18. Sitzung (WP20)
27.01.2023 · 178 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: CDU (26)SPD (22)FDP (21)GRÜNE (13)SSW (10)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die Sitzung. Ich bitte Sie alle, sich zu erheben. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, heute, am 27. Januar, ist der Tag des Gedenkens an die Opfer der nationalsozialistischen Terrorherrschaft. Wir haben gestern Abend in einem sehr würdigen Rahmen der Opfer gedacht und durch den profunden Vortrag von Herrn Professor Danker vor Augen geführt bekommen, wie die Mechanismen des nationalsozialistischen Machtapparats hier in Schleswig-Holstein gewirkt und leider auch funktioniert haben. Ich danke nochmals allen, die zu der gestrigen Feierstunde beigetragen haben. Vergessen wir niemals das, was damals geschah, und vergessen wir vor allem nicht die Menschen, die dem Massenmord, der Verfolgung und der Unterdrückung der Nazis zum Opfer gefallen sind. Ich bitte Sie um ein kurzes Gedenken. – Ich danke Ihnen. Nach Mitteilung der Fraktionen sind nach wie vor erkrankt die Landtagspräsidentin Kristina Herbst, von der CDU-Fraktion Katja Rathje-Hoffmann, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Jasper Balke und Bina Braun und von der SPD-Fraktion Birgit Herdejürgen. Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen nach wie vor gute und schnelle Genesung. (Beifall) Von der Landesregierung ist zunächst Frau Ministerin Prien beurlaubt, die aus aktuellem Anlass heute Morgen die Berufliche Schule in Neumünster besucht, an der die beiden bei dem Messerattentat im Zug getöteten Jugendlichen Schülerin und Schüler waren. Von der CDU-Fraktion haben nach § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung folgende Abgeordnete mitgeteilt, dass sie an der Teilnahme der heutigen Sitzung verhindert sind: Lukas Kilian ab 12 Uhr, Manfred Uekermann ganztags und Anette Röttger auch ganztags. Die Besuchergruppe ist noch nicht da. Dann fangen wir an mit Tagesordnungspunkt 27, den ich hiermit aufrufe: Mit der Vor-Ort-für-dich-Kraft den Zusammenhalt in Schleswig-Holstein stärken Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/585 Mehr soziale Ansprechpersonen in den Gemeinden – eine Hilfe für Ältere und Menschen, die sozialer Unterstützung bedürfen Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/629 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst für die SPD-Fraktion deren Fraktionsvorsitzender Thomas Losse-Müller.
Thomas Losse-Müller SPD
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie es mich gleich vorwegnehmen: Der Name „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ sorgt auch in unseren Reihen immer noch für Diskussionen. Da ist marketingtechnisch wahrscheinlich noch ein bisschen Luft nach oben. Aber damit sind wir nicht allein. (Christopher Vogt [FDP]: Waren Sie schon Pizza essen?) – Leider waren wir noch nicht Pizza essen. Die Lösung war noch nicht dabei. Die Kernidee taucht in Schleswig-Holstein auch heute schon unter vielen Namen auf, bei den Dorfkümmerinnen und -kümmerern der Akademie für ländliche Räume, dem psychosozialen Quartiersmanagement der Sozialen Stadt und in der Diskussion um die Community Health Nurse. Viele verbinden mit der Idee noch die damals kirchlich getragenen Gemeindeschwestern, die es überall im Land gab. Ich bin im letzten Jahr einigen Frauen begegnet, die vor der Pflegereform noch als Gemeindeschwestern gearbeitet haben und seitdem versuchen, das Konzept irgendwie unter anderem Namen aufrechtzuerhalten, als Allgemeiner Sozialer Dienst in Owschlag oder im Rahmen der Arbeit der Diakoniestation in Uetersen. In Rheinland-Pfalz und Hessen investieren verschiedenfarbige Landesregierungen – Ampel und Schwarz-Grün – bereits wieder in diese Idee unter den Namen Gemeindeschwester+ oder Gemeindepflegerinnen und -pfleger in Hessen. Viele Namen, aber eine Idee: die Lücke, die in unseren Sozialsystemen entstanden ist, durch eine Kraft zu füllen, die vor Ort für die Menschen da ist, (Thomas Losse-Müller) (Beifall SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die sich kümmern kann, die hilft, die vorbeischaut und die organisiert. Es geht um den Menschen, dessen Leistung kein isoliertes und kodiertes Produkt ist. Wir haben in den vergangenen Jahrzehnten alle Formen der sozialen Hilfen professionalisiert, aber wir haben sie dabei von den Menschen weg organisiert. Damit ich Hilfe erhalte, muss ich in ein Produkt passen. Mir ist aus den vielen Gesprächen eine Geschichte besonders im Kopf geblieben. Bei der Diakonie Altholstein rief mal ein Pfarrer an, der Unterstützung für einen Mann organisieren wollte, der ihn angesprochen hatte. Die Diakonie fragte, welche Pflegestufe er habe. – Er hatte keine. Hat er eine Behinderung? Da gibt es dann ein spezielles Beratungsangebot. – Keine Behinderung. Migrationshintergrund? Da hätte man gleich auf die Fachberatung verweisen können. – Nein. Geldprobleme? Dafür hätte es die Schuldnerberatung gegeben. – „Nein, auch keine Geldprobleme“, sagte der Pfarrer: „Sein Betrieb wurde geschlossen, und er braucht jetzt einfach einmal jemanden zum Reden.“ Das ist die Lücke, die wir schließen müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD) Wir wissen alle, dass der demographische Wandel, Individualisierung und Mobilität die familiären Strukturen geschwächt haben. Kinder ziehen weg, und auch die Vereine, die sozialen Strukturen, die das hätten auffangen können, werden schwächer. Präventive Angebote erreichen vor allen Dingen arme Menschen nicht. Wir brauchen einen aktiven Staat, der hingeht und hilft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich entnehme dem Antrag der Regierungskoalition, dass Sie diese Analyse teilen. Wir sind da wirklich alle nahe beieinander. Das ist auch kein Wunder, weil es überall ein Thema ist. Aber was Ihrem Antrag fehlt, ist die Bereitschaft, als Land zu handeln. Ich bin der festen Überzeugung, dass sich diese Investition lohnt. Es sind genug Mittel im System. Wir haben jede Menge Mittel in den sozialen Hilfen. Die 100 Stellen werden rund 5 Millionen Euro kosten. Das entspricht noch nicht einmal den Investitionskosten für ein stationäres Pflegeheim. Wenn es uns gelingen würde, dass diese 100 Kräfte jedes Jahr jeweils nur fünf Menschen ermöglichen, länger mobil zu bleiben und alleine zu Hause glücklicher und eigenständiger zu leben, dann hätte sich dieses Projekt auch finanziell schon gelohnt. Deshalb wollen wir vorangehen. Ja, dauerhafte Strukturen brauchen am Ende auch eine dauerhafte Finanzierung. Und ja, das wird nur mit einer weiteren Reform im Bund gehen. Lassen Sie uns dafür gemeinsam streiten. Auch heute gibt es schon Möglichkeiten, diese Dinge zu finanzieren. Das zeigt Rheinland-Pfalz, das zeigt Hessen. Sie müssen sich trauen, den ersten Schritt zu machen. Warum bringen wir nicht den gleichen Mut auf, den schon einige Kommunen und einige Träger aufgebracht haben? Viele der Projekte werden von der Deutschen Fernsehlotterie bezahlt. Aber wir können doch nicht Daseinsvorsorge einem Glücksspiel überlassen. Dieser vielversprechende Lösungsansatz darf nicht im Morast von irgendwelchem Zuständigkeitsgeschacher versinken. Dazu würde Ihr Antrag leider beitragen. Trotzdem: Lassen Sie uns diskutieren. Wir beantragen Ausschussüberweisung und freuen uns auf die gemeinsame Diskussion. – Danke schön. (Beifall SPD und SSW)
Peter Lehnert
Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Werner Kalinka das Wort.
Werner Kalinka CDU
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gedanke, durch Gemeindeschwestern soziale, pflegerische und gesundheitliche Ansprechpartner in den Kommunen zu haben, also vor Ort, ist gut und richtig. Ich weise allerdings die Aussage von Ihnen, Herr Losse-Müller, mit unserem Antrag würde er im Morast versinken, entschieden zurück. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gab sie schon früher, das haben Sie offenbar noch gar nicht richtig drauf. (Zuruf Thomas Losse-Müller [SPD]) – Das haben Sie gerade eben nicht gesagt. Es gab sie schon früher. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Sie waren wichtige und geschätzte Bezugspersonen, vor allem für Ältere. Trotz vieler Hilfssysteme – und da stimmen wir in der Analyse überein – ist festzustellen, dass die Zeit für das Menschliche knapper wird und die Einsamkeit bei vielen zu- (Werner Kalinka) nimmt. Allerdings glaube ich, dass es deutlich überspitzt ist, zu sagen, dies sei „wegorganisiert“ worden. Das ist es nicht. So sollten wir weder mit den Verbänden im sozialen Bereich noch mit anderen umgehen und über sie sprechen. So ist das nicht. Das wurde nicht wegorganisiert, aber es gibt viele Probleme, die sich immer weiter entwickeln. Das ist ein ziemlicher Unterschied. (Vereinzelter Beifall CDU und Beifall Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir möchten, dass auch Ältere und Sozialbedürftige würdevoll in ihrer gewohnten Umgebung wohnen und bleiben, dass sie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben führen können – das alles steht in unserem Antrag –, und die Angebote dazu werden immer wichtiger. Altersgerecht älter werden, ist ein wichtiger Punkt, und das ist möglich. Schauen Sie mich an. Meine Damen und Herren, es geht hier nicht um das Markentechnische. Es geht um Inhalte. Eine Gemeindeschwester ist eine Kümmerin. Ich will nur kurze Stichworte nennen: Hilfebedarf erkennen, präventiv schauen, wo die Probleme sind, im bestimmten Umfang leichte Pflege selbst leisten, Kontakte herstellen, Fahrten zu Praxen, zu Kliniken und zum Einkaufen, Behördengänge unterstützen, vielleicht auch bei der Digitalisierung unterstützen – ich frage mich, wie man sonst manche Erklärungen abgeben soll –, Kontakte, Gespräche und Gemeinschaft pflegen. Das könnte auch motivieren, zum Beispiel das Interesse am kulturellen Leben wieder zu wecken oder daran teilzunehmen. Oder sie könnte auch leichte handwerkliche Arbeiten wahrnehmen. Man muss ja nicht immer viel Geld für das Auswechseln der Glühlampe bezahlen. Oder sie könnte einfach nur zu einem Gespräch zusammenführen oder als Vertrauensperson wirken. Es gibt also mindestens zehn, zwölf Punkte, die ich auf die Schnelle nur anreißen kann, für die eine Gemeindeschwester, wie auch immer sie genannt wird, inhaltlich etwas tun könnte. Und das ist für mich keine markentechnische Frage, sondern eine inhaltliche Frage. Ja, leider wird die Einsamkeit immer größer. Die Hektik der Zeit, der Druck auf die Familien, das alles hinterlässt Spuren in Gesellschaft und in Familien. Darum kann sich jemand kümmern, eben eine Kümmerin. Es ist schon sehr wichtig, dass man gerade mit älteren Menschen das Gespräch führt, dass man dafür Zeit hat, dass man zuhört, dass man Menschen in der Einsamkeit nicht allein lässt. All dies ist eine mögliche Aufgabenstellung, der wir uns auch stellen wollen. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Natürlich müssen wir über die Finanzierung reden. Es ist für Sie als Opposition natürlich nicht schwer, zu sagen: Schafft ihr einfach mal 100 Stellen als Anfang für dreieinhalb Jahre! Klar, es ist nicht schwer, das zu Papier zu bringen. Herr Losse-Müller, in unserem Antrag steht nicht, dass wir ein Engagement des Landes grundsätzlich ablehnen. Das steht nirgendwo drin. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) – Wenn Sie etwas zu sagen haben, dann melden Sie sich doch einfach zu Wort. Es ist schwer zu verstehen, was Sie von dahinten dazwischenreden. (Zuruf CDU – Weiterer Zuruf Beate Raudies [SPD]) – Ich habe einmal gehört: Lautstärke ersetzt keine Argumente. Das gilt besonders für Sie. (Beate Raudies [SPD]: Machen Sie mal weiter so, Herr Kalinka! Ich kann das ab!) Wir müssen uns zum Beispiel mit den Verbänden überlegen, ob wir eine Anbindung an Familienzentren vornehmen, in denen ja jetzt schon vieles geschieht. Es geht um die Sozialverbände. Es geht um Ältere, aber es geht nicht allein um Ältere. Es geht um alle, die unterstützungsbedürftig sind. Ich zitiere aus unserem Antrag: „Wir bitten die Landesregierung, diese Initiativen und die Tätigkeit genannter sozialer Ansprechpersonen vor Ort zu unterstützen. Darüber hinaus ist der Bund in der Pflicht, vor allem bei der Finanzierung zu unterstützen.“ Das ist inhaltlich eine klare Aussage, die wir hier treffen. Ich hoffe doch, dass Sie dies zur Kenntnis nehmen. Herr Losse-Müller, Ihre Aussage, uns fehle die Bereitschaft, als Land zu handeln, ist schlichtweg falsch. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Herr Kollege Kalinka, kommen Sie bitte zum Schluss. Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Werner Kalinka CDU
Herr Präsident, ich habe Ihre Botschaft verstanden. – Gern wollen wir dies vertiefen. Deswegen werden wir zustimmen, beide Anträge an den Sozialausschuss zu überweisen und dort vielleicht sogar eine ausführliche Anhörung durchzuführen, um alle Gesichtspunkte zu hören. Wir werden unserem Grundsatz folgen: Wir helfen, wo nötig. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und FDP)
Peter Lehnert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Abgeordneten Eka von Kalben das Wort.
Eka von Kalben GRÜNE
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich mich auf diesen Antrag vorbereitet habe, ist mir eingefallen, wie es beim ersten Lockdown war. Bei uns im Dorf, und ich nehme an, bei euch im Dorf war das ähnlich, haben sich junge Leute gefunden, die gesagt haben: Wir klingeln jetzt mal bei Nachbarn und fragen, ob wir beim Einkaufen helfen dürfen. Das war für beide Seiten ein echt schwieriger Weg. Die jungen Leute hatten ein bisschen Angst. Ich habe mit manchen darüber gesprochen. Die älteren Leute waren ein bisschen überrascht, wer da vor der Tür steht. Das war eine total hilfreiche Aktion. Sie hat vielen Menschen geholfen. Vor Kurzem habe ich darüber gesprochen, weil es um diesen Antrag ging. Es haben sich tatsächlich Kontakte ergeben, die jenseits des Lockdowns geblieben sind, weil man auf einmal festgestellt hatte: Die alten Leute sind ja total nett, und das gilt auch andersherum. Die brauchen auch Hilfe, wenn Corona nicht da ist. Die brauchen Hilfe beim Einkaufen, die brauchen Hilfe bei manchen Behördengängen, die brauchen unter Umständen auch Hilfe durch ein Gespräch. Es ist unbestritten, dass das Thema Einsamkeit – übrigens nicht nur für Seniorinnen und Senioren, sondern auch für Menschen mit Behinderungen und Menschen, die mit kleinen Kindern allein zu Hause sind – ein Problem ist. Ich denke gerade an die Ukrainerinnen und Ukrainer. Wenn diese eine Wohnung bekommen und sich im ersten Moment darüber freuen, dann merken sie im zweiten Moment, dass das auch ganz schön einsam sein kann, wenn man zu zweit in so einer Einzimmerwohnung lebt. Also: Der Bedarf ist unbestritten. Insofern: Liebe SPD, vielen Dank für die Initiative hier im Landtag. (Werner Kalinka [CDU]: Das haben wir im Koalitionsvertrag!) – Herr Kalinka, lassen Sie mich bitte ausreden. Ich danke für die Initiative hier im Landtag. Wir haben einen guten Änderungsantrag vorgelegt, und – jetzt hören Sie zu! – wir hatten das aber auch schon im Koalitionsvertrag stehen. Insofern ist das keine neue Initiative. Lassen Sie mich einfach ausreden, ehe Sie sich ärgern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD] – Weitere Zurufe) – Ich möchte hier einfach einmal ausreden dürfen. Vielen Dank.
Peter Lehnert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich unterstütze ausdrücklich die Rednerin bei der Bitte, ihr Aufmerksamkeit zu schenken. Zwischenrufe sind grundsätzlich zulässig. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch erwünscht!) – Genau, wenn aber dadurch der Redefluss konsequent unterbunden wird, dann macht das keinen Sinn.
Eka von Kalben GRÜNE
Danke schön. – Also, es steht im Landeskoalitionsvertrag, es steht im Bundeskoalitionsvertrag. Das hat tausend verschiedene Namen, das haben Sie schon genannt. Die SPD versucht jetzt mit einer Initiative, die Schwarmintelligenz der Bevölkerung zu nutzen, um einen Namen zu finden. Es geht aber nicht um den Namen. Uns geht es um dies, und deshalb werbe ich um Zustimmung zu unserem Antrag: Ehe wir sagen, wir haben 100 Stellen – von denen wir auch noch nicht wissen, wie wir sie finanzieren, aber sei es drum – für drei Jahre für 700.000 Seniorinnen und Senioren in über 1.000 Gemeinden in Schleswig-Holstein – das wäre eine Hilfe, gar keine Frage –, stelle ich mir aber die Frage: Wie erreichen die Menschen, die sie brauchen, diese Stellen? Welche Profession sollen sie haben? Welche Strukturen gibt es jetzt schon, gibt es vielleicht Doppelstrukturen? Wer bezahlt was? Ich glaube, wir müssen uns das – deshalb bin ich sehr dankbar darüber, dass Herr Kalinka eine Überweisung vorgeschlagen hat – insgesamt anschauen, ehe wir jetzt sagen, dass wir 100 Stellen schaffen, (Eka von Kalben) die für irgendwelche Stadtteile und Kommunen nach irgendwelchen Kriterien ausgeschrieben werden; wir brauchen ein Gesamtkonzept. Sie haben das neue Rechtsgutachten zur Altenpflege zu § 71 SGB XII, wahrscheinlich heute auch bekommen. In diesem wird deutlich gemacht, dass es sogar die Verpflichtung des Staates ist, genau solche Kümmerinnen und Kümmerer einzustellen. Es geht nicht nur darum, die Menschen zu pflegen, zu waschen und ihnen Medizin zu bringen, sondern es geht auch darum, dass wir in unserer Gesellschaft dafür sorgen müssen, dass die Menschen Zuwendung und Unterstützung in ganz vielen Lebensbereichen bekommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Insofern wäre es bei dieser wichtigen Frage, bei der wir die Kommunen mit an Bord haben müssen, bei der wir als Land uns beteiligen müssen, bei der der Bund mit an Bord ist, wirklich gut, wenn wir uns weder über den Namen streiten noch darüber, wer als Erster wann, wo, welche Initiative hatte, sondern versuchen – das können wir uns ja einmal vornehmen –, im Ausschuss gemeinschaftlich eine gute Lösung für Schleswig-Holstein hinzubekommen. – Dafür werbe ich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Peter Lehnert
Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Kollegen Dr. Heiner Garg das Wort.
Dr. Heiner Garg FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin zunächst einmal der Kollegin von Kalben für ihren Beitrag ausgesprochen dankbar, weil sie ein paar Dinge klargestellt hat. Ich habe mich bei beiden Anträgen gefragt, wohin es denn gehen soll. Reden wir eher über den – wenn man in den angelsächsischen Bereich schaut – Home Attendant oder reden wir über die Community Health Nurse? Es gibt viele Begriffe, aber die machen nicht alle dasselbe. Wenn wir über die Community Health Nurse, die übrigens im Koalitionsvertrag der Ampel explizit enthalten ist, reden, dann reden wir über hochprofessionalisierte Pflegekräfte – wenn man einmal ins Ausland schaut –, die einen Masterabschluss haben. Deshalb ist es notwendig, sich darüber im Klaren zu werden, was wir wollen. Im angelsächsischen Bereich ist die Aufgabendefinition sehr klar. Die hat der Oppositionsführer skizziert. Er hat gesagt: Lücken im bestehenden System schließen. Dazu braucht man dann aber auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, dazu braucht man die Pflegestützpunkte, und dazu braucht man die gesamte Struktur. Deshalb, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ich bin froh über die Ausschussberatung, weil wir uns vielleicht in den Ausschussberatungen verständigen können. Man muss ja auch nicht gleich über den großen Teich, das habe ich verstanden. Ich hatte ganz am Anfang vorgeschlagen, dass wir uns das System in New York City anschauen. (Heiterkeit SPD – Zuruf Christopher Vogt [FDP]) – Ja, weil es dort sehr differenzierte und spezialisierte Community Health Nurses gibt. Da gibt es die Home Care Nurse; da gibt es die Community Children Nurse; da gibt es die Community Mental Health Nurse, und da gibt es die Community Learning Disability Nurse mit klar definierten Aufgaben. Und da gibt es natürlich auch ergänzend den Home Attendant. Ich verstehe den Antrag der Koalition bisher – von der Aufgabenbeschreibung her – eher in Richtung Home Attendant gehend. Meine Damen und Herren, in Deutschland ist die Diskussion relativ jung. Ein paar Publikationen der Robert Bosch Stiftung helfen da weiter: Wo stehen wir, und wo soll es hingehen? Aber man braucht gar nicht über den großen Teich schauen, schauen wir einfach mal kurz nach Österreich. In Österreich laufen nämlich derzeit über 100 Pilotprojekte zur Community Health Nurse, übrigens, finanziert, Herr Kalinka, mit 54 Millionen Euro der Europäischen Union. Wenn man sich das anschaut, und das kann man beispielsweise sehr schön bei pflegen-online.de tun, worum es da geht, stellt man fest, es geht beispielsweise um präventive Hausbesuche bei über 75-Jährigen, es geht um die Entlastung von pflegenden Angehörigen, es geht um die Begleitung von Menschen mit chronisch-somatischen Erkrankungen, es geht von der Behandlung von Schlafstörungen ohne Medikamente über die Einsamkeit bis hin zum Verbandwechsel. Da gehört es dazu, Angehörige in pflegerischen Fragen zu beraten, und zwar vom Haltegriff im Bad bis zur nichtmedikamentösen Schmerzlinderung. Die Community Health Nurse in Österreich soll vor allem eins sein, nämlich gesundheitskompetent. Und auch hier gilt die typische Qualifikation: gute Pflegeausbildung bis hin zum Masterabschluss. (Dr. Heiner Garg) Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, brauchen wir eine abgeschichtete Diskussion, welche Lücken in unserem System gefüllt werden sollen. Ich glaube auch, Herr Oppositionsführer, dass es keine Frage des Branding ist, auch wenn ich keine Berührungsängste mit Anglizismen habe, weil inzwischen fast jeder weiß, was man sich unter einer Community Health Nurse vorstellt. Ich finde auch die Bezeichnung Gemeindeschwester+ in Rheinland-Pfalz zutreffend. So alte Menschen wie ich kennen die Gemeindeschwester und die Sozialstationen noch. Also, ich bin vor Inkrafttreten der Pflegeversicherung sozialisiert worden. (Serpil Midyatli [SPD]: Nein, wir fühlen uns gar nicht angesprochen! – Zuruf Sandra Redmann [SPD]) – Ich habe nur von mir gesprochen, Frau Redmann, und nicht – – (Werner Kalinka [CDU]: Es hat nicht geschadet! – Heiterkeit) – Ok, ich ziehe das zurück, weil sich die Kollegin, die mit mir in den Landtag eingezogen ist, angesprochen fühlt. Das wollte ich nicht. Ich möchte wirklich bei dieser zentralen Frage, bei der es um die Versorgungssicherung unserer Bevölkerung geht, dazu aufrufen, genau das zu machen, wozu die Kollegin von Kalben angeregt hat, nämlich, zu versuchen, unideologisch und scheuklappenbefreit darüber nachzudenken, wie wir die existierenden Lücken – die sind beschrieben worden – tatsächlich schließen können. Aber bitte, nicht entprofessionalisiert, sondern selbstverständlich so, dass sie dauerhaft in eine professionalisierte Struktur hineinpassen. Ich glaube, dann findet man auch eine Lösung und genügend Menschen, die bereit sind, eine so anspruchsvolle Tätigkeit, die viel Fachwissen, aber möglicherweise noch ein bisschen mehr Empathie und Menschenfreundlichkeit braucht, auszuüben. Mir wäre es zum Beispiel sehr recht, wenn dafür – um auf Landesebene etwas auszuprobieren – der Versorgungssicherungsfonds nochmal aufgestockt wird, um an den Start zu gehen, gern auch gemeinsam mit dem Bund. Ich wiederhole abschließend: Der Bund hat sich die Einführung der Community Health Nurse bereits in den Koalitionsvertrag geschrieben. Wenn wir es bis zum Ende der Legislaturperiode schaffen, ein Netz zu spannen, damit Menschen nicht in diese Versorgungslücken fallen, dann haben wir jedenfalls alle etwas zur Versorgungssicherung beigetragen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, CDU, SPD und SSW)
Peter Lehnert
Für die SSW-Fraktion erteile ich das Wort dem Kollegen Dirschauer.
Christian Dirschauer SSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich vorwegzunehmen: Aus Sicht des SSW ist dieser Antrag nicht nur richtig und sinnvoll, sondern auch überfällig. Vielen Dank, liebe SPD. (Beifall SSW und SPD) Ich habe schon in früheren Debatten auf die großen gesellschaftlichen und sozialen Herausforderungen hingewiesen, die nicht erst im Zuge der Pandemie gewachsen sind. Wir beobachten seit Jahren, dass soziale Strukturen in Städten und im ländlichen Raum aus unterschiedlichen Gründen schwächer werden. Immer mehr Menschen leben allein, Familien werden kleiner, und ihre einzelnen Mitglieder leben häufig weiter voneinander entfernt. Eine wirklich gravierende Auswirkung ist ganz ohne Frage die zunehmende Einsamkeit immer größerer Teile der Bevölkerung. Dass wir auf diese gesellschaftlichen Veränderungen auch neue politische Antworten brauchen, steht für uns als SSW daher völlig außer Frage. Wir wissen, dass Einsamkeit ein vielschichtiges Phänomen mit unterschiedlichsten Ursachen ist. Gleichzeitig sind Einsamkeit und soziale Isolation durch die Pandemie zwar sichtbarer geworden, aber alles andere als neu. Doch das Ausmaß ist mittlerweile auf einem alarmierenden Niveau. Fast jeder sechste Mensch zwischen 45 und 90 Jahren fühlt sich einsam. Damit wird deutlich, dass viel mehr Menschen unter ungewollter Einsamkeit leiden, als man unmittelbar annimmt. Damit wird auch deutlich, dass es höchste Zeit war, sich hier als Landtag auf den Weg zu machen. Ich erinnere an meinen Antrag zum Monitoring von Einsamkeit und Isolation und an die entsprechende Debatte vor etwa einem Jahr. Ich halte fest, dass wir dringend detaillierte Daten für Schleswig-Holstein brauchen, (Beifall SSW und SPD) (Christian Dirschauer) denn diese länderspezifischen Daten sind Grundlage und Voraussetzung dafür, effektiv handeln und Einsamkeit vorbeugen beziehungsweise überwinden zu können. Ich hoffe sehr, dass es uns hier sehr bald gelingt, konkrete Zahlen zu erhalten. Die Aufgabe, vor der wir hier als Gesellschaft und als Politik stehen, ist gewaltig. Da sind 100 hauptamtliche Vor-Ort-für-dich-Kräfte natürlich eine dankbare und griffige Forderung. Uns stellt sich allerdings nicht nur die Frage der Anschlussfinanzierung, sondern auch jene der regionalen Verteilung oder danach, ob hier Vollzeitstellen gemeint sind. Dazu scheint es angesichts der über 1.100 Gemeinden in Schleswig-Holstein wenig ratsam, dass sich einzelne Kommunen gleich für mehrere dieser Stellen bewerben können. Über diese Detailfragen müssen wir uns zeitnah im Ausschuss verständigen. Denn wir halten diesen Aufschlag, wie ich bereits eingangs gesagt habe, für richtig. Aber diese Fragen müssen eben vorab geklärt werden, damit diese sinnvolle Weiterentwicklung der Idee der Gemeindeschwester wirklich einen nennenswerten Effekt hat. Gerade weil die Not vor Ort oft groß ist, müssen wir die Dinge realistisch betrachten und darauf achten, keine übergroßen Erwartungen zu wecken. Die in Rede stehenden 100 Kräfte sollen vielfältige Aufgaben wahrnehmen. Sie sollen in erster Linie Lotsen, aber auch konkrete Kümmerer bei praktischen Problemen sein. Zu ihren Aufgaben zählt nicht nur aufsuchende Sozialarbeit oder die Vermittlung von pflegerischer Unterstützung, sondern auch die Stärkung einer aktiven Nachbarschaft und des Ehrenamts in der Gemeinde. Jede dieser Aufgaben ist für sich genommen unglaublich wichtig, und doch zeigt allein schon der Blick auf die Situation von Menschen, die Angehörige pflegen, dass diese 100 Vor-Ort-Kräfte nicht ansatzweise bedarfsdeckend sein können. Deshalb muss ich in aller Deutlichkeit sagen, dass das, was die SPD hier beantragt, total gut ist, aber eben nur ein Anfang sein kann. (Zuruf SPD: Ja!) Der Vergleich mit Dänemark lässt erahnen, wie dieser Teil der sozialen Infrastruktur ausgestaltet sein muss, wenn die zunehmende Vereinsamung und Isolation wirksam aufgefangen werden soll. Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, aber auch Alte oder pflegende Angehörige haben hier einen gesetzlichen Anspruch auf sehr ausdifferenzierte Hilfen. Sie können in aller Regel frei wählen, ob diese durch kommunale oder durch private Anbieter erbracht werden. Im Ergebnis aber sorgt der Staat dafür, dass Menschen mit Unterstützungsbedarf selbstbestimmt über ihre Hilfen entscheiden können und diese auch relativ unkompliziert erhalten. Natürlich ist die kommunale Struktur in Dänemark eine andere. Es wird dabei aber doch deutlich, dass hier sehr viel mehr Ressourcen für den Bereich der Quartiersarbeit aufgewendet werden. Wenn wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt wirksam stärken wollen, müssen wir uns zumindest ansatzweise an diesem Modell orientieren. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD, Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Heiner Garg [FDP])
Peter Lehnert
Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich der Kollegin Birte Pauls das Wort.
Birte Pauls SPD
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin dem Kollegen Dirschauer für den Aufschlag zu Dänemark sehr dankbar. Ich würde das gern mit einer persönlichen Geschichte unterstreichen. Meine Schwiegermutter ist kurz vor Weihnachten schwer gestürzt, aus der totalen Mobilität heraus von jetzt auf gleich quasi total immobil geworden und im Krankenhaus versorgt worden. Nach zehn Tagen konservativer Behandlung ist sie von einem Tag auf den anderen entlassen worden. Es wurde gesagt: Lisbeth, du kannst morgen nach Hause. – Dann rief die Kommune bei uns an: Wir möchten am nächsten Tag bitte um 9 Uhr in der Wohnung sein, damit ein Schlüsseldienst vorbeikommen kann. – Eine halbe Stunde später stand ein Wagen mit sämtlichen Hilfsmitteln vor der Tür, die Lisbeth eben braucht. Das hat die Fachschwester im Krankenhaus direkt bei der Kommune bestellt. Da war nicht noch ein Arzt dazwischen, der sowieso keine Ahnung von Pflegehilfsmitteln hat. (Zuruf CDU) Es war auch keine Krankenkasse dazwischen, die noch einmal prüft, ob man an der einen oder anderen Stelle sparen kann, sondern es wurde das geliefert, was nötig war. Dann kam die Fachkraft und sagte: Das ist alles da, jetzt kann Lisbeth aus dem Krankenhaus entlassen werden. – Zwei Stunden später war sie zu Hause. Ein Aufnahmegespräch hat stattgefunden, freundliches Lächeln in unsere Richtung. „Wir übernehmen jetzt!“, hieß es. Dann ist die Familie raus. (Birte Pauls) Das ist ein würdevoller Umgang mit Menschen, um im Quartier älter zu werden. Ich weiß, dass ich das alles nicht vergleichen kann, aber acht Hausbesuche am Tag verschaffen eine außerordentliche Sicherheit. Das geht, weil Pflege in Dänemark im Quartier organisiert wird. Im Quartier sind die Gesprächspartner, die versorgenden Pflegekräfte. Das macht eine enge Bindung und eine sichere Versorgung aus. Als wir damals in der Küstenkoalition den Demenzplan auf den Weg gebracht haben, habe ich mir das Ergebnis angeschaut, es eng begleitet und gesagt: Wenn wir das so umsetzen wollen, brauchen wir die – in Anführungsstrichen – gute alte Gemeindeschwester zurück. Damals wurde mir gesagt: Das geht nicht, weil es noch nicht so lange her ist, dass wir sie abgeschafft haben. – Ich glaube aber tatsächlich, dass es jetzt an der Zeit ist, genau das zu tun. Es ist egal, wie sie heißt, wir haben da noch ein Marketingproblem. (Heiterkeit Werner Kalinka [CDU]) Es ist aber wichtig, dass sie kommt und dass unterschieden wird zwischen den wirklich guten Einsätzen von ehrenamtlichen Kräften, die vor Ort tätig sind, Besuche machen und sich kümmern, auf der einen Seite, und auf der anderen Seite den wichtigen hochprofessionellen Pflegekräften, die das Ganze unterstützen und die sozialpflegerisch tätig sein können. (Vereinzelter Beifall SPD und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Es geht nämlich auch um das Vernetzen, darum, Dinge miteinander zu organisieren, Gemeinschaft zu organisieren. Essen auf Rädern ist gut, aber viel besser ist es doch, auf Rädern zum Essen gebracht zu werden, damit die Leute rauskommen und Gemeinschaft erfahren können. Auch um durch diesen ganzen Dschungel von Bürokratie durchzukommen und durchzulotsen, ist es notwendig, eine hochprofessionelle Person zu haben und eben nicht nur die reine Kümmerin, so ehrenhaft es auch ist. Beides ergänzt sich angesichts einer immer älter werdenden Gesellschaft sehr gut. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und hoffe inständig, dass wir an dieser Stelle wirklich etwas bewegen können. Der präventive Hausbesuch ist einmal abgelehnt worden, das tut mir sehr leid.
