruflichen Schulen fördern. Da haben wir als Land die Möglichkeit, Berufsschulen in den Blick zu nehmen, was wir nutzen sollten. Nach dem gestern erfolgten Durchbruch beim Startchancen-Programm muss nun auch die Arbeit an der Verlängerung des DigitalPakts vorankommen. Denn auch die digitale Bildung hängt noch viel zu sehr vom sozialen Hintergrund ab. Gleichzeitig wird sie in Zeiten rasend schneller technologischer Entwicklung immer wichtiger. Der DigitalPakt Schule hat dabei geholfen, an vielen Schulen Laptops und Tablets zu beschaffen. 2024 läuft er aus. Aber ohne fortlaufende Administration, ohne Fortbildung für Lehrkräfte und ohne einen Austausch veralteter Geräte wird es nicht vorangehen. Wir brauchen also einen DigitalPakt 2.0. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Schulen und Kommunen wünschen sich dabei eine Weiterentwicklung. Es muss klar sein, was Schulen aus dem DigitalPakt finanzieren können. Neben Schülerinnen- und Schülergeräten muss dies auch die Administration der Geräte betreffen, die Bereitstellung guter digitaler Lernangebote sowie die Schulung und Fortbildung von Lehrkräften allen Alters. Es ist, finde ich, auch eine Frage des Vertrauens in die Schulen, denn die Lehrkräfte vor Ort wissen oft am besten, was sie für eine erfolgreiche digitale Bildung brauchen. Deswegen wünsche ich mir bei so einem DigitalPakt 2.0 mehr Flexibilität. Das kann eine Antwort darauf sein. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Mit Blick auf beide Programme gilt also: Es braucht eine gemeinsame Vision von Bund und Ländern für gute Bildung bis 2030 und darüber hinaus, damit wir auch weiterhin Schritt für Schritt in Richtung Bildungsgerechtigkeit gehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Annabell Krämer
Für die SPD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Martin Habersaat das Wort.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich fange einmal mit dem Positiven an: CDU und Grüne können sich gemeinsam auf einen Antrag einigen. CDU und Grüne sind sich einig, dass die Bildungspolitik so wichtig ist, dass das Thema auf den Freitagnachmittag gesetzt werden muss. Das ist gut. (Vereinzelter Beifall CDU – Christopher
Christopher Vogt FDP
Finde ich auch! Dabei sein ist alles!) Dass Sie dann inhaltlich nur dazu in der Lage sind zu sagen, was Sie immer sagen, nämlich der Bund solle mehr Geld liefern, das lässt einen dann doch ein bisschen enttäuscht zurück. (Beifall SPD) In Ihrem Antrag findet sich der schöne Ausdruck von der kontinuierlichen Weiterentwicklung der (Martin Habersaat) Bildungs- und Chancengerechtigkeit unseres Schulsystems. Was wäre da alles möglich, meine Damen und Herren, würde man doch bloß jemanden kennen, der dafür zuständig wäre, das Bildungssystem in diesem Land chancengerechter zu organisieren! Wer könnte das bloß sein? Die FDP hat zu Recht einen Antrag vorgelegt, in dem sie noch einmal darauf hinweist, dass ein Großteil von dem, was Sie fordern, schon erledigt ist. Wir wollten jetzt die Bäume am Leben erhalten; gedacht sind wir Mitantragsteller. Wir und die FDP haben genau den richtigen Antrag gestellt. Dem werden wir natürlich zustimmen. (Christopher Vogt [FDP]: Den Bäumen haben Sie aber damit nicht geholfen, Herr Kollege!) – Ein Teil der Bäume musste schon daran glauben; so ist das. – Ich würdige jede Mühe, die in das Startchancen-Programm geflossen ist. Wie man hörte, gab es ursprünglich die Idee, nicht nur bei den Schulen Ungleiches ungleich zu behandeln und die Schulen in schwieriger sozialer Lage besser auszustatten, sondern auch bei den Bundesländern Ungleiches ungleich zu behandeln und den Bundesländern, die mehr PerspektivSchulen haben, mehr Mittel zukommen zu lassen. Eigentlich ist das ein sehr vernünftiger Gedanke, der, soweit ich es wahrgenommen habe, nicht an der Bundesregierung gescheitert ist, sondern an der Zustimmung diverser südlicher Bundesländer in dieser Republik. Ich möchte den Erfolg des PerspektivSchul-Programms in Schleswig-Holstein nicht schmälern, Herr Balasus. Wir wissen: Wir sind das erste westdeutsche Flächenland mit S, das dieses Programm hat. Diesen Erfolg kann Ihnen niemand streitig machen. Wann haben Sie angefangen? 2017? 2018? 2019? In Hamburg läuft das Programm seit 1996 sehr erfolgreich. Es macht immer wieder Sinn, nach den erfolgreichen Bemühungen anderer zu gucken und dann ein Programm einzuführen. Insoweit freut es mich, dass das jetzt bundesweit kommt und dass es dieses gute Programm in Schleswig-Holstein weiter stärken wird. Beim DigitalPakt sind wir an einer Stelle nicht ganz einer Meinung, Herr Krüger. Ich glaube, wir hatten sogar ein bisschen zu viel an Flexibilisierung beim DigitalPakt. Denn der Grund, dass Schleswig-Holstein im Dezember 2022 erst ein Drittel der Mittel des DigitalPakts abgerufen hatte, war, dass in Schleswig-Holstein jede Schule aufgerufen war, ein eigenes Medienkonzept zu entwickeln, das Rad vor Ort neu zu erfinden. Hamburg war unter anderem deshalb schneller, weil es in Hamburg ein zentrales Konzept für die Schulen und es eine Opt-out-Option gab. Wenn Schulen sagten, sie könnten das, was das zentrale Programm könne, besser, durften sie da raus. Ansonsten gab es einen Standard. Wenn Sie heute in Hamburg eine Schule besuchen, dann können Sie relativ sicher sagen, welche digitalen Möglichkeiten da vorhanden sind und wie da gearbeitet wird. Wenn Sie in Schleswig-Holstein in eine Schule gehen, stellen Sie fest, dass es noch immer sehr stark vom Zufall abhängig ist, was da beim digitalen Lernen passiert und was nicht. Das ändert nichts daran, dass ich der Meinung bin, dass der Bund einen neuen DigitalPakt auflegen sollte. Aber wir müssen uns schon einmal darüber Gedanken machen, ob es nicht in Schleswig-Holstein noch Optimierungsbedarf gibt. (Beifall SPD)
Annabell Krämer
Ich nehme an, Sie gestatten eine Zwischenfrage des Abgeordneten Balasus?
Martin Balasus CDU
Ich finde schön, dass das – – (Zurufe: Mikro!) – Mikro, muss ich sagen. – Ich finde schön, dass wir uns alle so einig sind. Das ist eine gute Sache. Wir brauchen unbedingt den DigitalPakt 2.0. Von Ihnen, Herr Habersaat, würde ich gern wissen: Wie schätzen Sie die Äußerung des Hamburger Schulsenators ein? Dieser scheint fest davon auszugehen – er hat sich gestern erst geäußert –, dass der DigitalPakt 2.0 wohl nicht kommt. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Sie haben jetzt dargestellt, wie schön die technische Ausstattung der Hamburger Schulen ist. Dennoch scheint Herr Rabe davon auszugehen, dass dringend etwas getan werden müsse. Er geht offensichtlich davon aus, dass nichts passiert. (Martin Habersaat) – Herr Balasus, ich schätze den Bildungspolitiker Ties Rabe sehr. (Zuruf: Der kann was!) Er ist – erstens – ein starker Lobbyist für Bildungsinteressen. (Vereinzelter Beifall SPD) Deswegen hat er das in Hamburg mit der Digitalisierung der Schule ziemlich gut gelöst. Er ist – zweitens – ein starker Lobbyist für Länderinteressen. Was soll er denn sonst sagen, als dass die Länder mehr Bildung fordern! Das unterschreibe ich Ihnen jederzeit und immer natürlich auch. Wenn wir uns angucken, was der Bund dazu gesagt hat, stellen wir fest, dass der aktuellste Stand, den ich kenne, die Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU-Bundestagsfraktion ist, aus der hervorgeht, dass der DigitalPakt fortgesetzt wird und 2025 mit zusätzlichen Mitteln zu rechnen ist. Meine Frage an Sie als zuständigen Bildungspolitiker – allerdings nicht für sofort, sondern für später – ist, was Sie denn den Schulen in Schleswig-Holstein erzählen, die bis dahin neue Bedarfe haben. Die ersten technischen Geräte laufen quasi aus der Updatebarkeit in diesem und nächstem Jahr aus. Diese Schulen werden dann Hilfe brauchen. Die wird vom Bund nicht da sein. Dann müssen Sie bis dahin eine Antwort gefunden haben, Herr Balasus. (Beifall SPD und vereinzelt SSW)
Annabell Krämer
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Anmerkung oder Zwischenfrage des Abgeordneten Krüger?
Malte Krüger GRÜNE
Herr Habersaat, vielen Dank für Ihre Ausführungen. – Ich weiß noch ganz genau, wie wir hier vor ein paar Monaten sehr intensiv über die DigitalPakt-Mittel debattiert haben und Sie der Regierung vorgeworfen haben, dass nicht genug Mittel beantragt worden sind. Wir haben versichert, es werde in den nächsten Wochen noch viel passieren. Ich würde Sie gern fragen: Sind Sie mit den Anträgen, die inzwischen eingegangen sind, zufrieden? Ist das für Sie ausreichend? Dann möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich mit Flexibilität nicht unbedingt das meinte. Ich sehe sehr große Unterschiede zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein. Das haben wir in der Debatte, die ich eben genannt habe, mehr als ausführlich diskutiert. Ich sehe sicherlich Optimierungsbedarf. Optimierungsbedarf haben wir immer. Dafür sind wir sicherlich offen. Aber mit Flexibilität meinte ich jetzt nicht nur, dass bei der Antragstellung nicht noch mehr Hürden eingebaut werden, sondern dass auch geguckt wird, dass Schulen mehr Freiräume haben, um die Mittel für das zu nutzen, was sie wollen. Da reicht mir die Flexibilität noch nicht. Die Antworten auf die Frage hätte ich schon gern. – Ich habe zur Kenntnis genommen, dass bis auf ganz wenige Ausnahmen alle Schulträger in Schleswig-Holstein Mittel aus dem DigitalPakt beantragt haben. Das finde ich gut. Ich nehme aber auch zur Kenntnis, dass wir bei dem Auf-die-Straße-Bringen dieser Mittel langsamer sind als andere Bundesländer. Das finde ich nicht gut. (Beifall SPD und vereinzelt SSW) Meine Damen und Herren, falls Sie sich überlegen, eines Tages wieder in die Bildungspolitik des Landes Schleswig-Holstein einzusteigen, (Heiterkeit Beate Raudies [SPD] und Beifall) und sich fragen, was Sie machen können, um die kontinuierliche Weiterentwicklung der Bildungsund Chancengerechtigkeit unserer Schulsysteme mit Landesmitteln voranzubringen, dann empfehle ich Ihnen, das Thema Bildungskosten ernst zu nehmen. Leider wird der wegweisende Bericht der Ministerin nicht heute, sondern mutmaßlich im nächsten Monat erfolgen. Auch bei der Lehrkräfteversorgung hätten Sie noch einiges zu tun. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)
Annabell Krämer
Für die CDU-Fraktion hat nun – – Quatsch, was rede ich denn da! Für die FDP-Fraktion hat nun der Fraktionsvorsitzende Christopher Vogt das Wort. (Heiterkeit)
Christopher Vogt FDP
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist immer gut, wenn man die eigene Fraktion noch in Erinnerung hat. Würde ich in die (Christopher Vogt) CDU-Fraktion wechseln, hätte das ja auch eine interessante Auswirkung auf die Mehrheitsverhältnisse im Hause, aber ich will das nicht weiter ausführen. (Zurufe: Ah! Oh!) – Beruhigen Sie sich! (Heiterkeit) Diese Woche bleibt noch alles beim Alten! (Zuruf: Oh, schade!) Timing ist ja immer wichtig, in der Politik gilt das ganz besonders. Sie wollen heute mal wieder finanzielle Forderungen an den Bund stellen. Ganz was Neues für diese Koalition, die ansonsten inhaltlich nicht viel auf die Pfanne bringt! Diesmal wollen Sie bezüglich des Startchancen-Programmes Forderungen stellen, während Bundesbildungsministerin Bettina StarkWatzinger gestern Nachmittag mit der Berliner Bildungssenatorin, dem Hamburger Bildungssenator und dem hessischen Kultusminister die Eckpunkte für das Startchancen-Programm vorgestellt hat, die man gemeinschaftlich nur begrüßen kann. (Zuruf FDP: So ist das! – Beifall FDP und SSW) Deshalb ist dieser Tagesordnungspunkt am Freitagnachmittag schon etwas skurril gesetzt, aber es ist ja immer gut, gemeinsam über Bildung zu debattieren. Meine Damen und Herren, der Bildungserfolg hängt in Deutschland leider noch immer viel zu sehr von der sozialen Herkunft und zu wenig von den jeweiligen Talenten der Kinder und Jugendlichen ab. Hier gibt es also großen Handlungsbedarf. Ich weiß leider nicht, warum Ministerin Prien beziehungsweise Schleswig-Holstein als ebenfalls mitverhandelndes Bundesland nicht an der Präsentation der Eckpunkte beteiligt war, aber ich hoffe doch sehr, dass man sich tatsächlich konstruktiv beteiligt hat. Schleswig-Holstein beziehungsweise die Ministerin ist während der Gespräche mit dem Bund vor allem dadurch aufgefallen, dass sie den Bund ständig öffentlich kritisiert hat. Ich bin deshalb sehr gespannt auf die gleich folgenden Ausführungen der Ministerin. Schleswig-Holstein sollte aus meiner Sicht nicht der Sand im Getriebe, sondern die treibende Kraft sein, wenn es darum geht, dass der Bund die Länder finanziell unterstützt und etwas voranbringt, was wir in Schleswig-Holstein schon getan haben. Der Bund wird die Länder in den nächsten zehn Jahren mit zusätzlich 10 Milliarden Euro beim Thema Chancengerechtigkeit unterstützen. Davon werden ab dem Schuljahr 2024/25 rund 4.000 Schulen in ganz Deutschland profitieren, die ganz besondere Herausforderungen haben. Das ist eine gute Nachricht für diese Schulen, für die Schülerinnen und Schüler, ihre Familien und für die Gesellschaft insgesamt, denn dies ist wirklich gut investiertes Geld. (Beifall FDP) – Das ist so! 40 Prozent sollen für eine bessere Infrastruktur und Ausstattung verwendet werden, 30 Prozent sollen in die Stärkung multiprofessioneller Teams fließen und weitere 30 Prozent in ein sogenanntes Chancenbudget für bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung, also beispielsweise zusätzliche, gezielte Lernförderung in den Kernfächern Deutsch und Mathematik. Das ist aus unserer Sicht genau der richtige Schwerpunkt. Wir haben hier mehrfach über den IQB-Bildungstrend, die IGLU-Studie und die verheerenden Ergebnisse bei den Grundschülerinnen und Grundschülern diskutiert. Deshalb werden konsequenterweise 60 Prozent an die Grundschulen gehen und rund 40 Prozent an die weiterführenden und beruflichen Schulen. Das Programm wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden – auch das ist absolut sinnvoll. In der Tat haben wir mit den PerspektivSchulen in der vergangenen Wahlperiode etwas getan, worauf das Startchancen-Programm jetzt aufsetzen kann – beziehungsweise kommt es in anderen Bundesländern, wo es solche Programme noch nicht gibt, neu hinzu. Das PerspektivSchul-Programm ist eine gute Sache. Die Landesregierung ist in der Pflicht, dies nun sinnvoll weiterzuentwickeln; das zusätzliche Geld vom Bund wird dabei sehr helfen. Meine Damen und Herren, bereits bestehende Programme in den Ländern – auch das war ein Verhandlungspunkt – sollen jetzt auf die Kofinanzierung angerechnet werden können. Das wird die Finanzministerin in diesen besonders angespannten Zeiten sicherlich sehr freuen. Im Sinne der Bildungs- und der Chancengerechtigkeit ist dies allerdings nur unbedingt sinnvoll, denn man kann argumentieren, dass die Bundesländer, die sich schon auf den Weg gemacht haben, nicht bestraft werden dürfen; man kann auch sagen, dass es einen solch großen Handlungsbedarf gibt, dass man sich nicht ausruhen und nur darauf hoffen sollte, dass der Bund für einen in die Bresche springt. (Christopher Vogt) Meine Damen und Herren, der heutige Koalitionsantrag ist auch deshalb bemerkenswert, weil er zwei Programme miteinander kombiniert, die eigentlich gar nichts miteinander zu tun haben. Der DigitalPakt 2.0 und das Startchancen-Programm sind zwei komplett unterschiedliche Programme, die eigentlich nur verbindet, dass der Bund den Ländern Geld geben soll. Etwas schwierig bei den bildungspolitischen Debatten bundesweit finde ich, dass die Länder vom Bund immer viel Geld fordern und selbst möglichst wenig einbringen wollen, eigentlich aber auch nicht wollen, dass der Bund bei der Verwendung der Mittel dann mitspricht. Deshalb bin ich der Meinung, dass eine Reform des Bildungsföderalismus überfällig ist. Das bisherige System ist anachronistisch und auch unehrlich. Man kann nicht immer nur Geld für die eigenen Aufgaben fordern, während man sagt, dass der Bund nicht mitreden soll, und man selbst möglichst wenig tun möchte. (Beifall FDP) Abschließend will ich sagen, dass natürlich auch wir für einen DigitalPakt 2.0 sind, der auch gerne möglichst schnell kommen sollte. Ich plädiere aber sehr dafür, die Fehler des aktuellen DigitalPakts nicht zu wiederholen. Man hat doch hoffentlich gemeinsam dazugelernt. Der erste und der vierte Absatz des Koalitionsantrags sind so allgemein gehalten, dass wir diesen zustimmen können. Der zweite und dritte Absatz wurden mit der Einigung auf Bund-Länder-Ebene überholt. Daher haben wir gemeinsam mit dem SSW einen Änderungsantrag eingereicht, und ich kann nur alle einladen, diesem zuzustimmen. Es geht darum, dass wir die Einigung begrüßen; das sollte doch im Interesse aller Beteiligten sein. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Annabell Krämer
Das Wort für die Fraktion des SSW hat nun die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Startchancen-Programm werden sozial benachteiligte Kinder in den Schulen noch gezielter gefördert. Was für eine coole Debatte heute um knapp halb drei, wo man sich doch gestern auf Bundesebene geeinigt hat, genau das zu tun, was im Antrag von Schwarz-Grün vorgelegt worden ist! – Kopfschütteln kann ich nicht gut gebrauchen, denn ich finde, dass der Bund jetzt endlich geliefert hat. Mein herzlicher Dank geht an die Staatssekretärin Dorit Stenke, die daran mitgearbeitet hat. Man kann sagen: „Ja, es war ihre Aufgabe“, sie hat sie aber echt gut gelöst. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD) Wir haben in Schleswig-Holstein in der letzten Legislatur die PerspektivSchulen auf den Weg gebracht. Die Bildungsministerin hat häufig gesagt, dass sie darum bangte, die finanziellen Mittel zu finden, um das PerspektivSchul-Programm weiterzuführen. Insofern ist es für uns in Schleswig-Holstein richtig gut, dass die bestehenden Programme auch ein Teil der Kofinanzierung sein können. Das sollte auch weiteren Schulen die Möglichkeit geben, in das Programm einzusteigen. Über den DigitalPakt ist sehr viel gesagt worden. Der Abgeordnete Malte Krüger hat vorhin angemerkt, die Koalition wolle das Programm noch viel individueller gestalten. Ich glaube, dass man das Geld in Hamburg – das hat der Kollege Habersaat gerade gesagt – viel schneller gebraucht hat, weil man ein Standardprogramm hatte. Ich weiß nicht, wie viel Geld im DigitalPakt für Schleswig-Holstein eigentlich noch drin ist; de facto kann man ja praktisch an der Postleitzahl ablesen, wo die Mittel aus dem DigitalPakt tatsächlich abgerufen worden sind und wo sie noch gebraucht werden. Wir sprechen so viel über Chancengleichheit, Bildungsgerechtigkeit und Vergleichbarkeit. Eigentlich müsste es für jede Schule Standard sein zu wissen, was man tatsächlich an die Wand, auf die Tische und in die Regale bringen kann, um die Digitalisierung an den Schulen voranzutreiben. Es wäre ganz wichtig gewesen, in diesem Startchancen-Programm noch darauf einzugehen, dass wir ganz viele marode Schulgebäude haben. Ich würde mir wünschen, dass wir irgendwann einmal einen Bundesfonds bekommen, der dafür Sorge trägt, dass Schulträger dabei unterstützt werden, moderne, zukunftsweisende Schulgebäude zu bauen. Denn ein gutes Umfeld sorgt auch für ein gutes Arbeitsklima. Wenn wir auf das Eckpunktepapier schauen, auf das man sich gestern verständigt hat, dann könnte man spitzfindig sagen, dass vielleicht noch Geld in der Kasse ist, um eine tatsächliche Lernmittelfreiheit auf den Weg zu bringen. Gestern war eine ForsaUmfrage in einer Zeitung des sh:z-Verlags zu lesen, die ganz deutlich dargestellt hat, wie viele arme Kinder wir in Schleswig-Holstein haben. Sie kön- (Jette Waldinger-Thiering) nen nicht an Klassenfahrten teilnehmen und sich die Lernmaterialien nicht kaufen. Ich finde: Wenn wir schon dieses coole Programm kriegen, dann sollten wir als Land Schleswig-Holstein auch unseren Teil dazu beitragen, dass wir endlich weiterkommen, und Chancen- und Bildungsgerechtigkeit auf den Weg bringen. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD)
Annabell Krämer
Das Wort zu einem Kurzbeitrag hat nun der Abgeordnete Martin Balasus.
