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Christopher Vogt

FDP 22.09.2023 Sitzungen 20/37

Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über die große Bedeutung von Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit muss man gar nicht mehr viel sagen, aber es fällt leider immer wieder auf, dass der Staat nicht unbedingt der vorbildlichste Arbeitsgeber ist, auch was diesen Bereich anbetrifft. (Beifall SPD und SSW) – Ich finde es schön, dass ich SPD und SSW zu Staatskritik verleiten konnte, aber es ist so: Das Land hat für seine Beschäftigten eine große Verantwortung, und die Gesellschaft hat ein großes Interesse daran, dass die Lehrkräfte gesund sind und auch bleiben, damit der Schulbetrieb möglichst ungestört laufen kann. Da gibt es schließlich schon genug Herausforderungen. Der Kollege Krüger hat einige richtige Punkte angesprochen. Auch beim Gesundheitsmanagement für Lehrkräfte gibt es viel Luft nach oben. Das fängt in der Tat schon bei Räumlichkeiten an, nämlich, dass man Lehrerzimmer hat, in denen man tatsächlich auch einmal eine Pause machen kann. Ein Thema, das beim Thema Gesundheitsmanagement für Lehrkräfte immer angesprochen wird, ist vor allem das Thema Lärmschutz. Tatsächlich ist der Lärm gerade für die älteren Kolleginnen und Kollegen ein großes Problem und eine große Belastung. Die Frage, die sich bei den Themen Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit für Lehrkräfte stellt, lautet: Wer ist denn nun eigentlich konkret zuständig? – Das lässt sich nur auf den ersten Blick ganz leicht beantworten. Dienstherr für die Lehrkräfte ist das Land Schleswig-Holstein. So steht es in § 35 des Schulgesetzes. Etwas komplizierter wird es allerdings, wenn man sich den § 48 anschaut. Dort steht, dass die Schulträger die Aufgabe haben, Verwaltungs- und Hilfspersonal zu stellen. Das kann auch Personal für Arbeitsmedizin beziehungsweise für die Arbeitssicherheit sein, solange das Bildungsministerium diese unter „andere“ definiert. Eine genaue Darlegung konnte ich in den Gesetzestexten nicht finden. Ich bin auch kein Jurist, vielleicht liegt das daran. Ich bin ja auch eher der Provinztyp, aber es ist offenbar nicht explizit geregelt. Deswegen braucht es auch diesen Antrag, damit die Zuständigkeit entweder durch eine eindeutige Verordnung oder vermutlich am besten eine Gesetzesänderung unter § 48 explizit geregelt wird. Meine Damen und Herren, ein Pingpongspiel mit der Sicherheit und der Gesundheit unserer Lehrkräfte sollten wir nicht spielen. Es sollte auch nicht gegen Bundesrecht verstoßen werden. Die verschiedenen Kleinen Anfragen von Ihnen, Herr Kollege Habersaat, haben leider nur für wenig Klarheit sor- (Christopher Vogt) gen können, zumindest bei uns, weil das Bildungsministerium nicht so recht weiß, ob die Verantwortung für die Beschäftigten tatsächlich so wahrgenommen wird, wie es für Arbeitgeber verpflichtend ist. Dabei ist es erst einmal nicht entscheidend, ob die Aufgabe übertragen wurde oder nicht. Ich finde, als Dienstherr muss das Bildungsministerium seiner Verantwortung gerecht werden. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Meine Damen und Herren, man muss doch mindestens überprüfen, ob die bei den Schulträgern angestellten Fachkräfte für diesen Bereich zum einen ausreichend sind und zum anderen die Aufgabe im Sinne der Gesetze auch tatsächlich angemessen erfüllen. Wenn man eine kürzlich veröffentlichte Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Kollegen Dr. Bernd Buchholz anschaut, dann wird auch ein Thema sichtbar, um das wir uns, so glaube ich, noch mehr kümmern müssen, nämlich, dass es doch in einem Maße, das nicht akzeptabel ist, Gewalt gegen Lehrkräfte gibt und dass dort überwiegend natürlich weibliche Lehrkräfte betroffen sind. Das ist völlig inakzeptabel. Meine Damen und Herren, das braucht klare Antworten vonseiten des Dienstherren. (Beifall FDP, SSW, vereinzelt SPD und Beifall Nelly Waldeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Dass Schulleiterinnen und Schulleiter hier zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit Gefährdungsbeurteilungen erstellen sollen, ist ja von der Sache her erst einmal in Ordnung. Aber, meine Damen und Herren, das Bildungsministerium ist aus meiner Sicht auch hier in der Verantwortung und muss diese stärker und klarer wahrnehmen, vor allem, da die Schulleiter in die Pflicht genommen werden und meines Erachtens dabei auch Unterstützung brauchen. Der Haushaltstitel für die arbeitsmedizinische Betreuung erscheint mir mit 456.000 Euro recht gering zu sein. Das zeigt auch die Anzahl von gerade einmal 4.700 Stunden für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung. Bei 29.000 Lehrkräften in Schleswig-Holstein ist dies sehr wenig, im Durchschnitt sind dies nämlich nur rund neun Minuten pro Lehrkraft pro Jahr. Ich sage einmal, das ist überschaubar. Am Ende geht es darum, dass die Lehrkräfte in Schleswig-Holstein sicher und unter guten Bedingungen ihrer wichtigen Aufgabe nachgehen können. Das müssen Sie, Frau Ministerin, sicherstellen. Dass hier die Zuständigkeiten nicht abschließend und vernünftig geklärt sind, gibt ein schlechtes Bild für das Land und für das Bildungsministerium ab. Das muss sich dringend ändern. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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