Peter Lehnert
Kollegin Pauls, Ihre Redezeit – –
Birte Pauls SPD
Vielleicht können wir das jetzt wieder in die Diskussion bringen. – Ich bedanke mich ganz herzlich. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt FDP)
Peter Lehnert
Das Präsidium ist sehr großzügig bei der Redezeitbemessung und auch bei den letzten Sätzen. Ich bitte aber alle Kolleginnen und Kollegen, die letzten Sätze in entsprechender Kürze zu halten. Das Wort hat jetzt für die Landesregierung die Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich über die Anträge des Parlaments, weil sie zeigen, wie wichtig dieses Thema ist. Einige von uns haben Glück und fühlen sich selten einsam, andere von uns vielleicht häufiger. Ich persönlich kann mich an viele Gespräche über Einsamkeit gerade während des Lockdowns erinnern. Auf einmal war das Thema Einsamkeit deutlich präsent. Einsamkeit ist ein subjektives Gefühl, bei dem die eigenen tatsächlichen sozialen Beziehungen nicht den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Es ist ein sehr vielschichtiges Thema, das bisher kaum definiert war. Erst seit Kurzem erhält es die wissenschaftliche und sozialpolitische Aufmerksamkeit, die es braucht. Einsamkeit ist nicht zuletzt ein schamhaftes Thema. Wer gibt schon gerne zu: „Mir geht es nicht gut, ich fühle mich einsam.“? Es zieht sich durch alle gesellschaftlichen Gruppen. Leider stellen wir gerade bei Seniorinnen und Senioren fest, dass sie dieses Thema zunehmend beschäftigt. Deswegen finde ich es gut, dass wir darüber sprechen, wie wir Einsamkeit strukturell begegnen können, wie wir Angebotslücken zwischen gesundheitlicher, pflegerischer und sozialer Unterstützung schließen können. In unserem Koalitionsvertrag haben wir das Ziel formuliert, in der Pflege wieder stärker vor Ort zu koordinieren und Ansprechperson vor Ort zu sein. Beispielhaft werden im Koalitionsvertrag die Community Health Nurse, die Gemeindepflegerin beziehungsweise der Gemeindepfleger, die Gemeindeschwester oder der Gemeindelotse genannt. (Ministerin Aminata Touré) Wir haben in Schleswig-Holstein bereits jetzt Angebote, die in die Richtung der Anträge gehen. Das sind zum Beispiel die circa 60 Dorfkümmerer. Sie unterstützen altersunabhängig Menschen im ländlichen Raum. Sie beraten, betreuen und begleiten zu Terminen. Im städtischen Raum gibt es professionelle wohnortnahe Unterstützung durch die Anlaufstellen Nachbarschaftshilfe in mehreren Kieler Stadtteilen. Wir haben die 13 Kompetenzteams des Landesnetzwerks „seniorTrainerin“ mit Angeboten gegen Einsamkeit. Es gibt die Pflegestützpunkte, die schriftlich, telefonisch und persönlich auch bei Hausbesuchen zu den Themen Leben und Wohnen im Alter sowie Pflege und Betreuung beraten. Es gibt die Nachbarschaftstreffs, zum Beispiel in Lübeck, Flensburg und Norderstedt, Orte, an denen man sich niedrigschwellig austauschen und begegnen kann. Das Angebot ist vielfältig, doch offensichtlich noch nicht vollständig. Trotz guter bestehender Strukturen und toller Menschen, die in diesen Strukturen großartige Arbeit leisten, gibt es Einsamkeit. Vor Kurzem hatte ich einen Termin mit dem DRK. Mit Frau Langner, mit Herrn Geerdts und mit Herrn Schmieder habe ich mich ebenfalls über diese Fragen ausgetauscht. Wir waren uns einig: Es braucht Angebote für das Leben und Wohlbefinden älterer Menschen außerhalb von Pflege. Deshalb finde ich es sinnvoll, dieses Thema im Ausschuss weiter zu diskutieren. Wie können wir bestehende Strukturen im Land weiterentwickeln und bekannter machen? Wie können wir das Thema Einsamkeit stärker als bisher in den Fokus nehmen? Wie können wir von der rein pflegerischen Versorgungsperspektive wegkommen und noch stärker auf Themen wie Einsamkeit und Wohlbefinden achten? Welche Strukturen braucht es dafür, und wie können diese finanziert werden? Im Bundeskoalitionsvertrag steht: „Professionelle Pflege ergänzen wir durch heilkundliche Tätigkeiten und schaffen u. a. das neue Berufsbild der ‚Community Health Nurse‘.“ Jede Form von niedrigschwelliger, präventiver und unbürokratischer Hilfestellung ist sinnvoll und notwendig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie uns deshalb gemeinsam unsere Kanäle nach Berlin nutzen, um deutlich zu machen, dass wir uns die Umsetzung des Bundeskoalitionsvertrages wünschen und sie erwarten. Wir werden nicht alle Fragen politisch beantworten können. Einige Debatten werden wir als Gesellschaft im Umgang miteinander beantworten müssen. Aber wir können uns dem Thema durchaus dahin gehend widmen, dass wir fragen, welche Strukturen wir in einer alternden Gesellschaft noch bereitstellen müssen. Mir ist es wichtig, gerade die Perspektive von Seniorinnen und Senioren selbst stärker in den Blick zu nehmen. Was wünschen sie sich neben den pflegerischen Aspekten? Ich möchte mich im Rahmen von Besuchen bei Senioren- und Seniorinnentreffs mit ihnen darüber austauschen, was sie mehr benötigen. Ich werde diese Eindrücke in unsere politischen Beratungen mitnehmen und freue mich deshalb über die Ausschussüberweisung. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Martin Balasus CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schwierig, auf die Lehrergewinnung einzugehen, wenn unsere Gedanken bei den ermordeten Schülern, bei ihren Familien und bei ihren Angehörigen sind. Ihnen allen gilt unser tiefes Mitgefühl. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, einmal unserer Ministerin zu danken, die heute Morgen vor Ort an der Schule war und mit den Schülerinnen und Schülern und den Lehrerinnen und Lehrern gesprochen hat. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lehrer zu sein, ist nicht immer leicht. Es ist aber ein ganz wichtiger Beruf. Ich persönlich finde, dass Lehrersein kein Beruf ist, sondern eine Berufung. Junge Menschen auf ihrem Weg zum Erwachsenwerden zu begleiten, sie zu prägen und sie zu fördern, das ist wundervoll und erfüllend. Dieser Dienst am Menschen und an der Gesellschaft verdient unsere Anerkennung und unsere Unterstützung. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist das, was wir alle tun können. Manche Stellschrauben kann aber nur die Politik stellen. Sie muss für die richtigen Rahmenbedingungen für gelingendes Lernen sorgen. Dazu gehört, dass der zunehmenden Mangel an Lehrkräften aufgehalten wird. Der Bedarf an Pädagoginnen und Pädagogen ist in den letzten Jahren noch gewachsen. Seit dem letzten Jahr sind 7.000 ukrainische Schülerinnen und Schüler gekommen. Auch durch Zuzug, eine sich verändernde Schülerschaft und eine sich verändernde Gesellschaft werden unsere Lehrerinnen und Lehrer zunehmend vor Herausforderungen gestellt. Eine Person vor 28 Kinder zu stellen, ist vielleicht nicht immer zeitgemäß; wir wollen, dass zunehmend in multiprofessionellen Teams gearbeitet wird. Zaubern kann leider keiner von uns. Maßnahmen, die wir jetzt ergreifen, um Studentinnen und Studenten zu gewinnen, fruchten erst in vielen Jahren. Deswegen müssen wir uns an Lösungen machen, die heute und morgen greifen. Dabei wollen wir nicht wie der vorliegende FDP-Antrag auf einzelne, überhastete Schnellschüsse setzen, sondern auf eine langfristige und vielschichtige Strategie zur Gewinnung neuer Lehrkräfte. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das wollen wir als Schleswig-Holstein im Übrigen auch nicht alleine tun, sondern gemeinsam mit allen anderen Bundesländern. Die Kultusministerkonferenz weiß um dieses große Problem: Das Thema wurde – nicht zuletzt von der KMK-Präsidentin 2022, unserer Ministerin Karin Prien – nicht totgeschwiegen, sondern gemeinsam mit der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der KMK angepackt. Denn die Gemengelage ist komplex, sodass sie einer umfassenden Strategie und keiner Einzelmaßnahmen bedarf. Wir bitten die Landesregierung daher, bis zum zweiten Quartal eine Handlungsstrategie zu entwickeln und uns vorzustellen. Enger Partner dabei wird die Allianz für Lehrkräftebildung sein, eine Institution, bei der sich Akteure aller drei Phasen der Lehrkräfteausbildung einbringen und zusammen Ideen entwickeln. Es wird hier eben nicht von oben verordnet, sondern gemeinsam an einem Strang gezogen. Das ist in Deutschland einmalig. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir benötigen dringend Maßnahmen, um die Studienabbrecherquote zu senken. Vielleicht könnte ein höherer Praxisbezug im Studium dazu beitragen, so wie es zum Beispiel an der Uni Flensburg der Fall ist. Ich selbst war im ersten Semester einen festen Tag an einer Schule und wusste daher genau, was im Berufsleben auf mich zukommt. Auch mehr Flexibilisierung im Referendariat, die Anerkennung ausländischer Abschlüsse, möglicherweise ein leichterer Laufbahnwechsel zwischen den verschiedenen Lehrämtern oder die Überprüfung von Sabbatical-Regelungen könnten wertvolle Beiträge leisten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Martin Balasus) Außerdem muss die Beratung zu den Studienfächern intensiviert werden, um Pädagoginnen und Pädagogen für diejenigen Fächer zu gewinnen, die wir so dringend brauchen, zum Beispiel Mathe, Physik und Musik. Warum nicht die Weiterqualifizierung für das Drittfach ausbauen, so wie uns das gerade bei Informatik gelungen ist? Das ist ein absolutes Erfolgsmodell. Selbstverständlich müssen wir uns auch die Frage stellen, wie wir aktuell mehr Menschen ins System bekommen können. Quer- und Seiteneinstiege gilt es daher zu fördern und auszubauen, jedoch – das betone ich ausdrücklich – mit damit einhergehenden Qualifizierungsmaßnahmen. Was unter Britta Ernst, der SPD-Bildungsministerin in Brandenburg, passiert, dass nämlich Bachelor-Absolventen, also Personen, denen der zweite Studienteil fehlt – der Master zum Beispiel –, als Lehrkräfte verbeamtet werden, halte ich für unverantwortlich. Daraus ergibt sich eine Zweiklassengesellschaft im Lehrerzimmer – die vollwertigen Lehrer mit hoher Besoldung und die „Hilfslehrer“, und – was noch viel schlimmer ist – das Ganze geht zulasten unserer Kinder. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) – Herr Habersaat, das noch zu verteidigen, finde ich ganz grob fahrlässig. (Zuruf Martin Habersaat [SPD] – Beifall CDU) Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht der Weg für Schleswig-Holstein. Wir setzen auf Qualität und arbeiten mit Nachdruck an der Quantität. Nur gut ausgebildete Kinder und Jugendliche haben die Chance auf ein unabhängiges, selbstbestimmtes Leben. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Für die FDP-Fraktion erteile ich das Wort deren Fraktionsvorsitzenden, Christopher Vogt.
Christopher Vogt FDP
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lehrkräfte haben einen der wichtigsten Berufe in unserer Gesellschaft, und sie wollten auch wieder einen der schönsten Berufe in unserer Gesellschaft haben. Wie in so vielen Bereichen ist auch hier der Fachkräftemangel ein zunehmendes Problem. Das Nachwuchsproblem betrifft vor allen Dingen die wichtigen MINT-Fächer – also den mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich – und die künstlerischen Fächer, während wir zum Beispiel im Fach Geschichte eine Quote von 300 Prozent haben, wenn man die Altersabgänge mit den Studierendenzahlen aus den verschiedenen Fächern vergleicht. Insofern wird sich das Problem in den nächsten Jahren erheblich verschärfen. Es muss massiv und schnell gegengesteuert werden, es muss umfassend daran gearbeitet werden, dass dieser Beruf wieder attraktiver und beliebter wird, damit mehr junge Menschen Lust darauf haben, Kinder und Jugendliche zu unterrichten. Gleichzeitig – den Punkt teile ich – muss die Qualität der Ausbildung möglichst hoch bleiben. Was in Brandenburg angedacht wird – natürlich ist die Lage dort prekärer als bei uns –, finde ich schon zweifelhaft. Ein entsprechender Handlungsplan ist längst überfällig. Wir werden dem Koalitionsantrag deshalb zustimmen. Die Punkte, die darin angesprochen werden, müssen beleuchtet werden. Sie sind ja auch sehr allgemein gehalten, deswegen kann man dem zum jetzigen Zeitpunkt zustimmen. Wir haben aber auch Zweifel daran, dass sie wirklich nennenswerte, große Fortschritte bei der Behebung des Fachkräftemangels bringen können. (Beifall FDP) Frau Ministerin, ich will den Punkt Teilzeit ansprechen. In Baden-Württemberg gab es dazu große Kontroversen. Man muss aufpassen, dass man nicht kontraproduktive Lösungen produziert. Wenn man Teilzeitmöglichkeiten für Lehrkräfte einschränkt – gerade für Frauen ist das ein großes Thema –, muss man aufpassen, dass der Schuss nicht nach hinten losgeht. (Beifall FDP, SPD und SSW) Es muss aber auch darum gehen, dass unsere aktuellen Lehrkräfte möglichst motiviert bleiben beziehungsweise noch stärker motiviert werden. Die Pandemie war eine enorme Herausforderung für viele Lehrerinnen und Lehrer, von denen sehr viele Außerordentliches geleistet haben. Man merkt in den Schulen nach wie vor, dass es erhebliche Nachwirkungen der Pandemie gibt. Die vielen Lehrkräfte, die hochmotiviert sind, sollen es bleiben. Da gibt es viele Baustellen: vernünftige Gebäude und Ausstattung, mehr Unterstützung bei Inklusion und Integration, die Lehrkräfte müssen sich wieder stärker auf den Unterricht konzentrieren können, vor allem in den Kernfächern, und wir brauchen kleinere Klassen. (Christopher Vogt) Meine Damen und Herren, besondere Leistungen sollten – wenn es nach uns geht – zukünftig stärker honoriert werden. Das könnte aus unserer Sicht ein wichtiger Baustein sein. Leistung muss sich auch hier lohnen. Uns geht es um eine entsprechende Berücksichtigung bei Beförderungen. Es gibt vielerorts bereits Ausgleichsstunden, zum Beispiel, wenn man eine AG leitet oder Vergleichbares tut. Das ist gut und sinnvoll. Wir finden aber, dass dies mit Blick auf den Fachkräftemangel nicht die einzige Möglichkeit der Anerkennung bleiben sollte. (Beifall FDP) In vielen Bereichen ist es völlig normal, dass überdurchschnittlicher Einsatz entsprechend honoriert wird. Dies sollte zukünftig auch im öffentlichen Dienst und ausdrücklich bei Lehrkräften nicht mehr weiter verpönt sein. Der Bund und viele Bundesländer, auch Schleswig-Holstein, haben dafür auch längst gesetzliche Grundlagen, die in der Regel bisher vor allem aus Kostengründen nicht angewendet werden. In Bayern und Sachsen ist dies anders. Immerhin gehören diese beiden Bundesländer in bundesweiten Bildungsrankings regelmäßig zu den erfolgreichsten Bundesländern. Herr Söder will jetzt auch verstärkt Lehrkräfte aus anderen Bundesländern abwerben. Dem sollten wir etwas entgegensetzen. (Beifall FDP) Wir schlagen Ihnen deshalb vor, dass das zuständige Bildungsministerium ein Konzept mit klaren, transparenten und sinnvollen Kriterien für die Zahlung von leistungsbezogenen Zulagen entwickelt. Beim Schreiben von Konzepten im Auftrag des Landtags ist das Bildungsministerium mittlerweile sehr geschult. Insofern werden die das hinbekommen. (Lars Harms [SSW]: Jetzt fangt ihr auch noch damit an!) – Auch wir fangen jetzt damit an; das Konzept hat sich bewährt. Ein Punkt, der im Vorfeld sehr kontrovers diskutiert wurde, ist das Thema besondere Leistungen von Lehrkräften, die auch bei Schülerleistungen messbar sind. Das ist mit Sicherheit der schwierigste und kontroverseste Punkt, den wir bewusst in die Debatte gegeben haben. Das soll ausdrücklich kein Fehlanreiz bei Benotungen sein. Es gibt ja Vergleichsarbeiten und andere Maßstäbe, die man dort ansetzen könnte. Da verkämpfen wir uns nicht. Die GEW in Schleswig-Holstein sollte ihren Mitgliedern etwas mehr zutrauen, als sie es in Statements bisher getan hat. (Beifall FDP) Frau Henke wittert Neoliberalismus, Herr Balasus wittert Populismus. Ich bin ja schon ein paar Jahre dabei – es haben noch nicht so viele CDU-Bildungspolitiker hinbekommen, Seite an Seite mit der GEW zu schreiten. Herr Balasus, herzlichen Glückwunsch dazu! (Beifall FDP – Martin Habersaat [SPD]: Was sagen die Philologen?) Meine Damen und Herren, man muss auch über die Belastung von Schulleitungen sprechen. Die brauchen auch mehr Unterstützung und Entlastung. Ich habe aber auch zur Kenntnis genommen, dass sich Frau Prien deutlich differenzierter geäußert und gesagt hat, es müsse im öffentlichen Dienst mehr Leistungsanreize geben. Wir beantragen die Überweisung unseres Antrags und des Alternativantrags in den Ausschuss. – Ich bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)
Jette Waldinger-Thiering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Kollegen Malte Krüger das Wort.
Malte Krüger GRÜNE
Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch unsere Gedanken sind heute Morgen natürlich bei den Eltern und Familien der ermordeten Schülerin und des ermordeten Schülers. Auch wir danken der Ministerin, dass sie heute gleich nach Neumünster an die Schule gefahren ist. (Beifall) „Wir wissen nicht mehr weiter. Uns fehlen jetzt mehrere Planstellen, unsere Schulleitung ist nur noch halb besetzt. Kurz gesagt: Wir brauchen mehr Lehrkräfte hier in Steinburg, in Dithmarschen, im ländlichen Raum an unseren Grund- oder Gemeinschaftsschulen.“ Das ist eine übliche Mail, die ich als jemand bekomme, der aus dem ländlichen Raum kommt und sich für Bildungspolitik einsetzt. Ja, mir tun diese Aussagen weh. Sie tun mir weh, weil ich den Frust und die Probleme vor Ort gut nachvollziehen kann. (Malte Krüger) Es ist ein Ärgernis, wenn ich als Lehrkraft unzählige Vertretungsstunden machen muss. Es ist ein Ärgernis für die Schülerinnen und Schüler, nicht den Unterricht genießen können, den sie verdient haben. Ja, das hat auch viel mit Bildungsungerechtigkeit zu tun, wenn ländliche Räume einen Nachteil bei der Versorgung mit Lehrkräften haben. Die Lösung dieser Probleme ist jedoch nicht einfach, und sie braucht vor allem eines, nämlich Zeit. Zeit haben wir aber an vielen Schulen nicht mehr, weil die Probleme schon längst angekommen sind. Mich ärgert, dass diese Probleme nicht schon vor Jahren stärker präventiv in Angriff genommen worden sind. Da meine ich jetzt nicht 2017. Wir konnten den Fachkräftemangel schon vorher antizipieren. Ich weiß, dass die Grünen die Konstante sind, sie waren in allen drei Regierungen der letzten Jahre vertreten. Ich sage das ganz selbstkritisch: Alle Fraktionen hätten diesem Thema mehr Raum bieten müssen. Trotzdem gab es in den letzten Jahren einige Maßnahmen, die Abmilderung schaffen: die erhöhte Besoldung für das Grundschullehramt, die Allianz für Lehrkräftebildung – das können allerdings nur erste Schritte sein. Weitere Maßnahmen für die Fachkräftegewinnung und -sicherung sind dringend notwendig. Nur so können wir qualitativ hochwertigen Unterricht sicherstellen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Martin Balasus [CDU]) Nur so können wir Schulabbrüchen entgegenwirken. Nur so können wir erheblich mehr Bildungsgerechtigkeit im Schulsystem erlangen. Uns allen ist bewusst, dass hier mehr passieren muss. Fachkräfte können natürlich nicht gebacken werden; das ist uns allen klar. Daher brauchen wir einen Handlungsplan, der effektive und effiziente Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung umfasst. Wir brauchen einen Handlungsplan, der schnell, gezielt und ganzheitlich ist und verschiedene Aspekte miteinander verbindet. Für uns Grüne sind dabei folgende Punkte besonders wichtig. Erstens: Maßnahmen zur Erhöhung des Studienerfolgs im Lehramtsstudium müssen erarbeitet werden. Für mich gehört dazu auch die Frage, ob wir nicht zu viele Studierende für die Sekundarstufe I mit hochabstraktem Mathestoff abschrecken, den sie im Unterricht nie brauchen. Darüber sollte man diskutieren. Zweitens: Wir brauchen leichtere Möglichkeiten des Lehramtswechsels, insbesondere von Gymnasien zu Gemeinschafts- und Grundschulen. Drittens: Wir brauchen die Qualifizierung von Personengruppen, die derzeit an Schulen ohne Lehramtsausbildung arbeiten. Das ist aber nicht alles. Im heute journal in der letzten Woche erzählte eine Studentin, dass man ihr in einer Vorlesung vom Lehrerberuf abgeraten habe, da er mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zum Burnout führe. Traurig, aber wahr. Diese Wahrscheinlichkeit muss gesenkt werden, und die Lehrkräfte müssen für den Erhalt ihrer psychischen Gesundheit in ihrer Resilienz gestärkt werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Studierende dürfen nicht dermaßen abgeschreckt werden. Mentale Gesundheit ist hier das Stichwort. Sensibilisierung von Führungskräften, Supervision und Coaching sind nur einige Punkte, die hier wichtig sind. Wir müssen Lehrkräfte außerdem stärker von Organisations- und Verwaltungsaufgaben entlasten. Hier erhoffe ich mir wertvolle Ergebnisse von der Erprobung der Verwaltungsleistungen. Die Ergebnisse müssen dann schnell in konkrete Entlastungen überführt werden. Schülerinnen und Schüler müssen noch stärker informiert und motiviert werden, damit sie sich für den Lehrerinnen- und Lehrerberuf entscheiden, sonst können wir uns die Kapazitätserhöhungen an den Universitäten sparen. Außerdem müssen sie auch dahin gehend beraten werden, sich nicht vorwiegend für ein Lehramt an Gymnasien, sondern auch für ein Lehramt an Gemeinschaftsschulen zu entscheiden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich appelliere da eindringlich, dass hier mehr passiert. Es ist so einfach – wir müssen um jede Lehrkraft werben. Da ist das Bildungsministerium auch kommunikativ in einer besonderen Rolle. Ich sage das aus eigener Erfahrung: Ich persönlich habe mich von der Verwaltung nicht immer abgeholt gefühlt. Sie sehen, was daraus geworden ist: Jetzt halte ich hier Reden darüber. Ich glaube, dass wir uns das so nicht mehr leisten können, sondern dass wir wirklich um jede Lehrkraft kämpfen müssen. – Vielen Dank. (Malte Krüger) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Peter Lehnert
Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Kollegen Martin Habersaat das Wort.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Lehrkräftebildungsgesetz der Küstenkoalition hieß es in § 7: „Die Hochschulen, das IQSH, das SHIBB und Vertretungen der Schulen sowie der Lehramtsstudierenden bilden unter Einbeziehung des … IPN, des für Bildung zuständigen Ministeriums, des für Wissenschaft zuständigen Ministeriums … ein Gremium zur Beratung für Lehrkräftebildung. Es hat die Aufgabe der gemeinsamen Beratung, Koordinierung und Bewertung von Fragen der Lehrkräftebildung.“ Dieses Gremium tagte von 2017 bis 2022 zehnmal. Was meinen Sie: Wie oft konnte Frau Prien eine Teilnahme ermöglichen? – Gar nicht. Aber Frau Prien hatte zum Glück zwei Staatssekretäre. Die waren insgesamt – genau! – nullmal dabei. Mit der Allianz für Lehrkräftebildung präsentierte die Bildungsministerin zum Ende der letzten Legislaturperiode ein neues Gremium, das nun aber wirklich den Lehrkräftemangel anpacken sollte. Weil Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die Hoffnung auf ein besseres Morgen niemals aufgeben, haben wir zugestimmt. Ein Instrument für diese Allianz sind die Prognosen aus dem Lehrkräftebedarfsanalysetool. Das hat nach fünf Jahren Vorarbeit – es stand ja schon im ersten 100-Tage-Programm der Regierung Günther – nun endlich das Licht der Öffentlichkeit erblickt, und wir wissen, was wir vorher wussten: Die Lage ist dramatisch, besonders für die Gemeinschaftsschulen. Die Vorsitzende der Allianz für Lehrkräftebildung, Ilka Parchmann, hat sich netterweise bereits dem Bildungsausschuss vorgestellt und kürzlich in einem Interview erste Ansatzpunkte für die Allianz benannt. Hier lohnt sich ein genauerer Blick. Die Allianz für Lehrkräftebildung rät zum Beispiel, die Wege der Studierenden flexibler zu halten. – Das findet sich heute auch im Koalitionsantrag. Hört, hört! In meinen Worten: Als Teil der Lösung präsentieren CDU und Grüne jetzt, die von ihnen vorgenommene Trennung der Ausbildungsgänge von Gymnasial- und Gemeinschaftsschullehrkräften in Teilen wieder zusammenzulegen. Sie fegen die Scherben weg, die sie selbst angerichtet haben. Herzlichen Glückwünsch! (Beifall SPD und SSW) Ein zweiter Vorschlag Frau Parchmanns sind technische Assistenten für die Schulen, um Lehrkräfte von unterrichtsfernen Aufgaben zu entlasten. Davon finde ich im Koalitionsantrag und im Haushaltsentwurf: nichts. Dritter Punkt: Zu viele Menschen ohne ausreichende Qualifikation arbeiten an unseren Schulen. Ohne Qualitätssicherung, ohne Rückkopplung – Zitat Parchmann. Viele Lehramtsstudierende werden hier verheizt, neuerdings sogar sogenannte Nullsemester, also Menschen, die ihr Studium erst noch aufnehmen wollen. – Herr Balasus, das sind die, mit denen wir die Lösung in Brandenburg vergleichen müssen. Sie schicken Nullsemester an die Schulen und beschweren sich, dass in Brandenburg Bachelor-Studierende in ein Referendariat geschickt werden. (Martin Balasus [CDU]: Das kann man nicht vergleichen!) Was ist denn die bessere Alternative: qualifizierte Kräfte oder Studierende verheizen? (Beifall SPD und SSW – Martin Balasus [CDU]: Haben Sie eigentlich auch eigene Ideen?) Das Bildungsministerium lässt vorgestern tatsächlich die Falschmeldung verbreiten, in SchleswigHolstein fehlten nur 200 Lehrkräfte. Ich behaupte, es sind Tausende. (Beifall SPD – Widerspruch CDU) Wie wollen Sie eigentlich zu großen Lösungen kommen, wenn Sie die Größe des Problems verleugnen? Nicht zu den Empfehlungen gehört es übrigens, die Arbeitsbedingungen der vorhandenen Lehrkräfte zu verschlechtern und das Recht auf Teilzeit oder Sabbaticals einzuschränken. Das steht aber im Antrag der Koalition. Das darf doch nicht wahr sein: erst fünf Jahre nichts tun und nun auf Kosten der vorhandenen Lehrkräfte die selbst mit verursachten Probleme lösen wollen! – Ich glaube, es geht los. Nicht zu den Empfehlungen – das muss man auch sagen – gehören bisher Änderungen an der Besoldung der Lehrkräfte. Dienst nach Vorschrift ist in (Martin Habersaat) der Tat ein Schreckgespenst, das wir nicht sehen wollen, schon gar nicht an unseren Schulen. Da sehen wir allerdings zwei andere Ansatzpunkte. Erstens: ein gutes Betriebsklima: Wie jeder weiß, beginnt ein gutes Betriebsklima mit der Führungsebene. Denken Sie einmal darüber nach! Zweitens: An den Schulen begegnen mir Klagen zu den Arbeitsbedingungen deutlich häufiger als Klagen zur Besoldung. Es wäre also schön, wenn die Koalition mit ihrer Zweidrittelmehrheit ins Handeln käme und hier Fortschritte ins Werk setzte. Viele Lehrerinnen und Lehrer in Schleswig-Holstein haben sich für eine Teilzeitbeschäftigung entschieden, weil sie eine volle Stelle schlicht nicht mehr für schaffbar halten. Diese Menschen verzichten freiwillig auf Einkommen. Wenn man hier mehr Fachkräfte heben will, muss man sich die Arbeitsbelastung ansehen: Stundenverpflichtung, Korrekturaufwand et cetera. Was man nicht tun darf – da bin ich wieder am Anfang –, ist, das Recht auf Teilzeit zu beschränken. „Gut ausgebildete und engagierte Lehrkräfte sind das Fundament unserer Schulen.“ – Zitat aus dem CDU-Wahlprogramm – „Damit unsere Lehrkräfte weiterhin fachlich und pädagogisch hochwertige Arbeit in den Schulen leisten können, investieren wir in zusätzliche und verpflichtende Fortbildungen bei gleichzeitigen Unterrichtsentlastungen.“ Hört, hört! – Machen Sie einmal, Herr Balasus! Oder halten die Grünen Sie davon ab? Bei den Grünen steht im Wahlprogramm: „Damit Kinder und Jugendliche in immer heterogener werdenden Schulklassen und Lerngruppen bestmöglich und individuell gefördert werden können, benötigen Lehrkräfte mehr Unterstützung durch speziell ausgebildete Fachkräfte.“ Genauso ist es. Und das lässt die CDU nicht zu, oder was? – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und Sybilla Nitsch [SSW])
Peter Lehnert
Für die Fraktion des SSW erteile ich das Wort der Kollegin Jette Waldinger-Thiering.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon spannend, dass wir das Jahr 2023 wieder mit einer Debatte zum Leistungmuss-sich-lohnen-Konzept, zur leistungsbezogenen Besoldung von Lehrkräften, beginnen. Lehrkräftegewinnung durch umfassende Strategie zukunftsfähig aufstellen, Entlastung von Lehrkräften als Teil einer Gesamtstrategie für Lehrkräftegewinnung und -sicherung – eine ähnliche Debatte haben wir schon im Dezember 2022 geführt. Da stellt sich die Frage: Wie soll das Ministerium eigentlich arbeiten, wenn wir jeden Monat, zu jedem Plenum noch einmal von vorn anfangen? (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) De facto ist es einfach so – – (Christopher Vogt [FDP]: Die Ministerin beschwert sich über die Koalitionsanträge! Das finde ich schön!) – Nein, die Ministerin hat mir gerade eben zugestimmt. Das finde ich großartig, weil es doch genau das ist – nicht, weil sie mir unbedingt zustimmen soll. Kære venner, wir definieren jedes Mal wieder, dass uns Lehrkräfte fehlen. Jedes Mal wieder! Jeder hat seine Idee. Malte Krüger sagt: Die Grünen waren die Konstante in den letzten drei Legislaturperioden. – Ja, hat es geholfen? (Lars Harms [SSW]: Nö! – Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das habe ich auch sehr kritisch gesagt! – Beifall SSW) Das Problem, das wir wirklich haben, ist nicht, dass wir keine vernünftigen Prognosen haben, es sind nicht die Entwicklungen der Schülerzahlen, die geflüchteten Kinder, die 2015 und 2016 zu uns gekommen sind, oder die ukrainischen Kinder jetzt. Nein, es fing 2009/2010 an, als es keine Perspektive mehr für junge Menschen gab, die auf Lehramt studiert haben, weil wir keine Stellen hatten und nicht verbeamten konnten. Das heißt doch im Umkehrschluss: Wir müssen die letzten zwölf Jahre aufholen. Wir müssen wieder Perspektiven für die jungen Menschen schaffen, damit sie in diesem Beruf bleiben. Wir haben im Dezember 2022 darüber abgestimmt; der Antrag mit der Allianz für Lehrkräfte war auch gar nicht schlecht. Da waren ein paar Sachen drin, die ganz richtig sind. Wir können aber nicht, ohne zu denken, reingehen und sagen: Okay, wir wollen die vielen Lehrkräfte qualifizieren und auch die, die jetzt im System sind, die Quereinsteiger sind, oder vielleicht auch die Studierenden, die bei uns schon den Master gemacht haben. Noch einmal, kære ven- (Jette Waldinger-Thiering) ner: Ohne die hätten wir noch nicht einmal den Unterricht während Corona durchziehen können, weil wir die im System brauchen. Das heißt: Wir haben immer wieder die gleichen Themen, die wir diskutieren, aber es hat noch keiner die Unterrichtsverpflichtung diskutiert. Es hat noch keiner über Entlastung von Lehrkräften gesprochen, die sich genau diesen ganzen Aufgaben widmen – wie Klassenfahrten, Klassenleitung und so weiter. Deshalb, liebe FDP: Lehrkräfte nach Erfolg und Noten zu bezahlen – – (Christopher Vogt [FDP]: Nein, das habe ich nie gesagt!) – Das steht nun einmal so in eurem Antrag drin. Ich muss ganz ehrlich sagen, da werden wir zwei Kategorien von Kindern, von Lernständen haben – beziehungsweise: Das hat nichts mit Bildungsgerechtigkeit zu tun. (Christopher Vogt [FDP]: Quatsch!) – Doch, wir werden immer an dem einen Standort höhere Herausforderungen haben als an dem anderen Standort. Wir müssen aber ran und sagen, dass die Lehrkräfte für das, was sie extra machen, was den ganzen Alltag von Schule rund macht, eine Entlastung bekommen. (Beifall SSW)
Peter Lehnert
Kollegin Waldinger-Thiering, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Christopher Vogt?
