Jasper Balke
Danke. – In Schleswig-Holstein haben wir die Zuschüsse für diese nachgelagerten Ausbildungsgänge in der Altenpflege schrittweise angehoben, und wir haben für die Altenpflegeschulen Investitionskostenzuschüsse und Mietkostenzuschüsse bereitgestellt, um die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten auch in den Assistenzprofessionen besser zu unterstützen. Das sind alles sehr zentrale Rädchen, an denen man drehen kann. Nun sprechen wir konkret auf Antrag der SPD über die Abschaffung der Gebühren, die eine Person am Ende und nach erfolgreichem Abschluss zur Pflegefachkraft für die Erlaubnisurkunde zum Führen dieser Berufsbezeichnung entrichten muss. In anderen Staaten ist dies übrigens vollkommen digitalisiert. Darauf hatten Sie schon hingewiesen, Frau Kollegin Pauls. Bei der Gebühr für die Erlaubnisurkunde geht es um 40 Euro – nicht monatlich, sondern einmalig. Für dieses Geld gibt es eine Gegenleistung, und es besteht ein Erfüllungsaufwand. Eine Urkunde – analog auf festem Papier – wird erstellt, mit den individuellen Daten ausgefüllt und ausgedruckt. 40 Euro sind nicht wenig Geld und bei den hohen Mieten, den gestiegenen Lebensunterhaltskosten bei um die 1.000 Euro Ausbildungsvergütung schon gleich gar nicht. Dass diese 40 Euro aber der Grund sind, dass der Abschluss der Ausbildung – oder richtiger: die Ausübung des Berufes – scheitert, ist zumindest anzuzweifeln. (Birte Pauls [SPD]: Das haben wir nicht gesagt!) Auch muss man sagen, dass wir im Ländervergleich bei den Gebühren vergleichsweise wirklich gut dastehen. Absolvent_innen in Thüringen zahlen beispielsweise mindestens 100 Euro, in Brandenburg bis zu 191 Euro und in Hamburg zwischen 44 und 65 Euro. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Die sollten alle zu uns kommen und zahlen hier nur 40 Euro!) Trotzdem wäre es sicherlich ein schönes Signal. Würden wir dies als Land übernehmen, wären das knapp 200.000 Euro jährlich, wenn wir von Pflege‑ und den Gesundheitsfachberufen sprechen. Das ist selbstverständlich kein außergewöhnlich hoher Posten, das gebe ich zu. Nichtsdestotrotz (Jasper Balke) müssen wir über solche Dinge im Haushaltsverfahren genauer sprechen, denn die Übernahme der Gebühren bei Gesundheits- und Pflegeberufen würde ein Ungleichgewicht im Vergleich zu anderen Ausbildungsgängen herbeiführen. Denn ob es einem gefällt oder nicht, die Erhebung von Gebühren ist nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in allen Ausbildungsabschlüssen üblich, was damit durchbrochen würde. Eventuell müssten wir uns am Ende über noch höhere Summen für den Haushalt unterhalten, und deshalb lehnen wir an dieser Stelle den Antrag von SPD und SSW ab. Nichtsdestotrotz sage ich ganz klar: Im Haushaltsverfahren gibt es natürlich die Möglichkeit, sich über all diese Dinge noch einmal zu unterhalten, ob die Gebühren, die an der einen Stelle anfallen, vielleicht übernommen werden oder vielleicht auch durch digitale Angebote ersetzt werden können. Das können wir aber gern im Haushaltsverfahren klären. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