Martin Balasus CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich wollte ganz kurz die Gelegenheit nutzen. Es ist eben ein Änderungsantrag von der FDP-Fraktion und jetzt auch von der SSW-Fraktion reingeflattert. Ich wollte dazu noch zwei Sätze sagen. Ich finde es absolut schön und richtig, dass Sie mit dem Antrag die aktuellen Entwicklungen unterstreichen. Das Thema ist absolut brandheiß. Erst gestern gab es die Verkündung des Eckpunktepapiers, und vorgestern in der Nacht oder am Abend gab es die Einigung. Satz zwei: Der Landtag begrüßt die Einigung des Bundes und der Länder auf die Eckpunkte des Starchancen-Programms. Ich glaube, es ist völlig deutlich geworden, dass wir das alle ganz genauso sehen. Das möchte ich noch einmal dick unterstreichen. Allerdings haben wir ein Problem mit Satz 1: Die Absätze 2 und 3 werden ersetzt. Die Absätze 2 und 3 sind insofern wichtig, weil es sich jetzt nur um ein Eckpunktepapier handelt. Was uns noch fehlt, sind verbindliche Vereinbarungen. Ich habe versucht, das vorhin deutlich zu machen. Hoffentlich ist es mir gelungen. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) – Deswegen sage ich es noch einmal. Es ist wichtig, dass diese bis Ende des Jahres verbindlich festgeschrieben werden und dass es im Schuljahr 2024/25 zur Umsetzung kommt. Weil das in diesen beiden Absätzen drinsteht, müssen wir diesen Änderungsantrag ablehnen. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Annabell Krämer
Das Wort für die Landesregierung hat nun die Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Karin Prien.
Karin Prien
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, am vergangenen Mittwochabend war es ein guter Moment, als Staatssekretärin Frau Dr. Stenke mich anrief und sagte: Endlich ist es gelungen, die ganz großen Brocken mit Blick auf gemeinsame Eckpunkte aus dem Weg zu räumen. – Ich will an dieser Stelle erst einmal sagen, dass ich dir, liebe Dorit Stenke, aber auch unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Fachabteilung sehr danke. Man muss es sich vor Augenführen: Ich glaube, es gab in den letzten eineinhalb Jahren an die 70 Sitzungen, um diese Eckpunkte irgendwie zustande zu bringen. Das war schon eine Mammutaufgabe, die da zu erledigen war. An euch alle ein ganz herzlicher Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Ja, jetzt gibt es also nach eineinhalb Jahren substanzielle Fortschritte. Ich begrüße das ausdrücklich. Ich bin sehr froh, dass das Programm jetzt eine Chance hat, zustande zu kommen. Aber ich will auch sagen: Wir sind einen weiteren Schritt des Weges gegangen, am Ende des Weges sind wir nicht. Ich will die Stimmung am Freitagnachmittag nicht verderben, aber was das mit Eckpunktepapieren in der Ampel so auf sich hat, das wissen wir ja. (Christopher Vogt [FDP]: Können Sie nicht einmal!) Wir haben noch einen weiten Weg zu gehen, um am Ende eine gute Bund-Länder-Vereinbarung zu erreichen. (Zurufe SPD) Meine Damen und Herren, Schleswig-Holstein hat auf Länderseite in einer kleinen Verhandlungsgruppe aus Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hamburg und Schleswig-Holstein diese Verhandlungen geführt. Herr Vogt, ich erkläre Ihnen das gern. Den Vortrag in Berlin, das machen die Länderkoordinatoren und die Präsidentin. So ist das in der KMK. Aber Sie sind ja vor allem auf Länderebene unterwegs. (Beate Raudies [SPD]: Das heißt, du hast keine Ahnung! – Christopher Vogt [FDP]: Immerhin beschäftige ich mich mit Schleswig-Holstein, Frau Ministerin! – Weitere Zurufe) – Ja, das wäre ja gut, wenn Sie das täten. (Ministerin Karin Prien) (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, darüber bin ich außerordentlich froh: Das PerspektivSchul-Programm ist jetzt Blaupause für das Startchancen-Programm geworden. Die wertvollen Erfahrungen, die wir in Schleswig-Holstein, einem Flächenland, gemacht haben, sind in das Startchancen-Programm eingeflossen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Verständigung zeigt, und darüber bin auch ich sehr froh, dass Bund und Länder handlungsfähig sind und dass der Bildungsföderalismus zu guten Ergebnissen führen kann, wenn der Wille zur Kooperation auf allen Seiten ernst genommen wird. Vor allem ist diese Verständigung ein gutes Zeichen für die Kinder und Jugendlichen in unserem Land und vor allem auch für die engagierten Schulleitungen, Lehrkräfte und multiprofessionellen Teams an den PerspektivSchulen und auch für die Schulaufsichten und unsere Schulentwicklungsberater. Auch an Sie alle ein ganz herzlicher Dank, die Sie alle maßgeblich dazu beitragen, dass dieses Programm wirklich gut funktioniert; ein großer Dank für Ihr unermüdliches Engagement von dieser Seite. Ich glaube, auch im Namen des ganzen Hauses ein ganz herzlicher Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die gute Nachricht für Schleswig-Holstein ist, dass wir das PerspektivSchul-Programm weiter ausbauen können. Wir werden die Anzahl der Schulen in dem Programm mehr als verdoppeln können, und das ist die gute Nachricht des heutigen Tages. Trotzdem will ich einige Details dazu nennen, wie das Programm ausgestaltet wurde. Ja, 60 Prozent der Schulen sind Grundschulen, und es geht im Wesentlichen um die Stärkung der basalen Kompetenzen. Deshalb wird es uns auch gelingen, unseren Handlungsplan Basale Kompetenzen mit dem erweiterten PerspektivSchul-Programm zu verknüpfen. Herr Habersaat, wichtig ist, tatsächlich werden die Mittel in der ersten Säule nach sozialen Kriterien verteilt. Das ist genauso geworden. Die erste Säule sind 40 Prozent des Programms. Insofern gibt es hier eine entsprechende Verteilung. Das führt dazu, dass die Stadtstaaten deutlich schlechter dastehen, weil auch auf Wunsch des Bundes das negative BIP mitberücksichtigt wurde. Das ist, das will ich an dieser Stelle sagen, für Schleswig-Holstein eine positive Art der Berechnung gewesen. Deshalb haben wir uns nicht dagegen gewehrt. Man muss aber auch sagen, dass dies nicht unbedingt die gerechteste Lösung ist, die der Bund hier bis zum Schluss gefordert hat. 40 Prozent der Mittel gehen in ein Investitionsprogramm. Hier geht es darum, eine lernfördernde Umgebung zu schaffen. An dieser Stelle wird es aber wichtig sein, die Überjährigkeit der Mittel zu gewährleisten. Da haben wir bisher keine Lösung. Da wird der Bund seinen Teil noch tun müssen. 30 Prozent gehen in ein Chancenbudget. Ja, das zahlt tatsächlich ein in die Autonomie der Schulen. Hier sollen bedarfsgerechte Lösungen ermöglicht werden. Wie wir alle wissen, sind die Verhältnisse an den Schulen so unterschiedlich, dass es auch wirklich Sinn macht, den Schulen hier entsprechenden Freiraum zu geben. 30 Prozent der Mittel sollen in die Stärkung multiprofessioneller Teams gehen. Auch das ist ein Hinweis aus Schleswig-Holstein. Das kann Schulsozialarbeit sein, das kann im Einzelfall aber auch ein Ergotherapeut oder eine andere Profession sein, die an der konkreten Schule erforderlich ist. Auch das ist eine gute Entwicklung, meine Damen und Herren. Ich will jetzt etwas zum DigitalPakt sagen. Eines ist auch klar, und da sind sich übrigens alle 16 Länder einig: Wenn es kein Commitment des Bundes, und zwar kein verbindliches Commitment, zum DigitalPakt gibt, werden wir die Bund-Länder-Vereinbarung zum Startchancen-Programm nicht unterzeichnen, meine Damen und Herren. Das haben gestern die A- und B-Koordinatoren, das heißt, sowohl die Vertreter der SPD-geführten als auch die der CDU-geführten Länder, sehr klar zum Ausdruck gebracht. Meine Damen und Herren, deshalb sind wir auch noch nicht am Ende des Weges angelangt. Ich will Ihnen gern erklären, wo der Zusammenhang besteht, lieber Herr Vogt. Man kann das Geld nur einmal ausgeben. (Zurufe) Wenn der Bund inzwischen 50 Prozent Kofinanzierung bei den Programmen verlangt, dann können wir nicht den digitalen Pakt zugunsten eines neuen Programms opfern. Es muss eine Zuverlässigkeit für Länder und Kommunen bei der weiteren Finanzierung des digitalen Ausbaus bestehen. Die digitale Ausstattung als Standard schulischen Lernens braucht eine Roadmap für die kommenden Jahre in gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern, (Ministerin Karin Prien) und Kommunen, und hierzu braucht es den Weg Digitalpakt 2.0. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder eine Anmerkung des Abgeordneten Vogt?
Karin Prien
Ich würde gern zu Ende ausführen. – Es sollte allen Beteiligten die Möglichkeit zur Planungssicherheit gegeben werden. Wir erleben jetzt schon wieder, dass Investitionen zurückgehalten werden, weil die Finanzierungsfrage nicht geklärt ist, und das ist ein Zustand, den der Bund in den nächsten Monaten nicht so weiterführen darf. Wir brauchen hier endlich Klarheit. Meine Damen und Herren, selbstverständlich sind wir bereits seit geraumer Zeit dabei, mit unseren Kommunen im Rahmen einer Strukturkommission zu klären, wer in Zukunft im Digitalbereich was finanziert. Selbstverständlich führt das Land seine Landesprogramme fort. Es bleibt aber dabei, dass die Kommunen als Schulträger für die Ersatzfinanzierung der Endgeräte grundsätzlich zuständig sind. Genau an der Stelle, übrigens auch für die Frage der Administration der Digitalisierung und die Frage des Contents, braucht es ein weiteres Bund-Länder-Programm. Ich kann Sie nur alle auffordern – das gilt auch für Sie, Herr Vogt, und Sie, Herr Habersaat –: (Christopher Vogt [FDP]: Nee, ich bin nur auf Landesebene unterwegs! – Serpil
Serpil Midyatli SPD
Kennen Sie gar nicht! – Unruhe) Sprechen Sie mit Ihren Abgeordneten im Deutschen Bundestag, und sorgen Sie mit uns gemeinsam dafür, dass nicht nur das Startchancen-Programm, sondern auch der DigitalPakt Schule 2.0 zum Erfolg geführt werden kann! – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Claus Ruhe Madsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wirtschaftspolitik ist Strukturpolitik, und genau das machen wir in Schleswig-Holstein. Um ein paar Beispiele zu nennen: Im Landesprogramm Arbeit werden bis Ende 2028 Projekte mit insgesamt 88 Millionen (Minister Claus Ruhe Madsen) Euro Landesmitteln gefördert, weitere 88 Millionen kommen von der EU. Wir entwickeln die Fachkräfteinitiative weiter. Wir investieren bis 2028 fast 13 Millionen Euro in das Welcome Center. Über eine neue Förderrichtlinie stehen jetzt jedes Jahr 2 Millionen Euro für Projekte zur Fachkräftesicherung zur Verfügung. Wir stocken die Förderung der WTSH auf, um das Thema Ansiedlungen zu stärken. Im Landesprogramm Wirtschaft stehen 272 Millionen Euro EFRE-Mittel zur Verfügung. Damit generieren wir ein Investitionsvolumen von 745 Millionen Euro. Dazu kommen 50 Millionen GRW-Mittel im Jahr 2023. Das ist ein wahnsinnig effektiver Hebel. Ein Euro Mitteleinsatz führt zu acht Euro Investitionen. (Oliver Kumbartzky [FDP]: Aber keiner klatscht! – Vereinzelte Heiterkeit – Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Danke dafür! – Wir helfen den Unternehmen finanziell in diesen schwierigen Zeiten. 2022 hat die IB.SH 250 Unternehmen mit 230 Millionen Euro Darlehen unterstützt. Das hat 1,1 Milliarden Euro an Investitionen hervorgerufen und 10.000 Arbeitsplätze gesichert oder geschaffen. Hinzu kommen Bürgschaften und Beteiligungen in Höhe von insgesamt 182 Millionen Euro im Jahr 2022. Weil Wirtschaft Infrastruktur braucht, verbaut der LBV allein in diesem Jahr mehr als 200 Millionen Euro in Landes-, Bundes- und Kreisstraßen. Auch die Rahmenbedingungen fassen wir an. Wir werden noch in diesem Jahr einen ersten Bericht zum Normenscreening vorlegen, in dem wir darlegen, was wir im Bereich Planungsbeschleunigung machen können. Wir sind alles andere als untätig, aber die Konjunktur ist eben, wie sie ist. Für den Bund musste die Wachstumsprognose für 2023 wieder nach unten korrigiert werden. Das BIP soll im Jahre 2023 um 0,3 Prozent zurückgehen, bevor es im kommenden Jahr hoffentlich wieder steigt. In Schleswig-Holstein ist das Bruttoinlandsprodukt im ersten Halbjahr 2023 gegenüber dem ersten Halbjahr 2022 nominal um 5,7 Prozent gestiegen. Unter Berücksichtigung der Preisveränderung zeigt sich jedoch eine Stagnation der Wirtschaftsleistung. Das preisbereinigte Ergebnis Schleswig-Holsteins liegt leicht über der Entwicklung der Bundesebene; im Ländervergleich liegen wir damit auf Platz sieben. Auch die aktuelle IHK‑Standortumfrage zeichnet ein positives Bild von uns. Der Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein wurde von 1.681 Unternehmen mit der Note 2,26 benotet. Das deckt sich mit meinen eigenen Erfahrungen aus Betriebsbesuchen. Ich dachte ursprünglich, wenn ich unterwegs bin, müsste ich mit den Unternehmen über gestiegene Energiepreise diskutieren. Aber faktisch ist es so, dass mir viele Unternehmerinnen und Unternehmer von gefüllten Auftragsbüchern berichten. Sie berichten mir, dass sie gar Aufträge ablehnen müssen, weil sie keine Fachkräfte mehr finden. Zudem berichten sie mir natürlich über die überbordende Bürokratie. Wir merken also, wir haben Herausforderungen. Es ist gut, dass der Bund jetzt endlich handelt; ich beginne erst einmal mit einem Lob. (Beifall Oliver Kumbartzky [FDP] und Annabell Krämer [FDP] – Beate Raudies [SPD]: Das könnte das Land vielleicht auch machen!) – Ich habe eben einiges aufgelistet, was das Land macht, aber ich würde es jetzt nicht wiederholen wollen. (Zuruf: Das kommt noch!) Ich beginne erst einmal mit einem Lob. Das Wachstumschancengesetz geht in die richtige Richtung. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Es werden wichtige Themen aufgerufen, bei denen es dringenden Handlungsbedarf gibt. Aber allein die Maßnahmen im Wachstumschancengesetz kosten die Länder 7 Milliarden Euro jährlich. (Lukas Kilian [CDU]: Hoppla!) Für Schleswig-Holstein müssen wir mit Einnahmeverlusten in Höhe von über einer halben Milliarde Euro rechnen, von 2024 bis 2027. (Beate Raudies [SPD]: Ja, so ist das bei Steuerschätzungen!) Das ist für uns nur leistbar, wenn wir vom Bund dafür kompensiert werden. Man könnte natürlich sagen: Bund, Länder und Kommunen müssen gemeinsam in den sauren Apfel beißen, (Beifall FDP – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Allerdings!) weil sie in guten Zeiten auch gemeinsam profitieren. Das mag ja sein; aber es darf nicht sein, dass sich der Bund irgendwelche Entlastungsprogramme ausdenkt und die Länder dafür zur Kasse bittet. (Minister Claus Ruhe Madsen) (Beifall CDU – Lukas Kilian [CDU]: So ist es!) Deswegen ist es aus meiner Sicht logisch, dass die Länder das nicht einfach absegnen, sondern darüber verhandeln wollen. (Beate Raudies [SPD]: Das ist ja auch zustimmungspflichtig! Mann!) Verstehen Sie mich bitte nicht falsch – wir wollen Entlastungen für die Wirtschaft, sie sind dringend notwendig; aber das ginge auch anders. Die Bürokratie kostet Unternehmen bundesweit 50 Milliarden Euro im Jahr – das allein aus Berichts- und Informationspflichten. Rein rechnerisch sind das 2 Milliarden Euro für schleswig-holsteinische Unternehmen. Zehn Prozent weniger Bürokratie führen also zu Kosteneinsparungen von 200 Millionen Euro. Hier können wir richtig etwas bewegen. Die Ampel betont zwar gerne und häufig, dass sie Bürokratie abbauen wolle. Fakt ist aber: Seit Start der Ampelregierung ist der Bürokratiekostenindex erheblich gestiegen. (Zuruf CDU: Ja!) Wir entwickeln uns bislang in die falsche Richtung. Deswegen begrüße ich es umso mehr, dass die Ampel erste Eckpunkte für Bürokratieentlastung vorgelegt hat. (Beifall FDP und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das ist der richtige Weg. Deutschland ist nämlich immer noch Meister im GoldPlating. Alles wird bis ins kleinste Detail geregelt, und europäische Regelungen werden noch weiter verschärft. Dabei gäbe es so viele Möglichkeiten, Bürokratie abzubauen. Man könnten Daten jährlich statt monatlich abfragen. Man könnte einige Erhebungen sogar vielleicht einmal für zwei Jahre aussetzen und schauen, ob Deutschland noch da wäre. Wir werden hierzu konkrete Vorschläge erarbeiten und im Bund adressieren. (Beifall CDU) Denn wenn wir Schleswig-Holstein und auch Deutschland als starken Wirtschaftsstandort erhalten wollen, hat Bürokratie einen erheblichen Einfluss. Wir stehen im internationalen Wettbewerb. Für Unternehmen sind die bürokratischen Verpflichtungen ein wichtiger Faktor bei der Standortentscheidung. Ich betone am Ende noch einmal: Auch wenn wir vor großen Herausforderungen stehen und es auch in Schleswig-Holstein definitiv Verbesserungsbedarfe gibt, sind wir in keiner schlechten Ausgangsposition. Wir tendieren häufig dazu, vieles negativ sehen zu wollen Es bringt aber niemanden weiter, den Teufel an die Wand zu malen und den Wirtschaftsstandort schlechtzureden. (Vereinzelter Beifall CDU und Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP] – Dr. Bernd
Dr. Bernd Buchholz FDP
Immer weiter was tun!) Das verunsichert die Unternehmen, das verunsichert die Bevölkerung. Wir haben so viele Chancen bei uns im Land, die wir für eine wirtschaftspolitische Entwicklung nutzen können. Wir haben allein zwei Terawattstunden Überschuss an erneuerbaren Energien. Der weitere Ausbau wird uns in den nächsten Jahren einen richtigen Standortvorteil liefern. Northvolt wird hier nur der Anfang sein. Wir werden bei uns im echten Norden weiter für ein mittelstandsfreundliches und lebenswertes Schleswig-Holstein arbeiten. – Vielen lieben Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Der Minister hat die vereinbarte Redezeit um zwei Minuten überzogen. Diese steht nun allen zur Verfügung. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die FDP-Fraktion hat die Abgeordnete Annabell Krämer.
