Katja Rathje-Hoffmann
Guten Morgen, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schleswig-Holstein hat als eines der ersten Länder schon früh mit der Umsetzung der Istanbul-Konvention angefangen. Wir werden Frauen und deren Kinder noch besser vor sexualisierter und vor häuslicher Gewalt schützen. Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles und gesellschaftliches Problem, das wir alle gemeinsam bekämpfen müs- (Katja Rathje-Hoffmann) sen. Mittlerweile ist oder war beinahe jede dritte Frau davon betroffen. Deswegen haben wir in Schleswig-Holstein ein umfassendes Schutz- und Hilfesystem für die betroffenen Frauen und deren Kinder aufgebaut. Frauenhäuser und Frauenfachberatungsstellen helfen hier konkret und niederschwellig. Durch den Aufbau dieser Unterstützungseinrichtungen und -systeme helfen wir in akuten und oftmals lebensbedrohlichen Lagen. Deshalb ist es so wichtig, dass dieses Netz an Unterstützungsmaßnahmen eng und verzahnt geknüpft wird, damit betroffene Frauen die passgenaue und schnelle Hilfe finden, die sie wirklich benötigen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Eine wichtige und erfolgreiche Unterstützung für dieses Hilfesystem kommt aus dem Bundesprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“, das es seit dem 18. Februar 2020 gibt. Dieses Bundesprogramm ist ein Teil des Gesamtprogramms der Bundesregierung zur Unterstützung und Umsetzung der Istanbul-Konvention. Die Bundesförderung gliedert sich in einen investiven und in einen innovativen Strang; aus beiden Fördersträngen können Zuwendungen beantragt werden. Der investive Teil des Förderprogramms umfasst die Förderung von Baumaßnahmen zum modellhaften Ausbau von Schutz- und Beratungseinrichtungen für betroffene Frauen. Unser Land erhält aus diesem Programm insgesamt 4 Millionen Euro, auf die wir nicht verzichten können. Mit dieser Forderung sind wir nicht alleine: Auch die GFMK der Bundesländer hat sich einstimmig für die Fortsetzung dieses Programmes ausgesprochen. Der aktuell verhängte Förderstopp lässt bei allen Bundesländern die Alarmglocken laut schrillen. Das Programm muss über das Jahr 2024 hinaus weitergeführt werden. In Kiel wird, um ein Beispiel zu nennen, der Erweiterungsbau des Frauenhauses durch das Programm finanziert, und in Itzehoe und Halstenbek werden Schutzwohnungen eingerichtet – darauf können wir nicht verzichten. Es ist schon sehr bedauerlich, dass diese Forderung im Oppositionsantrag der FDP nicht steht, vielleicht kann man sich darauf aber noch einigen. Darüber hinaus bekräftigen wir heute den einstimmigen Landtagsbeschluss vom 25. November letzten Jahres, Drucksache 20/451, Stärkung der Frauenfacheinrichtungen in Schleswig-Holstein vorantreiben. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Wir bekennen uns zum Ziel der Überführung der zusätzlichen Landesmittel für die Förderung der Frauenfacheinrichtungen aus dem Einzelplan 10 in Höhe von 750.000 Euro. Diese Mittel gibt es bereits seit acht Jahren, und es wird wirklich Gutes damit getan. Zudem regen wir eine Prüfung auf Basis der aktuellen Bedarfe im FAG an. Außerdem werden wir an der bestehenden Dynamik von 2,5 Prozent für die Frauenfacheinrichtungen im Rahmen des FAG nicht rütteln. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aktuell steigt der Bedarf an Frauenhausplätzen, Zufluchtsorten und benötigter Fachberatung kontinuierlich weiter an. Der Förderstopp würde bedeuten, dass wir bei uns in Schleswig-Holstein auf 1 Million Euro jährlich für die Bekämpfung der Folgen von Gewalt an Frauen verzichten müssten – Tendenz steigend, denn es gab im Vorjahr einen Anstieg der häuslichen Gewalt um fast 10 Prozent. Da müssen wir gemeinsam konzertiert handeln. Daher freue ich mich, dass auch SPD und SSW diesen Antrag unterstützen, sodass wir uns gemeinsam beim Bund dafür einsetzen können, dass wir die zugesagten Gelder auch weiterhin bekommen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für uns gibt es einen gemeinsamen Feind, und das ist die Gewalt an Frauen und deren Kindern. – Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
