Lars Harms
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich in den letzten Wochen wirklich regelmäßig gefragt, was hier eigentlich abläuft. Wir haben nahezu täglich aus den Zeitungen neue Meldungen bekommen. Dabei haben wir uns zuletzt vor drei Monaten über genau dieses Thema hier im Plenum ausgetauscht. „Wir werden uns als Landesregierung also zu der Einstufung beider Staaten enthalten. Das ist politisch geeint.“ – So Ministerin Touré am 15. Juni 2023. Das war bisher mein Stand. Am 5. September 2023 titelte die sh:z: „Daniel Günther will Aminata Touré auf Kurs zwingen“. 7. September 2023, Kieler Nachrichten: „CDU und Grüne verhaken sich im Streit um das Asylrecht“ 11. September 2023, sh:z: „Daniel Günther setzt sich gegen Aminata Touré durch“ Das ist Machtpolitik, die Absprachen im Kabinett rückwirkend verändert. Da kann man nur froh sein, wenn man nicht Minister im Kabinett Günther ist. Aber was hat sich hier eigentlich wirklich verändert? Etwa die Lage in den jeweiligen Staaten oder die Zahlen der von dort Fliehenden oder das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten? – Weder noch ist das der Fall. Ich habe kurz überlegt, ob ich meine Juni-Rede wortgleich noch einmal so halten kann. Hätte ich gekonnt. Die eigentlichen Veränderungen hat es in der Bundespolitik gegeben. (Zuruf: Das machst du oft!) Die Bundesregierung möchte Georgien und die Republik Moldau nun als sichere Herkunftsstaaten einstufen. Auch die Mehrheit im Bundesrat steht – ob Schleswig-Holstein zustimmt oder nicht. Ich habe überlegt, ob ich noch einmal darauf eingehen soll, wie die Lage in Georgien und Moldawien derzeit ist. Ich habe überlegt, ob ich noch einmal darauf hinweisen soll, dass vor allem Minderheiten unter diesen Verfahren leiden werden, ob ich noch einmal darauf hinweisen soll, dass die Menschen in Georgien ernsthafte Sorge vor einer russischen Invasion haben und mit welchen Ängsten homosexuelle Menschen dort leben oder wie schlecht es um die Situation der Roma in der Republik Moldau steht. Ich habe auch damit gerungen, inwiefern ich überhaupt auf die Neuerung im FDP-Antrag eingehen soll, in dem nun gefordert wird, auch Algerien, (Lars Harms) Marokko und Tunesien als sogenannte sichere Herkunftsländer einzustufen, Länder, in denen homosexuelle Menschen staatlich verfolgt und für ihre sexuelle Orientierung mit Gefängnis bestraft werden. Ich lege stattdessen den Fokus auf Folgendes: Das Recht auf Asyl ist ein Grundrecht in Deutschland. Das Konzept der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten doktert daran herum. Es schränkt es ein, führt zu einer Beweislastumkehr und begrenzt das individuelle Recht auf Schutz. Deswegen finde ich es fragwürdig, wenn sich Politiker hinstellen und so tun, als täte man mit der Ausweisung sicherer Herkunftsstaaten den Menschen einen Gefallen, die aus diesen Ländern kommen. Es geht dabei doch vor allem um ein bürokratisches Eigeninteresse, um verkürzte Verfahren. Asylanträge von Menschen aus den als sichere Herkunftsstaaten geltenden Ländern werden in aller Regel als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Das heißt für die Schutzsuchenden, dass ihnen nur eine Woche statt wie regulär ein Monat Zeit bleibt, um gegen die Entscheidung Einspruch einzulegen. Für die Betroffenen kann das wirklich entscheidend sein. Überhaupt zu wissen, welche Rechte man hat, den nötigen Rechtsbeistand zu finden – das alles bei teilweise großen Sprachbarrieren –, ist nicht einfach. Das ist ganz klar ein Nachteil im Verfahren. Genau diese rechtliche Ungleichbehandlung finden wir als SSW falsch. Ministerin Touré hatte in der Debatte im Juni ein paar Zahlen mitgebracht. Asylanträge aus Moldau und Georgien in diesem Jahr jeweils unter 50 – Stand Juni. Asylanträge aus den Maghreb-Staaten machen in ganz Deutschland 0,5 Prozent aller Asylanträge aus. Ist den Kommunen mit der Ausweisung weiterer Herkunftsstaaten geholfen? Leeren wir damit die Gemeinschaftsunterkünfte? Entlasten wir den Wohnungsmarkt? Daran, meine Damen und Herren, glaubt doch nun wirklich keiner. Hat die Ausweisung sicherer Herkunftsstaaten massive Auswirkungen für einzelne Individuen? Ohne Frage, das hat sie. Könnte man daher von einer innenpolitischen Symbolhandlung sprechen, die individuelle Grundrechte einschränkt? Für mich sieht es ganz genau danach aus. Wir möchten mit unserem Änderungsantrag anstoßen, dass diese offensichtliche Ungerechtigkeit geheilt wird. Wir sehen einfach keinen Sinn darin, wenn die Klagefristen gegen einen negativen Asylbescheid auf eine Woche verkürzt werden. Das Rechtsschutzverfahren muss aus unserer Sicht so laufen wie bei allen anderen auch. Ansonsten ist es kein individueller Schutz mehr. Das Verfahren, wie es bisher läuft, ist einfach nicht in Ordnung, meine Damen und Herren. Solange das so ist, können wir als SSW der Ausweisung weiterer sicherer Herkunftsstaaten nicht zustimmen. Vor dem Hintergrund, dass sich keiner zu unserem Antrag geäußert hat – das kann ich verstehen, weil er relativ kurzfristig gekommen ist –, schlage ich vor, dass wir unseren Antrag in den Ausschuss überweisen, (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das finde ich gut!) um über diese Frage in Ruhe zu debattieren. – Vielen Dank. (Beifall SSW und SPD)
