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Dr. Bernd Buchholz

FDP 22.09.2023 Sitzungen 20/37

Frau Ministerin, Sie sprachen gerade über temporäre kommunale Gemeinschaftsunterkünfte. Treffen meine Informationen zu, dass dafür immer noch keine Richtlinie fertig ist, wie die Förderung der Kommunen aussieht, und dass die Kommunen darauf warten, dass Sie die Förderrichtlinie endlich auf den Weg bringen, weil sie nicht wissen, was sie sonst machen sollen, und dass der bisherige Entwurf der Förderrichtlinie so voller bürokratischer Hemmnisse ist, dass die kommunalen Landesverbände ihn ablehnen? – Die Richtlinie ist in der Anhörung. Das Instrument der temporären kommunalen Gemeinschaftsunterkünfte haben wir im vergangenen Jahr gemeinsam mit den Kommunen entwickelt. Dann haben wir uns auf den Weg gemacht, die Richtlinie zu erstellen. Wir haben gemeinsam sehr transparent darüber gesprochen, dass wir die Richtlinie auf den Weg bringen werden, und sie befindet sich jetzt in der Schlusszeichnung. Wir haben die Rückmeldung von den Kommunen und vom Landesrechnungshof bekommen, jetzt ist die Richtlinie in der Schlusszeichnung. Innerhalb der Richtlinie und der Vereinbarung, die wir mit den Kommunen getroffen haben, haben wir deutlich gemacht, dass wir die temporären kommunalen Gemeinschaftsunterkünfte rückwirkend gegenfinanzieren werden. Einige Kommunen haben diese Unterkünfte schon auf den Weg gebracht. Sie kennen die Systematik der Notunterkünfte. Wir haben es im Verwaltungsalltag an ganz vielen Stellen, dass Richtlinien erst vorliegen, nachdem bereits Maßnahmen auf den Weg gebracht wurden, und eine Finanzierung im Nachhinein stattfindet. Das haben wir bei den Notunterkünften für das Jahr 2022 genauso auf den Weg gebracht. Ergänzend zu dieser Frage: Wir haben uns in Schleswig-Holstein gemeinsam auf den Weg gemacht und gesagt: Land und Kommunen erstellen gemeinsam temporäre kommunale Gemeinschaftsunterkünfte, obwohl das eine kommunale Aufgabe ist. Wir machen das mit der Herrichtung und dem Betrieb der Unterkünfte gemeinsam. Wissen Sie, was zeitgleich, danach passiert ist? Die Europäische Union hat sich die gleiche Maßnahme mit dem gleichen Wortlaut überlegt und stellt uns jetzt Mittel bereit, um temporäre kommunale Gemeinschaftsunterkünfte zu finanzieren. Es ist eine positive Entwicklung, dass wir in Schleswig-Holstein gemeinsam mit den Kommunen auf die Idee gekommen sind und das auf den Weg gebracht haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Eben wurde angesprochen, dass immer noch Menschen in den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften von 2015/16 sind. Das ist ein integrationspolitisches Problem. Das haben wir an sehr vielen Stellen. Es ist unsere Aufgabe, mit den Kommunen darüber zu sprechen, wie wir es hinbekommen können – ich will die Situation des Wohnungsmangels nicht herunterreden –, diese Menschen in regulären, dauerhaften Wohnraum zu überführen, weil Gemeinschaftsunterkünfte nicht dafür gedacht sind, dass man jahrelang darin lebt. Wir arbeiten gerade intensiv mit den Kommunen daran, wie wir das hinbekommen können. Das Innenministerium und wir sind gemeinsam dabei, eine Veranstaltung und Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Das hat Frau Papo gerade angesprochen. In der Vereinbarung, die wir mit den Kommunen getroffen haben, geht es darum, wie wir noch mehr private Vermieterinnen und Vermieter davon überzeugen können, mehr Menschen in dauerhaften Wohnraum zu bringen, um temporäre kommunale Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen freizuziehen. Ich möchte noch einen letzten Aspekt zum Brandbrief sagen, den Sie angesprochen haben. Ich sage sehr deutlich, dass ich im regelmäßigen Austausch mit den kommunalen Landesverbänden, den Oberbürgermeistern und Landräten bin. Jeden Monat sitzen wir zusammen und diskutieren über einen längeren Zeitraum über die aktuelle Situation in jedem einzelnen Kreis, in jeder einzelnen kreisfreien Stadt. Jeder einzelne Kreis, jede einzelne kreisfreie Stadt benennt die akuten Herausforderungen vor Ort. Bevor dieser Brief rausging und die Maßnahme verkündet wurde, dass wir zusätzliche Maßnahmen in Glückstadt schaffen werden und die Ankündigungsfrist verkürzt wird, saß ich mit den kommunalen Landesverbänden, den Kreisen und kreisfreien Städten zusammen. Weil nicht alle politischen Vertreter_innen in dieser Runde waren, habe ich den Entschluss gefasst, am 8. September 2023 noch einen Brief hinterherzuschicken. Darin habe ich die Maßnahmen angekündigt. Daraufhin gab es den (Ministerin Aminata Touré) Brief als Antwortschreiben, in dem sehr deutlich gemacht worden ist, wie die Situation vor Ort ist. Es ist ihr gutes Recht, das alles in einem solchen Brief zu formulieren. Ich mache trotzdem deutlich: Eine Überlastanzeige mit Blick auf die Kapazitäten ist etwas anderes. Das habe ich auch dem Kreis Pinneberg erklärt, und wir sind darüber in intensivem Austausch. Es gibt einen Unterschied zwischen der Gesamtsituation und der Frage der Kapazitäten. Ich sage das nicht, weil ich kleinlich klingen möchte. Es geht um die Frage, ob es eine Kapazität vor Ort gibt. Wenn ein Kreis tatsächlich in der Situation ist, keinen Unterbringungsplatz – es geht nicht um die Maßnahmen wie Sprachunterricht, Kita und so weiter – bereitstellen zu können, dann kann sich der Kreis oder die kreisfreie Stadt an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge wenden und sagen: Wir haben keine Kapazität in unserem Kreis. – Dann werden diesem Kreis oder dieser kreisfreien Stadt keine Flüchtlinge zugewiesen. Das muss ein Kreis von sich aus sagen, deutlich machen und nachweisen, dass es keine Kapazitäten gibt. Das ist notwendig, damit die Zuweisung nicht stattfindet. Wir haben es gesetzlich so geregelt, dass dann eine Nachverteilung stattfindet, was sozusagen die Quoten angeht, weil es keine Freiheit ist, die wir als Land haben, sondern es ist so geregelt, dass die Menschen auf die Kreise und kreisfreien Städte verteilt werden. Deswegen braucht es eine gemeinsame Kraftanstrengung, was diese Frage angeht. Wir nehmen diesen Brief und die Überlastanzeige, die mit Blick auf Integrationsfähigkeit und Unterbringungsfähigkeit insgesamt gemeint ist, sehr ernst. Ich fände es gut, wenn wir das weiterhin wie jede Woche mittwochs im Ausschuss beraten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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