Dr. Bernd Buchholz
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Drei Wortbeiträge haben mich veranlasst, hier das Wort zu ergreifen. Das erste, Kollegin Midyatli, ist, dass die Ausweisung sicherer Herkunftsstaaten in Artikel 16 a Absatz 3 des Grundgesetzes seine Verankerung hat. (Tobias Koch [CDU]: So ist es!) Was in Artikel 16 a Absatz 1 geregelt ist, ist nichts, was gegen das Asylrecht spricht. Es ist höchstrichterlich entschieden, dass diese Ausweitung der Verfassung entspricht. Das muss man nicht ständig hinterfragen. Das ist entschieden. (Beifall FDP und CDU) Zweitens. Wir reden natürlich gern über das Recht auf politisch individuelle Verfolgung. Aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass in den Jahren 2021 und 2022 in Schleswig-Holstein jeweils genau 31-mal politisches Asyl gewährt worden ist, 31-mal Zuweisungen! Es hat über 1.000 Anerkennungen nach der Genfer Flüchtlingskonvention gegeben, 1.500 nach einem sicheren subsidiären Schutz. Das politisch individuelle Recht auf Asyl macht inzwischen einen minimalen Anteil von allem aus. 31 Fälle in 2021 und in 2022. (Dr. Bernd Buchholz) Jetzt komme ich zum Kollegen Petersdotter, der gesagt hat, wir hätten diese Debatte nur wegen ihrer internen Koalitionsthemen angestoßen. Das ist mitnichten der Fall. Kollege Harms, was sich in den letzten Monaten, auch seit der letzten Debatte, verändert hat, ist die Tatsache, dass an den europäischen Außengrenzen etwas tobt, was wir seit 2015 so nicht mehr gesehen haben. (Beifall FDP und CDU) Frontex erwartet, dass sich die Zahl der Flüchtlinge des Vorjahres, also 2022 – da waren es schon wieder 330.000 Asylanträge beziehungsweise Menschen, die zu uns kamen –, im laufenden Jahr verdreifachen könnte. Wenn sich das bestätigt, haben vor allem wir ein massives Problem. Denn auch das gehört zur Wahrheit: In Deutschland werden 30 Prozent aller Asylanträge gestellt, obwohl nach dem geltenden Asylrecht in Deutschland überhaupt gar kein einziger gestellt werden dürfte, weil die Anträge in den anderen Ländern der Europäischen Union gestellt werden müssen. 217.000 von den Menschen, die im letzten Jahr geflüchtet sind, befinden sich in der Bundesrepublik Deutschland. Warum wohl, Kolleginnen und Kollegen? Weil wir ein Sehnsuchtsort für die sind. Das hat etwas damit zu tun, dass wir bestimmte Leistungen bieten, die andere in Europa nicht bieten. Deshalb sage ich an dieser Stelle, Herr Ministerpräsident – ich sage es auch in Richtung Grüne –, Folgendes: Ihre Spitze in Berlin, die ja auch mit diesen Themen ringt, bewegt sich in bestimmten Fragen massiv. Sie kann sich nicht nur so bewegen, wie Frau Haßelmann das heute Morgen im Morgenmagazin gesagt hat, als sie sagte: Das lösen wir alles mit Geld. Wir werden in den nächsten Monaten noch zu weiteren Entscheidungen kommen müssen, denn wir werden sonst das Problem nicht in den Griff bekommen. Wir kommen beim nächsten Tagesordnungspunkt zu unserer Situation in den Kommunen. Wir haben den Antrag gestellt, weil die Ausweisung von sicheren Herkunftsstaaten in Wahrheit etwas ist, was zwingend erforderlich ist – übrigens auch für die Maghreb-Staaten.
