Martin Habersaat
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie gut kümmert sich die Landesregierung um unsere Lehrkräfte? (Zuruf: Gut!) Das ist die Frage, die ich eigentlich in den Mittelpunkt der Debatte stellen wollte. Nach der Lektüre der Antworten auf meine Kleine Anfrage und des Antrags von CDU und Grünen heute sind noch weitere Fragen dazugekommen: Wie gut kennt die Bildungsministerin eigentlich die Arbeitswirklichkeit an den Schulen? Sind CDU und Grüne eigentlich bereit, an der Wirklichkeit des Landes SchleswigHolstein zu arbeiten, oder bringen Sie nur noch irgendwas zu Papier, um die Landtagssitzungen irgendwie unbehelligt zu überstehen? (Beifall SPD, FDP und SSW) Aber von vorne: Arbeitgeber müssen Ressourcen bereitstellen, um ihre Beschäftigten arbeitsmedizinisch zu versorgen und um Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Genau genommen müssen mindestens 0,5 Stunden pro Beschäftigten und Jahr an Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit bereitgestellt werden. Das kann aufgeteilt werden, aber pro Bereich sind 0,2 Stunden Pflicht. Schleswig-Holstein kommt auf die notwendigen 0,2 Stunden bei der Arbeitsmedizin nur mithilfe von Rechentricks und tut sich in Arbeitssicherheit nichts, weil das Bildungsministerium ziemlich exklusiv die Auffassung vertritt, es sei zwar Arbeitgeber, aber nicht zuständig. Schauen wir uns die beiden Bereiche einmal genauer an. Arbeitsmedizin: Schleswig-Holstein setzt für (Martin Habersaat) die Berechnung des Bedarfes nicht etwa die Zahl der Beschäftigten an, sondern die deutlich geringere Zahl der Vollzeitäquivalente. Selbst bei dieser Zahl der Vollzeitäquivalente wird nicht von Vollzeitkräften ausgegangen, sondern die Bildungsministerin teilt mit: „Mit der Pflichtstundenverordnung ist für Lehrkräfte der Teil ihrer Arbeitszeit geregelt, der im Unterricht und somit in der Schule … abzuleisten ist. Eine Pflichtstunde bezieht sich auf eine Unterrichtsstunde mit einem Umfang von 45 Minuten. Lehrkräfte an Grundschulen haben die höchste Pflichtstundenzahl und befinden sich mit maximal 28 Pflichtstunden und somit mit weniger als 30 Wochenstunden in der Schule. Der restliche Teil der Arbeitszeit für Vor- und Nachbereitung wird nicht erfasst und regelmäßig zu Hause abgeleistet …“ Noch mal auf den Punkt gebracht: Nach Aussage der Landesregierung ist also keine Lehrkraft in Schleswig-Holstein länger als 30 Stunden in der Woche in der Schule. Das ist weit an der Realität unserer Schulen vorbei, Frau Ministerin. (Beifall SPD, FDP und SSW) Das bringt mich zur Frage: Wie ist es eigentlich mit der Arbeitswirklichkeit an den Schulen? Was sagen Ihnen Begriffe wie Teamgespräch, Freistunde, Vertretungsunterricht, Vorbereitung der Lernumgebung, Elterngespräch, Klassenkonferenz, Fachkonferenz, Entwicklungsgespräch und so weiter? Sie kommen also, wie auch immer, auf 0,2 Stunden Arbeitsmedizin und lassen 0,3 Stunden für die Arbeitssicherheit übrig. Dafür sehen Sie andere zuständig, nämlich die Schulträger, wie Sie mir mitteilen. Deshalb tut das Land in diesem Bereich nichts; anders als BadenWürttemberg, Hessen, Sachsen-Anhalt, Hamburg und andere – Baden-Württemberg, weil es dazu verklagt wurde. Die Schulträger teilen diese Rechtauffassung übrigens nicht, und deshalb ist zu befürchten, dass in diesem Bereich schlicht nichts passiert. Deswegen muss diese Lücke schnell gestopft werden. (Beifall SPD – Martin Balasus [CDU]: Alle Schulträger?) Für die Kontrolle von Arbeitgebern ist bei uns die StAUK zuständig, die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord, die dem Sozialministerium untersteht. Jetzt wird es interessant: Wer die Landesregierung fragt, wer für Arbeitssicherheit zuständig ist, bekommt die Antwort: die Schulträger. Wer aber die Landesregierung fragt, was denn die zuständige StAUK sagt, wer für Arbeitssicherheit zuständig ist, bekommt zur Antwort: „Nach Auffassung der StAUK ist das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) als Dienstherr beziehungsweise Arbeitgeber der an öffentlichen Schulen tätigen Lehrkräfte zuständig.“ (Beate Raudies [SPD]: Oh, sowas! – Beifall SPD und SSW – Beate Raudies [SPD]: Zum Beispiel auch für Reisekostenerstattung!) – Hört, hört! Da müsste die StAUK-Chefin, die Sozialministerin, die Bildungsministerin vielleicht einmal auf ihre Pflichten hinweisen, meine Damen und Herren. Und die Koalition? – Jetzt wird es witzig. CDU und Grüne beantragen heute, die Regierung möge künftig darlegen, „wie die geplanten Maßnahmen im Rahmen der Experimentierklausel und den Veränderungen im Bereich der Lehrkräftegewinnung sich auf die Gesundheit von Lehrkräften auswirkt.“ „Auswirken“ müsste da stehen, aber das ist gar nicht mein Punkt. – Das hat nichts mit den Dingen zu tun, über die wir eigentlich reden, meine Damen und Herren, nichts! (Beifall SPD und SSW) Das ist so weit weg vom Thema, dass es sprachlos macht. Sie ignorieren gesetzliche Aufträge, Sie ignorieren den Arbeitsalltag an den Schulen, und Sie beantragen hier irgendetwas, um sich nicht mit den eigentlichen Themen auseinandersetzen zu müssen. Das ist peinlich. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)