Christopher Vogt FDP
Frau Kollegin, ich bin beeindruckt von den vielen Vorschlägen, die Sie hier für den SSW machen, aber ich wiese darauf hin: Was Sie gerade erzählt haben und was teilweise auch schon in der Zeitung erzählt wurde, dass wir wollten, dass es, wenn es bessere Noten gebe, auch mehr Bezahlung geben solle, ist nicht richtig. Es steht auch nicht in dem Antrag drin. – Na ja, aber irgendwie haben wir das alle so gelesen. Da müssen wir vielleicht an unseren basalen Fertigkeiten noch einmal arbeiten, oder Sie müssten als Antragsteller vielleicht zwei Sätze mehr dazu schreiben, damit wir es wissen. (Beifall SSW, vereinzelt CDU und Beifall Marc Timmer [SPD] – Christopher Vogt [FDP]: Wir wollen ja das Ministerium nicht überlasten Langer Rede kurzer Sinn: Das Ministerium hat auch schon im letzten Jahr Aufgaben bekommen. Ich bin gespannt auf den Bericht, der uns am Ende des dritten Quartals 2023 erwartet. Dann sollten wir endlich einmal gucken, dass wir wirklich Probleme lösen und nicht jedes Mal wieder im Plenum das gleiche Thema aus der Tüte holen. Es muss gearbeitet werden, und dafür braucht das Ministerium endlich einmal Zeit zum Arbeiten. (Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Peer Knöfler [CDU])
Peter Lehnert
Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich zunächst dem Abgeordneten Martin Balasus das Wort.
Martin Balasus CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch etwas zum FDPAntrag sagen: Geld soll es richten. Das scheint das Universalprinzip der FDP zu sein, nun wohl auch in Bildungsfragen. (Zurufe) Kollege Vogt, wir haben es gehört, schlägt zehn Prozent mehr Gehalt für besondere Leistungen vor – wie die Leitung einer Arbeitsgemeinschaft oder die Betreuung eines Schüleraustauschs. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Mir scheint, Kollege Vogt, Sie wissen gar nicht, dass das zum normalen Aufgabenprofil einer Lehrkraft gehört. Das mag Sie vielleicht überraschen, aber Lehrkräfte schmeißen nicht nach 45 Minuten – nach dem Klingeln – den Stift hin, nein, sie engagieren sich weit über den Unterricht hinaus, also über das eigentliche Geschehen im 45- oder 90-Minuten-Takt. Das ist selbstverständlich, das sind keine besonderen Leistungen, das sind Alltagsleistungen, die zum Aufgabenprofil gehören. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch der Vorschlag, die Leistungen der Schülerinnen und Schüler sollten für die Besoldung entscheidend sein, ist in meinen Augen von zwölf bis Mittag gedacht. Nun haben Sie auch gesagt, Sie meinten das gar nicht so, aber trotzdem birgt ja dieser Vorschlag die Gefahr, dass eben an gewisse Schulen, vielleicht da, wo besondere soziale He- (Martin Balasus) rausforderungen bestehen, eben nicht die Lehrkräfte gehen, die wir da brauchen. Wir brauchen genau an solchen Punkten die besten Pädagoginnen und Pädagogen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!)
Peter Lehnert
Kollege Balasus, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Vogt?
Christopher Vogt FDP
Herr Kollege, schön, dass Sie aufgewacht sind und das Thema, was Sie kurz angesprochen haben, jetzt noch einmal in einer Langversion sagen.
Martin Balasus CDU
Nee, Sie haben nur gesagt, was Sie nicht meinen, Sie haben nicht gesagt, was Sie meinen.
Peter Lehnert
Erlauben Sie bitte zunächst dem Kollegen, seine Frage zu stellen, –
Peter Lehnert
– und antworten dann. Ich glaube, in der Reihenfolge ist das für alle besser.
Christopher Vogt FDP
Ich bin ein wenig überrascht, dass Sie davon ausgehen, dass alle so hochmotiviert sind, wie Sie es vermutlich waren. Ich weise nur darauf hin: Es gibt in vielen Bereichen leistungsbezogene Zulagen. Ich bin überrascht, dass die Union das Leistungsprinzip an dieser Stelle negiert. Das ist schon erstaunlich. (Beifall FDP) Es gibt schon ähnliche Verfahren in zwei Bundesländern. Rechtliche Grundlagen gibt es, wie gesagt, in fast allen Bundesländern. Die werden nicht angewendet. Angewendet wird es in Bayern und in Sachsen, dort, wo die Union noch erfolgreich Bildungspolitik betreibt. (Beifall Annabell Krämer [FDP] – Annabell
Annabell Krämer FDP
Hört, hört!) Jetzt frage ich Sie: Was machen die denn falsch? Warum ist es denn so schlecht, was Bayern und Sachsen schon in ähnlicher Form machen? Warum lehnen Sie das hier ab? Warum funktioniert aus Ihrer Sicht nicht, was die Bayern und Sachsen dort machen?
Martin Balasus CDU
Ich bin ja nun kein Abgeordneter in Bayern, sondern in Schleswig-Holstein. Ich möchte für Schleswig-Holstein sprechen. (Beifall Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Da bin ich auch ganz froh, dass ich hier bin. (Annabell Krämer [FDP]: Bayern auch!) Mir ist kein Bundesland bekannt, in dem die FDP erfolgreiche Bildungspolitik macht, geschweige denn im Bund. (Beifall CDU und FDP – Zurufe Serpil Midyatli [SPD] und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Ich komme gleich noch zu dem Punkt Leistungen. Ich möchte noch etwas ergänzen: Bei Ihrem Vorschlag kommt mir sofort in den Sinn: die arme Schulleitung! Die Schulleitung soll jetzt nämlich entscheiden. Ich finde, das birgt enormen Sprengstoff für das Klima im Lehrerzimmer. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Ob das nun wirklich helfen wird? Wir benötigen ja dringend Menschen, die Schulleitungsaufgaben übernehmen. Das Ganze ist völlig falsch. Das Ganze ist nicht zu Ende gedacht. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Was reden Sie denn da?) Jüngste Umfragen belegen übrigens, dass Lehrkräfte mit ihrer Besoldung zufrieden sind. Sie wünschen sich stattdessen, das wurde heute mehrfach angesprochen, mehr Aufstiegsmöglichkeiten und Entlastung. An Gymnasien ist es ja so, dass A-14- Stellen ja an gewisse Tätigkeiten gebunden sind, an Tätigkeiten, die für das Profil der Schule entschei- (Martin Balasus) dend sind. Das halte ich für ein richtiges Vorgehen. Das könnten wir ausweiten, und so könnten wir für bessere Arbeitsbedingungen – da spielt auch der Punkt Entlastung hinein – an unseren Schulen sorgen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Herr Kollege, erlauben Sie noch eine Zwischenfrage des Kollegen?
Martin Balasus CDU
Ja, aber dann ist es keine Zwischenfrage mehr, wenn ich eigentlich schon fertig bin.
Peter Lehnert
Ja, ich wollte Sie ausreden lassen.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Die Bewertung, ob das eine Zwischenfrage oder eine -bemerkung wird, steht nicht Ihnen zu, sondern mir. – Ich bitte, die Frage stellen zu dürfen, ob es für Sie etwas völlig Neues und Unangemessenes ist, dass Führungskräfte ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewerten und damit auch ihre Leistung bewerten. Wenn Sie hier erklären, dass es für Schulleitungen und andere eine nicht annehmbare Herausforderung wäre, Mitarbeiter zu bewerten, dann frage ich Sie, welche Bewertungsmaßstäbe als die durch andere Führungskräfte in der freien Wirtschaft und irgendwo anders draußen nach Ihrer Ansicht greifen sollten. – Da kann ich sagen: Sie sind vielleicht ein Mann der Wirtschaft, aber ein Mann der Pädagogik oder der Schulen sind Sie überhaupt nicht. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bewertung von Kolleginnen und Kollegen durch Schulleitungen sind selbstverständlich. Das passiert, ist Usus, ist Praxis, sollte regelmäßig stattfinden. – Vielen Dank. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag hat der Kollege Malte Krüger das Wort. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist lächerlich, was der da redet! Und dann noch in dieser aufgeblasenen Art und Weise! – Heiterkeit und Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe diesen lustigen Zwischenruf auch gehört, aber nichtsdestotrotz! Ich hoffe sehr, dass er im Protokoll auftaucht! (Martin Balasus [CDU]: Die haben mich hier hingesetzt!) Jetzt hat aber der Kollege Krüger das Wort.
Malte Krüger GRÜNE
Ich habe ihn auch nicht gehört.
Peter Lehnert
Das machen wir vielleicht gleich informell noch einmal, aber es war sehr lustig. Der Kollege Buchholz hat sich geäußert. Aber das können wir in Einzelheiten vielleicht hinterher erklären. Jetzt hat der Kollege Malte Krüger das Wort.
Malte Krüger GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, ich habe leider den Zwischenruf nicht gehört. Ich werde ihn im Protokoll hoffentlich nachlesen können. Ich möchte auch noch kurz zum Vorschlag der FDP sprechen. Ehrlich gesagt produziert meiner Meinung nach der Antrag – das haben Sie jetzt auch schon von den anderen Fraktionen gehört – mehr Fragen, als er Lösungen präsentiert. Ich weiß vor allem nicht – darüber wurde noch nicht gesprochen – wie Sie das eigentlich finanzieren wollen. Was Sie in Ihrem Antrag vorschlagen, ist sehr teuer. Der Bildungsbereich, das wissen Sie, ist ein riesiger Bereich. Wie Sie das finanzieren wollen, ist mir nicht klar. (Zuruf) Herr Buchholz, Sie haben darüber gesprochen, wie das in der Wirtschaft ist. Mir ist nicht klar, wie Sie eigentlich diese Leistung messen wollen. In dem Betrieb ist es etwas völlig anderes, als wenn Sie in der Schule die Leistung einer Lehrkraft bewerten. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Jetzt mache ich auch noch einen Dreiminutenbeitrag!) (Malte Krüger) – Das freut mich sehr, dann können Sie das ja erklären. Wenn Sie dann schon dabei sind, Herr Buchholz, vielleicht können Sie mir auch noch erklären, wie Sie diese Leistungskriterien, die Sie in Ihrem Antrag formulieren, eigentlich gewichten wollen. Es ist eben ein Unterschied, ob ich eine Klassenfahrt oder ob ich einen Tagesausflug organisiere. Wie das nachher gewichtet werden soll, ist mir völlig unklar.
Peter Lehnert
Kollege Krüger, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Vogt?
Malte Krüger GRÜNE
Natürlich sehr gern. (Serpil Midyatli [SPD]: Dann dürfen die Lehrkräfte auch nicht mehr die Schülerinnen und Schüler bewerten!)
Christopher Vogt FDP
Lieber Herr Kollege Krüger, nun gibt es ja auch besondere Aufgaben, für die es Ausgleichsstunden gibt. (Unruhe)
Peter Lehnert
Darf ich um Aufmerksamkeit für die Fragestellung bitten! (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) – Kollegin Midyatli, darf ich um Aufmerksamkeit bitten?
Christopher Vogt FDP
Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich glaube, Sie unterschätzen an der Stelle auch die Schulleitungen, die in der Tat Unterstützung und Entlastung brauchen. Das habe ich auch sehr deutlich gesagt. Das ist das eine. Das andere ist: Es gibt ja auch für viele besondere Aufgaben Ausgleichsstunden, worüber die Schulleitungen befinden. Das machen die Schulleitungen auch. Deswegen habe ich den Vorschlag gemacht – ich habe ihn vorhin erläutert –: Dort, wo es die Möglichkeit gibt, Ausgleichsstunden für besondere Tätigkeiten zu bekommen, sollte es aus unserer Sicht auch die Möglichkeit geben, eine Zulage wählen zu können. Das ist der entscheidende Punkt. Ich glaube nicht, dass Schulleitungen damit überfordert wären – da es ja auch Ausgleichsstunden gibt, die dem Land de facto Geld kosten –, wenn es auch eine Zulage gäbe. Auch darüber entscheiden ja die Schulleitungen. Diese Alternative hatte ich vorhin aufgezeigt. – Fein, dann ist mir der Punkt auf jeden Fall schon einmal klarer geworden. Ich würde mich trotzdem freuen, wenn Herr Buchholz gleich noch etwas zur Finanzierung sagen könnte. Es ist mir aber schon einmal klarer geworden, wie Sie sich das gedacht haben. Wenn man nur den Antrag liest, wird einem nicht so klar, wie das in der Gewichtung steht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe mich aber eigentlich hier noch einmal gemeldet, weil Herr Habersaat über die Nullsemester gesprochen hat. Ich selbst war einer von diesen Nullsemestern. Es wurde hier darüber gesprochen, dass diese sozusagen an den Schulen systematisch verheizt würden. „Verheizen“ ist an der Stelle schon einmal das falsche Wort. Ich als jemand, der selbst das nullte Semester gemacht hat, hatte überhaupt nicht das Gefühl, verheizt worden zu sein. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Denn die Schule, in der man das macht, hat sehr viel Einfluss darauf, wie diese Nullsemester eingebunden werden. Wenn sie ein Mentoringsystem an ihrer Seite haben, wenn die Schulen die Ressourcen hat, sie in die Schule gut einzubinden, kann das etwas sehr Sinnvolles sein. Ich möchte dazu noch sagen: Dieses Problem tritt vor allen Dingen an den Gymnasien auf. An den Grund- und Gemeinschaftsschulen findet man so gut wie keine Nullsemester – vielleicht ganz wenige in den Städten. Das ist eine Situation, die es vor allen Dingen an den Gymnasien gibt. Das heißt, im Zusammenhang mit dem Lehrkräftemangel ist das eigentlich kein Thema, denn uns fehlen die Lehrkräfte ja nicht an den Gymnasien, sondern sie fehlen uns an den Grund- und Gemeinschaftsschulen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Peter Lehnert
Zunächst einmal hat jetzt der Kollege Dr. Buchholz das Wort zu einem Dreiminutenbeitrag.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss auch noch auf die Antwort des Kollegen (Dr. Bernd Buchholz) Balasus eingehen. Er sagte: Sie sind aus der Wirtschaft und offensichtlich kein Pädagoge. – Nein, das bin ich nicht. Aber wer ist denn eigentlich dafür verantwortlich, die pädagogische Leistungsfähigkeit einer Lehrkraft zu beurteilen? Wer tut das eigentlich? Tun das nicht auch deren Vorgesetzte? Sind die Bewertungen, die für Beförderungen im öffentlichen Dienst wichtig sind, nicht auch bei Lehrerinnen und Lehrern nach dem Prinzip „Eignung, Befähigung und Leistung“ vorzunehmen? Wer beurteilt denn die Leistung? – Sie tun hier so, als sei eine Leistungsbeurteilung im pädagogischen Bereich fernab jeder Wirklichkeit. Mit Verlaub: Das kann sie schon deshalb nicht sein, weil sie auch in den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums eine Rolle spielt. (Wortmeldung Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Dr. Bernd Buchholz FDP
Ja, selbstverständlich. Aber ich habe ja noch gar nicht auf das geantwortet, was er gefragt hat. Vielleicht kann er sich mit seiner Zwischenfrage noch einen Augenblick gedulden.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Kollege Krüger, es geht in der Tat darum, die Frage nach den Kriterien zu stellen. Eine Antwort hat der Kollege Vogt schon gegeben. Schon heute gibt es Kriterien, die offensichtlich zu Ausgleichstunden führen. Warum soll man dies nicht auch dazu nutzen, leistungsbezogene Anreize zu setzen? Niemand von der FDP hat behauptet, dass wir die leistungsbezogenen Elemente, die sich auf die Gehaltsstruktur auswirken, etwa am Notengebungsverhalten, vielleicht sogar noch durch Schüler bewertet, festmachen könnten. Das wäre in der Tat irre. Aber jedes Kollegium weiß doch, welcher der Kollegen Überobligatorisches leistet, welcher der Kollegen besonders viele Klassenfahrten macht, welcher der Kollegen am Nachmittag die eine oder andere AG extra anbietet, wer also ein überobligatorisches Engagement zeigt. Warum, Kollegen von der CDU, darf man das im Schulbereich nicht auch leistungsbezogen besolden? Ich vermag das ehrlich gesagt nicht zu verstehen. (Beifall FDP)
Peter Lehnert
So, jetzt hat der Kollege Krüger die Gelegenheit zu einer Zwischenfrage.
Malte Krüger GRÜNE
Herr Buchholz, mir ist immer noch nicht klar, wie Sie das eigentlich finanzieren wollen. Vielleicht können Sie dazu noch einmal etwas sagen. Was ich mich aber gerade gefragt habe, zu Ihrem ersten Teil – – (Christopher Vogt [FDP]: Ausgleichsstunden werden auch bezahlt!) – Ja, und wo soll dieses Geld herkommen? Das ist die entscheidende Frage. Kernaufgabe eines Lehrers ist es, Unterricht zu geben. Dieser Unterricht müsste dann ja Teil ihrer Leistungsbesoldung sein. Aber wie soll sich eine Schulleitung – ich frage mich, wie Sie sich das praktisch vorstellen – darum kümmern, in jeder Stunde dabei zu sein, oder an einem gewissen Anteil von Stunden dabei zu sein? Das kann eine Schulleitung meiner Meinung nach gar nicht leisten. Deshalb frage ich mich, wie Sie sich das praktisch vorstellen. – Also, um ehrlich zu sein, scheinen Sie mir vom Schulalltag weiter entfernt zu sein als ich, obwohl meine Schulzeit schon deutlich über 40 Jahre her ist. (Vereinzelt Heiterkeit) Es bedarf aber auch nicht eines ständigen Überhörens einer Lehrkraft, um zu einer Leistungsbeurteilung zu kommen. Niemand spricht bei der FDP davon, dass die gesamte Vergütung oder Besoldung leistungsbezogen sein soll. Aber nehmen wir doch einmal einen zehnprozentigen Anteil, der einen Leistungsanreiz bieten soll, mehr zu tun. Warum können Sie nicht verstehen, dass man das auch als ein Element der Motivation nutzen könnte? Das gilt nicht nur für die Lehrerinnen und Lehrer. Diese Möglichkeit hätte ich gern auch als Minister in diesem Land gehabt, (Beifall Christopher Vogt [FDP]) (Vizepräsident Peter Lehnert) einfach einmal einen Bonus an einen, der mehr als alle anderen geleistet hat, auszahlen zu dürfen, einfach einmal in der Lage zu sein, von den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums abweichen und sagen zu dürfen: Mensch, da hat über Ostern einer gekeult wie Hulle, der darf auch etwas extra bekommen! Warum verschließen Sie sich dem so? Leistung sollte sich lohnen – das sollte auch und gerade für die Union gelten. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP)
Peter Lehnert
Zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Abgeordneten Martin Habersaat das Wort.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Wir müssen in den Argumenten klar bleiben. Herr Balasus, wenn Sie sagen, Lehrkräfte wollten nicht mehr Geld, aber sie wünschten sich Beförderung – das war Teil Ihrer Aussage –, dann gehört dazu die Antwort auf die Frage, warum sie sich denn wahrscheinlich eine Beförderung wünschen. Ich habe da so eine Vermutung. (Christopher Vogt [FDP]: Gesellschaftliche Anerkennung! – Heiterkeit) – Die Anerkennung, ja genau: Alle meine Freunde lachen über mich, weil die A 14 sind und nicht nur A 13! Oder irgendwie so. Das Problem bei der leistungsgemäßen Bezahlung von Lehrkräften sehe ich ähnlich wie Herr Krüger darin, dass das Kerngeschäft von Lehrkräften der Unterricht ist. Ich glaube zwar nicht, dass die Leistung im Unterricht durch die Lehrkraft nicht zu beurteilen ist, aber ich glaube, dass das wahnsinnig schwer zu bemessen ist. Ich habe beispielsweise an einem Gymnasium in Düsternbrook ganz andere Voraussetzungen als an einer Gemeinschaftsschule in Kiel-Gaarden. Es ist schon einmal völlig klar, dass es da nicht um Schulabschlüsse gehen kann, um die Leistung zu beurteilen. Um Noten sollte es auch nicht gehen, denn sonst komme ich schnell in die Versuchung, mein Gehalt mittels der Notenvergabe selbst beeinflussen zu können. Was dann? – Es ist jedenfalls schwierig. Deshalb freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss und die Ideen, die wir dazu aus Bayern vielleicht zu hören bekommen. Das mit den Nullsemestern und den nicht ausgebildeten Lehrkräften wird von einigen noch unterschätzt. Deshalb nenne ich noch einmal die Zahlen. Das Bildungsministerium hat vorgestern mitgeteilt: 200 Stellen in Schleswig-Holstein sind unbesetzt. Die werden im Laufe des Schuljahres nachbesetzt. Das war der Ist-Stand an diesem Tag: 200 Stellen nicht besetzt. Dann schauen wir in den Bericht zur Unterrichtssituation 2021/22. Das ist der aktuellste Bericht, den wir haben. Da gab es 487 Stellen, die waren zwar besetzt, aber durch Menschen, die schwanger, im Sabbatical oder langzeiterkrankt, also jedenfalls nicht an der Schule waren. Damit sind wir schon bei über 600 fehlenden Lehrkräften. Im gleichen Bericht zur Unterrichtssituation haben wir gelesen, dass fast jede zehnte Stelle an Schulen in Schleswig-Holstein durch Menschen besetzt ist, die keine abgeschlossene Ausbildung haben. An Grundschulen ist das Problem am größten: 14,1 Prozent der Leute, die dort unterrichten, haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. In den Gymnasien sind es immerhin noch 2,9 Prozent. Wir haben ungefähr 26.000 Lehrkräfte in Schleswig-Holstein. Sagen wir, 2.500 oder 2.600 von ihnen haben keine abgeschlossene Berufsausbildung, plus die knapp 700 von eben, das sind insgesamt über 3.000 Fachkräfte, die an unseren Schulen fehlen. Über 3.000 ist eine ganz andere Zahl als 200 und motiviert vielleicht noch einmal ganz anders, da mehr hinzuschauen. – Vielen Dank. (Beifall SPD)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen zu Dreiminutenbeiträgen. Deshalb erteile ich nun für die Landesregierung der Ministerin Karin Prien das Wort.
Karin Prien
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir zunächst ein paar Sätze zu meinem Besuch heute Morgen in Neumünster. Ich war an der Schule, an der die beiden ermordeten jungen Menschen beschult wurden. Ich hatte die Gelegenheit, mit der Schulleitung, einigen Lehrkräften, aber auch mit den Schulsozialarbeitern, den Schulpsychologen und einem Schulseelsorger, den es an der Schule regulär gibt, zu sprechen. Ich habe mit den Schülerinnen und Schülern der Klasse des Mädchens sprechen können, die auf ganz wunderbare Weise die Persönlichkeit die- (Ministerin Karin Prien) ses Mädchens beschrieben und auch beschrieben haben, wie sehr dieses Mädchen dort fehlen wird. Ich habe eine Schule erlebt, die extrem zusammenhält. Ich habe eine Schule mit einem wirklich großartigen Kriseninterventionsteam erlebt, das am Mittwochabend bereits alle Beteiligten informiert hat. Ich habe mir erlaubt, seitens der Landesregierung, aber auch als Abgeordnete weitere Unterstützung für die Schule zuzusagen; denn eins darf man nicht vergessen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Es sind nicht nur die unmittelbar betroffenen Schülerinnen und Schüler, die verunsichert sind. Es sind viele, die diese Bahnstrecke nutzen, und es gibt ein allgemeines Gefühl der Angst und der Verunsicherung. Damit werden wir weit über diese einzelne Schule hinaus in den nächsten Wochen und Monaten noch zu tun haben. Die Schulen haben da eine große Aufgabe zu leisten. Dass sie diese Aufgabe so leisten, dafür bin ich außerordentlich dankbar. (Beifall ganzes Haus) Der Übergang ist jetzt nicht so ganz einfach. Ich versuche es mal mit Karl Jaspers, um dann ein bisschen in die eigentliche Debatte einzusteigen. Jaspers sagte – mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich das –: „Das Schicksal einer Gesellschaft wird dadurch bestimmt, wie sie ihre Lehrer achtet.“ Ich glaube, einig sind wir uns hier im Haus, dass die Zukunft unserer Kinder, aber auch die Innovationskraft unserer Wirtschaft, unserer Gesellschaft, selbst die Stabilität unserer Demokratie nur dann zu sichern sein werden, wenn wir über ausreichende und gleichermaßen über gut qualifizierte Lehrkräfte verfügen, die dann auch noch eine hohe Motivation haben; denn ohne intrinsische Motivation ist man eben kein guter Pädagoge. Ich finde es vollkommen okay, auch über die Frage, wie man diese Motivation verbessern kann, intensiv zu sprechen. Was die Mittel angeht, muss man dann im Einzelnen tatsächlich darüber reden, ob die wirklich sinnvoll sind. Ob sie dem Ziel dienen, Herr Vogt, das wäre für mich die entscheidende Frage. Aber darüber zu reden, wird es ja ausreichend Gelegenheit geben. Ich will zu der Zahlenfrage nur zwei Sätze sagen. Abgefragt wurde bundesweit, wie viel unbesetzte Lehrerstellen es an bestimmten Stichtagen gegeben hat. In Schleswig-Holstein waren das zu Schuljahresanfang 200, und es waren Anfang Oktober noch 70. Auch das zeigt – das sind deutlich weniger gewesen als in den Vorjahren –, dass es uns auch wegen der vielen Maßnahmen, die wir in den vergangenen Jahren bereits ergriffen haben, ausgesprochen gut gelungen ist, sich diesem Problem zumindest massiv entgegenzustellen; denn eins ist doch auch klar, meine Damen und Herren: Das ist natürlich auch Ausdruck des allgemeinen Fachkräftemangels, den wir in allen Lebensbereichen spüren. Das macht es keinen Deut besser, aber es ist Teil des allgemeinen Fachkräfteproblems, und dem müssen wir uns mit geeigneten Maßnahmen entgegenstellen. Was sind geeignete Maßnahmen? Zum einen ist natürlich die Frage: Wo genau sind die Bedarfe? Die Lage ist dann eben sehr viel komplizierter und differenzierter zu betrachten. Nein, wir haben nicht in allen Bereichen einen Mangel an Lehrkräften. Das ist nicht so. Wir haben ihn nicht an allen Schularten, wir haben ihn nicht in allen Fächern, sondern wir haben ihn in ganz konkreten Bereichen. Das ist deshalb so wichtig zu verstehen, weil wir bei den Maßnahmen nicht nur daran ansetzen müssen, mehr Lehrkräfte an der Universität, im Referendariat, im Vorbereitungsdienst auszubilden, sondern wir müssen auch die richtigen ausbilden. Das ist natürlich schwierig, weil wir bisher in unserem Land den jungen Leuten natürlich keine Vorschriften darüber machen können, welches Fach sie studieren sollten. Aber wir können natürlich, und das müssen wir zukünftig besser tun, jungen Menschen deutlich bessere Informationen über die einzelnen Fächer zur Verfügung stellen und sie besser unterstützen, damit sie ihr Studium erfolgreich abschließen können. Darauf wird in Zukunft ein wichtiger Schwerpunkt liegen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das heißt mit anderen Worten, wir müssen uns nicht nur die Nachfrageseite anschauen, sondern wir müssen uns auch die Angebotsseite angucken und da sehr genau schauen: Woran liegt es denn eigentlich, dass in bestimmten Studiengängen an einzelnen Hochschulen Abbrecherquoten von 60 bis 70 Prozent bestehen? Das ist die entscheidende Frage. Es geht nicht darum, immer nur neue Studienplätze zu schaffen, sondern es geht darum, erfolgreiche Studienverläufe viel besser als bisher zu ermöglichen. Meine Damen und Herren, wir sind das Problem des Lehrkräftemangels in verschiedenen Bereichen seit Beginn der letzten Legislaturperiode sehr konsequent angegangen, im Ministerium und im Gespräch mit den Hochschulen, und haben eine Viel- (Ministerin Karin Prien) zahl von Maßnahmen ergriffen. Sie sind zum Teil schon erwähnt worden. Natürlich ist die bessere Besoldung für Grundschullehrkräfte ein ganz wichtiger Punkt gewesen. Wir können auch nachweisen, dass das deutlich gewirkt hat. Das ist eine gute Maßnahme gewesen. Es war aber auch notwendig, mehr Studienplätze zu schaffen, insbesondere an der Universität in Flensburg. Wir haben duale Masterstudiengänge geschaffen. Wir haben Weiterbildungsmaßnahmen eingerichtet. Die Informatikmaßnahme ist ein Riesenerfolg gewesen. Es gelingt uns auf diesem Weg, in relativ kurzer Zeit über 200 Informatiklehrkräfte für unser Land zu gewinnen, die eine volle Lehrbefähigung haben. Das wird übrigens bundesweit als beispielhafte Maßnahme, so auch heute im Gutachten der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission hervorgehoben. Das kann man natürlich auch für andere Fächer machen. Man kann Lehrkräfte ermuntern, und zwar mit sehr großzügigen Entlastungsstunden, mit denen wir das begleitet haben, und ihnen die Möglichkeit eröffnen, sich für ein drittes Fach, das ein Mangelfach ist, zu qualifizieren. Es gibt eine Vielzahl von Maßnahmen. Der erste Teil des Gutachtens der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission wird ja zur Stunde in Berlin vorgestellt. Darin sind viele Maßnahmen von denen, die Sie auch im Antrag der Koalition finden, enthalten. Es sind übrigens auch schwierige Maßnahmen drin, Herr Vogt. Die schlagen nämlich zum Beispiel nicht kleinere Klassen vor, sondern sie schlagen vor, vorübergehend größere Klassen einzurichten. Sie schlagen uns auch ganz klar vor, die älteren Lehrkräfte, die Seniorlehrkräfte, noch viel stärker einzubinden. Wir tun das in Schleswig-Holstein schon durch finanzielle Anreize; das haben wir gemeinsam in der letzten Legislaturperiode schon beschlossen. Sie empfehlen uns, die Studierenden einzubeziehen. Selbstverständlich gehören mehr Studierende in die Schulen. Dass uns das gelegentlich vorgeworfen wird in einer Phase, in der wir über das Programm „Aufholen nach Corona“ so viel Personal an den Schulen haben wie noch nie zuvor, finde ich, ehrlich gesagt, auch ein bisschen merkwürdig, um es vorsichtig auszudrücken. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Anzahl der Plätze für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zu erhöhen, ist ebenfalls eine richtige Maßnahme gewesen. Trotzdem haben wir zum Ende der letzten Legislaturperiode gesagt, dass alles, was wir an Einzelmaßnahmen machen, nicht genügt, sondern wir müssen einen strategischen Ansatz wählen. Der strategische Ansatz betrifft natürlich das Ministerium über alle Abteilungen hinweg. Insbesondere die Einbindung der lehrkräftebildenden Hochschulen war für uns von entscheidender Bedeutung.