Annabell Krämer FDP
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich ausdrücklich über die zusätzliche Redezeit. Dann kann ich den Herrn Minister gleich darauf hinweisen, dass die Zahl 7 Milliarden Euro leider nicht richtig war. Ich erkläre Ihnen gern, wie es richtig ist: Der Bund zahlt 2,6 Milliarden Euro, die Länder zahlen 2,4 Milliarden Euro und die Kommunen 1,4 Milliarden Euro. Es wäre wichtig, in Zukunft mit richtigen Zahlen zu agieren. Unsere Wirtschaft stagniert. Dabei stecken doch so viel Potenzial und Chancen in den Betrieben in unserem Land. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Ohne eine wachsende, innovative Wirtschaft werden wir weder die Dekarbonisierung noch den demografischen Wandel noch den vollständigen Übergang ins digitale Zeitalter meistern. (Annabell Krämer) Es ist Zeit, ins Handeln zu kommen und den Betrieben im Land die nötigen Impulse für Wachstumschancen zu geben. Man könnte meinen, das wäre doch die originäre Aufgabe eines Wirtschaftsministers. (Beifall FDP, SPD und SSW) Der Bundeswirtschaftsminister träumt aber lieber von einem Industriestrompreis, der große Unternehmen subventioniert und bevorzugt. Infrastruktur stärken? Mitnichten, der Weiterbau der A 20 und der Ausbau der A 23 werden unterlaufen, wo es nur geht, und das von einem Bundeswirtschaftsminister, der aus Schleswig-Holstein kommt. Und im eigenen Land? Minister Madsen fällt zwar neben seinen hinlänglich bekannten unternehmerischen Anekdoten durch vage Aussagen zum Wachstumschancengesetz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf, seine Bilanz in Regierungsverantwortung ist aber mager. Gut, dass wenigstens Bundesfinanzminister Lindner handelt. (Beifall FDP – Peter Lehnert [CDU]: Oh Gott! Der Witz des Tages! Wenn das nicht so traurig wäre!) – Frau Heinold, Sie lachen noch. – Er hat mit dem Wachstumschancengesetz viele wichtige und richtige Maßnahmen vorgelegt, um die Potenziale der Wirtschaft zu heben. (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) – Herr Kilian, hören Sie zu, hier lernen Sie etwas! – Die Bundesregierung stärkt die Investitionsanreize bei gleichzeitiger Förderung des Umstiegs auf Klimaneutralität, und zwar für alle steuerpflichtigen Unternehmen. Nur weil Sie unsere Finanzbeamten mit ihrer unsäglichen Grundsteuerreform überlasten, lehnen Sie die unbürokratische Abwicklung über die Finanzämter ab. Das kann ja wohl nicht sein! (Beifall FDP) Die steuerliche Forschungsförderung wird zur Stärkung von Investitionen in Innovationen verbessert. Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird endlich wieder eingeführt. Die Möglichkeit des Verlustabzugs wird erweitert. Kleinunternehmen werden von umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten befreit und können vielfach von einer handelsrechtlichen Buchführung auf eine vereinfachte Gewinnermittlung wechseln. Effektive Entlastung und Reduktion der Bürokratie für unsere hiesige Wirtschaft. – Das ist eine großartige Nachricht. Finanzierung: Während die Union im Bund das Paket für nicht weitreichend genug hält, schlägt Friedrich Merz tatsächlich vor, der Bund solle doch einfach die Mitfinanzierung originärer Länderaufgaben drosseln. 40 Milliarden Euro könnte der Bund laut Friedrich Merz dadurch sparen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Hört, hört! Friedrich Merz fordert, dass die Länder mehr zahlen!) – Hört, hört! – Das wären für Schleswig-Holstein knapp 1,5 Milliarden Euro jährlich. Monika Heinold würden diese Mindereinnahmen für Schleswig-Holstein bestimmt freuen. Aus der Landesregierung hört man genau das Gegenteil: Der Bund solle nicht weniger Länderaufgaben finanzieren, sondern viel mehr. So drohte Daniel Günther, der mittlerweile ja bei jedem Thema zum Anti-Merz wird, auch sofort mit der Ablehnung des Wachstumschancengesetzes im Bundesrat. Er steht damit Seite an Seite mit dem rotrot-grünen Bremen, das immer mehr zum finanzpolitischen Vorbild Schleswig-Holsteins zu werden scheint. (Beifall Thomas Losse-Müller [SPD]) Gemäß Ihres Alternativantrags soll der Bund alles bezahlen. Länder werden im föderalen System an den Steuereinnahmen des Bundes beteiligt – das war schon immer so, und das ist auch gut –, sowohl im Negativen als auch im Positiven. Liebe Frau Heinold, sollen dem Bund dann auch alleinig die Steuermehreinnahmen zustehen, die aus der Ankurbelung der Wirtschaft entstehen? Das wäre doch die Conclusio. Zum Bürokratieabbau: Man kann Bundesminister Buschmann nur danken, dass er mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV Bürokratiekosten in Höhe von 2 Milliarden Euro abbauen will. (Beifall FDP, SPD und SSW) Einige stutzen vielleicht. Ja, es ist tatsächlich schon das vierte Bürokratieentlastungsgesetz. Der Bundesrat hatte bereits 2012, 2014 und 2018 Entwürfe in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Obacht, die Entwürfe I und II wurden vom Bundestag nie abschließend behandelt und verfielen jeweils mit Ablauf der Legislaturperiode. Aus dem Bürokratieabbaugesetz III wurde ein kastriertes Gesetzchen. Wer war in dieser Zeit durchgehend in Regierungsverantwortung? – Richtig, die Union. (Annabell Krämer) Auf Landesebene hat der Bericht der Landesregierung zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gezeigt: Im Bereich Bürokratieabbau ist weder etwas passiert, noch ist etwas geplant – ein Offenbarungseid! (Beifall FDP, SPD und SSW) Aber mit Christian Lindner und Marco Buschmann gibt es zum Glück zwei Bundesminister, die sich der Stärkung der Wirtschaft und dem Bürokratieabbau widmen. (Beifall FDP) Unterstützen Sie die Wirtschaft, indem SchleswigHolstein dem Wachstumschancengesetz im Bundesrat zustimmt! Den finanzpolitischen Kompass hat die CDU bereits verloren. Das haben die letzten beiden Plenartage hinreichend gezeigt. Setzen Sie sich wenigstens heute gegen die Grünen durch, und verlieren Sie nicht auch noch Ihren wirtschaftspolitischen Kompass! Denn nur eine gestärkte Wirtschaft führt zu Wachstum und somit zu steigenden Steuereinnahmen. Das lernt man im Betriebswirtschaftsstudium im ersten Semester. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW – Unruhe)
Kristina Herbst
Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete OleChristopher Plambeck das Wort.
Ole-Christopher Plambeck CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meint die FDP das wirklich ernst? (Lukas Kilian [CDU]: Wir sind uns nicht sicher!) Anstatt dem Gesetzentwurf für einen dauerhaften ermäßigten Umsatzsteuersatz in der Gastronomie gestern zuzustimmen, wird dieser Gesetzentwurf dort, wo das Thema zu entscheiden ist, nämlich im Bundestag, abgelehnt. Einen Tag zuvor werden hier noch große Töne gespuckt. (Beifall CDU – Wortmeldung Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Ich werde meine Rede fortführen. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Weil Sie wussten, dass ihr das im Bundesrat ablehnen würdet! – Unruhe)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter Plambeck, ich werte das als Ablehnung einer Zwischenfrage.
Ole-Christopher Plambeck CDU
Genau. – Und nun kommt die FDP mit einem Gesetzentwurf aus Berlin, wo sie jetzt schon Hilfe sucht, obwohl die Beratungen in Berlin noch gar nicht abgeschlossen sind, nämlich mit dem Wachstumschancengesetz – wobei, wie der Name schon sagt, es sich hier um eine Chance und nicht unbedingt um eine Zusage für Wachstum handelt. (Zurufe FDP) Unterstützung für Wachstum braucht die Wirtschaft auf jeden Fall. Denn die multiplen Krisen wie die Coronapandemie, die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, die Inflation und der Fachkräftemangel belasten die Wirtschaft stark. Umso mehr brauchen wir in dieser Zeit eine wachsende Wirtschaft, die für Wohlstand und Innovationen sorgt und dadurch natürlich auch mehr Steuereinnahmen für die öffentlichen Kassen bringt. Aus diesem Grund und um die notwendige Transformation der Wirtschaft zur Klimaneutralität hinzubekommen, bedarf es selbstverständlich staatlicher Entlastungsmaßnahmen, um die Wirtschaft in dieser schwierigen Zeit zu stärken. Der Entwurf des Wachstumschancengesetzes der Bundesregierung enthält im Grundsatz einige sinnvolle Einzelmaßnahmen, die zu unterstützen sind, keine Frage. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Frau Krämer hat die Punkte eben genannt: Die degressive AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter und Wohngebäude – leider nur befristet –, Verbesserungen beim steuerlichen Verlustabzug, (Annabell Krämer [FDP]: Sehr gut!) die Anhebung der GWG-Grenze auf 1.000 Euro, (Annabell Krämer [FDP]: Sehr gut!) die Stärkung der steuerlichen Forschungsförderung, (Annabell Krämer [FDP]: Sehr gut!) und die Investitionsprämie für Klimaschutz und Transformation. Diese Punkte sind richtig, keine Frage. Auch Maßnahmen wie die Freigrenze bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von (Ole-Christopher Plambeck) 1.000 Euro sind nett und gut, es ist allerdings die Frage, was das mit Wachstumschancen zu tun hat. Aber leider ist das Wachstumschancengesetz, wenn man genau hinschaut, teilweise auch ein Bürokratieaufbaugesetz. Gerade bei der Investitionsförderung für Transformation und Klimaschutz wird das deutlich. Denn es bedarf erst einmal eines Einsparkonzepts, das ein Energieaudit nach einer bestimmten DIN-Norm erfüllen muss, und es muss geltende Unionsnormen übertreffen oder bereits angenommene, aber nicht in Kraft getretene Unionsnormen erfüllen. Mein Kollege Oliver Brandt und ich waren letztens in Damp bei der Deutschen Steuergewerkschaft. Der Bundesvorsitzende der Steuergewerkschaft hat bestätigt, dass das Wachstumschancengesetz in dem Bereich eher zum Bürokratieaufbau führt. Zum ganzen Überfluss kommt aus einem FDPMinisterium auch die Pflicht zur Mitteilung von innerstaatlicher Steuergestaltung. Grenzüberschreitende Steuergestaltung haben wir schon, jetzt soll auch die innerstaatliche Steuergestaltung ausgebaut werden. Auch das ist Bürokratieaufbau pur.
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter Plambeck, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Ole-Christopher Plambeck CDU
Nein, ich möchte fortfahren. Notwendig sind vielmehr schnellstmögliche Maßnahmen, um Bürokratie abzubauen, so wie der Minister das eben auch gesagt hat, und zwar für die Wirtschaft und für die Verwaltung. Denn Bürokratie lähmt nachweislich wirtschaftliches Handeln, stellt einen Wettbewerbsnachteil dar und belastet die Wirtschaft sowie die öffentliche Hand. Deswegen fordern wir die Landesregierung in unserem Antrag auf, sich dafür einzusetzen, dass keine zusätzlichen bürokratischen Belastungen entstehen, dass die steuerlichen Entlastungen zielgenau und nachhaltig wirken und der Umbau der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität definitiv beschleunigt wird. Insbesondere sollte die grundsätzlich sinnvolle Investitionsprämie direkt mit dem Bund und digital abgewickelt werden; denn Bürokratieabbau ist im Moment die Maßnahme dieser Zeit, die man unbedingt benötigt. (Beifall CDU und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Derzeit sieht der Gesetzentwurf in seiner Jahreswirkung Steuermindereinnahmen von über 7 Milliarden Euro vor, wovon weit über 60 Prozent Länder und Kommunen bezahlen sollen. Das geht so nicht, und darüber muss in Berlin noch gesprochen werden. (Annabell Krämer [FDP]: Bingo!) Vieles ist noch unausgegoren. Deswegen schlage ich vor, dass die FDP in ihrem Bundesministerium beim Thema Bürokratieabbau und der Finanzverteilung in dem Gesetz noch einmal nachbessert. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Oliver Brandt das Wort.
