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Karin Prien

22.09.2023 Sitzungen 20/37

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Gesundheit von Lehrkräften und Mitarbeitern im Landesdienst ist für die Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Gesunde Lehrkräfte sind die Voraussetzung für guten Unterricht, gelingende Lernprozesse und motivierte Schülerinnen und Schüler. Lehrkräfte brauchen deshalb Arbeitsbedingungen in den Schulen, die gewährleisten, dass sie ihren Beruf gesund und sicher ausüben können. Auch die Schülerinnen und Schüler und alle übrigen an der Schule Beschäftigten haben das Recht auf eine gesunde und sichere Lern- und Arbeitsumgebung. (Unruhe FDP) Hier besteht eine gemeinsame Verantwortung von Land und Schulträgern. Letztere sind nach dem Schulgesetz unter anderem für die räumliche und sächliche Ausstattung der Schulen zuständig. Sie tragen daher nach unserer Rechtsauffassung im Wege der gesetzlich übertragenen Selbstverwaltungsaufgaben auch Verantwortung für die sicherheitstechnische Betreuung. Der Bundesgesetzgeber hat mit seinen Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsvorschriften Vorgaben dafür gemacht, mit welcher fachkundigen Unterstützung Gefährdungen vor Ort erkannt und beseitigt werden können. Dort ist die Verantwortung richtig angesiedelt. Eine eigene Regelung für den besonderen Arbeitsort Schule konnte mangels Regelungskompetenz des Bundes dort natürlich keine Berücksichtigung finden. Es wurde aber – darauf kommt es an – ausdrücklich gestattet, die Aufgaben zu teilen. Das ist vor Jahrzehnten im Rahmen des Schulgesetzes erfolgt und wurde von sämtlichen Landesregierungen seitdem mitgetragen. Und ja, ich bin mir bewusst, dass es neuerdings unterschiedliche Sichtweisen bei der Abgrenzung der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Bereich der Arbeitssicherheit gibt. Deshalb befinden wir uns selbstverständlich folgerichtig in konstruktiven Gesprächen mit den Schulträgern dazu. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir zu einem guten Konsens kommen werden. Seien Sie versichert: Alle Seiten haben im Sinne der Betroffenen ein Interesse an einer zeitnahen Lösung. Eine Zeitvorgabe bis Ende 2023 wäre der Sache allerdings nicht zuträglich. (Ministerin Karin Prien) Als Dienstherrin beziehungsweise Arbeitgeberin für sämtliche Lehrkräfte an schleswig-holsteinischen Schulen stellt das Land selbstverständlich die notwendige Ausstattung für die arbeitsmedizinische Betreuung zur Verfügung. Mit der B-A-D Gesundheitsvorsorge- und Sicherheitstechnik GmbH hat das Land für diese Fachkunde bereits seit vielen Jahren einen verlässlichen Partner. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Außerdem hat das Land Schleswig-Holstein den eigenen schulpsychologischen Dienst weiter personell gestärkt. Für alle Beteiligten, insbesondere Schulleitungen, Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulsozialarbeit, Eltern und Schülerinnen und Schüler können bei schulbezogenen Problemen Beratungsleistungen in Anspruch genommen werden. Zudem besteht das allgemeine psychosoziale Beratungsangebot der Landesverwaltung. Ziel ist es, psychische Belastungssituationen frühzeitig zu erkennen und eine Entlastungsmöglichkeit zu bieten. Seit Februar 2023 können alle Beschäftigen der Landesverwaltung das Beratungsangebot kostenfrei und zeitnah in Anspruch nehmen. Diese zusätzlichen Angebote, die gerade in belastenden und herausfordernden Zeiten die Gesundheit der Lehrkräfte schützen, fließen im Übrigen nicht in die Kalkulation der arbeitsmedizinischen Betreuung ein. Die Berechnung der für die Arbeitsmedizin notwendigen Einsatzzeit hat die Landesregierung in der Antwort auf die schon mehrfach erwähnte Kleine Anfrage des Abgeordneten Habersaat ausführlich dargelegt; auf diese verweise ich. Im Ergebnis bieten wir ein gleichwertiges arbeitsmedizinisches Angebot an. Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, ist es darüber hinaus so, dass es seit 2015 eine Vereinbarung der Landesregierung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zum betrieblichen Gesundheitsmanagement gibt, im Rahmen derer regelmäßig Erhebungen und Auswertungen der Arbeitsfähigkeit aller Beschäftigten stattfinden. Entwicklungen in der allgemeinen Lage der gesundheitlichen Situation beziehungsweise Effekte von durchgeführten Maßnahmen zeigen sich in der Regel erst nach einer drei- bis fünfjährigen Frist und in längeren Zeitreihen. Die erste umfassende Statuserhebung zur Arbeitsfähigkeit und Gesundheit fand 2017 statt. Die Ergebnisse wurden 2018 in einem Landtagsbericht aufbereitet, der sich zur Situation der Lehrkräfte auch mit Blick auf das Gesundheitsmanagement äußert. Im November 2023 wird die Statuserhebung zum zweiten Mal durchgeführt, und im nächsten Jahr wird es erneut einen Landtagsbericht geben. Schließlich enthält der jährliche Bericht zur Personalstruktur und zum Personalmanagement der Landesverwaltung die wesentlichen Eckdaten auch zum Bereich der Lehrkräfte. Das heißt: Was im Antrag der SPD gefordert wird, ist schon lange umgesetzte Realität. Eine weitere Darstellung in einem noch enger begrenzten Zeitraum könnte keine konkreten Folgen oder Ableitungen von Handlungsimpulsen ermöglichen. Ein weiterer jährlicher Bericht nur für den Schulbereich brächte keine zusätzlichen Erkenntnisse und bedeutete dennoch wieder einen zusätzlichen Arbeitsaufwand. Dies dürfte vor dem Hintergrund immer knapper werdender Ressourcen, dem Fachkräftemangel in der Verwaltung und dem allgemeinen Ziel des Bürokratieabbaus kein gewinnbringender Ansatz sein. Zielführender ist es, gemeinsam mit den Schulleitungen und Lehrkräften kluge Lösungen für das Wohlbefinden und die Arbeitsgesundheit von Lehrkräften zu finden. Dies werden wir im Rahmen der Experimentierklausel und des Handlungsplans Lehrkräftegewinnung weiter tun. Damit betrachten wir das Thema Lehrkräftegesundheit in einem größeren Kontext und sorgen langfristig und nachhaltig für ein gesundes und gutes Klima an unseren Schulen. – Ich danke Ihnen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das war ein lustloser Vortrag!)

Protokoll ↗