Jette Waldinger-Thiering
Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Christopher Vogt zu?
Christopher Vogt FDP
Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben zu Recht angesprochen, dass es ein Problem ist, dass es gerade in einigen Studienfächern extrem hohe Abbruchquoten und eine zu geringe Nachfrage gibt, vor allem im MINT-Bereich. Das beobachten wir ja parallel, wenn man so will, zum Beispiel an den Fachhochschulen. Bei den technischen Studiengängen ist es genau das Gleiche. Die Fachhochschulen haben darum gebeten, und wir haben es gemeinsam ins Hochschulgesetz geschrieben, dass es Vorbereitungsbeziehungsweise Orientierungssemester geben soll. Sie haben in Ihrem Koalitionsantrag ja den Punkt „Maßnahmen zur Erhöhung des Studienerfolges in der ersten Phase der Lehrkräftebildung“. Wäre es aus Ihrer Sicht ein Punkt, dass auch die lehramtsbildenden Hochschulen, also Flensburg und Kiel, mit Vorbereitungs- und Orientierungssemestern arbeiten, um junge Menschen heranzuführen, um ihnen vielleicht auch ein bisschen die Sorge vor dem MINT-Bereich zu nehmen und sie dadurch sozusagen zu ermuntern, da reinzugehen, und dadurch vielleicht auch die Studienabbrecherquote zu verringern? – Vielen Dank, Herr Vogt, für die Frage. Ich bitte Sie: Geben Sie uns noch ein paar Tage. Wir werden im Februar gemeinsam mit der Allianz für Lehrkräftebildung den ersten Teil unserer Vorschläge unterbreiten. Da wird es auch darum gehen, wie man die Studierenden besser in bestimmte Studienfächer hineinbekommt, welche Vorbereitungsmaßnahmen, welche Aufklärungsmaßnahmen und welche Betreuungsmaßnahmen es braucht. Gedulden Sie sich einfach noch zwei, drei Wochen, dann werden wir sicherlich über die Vorschläge auch im Bildungsausschuss diskutieren können. (Ministerin Karin Prien) (Christopher Vogt [FDP]: Na gut!) Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss kommen. Wir werden im Rahmen unseres Handlungsplans in diesem Jahr wie folgt vorgehen: Wir werden im Februar die ersten Vorschläge gemeinsam mit der Allianz für Lehrkräftebildung vortragen. Wir werden einen zweiten Teil von Bausteinen im Juni 2023 vorstellen, und wir werden dann, nachdem die Ständige Wissenschaftliche Kommission im Herbst ein großes Gutachten zur grundlegenden Reform der Lehrerbildung in Deutschland vorstellen wird, ein drittes Paket von Bausteinen für Schleswig-Holstein vorschlagen. Insofern haben wir hier einen klaren zeitlichen Plan. Ich bin Frau Waldinger-Thiering ausgesprochen dankbar für Ihren Hinweis, dass es jetzt wichtig ist, dass das Ministerium und auch die Allianz für Lehrkräftebildung die Vorschläge, die – auch in anderen Bundesländern – auf dem Tisch liegen, gemeinsam intensiv prüfen und dann einen konsistenten Plan vorlegen. Das braucht man, um ein solch komplexes Problem zu lösen, und ich freue mich, wenn die Fraktionen mit ihren Vorschlägen dazu beitragen, dass wir für Schleswig-Holstein den besten Weg für gute, für motivierte und qualifizierte Lehrkräfte finden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die Ministerin hat ihre Redezeit um vier Minuten und 45 Sekunden erweitert. Diese Zeit würde jetzt jeder Fraktion zustehen. – Ich sehe nicht, dass davon Gebrauch gemacht wird. Insofern gibt es keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, über den Antrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/492, in der Sache abzustimmen. Ist das richtig? – Gut. Wer zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gegen die Stimmen von? – SPD und SSW. Somit kann es keine Enthaltungen geben. Der Antrag ist angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der FDP, Drucksache 20/589, sowie den Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/640. Ist für beide Anträge Ausschussüberweisung beantragt worden? – Gut. Wir werden den Antrag, Drucksache 20/589, sowie den Alternativantrag, Drucksache 20/640, an den Bildungsausschuss überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – (Zuruf: alle!) – Das sind alle, gut, alles klar. Somit kann es auch keine Enthaltungen geben. Somit sind die beiden Anträge überwiesen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf: Die Funktionalität der Gesetzes- und Rechtsprechungsdatenbank in Schleswig-Holstein verbessern sowie die Digitalisierung der Bekanntmachungen vorantreiben Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/577 (neu) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – (Abgeordneter Dr. Hermann Junghans [CDU] erhebt sich) – Warten Sie bitte, Herr Abgeordneter. Ich werde Ihnen jetzt das Wort erteilen. Ich erteile dem Abgeordneten Dr. Hermann Junghans von der CDU-Landtagsfraktion zu seiner ersten Rede das Wort. (Beifall)
Dr. Hermann Junghans CDU
Sehr geehrtes Präsidium! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den wesentlichen Prinzipien eines Rechtsstaates gehört nicht nur, die Rechte und Pflichten der Bürger verständlich zu regeln, sondern diese Regeln auch bekanntzugeben. Das ist eine Bringschuld des Staates und zwingende Voraussetzung dafür, dass die Regeln auch befolgt werden. In den vorantiken Hochkulturen wurde diese Informationspflicht über geltende Regeln dadurch gelöst, dass Stelen mitten auf dem Marktplatz aufgestellt worden sind. In griechischer und vor allem in römischer Zeit genügten Stelen nicht mehr, und es wurden die Mauern der Foren beschriftet. (Lars Harms [SSW]: Das ist immer noch so!) Heute sind Gesetze auf Stelen und Mauern aus der Mode gekommen. Gesetze werden auch nicht mehr von der Pergamentrolle auf dem Markt verlesen. Mittlerweile ist es auch so, dass die Loseblattsammlungen ihren Niedergang erleben. Das Papier- (Dr. Hermann Junghans) zeitalter wird schon ein Stück weit Geschichte. Ehrlich gesagt, ich kenne nicht viele Leute, die sich zu Hause eine Loseblattsammlung ins Bücherregal gestellt und regelmäßig Nachlieferungen eingepflegt haben. Man könnte denken, dass es im Zeitalter des Internets überhaupt kein Problem mehr sei, eine einschlägige Rechtsnorm zu recherchieren, aber man stellt fest: Ganz so einfach ist es doch nicht. Wer nach einem Gesetz sucht und dabei Google zu Hilfe nimmt, wird keine systematische Übersicht erhalten, sondern von den Logarithmen eines privaten Unternehmens geleitet werden. Selbst wer es über die Seiten von juris versucht, immerhin eine GmbH im Besitz des Bundes, sollte vorsorglich viel Zeit einplanen, denn die Suche kann dauern – insbesondere, wenn man die genaue Bezeichnung des Gesetzes nicht kennt. Wir nehmen ein Beispiel, und ich bin mir sicher, dass der Kollege Dr. Dolgner das auch gleich versuchen wird: Wer in Erfahrung bringen will, welche Justizvollzugsgesetze es in Schleswig-Holstein gibt, der sieht auf der Startseite mit der Überschrift „Landesvorschriften und Landesrechtsplanung“ links eine Spalte mit einer Übersicht von 22 Rechtsgebieten, die aber offensichtlich nicht auf das Landesrecht zugeschnitten sind, sondern der Bundesgesetzgebung folgen. Für das Rechtsgebiet Strafrecht, wo man das Justizvollzugsrecht am ehesten vermuten müsste, werden dort über 1.600 Normen genannt. Klickt man darauf und versucht, die Suche mit dem Schlagwort „Justizvollzugsgesetz“ einzuengen, erhält man null Treffer. (Zuruf) – Dann hat man das heute Nacht geändert. Auch einen Hinweis, dass es im Land mehrere Justizvollzugsgesetze gibt, erhält man so nicht, von einer systematischen oder gar vollständigen Übersicht ganz zu schweigen. Es geht hier deshalb nicht allein um die Verbesserung einer Homepage, wie es vielleicht der eine oder andere bei oberflächlichem Lesen des Antrags gedacht hat, sondern darum, wie der Staat den Zugang zum Recht sichert. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, wir haben in SchleswigHolstein mittlerweile zwischen 600 und 700 Gesetze. Ohne eine systematische Übersicht fehlt der Überblick. Wenn es gelingt, juris von einer auch auf das Landesrecht abgestellten systematischen Übersicht zu überzeugen, werden es nicht nur die Nutzer danken. Es erleichtert anschließend auch dem Land, auf unserer eigenen Homepage für mehr Transparenz über das Landesrecht zu sorgen. Das mittelfristige Ziel muss sein, dass Landesrechtssammlungen für jedes Rechtsgebiet übersichtlich geordnet und somit ohne großen Aufwand recherchierbar sind. Ein funktionierender digitaler Zugang zum Recht unseres Landes wird es schließlich auch rechtfertigten, auf Printausgaben des Amtsblattes und des Gesetz- und Verordnungsblattes zu verzichten und damit nicht nur viel Papier, sondern auch viele personelle Ressourcen einzusparen, die es bislang erfordert hat, um diese Dinge zu pflegen und Nachlieferungen regelmäßig einzusortieren; von dem Suchen nach der Rechtsvorschrift auch in diesen Loseblattsammlungen ganz zu schweigen. Meine Damen und Herren, Recht muss zugänglicher, übersichtlicher und digitaler werden. Dafür können wir heute einen gemeinsamen Impuls setzen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Ich erteile nun dem Abgeordneten Jan Kürschner von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Jan Kürschner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich stehe heute hier, um über ein Thema zu sprechen, das uns alle betrifft, nämlich den Zugang zum Recht. In einer modernen Gesellschaft ist es von großer Bedeutung, dass jede Bürgerin und jeder Bürger Zugang zu Gesetzen und Rechtsprechungen hat, um ihre und seine Rechte und Pflichten zu kennen und geltend zu machen. Leider ist das in der Praxis oft nicht der Fall. Der Zugang zu juristischen Datenbanken ist oft unzureichend, und die Suchfunktionen sind nicht benutzerfreundlich. Und es fehlt ein systematischer Überblick über die Gesetze in den jeweiligen Rechtsbereichen. Dies ist jedoch kein unvermeidliches Schicksal. Durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz und modernen Technologien können wir den Zugang zum Recht verbessern. Ich bitte die Regierung, sich bei der Datenbankbetreiberin für eine Verbesserung der Funktionalität der Suchfunktion der Gesetz- und Rechtsprechungsdaten für das Landesrecht einzusetzen. Da- (Jan Kürschner) bei soll auch der Einsatz von Empfehlungssystemen betrachtet werden. Eine gut funktionierende Suchfunktion ist von entscheidender Bedeutung, um die Anwenderinnen und Anwender bei der Anwendung von Recht zu unterstützen. Durch die Verwendung von Schlagwörtern sollen die einschlägigen Gesetze schnell und einfach auffindbar sein. Ein systematischer Überblick über die Gesetze in den jeweiligen Rechtsbereichen würde darüber hinaus dazu beitragen, dass die Anwenderinnen und Anwender schnell einen Überblick über die relevanten Gesetze erhalten und sich schneller rechtfertigen zu können. Ich bitte die Regierung daher, sich bei der Datenbankbetreiberin für eine Überprüfung der Funktionalität der Datenbank einzusetzen und dabei unter anderem auch den Einsatz von Empfehlungssystemen zu erörtern. Eine verbesserte Funktionalität der Datenbank ist notwendig, um den Zugang zum Recht für alle Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ich erlaube mir jetzt eine kurze rhetorische Pause zwecks Gewinnung Ihrer Aufmerksamkeit. – Meine Rede mag bis hierher ein wenig eigentümlich geklungen haben. Das ist – diesmal zumindest – darauf zurückzuführen, dass ich mir den Redetext von ChatGPT habe entwerfen lassen (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Huh! Nicht schlecht!) und an nur drei, vier Stellen und nur ganz kosmetisch etwas verändert habe. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Sehr gut!) Die Berichterstattung über ChatGPT wird Ihnen in letzter Zeit bestimmt untergekommen sein, es ist ein KI-Chatbot. Es ist schon sehr verblüffend, was diese KI zu leisten imstande ist. Heute Morgen habe ich gelesen, dass sie in den USA die mehrstaatliche Anwaltsprüfung bestanden haben soll. (Heiterkeit – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Dann kann doch die ChatGPT die Datenbank übernehmen! – Zurufe FDP) – Philosophisch interessant wird es, Herr Kollege Dr. Dolgner, wenn die Opposition in ihren Redebeiträgen in Echtzeit KI-gestützt auf meine Rede antwortet. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Aber zurück zur Praxis. Ideal wäre, wenn wir in Schleswig-Holstein eine solche KI auch für unsere Landesrechtsdatenbank praktisch nutzen könnten. Ich halte dies für eine Ergänzung durchaus möglich. Wie schön wäre es, wenn die Rechtsuchenden gute Antworten auf Fragen finden, wie: Wo finde ich Regelungen zum Thema XY? – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Ich erteile nun das Wort dem Abgeordneten Marc Timmer von der SPD-Landtagsfraktion.
Marc Timmer SPD
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt Anträge, die versteht man; andere versteht man nicht. Ich gestehe, den verstehe ich nicht wirklich. Der Hintergrund des Antrages ist mir nicht nachvollziehbar. Ich verstehe auch nicht, was der Antrag hier im Plenum zu suchen hat. (Beifall SPD, FDP und SSW) Der Bund hält zwar mehrheitlich die Anteile an der juris GmbH, dennoch ist sie privatwirtschaftlich organisiert. Ich gehe davon aus, dass eine vertragliche Beziehung zwischen Bund-juris, Land-Bund, Landjuris GmbH gibt – völlig egal –, aus dem sich der Umfang der Nutzungsrechte, Veränderungen, Weiterentwicklung der juris-Software ergeben. Soweit der Antrag einer Interpretation zugänglich ist, soll es im Kern offenbar um das Managen von Anforderungen an eine Softwarelösung gehen. Das sind grundsätzlich Details einer vertraglich vereinbarten Leistungsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, die hier im Plenum wohl kaum etwas zu suchen haben. (Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Vorschläge für eine Verbesserung einer Software kann die Landesregierung gerne beim Anbieter auch direkt adressieren. Oder wollen wir ernsthaft Anträge im Plenum debattieren, die die Funktionalität von Kaffeemaschinen, Kopierern, Heizungssystemen oder ähnlichen Systemen zum Gegenstand haben? (Beifall SPD, FDP und SSW) Dies ist nicht wirklich weiterführend. Darüber hinaus kann der Adressat mit dem Antrag wohl kaum etwas anfangen, da die von Ihnen gewünschten An- (Marc Timmer) forderungen nicht konkretisiert sind. Für die Juristen unter Ihnen: Wo ist der vollstreckungsfähige Inhalt? Wie soll denn nun die Software verändert werden? Wie soll die Funktionalität verbessert werden? Wollen Sie, Herr Kürschner oder Herr Junghans, tatsächlich in entsprechenden Arbeitsgruppen zur Anforderungsfeststellung teilnehmen, vielleicht im Rahmen der Ausschussarbeit? Wer weiß. Auf welcher Grundlage sollte bitte in diesem Rahmen eine Entscheidung fallen? Dies ist mir wirklich schleierhaft. Oder zielt der Antrag darauf ab, dass die Landesregierung selbst programmiert? Wir haben es gestern gehört, auch das kann die Landesregierung. Ich verweise auf den Green-IT-Antrag unter Punkt 6. (Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Ja, Design programmieren geht Hand in Hand, die Unterschiede sind nicht so ganz klar. Falls Sie aber mit dem Antrag darauf abzielen, dass die Landesregierung öffentlich zugängliche Informationen, wie beispielsweise Gesetze oder Verordnungen, bestmöglich zum Nutzen der Öffentlichkeit im Sinne von Open Data verarbeiten und anbieten möchte, dann kann ich dem Antrag etwas abgewinnen. Dann aber los, Landesregierung! Kein Problem, das kann man machen. Dem steht nichts im Weg. Aber der Antrag gibt das tatsächlich nicht wieder. Und weil der Antrag das nicht wiedergibt, möchte ich Ihre Zeit auch nicht weiter in Anspruch nehmen. – Ich bedanke mich, vielen Dank. (Heiterkeit SPD – Beifall SPD, FDP und SSW)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Ich erteile nun das Wort dem Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz von der FDP-Landtagsfraktion.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was sagt man zu so einem Antrag? (Heiterkeit SPD) Angesichts der Tatsache, dass er ein weiterer Antrag aus der Rubrik für Freunde des kleinen Karos ist, wäre es eine Einladung, in der humorvollen Art und Weise von gestern Nachmittag hier fortzusetzen. (Heiterkeit SPD) Aber darauf hat der Herr Digitalminister gestern in seiner Art und Weise reagiert, die jede Form von Spaßbefreiung erkennen ließ (Heiterkeit FDP, SPD und SSW) und deshalb mich dazu veranlasst, das dann doch ernst zu nehmen, was da steht. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Oh, oh, oh!) Das ist nicht ungefährlich, weil die Koalitionsfraktionen, ja, welchen Minister der Landesregierung – den Digitalminister oder die Justizministerin oder vielleicht die Integrationsministerin, weil sie für Teilhabe zuständig ist? – auffordern, die Suchfunktionen im juris-System so zu verbessern, dass man Gesetze auch findet. Kolleginnen und Kollegen, ich hätte mich nicht getraut, den Antrag im Ausschuss zu stellen. (Heiterkeit SPD und SSW – Beifall FDP, SPD und SSW) Ich hätte gesagt: Das macht man mit einem Ministerium auf Zuruf. Aber wenn man den Antrag stellt, dann verbindet man offenbar etwas damit, dann will man was sagen. Dann will man sagen: Wir müssen die Landesregierung dazu auffordern, weil sie selber nicht über Begriffe wie Kundenorientierung, Bürgerfreundlichkeit, Nutzerfreundlichkeit nachdenkt, sondern Verträge mit juris abschließt, die dazu führen, dass keiner ein Gesetz finden kann. Wenn das die Aufforderung in Richtung der Landesregierung ist, dann bin ich dafür, dann sollten wir das unbedingt machen. Aber ehrlich gesagt, dass es dieser Aufforderung bedarf, finde ich erschreckend. Das Zweite ist, meine Damen und Herren, dass Sie in den Antrag auch noch reinschreiben, dass Sie wollen, dass man Gesetz- und Verordnungsblätter und Amtsblätter jetzt auch noch digital veröffentlichen kann. Und in der Begründung lesen wir jetzt, dass der Bund mit dem Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens die Voraussetzungen bereits im vorletzten Jahr geschaffen hat und das Bundesgesetzblatt ab 1. Januar 2023 auf diese einzige Art und Weise veröffentlicht werden darf. Die Landesregierung hat es nicht geschafft, das umzusetzen. Das ist in der Tat ein Antrag durch die Koalitionsfraktionen wert, jetzt endlich auch im Landtag in die Puschen zu kommen. Mein Gott, meine Damen und Herren. Es ist schön, allein, dass Sie einen weiteren Antrag am heutigen Nachmittag nicht mehr vorgesehen haben. Der bezog sich nämlich auf die Weiterentwick- (Dr. Bernd Buchholz) lung der Landespolizei und nicht etwa, dass wir da über Einsatzhundertschaften, Cyberhundertschaften oder sonst was geredet hätten, (Zuruf Lars Harms [SSW]) sondern da stand der digitale Dienstausweis im Mittelpunkt. Auch der war aus der Rubrik für das kleine Karo. Man hat viele Anträge in dieser Tagung dabeigehabt. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wie wäre es, wenn wir zur nächsten Landtagsdebatte wechselseitig vereinbaren, dass wir in diesem Landtag über die Themen reden, die die Menschen draußen wirklich bewegen und bei denen wir wirklich etwas verändern müssen? – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Ich erteile nun das Wort dem Abgeordneten Lars Harms von der SSW-Landtagsfraktion.
Lars Harms SSW
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Der Antrag teilt sich in zwei Bereiche auf, nämlich, eine Suchfunktion soll suchen – dafür sind wir auch –, und Amtsblätter sollen in Zukunft wie überall andernorts auch digital bereitgestellt werden. Dafür sind wir auch. Jetzt habe ich schon 15 Sekunden geredet. Damit ist der Inhalt dieses Antrages auch abgearbeitet, meine Damen und Herren. (Heiterkeit SPD) Ich kann Ihnen sagen: Es schockiert mich ein wenig, dass wir die ganze Zeit dieses kleine Karo haben. Es muss doch darum gehen, wenn wir über die Digitalisierung reden, zu schauen, was die Landesregierung macht, wenn es darum geht, die E-Akte komplett in der Justiz zu verankern. Das ist doch ein wichtiges Thema, das uns interessieren würde. Es würde mich zum Beispiel interessieren, ob funktioniert, was im Koalitionsvertrag angekündigt wird, dass Studenten ihre Abschlüsse in Zukunft digital machen können. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Ob das funktioniert, ist eine Frage, die hunderte Studenten bewegt, die jetzt kurz vor den Abschlüssen stehen. Das sind Dinge, die wir hier diskutieren sollten. Darüber zu diskutieren, dass eine Suchfunktion suchen soll, ist mir ein bisschen zu wenig. (Heiterkeit Thomas Hölck [SPD]) Ich habe trotzdem eins gelernt: KI kann man auch „Kai“ aussprechen. Das hat ja schon mal was, meine Damen und Herren. – Vielen Dank. (Beifall und Heiterkeit SSW, SPD und FDP)
Jette Waldinger-Thiering
Ich erteile nun das Wort für die Landesregierung der Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Darauf wären wir jetzt gar nicht gekommen!)
Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren erstaunte Abgeordnete! (Heiterkeit und Beifall) Der vorliegende Antrag umfasst zwei verwandte, aber unabhängige Teile. Zur Rechtsdatenbank: Wer als Juristin oder Jurist aus Versehen mal eine Rechtsnorm übersieht, hört von Kolleginnen und Kollegen oft spöttisch den Satz: Ein Blick ins Gesetz – – (Beate Raudies [SPD]: Erleichtert die Rechtsfindung!) – Sehr wohl. Das ist sicherlich richtig. Aber wohin soll man eigentlich blicken? Eigentlich würde es naheliegen, einfach zum Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein zu greifen. Die dort zu findenden Informationen sind zuverlässig, aber leider oft praktisch unlesbar, denn die meisten Gesetze und Verordnungen sind nicht völlig neu, sondern ändern bereits geltende Vorschriften. Der Gesetzund Verordnungsgeber arbeitet mit sogenannten Änderungsbefehlen, die nur verständlich sind, wenn man die zuvor geltende Fassung der geänderten Vorschrift danebenlegt. Erst aus der Zusammenschau lässt sich dann die gültige neue Fassung der Vorschrift ermitteln. Sie können sich das vorstellen: Bei mehrfach hintereinander erfolgten Änderungen wird das Ganze schnell unübersichtlich. Wer sich über die geltende Rechtslage informieren möchte, ist darauf angewiesen, dass solche Änderungen im Text dargestellt werden. Das sind die sogenannten konsolidierten Fassungen. Zum Selbstverständnis eines demokratischen Rechtsstaates gehört es zudem, dass die Bürgerinnen und Bürger einen einfachen und transparenten (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) Zugang zu ihren Rechtsnormen vorfinden. Das heißt heutzutage: kostenlos im Internet. Zu diesem Zweck betreibt die juris GmbH für die Landesregierung bereits seit vielen Jahren einen Bürgerservice, in dem so gut wie alle geltenden Gesetze und Verordnungen des Landes in konsolidierter Fassung online abrufbar sind. Entsprechende Internetangebote betreibt juris für die meisten Länder. Nachdem auf der Seite Ende des Jahres bereits das Design aufgefrischt wurde, ist es an der Zeit, das Angebot auch inhaltlich zu modernisieren. Finden die Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender schnell das, was sie suchen? Wie können die Ergebnisse noch zielgenauer präsentiert werden? – Diese Fragen wollen wir im Dialog mit der SchleswigHolsteinischen Rechtsanwaltskammer, den Richterverbänden und juris klären. Nun komme ich zum zweiten Teil des Antrags: Die Landesregierung ist aufgefordert zu prüfen, welche gesetzlichen Grundlagen für eine Digitalisierung der Verkündungsblätter geändert werden müssten. Das sieht auch der Koalitionsvertrag vor. Eine solche Prüfung sage ich gerne zu. Ich kann zudem berichten, dass mein Haus bereits mit der Erarbeitung der notwendigen Lösung begonnen hat. Zusammen mit dem zentralen IT-Management der Staatskanzlei hat unser Haus im August 2022 ein Projekt mit dem Ziel begonnen, das Gesetz- und Verordnungsblatt sowie das Amtsblatt vollständig digital anzubieten. Das Projekt ist mittlerweile fortgeschritten. Das Land hat mit Dataport einen Planungsvertrag zur Festlegung der technischen Voraussetzungen geschlossen. Parallel wurden Änderungsbedarfe an der Landesverfassung und dem einfachen Recht identifiziert. So muss zum Beispiel Artikel 46 unserer Verfassung angepasst und ein Gesetz zur digitalen Verkündung geschaffen werden. Erste Entwürfe für beide Vorhaben werden aktuell bei uns im Innenministerium erarbeitet. So wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern einen einfachen, barrierefreien und zeitgemäßen Zugang zu ihren Gesetzen eröffnen, unsere Prozesse im Verkündungswesen effektiver gestalten und auch im Sinne der Nachhaltigkeit Papier sparen.
Jette Waldinger-Thiering
Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Kai Dolgner zu?
Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Versuchen wir das mal! (Heiterkeit)
Dr. Kai Dolgner SPD
Frau Ministerin, vielen Dank. – Ich gebe Ihnen in vielen Dingen, die Sie erzählt haben, recht, wo die Probleme liegen. Bloß: Ist die Lösung dafür wirklich die bessere Auffindbarkeit von Verordnungen, selbst wenn sie ganz dargestellt sind und nicht einfach nur die Änderungsbefehle? Ich könnte jetzt ein paar Beispiele heraussuchen, will aber die Zeit nicht zu sehr dehnen. Der Laie braucht, glaube ich, nicht die wunderschöne Verordnung über die Unfallkasse mit den verschiedenen Bezügen und Berechnungen. Auch wenn man sich manchmal als alter Kommunalpolitiker verordnungsnah fühlt, hatte man Schwierigkeiten herauszudestillieren – und zwar von der Sprache, die dort benutzt wird –: Was ist gemeint, welche Einschränkungen gibt es? Wenn man schon sagt, die Zielgruppe soll die allgemeine Bevölkerung sein, wäre es dann nicht sinnvoller, dazu eine Erläuterung, einen Kommentar in entsprechender Sprache zu geben: Was soll das, was kann ich damit anfangen, welche Leistungen kann ich abrufen? – Wir wenden bei Förderprogrammen und anderen Dingen relativ viel Zeit auf, um überhaupt festzustellen, was die Bedingungen sind, geschweige denn die dazugehörenden Formulare zu finden. Nach meinem Dafürhalten wäre ein Programm, das diese Problem tatsächlich löst und das sie allerdings mit viel Geld und Personal betreiben müssten, für die Allgemeinheit besser, als dass ich wirklich glaube, dass meine Mutter in juris sucht, um nach Änderungen bei der Rente zu gucken. – Ich weiß nicht, wonach Ihre Mutter sucht. (Heiterkeit) Grundsätzlich ist die Idee durchaus nachvollziehbar, dass man sagt, wir sollen nicht nur die Gesetze ordnen – so habe ich Sie verstanden –, sondern wir sollen sie auch erläutern. Aber hier geht es ja um das Gesetz- und Verordnungsblatt und nicht um einen Kommentar. Alle Juristinnen und Juristen, und Sie wahrscheinlich auch, wissen: Zwei Juristen – drei Meinungen, oder vielleicht noch mehr. (Heiterkeit Birte Pauls [SPD]) (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) Wenn wir uns die Kommentare zu geltenden Gesetzen angucken, gibt es immer wieder unterschiedliche Meinungen. Deshalb halte ich es im Gesetzund Verordnungsblatt für schwierig: erstens, weil es das Gesetz- und Verordnungsblatt und kein Kommentar ist, und zweitens, weil es, selbst wenn wir es versuchen würden, schwierig ist, eine Meinung zu finden, die wirklich die Meinung abbildet, die durchsteht. Insofern bin ich da etwas skeptisch, ob es eine richtig gute Idee ist. (Beifall CDU) Ich würde gern Ihrer Mutter helfen!
Jette Waldinger-Thiering
Es hat sich bei dem Abgeordneten Dr. Kai Dolgner noch eine Nachfrage ergeben, Frau Ministerin. Lassen Sie die zu?