Oliver Brandt GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Bericht über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zeigt, dass wir uns auf den Weg gemacht haben und die ersten wichtigen Schritte gegangen sind, um gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft in SchleswigHolstein zu schaffen und unsere Infrastruktur zu modernisieren. Zwei Beispiele möchte ich kurz herausgreifen. Das meiste hat der Minister schon genannt. Mit der bevorstehenden Ansiedlung von Northvolt werden wir in den kommenden Jahren an der Westküste einen bedeutenden Schritt nach vorn machen, der zahlreiche neue qualifizierte Arbeitsplätze schaffen wird. (Beate Raudies [SPD]: Ja, wenn die da hinkommen!) Mit dem Welcome Center wird ein geeignetes Instrument geschaffen, um Unternehmen bei der Gewinnung und Betreuung ausländischer Fachkräfte zu unterstützen. Der Bericht zeigt aber zugegebenermaßen auch, wo es noch etwas zu tun gibt. Den Betrieben im Land fehlt es an Fach- und Arbeitskräften. Unsere Häfen leiden unter den Investitionsversäumnissen der letzten Jahrzehnte. Ich glaube, daran sind alle Parteien in Regierungsverantwortung beteiligt gewesen. Das Streckennetz für den Schienengüterverkehr muss (Oliver Brandt) ertüchtigt und ausgebaut werden. Nicht zuletzt gibt es zahlreiche Regeln, Verordnungen und Prozessvorschriften, die nicht nur Betriebe belasten, sondern auch die Verwaltung und damit die benötigte Transformation verlangsamen. Die Wirtschaft steht aktuell vor großen Herausforderungen und hat diese auch für die Zukunft. Dabei ist die Unterstützung der Politik gefragt. Aber ob das Wirtschaftschancengesetz in dieser Form die Anforderungen erfüllt, daran haben zumindest führende Wirtschaftsexperten ihre Zweifel. DIW-Präsident Marcel Fratzscher zum Beispiel hält die Wirkung der darin enthaltenen Maßnahmen für überschaubar. Sie würden das Bruttoinlandsprodukt im kommenden Jahr gerade einmal um 0,06 Prozent und die Investitionen um 0,4 Prozent erhöhen, so seine Einschätzung. Zugegeben, der Entwurf enthält einige geeignete Maßnahmen, um Impulse für eine bessere Wirtschaftsentwicklung in den nächsten Jahren zu geben. Da sind zum Beispiel die Forschungsförderung, aber auch die Förderung von Klimainvestitionen. Diese Maßnahmen stärken nicht nur die Wirtschaft, sondern fördern gezielt Innovationen und Zukunftsfähigkeit. So stärkt die Forschungsförderung dauerhaft innovationsstarke Schlüsselindustrien für die Transformation des Wirtschaftsstandorts Deutschland, und das ist angesichts der seit Jahren niedrigen Forschungsquote in Deutschland ein richtiger Schritt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Ebenso sinnvoll ist die Förderung von Klimainvestitionen, aber nur sofern sie bürokratiearm und nicht über die Finanzverwaltung abgewickelt wird. Allerdings ist im Gesetzentwurf derzeit geplant, dass mit der Klimainvestitionsprämie ein neues Festsetzungsverfahren in der Finanzverwaltung eingeführt und damit auch die Software KONSENS programmiert werden muss. (Beate Raudies [SPD]: Ja und? Das funktioniert ja da!) – Ja, aber wie lange dauert das? (Beate Raudies [SPD]: Das dauert nicht lange!) – Da kann ich Ihnen andere Geschichten erzählen, (Beate Raudies [SPD]: Ne, das glaube ich nicht!) aber darüber unterhalten wir uns ein anderes Mal. Die Steuerbegünstigung von Klimaschutzinvestitionen lässt sich nur unter Hinzuziehung eines Energieberaters überprüfen. Gefördert wird – ich zitiere aus dem Gesetzentwurf – ob „der Anspruchsberechtigte im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit die Energieeffizienz verbessert … geltende Unionsnormen übertrifft oder … angenommene, aber noch nicht in Kraft getretene Unionsnormen erfüllt, sofern die Investition spätestens 18 Monate vor in Kraft treten der Norm durchgeführt und abgeschlossen wird …“ (Annabell Krämer [FDP]: Ist doch super!) Ja, das ist kompliziert, aber von keinem Finanzbeamten zu überprüfen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Damit wird mehr statt weniger Bürokratie geschaffen, und das in einem FDP-geführten Bundesfinanzministerium. (Annabell Krämer [FDP]: Ganz dünnes Eis, Kollege!) Unterstützung für Klimainvestitionen ist richtig und wichtig, aber es zeigt sich wieder einmal, dass die Steuergesetzgebung nicht für alles herhalten kann, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Christopher Vogt [FDP]: Da klatscht die CDU! Wie geil!) Ohnehin machen gerade diese beiden genannten Maßnahmen nur einen sehr geringen Anteil des Gesamtpakets aus. Die mit Abstand größte Steuerentlastung soll auf die Abschreibung von Ausrüstungsgütern entfallen. Doch diese Maßnahme begünstigt vor allem Investitionen, die ohnehin getätigt werden. Eine solche Gießkannenförderung ist wenig zielgenau und belastet den Landeshaushalt wie den Bundeshaushalt enorm. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Zur Erinnerung: Das Gesetz in Gänze würde zu 35 Millionen Euro Steuermindereinnahmen im Landeshaushalt 2024 führen, in den beiden Folgejahren ist es mehr als das Doppelte davon. Gleichzeitig müssen die Kommunen fast 30 Prozent der Steuerausfälle tragen, was dort zu einer deutlichen Einschränkung bei den notwendigen Investitionen führen kann, auf die gerade die schwächelnde Bauwirtschaft angewiesen ist. Die Gewichtung des Maßnahmenpakets sollte daher deutlich in Richtung der effektiveren Maßnahmen verschoben werden. (Oliver Brandt) Daher ist jetzt nicht der richtige Zeitpunkt für die Unterstützung eines Gesetzentwurfs, der sich noch mitten im Verfahren befindet. Er wurde nämlich im Bundestag noch gar nicht beraten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Wir kennen alle das strucksche Gesetz: Kein Entwurf kommt so aus dem Bundestag, wie er eingereicht wurde. Und erst dann hat der Bundesrat darüber zu befinden. Mit einem Blankoscheck in Form einer bedingungslosen Zustimmung – wie von der FDP beantragt – würde sich unsere Landesregierung jeglicher Chance berauben, das Gesetz noch besser zu machen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist dringend geboten. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Kristina Herbst
Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Birgit Herdejürgen das Wort. (Beifall Martin Habersaat [SPD])
Birgit Herdejürgen SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Ganz unmittelbar von Bedeutung für die Unternehmen ist das Vorhandensein der Produktionsfaktoren Arbeit, Kapital und Boden.“ (Vereinzelter Beifall SPD – Martin Habersaat [SPD]: Das habe ich immer gesagt!) Diese erstaunliche Erkenntnis begegnet uns im aktuellen Bericht zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingung und hinterlässt bei mir ein irritiertes „Ach!“. (Beate Raudies [SPD]: BWL, erstes Semester!) Ein weiteres Zitat, in diesem Fall zum Thema Fachkräftemangel: „Manche offenen Arbeitsstellen passen nicht zu den Personen, die eine Arbeit suchen …“ (Heiterkeit SPD – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Tatsächlich? Was könnte ein Wirtschaftsbericht sein? – Er könnte Unternehmensstrukturen in Schleswig-Holstein darstellen, er könnte die ökonomische Situation in den verschiedenen Branchen darstellen, er könnte branchenscharf die Auswirkungen von Pandemie- und Kriegsfolgen beschreiben: Wo und in welchem Umfang gab es einen Nachfragerückgang, Auftragsstornierungen oder Schließungen? Wie ist die Personalsituation in den unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen? Wie sieht es aus mit Homeoffice, Kurzarbeit oder Entlassungen? Auf einer solchen Grundlage könnte ein Bericht zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Entwicklungsziele beschreiben. Was sind schleswig-holsteinische Stärken, wo gibt es Schwächen? Mit welchen Risiken müssen wir rechnen? Welche Chancen bieten sich, welche Strategien ergeben sich daraus für die verschiedenen Branchen? Passen die hier beschriebenen Maßnahmen zu diesen Strategien? (Beifall SPD, FDP und SSW) Ein Beispiel für die komplette Fehleinschätzung von Bedarfen ist das Darlehensprogramm zur Unterstützung von Unternehmen, die durch gestiegene Energiekosten in finanzielle Probleme geraten. 500 Millionen Euro, die schlichtweg nicht abgerufen werden. Das Ministerium blickt ratlos auf mögliche Ursachen. (Zuruf: Ja, genau!) Was haben wir stattdessen? – Einen Par-force-Ritt durch alle Themen, die irgendwie mit Wirtschaft zu tun haben, von Kita über Pflege, Menschen mit Behinderung, Gleichstellung, digitale Erfassung von Arbeitszeit und Schulbau – alles wichtige Themen, so wichtig, dass es eine Analyse zur ökonomischen Zukunft des Landes verdient hätte, sich bei diesen Themen wenigstens ehrlich zu machen. Ich zitiere: „Die Landesregierung fördert den Ausbau von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege und trägt damit zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Land bei.“ Kein Wort darüber, dass landauf, landab die Eltern auf Zinne sind, weil Kitagruppen geschlossen werden müssen, weil tageweise die Betreuung ausfällt, weil die Qualität der Betreuung durch den Personalmangel leidet. Kein Wort darüber, dass die Sozialministerin Gespräche mit Eltern, Trägern und Kommunen führt, um Kürzungspotenziale auszuloten. Das ist weit weg von einer ehrlichen Analyse der Situation in Schleswig-Holstein und weit weg von zuverlässigen Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. (Birgit Herdejürgen) (Beifall SPD) Das haben wir heute auch gehört. Das sagt Schwarz-Grün in seinem Antrag zum Wachstumschancengesetz im Prinzip richtig. Aber wir haben nicht das Geld, vernünftige Wirtschaftspolitik zu machen. Und im Übrigen der Bund! Dabei gäbe es in diesem Land so viel zu tun. Da fällt, bezogen auf das Wirtschaftsministerium, leider vieles unter die Rubrik Pustekuchen. (Heiterkeit SPD) Stichwort Regionalplanung – ganz entscheidend für die wirtschaftlichen Potenziale und um die hier so fröhlich propagierten angeblichen Ziele zu erreichen. Wir lesen, das Land hält an der Ansiedlungsstrategie fest. Das ist schön. Das spiegelt sich nur nicht in den Planungen wider. (Beifall SPD, FDP und SSW) Hier passen ganz offensichtlich Ziele, Strategie und Maßnahmen nicht zueinander. Was macht der Wirtschaftsminister? – Er verweist auf die Zuständigkeit des Innenministeriums. Das wars. (Martin Habersaat [SPD]: Immerhin!) Dann können wir lesen, dass die Landesregierung die Gewinnung und Bindung ausländischer Fachund Arbeitskräfte zu einem Schwerpunkt erklärt. Was heißt denn das? Gibt es gezielte Angebote für Unternehmen, im Ausland Fachkräfte anzuwerben? Gibt es Kurse für fachspezifischen Sprachunterricht? Gibt es Unterstützung für Kommunen und Ehrenamt, um diesen Arbeitskräften das Ankommen und Bleiben in Schleswig-Holstein zu ermöglichen? – Nein. Da ist er wieder, der Pustekuchen. Es wird verwiesen auf ein Welcome Center, das es noch nicht gibt und das keine Lösung für flächendeckende, gezielte Zuwanderung sein wird. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ein Konzept gibt es nach wie vor nicht. Im Wirtschaftsausschuss haben wir erfahren: Das wird sich schon irgendwie entwickeln. – Aber wir wissen inzwischen, dass hier ein zahnloser Tiger konstruiert wird, eine Art Betreuungsverein ohne konkrete Eingriffsmöglichkeiten und Kompetenzen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das reicht nicht. Hier werden Chancen vertan. (Beifall SPD, FDP und SSW) Im Gegenteil. Der Minister erläutert im Ausschuss, dass er den Unternehmen von der Anwerbung ausländischer Fachkräfte abrät, weil man sich dann ja auch um Integration kümmern müsse. Das ist grob fahrlässig. (Lachen SPD – Beifall SPD, FDP und SSW) Um an den Bericht anzuschließen: Schon Kurt Tucholsky beschäftigte sich mit der Ökonomie und kam zu folgender Erkenntnis: „Der Wohlstand eines Landes beruht auf seiner aktiven und passiven Handelsbilanz, auf seinen inneren und äußeren Anleihen sowie auf dem Unterschied zwischen dem Giro des Wechselagios und dem Zinsfuß der Lombardkredite; bei Regenwetter ist das umgekehrt.“ (Heiterkeit SPD) Hoffen wir, dass Schleswig-Holstein von dieser Regierung nicht länger im Regen stehen gelassen wird. (Anhaltender Beifall SPD, FDP und SSW)
Kristina Herbst
Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ach, diese Regierung ist ein Geschenk! – Heiterkeit FDP, SPD, SSW)
Sybilla Nitsch SSW
Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der deutschen Wirtschaft ging es schon besser – auch der schleswig-holsteinischen. Insofern ist es gut und richtig, dass die Bundesregierung einen Entwurf für ein Gesetz zur Entlastung der Unternehmen, nämlich das Wachstumschancengesetz, vorgelegt hat. (Beifall SSW und FDP) Wachstum für unsere Wirtschaft, steuerliche Vereinfachung und eine bessere Steuergerechtigkeit, das ist es, was dieses Gesetz beinhalten soll. Die Ziele sind ohne Frage richtig und wichtig. Ich habe mir den Entwurf angesehen und fiel über Folgendes: Anhebung der GwG-Grenze nach § 6 Absatz 2 EStG von 850 Euro auf 1.000 Euro. Außerdem eine Erhöhung der Zuwendungen anlässlich von Betriebsveranstaltungen von 110 Euro auf 150 Euro. Da stehe ich dann ein wenig ratlos und frage mich: Sieht so eine umfassende Steuervereinfachung aus, die unsere Unternehmen benötigen, um international wettbewerbsfähig zu bleiben? Weitere Details (Sybilla Nitsch) aus dem fast 300-Seiten-Entwurf erspare ich Ihnen und mir auch an dieser Stelle. Ich sehe aber auch, dass das Gesetz sehr gute Punkte enthält. Aber ich glaube, das bringt eines unserer großen Probleme auf den Punkt: Wir verlieren uns in Deutschland viel zu oft in Details. Wir verlieren den Blick für das große Ganze. Und dann stehen wir da und stellen fest: Viele unserer europäischen Nachbarn machen es irgendwie besser. Es gibt da einen Nachbarn, der so etwas nördlich von hier angesiedelt ist, und er ist immer unser großes Vorbild. Aber ich muss sagen: Ein dänischer Wirtschaftsminister hier in Schleswig-Holstein hat bisher die Richtlinien vom Umfang her auch nur vergrößert. Da müssen wir noch mal ein bisschen arbeiten, dass wir da richtig dänischen Bürokratiedrive reinbekommen. (Beifall SSW) Zudem müssen die Entlastungen finanziert werden. Entlasten wir die Unternehmen, was in der Sache richtig ist, fehlen die Einnahmen an anderer Stelle. Sie fehlen nicht nur in Berlin, nein, sie fehlen auch im Land und in unseren Kommunen. Den Kommunen gehen durch dieses Gesetz deutschlandweit geschätzte 7 Milliarden Euro an Einnahmen verloren. Ich lasse mich da in der nächsten Zukunft gern belehren. Das wollen wir aber insgesamt nicht mitgehen. Wenn die Bundesregierung ein Gesetz beschließt, dann muss der Bund auch die Kosten tragen. Das muss klar sein. (Beate Raudies [SPD]: Leute, das ist ein Steuergesetz!) Wir unterstützen daher den Antrag von CDU und Grünen. Es muss eine Gegenfinanzierung für die Einnahmeausfälle geben, und die Entbürokratisierung muss konsequent vorangetrieben werden. (Beifall CDU) Auch der Bericht der Landesregierung zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen widmet sich der Frage, wie wir attraktive Bedingungen für Unternehmen schaffen können. Wir können festhalten: Man kann den Bericht flüssig lesen, und man bekommt diverse Schlagworte aufgelistet. Aber die Substanz fehlt, vor allem fehlen die proaktiven Maßnahmen der Landesregierung. Die sind darin nicht so stark enthalten. Ich möchte hier für einen SSW zwei Bereiche als ganz wichtige Punkte kommentieren, zum einen die Grenzregion und zum anderen die Hafenwirtschaft. Zur Grenzregion. Der unentbehrliche Pflichtsatz ist schnell im Bericht gefunden, nämlich: „Die Zusammenarbeit mit Skandinavien und insbesondere mit Dänemark soll weiter verstärkt werden.