Peter Lehnert
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich das Wort der Kollegin Catharina Nies. (Annabell Krämer [FDP]: Ist das richtig, Herr Präsident!) – Ich habe es jedenfalls hier stehen. Wieso sollte das nicht richtig sein? (Annabell Krämer [FDP]: Weil ich Antragstellerin bin.) – Das ist ein Alternativantrag. Es ist ja kein eigenständiger Antrag. Jetzt hat jedenfalls die Kollegin Catharina Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Jeder Mensch hat das Recht, frei von Gewalt zu leben. Jede Frau hat dieses Recht. 42.816.000 Frauen leben in diesem Land, und wenn jede vierte Frau in Deutschland zwischen 16 und 85 Jahren mindestens einmal in ihrem Leben von häuslicher oder sexualisierter Gewalt betroffen ist, dann sind das weit über 10 Millionen Frauen in unserer Gesellschaft, die entweder aktuell Gewalt erfahren, sie erfahren haben oder noch erfahren werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass auch in diesem Raum betroffene Frauen sitzen, ist immens hoch. Diese Zahlen und diese Tatsachen machen mich unfassbar wütend, weil sich daran seit Jahren nichts ändert. Die Gewalt in Partnerschaften ist laut BKA im Jahr 2022 noch weiter angestiegen, nämlich um 9,4 Prozent. Das ist inakzeptabel. Die Gewalt geht weiterhin überwiegend von Männern aus, und Frauen sind überwiegend davon betroffen. Ich frage mich wieder und wieder: warum? Warum denken in einem modernen Land, in einer emanzipierten Gesellschaft, immer noch so viele Männer, dass es okay sei, eine Frau zu bedrohen, sie zu schlagen, sie zu vergewaltigen oder ihr das Leben zu nehmen? Und vor allem: Warum denken sie, damit ohne Konsequenzen durchzukommen – strafrechtlich und oftmals auch umgangsrechtlich hinsichtlich der gemeinsamen Kinder? Für mich ist klar: Wir müssen noch stärker präventiv arbeiten, wir müssen konsequenter gegen Täter_innen vorgehen, und wir müssen unser Hochrisikomanagement landesweit ausbauen, im Übrigen auch im Hinblick auf die gesamte häusliche Gewalt, also die Partnerschaftsgewalt und auch die innerfamiliäre Gewalt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ich bin froh, dass es uns mit dem Haushalt 2023 gelungen ist, erstmalig eine Förderung für die Beratungsstellen zu § 201 a LVwG, nach polizeilicher Wegweisung, in Schleswig-Holstein auf den Weg zu bringen. Das sind immerhin 12.500 Euro pro Beratungsstelle, und die Förderrichtlinie wird gerade fertiggestellt. Das war ein sehr wichtiger Schritt, und auf diesen Erfolg bin ich stolz. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Auch mit dem Aufbau des Kompetenzzentrums gegen geschlechtsspezifische Gewalt gehen wir als Land den richtigen Weg. Die Organisationsberatung beim LFSH konnte zum 1. Juli 2023 die Arbeit beginnen. Das sind wichtige Schritte, aber genug ist das nicht. Wir müssen das Hilfesystem weiter stärken und absichern. Wir Schleswig-Holsteiner_innen haben schon vor Jahren klargestellt, dass Schutz und Hilfe bei Gewalt keine freiwillige Aufgabe der öffentlichen Hand sein kann, sondern institutionalisiert sein muss. Deshalb haben wir einen Teil der Finanzierung der Frauenfacheinrichtungen über das Finanzausgleichgesetz abgesichert. Das ist richtig und im Vergleich zu anderen Bundesländern auch sehr fortschrittlich. Land und Kommunen tragen gemeinsam Verantwortung. Gleichzeitig ist es aber so, dass die Frauenfacheinrichtungen in diesem Land weiterhin finanziell kämpfen, dass der Personalschlüssel zu niedrig ist und die Aufgaben immer komplexer werden, weil aufenthaltsrechtliche Fragen hinzukommen, wegen fehlendem Wohnraum, was den Übergang aus den Frauenhäusern erschwert, und weil immer mehr Kinder mit Ihren Müttern mitbetroffen sind, und weil in unserem Umgangsrecht häusliche Gewalt nach wie vor nicht ausreichend berücksichtigt wird. Aus meiner Sicht ist es deshalb nur folgerichtig, dass wir uns die Höhe des Vorwegabzugs im Zuge der FAG-Regelfinanzierung ernsthaft anschauen und prüfen, wie bedarfsgerecht finanziert werden kann. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Die sogenannten zusätzlichen Landesmittel für Frauenfacheinrichtungen im Integrationsbereich, die von Ministerin Sütterlin-Waack eingeführt wurden und seitdem jährlich verlängert werden, betragen etwa 750.000 Euro! Diese müssen verstetigt werden, um endlich Planungssicherheit und sichere Arbeitsverhältnisse zu ermöglichen. Aber Land und Kommunen allein werden es finanziell nicht schaffen, sich der häuslichen Gewalt entgegenzustellen. Wir brauchen den Bund fest an unserer Seite. Deshalb fordern wir die Weiterführung des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ über 2024 hinaus. Ich möchte die Bundesebene ausdrücklich auffordern, endlich zu erkennen, was wir in Schleswig-Holstein schon vor Jahren getan haben, dass wir strukturelle Probleme nicht mit Freiwilligenaufgaben und befristeten Programmen lösen werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und vereinzelt CDU) (Catharina Johanna Nies) Auch auf Bundesebene brauchen wir eine institutionalisierte Förderstruktur, die von politischen Mehrheiten und Haushaltslagen weitestgehend unabhängig läuft. Das ist übrigens angesichts des Erstarken von Rechts wichtiger als je zuvor. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt ist spätestens mit der Istanbul-Konvention eine gesetzliche Aufgabe geworden, und solange es Gewalt an Frauen gibt und die Zahlen weiter steigen, wird es notwendig sein, das Schutzsystem konsequent auszubauen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit, und ich danke für den gemeinsamen Antrag. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt CDU und SPD)