Dr. Kai Dolgner SPD
Dass es manchmal selbst Experten schwerfällt, herauszufinden, was wirklich gemeint worden ist, geht eher in meine Richtung: Wie soll es dann die Bürgerin oder der Bürger wissen? Ich bin jetzt aber doch erstaunt. Im Amtsblatt und im Gesetz- und Verordnungsblatt sind doch unsere Verordnungen und unsere Gesetze. Der Verordnungsgeber sollte schon wissen und erzählen können, was er damit gemeint hat. Wenn er es nicht kann, kann es die Bevölkerung an der Stelle noch viel weniger. Ich hoffe doch, dass man zumindest im Amtsblatt Erläuterungen für Laien, für die Bevölkerung geben kann. Was wollen wir denn damit erreichen? – Wir wollen doch von der Verwaltung wegkommen, die einfach Dinge tut, sondern zu einer Verwaltung kommen, die den Menschen erklärt, was man damit will. Bei Ihren eigenen Verordnungen wissen Sie das doch wohl hoffentlich, Frau Ministerin! – Ja, und Sie wissen es sicherlich auch bei Ihren eigenen Gesetzen, denn Sie sind ja der Gesetzgeber, Sie sind Teil des Gesetzgebungsorgans. – Genau! Vielleicht ist es auch ein Appell, dass wir versuchen, klarere und bessere Gesetze zu machen, die die Bürgerinnen und Bürger besser verstehen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sybilla Nitsch [SSW]) Ich war nahezu am Ende meiner Rede. Nur ein letzter Satz: Wir befürworten diesen Teil des Antrags und werden dessen Intention konsequent umsetzen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Cornelia Schmachtenberg CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wie wir alle wissen, ist die Gewässerqualität der Schlei in einem besorgniserregenden Zustand. Bereits mehrmals wurden die Zielvorgaben der Europäischen Umweltrichtlinie nicht erreicht. Daher war die Schleiregion bereits öfter Teil von umweltpolitischen Debatten. Heute geht es um die (Cornelia Schmachtenberg) Altlasten am Wikingeck. Hintergrund sind die Verunreinigungen durch eine Dachpappenfabrik, die ihre Arbeit bereits vor 70 Jahren eingestellt hat. Doch bereits zu dieser Zeit sind die Giftstoffe und Altlasten ausgetreten, und noch heute liegen genau diese Altlasten immer noch unberührt da und gefährden das Grundwasser und die Schlei. Das Thema ist, wie wir erkennen, nicht neu. Bereits seit Jahren wird auf verschiedenen Ebenen darüber diskutiert und an einer Lösung gearbeitet. So wurden Untersuchungen vor Ort sowie eine Machbarkeitsstudie durchgeführt und in Absprache mit den zuständigen Behörden ein Sanierungsplan für die Entgiftung und Entsorgung aufgestellt. Das gemeinsame Ziel war und ist, dass die Sanierung so schnell wie möglich umgesetzt wird, um die Umweltschäden zu minimieren. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das war auch der Grund dafür, dass die Arbeiten bereits in diesem Herbst beginnen sollten. Dieses Vorgehen – ich erwähne es noch einmal, weil es wichtig ist – war und ist mit allen Beteiligten abgesprochen, das heißt, auch mit dem Bundesverkehrsministerium. So gab es die öffentliche Zusage des Bundesverkehrsministeriums, dass der Bund zwei Drittel der Kosten übernehmen wird. Der Rest soll zwischen Land – 15 Prozent –, Stadt Schleswig – zehn Prozent –, dem Kreis sowie Privateigentümern aufgeteilt werden. Alle waren sich über die Gefahren einig. Alle waren sich auch über das Vorgehen einig. Alle waren sich einig, dass es jetzt losgehen solle. Soweit der Plan, soweit die Vereinbarung zwischen allen Beteiligten. Doch der Bund agiert treu nach dem Motto: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern? Denn durch ein einfaches Telefonat wurde mitgeteilt, dass der Bund sich nicht mehr an die Zusage halten wolle. Man wolle – und das ist wirklich bemerkenswert – statt zwei Drittel, die öffentlich zugesagt waren, nur noch zwölf Prozent der Kosten zahlen. (Zuruf CDU: Hört, hört!) Das macht bei einer Summe von mehreren Millionen Euro wirklich einen erheblichen Unterschied. Die Erläuterung des Bundes war, dass er sich nur noch auf zwölf Prozent Grundbucheintrag beziehe. Ganz außer Acht lässt er – neben einem fairen Miteinander, das einfach dazugehört –, dass die Schlei eine Bundeswasserstraße ist und dass die Verhältnisse dadurch andere sind als zwölf Prozent. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, es ist kompliziert! Aber zum einen ist das Problem nicht neu; man arbeitet seit Jahren daran. Zum anderen geht man so schlichtweg nicht miteinander um. Dass die FDP diesen Vorgang nicht versteht und die Region jetzt im Stich lässt, sieht man auch an ihrem Antrag. Dieses Problem ist nicht neu. Man arbeitet bereits auf allen Ebenen zusammen. Die Verhältnisse und Anteile sind klar, sie müssen nicht noch geklärt werden. Eine Bundeswasserstraße gehört zu 42,5 Prozent dem Bund, dazu kommen noch Flächen an Land. (Oliver Kumbartzky [FDP]: Haben Sie ins Grundbuch geguckt?) Genau deshalb, weil die Verhältnisse klar sind, wurde die Förderung öffentlich zugesagt. Diese Förderung wurde ja nicht aus Jux und Tollerei zugesagt, sondern weil es relativ klar ist. Dazu kommt: Wenn man etwas öffentlich zusagt und die Regionen und alle Beteiligten sich auf diese Zusage verlassen, dann muss man auch zu seinem Wort stehen. Das erwarte ich ehrlich gesagt auch von der Bundesregierung. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Neben dem unzuverlässigen Agieren des Ministers Wissing bin ich doch auch erstaunt darüber – das muss ich auch sagen –, dass der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete vor Ort, Robert Habeck, der auch Bundesminister ist, einfach nur zuschaut und sich nicht für die Region einsetzt. (Zuruf CDU: Aha! – Zuruf FDP – Dr. Kai
Dr. Kai Dolgner SPD
Daniel Günther beim Krankenhaus Eckernförde aber auch!) – Das ist eine andere Sache! (Beate Raudies [SPD]: Nein! Da geht es auch um Worthalten! – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Es geht darum, sein Wort zu halten, zumal als Ministerpräsident im eigenen Wahlkreis!) – Nein, das ist eine völlig andere Angelegenheit! (Zurufe SPD: Aha!) Dementsprechend fordern wir als Koalition die Bundesregierung auf, sich an Vereinbarungen zu halten und die Auszahlung des zugesagten Betrages unverzüglich in die Wege zu leiten, damit die Sanierung noch im Frühjahr ausgeschrieben werden kann. Es geht jetzt darum, diese Altlasten anzupacken; es geht jetzt darum, die Schlei zu schützen, (Cornelia Schmachtenberg) und daher bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Christian Dirschauer [SSW])
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Ich erteile nun der Abgeordneten Silke Backsen von der grünen Landtagsfraktion das Wort.
Silke Backsen GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Cornelia Schmachtenberg! Vielen Dank für deine Rede; du hast eigentlich alles auf den Punkt gebracht und gesagt – bis natürlich auf einen kleinen Punkt, den ich anders sehe. Die Schlei ist ein besonderes Gewässer, und sie hat für Schleswig-Holstein sowohl aus ökologischer als auch aus touristischer Sicht eine herausragende Bedeutung. Mit der Qualität der Schlei steht es bekanntlich nicht zum Besten – das wissen wir aber auch nicht erst seit heute, sondern schon seit vielen Jahren. Auch aus einem Bericht aus der vergangenen Wahlperiode wird deutlicher Handlungsbedarf sichtbar. Dort ist nachzulesen, dass Boden und Grundwasser mit Teer, Mineralölen, Phenolen und Cyaniden kontaminiert sind – das belastete Grundwasser infiltriert sogar teilweise in die Schlei. Spätestens beim Grundwasser sollte vielleicht auch einmal die FDP wach werden – Umweltthemen scheinen Sie ja nicht zu interessieren. Die Untersuchungen, die das belegen, sind in den Jahren 1990 bis 2016 durchgeführt worden. Spätestens seit 2016 ist das Ausmaß der Misere also mehr als deutlich bekannt. Vor Ort kann man das reale Problem sehen: Wenn man dort mit einem Stock im Bodenschlamm stochert, kommen schillernde Ölschlieren hoch – und das ist nicht nur Öl; dieses Thema hatten wir gestern schon einmal. Hier geht es nicht nur um finanzielle Beiträge, sondern um eine riesengroße Umweltverschmutzung, die endlich gestoppt werden muss. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Am dringenden Sanierungsbedarf besteht also kein Zweifel. Dennoch geht es nicht voran. Das liegt im Wesentlichen daran, dass sich die involvierten Akteure nicht einigen können, wer nun die Rechnung, die auf mittlerweile 30 Millionen Euro oder mehr geschätzt wird, am Ende zu bezahlen hat. Nach allgemeiner Rechtslage muss der Eigentümer eines Grundstücks im Fall einer erforderlichen Altlastensanierung auch für deren Kosten aufkommen. (Oliver Kumbartzky [FDP]: Das ist richtig!) – Oh, danke schön. Das Land ist zwar nicht Flächeneigentümer am Wikingeck, hat aber bereits einen erheblichen Teil der Vorkosten für die Untersuchung und Planung übernommen. Das Land ist auch bereit, sich an den Sanierungskosten zu beteiligen, und das ist auch richtig so. Auch der Kreis Schleswig-Flensburg geht in die finanzielle Verantwortung, obwohl auch er dazu rechtlich nicht verpflichtet wäre, (Zuruf CDU: Aha!) denn die betroffenen Flächen befinden sich teils im Eigentum der Stadt Schleswig, aber auch im Eigentum des Bundes. Ich kann es nur wiederholen: Die Schlei ist eine Bundeswasserstraße. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Deswegen gab es mit dem Bund verschiedene Gespräche, es gab Rechtsgutachten, und schließlich hat die alte Bundesregierung im Oktober 2022 eine Beteiligung an den Sanierungskosten in Höhe von zwei Dritteln öffentlich zugesagt. Vor diesem Hintergrund ist es mehr als befremdlich, dass beim Bund nur noch von einer Größenordnung von zwölf Prozent die Rede ist. Herr Kumbartzky, ich bin sehr gespannt darauf, dass Sie gleich die Grundbuchauszüge vorzeigen werden und uns erklären, was aus Ihrer Sicht dort Recht und Ordnung ist. Die Schlei ist und bleibt eine Bundeswasserstraße. Zwölf Prozent sind bei Weitem weniger, als der Bund als Eigentümer zu zahlen verpflichtet wäre. Es wäre mehr als ein trauriges Schauspiel, wenn es jetzt trotz dringenden Handlungsbedarfs und konkreter, vor Ort intensiv ausdiskutierter Sanierungspläne einen langwierigen Rechtsstreit in der Sache gäbe. Das darf nicht passieren – im Interesse der Anlieger vor Ort, die endlich wissen müssen, was mit ihren Grundstücken geschehen wird, aber auch, um endlich Natur und Umwelt zu sanieren. Ich danke der Innenministerin und dem Umweltminister ausdrücklich dafür, dass sie vor Weihnachten einen gemeinsamen Brief an den Bundesverkehrsminister geschrieben und ihn eindringlich aufgefordert haben, seine gesetzliche Verpflichtung als Grundeigentümer wahrzunehmen. (Zuruf Sandra Redmann [SPD]) (Silke Backsen) – Vielen Dank für Ihre Wortbeiträge, Sie können sich auch gerne melden. – Dazu sollten wir auch aus diesem Hause ein starkes Signal an den Bund richten. Ich hoffe auf breite Unterstützung für unseren Antrag. (Oliver Kumbartzky [FDP]: Der Bund ist auch Robert Habeck!) – Ja. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Nun erteile ich der Abgeordneten Birte Pauls von der SPD-Landtagsfraktion das Wort.
Birte Pauls SPD
Verehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die damalige Dachpappenfabrik, die bis Anfang der 50er-Jahre auf der Wikinghalbinsel in Schleswig in Betrieb war, hinterlässt bis heute gefährliche Spuren. Das Grundwasser im oberen Grundwasserleiter, das Schleiwasser sowie die Wasserrandstreifen und der Boden werden seit Jahrzehnten mit gefährlichen Teerölen, Mineralölen, Phenolen und Cyaniden belastet. Man braucht kein Umwelttechniker oder Geologe zu sein, um das zu erkennen. Auge und Nase reichen aus, wenn diese Schadstoffe an die Wasseroberfläche ploppen. Sie hinterlassen einen optisch gut erkennbaren, übelriechenden Ölfilm. Ich empfehle allen, die sich damit beschäftigen, einmal dahin zu fahren. Die Sanierungsflächen stehen im Eigentum des Bundes, weil es eine Bundeswasserstraße ist, der Stadt sowie sechs privater Grundstückseigentümer, und die Fläche wird unter anderem touristisch und als Sportboothafen genutzt. Seit etlichen Jahren sind Kreis und Stadt in der Planung, und es gab intensive Gespräche zwischen Bund, Land, Kreis und Stadt. Das Ergebnis lautete: Der Kreis SchleswigFlensburg übernimmt federführend die Koordinierung – was an dieser Stelle ganz wichtig ist –, der Bund soll zwei Drittel, also 66 Prozent, das Land zehn Prozent, Schleswig 15 Prozent und der Kreis acht bis neun Prozent der Sanierungskosten tragen. So weit, so gut. Gut ein Jahr vor der Bundestagswahl verkündeten die örtliche CDU-Bundestagsabgeordnete Petra Nicolaisen und der damalige Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Enak Ferleman – beide CDU –, in Schleswig öffentlichkeitswirksam, dass der Bund zwei Drittel aller Kosten übernehmen werde. (Cornelia Schmachtenberg [CDU]: Genau, wir haben die positive Nachricht, die CDU! – Unruhe) Wir alle haben uns über diese Zusage sehr gefreut. Petra Nicolaisen hat sich vor Ort feiern lassen, (Cornelia Schmachtenberg [CDU]: Zu Recht!) versäumte es dann aber – genauso wie die Landesregierung –, im Bundesministerium entsprechend Druck zu machen. (Unruhe) Bis zur Bundestagswahl, ein Jahr lang, hatte das zuständige CDU-Ministerium für die Kostenübernahme der Sanierung nichts, aber auch gar nichts, vorbereitet, um die Versprechen beider Abgeordneter einzulösen. (Beifall SPD und FDP) Gleichzeitig wurde aber die Reform der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung im Bundestag auf den Weg gebracht. In seiner Rede vom 17. Mai 2021 im Bundestag betonte Staatsekretär Ferlemann die historische Wichtigkeit dieser Reform besonders auch in Hinblick auf Umwelt- und Naturschutz.
Jette Waldinger-Thiering
Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Cornelia Schmachtenberg zu?
Cornelia Schmachtenberg CDU
Vielen Dank. – Wenn ich es richtig verstanden habe, trauen Sie der Abgeordneten Nicolaisen und dem Staatssekretär der damaligen Regierung mehr zu als Ihrer eigenen Bundesregierung, die seit eineinhalb Jahren im Amt ist, den Haushalt aufgestellt und die Absage erteilt hat. – Entschuldigung, das ist schon komisch. Ein Jahr vor der Bundestagswahl stellt man üblicherweise nicht die Arbeit ein. Man verkündet etwas, worauf sich die Region total verlassen hat, wie Sie selbst eben richtig ausgeführt haben. Die Region hat sich total darauf verlassen, dass das auch stimmt. Und dann wird im Ministerium nichts gemacht, gar (Birte Pauls) nichts ist da vorbereitet gewesen. Das kritisieren wir, und zwar mit Recht. (Beifall SPD, FDP und Sybilla Nitsch [SSW]) Der Bund war mit der Reform auch zuständig für die Wasserrandstreifen, die Freizeitschifffahrt, touristische Belange, ökologische Umbauten und die Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie. Auch prima. In weiteren Schreiben bestätigte der damalige Staatssekretär Ferlemann, dass die Kostenbeteiligung des Bundes zu keinem Zeitpunkt infrage gestellt werde. (Zurufe CDU) Nach der Bundestagswahl ging das Verkehrsressort an die FDP. Offensichtlich fühlt man sich dort jetzt nicht mehr an Zusagen gebunden. Das ist gelinde gesagt nicht nur eine Katastrophe für die Schlei, es stellt auch die Verlässlichkeit von Politik infrage. Das ist nicht gut. Deshalb begrüßen wir sehr, dass Bettina Hagedorn, unsere Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Haushaltsausschuss, einen Bericht im Ausschuss beantragt hat, um die Vorgänge transparent darzustellen. Aktuell sollen verschiedene Gutachten des Kreises die eigentumsrechtlichen Fragen klären. Das erste Gutachten aus dem Herbst 2022 unterstreicht die Zuständigkeit des Bundes. Das zweite Gutachten wird nächste Woche veröffentlicht. Ich erwarte, dass sich das Land an finanzielle und organisatorische Zusagen hält, den Kreis entsprechend unterstützt und nicht – wie ich höre –, Erbsenzählerei bei den Finanzierungsvereinbarungen betreibt. (Zuruf CDU: Das macht das Land, aber der Bund nicht!)
Jette Waldinger-Thiering
Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Jepsen zu?
Thomas Jepsen CDU
Frau Abgeordnete, Sie haben auf den Haushaltsausschuss und Ihre SPD-Abgeordnete hingewiesen. Geben Sie mir recht, dass sich der Haushaltsausschuss am 19. Mai letzten Jahres schon einmal damit befasst hat und bis jetzt nichts passiert ist? – Vielleicht lesen Sie einmal die Unterlagen Ihres CDU-Abgeordneten Gädechens nach. Die geben an dieser Stelle mehr Antworten auf Ihre Frage. (Uta Wentzel [CDU]: Was ist das denn für eine Antwort? – Unruhe CDU) – Das ist genau die Antwort; er hat sie in der Hand.
Jette Waldinger-Thiering
Die Abgeordnete hat die Antwort gewählt, die sie gern geben wollte. (Zuruf Beate Raudies [SPD])
Birte Pauls SPD
Herr Minister Goldschmidt, Sie haben im Umweltund Agrarausschuss berichtet, dass die Kommunikation auf Mitarbeiterebene nicht weiterkommt, was auch eine Katastrophe ist. Dann greifen Sie doch bitte selbst zum Hörer und klären das Problem auf der obersten politischen Ebene! Sie rühmen sich damit, die Schlei als Modellregion ausgezeichnet zu haben. Dann helfen Sie der Schlei auch an dieser Stelle! Wo ist eigentlich der direkt gewählte Abgeordnete, Vizekanzler und Wirtschaftsminister, Robert Habeck, an dieser Stelle? Auch da höre und sehe ich nichts. Das jahrelange Hin- und Herschieben von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten löst eine der größten Umweltverschmutzungen Schleswig-Holsteins nicht. Ich erwarte von der Landesregierung, sich endlich maßgeblich an der Lösung zu beteiligen, und zwar schnell. Der Kreis hat die notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Bis Ende März 2023 muss die europaweite Ausschreibung stattgefunden haben, damit nach dem Ende der Vegetationszeit die Baumaßnahmen beginnen können. Die Schlei kann nicht noch ein Jahr lang warten. Kommen Sie in die Puschen, und arbeiten Sie zum Wohl der Schlei! Ich hoffe, dass jetzt endlich alle an einem Strang ziehen. – Danke. (Beifall SPD und Sybilla Nitsch [SSW])
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Ich erteile nun dem Abgeordneten Oliver Kumbartzky von der FDP-Landtagsfraktion das Wort. (Zurufe)
Oliver Kumbartzky FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gewässerqualität der Schlei ist in einem sehr schlechten Zustand. Wir haben in der letzten Wahlperiode gemeinsam die Modellregion Schlei auf den Weg gebracht, im Ausschuss lange Anhörungen durchgeführt und im Landtag des Öfteren beraten. Das haben wir als Parlament gemeinsam mit der Landesregierung vorangebracht. Frau Backsen, solche Kommentare, die FDP solle sich einmal ums Grundwasser kümmern, können Sie sich wirklich sparen. (Beifall FDP und Sybilla Nitsch [SSW]) Eines der größten Probleme innerhalb des Gesamtproblems sind die großen Altlasten am Wikingeck. Die Sanierung ist zwingend und dringend notwendig. Die Kosten sind angesprochen worden: Man geht von über 30 Millionen Euro aus. Natürlich sind wir dafür, dass sich der Bund mindestens in Höhe der Eigentumsverhältnisse an der Sanierung des Wikingecks beteiligt. Das ist doch klar. (Beifall FDP) Aber, Frau Kollegin, unser Ziel muss doch sein, dass die Sanierung endlich beginnen kann und der Sanierungsplan endlich umgesetzt wird. Solche Debatten, in denen Sie sich jetzt gegenseitig die Schuld zuweisen, helfen dem Wikingeck gar nicht. (Beifall FDP)
Jette Waldinger-Thiering
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Cornelia Schmachtenberg zu?
Cornelia Schmachtenberg CDU
Vielen Dank. – Haben Sie denn noch den Eindruck, dass die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt sind? Gehen Sie davon aus – wie Sie es bisher beschrieben haben –, dass zwei Drittel dem Bund gehören und dementsprechend Zahlungen erfolgen müssen? – Das kommt gleich alles in meiner Rede. Ich weiß nicht, ob Sie das Schreiben von Volker Wissing an Robert Habeck vom 11. Januar 2023 kennen. Darin wird ziemlich genau aufgeschlüsselt, wie es sich um die Eigentumsverhältnisse am Wikingeck verhält, von 1931 zurückgerechnet, Grundbucheinträge, wer da jetzt drin ist, und so weiter. Falls Sie das nicht kennen sollten – ich gehe davon aus, dass Sie es kennen –, stelle ich Ihnen das gern zur Verfügung. Da steht einiges drin. Zu den Aussagen von Enak Ferlemann, der eben erwähnt worden ist: Auch ich kenne die Presseberichte und die Showveranstaltung, bei der er etwas versprochen hat. Ich kenne es übrigens auch aus meiner Region, wo Enak Ferlemann vor der Bundestagswahl auch sehr viel versprochen und nicht eingehalten hat. (Beifall FDP, SPD und SSW – Zurufe) Darauf gebe ich sehr wenig. (Cornelia Schmachtenberg [CDU]: Das war ja keine Antwort!) – Symbolische Spatenstiche, ehrlich. Ich weise darauf hin, dass es zwischen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und dem Kreis Schleswig-Flensburg bereits eine Vereinbarung für eine vorzeitige Zahlung gibt. Vielleicht hat das nicht jeder mitbekommen, aber der Bund hat bereits eine Zahlung von 2,8 Millionen Euro an den Kreis Schleswig-Flensburg angewiesen und kommt somit vorzeitig zumindest seiner anteiligen Verpflichtung als Eigentümer nach. Das Bundesverkehrsministerium – das ist wichtig – ist nicht für Umweltbelange und Bodenschutz zuständig. Eine Übernahme der Kosten von mehr als dem im Eigentum befindlichen ist nicht möglich. Aber Sie richten Ihre Forderung ja an den Bund. Der Bund ist zum Beispiel auch das Bundesumweltministerium oder das Bundeswirtschaftsministerium – die sind natürlich auch gefragt. (Beifall FDP) Aber ich nehme an, dass Sie genau das meinen. Ihre Koalitionspartner sind auf Ihren Trick wohl reinfallen. (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich hätte auch gedacht, dass hier gleich die Katze aus dem Sack gelassen und gesagt wird: Robert wird sich kümmern. – Das hätte ich von Ihrer Rednerin erwartet, aber es kam leider nichts. (Birte Pauls [SPD]: Bundesverkehrsministerium! – Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Natürlich soll die ganze Bundesregierung handeln! – Unruhe) Der Bund ist aufgrund der konstitutionellen – –
Jette Waldinger-Thiering
Herr Abgeordneter, lassen Sie noch einmal eine Zwischenfrage von der Abgeordneten Pauls zu?
Birte Pauls SPD
Vielen Dank, Herr Kollege. – Ist Ihnen bekannt, dass die Schlei eine Bundeswasserstraße ist und damit das Verkehrsministerium zuständig ist? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Ja, natürlich ist mir bekannt, dass die Schlei eine Bundeswasserstraße ist – eine sehr kluge Frage. Aber ist Ihnen bekannt, dass es bei der alten Teerpappenfabrik, also bei dem Wikingeck an sich, auch Grundstücksverhältnisse gibt, die bewertet werden müssten? – Ja. – Darauf sind eben auch Private, die Stadt und natürlich auch der Bund. (Christopher Vogt [FDP]: Das war jetzt die Antwort! – Heiterkeit FDP)
Jette Waldinger-Thiering
Die Abgeordnete hat eine weitere Zwischenfrage. Lassen Sie die zu?
Birte Pauls SPD
Ist Ihnen bekannt – ich habe es in meiner Rede ausgeführt –, dass es zwei Gutachten zu den Grundbucheigenschaften dieses Geländes gibt? Das erste ist bereits veröffentlicht. Ist Ihnen das bekannt? – Das zweite kommt nächste Woche in die Öffentlichkeit; das empfehle ich Ihnen, dann zu lesen. – Vielen Dank, das zweite werde ich mir dann zu Gemüte führen. Auch Ihnen stelle ich, falls Sie das noch nicht haben, noch einmal die Ausarbeitung vom Bundesverkehrsministerium zur Verfügung. (Birte Pauls [SPD]: Doch!) – Oder haben Sie das? – Einmal ernsthaft gefragt; das war eben auch schon die Frage. (Sandra Redmann [SPD]: Ist fertig! – Vereinzelte Heiterkeit) – Ja? – Okay. Ich habe es ein paar Mal ausgedruckt dabei. Ich gebe das gern weiter. (Zuruf: Also ich habe das mit Anlage!) – Nee, aber es scheint ja hier nicht bekannt zu sein. Das wundert mich ein bisschen. Ich möchte aber auch noch einmal sagen: Die Schlei ist eine Bundeswasserstraße. Das ist richtig. Aber der Bund ist aufgrund der konstitutionellen Aufgabenverteilung für das Thema nicht zuständig, sondern die Landesbehörden in Schleswig-Holstein. Das ist auch noch einmal wichtig zu erwähnen. Dann zur Darstellung, dass die Zusage des Bundes sich über Nacht verringert habe oder er einen Rückzieher gemacht habe, wie man es teilweise in der Presse lesen konnte: Das ist so nicht richtig. Denn das Bundesverkehrsministerium hat bereits im Mai letzten Jahres darauf hingewiesen, dass man sich nur entsprechend der Eigentumsanteile an den Flächen beteiligen würde. (Zuruf Cornelia Schmachtenberg [CDU]) Die Prüfung, die ich schon mehrfach erwähnt habe, hat diese zwölf Prozent ergeben. Natürlich hätte auch ich mir einen höheren Anteil des Bundes erwünscht. (Unruhe FDP und CDU) Ich kann auch den Frust und den Ärger vor Ort verstehen. Das ist ganz klar. Aber es liegt jetzt an der Landesregierung, einmal zu beweisen, wie die Anteilsverhältnisse denn da genau sind. (Beifall Annabell Krämer [FDP] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Es reicht eben nicht, hier solche Debatten zu führen, mit dem Finger auf andere zu zeigen. Wenn die Anteilsverhältnisse geklärt sind – da bin ich mir sicher –, wird der Bund entsprechend seinen Beitrag leisten. Insofern bin ich gespannt auf das Gutachten, das nächste Woche kommt. Ich bin auch gespannt, was uns Minister Goldschmidt gleich erklären wird. Denn auch Minister Goldschmidt hat Möglichkeiten, durch sein Ministerium weitere Förderungen bereitzustellen. Er hat ja einen sehr guten Draht nach Berlin, sicherlich auch zu seiner Kollegin auf Bundesebene, der Bundesumweltministerin, die für das Thema zuständig ist. Auch da kann das Portemonnaie für eine weitere Förderung geöffnet werden. (Beifall FDP) (Oliver Kumbartzky) Genau das beantragen wir übrigens in unserem Antrag. Ich bitte um Zustimmung und würde mich freuen, wenn wir hier das Signal an unsere Landesregierung setzten, dass nicht nur gesagt wird: Ja, der Bund! Enak Ferlemann hat ja damals etwas zugesagt. – Würden wir solche Anträge stellen, was Enak Ferlemann alles zugesagt hat, verbrächten wir wirklich Tage damit, solche Anträge zu debattieren. (Beifall FDP – Sandra Redmann [SPD]: Das stimmt! – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Was der FDP ganz wichtig ist – damit möchte ich schließen –, ist, dass diese Sanierung jetzt vorangebracht wird, dass die Ausschreibung losgehen kann, dass der Dreck endlich da wegkommt. Ihre Schaufensterdebatten, die Sie hier führen, lösen das Problem nämlich kein Stück. – Danke schön. (Beifall FDP)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Ich erteile nun das Wort dem Abgeordneten Christian Dirschauer von der SSW-Landtagsfraktion.
Christian Dirschauer SSW
Kære fru landsdagspræsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hier im Haus sind wir uns alle einig: Das Wikingeck in Schleswig muss endlich saniert werden. Die verheerende Situation um die Altlast am Wikingeck ist uns allen schon lange bewusst. Der Boden und auch das Grundwasser sind verseucht. Seit Jahren wissen wir, dass es dort über den Grundwasserpfad zu Austritten toxischer und krebserregender Stoffe kommt. Das ist eine der größten Umweltbelastungen des Landes, die schlichtweg nicht länger hinnehmbar ist. Aus diesem Grund ist der Kreis SchleswigFlensburg das Problem seinerzeit angegangen und hat Pläne für eine Sanierung erstellt. Der Kreis ist hier also schon in Vorleistung gegangen. Aber: Die Sanierungskosten belaufen sich – wir haben es gehört – auf rund 30 Millionen Euro. Die Herausforderung dabei ist die Kostenverteilung; das haben wir auch schon gehört. Denn der Verursacher dieser Umweltsauerei, die alte Teerpappenfabrik, existiert nicht mehr und kann nicht mehr haftbar gemacht werden. Es gibt verschiedene Eigentümer – das haben wir gehört –: der Bund für die Bundeswasserstraße, die Stadt Schleswig sowie sechs private Grundstückseigentümer. Wie gesagt, der Kreis ist mit der Sanierungsplanung in Vorleistung gegangen. Seit dem Frühjahr 2020 hat es intensive Gespräche auf verschiedenen politischen Ebenen gegeben, auch mit dem Bund. Es lief auf eine Vereinbarung hinaus, wonach der Kreis, auch zur Unterstützung und Entlastung des Bundes, die Federführung für die erforderlichen Verwaltungsverfahren und die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen übernimmt. Weiterhin wurde sich darauf verständigt, die Sanierungskosten – wie wir es schon gehört haben – entsprechend aufzuteilen: Der Bund hat zugesagt, zwei Drittel der Sanierungskosten zu übernehmen. Die Zusage des damaligen parlamentarischen Staatssekretärs Ferlemann wurde mehrfach – Frau Pauls hat da recht – 2021 schriftlich bestätigt. Es gab überhaupt keinen Anlass zu glauben, dass das Projekt nicht weiter vorangetrieben werden könnte. (Christopher Vogt [FDP]: Der wusste, dass er die Wahl verliert!) – Das mag natürlich sein. – Im April des letzten Jahres kam dann die überraschende Nachricht: Der Bund will nur noch 42,5 Prozent der Kosten übernehmen. Zu keinem vorherigen Zeitpunkt hatte sich der Bund dahin gehend geäußert. Endgültig geplatzt ist die Bombe, als der Bund dann bekanntgab – das haben wir gehört –, dass er nur noch zwölf Prozent übernehmen will. Damit stehen der Kreis Schleswig-Flensburg und die Stadt Schleswig vor einem Scherbenhaufen. Das ganze Projekt beruht auf den Zusagen des damaligen Staatssekretärs Ferlemann. Eines ist doch klar: Wenn die zugesagten Mittel nicht kommen, ist das Projekt gescheitert. Das können wir uns alle zusammen nicht erlauben. (Beifall SSW, CDU und SPD) Was uns als SSW dabei so fassungslos und tatsächlich wütend macht, ist das Spiel, das hier von der Berliner Seite mit unserer kommunalen Ebene, aber durchaus auch mit dem Land gespielt wird. Es kann doch nicht sein, dass das Wort eines Staatssekretärs keine Gültigkeit hat, zumal es zweimal schriftlich bestätigt wurde, auch wenn die entsprechende Partei dann eben nicht mehr in Regierungsverantwortung ist. (Sandra Redmann [SPD]: Genau! – Beifall CDU) Wir reden hier über rund 20 Millionen Euro, die der Bund zugesagt hat. Im Vergleich zum Bundeshaushalt sind das doch tatsächlich Peanuts. Für den Kreis und die Stadt Schleswig ist das eine Summe, die sie allein nicht wuppen können. Das zeigt einmal mehr, dass das politische Berlin von Schles- (Christian Dirschauer) wig-Holstein dann doch weit, weit weg ist. Dort ist man sich zwar einig, etwas für das Wikingeck tun zu wollen, aber zu den Zusagen will man nicht stehen. Berlin weiß nicht, was das für die Stadt, den Kreis und auch das Land bedeutet, wenn sie nicht länger zu ihren Zusagen stehen. Ich sage es noch einmal: Das Projekt ist tot, wenn die zugesagten Mittel nicht kommen. Offenbar schert es in Berlin einen feuchten Kehricht, was aus dem Projekt am Wikingeck wird. Krebserregende Stoffe, die die Umwelt vergiften – einen Kilometer entfernt schwimmen übrigens Kinder in dem Wasser! Wir haben lange genug auf die Schlieren geschaut. Das Zeug muss da endlich raus. (Beifall SSW, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Wie Berlin den Kreis, die Stadt und auch das Land an der Nase herumgeführt hat, ist skandalös. Die Menschen vor Ort haben lange genug hingenommen, dass am Wikingeck nichts passiert. Das kann und darf so nicht sein. Das Projekt darf nicht zum Scheitern verurteilt sein. Wir dürfen unsere kommunale Ebene hier auch nicht im Stich lassen. Was die Menschen vor Ort wollen, ist kein Luxus. Sie wollen den Dreck aus der Schlei heraushaben, und das zu Recht. Für die Menschen vor Ort ist das Agieren des Bundes ein eklatanter Wortbruch. Ich erwarte, dass der Bund zu seinen Zusagen steht, sonst wird aus dem Wortbruch ganz schnell ein Vertrauensbruch, und der endet im politischen Schiffbruch. – Vielen Dank. (Beifall SSW, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jette Waldinger-Thiering
Mange tak. – Für einen Dreiminutenbeitrag hat sich der Abgeordnete Thomas Jepsen gemeldet.