“ Das finden wir selbstredend richtig gut. Auch, dass dieser Anspruch mit entsprechenden Geldern hinterlegt werden soll und dass der dänische Markt bearbeitet werden soll, um hier Ansiedlungsprojekte an Land zu ziehen. Aber wie genau, dazu gibt es leider keine näheren Angaben. Dazu gab es auch keine Angaben im Einzelplan 06, als wir in den Haushaltsverhandlungen waren. Auf Nachfragen hieß es dann: Na ja, das ist ja so immer in unserem Gesamtkontext zu finden. – Kurz danach hat dann der Minister nachgebessert und gesagt: Oh, jetzt kommt ein Dänemarkkümmerer. – Viel gehört haben wir aber allerdings auch noch nicht. Der Informationsgehalt für den nördlichen Landesteil und die Grenzregion ist wirklich dünn. Da ist vielleicht noch zu nennen, dass man nette 6,4 Millionen Euro in das Konversionsprojekt nach Lübeck packen möchte. Dafür ist die Region durchaus dankbar. Aber wenn man einmal vergleicht, wie viel an Strukturmitteln in den holsteinischen Bereich fließen, muss man sagen: Da gibt es eine SüdNord-Schieflage. Das ist sehr schade, zumal wir eigentlich schon vielversprechende Fahrpläne vorliegen haben. Ich denke da an die Konferenz „nordwärts“ im November, auf der wir über Entwicklungsperspektiven der Industrieproduktion im deutsch-dänischen Grenzraum diskutiert hatten. Da sind viele konkrete Projekte und Handlungsfelder vorgestellt worden, die wir als Ziel gut in diesen Bericht hätten integrieren können. Der zweite Punkt, bei dem mir etwas sehr aufgestoßen ist, betrifft unsere Häfen, also unsere maritime Wirtschaft, also die Hafenwirtschaft und die entsprechenden Kapitel im Bericht. Das ist ja dann so ein Suchspiel gewesen, wo diese Maßnahmen jetzt verortet sind. Da wird man auf die Seite 34 verwiesen, und wenn man sich die Seite 34 anguckt, dann stellt man fest, das fällt ziemlich dünn aus. Das sind Entbürokratisierungsmaßnahmen, das begrüße ich. Wenn es aber darum geht, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für unsere Häfen zu verbessern, dann ist das mit Verlaub, Herr Minister, einfach viel zu wenig. (Beifall SSW, SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) (Sybilla Nitsch) Da kommen wir zu einem unserer Lieblingsthemen. Hier müsste doch auch das Notwendige mit dem Praktischen verbunden werden, um hier auch mal konkrete Ansagen zu machen und zu sagen: Warum investieren wir denn nicht die Schlickgelder aus der entsprechenden Vereinbarung mit Hamburg in die Zukunftsfähigkeit unserer Häfen? – Das wäre der richtige Ort, um hier mal konkrete Ansagen zu machen. (Beifall SSW und FDP) Hier erwarten wir, dass sich das Land endlich mal zu den landeseigenen Häfen an der Nordseeküste bekennt, sprich Husum und Büsum. (Beifall SSW) Am Ende steht die Frage: Was braucht unsere Wirtschaft wirklich, und wie kann die Politik konkret unterstützen? Wir müssen sicherstellen, dass die bei uns ansässigen Unternehmen gerade ordentlich unterstützt werden und wir sie weiter stärken können. Wir müssen an die Ansiedlungspolitik ran, an die Ausweisung von Gewerbeflächen, an die Bürokratie, an die Energiepreise und an die Gewinnung und Ausbildung von Arbeitskräften. Dafür braucht es endlich pragmatische Maßnahmen und vor allen Dingen ordentliche Ansätze. Ich muss ganz ehrlich sagen: Wir haben es ein paarmal gehört. Es hilft am Ende des Tages kein Softeis-Optimismus. Wir müssen ordentlich in die Zukunft gucken und die Herausforderungen sehen und da anpacken. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD und vereinzelt FDP)
Kristina Herbst
Zu einem Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort. (Beifall Thomas Losse-Müller [SPD])
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat sind viele Punkte aus diesem Bericht angesprochen worden, die schwierig sind. Eines ist aber vor allem schwierig: Es sollte ein Bericht zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sein. (Beate Raudies [SPD]: Genau!) Ehrlicherweise ist ja eine Bestandsaufnahme eine Fleißarbeit über das, was bisher schon geschah. Ich vermisse eine einzige Maßnahme, die seit der Konstituierung dieser Landesregierung als zusätzliche neue Maßnahme zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beigetragen hat. (Beifall FDP, SPD und SSW) Das Einzige, das neu ist, Herr Minister, ist in der Tat das Thema Welcome Center. Dafür wird viel Geld in die Hand genommen. Wir nehmen zur Kenntnis, dass dieses Welcome Center als Informations- und Beratungseinrichtung ohne jegliche Form von eigenen Kompetenzen ausgestattet werden soll. Das ist Wahnsinn, meine Damen und Herren. Das bringt aus meiner Sicht gar nichts. (Beifall FDP, SPD und SSW) Was nicht ganz richtig ist: Meine Kollegin Krämer hat vorhin gesagt, Sie hätten keine Anstöße zum Thema Bürokratieabbau gegeben. In der Tat findet sich im Bericht, dass Sie mit dem Mittelstandsbeirat Vorschläge für eine Bundesratsinitiative erarbeiten wollen. Nur, Herr Minister: Wir würden gern sehen, wie dort eine wirkliche gemeinsame Bundesratsinitiative daraus wird. Ich kann Ihnen eines sagen: Auch in der letzten Legislaturperiode gab es ein riesengroßes Vorschlagspaket des Mittelstandsbeirats zum Thema, was auf Bundes- und Europaebene revidiert werden könnte. Die meisten der Bestimmungen, die der Mittelstand dabei in Angriff nehmen würde, befinden sich im Bereich der Finanzverwaltung. (Zuruf FDP: Hört, hört!) Zu einer gemeinsamen Bundesratsinitiative ist es genau deshalb nicht gekommen, und jeder ahnt, woran das liegt: Weil natürlich an dieser Stelle dann in einem Finanzministerium permanent gesagt wird: Oh oh, es drohen Steuerausfälle! (Annabell Krämer [FDP]: Ja!) Herr Minister, deshalb bin ich gespannt auf das, was Sie auf die Reise schicken, und wünsche, dass, bevor der Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes aus dem Bund auf dem Tisch liegt, wir möglicherweise und hoffentlich darüber diskutieren können. Im Hinblick auf das Wachstumschancengesetz des Bundes bin ich einigermaßen fasziniert von der Argumentation der Union. (Zurufe FDP: Ja!) Wenn bei einem Gemeinschaftssteueraufkommen bei einem solchen Gesetz 2,6 Milliarden Euro zulasten des Bundes gehen würden, 2,4 Milliarden Euro zulasten der Länder und 1,9 Milliarden Euro oder 1,4 Milliarden Euro – je nachdem – zulas- (Dr. Bernd Buchholz) ten der Kommunen, insgesamt also 7 Milliarden Euro, dann frage ich Sie: Wenn das der Bund komplett übernehmen soll, sind Sie dann bereit auch zu sagen, dass die durch die Konjunkturimpulse erzeugten Steuermehreinnahmen der Bund allein bekommt? (Beifall FDP und SPD – Christopher Vogt [FDP]: Genau!) Wollen Sie das? Wir haben in den letzten Jahren auch mit meiner Beteiligung gemeinsam dafür gesorgt, dass von einigen der Steuerarten immer mehr bei den Ländern verbleibt. Da ist es völlig logisch, dass in dem Augenblick, in dem man die Steuern absenken will, um die Konjunktur anzuheizen, das natürlich auch die Länder mitfinanzieren müssen.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Wer da nicht mitgeht, verhält sich niemals in einer Form solidarisch, denn er sagt: Zahlen sollen andere, profitieren wollen nur wir. – Das wird nicht funktionieren. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Anhaltender Beifall FDP, Beifall SPD und SSW)
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie gut kümmert sich die Landesregierung um unsere Lehrkräfte? (Zuruf: Gut!) Das ist die Frage, die ich eigentlich in den Mittelpunkt der Debatte stellen wollte. Nach der Lektüre der Antworten auf meine Kleine Anfrage und des Antrags von CDU und Grünen heute sind noch weitere Fragen dazugekommen: Wie gut kennt die Bildungsministerin eigentlich die Arbeitswirklichkeit an den Schulen? Sind CDU und Grüne eigentlich bereit, an der Wirklichkeit des Landes SchleswigHolstein zu arbeiten, oder bringen Sie nur noch irgendwas zu Papier, um die Landtagssitzungen irgendwie unbehelligt zu überstehen? (Beifall SPD, FDP und SSW) Aber von vorne: Arbeitgeber müssen Ressourcen bereitstellen, um ihre Beschäftigten arbeitsmedizinisch zu versorgen und um Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Genau genommen müssen mindestens 0,5 Stunden pro Beschäftigten und Jahr an Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit bereitgestellt werden. Das kann aufgeteilt werden, aber pro Bereich sind 0,2 Stunden Pflicht. Schleswig-Holstein kommt auf die notwendigen 0,2 Stunden bei der Arbeitsmedizin nur mithilfe von Rechentricks und tut sich in Arbeitssicherheit nichts, weil das Bildungsministerium ziemlich exklusiv die Auffassung vertritt, es sei zwar Arbeitgeber, aber nicht zuständig. Schauen wir uns die beiden Bereiche einmal genauer an. Arbeitsmedizin: Schleswig-Holstein setzt für (Martin Habersaat) die Berechnung des Bedarfes nicht etwa die Zahl der Beschäftigten an, sondern die deutlich geringere Zahl der Vollzeitäquivalente. Selbst bei dieser Zahl der Vollzeitäquivalente wird nicht von Vollzeitkräften ausgegangen, sondern die Bildungsministerin teilt mit: „Mit der Pflichtstundenverordnung ist für Lehrkräfte der Teil ihrer Arbeitszeit geregelt, der im Unterricht und somit in der Schule … abzuleisten ist. Eine Pflichtstunde bezieht sich auf eine Unterrichtsstunde mit einem Umfang von 45 Minuten. Lehrkräfte an Grundschulen haben die höchste Pflichtstundenzahl und befinden sich mit maximal 28 Pflichtstunden und somit mit weniger als 30 Wochenstunden in der Schule. Der restliche Teil der Arbeitszeit für Vor- und Nachbereitung wird nicht erfasst und regelmäßig zu Hause abgeleistet …“ Noch mal auf den Punkt gebracht: Nach Aussage der Landesregierung ist also keine Lehrkraft in Schleswig-Holstein länger als 30 Stunden in der Woche in der Schule. Das ist weit an der Realität unserer Schulen vorbei, Frau Ministerin. (Beifall SPD, FDP und SSW) Das bringt mich zur Frage: Wie ist es eigentlich mit der Arbeitswirklichkeit an den Schulen? Was sagen Ihnen Begriffe wie Teamgespräch, Freistunde, Vertretungsunterricht, Vorbereitung der Lernumgebung, Elterngespräch, Klassenkonferenz, Fachkonferenz, Entwicklungsgespräch und so weiter? Sie kommen also, wie auch immer, auf 0,2 Stunden Arbeitsmedizin und lassen 0,3 Stunden für die Arbeitssicherheit übrig. Dafür sehen Sie andere zuständig, nämlich die Schulträger, wie Sie mir mitteilen. Deshalb tut das Land in diesem Bereich nichts; anders als BadenWürttemberg, Hessen, Sachsen-Anhalt, Hamburg und andere – Baden-Württemberg, weil es dazu verklagt wurde. Die Schulträger teilen diese Rechtauffassung übrigens nicht, und deshalb ist zu befürchten, dass in diesem Bereich schlicht nichts passiert. Deswegen muss diese Lücke schnell gestopft werden. (Beifall SPD – Martin Balasus [CDU]: Alle Schulträger?) Für die Kontrolle von Arbeitgebern ist bei uns die StAUK zuständig, die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord, die dem Sozialministerium untersteht. Jetzt wird es interessant: Wer die Landesregierung fragt, wer für Arbeitssicherheit zuständig ist, bekommt die Antwort: die Schulträger. Wer aber die Landesregierung fragt, was denn die zuständige StAUK sagt, wer für Arbeitssicherheit zuständig ist, bekommt zur Antwort: „Nach Auffassung der StAUK ist das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) als Dienstherr beziehungsweise Arbeitgeber der an öffentlichen Schulen tätigen Lehrkräfte zuständig.“ (Beate Raudies [SPD]: Oh, sowas! – Beifall SPD und SSW – Beate Raudies [SPD]: Zum Beispiel auch für Reisekostenerstattung!) – Hört, hört! Da müsste die StAUK-Chefin, die Sozialministerin, die Bildungsministerin vielleicht einmal auf ihre Pflichten hinweisen, meine Damen und Herren. Und die Koalition? – Jetzt wird es witzig. CDU und Grüne beantragen heute, die Regierung möge künftig darlegen, „wie die geplanten Maßnahmen im Rahmen der Experimentierklausel und den Veränderungen im Bereich der Lehrkräftegewinnung sich auf die Gesundheit von Lehrkräften auswirkt.“ „Auswirken“ müsste da stehen, aber das ist gar nicht mein Punkt. – Das hat nichts mit den Dingen zu tun, über die wir eigentlich reden, meine Damen und Herren, nichts! (Beifall SPD und SSW) Das ist so weit weg vom Thema, dass es sprachlos macht. Sie ignorieren gesetzliche Aufträge, Sie ignorieren den Arbeitsalltag an den Schulen, und Sie beantragen hier irgendetwas, um sich nicht mit den eigentlichen Themen auseinandersetzen zu müssen. Das ist peinlich. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Kristina Herbst
Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Peer Knöfler das Wort.
Peer Knöfler CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Gesundheit und die Sicherheit unserer Lehrkräfte sind von größter Bedeutung für uns alle, besonders in Zeiten sich stark verändernder Schule. Ich denke, darin sind wir uns alle einig. Die Digitalisierung und der Zuzug von Geflüchteten verlangen den Lehrkräften ziemlich viel ab. Zu den sprachlichen Herausforderungen kommen auch (Peer Knöfler) noch Kriegserlebnisse hinzu, nicht wenige davon sind traumatisch. Umso wichtiger ist es, dass Land und Schulträger die Lehrkräfte bestmöglich unterstützen. Hier haben wir klare und eindeutige Gesetze. Das Land ist für die arbeitsmedizinische Betreuung von Lehrkräften zuständig. Deswegen stehen 2023 auch 450.000 Euro für diese Aufgabe bereit. Damit leistet das Land bereits einen wichtigen Beitrag dazu, bestmöglich auf die Veränderungen zu reagieren. Für die Arbeitssicherheit stellt das Land durch Sicherheitsbeauftragte an den Schulen das Personal – das ist meistens eine Lehrkraft mit entsprechender Ausbildung und Entlastung. Die Träger der Schulen sind für eventuelle Investitionen beziehungsweise die Liegenschaften zuständig, die sich auch aus der Kooperation des Sicherheitsbeauftragten der Schule mit dem des Trägers ergeben. Der schulische Beauftragte ist weiter zuständig für Kontrolle und Unterweisung in Unterrichtsfächern wie Chemie, Physik und Technik. Das ist seit Jahrzehnten gelebte Rechtspraxis, womit das Land die Aufgabe an die Träger übergibt. An dieser Rechtsauffassung hat sich in den letzten Jahrzehnten nichts geändert. Die Praxis hat sich bewährt. (Beate Raudies [SPD]: Dann ist ja alles super!) So kann vor Ort auf die speziellen Situationen reagiert werden. In Ihrem Antrag fordern Sie, lieber Kollege Habersaat, die Landesregierung auf – ich zitiere –, „den Konflikt mit den Schulträgern über die Zuständigkeit bei der Arbeitssicherheit der Lehrkräfte beizulegen“. Nach meiner Wahrnehmung existiert dieser Konflikt nicht in diesen Dimensionen, sondern wird lediglich von einer Einzelbeschwerde befeuert. Von einer Einzelmeinung auf die Gesamtsituation zu schließen, ist fragwürdig, und, denke ich, auch nicht statthaft.
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter Knöfler, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Abgeordneten Habersaat?
Peer Knöfler CDU
Nein. (Beate Raudies [SPD]: Das ist echt witzig, Leute!) Ich glaube, dass die aktuell geführten Gespräche dazu führen werden, dass es eine Klärung gibt. Abseits dessen könnte man den Eindruck bekommen, dass die SPD anstrebt, die Trägerschaft der Schulen auf das Land zu übertragen. Was ich hinter dem SPD-Antrag aber auch erkenne – und da kommt die große Überraschung –, ist die Forderung nach mehr Geld, viel Geld. Ich muss sagen: In finanzpolitisch herausfordernden Zeiten zu fordern, das Land solle noch weitere Verpflichtungen eingehen, ist schon stark. Würden Sie das in Regierungsverantwortung intrinsisch motiviert auch tun? – Ich glaube, das ist eine rhetorische Frage. Sinkende Steuereinnahmen und steigende Zinsen bringen uns in neues Fahrwasser. Während Sie das Schiff möglichst schwer beladen wollen, setzen wir uns für eine vernünftige und realistische Finanzpolitik ein. Wir müssen mit Sicherheit dafür sorgen, dass Lehrkräfte auch die Möglichkeit haben, ihren arbeitsmedizinischen Schutz sicherzustellen. Wir müssen dafür sorgen, dass Lehrkräfte Termine für ihren Arbeitsschutz und die Unterweisungen vereinbaren und wahrnehmen können. Anstatt bei der Arbeitsmedizin ausschließlich auf Zahlen abzustellen, erscheint es sinnvoll, die Frage zu diskutieren, ob ein gleichwertiger Arbeitsschutz im Vergleich zu den sonstigen Arbeitgebern vorhanden ist. Denn die Gewährleistung eines sicheren Arbeitsumfeldes und die Stärkung des Gesundheitsmanagements für in der Schule tätige Personen sind wichtig für die Arbeitsmotivation und die Arbeitszufriedenheit der Lehrkräfte und damit für die Lernerfahrung von Schülerinnen und Schülern. Das muss für Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal gleichermaßen gelten. Daher bittet der Landtag die Landesregierung, den Bereich Gesundheit von Lehrkräften in den Handlungsplan Lehrkräftegewinnung zu integrieren und im Rahmen bestehender Berichte darzulegen, wie sich die geplanten Maßnahmen im Rahmen der Experimentierklausel und der Veränderungen im Bereich der Lehrkräftegewinnung auf die Gesundheit von Lehrkräften auswirken. Wir halten in schwierigen Zeiten Kurs. Denn nach dem Sturm kommt auch wieder sanftes Gewässer. Doch dafür muss das Schiff seetauglich bleiben. (Beate Raudies [SPD]: Wenn dann die Mannschaft nicht mehr da ist, nützt das nichts!) Sonst profitiert niemand davon. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Peer Knöfler) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Unruhe)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun der Abgeordnete Malte Krüger das Wort, dem hierfür sicherlich auch die gesamte Aufmerksamkeit des Plenums gegeben wird. – Vielen Dank.
