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Christopher Vogt

FDP 22.09.2023 Sitzungen 20/37

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist immer gut, wenn man die eigene Fraktion noch in Erinnerung hat. Würde ich in die (Christopher Vogt) CDU-Fraktion wechseln, hätte das ja auch eine interessante Auswirkung auf die Mehrheitsverhältnisse im Hause, aber ich will das nicht weiter ausführen. (Zurufe: Ah! Oh!) – Beruhigen Sie sich! (Heiterkeit) Diese Woche bleibt noch alles beim Alten! (Zuruf: Oh, schade!) Timing ist ja immer wichtig, in der Politik gilt das ganz besonders. Sie wollen heute mal wieder finanzielle Forderungen an den Bund stellen. Ganz was Neues für diese Koalition, die ansonsten inhaltlich nicht viel auf die Pfanne bringt! Diesmal wollen Sie bezüglich des Startchancen-Programmes Forderungen stellen, während Bundesbildungsministerin Bettina StarkWatzinger gestern Nachmittag mit der Berliner Bildungssenatorin, dem Hamburger Bildungssenator und dem hessischen Kultusminister die Eckpunkte für das Startchancen-Programm vorgestellt hat, die man gemeinschaftlich nur begrüßen kann. (Zuruf FDP: So ist das! – Beifall FDP und SSW) Deshalb ist dieser Tagesordnungspunkt am Freitagnachmittag schon etwas skurril gesetzt, aber es ist ja immer gut, gemeinsam über Bildung zu debattieren. Meine Damen und Herren, der Bildungserfolg hängt in Deutschland leider noch immer viel zu sehr von der sozialen Herkunft und zu wenig von den jeweiligen Talenten der Kinder und Jugendlichen ab. Hier gibt es also großen Handlungsbedarf. Ich weiß leider nicht, warum Ministerin Prien beziehungsweise Schleswig-Holstein als ebenfalls mitverhandelndes Bundesland nicht an der Präsentation der Eckpunkte beteiligt war, aber ich hoffe doch sehr, dass man sich tatsächlich konstruktiv beteiligt hat. Schleswig-Holstein beziehungsweise die Ministerin ist während der Gespräche mit dem Bund vor allem dadurch aufgefallen, dass sie den Bund ständig öffentlich kritisiert hat. Ich bin deshalb sehr gespannt auf die gleich folgenden Ausführungen der Ministerin. Schleswig-Holstein sollte aus meiner Sicht nicht der Sand im Getriebe, sondern die treibende Kraft sein, wenn es darum geht, dass der Bund die Länder finanziell unterstützt und etwas voranbringt, was wir in Schleswig-Holstein schon getan haben. Der Bund wird die Länder in den nächsten zehn Jahren mit zusätzlich 10 Milliarden Euro beim Thema Chancengerechtigkeit unterstützen. Davon werden ab dem Schuljahr 2024/25 rund 4.000 Schulen in ganz Deutschland profitieren, die ganz besondere Herausforderungen haben. Das ist eine gute Nachricht für diese Schulen, für die Schülerinnen und Schüler, ihre Familien und für die Gesellschaft insgesamt, denn dies ist wirklich gut investiertes Geld. (Beifall FDP) – Das ist so! 40 Prozent sollen für eine bessere Infrastruktur und Ausstattung verwendet werden, 30 Prozent sollen in die Stärkung multiprofessioneller Teams fließen und weitere 30 Prozent in ein sogenanntes Chancenbudget für bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung, also beispielsweise zusätzliche, gezielte Lernförderung in den Kernfächern Deutsch und Mathematik. Das ist aus unserer Sicht genau der richtige Schwerpunkt. Wir haben hier mehrfach über den IQB-Bildungstrend, die IGLU-Studie und die verheerenden Ergebnisse bei den Grundschülerinnen und Grundschülern diskutiert. Deshalb werden konsequenterweise 60 Prozent an die Grundschulen gehen und rund 40 Prozent an die weiterführenden und beruflichen Schulen. Das Programm wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden – auch das ist absolut sinnvoll. In der Tat haben wir mit den PerspektivSchulen in der vergangenen Wahlperiode etwas getan, worauf das Startchancen-Programm jetzt aufsetzen kann – beziehungsweise kommt es in anderen Bundesländern, wo es solche Programme noch nicht gibt, neu hinzu. Das PerspektivSchul-Programm ist eine gute Sache. Die Landesregierung ist in der Pflicht, dies nun sinnvoll weiterzuentwickeln; das zusätzliche Geld vom Bund wird dabei sehr helfen. Meine Damen und Herren, bereits bestehende Programme in den Ländern – auch das war ein Verhandlungspunkt – sollen jetzt auf die Kofinanzierung angerechnet werden können. Das wird die Finanzministerin in diesen besonders angespannten Zeiten sicherlich sehr freuen. Im Sinne der Bildungs- und der Chancengerechtigkeit ist dies allerdings nur unbedingt sinnvoll, denn man kann argumentieren, dass die Bundesländer, die sich schon auf den Weg gemacht haben, nicht bestraft werden dürfen; man kann auch sagen, dass es einen solch großen Handlungsbedarf gibt, dass man sich nicht ausruhen und nur darauf hoffen sollte, dass der Bund für einen in die Bresche springt. (Christopher Vogt) Meine Damen und Herren, der heutige Koalitionsantrag ist auch deshalb bemerkenswert, weil er zwei Programme miteinander kombiniert, die eigentlich gar nichts miteinander zu tun haben. Der DigitalPakt 2.0 und das Startchancen-Programm sind zwei komplett unterschiedliche Programme, die eigentlich nur verbindet, dass der Bund den Ländern Geld geben soll. Etwas schwierig bei den bildungspolitischen Debatten bundesweit finde ich, dass die Länder vom Bund immer viel Geld fordern und selbst möglichst wenig einbringen wollen, eigentlich aber auch nicht wollen, dass der Bund bei der Verwendung der Mittel dann mitspricht. Deshalb bin ich der Meinung, dass eine Reform des Bildungsföderalismus überfällig ist. Das bisherige System ist anachronistisch und auch unehrlich. Man kann nicht immer nur Geld für die eigenen Aufgaben fordern, während man sagt, dass der Bund nicht mitreden soll, und man selbst möglichst wenig tun möchte. (Beifall FDP) Abschließend will ich sagen, dass natürlich auch wir für einen DigitalPakt 2.0 sind, der auch gerne möglichst schnell kommen sollte. Ich plädiere aber sehr dafür, die Fehler des aktuellen DigitalPakts nicht zu wiederholen. Man hat doch hoffentlich gemeinsam dazugelernt. Der erste und der vierte Absatz des Koalitionsantrags sind so allgemein gehalten, dass wir diesen zustimmen können. Der zweite und dritte Absatz wurden mit der Einigung auf Bund-Länder-Ebene überholt. Daher haben wir gemeinsam mit dem SSW einen Änderungsantrag eingereicht, und ich kann nur alle einladen, diesem zuzustimmen. Es geht darum, dass wir die Einigung begrüßen; das sollte doch im Interesse aller Beteiligten sein. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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