Annabell Krämer
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Schwarz-Grün präsentiert uns heute einen Antrag mit dem Titel: Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen durch den Bund weiter sicherstellen. Er suggeriert, der Bund plane, sich aus der Finanzierung von Frauenfacheinrichtungen zurückzuziehen. Für 2024 werden 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, eine Verlängerung des Programms darüber hinaus wurde in Aussicht gestellt. Dass eine haushaltsrechtliche Zusage hierfür – bei Projekten – aufgrund des Haushaltsgesetzgebungsverfahrens noch nicht erfolgen kann, wissen Sie ganz genau. Sie haben hier gestern konkrete Zusagen selbst für den kommenden Haushalt verweigert. Der Bund hat nicht vor, sich aus der Finanzierung zurückzuziehen. Das weiß auch die Landesregierung. Ich zitiere: „Als Ministerium sind wir am Runden Tisch ,Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen‘ von Bundesfamilien- und -frauenministerin Lisa Paus beteiligt. In den entsprechenden Arbeitsgruppen zur weiteren Entwicklung und Ausgestaltung der Regelungen und der Finanzierung wirken wir mit.“ Frau Ministerin Touré, hakt es etwa in der Kommunikation mit Ihrer Kollegin, der grünen Bundesministerin Paus? Sollten Sie hier einen Konflikt haben, bitte ich Sie herzlich, diesen nicht auf dem Rücken schutzsuchender Frauen auszutragen. (Beifall FDP und SSW) In Ihrem – zum Glück angepassten – Antrag war diese Forderung an den Bund übrigens der einzige inhaltsreiche Punkt. Der Antrag war wirklich dünne Suppe. Wir haben uns gemeinsam im letzten Jahr darauf geeinigt, dass wir die Finanzierung der Frauenhäuser und Frauenfacheinrichtungen auch auf Landesebene stärken müssen. Wir Freie Demokraten haben im Januar deswegen die folgenden Anträge gestellt: erstens auf die Überführung der bisher jährlich neu über den Haushalt zu bewilligenden 750.000 Euro zur Förderung von Frauenfacheinrichtungen in den kommunalen Finanzausgleich. Da sage ich ganz ehrlich: Ich danke Ihnen für die Übernahme dieses Punktes von uns in Ihren jetzt neuen Antrag und dass Ministerin Touré ihre Zusage vom 18. Januar 2023 eingehalten hat. – Danke, Frau Ministerin! (Beifall FDP und SSW) Eine einheitliche Finanzierung der Frauenhäuser und Frauenfacheinrichtungen über das Finanzausgleichsgesetz gewährleistet eine verlässliche und bürokratiearme Finanzierung; das bete ich jetzt schon seit Jahren rauf und runter. Die wichtige Entfristung der Arbeitsplätze in den Frauenfacheinrichtungen wird somit endlich möglich. Das ist ei- (Annabell Krämer) ne wunderbare Nachricht für unsere Frauenfacheinrichtungen. Zweitens beantragen wir die Erhöhung der Zuweisungen zur Förderung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen gemäß § 23 FAG um weitere 1,25 Millionen Euro durch eine Erhöhung der Finanzausgleichsmasse. Drittens haben wir eine jährliche Dynamisierung dieser zusätzlichen Mittel und der umgeschichteten Mittel um 2,5 Prozent gefordert. Für die Dynamisierung der umzuschichtenden Mittel sorgen Sie heute; auch dafür gilt Ihnen mein ganz herzlicher Dank. Durch zusätzliche Frauenhausplätze und gestiegene Betriebskosten ergibt sich jedoch schon lange ein Finanzierungsdefizit. Es muss endlich gewährleistet sein, dass auch die Mitarbeiter in unseren Frauenhäusern anständig nach TVöD vergütet werden können. Die geforderten zusätzlichen Mittel hierfür lehnen Sie jedoch weiterhin ab. Dabei hat die Ministerin am 18. Januar 2023 in der Landtagsdebatte auch zu dieser Forderung von uns Freien Demokraten wie folgt Stellung bezogen – ich zitiere –: „Die FDP macht in ihrem Antrag sehr gute finanzielle Vorschläge, die aber leider für den Haushalt 2023 nicht mehr umsetzbar sind, für den Haushalt 2024 aber schon.“ (Ein Handy klingelt)