Malte Krüger GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Habersaat, es ist schon ein wenig absurd, dass Sie uns vorwerfen, uns würde die Gesundheit von Lehrkräften nicht am Herzen liegen. Natürlich tut sie das – das einmal vorneweg. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Beate Raudies [SPD]: Na ja!) Stellen Sie sich einmal vor, Sie sind Lehrkraft, haben 69 Schüler_innen in einem Raum, (Zuruf: 69?!) Bernd und Heiner sind ständig am Sabbeln und Lisa und Paula sind am Handy. Stellen Sie sich das mal vor! Das ist schon eine anstrengende Situation. (Heiterkeit – Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Verbindungen zu anwesenden Personen sind natürlich rein zufällig, versteht sich. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Bernd und Heiner sind ständig am Sabbeln, weil sie etwas zu sagen haben! – Heiterkeit – Zuruf Christopher Vogt [FDP]) – Da wäre ich mir nicht so sicher. Vor allem ist es also die psychische Belastung, die den Alltag zeichnet. Unmotivierte und verhaltensauffällige Schüler_innen, überforderte oder uneinsichtige Eltern und auch soziale Medien erzeugen Stress und Depressionen. Studien zeigen, dass psychische Erschöpfung bei Lehrkräften stärker als bei anderen Berufsgruppen auftritt. Eine hohe Arbeits- und insbesondere Lärmbelastung werden von Lehrkräften deutlich häufiger genannt als von anderen Berufsgruppen. Die psychische Belastung von Lehrkräften nimmt dabei über den Unterrichtstag immer weiter zu – das konnten Forschende der Universität Bremen herausfinden. Was ich dabei am absurdesten finde: Die Stresswerte sind – das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen – in den Pausen oft noch höher als in den Unterrichtsstunden. (Christopher Vogt [FDP]: Das erklärt einiges!) – Das erklärt wirklich einiges. Ein oft genannter Grund dafür: Es fehlt an Rückzugsräumen, das Lehrerzimmer ist voll, die Schlange am Kopierer lang, Schüler_innen stellen Fragen, der Lärmpegel ist hoch. Die Coronapandemie hat den Stress zum Teil noch erhöht. Onlineunterricht erforderte plötzlich ganz andere Lernformen und eine andere Form der Vorbereitung, kranke Kolleg_innen mussten vertreten werden, parallel zum Unterrichten galt es, Zeiten für das Lüften einzuhalten, durch die offenen Fenster stieg die Lärmbelastung zum Teil weiter. Das alles habe ich selbst mitgemacht. Es war keine schöne Zeit. 90 Prozent der Lehrkräfte gaben in einer Umfrage der DAK während der Pandemie an, der Unterricht sei im Vergleich zum Vorjahr deutlich anstrengender geworden. Die Folgen dieses belastenden Alltags: Etwa jede dritte Lehrkraft gibt an, sich überlastet zu fühlen; Studien zeigen, dass etwa 30 Prozent der Lehrkräfte Burnout-Symptome zeigen oder gefährdet sind. Die Symptome reichen von Müdigkeit und dem anhaltenden Gefühl des Ausgelaugtseins bis zu körperlichen Beschwerden wie Kopfschmerzen oder Schlafstörungen. Das wirkt sich auch auf die Fachkräftesituation aus. Knapp 60 Prozent der Lehrkräfte gehen auf eigenen Antrag in den Vorruhestand, statt bis zur gesetzlichen Altersgrenze zu arbeiten. Psychische und psychosomatische Krankheiten sind laut Befragungen mit bis zu 50 Prozent der Fälle der Hauptgrund für Frühpensionierungen bei Lehrkräften. Laut einer Studie der Universität Halle-Wittenberg verlässt fast ein Drittel der untersuchten Lehrkräfte innerhalb von fünf Jahren die Schule wieder, oft aus gesundheitlichen Überlegungen. Wenn wir also Lehrkräfte gewinnen wollen, müssen wir ihnen auch zeigen, dass wir ihre Gesundheit ernst nehmen. Das ist Aufgabe des Landes, das ist die Aufgabe auch des Ministeriums. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, aber auch gesunde und motivierende Arbeitsbedingungen sind schon längst ein entscheidender Faktor bei der Berufswahl geworden. Was können wir also tun? – Wir können Schulen weiter bei Verwaltungsaufgaben und Dokumentationspflichten entlasten. Wir können mehr Angebote für Stressbewältigungstrainings, zu Klassenführung oder Kommunikation machen. Das umfasst die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsor- (Malte Krüger) ge ebenso wie die regelmäßige Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen, unter anderem zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz und zu Gefahren für Stillende und Schwangere. Die in den letzten drei Jahren pandemiebedingt ausgesetzten regelhaften Kontrollen der Arbeitsschutzbehörde, die seit Juli wieder laufen, müssen fortgeführt werden. Die sind nämlich ganz extrem wichtig. Wir können aber auch ganz anders dabei unterstützen, den Arbeitsplatz selbst zu verändern. Lehrerzimmer und Arbeitsplätze können so ausgestaltet werden, dass sie mehr als Rückzugsort dienen. Ich habe es selbst im Herzogtum Lauenburg an der Bertha-von-Suttner-Schule durch das PerspektivSchul-Programm gesehen. Lehrer_innenzimmer können so entwickelt werden, dass dort Ruheräume entstehen und dass man in der Freistunde oder in den Pausen diese Räume nutzen kann. Das ist eine tolle Entwicklung. (Beifall Andrea Tschacher [CDU] – Zuruf Beate Raudies [SPD]) – Dann lesen Sie sich einmal den Alternativantrag von uns durch. – Aber auch die Experimentierklausel kann hier wirken. Mehr Gestaltungsspielräume können Lehrkräften auch mehr Selbstwirksamkeit geben, mehr das Gefühl, den eigenen Alltag und den Rahmen für den Unterricht selbst mitgestalten zu können. Die Forschung zur Lehrergesundheit hat gezeigt, dass der höchste Belastungsfaktor, also der Umgang mit Schülerinnen und Schülern, zugleich auch die stärkste Ressource für Lehrkräfte ist. Wenn der Umgang gut funktioniert, dann ergibt sich daraus auch der größte positive Rückhalt für die Lehrergesundheit. Mit unserem Alternativantrag bitten wir die Landesregierung, Arbeitsgesundheit künftig noch stärker in den Fokus zu rücken und mit guten Angeboten um neue Lehrkräfte zu werben, denn ich bleibe dabei: Das Lehramt ist ein schöner Beruf, und das muss es auch bleiben. Deswegen ist das so wichtig. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Kristina Herbst
Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Christopher Vogt das Wort.
Christopher Vogt FDP
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über die große Bedeutung von Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit muss man gar nicht mehr viel sagen, aber es fällt leider immer wieder auf, dass der Staat nicht unbedingt der vorbildlichste Arbeitsgeber ist, auch was diesen Bereich anbetrifft. (Beifall SPD und SSW) – Ich finde es schön, dass ich SPD und SSW zu Staatskritik verleiten konnte, aber es ist so: Das Land hat für seine Beschäftigten eine große Verantwortung, und die Gesellschaft hat ein großes Interesse daran, dass die Lehrkräfte gesund sind und auch bleiben, damit der Schulbetrieb möglichst ungestört laufen kann. Da gibt es schließlich schon genug Herausforderungen. Der Kollege Krüger hat einige richtige Punkte angesprochen. Auch beim Gesundheitsmanagement für Lehrkräfte gibt es viel Luft nach oben. Das fängt in der Tat schon bei Räumlichkeiten an, nämlich, dass man Lehrerzimmer hat, in denen man tatsächlich auch einmal eine Pause machen kann. Ein Thema, das beim Thema Gesundheitsmanagement für Lehrkräfte immer angesprochen wird, ist vor allem das Thema Lärmschutz. Tatsächlich ist der Lärm gerade für die älteren Kolleginnen und Kollegen ein großes Problem und eine große Belastung. Die Frage, die sich bei den Themen Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit für Lehrkräfte stellt, lautet: Wer ist denn nun eigentlich konkret zuständig? – Das lässt sich nur auf den ersten Blick ganz leicht beantworten. Dienstherr für die Lehrkräfte ist das Land Schleswig-Holstein. So steht es in § 35 des Schulgesetzes. Etwas komplizierter wird es allerdings, wenn man sich den § 48 anschaut. Dort steht, dass die Schulträger die Aufgabe haben, Verwaltungs- und Hilfspersonal zu stellen. Das kann auch Personal für Arbeitsmedizin beziehungsweise für die Arbeitssicherheit sein, solange das Bildungsministerium diese unter „andere“ definiert. Eine genaue Darlegung konnte ich in den Gesetzestexten nicht finden. Ich bin auch kein Jurist, vielleicht liegt das daran. Ich bin ja auch eher der Provinztyp, aber es ist offenbar nicht explizit geregelt. Deswegen braucht es auch diesen Antrag, damit die Zuständigkeit entweder durch eine eindeutige Verordnung oder vermutlich am besten eine Gesetzesänderung unter § 48 explizit geregelt wird. Meine Damen und Herren, ein Pingpongspiel mit der Sicherheit und der Gesundheit unserer Lehrkräfte sollten wir nicht spielen. Es sollte auch nicht gegen Bundesrecht verstoßen werden. Die verschiedenen Kleinen Anfragen von Ihnen, Herr Kollege Habersaat, haben leider nur für wenig Klarheit sor- (Christopher Vogt) gen können, zumindest bei uns, weil das Bildungsministerium nicht so recht weiß, ob die Verantwortung für die Beschäftigten tatsächlich so wahrgenommen wird, wie es für Arbeitgeber verpflichtend ist. Dabei ist es erst einmal nicht entscheidend, ob die Aufgabe übertragen wurde oder nicht. Ich finde, als Dienstherr muss das Bildungsministerium seiner Verantwortung gerecht werden. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Meine Damen und Herren, man muss doch mindestens überprüfen, ob die bei den Schulträgern angestellten Fachkräfte für diesen Bereich zum einen ausreichend sind und zum anderen die Aufgabe im Sinne der Gesetze auch tatsächlich angemessen erfüllen. Wenn man eine kürzlich veröffentlichte Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Kollegen Dr. Bernd Buchholz anschaut, dann wird auch ein Thema sichtbar, um das wir uns, so glaube ich, noch mehr kümmern müssen, nämlich, dass es doch in einem Maße, das nicht akzeptabel ist, Gewalt gegen Lehrkräfte gibt und dass dort überwiegend natürlich weibliche Lehrkräfte betroffen sind. Das ist völlig inakzeptabel. Meine Damen und Herren, das braucht klare Antworten vonseiten des Dienstherren. (Beifall FDP, SSW, vereinzelt SPD und Beifall Nelly Waldeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Dass Schulleiterinnen und Schulleiter hier zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit Gefährdungsbeurteilungen erstellen sollen, ist ja von der Sache her erst einmal in Ordnung. Aber, meine Damen und Herren, das Bildungsministerium ist aus meiner Sicht auch hier in der Verantwortung und muss diese stärker und klarer wahrnehmen, vor allem, da die Schulleiter in die Pflicht genommen werden und meines Erachtens dabei auch Unterstützung brauchen. Der Haushaltstitel für die arbeitsmedizinische Betreuung erscheint mir mit 456.000 Euro recht gering zu sein. Das zeigt auch die Anzahl von gerade einmal 4.700 Stunden für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung. Bei 29.000 Lehrkräften in Schleswig-Holstein ist dies sehr wenig, im Durchschnitt sind dies nämlich nur rund neun Minuten pro Lehrkraft pro Jahr. Ich sage einmal, das ist überschaubar. Am Ende geht es darum, dass die Lehrkräfte in Schleswig-Holstein sicher und unter guten Bedingungen ihrer wichtigen Aufgabe nachgehen können. Das müssen Sie, Frau Ministerin, sicherstellen. Dass hier die Zuständigkeiten nicht abschließend und vernünftig geklärt sind, gibt ein schlechtes Bild für das Land und für das Bildungsministerium ab. Das muss sich dringend ändern. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Kristina Herbst
Für den SSW hat die Abgeordnete Jette WaldingerThiering das Wort.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit für Lehrkräfte gewährleisten“, das ist ein schwergängiger Titel, das gebe ich zu. Dank der vielen Kleinen Anfragen des Kollegen Habersaat, ist, so denke ich, ein bisschen Licht in das Dunkle der Frage, wer jetzt was machen muss, gekommen. Er hat vorhin einmal erklärt, wie das Verhältnis von vollzeitbeschäftigten Lehrkräften zu teilzeitbeschäftigten Lehrkräften ist. Der Faktor 0,2 ergibt dann die arbeitsmedizinische Betreuung an unseren öffentlichen Schulen. Wir sprechen von Lärmbelästigung, weil wir schlechte, marode Gebäude haben, die nicht so isoliert sind, dass sie 20 oder vielleicht auch 28 oder 29 Kinder, die vielleicht ADHS oder andere Diagnosen haben, gut räumlich miteinander verbinden können. Wir wissen, dass Lärm Stress verursacht. Lärmbelastungen können auch zum Burn-out führen. Wir wissen auch: Es wurde in der Kleinen Anfrage danach gefragt, wie viele Bildschirmarbeitsplatzbrillen genehmigt oder bezuschusst wurden. In der Antwort steht ganz deutlich, dass im Jahr 2022 nur 38 Kostenübernahmeerklärungen für Bildschirmarbeitsplatzbrillen genehmigt wurden. Da denkt man sich: Haben wir wirklich nur so wenig fest installierte Arbeitsplätze für die Lehrkräfte in SchleswigHolstein? Wir sprechen irgendwann vielleicht auch noch einmal über den gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in einer Ganztagsschule. Das heißt, dann werden hoffentlich ein paar mehr etablierte Arbeitsplätze dabei herauskommen. Wir sprechen darüber, dass die Lehrkräfte hoffentlich alle ein Endgerät gekriegt haben. Dieses Endgerät verpflichtet aber den Arbeitgeber, die Dienstherren, nicht dazu, eine Kostenübernahme für eine Bildschirmbrille zu geben, weil das kein fester Arbeitsplatz ist. Ich glaube, im Grunde ist es genau dieser Punkt, dass wir unsere Lehrkräfte haben und dass wir eine Dienstherrin haben, die für die Ar- (Jette Waldinger-Thiering) beitssicherheit und die Gesundheit für unsere Lehrkräfte verantwortlich ist. Dann kann man sagen: „Gut, ich kann nicht alles regeln“, aber wir können zumindest festhalten – das haben die Kleinen Anfragen auch ergeben –, dass das Bildungsministerium für die Arbeitssicherheit und ‑medizin verantwortlich ist. Dieses Hin- und Hergerangel – Wer soll jetzt was machen? – müssen wir miteinander echt nicht haben, denn es schadet nur unseren Lehrkräften. Dann ist da noch etwas: Lärmbelästigung – die hatten wir ja. (Vereinzelte Heiterkeit) Hinzu kommt – im Antrag der Koalition – der Punkt, dass das jetzt die Experimentierklausel in die Lehrkräftegewinnung aufgenommen werden soll. Es ist schade, dass sie jetzt erst aufgenommen werden soll; denn eigentlich sollte man davon ausgehen können, dass sie schon längst ein Thema bei der Lehrkräftegewinnung gewesen wäre. Wir sprechen so viel über die Lehrkräfteallianz – Wie kriegen wir neue Lehrkräfte? –, und heute müssen wir uns darüber unterhalten, dass es endlich aufgenommen wird. Ganz ehrlich: Das Land hat seine Pflichten gegenüber unseren Lehrkräften zu erfüllen. Wir haben auch über psychische Belastungen gesprochen. Wenn wir diese Dinge einfach nicht ernst nehmen, haben wir noch weniger Lehrkräfte, die bis zur Pensionierung in den Schulen bleiben. Wir wissen alle ganz genau, dass wir jede Lehrkraft an unseren Schulen halten müssen. Wir müssen alles daran setzen, damit sie in Vollzeit arbeiten, tatsächlich bis zum Ende ihrer Tätigkeit dort sind und das mit Freude. Die Ministerin sollte einmal klarstellen, dass sie dafür verantwortlich ist und dass sie dann auch alles Weitere in Gange setzt, damit denen in Zukunft ordentlich geholfen wird. Eine Bildschirmplatzbrille, muss ich ganz ehrlich sagen, ist ein Arbeitsinstrument, wenn wir davon ausgehen, dass wir Digitalisierung und entsprechendes Arbeitsgerät für die Lehrkräfte wollen. (Beifall SSW und SPD)
Kristina Herbst
Für die Landesregierung hat die Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Karin Prien, das Wort.