Thomas Jepsen CDU
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die wohl größte Altlast im Land verunreinigt seit Jahren regelmäßig mit sichtbaren Schadstoffaustritten die Schlei: mit Teerölen, Mineralölen, Phenolen und Zyaniden – das wurde schon gesagt. Seit vielen Jahren und in den letzten Jahren intensiv haben sich die Stadt Schleswig und der Kreis Schleswig-Flensburg damit befasst. Der Kreis hat Rechtsgutachten zu Störertätigkeiten und Verantwortlichkeiten eingeholt und als untere Naturschutzbehörde einen Sanierungsplan erarbeitet. Saniert werden müssen über 1,1 Hektar. Kalkuliert wird mit mindestens 30 Millionen Euro. Nach intensiven Gesprächen zwischen Bund, Land, Kreis und Stadt hatte der Bund als Eigentümer von betroffenen Flächen und als sogenannter Störer eine Finanzierungsbeteiligung von zwei Dritteln zugesagt, auch das wurde hier schon gesagt. Die Gespräche wurden intensiv von unserer ehemaligen Landtagskollegin und jetzigen Bundestagsabgeordneten Petra Nicolaisen begleitet. (Beate Raudies [SPD]: Leere Versprechen!) Mit Schreiben vom 10. Februar und 7. September 2021 hat der damalige Staatssekretär bestätigt, dass diese Kostenbeteiligung des Bundes zu keinem Zeitpunkt infrage gestellt werde. (Christian Dirschauer [SSW]: Das stimmt!) – Das stimmt. Land, Kreis und Stadt stehen bis heute zu ihrer zugesagten Kostenbeteiligung. Genau darum geht es, um Verlässlichkeit. Kreis und Stadt stehen zu ihren zugesagten Finanzierungsanteilen, und auch wir als Land bekräftigen unsere Zusage zur vereinbarten Finanzierungsquote. Das erwarten wir auch vom Bund. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Jetzt im Nachhinein das grundbuchliche Eigentum mit entsprechenden Flächenanteilen wieder infrage zu stellen, ist nicht in Ordnung. Die FDP fordert jetzt mit ihrem Alternativantrag einen Eigentumsnachweis. Da heißt es: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, den Nachweis zu erbringen, dass der Bund einen höheren Eigentumsanteil als 12 % am Wikingeck hält.“ Der Bundesverkehrsminister Wissing argumentiert jetzt auf einmal mit Wasserstandslinien von 1921, als per Staatsvertrag die Wasserstraßen auf das Reich übergingen, und stellt das grundbuchliche Eigentum infrage. Das ist nicht in Ordnung. (Vereinzelter Beifall CDU – Oliver Kumbartzky [FDP]: Nein, Sie stellen das Grundbuch infrage!) – Nein. Wir erwarten Verlässlichkeit vom Bund. Wenn der Bund das damals vereinbarte Finanzierungskonstrukt jetzt wieder infrage stellt, kann das Wikingeck nicht saniert werden. Der Kreis ist jedenfalls fest entschlossen, das Wikingeck zu sanie- (Thomas Jepsen) ren, die kommunalen Interessen durchzusetzen und den Bund in die Pflicht zu nehmen. Wir als Land stehen zu unserer zugesagten Finanzierungsbeteiligung und stehen an der Seite der Kommunen. Die FDP stellt das infrage, wir nicht. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Jette Waldinger-Thiering
Ich erteile nun für die Landesregierung dem Minister Goldschmidt das Wort. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Zustand des Gewässers an der Schlei ist nicht gut, der ist schlecht. Deswegen haben sich viele Menschen an der Schlei auf den Weg gemacht, diesen Zustand zu verbessern. Auch der Schutz der Schlei ist tatsächlich ein Mitmachprojekt. Landwirtinnen und Landwirte, Touristiker, Naturschutzverbände und Kommunen wollen den Zustand im Zuge eines Modellprojekts verbessern. Am Beginn der Schlei, vorne in Schleswig, liegt gleichzeitig eine der größten, schlimmsten und gefährlichsten Altlasten Schleswig-Holsteins, die wir in unserem Land haben, die letztlich die Anstrengung von so vielen Menschen in der Region kaputt macht oder zumindest hinterfragt und die Motivation bremsen könnte. Deswegen ist es so wichtig, dass wir an der Schlei weiterkommen, dass wir die Altlast beseitigen, dass wir den Zustand verbessern und dass wir die Altlast sanieren. Die Teeröle, die Rückstände der Dachpappenproduktion, die teilweise über einen Meter dick in der Schlei liegen und die tatsächlich das Grundwasser schon erreicht haben, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe werden ausgespült, hochgradig krebserregendes Material, deswegen ist Handlung gefragt. Wir sind so weit, wir können handeln. Die Ausschreibung für die Sanierung ist in der Mache, die soll europaweit laufen und noch im Frühling losgehen. Es könnte also losgehen, wenn nicht tatsächlich die Zusagen, die getroffen und öffentlich gemacht worden sind, jetzt wieder zurückgenommen werden würden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Und tatsächlich gab es eine Zusage. Die Zusage sah vor – Oktober 2020 –, der Bund wolle zwei Drittel der Kosten übernehmen, die Stadt, die ebenfalls formal Zustandsstörer ist, weil sie Flächen besitzt, 15 Prozent. Der Kreis und das Land haben zugesagt, obwohl sie formal nicht in der Verantwortung stehen, 18 Prozent der Kosten zu tragen, weil nicht wegzudiskutieren ist, dass das Wikingeck in Schleswig-Holstein und im Kreis Schleswig-Flensburg liegt. Deshalb haben wir gesagt, dass wir in die Verantwortung gehen und etwas beitragen. Und bei dieser Zusage wird es auch bleiben. Das ist in diesem Zusammenhang noch einmal wichtig zu sagen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Dann kam der Regierungswechsel, die Ampel. Herr Wissing ging in das Bundesverkehrsministerium, und die politische Zusage, zwei Drittel zu tragen, wurde kassiert. Man behauptete, man wolle nur noch die eigentlichen Flächen kompensieren. Das wären 42,5 Prozent. Auch dahinter ist ein Fragezeichen zu machen. Dann dauerte es nicht lange, dann wurde nicht einmal mehr diese Zusage eingehalten. Man verwies auf Grundbucheinträge und war nur noch bereit, zwölf Prozent der Kosten zu tragen. Dazu will ich ehrlich sagen: Wir haben im Land viele Altlasten, und das Problem ist unglaublich groß. Wenn wir als staatliche Stellen so miteinander umgehen, dann werden wir das Problem nicht lösen können. Wir brauchen Vorbildfunktion, wir brauchen die Bereitschaft, in die Verantwortung zu gehen, Dinge auch politisch zu entscheiden, Beiträge zu leisten. Dann muss man auch dazu stehen. Da müssen wir als staatliche Stellen verlässlich miteinander umgehen, verbindlich sein, und das ist hier tatsächlich nicht der Fall. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW – Zuruf SPD) Was machen wir als Land? – Wir unterstützen selbstverständlich den zuständigen Kreis dabei, seine Rechte durchzusetzen. Es ist hier mehrfach gesagt worden, dass es schon ein Gutachten gibt. Jetzt ist ein weiteres Gutachten bei einem Seerechtler beauftragt worden, das in Kürze kommt, das noch einmal ganz klar die Rechtsposition des Landes und des Kreises – sie sind in diesem Fall exakt identisch – bestätigen wird. Davon gehe ich jedenfalls aus. Wir stehen zu unserer Zusage, was die Bereitschaft angeht, in die finanzielle Verantwortung zu gehen. Wir werden weiter politischen Druck machen. Ich verstehe den Antrag der Koalitionsparteien tatsächlich als Rückenwind und als Beitrag dazu, den politischen Druck Richtung Berlin hochzuhalten. Insofern bedanke ich mich für diesen Antrag. (Minister Tobias Goldschmidt) Wichtig ist mir in dem Zusammenhang, noch einmal festzuhalten, dass wir gestern sehr viel über Beschleunigung und Beschleunigung von Verfahren und vom behördlichen Miteinander gesprochen haben. Wenn wir so mit unseren Ressourcen in den Kreisbehörden, in den kommunalen Behörden und auf Landesebene umgehen wollen, dass wir juristische Abwehrschlachten führen, dass wir unsere Leute damit beschäftigen, wie die Wasserstandslinie 1921 gewesen ist und lang und breit rechtliche Auseinandersetzungen zwischen staatlichen Stellen vorbereiten wollen, dann stehen diese Ressourcen nicht dafür zur Verfügung, Ansiedlungsvorhaben zu begleiten. Dann werden wir als Staat nicht schneller, sondern langsamer. Das ist sozusagen Planungsbeschleunigung andersherum, und so stelle ich mir das nicht vor. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Der Minister hat seine Redezeit nur um 21 Sekunden überzogen. Die würde jetzt tatsächlich allen Fraktionen zustehen, aber ich glaube, davon möchte niemand Gebrauch machen. Ich schließe also hiermit die Beratung. Es ist beantragt worden, in der Sache abzustimmen. Zunächst lasse ich über den Alternativantrag der Fraktion der FDP, Drucksache 20/642, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die FDP-Fraktion. Gegen die Stimmen von? – CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und SPD. Somit gibt es keine Enthaltungen, und der Antrag ist abgelehnt worden. Dann lasse ich über den Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/582, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die SPD-Fraktion und die SSW-Fraktion. Gegen die Stimmen von? – Gegen die Stimmen der FDP-Fraktion. Somit ist der Antrag angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt 33 A wird nach der Mittagspause nach dem gesetzten Tagesordnungspunkt 12 eingereiht. Ich wünsche allen eine schöne Mittagspause. Wir sehen uns um 14 Uhr wieder. Die Sitzung ist unterbrochen. (Unterbrechung: 12:50 bis 15:00 Uhr)
Eka von Kalben
nung, dass wir beschlussfähig sind. (Unruhe) – Wenn Ihr da hinten noch Platz nehmen könntet, wäre das sehr nett. Vielen Dank. Zu den heute Morgen Genannten ist noch Jan Kürschner von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hinzugekommen, also erkrankt, dem wir gute Besserung wünschen. (Beifall) Heute Nachmittag wird Ministerin Heinold ab circa 16 Uhr nicht mehr hier sein, weil sie als stellvertretende Ministerpräsidentin am Gottesdienst in Brokstedt teilnehmen wird. (Wortmeldung Jette Waldinger-Thiering [SSW]) – Ich glaube, das war eine Wortmeldung. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Zur Geschäftsordnung!) – Zur Geschäftsordnung.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Es ist so, dass nicht nur Frau Ministerin Heinold zum Trauergottesdienst fährt, sondern sicherlich auch Fraktionsvorsitzende oder andere. Ich weiß nicht, ob sie sich schon angemeldet haben. Sie sollten die gleiche Chance haben, dort hinzufahren, falls die Debatte länger dauert.
Eka von Kalben
Genau. Bei mir ist angekommen, dass sich die Fraktionsvorsitzenden darauf geeinigt haben, dass aus jeder Fraktion eine Person abgemeldet werden kann, falls die Debatte um 16 Uhr noch läuft. Wenn die PGF die Debatten weiter einkürzen wollen, sodass wir die Sitzung um 16 Uhr schließen, dürfte es kein Problem sein, wenn auch andere an dem Gottesdienst teilnehmen, die das tun wollen. Ansonsten ist die Vereinbarung – ich sehe Nicken –, das aus jeder Fraktion eine Person während der laufenden Debatte entschuldigt ist. Wenn es weitere Dinge zur Tagesordnung gibt, ist es besser, wenn sich die PGF noch einmal treffen. Ich fahre erst einmal in dem derzeit geltenden Zeitplan fort; er geht bis mindestens 16:30 Uhr. Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 33 auf: (Vizepräsidentin Eka von Kalben) Über 25 Jahre Frauenhausfinanzierung in Schleswig-Holstein – Gesicherte bundeseinheitliche Frauenhausfinanzierung Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW Drucksache 20/593 (neu) Über 25 Jahre erfolgreiche Frauenhausfinanzierung in Schleswig-Holstein – Finanzierung über das FAG vereinheitlichen und stärken Alternativantrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/625 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache, und das Wort hat die Abgeordnete Dagmar Hildebrand von der CDU. Sie sehen, ich versuche auch, Zeit einzusparen.
Dagmar Hildebrand CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frauen und Kinder brauchen unseren besonderen Schutz. Sie sind in besonderer Art und Weise gefährdet, denn es geht um körperliche Verletzbarkeit, körperliche Delikte, um sexuelle Gewalt, Nachstellung und dergleichen mehr. Umfassender Schutz ist zwingend notwendig. Deswegen gibt es die Istanbul-Konvention des Europarats, und deswegen wurde dieses Abkommen im Jahre 2018 in unser nationales deutsches Recht überführt.
Eka von Kalben
Entschuldigen Sie bitte. Die PGF sollen sich abstimmen, aber bitte nicht im Raum, sondern ein bisschen an der Seite. – Danke.
Dagmar Hildebrand CDU
Daraus ergibt sich für uns als Vertragsstaat die klare Verpflichtung, Gewalt gegen Frauen zu verfolgen, zu beseitigen, die Diskriminierung von Frauen zu verhindern und das Recht von Frauen zu stärken. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Es geht darum, eine ressortübergreifende politische Strategie gegen Gewalt zu entwickeln und dabei die Gewaltprävention und die Rechte der Betroffenen im Mittelpunkt zu stellen. Erfreulicherweise heißt es dazu im Koalitionsvertrag der Bundesregierung – ich zitiere –: „Wir werden das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder absichern und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen.“ Das Hilfesystem soll entsprechend bedarfsgerecht ausgebaut werden. Und: „Der Bund beteiligt sich an der Regelfinanzierung.“, heißt es dort weiter. Übrigens geht es an dieser Stelle auch um Opferschutz für Männer. In unserem gemeinsamen Antrag geht es darum, den bundeseinheitlichen Rechtsrahmen und die verlässliche Finanzierung von der Bundesregierung einzufordern. (Beifall CDU) Das Land Schleswig-Holstein – dafür spreche ich meinen großen Dank aus – finanziert seit über 25 Jahren Frauenhäuser, gibt sich sehr viel Mühe und gibt viel Kraft hinein, um Frauen und ihre betroffenen Kinder zu schützen. In Deutschland ist jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Das sind insgesamt mehr als 12 Millionen Frauen. Alle 45 Minuten erleidet statistisch gesehen (Annabell Krämer [FDP] unterhält sich) – liebe Annabell! – eine Frau in Deutschland Gewalt. Körperverletzung durch ihren Partner sind jeden Tag die Regel. Jeden dritten Tag findet ein Tötungsdelikt durch einen Partner oder einen Expartner statt. Aktuell gibt es in Schleswig-Holstein 16 Frauenhäuser mit insgesamt 362 Frauenhausplätzen und 24,5 Frauenberatungsstellen, die vom Ministerium über das Finanzausgleichsgesetz – FAG – gefördert werden. Wenn die Frauenhäuser in Nordfriesland und Schleswig-Flensburg eröffnet haben werden, sind es 386 Plätze. In unserem Antrag machen wir klar, dass Frauenhäuser und Frauenfachberatungsstellen in allen Bundesländern „eine gesicherte, von der jeweiligen Belegung und den individuellen Leistungsansprüchen der Frauen unabhängige Finanzierung“ benötigen. Wir brauchen eine deutschlandweite Pauschalfinanzierung, damit jede von Gewalt betroffene Frau mit (Dagmar Hildebrand) ihren Kindern – unabhängig von sozialrechtlichen Leistungsansprüchen – einen gleichberechtigten Zugang zu Schutz und Beratung erhalten kann. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Mit unserem Antrag bitten wir die Landesregierung – ich komme zum Schluss –, sich entsprechend unseres gemeinsamen Antrags auf Bundesebene einzusetzen. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD)
Eka von Kalben
Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Catharina Johanna Nies von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Solange Frauen in diesem Land bedroht, geschlagen und vergewaltigt werden, sind Bund, Länder und auch Kommunen gefordert zu handeln und konsequent die Schutzstrukturen auszubauen und zu verbessern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Solange es Femizide in unserem Land gibt, und solange geschlechtsspezifische Gewalt an der Tagesordnung ist, sind wir alle gemeinsam unverändert gefordert. Deshalb will ich auch heute ganz deutlich sagen: Es ist richtig, und es ist notwendig, dass wir in dieser Frage als Landtag mit großer Einigkeit und Geschlossenheit sprechen und die unterschiedlichen Aspekte des Themas regelmäßig auf die politische Tagesordnung setzen. Ich danke deshalb meiner SSW-Kollegin Jette Waldinger-Thiering dafür, dass sie nach unserer ausführlichen Novemberdebatte zu den Frauenfacheinrichtungen hier in SchleswigHolstein uns frauenpolitische Sprecherinnen und unsere Frauenministerin an einen Tisch geholt hat, um direkt weiterzuarbeiten, sodass dort die Idee für diesen gemeinsamen Antrag entstehen konnte (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) mit dem Ziel, eine bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen länderseitig aus voranzutreiben. Am 1. Februar 2023, also nächste Woche, wird das Inkrafttreten der Istanbul-Konvention in Deutschland fünf Jahre alt. Dieses Jubiläum ist genau der richtige Zeitpunkt, um die Debatte über ein bundeseinheitliches System und die regelhafte Bundesbeteiligung voranzutreiben. Unsere Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder abzusichern und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherzustellen, und wir unterstützen dieses Ziel. (Vereinzelter Beifall CDU und Beifall Beate Raudies [SPD]) Wir brauchen deutschlandweit einen gerechten und gesicherten Zugang zu Gewaltschutz. Das heißt, die Finanzierung von Frauenhäusern darf sich nicht nach der Belegsituation der Häuser oder nach dem Sozialleistungsanspruch einer Frau richten. Frauenhäuser müssen dauerhaft, verlässlich und planungssicher finanziert und offen für alle schutzbedürftigen Frauen in ganz Deutschland sein. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt SPD und FDP) Schleswig-Holstein kann hierfür Vorbild sein; denn wir haben als Land Mindeststandards gesetzt, auf die wir stolz sein können und die wir konsequent weiter ausbauen werden. Unsere 16 Frauenhäuser sind über das FAG, das Finanzausgleichsgesetz, Schleswig-Holstein abgesichert, und das sucht deutschlandweit seinesgleichen. Aber nicht nur das. Wir sind auch das einzige Bundesland, das die Teilfinanzierung der professionellen Frauenberatungsstellen für häusliche und für sexualisierte Gewalt durch Finanzausgleichsmittel per Gesetz verbindlich geregelt hat. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Auch hierfür können wir für Schleswig-Holstein also einen Standard vorweisen, der wünschenswert für die gesamte Bundesrepublik wäre. Eine dritte Säule finanzieren wir hier im Norden über den Finanzausgleich: das Interventionsnetzwerk KIK bei häuslicher Gewalt mit den regionalen Stellen in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt sowie die landesweite Vernetzung. Wir müssen uns also dafür einsetzen, dass konsequent alle Frauenfacheinrichtungen bei den Verhandlungen auf Bundesebene mitgedacht werden; denn wir haben ein verschränkt funktionierendes und gut abgestimmtes Beratungs- und Hilfesystem. (Catharina Johanna Nies) Das muss als Einheit betrachtet und als Einheit gestärkt werden. Für die Frage der Finanzierung von Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern wird immer wieder der eine Aspekt entscheidend sein: Gewalt macht nicht an Grenzen halt, nicht an Bundesgrenzen, nicht an Landesgrenzen und nicht an Kreisgrenzen. Jede gewaltbetroffene Frau braucht einen Zugang zu Schutz und Hilfe, unabhängig davon, in welchem Bundesland sie Gewalt erfährt, und unabhängig davon, in welchem Bundesland sie Schutz sucht. Als Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner muss es unser Anliegen sein, dass wir in ganz Deutschland die besten Bedingungen für den Schutz von Frauen vor Gewalt vorhalten. Wenn es hart auf hart kommt, dann kann jeder zusätzliche Kilometer zwischen der Betroffenen und dem Täter lebensrettend sein. Es gibt viele Gründe, im Fall von Gewalt das Bundesland zu wechseln. Das sind ganz individuelle Gründe, die respektiert werden müssen. Fakt ist also, wir müssen effektiven Gewaltschutz über Bundeslandgrenzen hinweg denken. Wir machen mit unserem Antrag deutlich, dass bei einer bundeseinheitlichen Lösung für uns in Schleswig-Holstein aber auch wichtig ist, dass es Verbesserungen für alle Seiten gibt. Am Ende darf zwischen Bund und Ländern kein Minimalkonsens stehen, der für uns hier in Schleswig-Holstein eine Verschlechterung darstellen würde, und wir bitten unsere Frauenministerin Aminata Touré, genau diesen Anspruch für uns nach Berlin zu transportieren. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall ganzes Haus)
Eka von Kalben
Das Wort hat die Kollegin Beate Raudies von der SPD.
Beate Raudies SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gewalt hat viele Gesichter, und sie begegnet uns überall: zu Hause, auf der Arbeit, im öffentlichen Raum, im Netz. Sie beginnt nicht erst mit Schlägen. Auch Bedrohungen, Beschimpfungen und Kontrolle sind Formen von Gewalt. Gewalt kann Menschen aller sozialen Schichten und jeden Alters treffen. Deswegen müssen wir darüber sprechen, was wir gegen die zunehmende Gewalt in unserer Gesellschaft unternehmen können, wie wir Gewalt vermeiden. Aber bis dahin müssen wir die schützen, die zum Opfer geworden sind. (Beifall ganzes Haus) Gestern haben wir aus aktuellem Anlass über Gewalt im öffentlichen Raum gesprochen. Aber viele Gewalttaten finden dort statt, wo sich jede und jeder sicher fühlen sollte: zu Hause. Die Opfer von häuslicher Gewalt sind zum größten Teil Frauen. Deswegen sprechen wir heute wieder einmal – danke! – über die Finanzierung der Frauenhäuser. Ich freue mich, dass wir es hier so oft besprechen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Vorrednerinnen haben es gesagt: Seit mehr als 25 Jahren werden in Schleswig-Holstein die Frauenhäuser und die Frauenberatungsstellen institutionell über das Finanzausgleichsgesetz, das FAG, finanziert. Und, tut mir leid, es muss einfach sein: Es war die Idee der sozialdemokratischen Frauenministerin Gisela Böhrk, die das möglich gemacht hat. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Annabell Krämer [FDP]) Ich freue mich, liebe Gisela – vielleicht hörst du uns zu –, dass sich diese Idee so bewährt hat und dass wir damit auch bundesweit so vorbildlich sind. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Denn das macht es für alle so viel leichter: für die schutzsuchenden Frauen, die sich nicht darum kümmern müssen, wer ihren Aufenthalt im Frauenhaus bezahlt, die bei uns in Schleswig-Holstein einfach im Frauenhaus aufgenommen werden, egal, woher sie kommen oder welchen Aufenthaltsstatus sie und ihre Kinder haben, und für die Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern, die sich um die Schutzsuchenden kümmern können und sich nicht um die Existenz der Einrichtung sorgen müssen, egal, wie viele Schutzsuchende aufgenommen werden. Deswegen fordern wir heute den Bund auf, endlich auch eine bundesweite Regelfinanzierung, über die schon so lange debattiert wird, auf den Weg zu bringen und unser Modell zum Vorbild zu nehmen. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Ich freue mich wirklich, dass wir so eine breite Unterstützung für diesen Antrag finden, und ich wünsche mir, dass wir damit auf Bundesebene die Diskussion voranbringen; denn ich kann zumindest aus meinen Fachsprecherinnenkonferenzen sagen: Es gucken schon alle neidisch auf uns. Vielleicht neh- (Beate Raudies) men alle jetzt mal dieses Angebot wahr, da einfach aufzusteigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aber auch ein gutes System wie unseres ist nicht perfekt. Auch gute Dinge kann man immer noch optimieren. Mit der letzten Reform des FAG wurden die Finanzmittel deutlich erhöht und eine Dynamisierung eingeführt. Somit steigen die Zuschüsse jetzt verlässlich jedes Jahr. Auf zusätzliche Frauenhausplätze, steigende Betriebskosten oder eine flächendeckende Erweiterung der Beratungsstellen ist unser System aber noch nicht eingestellt. Über die Finanzierung jedes zusätzlichen Angebots entscheiden wir derzeit situativ. Wir streiten weiterhin und leider immer wieder über das Geld. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Dabei verpflichtet uns doch die Istanbul-Konvention, für ausreichende Schutzangebote und deren Finanzierung zu sorgen. Insofern findet auch der Antrag der Kollegin Krämer unsere Zustimmung. (Beifall SPD, FDP und SSW) Da Catharina Nies eben auf die Istanbul-Konvention hingewiesen hat, die am 1. Februar fünf Jahre in Kraft ist, will ich noch sagen: Ich freue mich wahnsinnig darüber, dass die neue Bundesregierung den Vorbehalt hinsichtlich der Anerkennung von frauenspezifischen Fluchtgründen nicht verlängert. Das war das, was noch fehlte. Ich bin total glücklich, dass wir das jetzt in diesem Land umsetzen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Ich habe bereits in den vergangenen Jahren mehrfach darauf hingewiesen, dass unsere Frauenhäuser und auch die Frauenberatungsstellen mehr Geld benötigen, und das hat sich leider nicht geändert. Bereits vor einem Jahr haben wir über steigende Betriebskosten und die Miethöhen diskutiert, mit einem für die Frauenhäuser – nach dem, was sie mir sagen – unbefriedigenden Ergebnis. Dabei sagt die Bedarfsanalyse doch ganz klar: Es ist erforderlich, die realen Miet- und Betriebskosten zu erstatten. Ebenso empfiehlt die Analyse eine Verständigung mit den Kommunen über Art und Umfang der Förderung. Das finden wir richtig. Gewaltschutz ist Aufgabe aller staatlichen Ebenen, und wir sehen da das Ministerium in der Pflicht. Denn es kann doch nicht wirklich jeder Einrichtung selbst überlassen bleiben, bei Städten, Kreisen und Gemeinden um Zuschüsse zu betteln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen brauchen verbindliche Planungssicherheit durch eine bedarfsgerechte institutionelle Förderung. Ich verspreche in diesem Punkt also Wiedervorlage bei den Haushaltsberatungen, bitte aber jetzt um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)
Eka von Kalben
Das Wort hat die Abgeordnete Annabell Krämer von der FDP. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP])
Annabell Krämer FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Bernd, vielen Dank. – Zunächst einmal möchte ich sagen: Auch wir werden eurem Antrag zustimmen. Ich wollte diesen Antrag nur nicht mitzeichnen, das werde ich gleich begründen. Ich finde, wir sprechen hier so oft über dieses wichtige Thema, und ich muss ehrlich sagen: Mir geht der Antrag nicht weit genug. (Beifall FDP) Ich glaube, Sie alle haben die Gespräche mit den Facheinrichtungen vor und nach Weihnachten geführt; mit den autonomen Frauenhäusern, mit den Frauenberatungsstellen. Wir alle haben erfahren, woran es eigentlich hapert. Mich hat ein bisschen enttäuscht, dass der vorliegende Antrag der regierungstragenden Fraktionen, dem sich SSW und Grüne angeschlossen haben, in warme Worte das fasst, was wir eigentlich zum Teil schon im November 2022 beschlossen haben, nämlich dass wir die Landesregierung bitten, sich bundesweit für die Finanzierung von Frauenhäusern einzusetzen. Genau das haben wir bereits im November in dem Maßnahmenpaket des Antrags beschlossen. Insofern finde ich es ein bisschen schade, dass dieser Antrag – abgesehen von der Pauschalfinanzierung – nichts Weiteres zu bieten hat. Denn mich haben die Gespräche, die ich mit den Einrichtungen geführt habe, doch ein bisschen berührt. Ich war damals wirklich froh, als ich mit dem Kollegen Petersdotter eine Dynamisierung im FAG durchgesetzt hatte, (Beifall FDP und Sybilla Nitsch [SSW]) vor allem aber, dass wir den Betrag auf 7,5 Millionen Euro erhöht haben. Die Kollegin Raudies sagte, dies sei ein signifikantes Plus. Damals wussten wir noch nicht, dass 2,5 Prozent Dynamisierung im Jahr nicht auskömmlich sein werden. Wir hatten zum (Annabell Krämer) Teil sogar eine Deflation und haben nicht damit gerechnet, dass uns dies so schnell einholen wird. Also, was war? – Wir bekommen neue Frauenhäuser, aber die Mittel reichen einfach nicht. Deshalb steht in unserem Antrag, dass wir möchten, dass über die Nachschiebeliste die FAG-Mittel landesseitig um 1,25 Millionen Euro aufgestockt werden, damit die Frauenberatungsstellen endlich wieder in der Lage sind, nach TVöD zu bezahlen. Das können sie nämlich momentan nicht mehr. Wir möchten, dass sie nicht jedes Jahr wieder betteln müssen, dass sie Zuwendungsbescheide bekommen und endlich in der Lage sind, unbefristete Arbeitsverträge ausstellen zu können. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Diese sollen verlässlich in das FAG überführt werden, damit wir unsere Frauenberatung auf verlässliche und dauerhafte Füße stellen können. Lassen Sie uns deshalb endlich mit diesem Flickenteppich aufhören. Lassen Sie uns die 750.000 Euro, die wir für die Frauenberatungsstellen noch in den Einzelplänen haben, ordentlich in das FAG überführen. Alle haben gesagt: Die Finanzierung über das FAG in Schleswig-Holstein ist vorbildlich. Lassen Sie uns das daher doch endlich ganzheitlich machen. Vor allen Dingen: Es kommen neue Frauenhausplätze dazu. Lassen Sie uns doch jetzt sagen, dass wir diese auch auskömmlich finanzieren. 1,25 Millionen zusätzlich in diesem Jahr – ich denke, wir haben Geld für Wärmepumpenprogramme, und für alles ist Geld da – das sollte uns der Schutz der Frauen in unserem Land wert sein. (Beifall FDP und SPD) Ich glaube, ich hatte noch zwei Punkte: Frau Ministerin, ich bitte darum, die Richtlinie noch einmal anzupacken, denn dort ist nicht verlässlich geregelt, dass unsere neuen Frauenhäuser, die wir dringend brauchen – das eine ist in Schleswig-Flensburg –, mit jeweils zwölf Plätzen auch darunterfallen, denn das erfüllt nicht das Mindestmaß an Platzerfordernissen. Man kann das vielleicht so auslegen, aber damit diese Häuser auch wirklich Finanzierungssicherheit haben, bitte ich, die Finanzierungsrichtlinie dahin gehend anzupassen, dass die Mindestgröße von Frauenhäusern entsprechend angepasst wird. Ich habe es gesagt: Der Mittelbedarf ist zwingend vorhanden. Eines hat mich jedoch ein bisschen schockiert: Wir haben uns die Mühe gemacht und die Frauenhäuser in Schleswig-Holstein abtelefoniert. Wir haben ganz oft warme Worte gehört und sie sagen, die Finanzierung über das FAG – und alles andere – sei vorbildlich. Aber ist Ihnen allen bewusst, dass die Frauenhäuser in diesem Jahr noch gar kein Geld bekommen haben? Mich hat ein Hilfeschrei aus meinem Kreis Wedel erreicht. Dort hieß es: Der Förderverein muss auch in diesem Jahr für diesen Monat wieder für Löhne und Gehälter einspringen. Ja, die Mittel kommen irgendwann. In Elmshorn hat man übrigens auch noch kein Geld bekommen, Frau Raudies. (Beate Raudies [SPD]: Ich habe extra in der Finanzausschusssitzung gefragt!) Wir haben gefragt: Ist das für Januar/Februar verlässlich? Wir dachten, das liegt an der vorläufigen Haushaltsführung. Nein, die Häuser kriegen in jedem Jahr im Januar kein Geld. Es kann nicht sein, dass die Zuwendungsbescheide so spät bearbeitet werden. Die Verwendungsnachweise wurden verlässlich und fristgerecht eingereicht, und ich bitte die Ministerin inständig, sicherzustellen, dass es in diesem Jahr das letzte Mal ist, dass Ehrenamtler finanziell Zuschüsse leisten müssen, damit unsere Frauenhäuser auch im Januar ihre Schutzaufgabe erfüllen können. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Das gilt es vornehmlich zu gewährleisten. Das darf nicht sein. Ich danke ihnen ganz herzlich. Ich habe für den Bereich Wedel angefragt: Der Förderverein streckt, so glaube ich, im Januar 40.000 Euro vor, von Ehrenamtlichen finanziert. Ich muss sagen, das ist nicht in Ordnung. Das ist nicht das erste Jahr so, das ist so ziemlich die Regel. Das kann nicht sein. Wir haben mit sieben oder acht Frauenhäusern in Schleswig-Holstein telefoniert, das ist flächendeckend der Fall. Ich bitte, dies abzustellen. – Vielen Dank. (Beifall FDP und vereinzelt SPD)
Eka von Kalben
Das Wort für den SSW hat Jette Waldinger-Thiering.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Annabell Krämer hat gerade mit einem Auftrag für die Sozialministerin aufgehört. Ich habe leider zum ersten Mal gehört, dass die Häuser im Januar nie Geld gekriegt haben. Vielleicht kann das nachher einmal aufgeklärt werden. Es ist nicht lange her, dass wir uns hier mit dem Thema Gewalt gegen Frauen und Kinder beschäf- (Jette Waldinger-Thiering) tigt haben. Das ist wichtig, und das freut mich auch, denn die Frage, wie wir geschlechtsspezifische Gewalt und Gewalt gegen Kinder eindämmen oder möglichst verhindern können, hat für den SSW einen sehr hohen Stellenwert. Leider werden Frauen und Kinder bis heute immer wieder Opfer von psychischer und physischer Gewalt; und das trotz unserer Einigkeit und unserer Bemühungen, die entsprechenden Beratungs- und Hilfsangebote auskömmlich zu finanzieren. Die Tatsache, dass allein in Schleswig-Holstein bis zu 4.000 Frauen und Kinder jährlich zu Opfern werden, ist traurig und beschämend. Aber ich denke, diese Tatsache muss auch unser Ansporn sein, zusammenzustehen und dieser Gewalt noch entschiedener entgegenzutreten. Gewalt gegen Frauen und Kinder ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das uns alle angeht. Es ist nur folgerichtig, dass wir uns Gedanken über eine bundesweit gesicherte Finanzierung unserer Frauenhäuser machen. Da sind wir uns Gott sei Dank in diesem Parlament ziemlich einig, und das ist auch richtig gut. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und vereinzelt SPD) Gewalt gegen Frauen ist alles andere als eine Privatsache. Sie muss auch als sicherheitspolitisches Thema viel stärker in den Fokus rücken. Es ist bekannt, dass wir gut ausgebaute ambulante und stationäre Angebote haben. Es ist auch richtig, dass Schleswig-Holstein bei der Finanzierung im Ländervergleich gut dasteht. Unser Weg über den kommunalen Finanzausgleich gibt den Einrichtungen Sicherheit und vermeidet unnötige Bürokratie, doch es zeichnet sich trotzdem ab, dass viele dieser Angebote nicht nur pandemiebedingt, sondern auch infolge der Ukrainekrise oder der Situation in Afghanistan und im Iran verstärkt in Anspruch genommen werden. Außerdem wissen wir alle, dass auch die aktuelle Bedarfsanalyse des Landes zeigt, dass wir in fast allen Bereichen nachbessern müssen. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Finanzierungsfrage hier und heute wieder miteinander diskutieren. (Beifall SSW und FDP) Deshalb ist es gut, dass der Bund eine bundeseinheitliche Finanzierung aufstellen und sich über eine Regelfinanzierung an den Kosten beteiligen will. Es bleibt aber darauf zu achten, dass wir uns hier am Ende nicht an niedrigere Standards anpassen müssen. Übergeordnet betrachtet ist in den vergangenen Jahren überdeutlich geworden, dass wir einen Mehrbedarf an Schutzplätzen für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder haben. Wir brauchen weitere Frauenhausplätze, und wir sollten auch darauf achten, dass diese regional verteilt sind. Ich will deshalb deutlich sagen, dass wir uns sehr über das bald fertige Frauenhaus im Kreis Schleswig-Flensburg freuen. Ich erwarte, dass auch die zwölf neuen Plätze in Nordfriesland bald Realität sind. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD) Gerade vor dem Hintergrund der Bedarfsanalyse sehen wir auch im nördlichen Landesteil klaren Verbesserungsbedarf, denn egal ob wir über die Unterbringung oder über die Beratung von Frauen in Not reden: Art und Umfang der Hilfe dürfen nicht davon abhängen, ob sie auf dem Land oder in der Stadt oder nördlich oder südlich des Kanals leben. Unser Anspruch muss sein, allen Frauen und Kindern, die von Gewalt bedroht sind, gleichermaßen zu helfen. Wir werden auch dem FDP-Antrag zustimmen. Manchmal muss man dicke Bretter bohren, damit man durchkommt und auch etwas erreicht, das ist richtig. Ich danke Catharina Nies. Mir ist es wichtig, dass wir bei diesem Thema versuchen, eine Einigkeit zu erreichen, damit wir etwas endlich bewegen. Es gibt Themen, die taugen nicht dazu, dass sie immer wieder aufgerufen werden, ohne dass am Ende des Tages tatsächlich etwas passiert. Es ist deshalb gut, dass wir uns genau in diesen Themen so einig sind. Wir haben schlussendlich als Gesellschaft und als Politik in diesem Hohen Hause eine ganz große Mitverantwortung dafür, dass sich Gewalt nicht in den Generationen fortsetzt, sondern dass sie unterbrochen wird und die Frauen, die von Gewalt betroffen sind, auch unseren Schutz erfahren. – Vielen Dank. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP)
Eka von Kalben
Ich teile Ihnen zwischenzeitlich mit, dass die PGF mich darüber informiert haben, dass TOP 12 „Für eine längere Laufzeit der Kernkraftwerke“ von der Tagesordnung abgesetzt wird und die Reden zu TOP 25 „Ganztagsbetreuung im Grundschulalter früher umsetzen – Betreuungslücken schließen“ zu Protokoll gegeben werden. Jetzt erteile ich das Wort Frau Ministerin Touré für die Landesregierung. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Jede Frau in Deutschland hat das Recht, in Sicherheit zu leben. Ist dies nicht der Fall, muss sie die Möglichkeit haben, einen Platz in einem Frauenhaus zu bekommen, und zwar egal, wo sie wohnt. Wir wissen, dass geschlechtsspezifische Gewalt ein großes Problem in ganz Deutschland ist. Sind wir an dem Punkt, an dem es für jede Frau einen Frauenhausplatz gibt? Leider ganz bestimmt nicht. Unsere Frauenhäuser, egal, ob hier im Norden oder in anderen Bundesländern, sind in der Regel voll. Jedes Jahr müssen Frauen und Kinder abgewiesen werden. In Schleswig-Holstein passierte das im Jahr 2022 3.859-mal. Deshalb braucht es eine ganzheitliche Antwort: ausreichend finanzierte Frauenhausstrukturen. Deshalb ist es auch gut, dass der Bund gerade daran arbeitet, eine Lösung für die Finanzierung zu finden. Es ist auch der richtige Zeitpunkt, um eine Debatte hier im Landtag in Schleswig-Holstein zu führen, weil es in diesen Verhandlungen darum geht: Wie können wir eine bundeseinheitliche Finanzierungsstruktur hinbekommen? Die Initiative, eine bundeseinheitliche Regelung für die Finanzierung der Frauenhäuser zu finden, finde ich absolut richtig. Ich war 2021 bei den Koalitionsverhandlungen zu diesem Thema im Bund dabei und habe immer wieder bei den Verhandlungen dafür gekämpft, dass das schleswig-holsteinische Modell nicht unterminiert werden darf, wenn wir eine bundeseinheitliche Struktur finden wollen. Und warum? Weil sie bei all der berechtigten Kritik, die wir auch hier vor Ort haben, durchaus funktioniert. Die Finanzierung der Frauenhäuser in SchleswigHolstein ist – anders als in vielen anderen Bundesländern –, unabhängig von individuellen Leistungsansprüchen, sozialrechtlichen Leistungsansprüchen und der Belegungssituation. Auch das wurde heute mehrfach gesagt: Die Zuwendungen für die Frauenfacheinrichtungen erfolgen pauschal. Die 16 Frauenhäuser mit derzeit 362 Frauenhausplätzen und 24,5 Frauenberatungsstellen werden über das Finanzausgleichsgesetz gefördert. An der Stelle, Abgeordnete Krämer, noch einmal eine Korrektur: Die Frauenhäuser sind nicht rein ehrenamtlich geführt, sondern auch die Finanzierung der Mitarbeitenden ist über das FAG geregelt. (Wortmeldung Annabell Krämer [FDP]) Zum Punkt Finanzierung am Anfang des Jahres, den Sie angesprochen haben – wenn ich den Gedanken noch zu Ende führen darf –: Es ist völlig richtig, dass wir immer wieder die Herausforderung haben, dass die Bescheide rechtzeitig ankommen. Ich habe eben nochmal nachgefragt, wann die Zuwendungsbescheide für die Frauenhäuser und für die Frauenberatungsstellen angekommen sind. In dieser Woche haben wir zehn Frauenhäuser und alle Frauenberatungsstellen bescheinigt. Natürlich ist es ein Problem für die Frauenberatungsstellen, aber auch für die Frauenhäuser, wenn die Finanzierung nicht zum 1. Januar des Jahres steht. Das ist ein Problem, das seit Jahren besteht. Es wäre deshalb sehr sinnvoll, wenn wir hier im Parlament über die Frage diskutieren würden, wie wir das mit der Haushaltsführung hinbekommen. In normalen Haushaltsjahren haben wir die Struktur so, dass der Haushalt meistens im Dezember beschlossen wird und die Bescheide dann erst relativ spät rübergehen können. Um dort eine Planungssicherheit auch für die Frauenfacheinrichtungen und für die Frauenhäuser hinzubekommen, müssen wir genau über diese Frage diskutieren. Gerade in Jahren, in denen eine Wahl stattgefunden hat und wir einen verspäteten Haushaltsbeschluss haben, wird es noch schwieriger. Das macht es sehr anspruchsvoll. Ich glaube auch, dass wir die Einrichtungen nicht alleinlassen dürfen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Eka von Kalben
Frau Ministerin, erlauben Sie eine Frage von Frau Krämer? Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Ja.
