Andrea Tschacher
Nein. – Frau Präsidentin, das gilt für alle sich anbahnenden Anfragen; ich möchte meine Rede gern fortführen. (Martin Habersaat [SPD]: Das ist ja eine Überraschung, Frau Tschacher!) In der Regel müssen keine einzelnen Gebührenbescheide erstellt werden, was sich positiv auf die Kostenhöhe auswirkt. Das SHIBB hat in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um dieses Verfahren kontinuierlich zu verbessern. Die praktische Umsetzung dieser Maßnahme hat gezeigt, dass es effektiv umsetzbar ist. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass in allen Bundesländern Gebühren für die Ausstellung der Berufsurkunde erhoben werden. Diese bewegen sich in der Preisspanne von 30 bis 191 Euro. (Birte Pauls [SPD]: Das macht es ja auch nicht besser!) Bis auf ein Bundesland liegt die Gebühr sogar deutlich über 40 Euro. Dies zeigt, dass unsere Gebühr in Schleswig-Holstein im Vergleich zu anderen Regionen durchaus angemessen ist. (Beifall Rixa Kleinschmit [CDU] und Uta Wentzel [CDU]) Zweitens. Spielen wir den Gedanken der Gebührenabschaffung einmal durch: Was würde ein Wegfall der Gebühr bedeuten? (Martin Habersaat [SPD]: Keine Gebühr! – Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Ein Wegfall dieser Gebühren würde bedeuten, dass diese Kosten aus Steuermitteln finanziert werden müssten. (Zurufe SPD: Oh!) In einer Zeit, in der wir ohnehin vor großen finanziellen Herausforderungen stehen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, (Beifall Dagmar Hildebrand [CDU]) sollten wir gut überlegen, ob dies der richtige Schritt ist. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das ist ja wohl nicht dein Ernst! – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Drittens. Die Fragestellung, warum es diese Gebühr überhaupt gibt, ist ebenfalls eine Betrachtung wert. Verwaltungsgebühren sind die Gegenleistung für eine besondere Inanspruchnahme oder Leistung, (Beate Raudies [SPD]: Genau!) sprich: eine Amtshandlung der Behörden. (Beate Raudies [SPD]: Genau!) – Das freut mich, dass wir uns einig sind. Sie dienen dazu, die Kosten für die Verwaltungstätigkeiten angemessen zu decken. Wir sind davon überzeugt, dass die bestehende Verwaltungsgebühr in Höhe von 40 Euro verhältnismäßig ist. Sie deckt den angemessenen Aufwand für die Prüfung der Voraussetzungen und verhindert eine zusätzliche finanzielle Belastung der Allgemeinheit (Birgit Herdejürgen [SPD]: Aber diese Voraussetzungen muss sie doch gar nicht prüfen! – Zuruf Birte Pauls [SPD]) und entspricht den branchenüblichen Gepflogenheiten. Darüber hinaus möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass den Arbeitgebern die Möglichkeit bleibt, diese Gebühr für ihre Auszubildenden zu übernehmen. (Zuruf Birte Pauls [SPD]) In Anbetracht dieser Fakten und unserer Überzeugung, dass die bestehende Verwaltungsgebühr in Höhe von 40 Euro verhältnismäßig ist, lehnen wir (Andrea Tschacher) Ihren Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