Karin Prien
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Gesundheit von Lehrkräften und Mitarbeitern im Landesdienst ist für die Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Gesunde Lehrkräfte sind die Voraussetzung für guten Unterricht, gelingende Lernprozesse und motivierte Schülerinnen und Schüler. Lehrkräfte brauchen deshalb Arbeitsbedingungen in den Schulen, die gewährleisten, dass sie ihren Beruf gesund und sicher ausüben können. Auch die Schülerinnen und Schüler und alle übrigen an der Schule Beschäftigten haben das Recht auf eine gesunde und sichere Lern- und Arbeitsumgebung. (Unruhe FDP) Hier besteht eine gemeinsame Verantwortung von Land und Schulträgern. Letztere sind nach dem Schulgesetz unter anderem für die räumliche und sächliche Ausstattung der Schulen zuständig. Sie tragen daher nach unserer Rechtsauffassung im Wege der gesetzlich übertragenen Selbstverwaltungsaufgaben auch Verantwortung für die sicherheitstechnische Betreuung. Der Bundesgesetzgeber hat mit seinen Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsvorschriften Vorgaben dafür gemacht, mit welcher fachkundigen Unterstützung Gefährdungen vor Ort erkannt und beseitigt werden können. Dort ist die Verantwortung richtig angesiedelt. Eine eigene Regelung für den besonderen Arbeitsort Schule konnte mangels Regelungskompetenz des Bundes dort natürlich keine Berücksichtigung finden. Es wurde aber – darauf kommt es an – ausdrücklich gestattet, die Aufgaben zu teilen. Das ist vor Jahrzehnten im Rahmen des Schulgesetzes erfolgt und wurde von sämtlichen Landesregierungen seitdem mitgetragen. Und ja, ich bin mir bewusst, dass es neuerdings unterschiedliche Sichtweisen bei der Abgrenzung der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Bereich der Arbeitssicherheit gibt. Deshalb befinden wir uns selbstverständlich folgerichtig in konstruktiven Gesprächen mit den Schulträgern dazu. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir zu einem guten Konsens kommen werden. Seien Sie versichert: Alle Seiten haben im Sinne der Betroffenen ein Interesse an einer zeitnahen Lösung. Eine Zeitvorgabe bis Ende 2023 wäre der Sache allerdings nicht zuträglich. (Ministerin Karin Prien) Als Dienstherrin beziehungsweise Arbeitgeberin für sämtliche Lehrkräfte an schleswig-holsteinischen Schulen stellt das Land selbstverständlich die notwendige Ausstattung für die arbeitsmedizinische Betreuung zur Verfügung. Mit der B-A-D Gesundheitsvorsorge- und Sicherheitstechnik GmbH hat das Land für diese Fachkunde bereits seit vielen Jahren einen verlässlichen Partner. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Außerdem hat das Land Schleswig-Holstein den eigenen schulpsychologischen Dienst weiter personell gestärkt. Für alle Beteiligten, insbesondere Schulleitungen, Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulsozialarbeit, Eltern und Schülerinnen und Schüler können bei schulbezogenen Problemen Beratungsleistungen in Anspruch genommen werden. Zudem besteht das allgemeine psychosoziale Beratungsangebot der Landesverwaltung. Ziel ist es, psychische Belastungssituationen frühzeitig zu erkennen und eine Entlastungsmöglichkeit zu bieten. Seit Februar 2023 können alle Beschäftigen der Landesverwaltung das Beratungsangebot kostenfrei und zeitnah in Anspruch nehmen. Diese zusätzlichen Angebote, die gerade in belastenden und herausfordernden Zeiten die Gesundheit der Lehrkräfte schützen, fließen im Übrigen nicht in die Kalkulation der arbeitsmedizinischen Betreuung ein. Die Berechnung der für die Arbeitsmedizin notwendigen Einsatzzeit hat die Landesregierung in der Antwort auf die schon mehrfach erwähnte Kleine Anfrage des Abgeordneten Habersaat ausführlich dargelegt; auf diese verweise ich. Im Ergebnis bieten wir ein gleichwertiges arbeitsmedizinisches Angebot an. Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, ist es darüber hinaus so, dass es seit 2015 eine Vereinbarung der Landesregierung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zum betrieblichen Gesundheitsmanagement gibt, im Rahmen derer regelmäßig Erhebungen und Auswertungen der Arbeitsfähigkeit aller Beschäftigten stattfinden. Entwicklungen in der allgemeinen Lage der gesundheitlichen Situation beziehungsweise Effekte von durchgeführten Maßnahmen zeigen sich in der Regel erst nach einer drei- bis fünfjährigen Frist und in längeren Zeitreihen. Die erste umfassende Statuserhebung zur Arbeitsfähigkeit und Gesundheit fand 2017 statt. Die Ergebnisse wurden 2018 in einem Landtagsbericht aufbereitet, der sich zur Situation der Lehrkräfte auch mit Blick auf das Gesundheitsmanagement äußert. Im November 2023 wird die Statuserhebung zum zweiten Mal durchgeführt, und im nächsten Jahr wird es erneut einen Landtagsbericht geben. Schließlich enthält der jährliche Bericht zur Personalstruktur und zum Personalmanagement der Landesverwaltung die wesentlichen Eckdaten auch zum Bereich der Lehrkräfte. Das heißt: Was im Antrag der SPD gefordert wird, ist schon lange umgesetzte Realität. Eine weitere Darstellung in einem noch enger begrenzten Zeitraum könnte keine konkreten Folgen oder Ableitungen von Handlungsimpulsen ermöglichen. Ein weiterer jährlicher Bericht nur für den Schulbereich brächte keine zusätzlichen Erkenntnisse und bedeutete dennoch wieder einen zusätzlichen Arbeitsaufwand. Dies dürfte vor dem Hintergrund immer knapper werdender Ressourcen, dem Fachkräftemangel in der Verwaltung und dem allgemeinen Ziel des Bürokratieabbaus kein gewinnbringender Ansatz sein. Zielführender ist es, gemeinsam mit den Schulleitungen und Lehrkräften kluge Lösungen für das Wohlbefinden und die Arbeitsgesundheit von Lehrkräften zu finden. Dies werden wir im Rahmen der Experimentierklausel und des Handlungsplans Lehrkräftegewinnung weiter tun. Damit betrachten wir das Thema Lehrkräftegesundheit in einem größeren Kontext und sorgen langfristig und nachhaltig für ein gesundes und gutes Klima an unseren Schulen. – Ich danke Ihnen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das war ein lustloser Vortrag!)
Kristina Herbst
Zu einem Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Martin Habersaat das Wort.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Knöfler, das hätten Sie verhindern können, wenn Sie meine Zwischenfrage zugelassen hätten; ehrlicherweise wären es zwei gewesen. (Zuruf: Oh, Knöfler, Mensch! – Vereinzelte Heiterkeit und Unruhe) – Ich begleite dich gern nachher gern in deinen Fraktionssaal, wenn du Sorge um deine Sicherheit hast. (Heiterkeit – Christopher Vogt [FDP]: Arbeitssicherheit!) (Martin Habersaat) Frage 1 hätte gelautet: Herr Kollege Knöfler, kennen Sie Lehrkräfte in Schleswig-Holstein, die mehr als 30 Stunden in der Woche in der Schule verbringen? (Christopher Vogt [FDP]: Nee, kennt er nicht!) Frage 2 wäre eher eine Anmerkung gewesen, und die hätte gelautet: Ja, es gibt eine intrinsische Motivation in meiner Arbeit. Ich bin nämlich Parlamentarier und meine Aufgabe ist es, die Regierung zu kontrollieren. (Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das erklärst du bei jeder Rede! – Zurufe Martin Balasus [CDU] und Peer Knöfler [CDU]) – Das scheint ja irgendwie nicht anzukommen, weil Sie immer wieder überrascht über Kleine Anfragen oder Anträge sind, die wir so stellen. (Anhaltende Unruhe) Wir haben hier die überaus interessante Situation vorliegen, dass die StAUK, die zuständige Behörde in Schleswig-Holstein – nicht irgendjemand, sondern die zuständige Behörde! –, eine andere Rechtsauffassung hat als das Bildungsministerium. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: So ist es!) Herr Balasus, das ist ein Umstand, der hier nie zur Sprache gekommen wäre, wenn wir Ihnen die Sache überlassen hätten, weil Sie sich für solche Fragen offenkundig nicht interessieren. (Beifall SPD und SSW – Martin Balasus [CDU]: Das ist eine Unterstellung!) Es ist mitnichten so, dass bis auf wenige Ausnahmen alle einer Meinung sind, und still ruht der See. Die Ministerin hat selbst gesagt, es liefen Verhandlungen mit den kommunalen Landesverbänden. Wenn die Verhandlungen einvernehmlich wären, würden sie längst nicht mehr laufen. Also gibt es da offenbar einen Konflikt, der zu lösen ist. Mein letzter Punkt, Herr Balasus, den kann ich Ihnen leider nicht ersparen: In Ihrer Rede tauchte wieder – – (Martin Balasus [CDU]: Ich habe gar nicht gesprochen! Das war Knöfler!) – Entschuldigung, in diesem Fall meine ich Herrn Krüger. Herr Krüger, in Ihren Ausführungen tauchte wieder nebenbei die Erzählung auf, Sie würden die Schulen weiterhin von Verwaltungsaufgaben entlasten. Wahrscheinlich meinen Sie wieder einmal Ihr großes Modellvorhaben. Ich will hier noch einmal sagen, was Sie da Großartiges tun: Sie erproben an fünf Schulen in Schleswig-Holstein drei Jahre lang, ob es für die Schulen vielleicht hilfreich ist, wenn sie eine zusätzliche Verwaltungskraft zugeordnet bekommen. (Martin Balasus [CDU]: Zur Sache! Das ist doch gar nicht das Thema! Allgemeinplätze! – Peer Knöfler [CDU]: Davon habe ich überhaupt nichts erzählt!) An fünf Schulen drei Jahre lang! Das sind Ihre Maßnahmen. (Beifall SPD und SSW)
Birte Pauls SPD
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestern in unserer Mittagspause hatte ich (Birte Pauls) das große Vergnügen, an der Urkundenübergabe der frisch examinierten Pflegefachpersonen in der UKSH Akademie teilzunehmen. (Vereinzelter Beifall SPD) Hochmotivierte und erleichterte junge Menschen, die in den letzten drei Jahren die Ausbildung coronabedingt unter wirklich schwierigen Bedingungen absolviert haben, nahmen ihre Urkunden entgegen. Ich gratuliere ganz herzlich und wünsche alles Gute und viel Kraft, aber auch Freude im Beruf! Mögen Sie möglichst lange in der Pflege tätig sein, wir brauchen Sie alle! (Beifall ganzes Haus) Laut Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage haben in diesem Jahr 1.065 Menschen die Pflegefachausbildung absolviert, vorausgesetzt, dass sie alle das Examen bestanden haben. Sie sind alle begehrt, denn fast überall gibt es freie Stellen. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen locken mit Prämien. Es geht von Einmalprämien – bis 5.000 Euro habe ich gehört – über gesundheitsfördernde Angebote bis hin zum E-Auto samt Aufladekarte. Was wir aus der freien Wirtschaft schon lange kennen, ist in der Pflege angekommen. So groß ist die Not, Personal zu finden. Tja, und wie begegnet das Land den raren und sehr begehrten frisch Examinierten? – Das SHIBB erhebt eine Gebühr von 40 Euro für die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung, also für die Berufsurkunde, die von den Schulen eingetrieben werden müssen. Das ist grotesk, das ist aus der Zeit gefallen, und das ist ein unnützer bürokratischer Aufwand, der abgeschafft gehört. (Beifall SPD und Sybilla Nitsch [SSW]) Die deutsche Bürokratie lässt grüßen. Hintergrund ist § 2 des Verwaltungskostengesetzes des Landes. Die Verwaltungsgebührenverordnung wurde im September 2018 erlassen und zuletzt im Juni 2023 geändert. Mit welcher Begründung, erschließt sich mir auch nach der Antwort auf die Kleine Anfrage nicht. Ich habe mich kurz in die Abgründe dieser Verwaltungsgebührenverordnung begeben, irgendwann wurde mir schwindelig. Wenn wir noch Ideen für Bürokratieabbau suchen, dann schlage ich vor, da einmal genau hinzuschauen. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Meine Fantasie reicht nur knapp aus, um mir vorzustellen, was für ein irrer Aufwand das alles ist. Warum das alles überhaupt noch in Papierform passieren muss, spricht auch nicht gerade für eine fortschrittliche Digitalisierung. Es ist ja auch immer die Frage, wie man Menschen begegnet. Gebühren von frisch Examinierten in den Gesundheitsberufen einzuziehen, ist eine Möglichkeit. Motivierend ist das jedenfalls nicht. In dem Kurs, der gestern examiniert wurde, hat das nur breites Kopfschütteln ausgelöst. Diese jungen Menschen verdienen stattdessen nicht nur zu Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit Anerkennung, Wertschätzung, Respekt und Dank. Die 42.600 Euro, die das Land bei Streichung dieser Gebühr in den Pflegeberufen in diesem Jahr weniger einnehmen würde, würden uns nicht ins Wanken bringen. Das Gleiche gilt natürlich für alle Gesundheitsberufe, denn auch bei Hebammen, Physiotherapeut_innen, Ergotherapeut_innen, Diätassistent_innen, Logopäd_innen und Podolog_innen wird eine Gebühr für die Berufsurkunde von 40 Euro erhoben. Beim DRK-Abend musste ich lernen – das hat mich echt erstaunt –, dass die ausländische Berufsanerkennung eines Pflegeberufs in einem beschleunigten Verfahren – wir wollen ja alle, dass sie kommen, wir brauchen sie alle, das wird immer wieder erzählt und gepredigt, auch hier im Haus – 410 Euro Verwaltungsgebühr kostet. Hürden abbauen und Fachkräfte gewinnen geht anders. Also entlasten Sie bitte Ihre eigene Verwaltung, entlasten Sie die Schulen, und belästigen Sie nicht frisch Examinierte in den Gesundheitsberufen, die wir allesamt brauchen, um eine immer älter werdende Gesellschaft gut versorgen zu können! – Vielen Dank und schönes Wochenende. (Beifall SPD und SSW)
Kristina Herbst
Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Andrea Tschacher das Wort.
Andrea Tschacher CDU
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktionen von SPD und SSW haben einen Antrag zur Abschaffung der Gebühren für die Berufsurkunden zur Führung der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau und Pflegefachmann und in anderen Gesundheitsfachberufen eingebracht. Wir haben diesen Antrag geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir den Antrag ablehnen werden. (Andrea Tschacher) (Widerspruch SPD und SSW) Ich möchte Ihnen erläutern, warum wir nicht zustimmen können. Erstens: Betrachten wir das Argument des bürokratischen Aufwands für das Eintreiben der Gebühr in Höhe von 40 Euro. Wir haben Recherchen durchgeführt und dabei festgestellt, dass die Prüfung die Voraussetzungen zur Erlaubniserteilung im Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufsbildung keinen erheblichen Aufwand verursacht. Die Gebühr von 40 Euro, die von den Auszubildenden gezahlt und vom SHIBB erhoben wird, steht in einem angemessenen Verhältnis zu diesem Aufwand. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Der derzeitige Weg, die Gebühren über die Pflegeschulen zu sammeln, kann bereits als bürokratiearm betrachtet werden.
Kristina Herbst
Frau Abgeordnete Tschacher, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Habersaat?
Andrea Tschacher CDU
Nein. – Frau Präsidentin, das gilt für alle sich anbahnenden Anfragen; ich möchte meine Rede gern fortführen. (Martin Habersaat [SPD]: Das ist ja eine Überraschung, Frau Tschacher!) In der Regel müssen keine einzelnen Gebührenbescheide erstellt werden, was sich positiv auf die Kostenhöhe auswirkt. Das SHIBB hat in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um dieses Verfahren kontinuierlich zu verbessern. Die praktische Umsetzung dieser Maßnahme hat gezeigt, dass es effektiv umsetzbar ist. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass in allen Bundesländern Gebühren für die Ausstellung der Berufsurkunde erhoben werden. Diese bewegen sich in der Preisspanne von 30 bis 191 Euro. (Birte Pauls [SPD]: Das macht es ja auch nicht besser!) Bis auf ein Bundesland liegt die Gebühr sogar deutlich über 40 Euro. Dies zeigt, dass unsere Gebühr in Schleswig-Holstein im Vergleich zu anderen Regionen durchaus angemessen ist. (Beifall Rixa Kleinschmit [CDU] und Uta Wentzel [CDU]) Zweitens. Spielen wir den Gedanken der Gebührenabschaffung einmal durch: Was würde ein Wegfall der Gebühr bedeuten? (Martin Habersaat [SPD]: Keine Gebühr! – Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Ein Wegfall dieser Gebühren würde bedeuten, dass diese Kosten aus Steuermitteln finanziert werden müssten. (Zurufe SPD: Oh!) In einer Zeit, in der wir ohnehin vor großen finanziellen Herausforderungen stehen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, (Beifall Dagmar Hildebrand [CDU]) sollten wir gut überlegen, ob dies der richtige Schritt ist. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das ist ja wohl nicht dein Ernst! – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Drittens. Die Fragestellung, warum es diese Gebühr überhaupt gibt, ist ebenfalls eine Betrachtung wert. Verwaltungsgebühren sind die Gegenleistung für eine besondere Inanspruchnahme oder Leistung, (Beate Raudies [SPD]: Genau!) sprich: eine Amtshandlung der Behörden. (Beate Raudies [SPD]: Genau!) – Das freut mich, dass wir uns einig sind. Sie dienen dazu, die Kosten für die Verwaltungstätigkeiten angemessen zu decken. Wir sind davon überzeugt, dass die bestehende Verwaltungsgebühr in Höhe von 40 Euro verhältnismäßig ist. Sie deckt den angemessenen Aufwand für die Prüfung der Voraussetzungen und verhindert eine zusätzliche finanzielle Belastung der Allgemeinheit (Birgit Herdejürgen [SPD]: Aber diese Voraussetzungen muss sie doch gar nicht prüfen! – Zuruf Birte Pauls [SPD]) und entspricht den branchenüblichen Gepflogenheiten. Darüber hinaus möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass den Arbeitgebern die Möglichkeit bleibt, diese Gebühr für ihre Auszubildenden zu übernehmen. (Zuruf Birte Pauls [SPD]) In Anbetracht dieser Fakten und unserer Überzeugung, dass die bestehende Verwaltungsgebühr in Höhe von 40 Euro verhältnismäßig ist, lehnen wir (Andrea Tschacher) Ihren Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Jasper Balke das Wort.
Jasper Balke GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich dem Dank der Abgeordneten Pauls an, denn selbstverständlich freuen wir uns über jeden einzelnen Ausbildungsabschluss hier bei uns in Schleswig-Holstein, und das natürlich auch insbesondere in der Pflege und den Gesundheitsfachberufen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und vereinzelt CDU) Denn die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen ist hoch und wird noch weiter steigen. Um sie gut zu versorgen, brauchen wir Menschen, die in der Pflege arbeiten wollen. Doch schon heute gibt es zu wenig Pflegefachkräfte. Das haben noch einmal die Parlamentarischen Abende des DRK und des Paritätischen deutlich gemacht. Wir müssen gemeinsam alles daransetzen, dass sich mehr Menschen dafür entscheiden, in der Pflege zu arbeiten. Wir müssen die erforderlichen Ausbildungskapazitäten schaffen und die Rahmenbedingungen so gestalten, dass ein Verbleib im gewählten Beruf psychisch und physisch attraktiv ist. Durch das Pflegeberufegesetz im Bund wurde 2020 die generalistische Ausbildung zur Pflegefachkraft für die Auszubildenden kostenfrei gestellt, und alle Auszubildenden erhalten richtigerweise eine Ausbildungsvergütung. Im ersten Ausbildungsjahr sind das durchschnittlich 1.200 Euro, im dritten 1.400 Euro. Niemand muss mehr draufzahlen, wenn er oder sie Pflegefachkraft werden will. Das ist ein großer Erfolg, den wir in anderen Ausbildungsberufen übrigens genauso brauchen. (Unruhe)
Kristina Herbst
Darf ich um ein bisschen mehr Aufmerksamkeit bitten, meine Damen und Herren? – Vielen Dank.