Annabell Krämer FDP
Frau Touré, ich belehre Sie ungern, aber das hat nichts mit der vorläufigen Haushaltsführung zu tun, denn auch in der vorläufigen Haushaltsführung dürfen – das haben wir im Finanzausschuss explizit besprochen – die laufenden Verpflichtungen weiter beglichen werden. Das ist völlig unabhängig und wurde uns so von der Finanzministerin so zugesichert. (Beifall FDP und SSW) Sie haben das Haus jetzt erst übernommen. Das war auch vorher woanders nicht anders. (Ministerin Aminata Touré) Es ist gang und gäbe. Das sollten wir in der Zukunft abstellen, damit wir es schaffen, dass die Januargehälter gezahlt werden. Ich habe auch nicht gesagt, dass die Frauenhäuser ehrenamtlich geführt werden, da haben Sie mich falsch verstanden. Ich habe gesagt: Es gibt Fördervereine, die einspringen, wenn das Land seinen Zahlungszusagen nicht fristgerecht nachkommt. – Okay, dann habe ich Sie jetzt richtig verstanden. Ich teile das absolut, was Sie sagen. Ich glaube, dass wir es bei der Frage in der Zukunft hinbekommen müssen, dass es da keine Lücke gibt. Diese Herausforderung haben uns die Frauenhäuser immer wieder genannt. Wir nehmen das auf jeden Fall mit, wie man das rechtzeitiger hinbekommen kann. Das ist die Rückmeldung, die ich bekommen habe, dass es im Verwaltungsablauf an dieser Stelle immer wieder Herausforderungen gibt. Wir werden uns anschauen, wie wir das verbessern können, weil wir alle das gleiche Ziel verfolgen, dass es ab dem 1. Januar keine Lücken gibt in der Ausschüttung der Mittel, die vor allem über das FAG sichergestellt und bereitgestellt sind. Die FDP macht in ihrem Antrag sehr gute finanzielle Vorschläge, die aber leider für den Haushalt 2023 nicht mehr umsetzbar sind, für den Haushalt 2024 aber schon. (Serpil Midyatli [SPD]: Oh!) Auch das liegt unter anderem am FAG-Gesetz, weil wir da über die Frage von Strukturierung sprechen wollen. Ich finde es total richtig, über diese Fragen zu diskutieren und auch über die zusätzlichen Landesmittel zu sprechen, inwiefern wir diese überführen können. Von daher wäre es sinnvoll, diese beiden Aspekte zu berücksichtigen. Ich glaube, dazu gibt es unter den frauenpolitischen Sprecherinnen kaum einen Dissens. Nochmal: Ich finde es gut, dass wir immer wieder gemeinsam darüber sprechen, wie wir Frauenhausfinanzierung noch besser unterstützen können. Der Aufenthalt in einem Frauenhaus ist in SchleswigHolstein für hilfesuchende Frauen kostenfrei. Dies würde sich aber ändern, wenn wir von der Pauschalfinanzierung abweichen wollen. Seit 2022 stehen im Finanzausgleichsgesetz über 8 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Summe wird aktuell jährlich um 2,5 Prozent dynamisiert, sodass in diesem Jahr bereits 8,4 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Ich bin der Überzeugung, dass eine bundeseinheitliche Finanzierung wichtig ist. Das ist auch der Aspekt, der sich in beiden Anträgen wiederfindet. Aber ich bin ebenso der Überzeugung, dass sich unsere guten Strukturen dadurch nicht verschlechtern dürfen. Das stellt der gemeinsame Antrag von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW sicher. Ziel muss also sein, eine sinnvolle Lösung für die Frauenfachfinanzierung und Frauenhausfinanzierung in Deutschland zu entwickeln, ohne unsere guten Strukturen in Schleswig-Holstein zu schwächen. Andere Bundesländer könnten in der Theorie unsere Struktur schlichtweg übernehmen, wenn man ehrlich ist. Schließlich nennt die Bedarfsanalyse unsere Strukturen „ein im bundesweiten Vergleich vorbildliches Finanzierungsmodell, welches eine sozialleistungs- und einzelfallunabhängige Finanzierung in den Frauenhäusern gewährleistet“. Als Ministerium sind wir am Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bundesfamilien- und -frauenministerin Lisa Paus beteiligt. In den entsprechenden Arbeitsgruppen zur weiteren Entwicklung und Ausgestaltung der Regelungen und der Finanzierung wirken wir mit. Natürlich werden und wollen wir unsere Expertise und unsere Erfahrungen in den Prozess einbringen und bestmöglich mitgestalten. Der Wohnort darf nicht bestimmen, ob eine Frau und ihre Kinder Schutz in einem Frauenhaus finden. Deshalb braucht es eine bundeseinheitliche Finanzierungsstruktur. Wenn die Finanzierungsstruktur nicht auf Bundesebene gesetzlich verankert werden kann, dann ist es am Ende des Tages Aufgabe der einzelnen Bundesländer, einheitliche Finanzierungsstrukturen aufzubauen. Davon bin ich überzeugt. Auch in Schleswig-Holstein müssen wir die Debatte um die Frauenhausfinanzierung weiterführen und über die Ausweitung der Zahl der Plätze diskutieren und gemeinsam als Parlament und Regierung für eine ausreichende Finanzierung sorgen. Auf Bundesebene werde ich mich konstruktiv in die Debatte zu diesem Thema einbringen, und zwar so, dass die schleswig-holsteinische Perspektive immer im Fokus ist. Die Punkte, die Sie in den Anträgen vorgeschlagen haben, habe ich dabei im Gepäck. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW)
Christian Dirschauer SSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gerade einmal sieben Monate her, dass der Landtag hier seine ablehnende Haltung gegenüber der Nutzung der CCS-Technologie in einem interfraktionellen Antrag klar zum Ausdruck gebracht hat – und dann auch noch einstimmig. (Beifall SSW und SPD) Darüber hinaus spricht sich der Antrag ganz bewusst und ausdrücklich auch gegen CCS in den deutschen Küstengewässern der AWZ aus. Was seitdem passiert ist, kann man wohl nur als irgendwie schräg bezeichnen. Mittlerweile konnten wir den Medien mehrfach entnehmen, dass sich verschiedene Kabinettsmitglieder wohl nicht an diesen Beschluss gebunden fühlen. (Lars Harms [SSW]: Tz, tz tz!) Da stellen wir uns die Frage: Ist das vielleicht das bewährte Modell der Salamitaktik, mit dem wir es da zu tun haben? Das Wirtschaftsministerium stimmt auf der Wirtschaftsministerkonferenz für CCS, und der Wirtschaftsminister sagt: Ich war ja gar nicht da, ich habe ja gar nicht die Hand gehoben. – Pontius Pilatus, ich wasche meine Hände in Unschuld. (Beifall Sybilla Nitsch [SSW]) Im September darüber hinaus Karin Prien, die Denkverbote ausschließen will und ganz offensichtlich vergisst, dass sie ja selbst auch Abgeordnete dieses Parlaments ist und den Beschluss mitgetragen hat. (Zurufe: Oh! Oha!) Und der Wirtschaftsminister in seiner weiteren Begründung im Ausschuss: Ja, es ist irgendwie doof gelaufen, aber – ich will es mal umgangssprachlich sagen – CCS ist doch irgendwie sexy. (Thomas Hölck [SPD]: Wat?) Und zu guter Letzt die Aussagen des Ministerpräsidenten: Die Reduzierung des Eintrages von Treibhausgasen sollte unideologisch geprüft werden. Dies gelte für Kernenergie genauso wie für CCS, (Vereinzelter Beifall CDU – Rasmus Vöge [CDU]: Sehr gut!) und daher wolle Ministerpräsident Günther das Thema CCS mit Pragmatismus und Offenheit für Schleswig-Holstein prüfen. – So war es dem Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag in der letzten Woche zu entnehmen. Mit solchen Aussagen werden der Parlamentsbeschluss untergraben und die Bürgerinnen und Bürger verunsichert, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das geht so nicht! (Beifall SSW und SPD – Zuruf Lars Harms [SSW]) Und was legen uns die regierungstragenden Fraktionen heute als Alternative zu unserem klaren Bekenntnis gegen CCS vor? – Ein „ja, aber“, so kann man es vielleicht nennen: Ganz viel Prosa im Antrag, um sich möglichst alle Hintertürchen offenzu- (Christian Dirschauer) halten. Ein klares Bekenntnis, Herr Ministerpräsident, ist an der Stelle etwas anderes. Das richtet sich natürlich insbesondere auch an die antragstellenden Fraktionen. Auch das Handeln der Union auf Bundesebene zeigt, wohin der Weg eigentlich gehen soll. Dort versuchen Sie, den Weg für CCS auch an Land aufzumachen: Hört, hört! (Lars Harms [SSW]: Ja!) Die schwarz-grüne GroKo will bei uns im Land den Menschen lediglich Sand in die Augen streuen. Wir als SSW sagen hier ganz eindeutig: Die Menschen in Schleswig-Holstein wollen CCS nicht: nicht an Land und nicht im Meer. (Beifall SSW und SPD) Herr Ministerpräsident, Sie haben recht mit der Aussage, dass wir die Klimaziele nicht ohne drastische Reduktion beim CO -Ausstoß erreichen. Das 2 ist völlig korrekt. CCS bedeutet aber nicht, dass der CO -Ausstoß reduziert wird. CCS bedeutet, dass 2 CO woanders gelagert wird. Es ist dann aber nicht 2 weg. Niemand kann tatsächlich vorhersagen, was passiert, wenn die Kammern mit großem Druck vollgepresst werden. Stattdessen wird vorbeugend davon ausgegangen und öffentlich kommuniziert: Na ja, Lecks kann es geben, und dann entweicht CO , es ist im niedrigen Prozentbereich, es ist alles 2 nicht so schlimm. – Da frage ich mich tatsächlich: Worauf beruht eine solche Annahme? (Cornelia Schmachtenberg [CDU]: Auf der Wissenschaft! – Rasmus Vöge [CDU]: Stand auch in der Zeitung!) Das bedeutet tatsächlich: Eine hundertprozentige Sicherheit ist nicht gegeben. Wir haben es hier im Zweifel mit einer unbeherrschbaren Risikotechnologie zu tun. (Rasmus Vöge [CDU]: Oh! – Tobias Koch [CDU]: Erst mal informieren, bevor man redet!) Auch das hat sich in den letzten sieben Monaten nicht geändert. Ich möchte zum Thema Kernkraft – wir haben das Thema gerade abgesetzt – sagen: Nach Fukushima Daiichi war der Blick auf die Kernkraft ein anderer. Auch dort haben wir eine unbeherrschbare Risikotechnologie. Im Zusammenhang mit dem Atommülllager wird explizit auf die Rückholbarkeit verwiesen. Das spielt bei CCS keine Rolle. Schön weit unter die Erde verpressen und hoffen, dass alles gut geht – das kann es doch nicht sein! (Beifall SSW und SPD) Für den SSW sage ich daher ganz klar: Die CCSTechnologie ist nicht geeignet, um unsere Klimaziele zu erreichen. CCS ist teuer und hat einen enormen Energieaufwand. Einzig die Reduktion des Ausstoßes kann hierfür Sorge tragen. CCS verlängert lediglich die fossile Abhängigkeit und ist ein Feigenblatt für eine versäumte Klimaschutzpolitik. Die Treibhausgase müssen reduziert werden. (Beifall SSW und vereinzelt SPD) Einer der einfachsten Wege, um den CO -Ausstoß 2 kurzfristig zu verringern, wäre übrigens die Geschwindigkeitsbegrenzung auf deutschen Autobahnen. (Tobias Koch [CDU]: Och! – Lars Harms [SSW]: Sehr gut!) Damit hätte ja mal begonnen werden können, aber auch das haben Grüne und CDU in diesem Hause abgelehnt. Nein zu CCS: für das Klima, für die Natur, für die Meere und für die Menschen in diesem Land! – Herzlichen Dank. (Beifall SSW und SPD – Lars Harms [SSW]: Sehr gut!)
Eka von Kalben
Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende der CDU, Tobias Koch.
Tobias Koch CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser Land soll klimaneutral werden: Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2040, (Beifall CDU und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) die Bundesrepublik und ganz Europa spätestens bis zum Jahr 2045. Das sind gewaltige Herausforderungen, für die nur noch ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung steht. (Beifall SPD) Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, müssen wir bis dahin unsere gesamte Energieerzeugung komplett auf erneuerbare Energien umstellen. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Wärmewende und ebenso die Transformation des Verkehrssektors müssen vollständig umgesetzt sein. Die Minderung und Vermeidung der CO - 2 (Tobias Koch) Emissionen in diesem Bereich haben deswegen absolute Priorität. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Aber selbst wenn wir damit maximal erfolgreich sein werden, wird es immer noch Bereiche geben, bei denen weiterhin CO anfällt: bei der Müllver2 brennung, der Zementherstellung, der chemischen Produktion oder auch in der Landwirtschaft. (Oliver Kumbartzky [FDP]: Bei Ihren Reden!) Damit wären wir 2040 beziehungsweise 2045 nach wie vor nicht klimaneutral. Um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen, sehen die Klimastudien außerdem vor, dass im Anschluss an die Klimaneutralität eine Phase der Negativemission folgt, der CO -Anteil in der 2 Luft also nicht nur stabilisiert wird und konstant bleibt, sondern reduziert wird. Deswegen müssen wir uns fragen, wie wir mit diesen unvermeidbaren CO -Emissionen umgehen und sogar CO -negativ 2 2 werden können. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dazu kann man Moore vernässen, Wälder aufforsten, Seegraswiesen anlegen. Das sind einige sehr gute Möglichkeiten. (Thomas Hölck [SPD]: Moore vernässen!) Wir können in Zementwerken und Müllverbrennungsanlagen das anfallende CO abscheiden und 2 zum Beispiel für die Kunststoffproduktion einsetzen. Das wäre dann CCU, Carbon Capture and Utilization. Oder wir können das CO aus den genann2 ten Produktionsprozessen, aber eben auch aus der Luft abtrennen und unterirdisch einlagern. Das meint CCS, Carbon Capture and Storage. Ausgehend von den Plänen des RWE-Konzerns zur unterirdischen Lagerung von CO im Kreis Nord2 friesland vor rund 15 Jahren hat sich der Landtag mehrfach gegen die Nutzung von CCS ausgesprochen. Zuletzt war dies in einem einstimmigen Beschluss im Sommer des letzten Jahres der Fall. Der Kollege hat gerade darauf hingewiesen. Wenn wir nun heute erneut darüber diskutieren, müssen wir uns fragen, was sich seitdem geändert hat. Die Antwort darauf will ich Ihnen gerne geben: Seitdem haben in Deutschland mehrere schwimmende LNG-Terminals den Betrieb aufgenommen – was dem SSW auch nicht gefällt –, seitdem wurde die Laufzeit der drei verbliebenen Atomkraftwerke zumindest bis April dieses Jahres verlängert – was der SSW, glaube ich, auch für richtig hält. Mit anderen Worten: Es sind Veränderungen eingetreten, die wir alle uns vor einem Jahr nicht hätten vorstellen können. Was bedeutet das nun für CCS? Vor einem Monat, im Dezember letzten Jahres, hat die Bundesregierung den Evaluationsbericht zum CO -Speiche2 rungsgesetz beschlossen. Darin heißt es, dass die Technik zum Abscheiden, zum Transport und zur Speicherung von CO ausgereift und erprobt ist, 2 Herr Kollege Dirschauer. Darauf aufbauend will der Bund in diesem Jahr seine Carbon-Management-Strategie erarbeiten, um die Anwendungsgebiete für CCS und CCU festzulegen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ist deshalb vor drei Wochen in Norwegen gewesen, um sich dort die bereits im Einsatz befindliche CCSTechnologie anzuschauen. Tagesschau Online schreibt dazu: „Ampelregierung und Habeck zeigen sich offen für die CCS-Technologie, die von den Grünen lange Zeit vehement abgelehnt wurde.“ Zukünftig will der Bund sogar den Export von CO 2 ermöglichen, damit es in Norwegen unter der Nordsee verpresst werden kann. Meine Damen und Herren, unsere Probleme nur zu exportieren, kann doch auch keine ehrliche Lösung sein. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Was sagt uns nun die Wissenschaft zum Thema CCS? Im März letzten Jahres hat uns das GEOMAR auf dem Parlamentarischen Abend der Allianz für Meeresforschung hier in Kiel berichtet, dass CCS keine Hochrisikotechnologie mehr ist, Herr Kollege Dirschauer, sondern die Risiken weitgehend minimiert werden können, geeignete Standorte in der deutschen Nordsee vorhanden sind und dort mehrere Milliarden Tonnen von CO eingela2 gert werden können. Noch bedeutsamer ist der jüngste IPCC-Bericht aus dem April 2022, der deutlich macht, dass CO -Abscheidung und -Spei2 cherung eine der entscheidenden Dekarbonisierungsstrategien für die allermeisten Minderungspfade zum 1,5-Grad-Ziel ist. Politische Entscheidungen auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse zu treffen, ist spätestens seit der Coronapandemie doch allgemeines, gemeinsames demokratisches Verständnis. Das gilt aber nicht nur für die Gesundheitspolitik, sondern das muss für alle Bereiche gelten. (Tobias Koch) (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir wollen und sollten daher unsere Scheuklappen absetzen und die jüngsten Entwicklungen offen diskutieren. Der gemeinsame Antrag von CDU und Grünen sieht deshalb die Durchführung einer Expertinnen- und Expertenanhörung in den Landtagsgremien vor und spricht sich dafür aus, die Erarbeitung der Carbon-Management-Strategie der Bundesregierung konstruktiv zu begleiten. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Meine Damen und Herren, es ist Ausdruck kluger Politik, einmal getroffene Entscheidungen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Dazu müssen wir aktuelle Erkenntnisse einbeziehen und gegebenenfalls neu entscheiden. Alles andere wäre pure Ideologie. Deshalb hat die pragmatische, ehrliche, lösungsund sachorientierte Klimaschutzpolitik unseres Ministerpräsidenten Daniel Günther unsere volle Unterstützung. – Herzlichen Dank. (Lachen Sybilla Nitsch [SSW] – Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Eka von Kalben
Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Lasse Petersdotter.
Lasse Petersdotter GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Seit etwa zehn Jahren bezieht der Landtag eine eindeutige Position gegen CCS auf dem Festland, in der Zwölfseemeilen-Zone und in der Ausschließlichen Wirtschaftszone. Die rechtliche Lage dabei ist klar: Landespolitisch können wir sowohl das Festland als auch die Zwölfseemeilenzone definieren und könnten CCS ermöglichen oder verhindern. Die AWZ allerdings ist nicht Teil der landespolitischen Verfügung. Daniel Günther hat nun angeregt, diese Position – allerdings im Hinblick auf die AWZ – erneut in den Blick zu nehmen, im Hinblick auf Restemissionen erneut zu diskutieren und gegebenenfalls zu verändern. Ich sage einmal so: Als grüner Fraktionsvorsitzender hat man, wenn man erfährt, dass der Koalitionspartner CCS in der Nordsee befürworten möchte, im Wesentlichen zwei Optionen. Die erste Option ist, in Empörung zu verfallen und mit der Partei gemeinsam eine Kampagne zur Kommunalwahl im Mai vorzubereiten. (Zuruf SSW: Bravo! – Beifall SSW) Die zweite Option ist – und wir sehen, wer sich dafür entschieden hat –, (Heiterkeit – Unruhe) sich dieser komplexen Diskussion zu stellen und die Argumente abzuwägen. Meine Fraktion und ich sind davon überzeugt, dass es richtig ist, den zweiten Weg zu wählen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Aber verstehen Sie diese Bereitschaft nicht falsch als ein verfrühtes oder ein aus der Situation geborenes Befürworten von CCS, (Zuruf SSW: Nein! – Zuruf SPD: Oh!) sondern als Teil einer Debatte. Wir sehen die möglichen Risiken durch die technologischen Eingriffe in die Nordsee. Auch wenn das GEOMAR die Risiken von Leckagen an den von ihnen untersuchten Standorten als gering einschätzt, können die Folgen schwerwiegend sein. Eine Versauerung der Meere etwa würde die Ökosysteme der Nordsee stark beschädigen. Das hätte Artensterben zur Folge. (Beifall SSW und vereinzelt SPD) Deshalb müssen wir die Schutzgüter ganz genau gegeneinander abwägen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gleichzeitig können wir doch das offensichtliche klimapolitische Dilemma nicht ignorieren. (Zuruf SSW: Sie sind doch die Koalition!) Zu Beginn dieses Dilemmas steht die Erkenntnis, dass wir weltweit auf einem Pfad in die Klimakatastrophe sind und dass viele Bereiche heute weit davon entfernt sind, klimaneutral zu werden oder so dekarbonisiert zu sein, wie sie es eigentlich sein müssten. Darum müssen wir alle Kraft darauf verwenden, die Treibhausgasemissionen zu verhindern und zu vermeiden. Trotz all dieser Anstrengungen wird es einige wenige Bereiche geben, die kaum klimaneutral werden können. Hier müssen wir selbstverständlich die natürlichen CO -Senken in den Blick nehmen – die 2 Moore, die Wälder – und schauen, wie sie wirken. Hier müssen wir Carbon Capture and Utilization in den Blick nehmen und daraus Kohlenstoffdioxidkreisläufe schaffen. (Lasse Petersdotter) Und doch wird das alles vermutlich nicht ausreichen. Dann stellt sich die Frage – das ist die Frage, die sich auch der SSW stellen muss –, ob wir das CO in der Atmosphäre deponieren oder ob wir das 2 CO woanders deponieren und wie lange wir dazu 2 bereit sind. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Mit Blick auf die Zeit möchte ich Folgendes sagen: Die SPD sagt – ich habe es in der Zeitung gelesen –, das sei eine Debatte für in 20 Jahren. Ich weiß, dass die SPD 2045 klimaneutral werden möchte. Wir als Koalition sagen 2040. Wenn Sie die Debatte erst 2043 beginnen wollen, dann ist es schlichtweg zu spät. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Auch logisch ergibt es gar keinen Sinn: Wenn wir in CO -Budgets denken, können wir doch nicht im2 mer weiter Richtung Wand fahren, sondern müssen uns jetzt darüber Gedanken machen, wie wir auch die schwer vermeidbaren Emissionen verbringen können. Ich sehe doch vor mir, wie Sie, Herr Thomas Losse-Müller, in 20 Jahren als Oppositionsführer hier stehen und sagen: Warum hat man sich darum nicht gekümmert? Die Lösung muss so groß sein wie das Problem! Man hätte es viel früher angehen müssen! (Zuruf SPD: So ist es! – Beifall SPD und vereinzelt CDU) Das ist doch absurd! Wir müssen uns doch jetzt mit den Herausforderungen auseinandersetzen. Die Klimakrise ist längst jenseits einer Situation, in der man sagen könnte: Wir können uns morgen darum kümmern. Deswegen ist es klar, dass CCS, egal wo, kein Weiter so bedeuten darf. Dabei unterscheidet sich die Debatte heute von der vor zehn Jahren, wo es nur darum ging, die Kohleindustrie weiterlaufen zu lassen. (Beifall Uta Wentzel [CDU]) Trotzdem ist die CCS-Technologie nicht dazu geeignet, Alltagsbereiche wie etwa den Verkehr klimaneutral zu stellen, weil es gar nicht funktioniert, all das aus der Luft zu ziehen. Zum Abschluss möchte ich noch einmal den Oppositionsführer zitieren. Da heißt es bei dpa, Sie sagten, die Regierung traue sich nicht, große Probleme zu lösen und habe Angst vor Konflikten. Ich kann Ihnen sagen: Das Gegenteil ist der Fall. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Die ganze Debatte dreht sich doch darum, dass wir große Probleme lösen wollen und dass wir bereit sind, dafür Konflikte einzugehen. Deswegen ist es angemessen, jetzt miteinander in einer Expertinnenund Expertenanhörung ins Gespräch zu kommen und die Argumente abzuwägen – für den Umweltschutz, für den Klimaschutz und in allen Dilemmata dazwischen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Eka von Kalben
Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende der SPD, Thomas Losse-Müller.