Jasper Balke GRÜNE
Danke. – In Schleswig-Holstein haben wir die Zuschüsse für diese nachgelagerten Ausbildungsgänge in der Altenpflege schrittweise angehoben, und wir haben für die Altenpflegeschulen Investitionskostenzuschüsse und Mietkostenzuschüsse bereitgestellt, um die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten auch in den Assistenzprofessionen besser zu unterstützen. Das sind alles sehr zentrale Rädchen, an denen man drehen kann. Nun sprechen wir konkret auf Antrag der SPD über die Abschaffung der Gebühren, die eine Person am Ende und nach erfolgreichem Abschluss zur Pflegefachkraft für die Erlaubnisurkunde zum Führen dieser Berufsbezeichnung entrichten muss. In anderen Staaten ist dies übrigens vollkommen digitalisiert. Darauf hatten Sie schon hingewiesen, Frau Kollegin Pauls. Bei der Gebühr für die Erlaubnisurkunde geht es um 40 Euro – nicht monatlich, sondern einmalig. Für dieses Geld gibt es eine Gegenleistung, und es besteht ein Erfüllungsaufwand. Eine Urkunde – analog auf festem Papier – wird erstellt, mit den individuellen Daten ausgefüllt und ausgedruckt. 40 Euro sind nicht wenig Geld und bei den hohen Mieten, den gestiegenen Lebensunterhaltskosten bei um die 1.000 Euro Ausbildungsvergütung schon gleich gar nicht. Dass diese 40 Euro aber der Grund sind, dass der Abschluss der Ausbildung – oder richtiger: die Ausübung des Berufes – scheitert, ist zumindest anzuzweifeln. (Birte Pauls [SPD]: Das haben wir nicht gesagt!) Auch muss man sagen, dass wir im Ländervergleich bei den Gebühren vergleichsweise wirklich gut dastehen. Absolvent_innen in Thüringen zahlen beispielsweise mindestens 100 Euro, in Brandenburg bis zu 191 Euro und in Hamburg zwischen 44 und 65 Euro. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Die sollten alle zu uns kommen und zahlen hier nur 40 Euro!) Trotzdem wäre es sicherlich ein schönes Signal. Würden wir dies als Land übernehmen, wären das knapp 200.000 Euro jährlich, wenn wir von Pflege‑ und den Gesundheitsfachberufen sprechen. Das ist selbstverständlich kein außergewöhnlich hoher Posten, das gebe ich zu. Nichtsdestotrotz (Jasper Balke) müssen wir über solche Dinge im Haushaltsverfahren genauer sprechen, denn die Übernahme der Gebühren bei Gesundheits- und Pflegeberufen würde ein Ungleichgewicht im Vergleich zu anderen Ausbildungsgängen herbeiführen. Denn ob es einem gefällt oder nicht, die Erhebung von Gebühren ist nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in allen Ausbildungsabschlüssen üblich, was damit durchbrochen würde. Eventuell müssten wir uns am Ende über noch höhere Summen für den Haushalt unterhalten, und deshalb lehnen wir an dieser Stelle den Antrag von SPD und SSW ab. Nichtsdestotrotz sage ich ganz klar: Im Haushaltsverfahren gibt es natürlich die Möglichkeit, sich über all diese Dinge noch einmal zu unterhalten, ob die Gebühren, die an der einen Stelle anfallen, vielleicht übernommen werden oder vielleicht auch durch digitale Angebote ersetzt werden können. Das können wir aber gern im Haushaltsverfahren klären. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter Balke, wollen Sie noch eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Abgeordneten Habersaat gestatten?
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Herr Balke. Ich wollte Sie fragen, ob Sie von Ihrer Hochschule ein Abschlusszeugnis erhalten haben und was Sie da für Gebühren entrichten mussten. – Ja, ich musste – ich weiß es gar nicht mehr ganz genau – für die Urkunde für mein erstes medizinisches Staatsexamen 10 Euro oder so etwas zahlen, meine ich. Ich brauchte notarielle Beglaubigungen für irgendwelche Unterlagen, die ich einreichen musste, sonst hätte ich gar nicht antreten können. Es gibt Gebühren, die überall anfallen, in ganz unterschiedlichen Gebieten, auch für unterschiedliche Studienabschlüsse und so weiter. Es gibt auch Ausbildungsberufe, bei denen Geld erhoben wird. Bei den Handwerksbetrieben ist es beispielsweise so, dass die Handwerkskammern das Ganze übernehmen, die 40 Euro einpreisen. Ähnliche Modelle könnte man auch für die UKSH-Absolvent_innen auf jeden Fall überlegen. (Unruhe – Glocke Präsidentin) Andere Ausbildungsberuf-Absolventen müssen diese Gebühr ebenfalls zahlen. Deswegen müssen wir eben schauen, dass wir, wenn wir das an der einen Stelle machen, eventuell auch diese Forderung an der anderen Stelle generieren würden. Deswegen bin ich dafür, das im Haushaltsverfahren genauer zu debattieren. – Vielen Dank für die Frage und vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Kristina Herbst
Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort.
Dr. Heiner Garg FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin Tschacher hat mir meine gesamte Rede zerschossen. (Zuruf CDU: So ist sie! – Andrea Tschacher [CDU]: Das tut mir aber ausgesprochen leid! – Zuruf CDU: Die Bazooka! – Heiterkeit) Aber der Reihe nach. Ich wollte Sie zunächst einmal daran teilhaben lassen: Es gibt sie, die Menschen, die auch um diese Uhrzeit am Freitagnachmittag über ParlaNet der Sitzung folgen. So ein guter Freund von mir, der mir grade schrieb: Ein spannendes Thema! – Ich habe zurückgeschrieben: Meinst du das ernst? – Da sagte er: Ja, es geht um Pflege. – Darauf habe ich gesagt: Ja, aber es geht ja um die Verwaltungsgebühr. – Ja, die müssen wir immer einsammeln, die 40 Euro. – Jetzt haben Sie eine Vermutung, wo dieser Freund arbeiten könnte. Im Übrigen – um den Oppositionsfrieden nicht zu stören – finde ich, dass man der Sache nähertreten kann. Das Argument der Entbürokratisierung hat etwas für sich. Möglicherweise bin ich mit dafür verantwortlich, dass diese Landesverordnung unterschrieben wurde, (Heiterkeit SPD) wobei zwischen dem Kollegen Buchholz und mir noch nicht ganz ausgemacht ist, wer sie eigentlich unterschrieben hat. (Zurufe) Aber, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, zunächst einmal wollte ich eigentlich der Kollegin Pauls gegenüber sozusagen rechtfertigen, warum man möglicherweise – auch das wäre noch einmal zu prüfen –eine solche Verordnung auf der Grund- (Dr. Heiner Garg) lage des Landesverwaltungskostengesetzes tatsächlich erlassen musste. Aber das spielt jetzt keine Rolle mehr. – Ehrlicherweise, Frau Kollegin Tschacher, (Andrea Tschacher [CDU]: Jetzt zu mir!) hat mich beinahe jeder Satz Ihrer Rede immer weiter weg davon gebracht, irgendetwas zu rechtfertigen, (Beifall FDP, SPD und SSW) und Sie haben mich immer näher in die Arme der Kollegin Pauls getrieben. (Heiterkeit FDP, SPD und SSW) Ganz im Ernst: Das Argument, wenn man auf diese Gebühr verzichte, müssten die Steuerzahlerinnen und der Steuerzahler dafür aufkommen! – Mit demselben Argument hätten wir nie das Schulgeld für die Gesundheitsfachberufe abschaffen dürfen. Und es war richtig, dass wir es in der letzten Legislaturperiode abgeschafft haben! (Beifall FDP, SPD und SSW) Meine Damen und Herren, ganz ehrlich: Was diese jungen Menschen in Zukunft für diese Gesellschaft leisten, ist zigmal mehr wert als diese bescheuerten 40 Euro, die ihnen abverlangt werden. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ernsthaft, ich fasse es nicht. Es mag formal gute Gründe dafür geben, warum man solche Gebühren erhebt. Im Übrigen sind – das muss der Einzelplan 07 sein, weil da inzwischen das SHIBB angesiedelt ist – 320.000 Euro insgesamt als Einnahmegebühren veranschlagt. Man müsste mal rausfinden, wie viel davon tatsächlich auf die gerade in Rede stehenden Gebühren entfallen. Nach dieser Begründung schlage ich meiner Fraktion vor, dass wir, wenn wir in der Sache abstimmen, mit den Kolleginnen und Kollegen von SPD und SSW stimmen. Das ist für mich in der Tat keine Begründung, an dieses Thema heranzugehen. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW – Hauke
Hauke Göttsch CDU
Schade! Die Rede war anders, aber nicht kürzer!)
Kristina Herbst
Für die SSW-Fraktion hat der Abgeordnete Christian Dirschauer das Wort.
Christian Dirschauer SSW
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Frau Tschacher, bei aller Wertschätzung hat mich Ihre Rede ein Stück weit verwirrt. Einerseits habe ich aus der Rede herausgehört, dass der Bürokratieaufwand so gering ist, (Andrea Tschacher [CDU]: Genau!) dass man das gar nicht abschaffen muss. Aber ich komme dann irgendwie zu einer anderen Schlussfolgerung: Warum denn überhaupt die Gebühr? – Aber ich habe Sie vielleicht nicht verstanden. (Beifall SSW, SPD und FDP) Es wird deutlich: So manches, was wir hier bei uns im Verwaltungskostengesetz und in den entsprechenden Verordnungen regeln, scheint deutlich überholt zu sein. Die Gebühr für die Erlaubnis der Berufsbezeichnung gehört auf jeden Fall dazu. Insoweit keine Frage: Eine solche Gebühr gehört abgeschafft aus Gründen des Bürokratieabbaus, aber vor allem aus Wertschätzung gegenüber den Berufsgruppen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW, SPD und FDP) Eins ist doch klar. Menschen, die in diesen Gesundheitsberufen arbeiten, machen echt einen Knochenjob. Das machen sie am einzelnen Menschen. Aber das machen sie auch als Dienst an der Gesellschaft. Und das müssen wir wertschätzen. Noch dazu erhalten sie längst nicht immer und überall Wertschätzung und Anerkennung, die ich ihnen zuspreche und die sie absolut verdienen. Weil ihre Bezahlung oft nicht gerade üppig ist, gibt es leider genug Gründe, sich gegen diese Berufe zu entscheiden. Um ehrlich zu sein, war ich nicht nur sehr erstaunt darüber, dass es diese Gebühr überhaupt gibt, sondern mich hat vor allem überrascht, wer alles von dieser antiquierten Regelung erfasst ist. Ich will das nicht alles aufzählen. Frau Pauls hat das wunderbar gemacht. Das ist aus meiner Sicht schon wirklich schräg. Das sind ja nun allesamt Berufe, für die man wirklich keine Zugangsbegrenzung braucht. Das muss man doch mal so deutlich sagen. Die sind nicht stark überlaufen. Das sind Mangelberufe. Diese Berufe müssen dringend attraktiver werden, damit sich junge Menschen überhaupt für diese Berufe entscheiden. Deshalb muss für all diese Gruppen die unsinnige Gebühr gestrichen werden und das schnell, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall SSW und SPD) (Christian Dirschauer) Noch absurder wird es, wenn wir uns klarmachen, dass für die Anerkennung von Auslandsabschlüssen bis heute eine Gebühr in Höhe von bis zu 225 Euro erhoben wird. Das ist aus Sicht des SSW ebenfalls völlig kontraproduktiv. (Beifall SSW und SPD) Allein aus unseren Erfahrungen im deutsch-dänischen Grenzland und dem grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt wissen wir, wie unglaublich schwierig und langatmig Verfahren zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse sein können – und das trotz Freizügigkeit und obwohl wir in vielen Bereichen händeringend nach Fachkräften suchen. Für uns steht damit fest: In Zeiten, in denen wir längst nicht mehr nur von Fachkräfte‑, sondern vielmehr von Arbeitskräftemangel sprechen, müssen wir dringend für den vereinfachten Zugang zum Arbeitsmarkt sorgen. Deshalb sollten wir aus Sicht des SSW dafür sorgen, dass auch diese unnötige Hürde abgebaut wird. – Herzlichen Dank. Tak for denne gang. God weekend, schönes Wochenende. (Anhaltender Beifall SSW, SPD und FDP)
Kristina Herbst
Für die Landesregierung hat das Wort die Gesundheitsministerin – – Ach so, Entschuldigung. Sie haben noch nicht das Wort. Beate Raudies hat noch einen Kurzbeitrag angemeldet. – Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.
Beate Raudies SPD
Danke schön, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will das nicht unnötig in die Länge ziehen. (Zuruf CDU: Ah!) Aber schon den ganzen Nachmittag hält es mich kaum noch auf dem Platz. (Zuruf CDU : Oh!) Ich bin versucht, bei den Einzelplanberatungen zum Einzelplan 01 Fortbildungsveranstaltungen für die Abgeordneten hinsichtlich finanzwirtschaftlicher und finanzverfassungsrechtlicher Grundlagen für unser Land und für die Finanzverteilung in diesem Land zu beantragen und um einmal zu erklären: Was ist der Unterschied zwischen Steuern, Beiträgen, Gebühren und Abgaben? (Beifall FDP – Annabell Krämer [FDP]: Richtig!) Liebe Kollegin Tschacher, Gebühren sind Zahlungen für besondere Leistungen einer öffentlichen Körperschaft, die nur von dem erbracht werden müssen, der diese Leistung in Anspruch nimmt. Schlussfolgerung ist: Wenn ich die Leistungen nicht in Anspruch nehme, muss ich keine Gebühr bezahlen, weil sie dann nicht anfällt. Die Gebühr wird genau berechnet. Da ist dann genau abzurechnen, in welcher Höhe in der Verwaltung Aufwand anfällt, weil man nur den berechnen darf. Die Verwaltung darf damit keinen Überschuss machen. (Beifall FDP – Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Schlussfolgerung: (Annabell Krämer [FDP]: Keine Haushaltswirkung!) Wenn es tatsächlich 200.000 Euro kosten soll, was der Kollege Balke vorgerechnet hat, dann mache ich hier den Deckungsvorschlag. Das sind dann vier Stellen im SHIBB à 50.000 Euro, die übrig sind, wenn keiner mehr diese Leistung erbringen muss. (Beifall SPD, FDP und SSW – Wortmeldung Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) So einfach ist das manchmal. Wenn in irgendeinem Gesetz steht, dass diese Gebühr erhoben werden muss, weil da noch mal irgendeiner draufguckt, dann gebe ich uns allen noch einen Tipp: Gesetze sind nicht vom Himmel gefallen. Gesetze werden von Menschen, von einem Parlament gemacht. Das nennt man Gesetzgebung. Und dafür sind wir hier da. – Schönes Wochenende.
Kristina Herbst
So schnell war ich mit der Frage nicht. Möchten Sie noch einen Kurzbeitrag leisten, Herr Abgeordneter? – Nein. Dann hat jetzt die Ministerin Kerstin von der Decken das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In der generalistischen Pflegeausbildung lernen die Auszubildenden die fachlichen Grundlagen des Pflegeberufs. Der Abschluss der Ausbildung reicht aber noch nicht aus, um den Beruf ausüben zu dürfen. Analog zu den Ärztinnen und Ärzten, die neben dem Hochschulabschluss noch eine Approbation benötigen, ist es bei (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) den Pflegefachkräften erforderlich, eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann zu erhalten und damit eine Berufsurkunde ausgehändigt zu bekommen. In der Diskussion ist der Eindruck erweckt worden, als gehe es nur darum, eine Urkunde auszustellen. Dieser Eindruck ist allerdings falsch, denn die Aushändigung der Berufsurkunde ist an gewisse Voraussetzungen gebunden, und die sind im Pflegeberufegesetz des Bundes festgelegt. Dort sind vier Voraussetzungen festgelegt, damit jemand in dem Beruf tätig werden darf. Diese dienen dem Schutz der zu betreuenden Personen. Vier Voraussetzungen: erstens Bestehen der Abschlussprüfung, zweitens Zuverlässigkeit, drittens gesundheitliche Eignung und viertens erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache. Diese vier Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit jemand eine Berufsurkunde erhält und beruflich tätig werden darf. Die Voraussetzungen werden auf Antrag und auf der Basis von eingereichten Unterlagen geprüft, wie zum Beispiel polizeiliches Führungszeugnis, Sprachzertifikate und so weiter. Ist die Prüfung erfolgreich, wird die Berufsurkunde ausgestellt. Dieses Verfahren ist keine Schikane, sondern gibt es aus guten Gründen, denn schließlich tragen die Pflegefachkräfte eine hohe Verantwortung im Umgang mit den ihnen anvertrauten Menschen. (Beifall CDU) Denn Fachkenntnisse alleine reichen nicht aus. Es ist daher zwingend erforderlich, dass man diese Voraussetzungen prüft. Diese Prüfverfahren sind kennzeichnend für alle reglementierten Berufe. (Zuruf: Das hat auch niemand bestritten!) Dazu gehören auch die Gesundheitsfachberufe. Die Prüfung nimmt das beim Bildungsministerium angesiedelte Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung, SHIBB, vor. Dafür wird, wie wir wissen, eine Gebühr von 40 Euro erhoben. In den anderen Gesundheitsfachberufen ist die Gebühr genauso hoch. Diese Gebühr ist von den Auszubildenden zu tragen. Sie kann aber von den Ausbildungsstätten freiwillig übernommen werden. Die Höhe der Gebühr ist – das haben wir gehört – in Schleswig-Holstein gering. Sie fällt in anderen Ländern deutlich höher aus. (Zuruf Birte Pauls [SPD]) Das Verfahren ist unbürokratisch. Die Auszubildenden müssen nicht persönlich beim SHIBB erscheinen, sie müssen nur die erforderlichen Unterlagen einreichen. Die Gebühren werden von den Pflegeschulen eingesammelt. Warum von den Pflegeschulen? – Weil die Pflegeschulen sich in freiwilligen Vereinbarungen mit dem SHIBB dazu bereit erklärt haben. Sie machen dies freiwillig. Das ist auch gut so, denn dieses Verfahren reduziert den bürokratischen Aufwand in der Behörde. Sonst müssten nämlich für jeden einzelnen Gebührenbescheide erstellt werden. Da das nicht nötig ist, kann man die Gebühr so gering halten, wie sie derzeit ist. Meine Damen und Herren, die Prüfung der vier Voraussetzungen für die Ausübung des Pflegeberufs ist zwingend erforderlich. Vergleichbare Verfahren gibt es auch in anderen Ausbildungsberufen. Das Prüfverfahren verursacht Personal- und Sachkosten bei der Behörde. Die dafür erhobenen Gebühren sind in Schleswig-Holstein im bundesweiten Vergleich sehr gering. Das Verfahren ist bei uns in Schleswig-Holstein unbürokratisch ausgestaltet. Aus all diesen Gründen halten wir eine Änderung nicht für angebracht. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