Thomas Losse-Müller SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Petersdotter! Ich will ganz ehrlich sagen: Ich weiß, wie konfliktfähig Sie in den letzten Tagen sein mussten. Man kann Ihnen die Schmerzen ansehen. (Heiterkeit SPD) Liest man nur den Text Ihres Antrags, dann muss man sagen: Ja, dem, was Sie da aufgeschrieben haben, kann man zustimmen. (Zuruf CDU: Dann machen Sie das doch! – Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt einen relativ klaren Grund. Der Unterschied zwischen dem, was Sie da aufgeschrieben haben, und dem, was der Ministerpräsident und die CDU meinen, ist riesig. Absolut riesig! (Tobias Koch [CDU]: Vorsicht! Keine Falschaussagen!) Sie gehen in jedes Hinterzimmer, in jeden Gasthof und sagen, dass CCS eine Lösung ist und man deswegen gar nicht so viel machen muss. (Tobias Koch [CDU]: Oh! Das ist ja unglaublich! – Uta Wentzel [CDU]: Ich fasse es nicht! – Weitere Zurufe CDU) Und weil Sie das bei Ihrem Partner hier nicht durchbekommen, reduzieren Sie es dann auf die Punkte, die absoluter Konsens sind. Ja, natürlich müssen wir Carbon im Zementwerk abscheiden, um ihn als Input für die chemische Industrie zu haben. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) (Thomas Losse-Müller) – CCU, absolut. Das ist doch hier nicht das Thema. Ja, man darf auch daran forschen. Ja, es wird Restmengen geben, die man irgendwann unterbringen muss. (Zuruf Cornelia Schmachtenberg [CDU]) Aber das ist nicht der Punkt. (Tobias Koch [CDU]: Doch! Das ist unser Antrag! Unglaublich!) Wir kennen doch die Position Ihrer CDU, die Sie in Berlin gerade formulieren. Sie wollen an die großen Probleme nicht ran. (Claus Christian Claussen [CDU]: Unverschämt! – Beifall SPD und SSW) Sie wollen Atomkraft weiterlaufen lassen, Sie reden über E-Fuels. (Tobias Koch [CDU]: Verschwörungstheorie!) Jetzt reden Sie über CCS. Auf meinem Politiksimulationsbingo stehen jetzt noch Kernfusion und geotechnologische Veränderungen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass auch das noch von Ihnen kommen wird. (Unruhe)
Eka von Kalben
Herr Thomas Losse-Müller, lassen Sie eine Frage von Herrn Petersdotter zu?
Thomas Losse-Müller SPD
Ja, gern. Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielen Dank. – Sie haben gerade gesagt, dass man abgeschiedenes CO irgend2 wann unterbringen muss. Wann denn und wo? – Dann, wenn wir alle Senken ausgebaut haben, wenn wir alles getan haben, CO zu reduzieren, 2 wenn wir die Infrastrukturen geschaffen haben, wenn wir die erneuerbaren Energien ausgebaut haben. (Uta Wentzel [CDU]: Also nie!) Vielleicht wird es irgendwann ein Volumen an CO 2 geben, das wir unterbringen müssen. (Cornelia Schmachtenberg [CDU]: Dann müssen wir uns doch jetzt Gedanken machen!) – Wir widersprechen nicht, dass das passieren muss. Wir widersprechen der politischen Absicht, die Sie haben. Sie wollen hier mit einem Beschluss des Landtags weggehen, bei dem Sie sagen können: „Wir forschen nur“, und Sie sagen können: „Wir haben CCS durchgesetzt“. Das tragen wir nicht mit, da stimmen wir nicht zu. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. (Beifall SPD und SSW)
Eka von Kalben
Lassen Sie eine weitere Frage zu?
Thomas Losse-Müller SPD
Ja. Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sagen, es werde irgendwann notwendig sein, aber noch nicht jetzt. Wie passt das zu der Logik von CO -Budgets, die 2 noch vorhanden sind und nicht ausgeschöpft werden können, dass man diese Budgets für diese Bereiche bis dahin trotzdem verwenden würde? – Herr Petersdotter, es geht hier nicht um eine technische Diskussion. Sie sind auf die Kollegen von der CDU reingefallen, die jetzt technische Argumente vorgeben, warum es an irgendeiner Stelle vielleicht doch noch einmal nötig wäre, damit Sie zustimmen können, damit Sie den Konflikt, den Sie in der Koalition haben, nicht austragen müssen. Sie sind da einfach abgerutscht. Um ehrlich zu sein, diese Menschen werden rausgehen und sagen: Wir machen jetzt CCS. Die Unterscheidung, die Sie gerade machen, ist für die Bürgerinnen und Bürger draußen nicht transparent. Die hören nur: Die CDU sagt uns, wir müssten das alles gar nicht machen. (Uta Wentzel [CDU]: So ein Quatsch! – Cornelia Schmachtenberg [CDU]: Wer hat das gesagt? – Weitere Zurufe CDU)
Eka von Kalben
Lassen Sie eine Frage von Herrn Claussen zu?
Claus Christian Claussen CDU
Werter Herr Kollege, ich möchte gern wissen, wo bei Ihnen die Ansätze sind. Wenn wir sagen, Klimaschutz sei das oberste Ziel und habe oberste Priorität, dann hat es aus meiner (Thomas Losse-Müller) Sicht auch oberste Priorität, den Eintrag von CO in die Atmosphäre zu reduzieren. Dann 2 verstehe ich nicht, warum Sie technische Lösungen, die es gibt, diese Reduktion herbeizuführen, schlicht ablehnen. (Serpil Midyatli [SPD]: Siehst du, da ist der Beweis! – Weitere Zurufe SPD – Uta Wentzel [CDU]: Hört doch einfach mal zu! – Zurufe SPD: Tun wir ja gerade!) Der Vergleich, den der Kollege Petersdotter angeführt hat, dass wir CO nicht in die At2 mosphäre freisetzen, sondern einlagern, ist doch der Ansatz, den man wählen kann. Wenn Sie selbst sagen, das könnten wir später machen, ist doch die Frage, warum wir es nicht gleich machen. (Zurufe) – Das ist genauso, wie Sie jetzt nach Hause gehen und Ihren Wählerinnen und Wählern sagen werden: Das geht doch alles. In Ihrem Antrag steht etwas ganz anderes. In Ihrem Antrag steht – und deswegen können die Kollegen von den Grünen zustimmen –: ein bisschen forschen, ein bisschen ergebnisoffen sein, mal gucken. Und genau das nicht. Es ist keine Alternative. Wir wissen doch, wie es geht: Windkraft ausbauen, Solarenergie ausbauen, Wärmenetze ausbauen, Landeinfrastruktur ausbauen, ÖPNV ausbauen. (Zurufe CDU: Das alles machen wir!) – Das machen Sie alles nicht. Wir liegen in Schleswig-Holstein mit 3 Millionen Tonnen CO -Ausstoß 2 über dem Ziel, das Sie uns mir Ihrem Gesetz gegeben haben, auf das wir uns alle geeinigt haben – 3 Millionen Tonnen drüber! Wir wissen schon heute, dass all das, was Sie vorhaben, Ihr lächerliches 155-Millionen-Euro-Energieprogramm, nichts ändern wird an den CO -Volumina, die wir hier im 2 Land haben. Sie haben keinen Plan, Sie legen hier nichts vor. (Beifall SPD und SSW) Sie sind nicht bereit, in Wärmenetze zu investieren, Sie sagen, das Ordnungsrecht reiche, Sie bauen die Ladeinfrastruktur nicht aus, überall gibt es Entschuldigungen. Aber an dieser Stelle finden Sie es total cool und richtig, ergebnisoffen eine Technologie zu haben, wie man Karbon aus der Atmosphäre kriegt. Herr Petersdotter, das ist Ihrer doch nicht würdig! Es geht hier um etwas ganz anderes. Liebe CDU, Sie haben gemerkt, dass Sie Ziele für dieses Land formuliert haben, wo Sie nicht bereit sind, den nächsten Schritt zu gehen, das erforderliche Geld in die Hand zu nehmen und Investitionen zu tätigen. Das hat auch Ihre Bundes-CDU gemerkt. (Tobias Koch [CDU]: Was macht denn Ihre Bundesregierung?) – Sie macht genau das Gleiche, was ich gerade sage: Investieren in die Infrastrukturen. (Lachen CDU) Wir machen keine Atomkraft. Wir reden nicht über E-Fuels, die noch gar nicht da sind. (Zurufe CDU) Wir werden die Laufzeit der Atomkraftwerke nicht verlängern. Wir reden nicht über E-Fuels, weil wir wissen, dass die noch nicht da sind. Und wir reden nicht über CCS, weil das nicht die Alternative ist. Die Unternehmensverbände BDI und VDMA sagen uns: Wir wissen für 80 Prozent aller Industrieprozesse heute schon, wie effiziente Alternativen aussehen. Dafür brauche ich kein CCS. Wir wissen, wie wir Verkehr anders organisieren können, nämlich mit E-Mobilität. Sie wollen Scheinlösungen. Sie tun so, als wenn es eine Alternative gäbe, als Entschuldigung dafür, dass Sie die wirklichen Dinge nicht tun. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das wisst ihr auch!) – Das wissen Sie auch. Das ist Politiksimulation. Das ist nicht das, was dieses Land braucht. Wie war das so schön. – Anpacken, nicht Rumschnacken! (Anhaltender Beifall SPD und SSW)
Eka von Kalben
Das Wort für die FDP hat der Kollege Oliver Kumbartzky.
Oliver Kumbartzky FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine technologieoffene, ideologiefreie Debatte darüber, wie wir die Klimaziele erreichen können, ist längst überfällig. Es ist gut, dass wir die jetzt führen. (Beifall FDP und CDU) Ich habe bereits in der Debatte im Juni letzten Jahres auf die Evaluierung des Kohlendioxidspeichers auf Bundesebene und den jüngsten Bericht des Weltklimarats hingewiesen. In diesem Bericht lese ich nicht, dass man sich auf Straßen festlegen soll, (Oliver Kumbartzky) sondern ich lese in dem Bericht, dass man neue Technologien nutzen möge. (Beifall FDP und CDU) Wir Freie Demokraten haben – wie wohl alle Fraktionen in diesem Haus – ein großes Interesse daran, den IPCC-Bericht umzusetzen, gerade deshalb sollte man sich der technologieoffenen Forschung nicht verschließen, wie beispielsweise neben CCS auch zum Thema CCU – das ist schon angesprochen worden. Genau diesen Weg geht die Bundesregierung, geht Robert Habeck. Selbstverständlich nehmen wir die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst, und selbstverständlich nehmen wir auch Umweltrisiken sehr ernst. Ohne die gesellschaftliche Akzeptanz soll es kein CCS geben. Es geht in der aktuellen Debatte nicht um CCS an Land, sondern um Möglichkeiten der Speicherung unter der Nordsee außerhalb der Zwölfseemeilenzone. Es ist sinnvoll, bei der CCS-Speicherung nicht nur auf Kooperationen mit Skandinavien zu setzen, sondern man sollte auch die Möglichkeit einer Speicherung unter dem eigenen Meer prüfen. Genau darum geht es. Ich betone noch einmal, welche Vorteile CCS haben kann. Die Technologie kann uns dabei helfen, unsere CO -Einsparziele schneller zu erreichen und die 2 Emissionen zu reduzieren. Niemand streitet ab, dass es sinnvoll ist, die Emissionen zu reduzieren und Wege zu nutzen wie den Ausbau der erneuerbaren Energien. CCS – da gebe ich Ihnen recht, Herr Petersdotter – soll kein Deckmantel dafür sein, die Einsparziele aus den Augen zu verlieren, ganz im Gegenteil, das bleibt weiter wichtig. Aber ich bin dafür, dass man zweigleisig fährt und auch die neue Technologie nutzt. (Beifall FDP und CDU) Es gab vor Kurzem ein Interview von Ministerpräsident Daniel Günther; ich fand seinen Vorstoß begrüßenswert. Reflexartig kam: „Oh, missachtet Parlamentsbeschlüsse“. Mir ist bekannt, dass Daniel Günther neu denkt, aber mir ist nicht bekannt, dass Daniel Günther irgendwelche Genehmigungen erteilt oder selbst irgendwo CO verpresst hätte. 2 (Beifall FDP, CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Christopher Vogt [FDP]: Das traust du ihm zu?) Im Übrigen finde ich es gut, dass sich Daniel Günther jetzt mehr in die Energiepolitik einmischt. Auch den Vorschlag zur Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken fand ich sehr unterstützenswert. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Ich finde es gut, dass weitere Themen angeschoben werden. Ich hätte gedacht, dass Thomas LosseMüller jetzt eine Flasche Wein darauf wettet, dass als Nächstes Fracking kommt – schauen wir einmal, was passiert. Bedauerlich ist allerdings, dass sich die schwarzgrüne Koalition bei der Energie- und Klimapolitik immer weiter voneinander entfernt und nur noch den kleinsten gemeinsamen Nenner zu Papier bringt. Das führt mich zum Antrag der Koalition. Herr Kollege Losse-Müller, der ist in der Tat deutlich weniger als das, was vorher gesagt worden ist. Natürlich sind auch wir für eine Expertenanhörung. Da gehen wir gerne mit, die halten wir für eine sehr gute Idee. Aber mehr als diese Anhörung besagt der Antrag eigentlich gar nicht. Ich will wirklich nicht wissen, wie lange Sie für diesen Antrag im Koalitionsarbeitskreis gebraucht haben. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich meine, die Handschrift des grün geführten MEKUN ist ganz klar erkennbar: So wird zum Beispiel in dem Antrag aufgeführt, dass die Renaturierung von Mooren mit aller Kraft forciert werden solle. Die Stiftung Naturschutz wird es freuen, die Bauern in der Region eher weniger. Ganz figelinsch ist der erste Satz im Antrag der Koalition. Man bekennt sich zu dem Beschluss aus dem Juni 2022, aber interpretiert ihn unterschiedlich. Das ist in der Tat spannend. Mein Vorschlag wäre ja, weil es da Irritationen gibt, dass man diesen Satz einfach aus dem Antrag streicht und den Rest beschließt. Ich weiß nicht, ob Sie sich da koalitionsintern einigen können; aber das ist wahrscheinlich gerade die spannende Frage, dass das eben nicht geht. (Heiterkeit Lars Harms [SSW] und vereinzelt FDP) – Ganz im Ernst: Der Expertenanhörung können wir definitiv zustimmen. Weitere Punkte in diesem Antrag sehen wir kritisch – das mit 2040, das mit den Mooren, was ich eben sagte. Deswegen werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. Ich gebe aber ganz klar zu Protokoll, dass wir für eine Anhörung sind und das für eine sehr gute Idee halten; ab und zu kommen ja auch mal gute Ideen von Ihnen. Wir unterstützen auch die Aufforderung an die Landesregierung, die Erarbeitung der Carbon-Management-Strategie der Bundesregierung konstruktiv zu begleiten. (Oliver Kumbartzky) Die Uhr läuft hier langsam ab – ich sage nur noch einmal, dass Forschung und Entwicklung in Deutschland gefördert werden müssen und nicht blockiert werden dürfen. Wir haben herausfordernde Zeiten. Diese besonderen Zeiten erfordern eben innovative Lösungen, neues Denken und Fortschritt durch technologische Innovation. (Beifall FDP) Ohne Technologieoffenheit ist Deutschland nicht zukunftsfähig. Deswegen müssen wir immer öfter technologieoffen denken. – Vielen Dank. (Beifall FDP und vereinzelt CDU)
Eka von Kalben
Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich Cornelia Schmachtenberg von der CDU das Wort.
Cornelia Schmachtenberg CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich wollte mich nach dieser Debatte noch einmal zu Wort melden, weil mich das zum Teil wirklich erschreckt hat. Zum SSW: Ich finde es wirklich schlimm, wenn man so eine Debatte nutzt und versucht, Angst zu erzeugen. (Widerspruch SSW – Beifall CDU – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Es geht in dieser Debatte darum, wie wir klimaneutral werden können. Es geht darum, dass wir ein Expertengespräch auf den Weg bringen wollen, weil wir genau diese Diskussion mit Fachgremien führen und dann abwägen wollen: Was wollen wir in Zukunft machen? Dann zu sagen – auch in Richtung SPD –: „Wir beschließen hier jetzt etwas, gehen jetzt in Gasthöfe und Hinterzimmer und sagen: ‚CCS kommt‘“, ist wirklich eine Unverschämtheit. Das hat nichts mit dem demokratischen Verständnis zu tun, was hier etwas zu suchen hat. Das ist wirklich richtig schlimm. (Widerspruch SPD – Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas Jepsen [CDU]: So ist das!) Wenn wir sagen – beispielsweise –: „Wir wollen technologieoffen sein, Klimaschutz betreiben und eine Expertenanhörung haben“, heißt das nicht, dass wir jetzt überall, in jedem CDU-Ortsverband, sagen: „Es kommt jetzt CCS, und wir fangen jetzt mit der Verpressung im Land an“. Das ist bei Weitem ein Unterschied. (Zuruf Thomas Losse-Müller [SPD]) Vor allen Dingen: Wer bringt denn die erneuerbare Energie ins Land? – Das ist die Regierung. Das haben Sie in Ihrer Regierung in den letzten Jahren versaubeutelt. (Beifall CDU – Serpil Midyatli [SPD]: Ja, ja!) Wir bringen jetzt endlich den Klimaschutz voran.
Eka von Kalben
Frau Schmachtenberg, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Habersaat zu?
Martin Habersaat SPD
Sehr geehrte Frau Kollegin, ich will Ihnen nur sagen, wie die Zwischenfrage Ihres Fraktionskollegen bei mir ankam. Zusammengefasst lautete die: Es gibt doch eine technische Lösung, überflüssiges CO loszuwerden. Warum nutzen Sie sie 2 dann nicht? – Das war die Zwischenfrage. (Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) Das ist doch Ihre Position. – Nein. Das ist doch auch die Position Ihrer Kolleginnen und Kollegen in Berlin. – Nee, da möchte ich Sie kurz aufklären. Das tut mit natürlich leid, wenn das so angekommen ist, dass wir jetzt beispielsweise keinen Klimaschutz mehr betreiben wollen, sondern nur noch CCS. – Das habe ich nicht gesagt. (Peter Lehnert [CDU]: Das hörte sich aber so an!) – Okay, das ist bei mir jetzt so angekommen, sondern wir sagen – – (Lachen und Zurufe SPD: Hä?) – Ja, bei mir ist das so angekommen. (Peter Lehnert [CDU]: Bei mir auch!) Dann korrigieren Sie mich, wie Sie es gemeint haben, aber bei mir ist es angekommen: Wir wollen CCS, weil es jetzt die Möglichkeit gibt, und das ist ein Beitrag zum Klimaschutz, und wieso müssen (Cornelia Schmachtenberg) wir dann überhaupt noch Klimaschutz betreiben? – Das ist der Vorwurf, der hier im Raum steht, und das ist nicht so. Wir haben sehr deutlich gesagt: Wir wollen Aufforstung, wir wollen Vernässung von Mooren, wir wollen – (Zuruf) – ich beantworte Ihnen noch die Frage – den Ausbau erneuerbarer Energien. Dann zu sagen: „Wenn es beispielsweise CO gibt, das wir nicht reduzieren 2 können, weil es einfach so ist, kann CCS eine Lösung sein“, ist in den Beiträgen von Tobias Koch und Lasse Petersdotter sehr deutlich herausgekommen. Wenn Sie das anders interpretieren, tut mir das leid; dann müssen Sie einmal Ihre Ohren waschen. (Heiterkeit und Beifall CDU – Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf CDU: Sind frisch gewaschen!)
Eka von Kalben
Frau Schmachtenberg, Herr Habersaat hat jetzt noch eine Frage oder Bemerkung.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, ich wollte Ihnen nach den tollen Hinweisen des Kollegen Kilian in dieser Tagung gratulieren, dass Sie es so toll geschafft haben, nicht ad personam zu antworten. – Alle in diesem Landtag – das müssen wir uns auch noch einmal verdeutlichen – sind für Klimaschutz. Jeder, der hier steht, sagt ja: „Wir wollen klimaneutral werden“, und jeder, der hier steht, sagt: „Wir wollen so schnell wie möglich klimaneutral werden“. Wenn Klimaschutz das oberste Ziel von uns allen hier ist, müssen wir uns doch wirklich darüber Gedanken machen: Wie schaffen wir das? Es gibt ganz viele Baustellen, die wir machen, und ganz viele Stellschrauben, die wir drehen müssen. Aber lassen Sie uns doch bitte technologieoffen sein, lassen Sie uns mit der Wissenschaft reden! Wenn es wissenschaftliche Ergebnisse gibt, die sagen: „Es ist eine Lösung, und die negativen Auswirkungen sind einschränkbar, sie sind absehbar, und es kann über Jahrhunderte, über die nächsten Jahrtausende gespeichert werden und ist relativ sicher“, muss man als Politik doch darauf hören. Man muss doch sagen: Wir als Politik unterstützen Wissenschaft. Wir geben ausreichend Forschungsgelder aus, damit Forschung und Wissenschaft uns helfen können. Wenn sie uns dann Ergebnisse liefern, müssen wir doch auch auf die Wissenschaft hören und können nicht sagen: Ach nee, meine ideologische Meinung ist eine andere; ich höre nicht darauf. (Beifall CDU und Oliver Brandt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Als Letztes in Richtung SSW: Die Skandinavier machen das – Norwegen macht es, die Dänen machen es. Sie schauen immer darauf, was die Skandinavier machen, und haben viele gute Vorschläge, was man auch hier umsetzen kann. Reden Sie doch auch einmal mit denen und fragen Sie nach ihren Erfahrungen und nach den Risiken! (Zurufe SSW) Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Eka von Kalben
Zu einem weiteren Debattenbeitrag erteile ich Andreas Hein von der CDU das Wort.
Andreas Hein CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was ist eigentlich das Ziel? – Das Ziel ist, dass wir den vom Menschen gemachten Klimawandel, den Temperaturanstieg möglichst auf 1,5 Grad begrenzen. Wir haben hier schon gehört und es wurde ausgeführt, was wir dafür alles tun müssen: große Anstrengungen unternehmen, erneuerbare Energien ausbauen, den Verkehrssektor dekarbonisieren. Die größte Aufgabe sehe ich vor allen Dingen darin, den Gebäudebereich, die Wärmeversorgung, zu dekarbonisieren. Das ist eine wirkliche Herkulesaufgabe. Das alles müssen wir tun. Wir wissen aber, und Experten, Wissenschaftler sagen uns: Wenn wir bis 2045, wenn wir am Ende des Tages diese Klimaziele erreichen wollen, und sie sprechen teilweise sogar noch von 2050, weil es so angelegt ist – Sie können diese ganzen Studien lesen: Fraunhofer, dena, Agora, alle Experten sind sich da einig –, kommen wir nicht umhin, zusätzlich zu diesen Maßnahmen, die wir alle umsetzen, auch CO aus der Luft 2 zu ziehen, es einzulagern und zu speichern. (Andreas Hein) Lieber SSW, mit Ihrem energiepolitischen Schlingerkurs können wir leben; den sind wir gewohnt. (Widerspruch SSW – Lars Harms [SSW]: Wir sind die einzigen, die straight sind!) Aber jetzt einmal ganz im Ernst – – (Unruhe SSW) – Hören Sie mir einen Augenblick zu, das ist nicht schlimm! Sie loben ja immer die Skandinavier, Dänemark ganz oben an – ich wundere mich manchmal, warum Sie immer noch hier wohnen, aber ganz egal. (Wiederspruch SSW – Christian Dirschauer [SSW]: Was ist das denn? – Zuruf SPD: Das geht aber zu weit!) – Alles kein Problem. Ich meine das ganz im Ernst. Sie loben immer die Skandinavier und Dänemark. (Anhaltende Unruhe SSW) Es ist doch in der Tat so, dass dort, gerade in Norwegen, an diesem Thema wirklich sehr stark gearbeitet wird. Selbst Dänemark macht sich auf den Weg und erprobt das. (Zuruf Thomas Losse-Müller [SPD]) Das Einzige, was wir jetzt gemacht haben, ist, zu sagen: Wir wollen uns dieses Themas annehmen. – Wir möchten uns darum kümmern, und wir möchten nicht, dass es einfach nur heißt: „Wir lagern das irgendwo in Norwegen ab“, sondern wir kümmern uns darum, dass dies auch bei uns ein Thema ist – und das wirklich mit Wissenschaft, Forschung, mit Experten zusammen. Das ist das große Ziel. Deswegen verstehe ich auch nicht, dass wir uns da, so sage ich einmal, relativ uneins sind. Wir können uns da nämlich sehr einig sein in diesem Bereich. Herr Losse-Müller, ganz im Ernst: Sie wissen es ganz genau. Sie machen jetzt hier ein bisschen Zirkus und Kauderwelsch, weil Sie es brauchen und weil es parteipolitisch gerade vielleicht mal passt und ein bisschen schön ist. Alles gut, verstehe ich, das muss man manchmal so machen. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Gut, dass es nicht ad personam geht! – Serpil Midyatli [SPD]: Ihr seid die Tollen, alle anderen sind doof!) Aber Sie wissen es ja ganz genau, dass es so ist, wie ich gerade ausgeführt habe. Sie wissen, dass wir es in Zukunft machen müssen. Deswegen lassen Sie uns lieber bei der Sache bleiben. Ich fände das besser. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Herr Harms, die Bemerkung, warum Sie hier wohnen, nehme ich zurück. Aber das Thema ist wirklich zu wichtig. Lasst uns das wirklich mit Forschung und Wissenschaft angehen.
Eka von Kalben
Herr Hein, Sie müssten langsam zum Schluss kommen!
Andreas Hein CDU
Lasst uns da in Zukunft drum kümmern, das ist der richtige Weg. – Vielen Dank. (Beifall CDU, Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Eka von Kalben
Ich erlaube mir eine Anmerkung. Es ist gut, Kollege Hein, dass Sie das zurückgenommen haben. Ich gehe davon aus, dass wir alle hier im Landtag uns freuen, dass wir eine dänische Minderheit haben, die sich natürlich auch Dänemark verbunden fühlt. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP) Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden Lars Harms vom SSW das Wort.
Lars Harms SSW
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was der Kollege Hein gerade eben sagte, war nicht der einzige Grund, aus dem ich mich zu Wort gemeldet habe. Es ehrt Sie, Herr Kollege Hein, dass Sie sich sofort korrigiert haben. Das nehmen wir gern und dankend an. Trotzdem verweise ich gern noch einmal darauf, dass wir hier jahrhundertelang beheimatet sind und Sie sich darauf verlassen können, dass wir hier auch bleiben. (Beifall ganzes Haus) Aber das ist nicht das eigentliche Thema, sondern uns wurde vorgeworfen, wir übernähmen immer alles aus Dänemark: „Ihr kommt doch immer mit guten Beispielen“. – In der Tat kommen wir immer gerne mit den guten Beispielen, aber wir sind durchaus auch Dänemark gegenüber kritisch, man denke nur an die Grenzkontrollen, da waren wir die Hammer-Kritiker. Das war auch in Ordnung. Übri- (Lars Harms) gens haben wir da auch eine große Gemeinsamkeit geschaffen, was ich irgendwie auch gut finde. Wir gehen auch keinem Konflikt aus dem Weg, (Beifall SSW) egal ob hier oder mit unseren dänischen Freunden in Dänemark. Es gehört zur Politik, dass man sich eine eigene Meinung bildet und diese eigene Meinung auch entsprechend vertritt. Insofern nehmen wir das auch für uns in Anspruch. Nicht alles, was in Dänemark gemacht wird, wo wir uneinig sind, würden wir automatisch übernehmen. Wir finden, auch in Dänemark –das sagen wir unseren dänischen Freunden in Dänemark auch – machen CCS oder Fracking keinen Sinn. Es ist einfach nur ein Verschieben des Problems. Unsere Sorge ist, dass genau das jetzt passiert: Der Ministerpräsident schmeißt etwas auf den Markt, und alles fängt auf einmal an zu hüpfen. Das ist nicht in Ordnung: Wenn man etwas verändern will, muss man vorher die Diskussion geführt haben. Und dann mag man vielleicht irgendwann mit einem Vorschlag kommen. Aber dass ein Vorschlag – „Hej, ich hätte es gerne in der Außenwirtschaftszone“ – dazu führt, dass wir jetzt darüber diskutieren, ist eigentlich der falsche Weg. Wenn man ganz ehrlich ist, dann wissen wir, was der Grund ist, nämlich dass man merkt, dass man wenig Bock auf die Konflikte hat, die man bekommt, wenn man das gesamte System ändert. Das ist das Problem. Das ist das Problem, das wir hier haben, und es ist nicht in Ordnung, dass wir das so machen, (Beifall SSW und vereinzelt SPD) weil sich die Energie- und die Umweltschutzprobleme so nicht lösen lassen werden. Die Leute werden sich zurücklehnen. Das ist übrigens genauso wie mit LNG: Wenn ich weiß, dass ich 40 Jahre lang LNG bekomme, dann sage ich: Wunderbar, dann kann ich meine Gasheizung auch noch 40 Jahre betreiben, dann brauche ich mich nicht zu bewegen, dann brauche ich mir keine Rübe zu machen. Genau das passiert bei diesem Thema auch. Das, was wir eigentlich diskutieren sollten, ist doch: Wie bekommen wir es hin, dass wir möglichst wenig CO ausstoßen? Diese Diskussion ist aber heute 2 hier nicht geführt worden. Das ist das eigentliche Problem, das wir haben. – Vielen Dank. (Beifall SSW und SPD)
Eka von Kalben
Das Wort hat jetzt der Ministerpräsident Daniel Günther.
Daniel Günther
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die deutschen Klimaziele, die der Europäischen Union und insbesondere die von Schleswig-Holstein sind eindeutig: Wir wollen so schnell wie möglich klimaneutral werden, um die Erderwärmung zu stoppen. Die klare Priorität muss es sein, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Wir wollen und wir müssen so engagiert und so schnell wie möglich in Richtung Klimaneutralität kommen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das gilt gerade für uns in Schleswig-Holstein, wo wir bis 2040 erstes klimaneutrales Industrieland werden wollen und damit noch ambitionierter sein werden als der Bund. Für diese Landesregierung, für diese Koalition ist klar: Die CO -Einsparung hat 2 höchste politische Priorität. Genau das unterstreicht auch der Antrag von CDU und Grünen, den ich ausdrücklich begrüße. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sind das führende Energiewendeland, wir werden diesen Standortvorteil ausbauen und saubere Energie in die Bereiche Industrie, Verkehr und Wärme bringen. Das bleibt die vordringliche Aufgabe der kommenden Jahre. International besteht unter den Klimaforschenden des IPCC weitgehend Einigkeit: Das 1,5-Grad-Ziel lässt sich nur noch erreichen, wenn wir unsere Emissionen drastisch reduzieren und gleichzeitig der Atmosphäre aktiv CO entziehen. Weltweit wird 2 an Methoden geforscht und gearbeitet, CO aus der 2 Atmosphäre zu holen, auch bei uns in SchleswigHolstein. Unser Geomar-Helmholtz-Zentrum forscht seit Längerem an der Frage, wie und mit welchen Folgen CO tief unter dem Meeresboden gespeichert 2 werden könnte. Das Verfahren als solches ist nicht neu: CO in geeigneten unterirdischen Formationen 2 tief unterhalb der Nordsee und der Barentssee zu speichern, wird von Norwegen seit über einem Vierteljahrhundert im industriellen Umfang praktiziert. (Ministerpräsident Daniel Günther) Demnächst werden es unsere beim Klimaschutz schon sehr weit vorangekommenen dänischen Nachbarn anwenden. Das dänische Parlament bewertet die Technologie als unverzichtbare Methode für das Erreichen der nationalen Emissionsziele und will künftig bis zu 8 Millionen Tonnen CO sicher 2 speichern, was einem Viertel aller dänischen Emissionen entspräche. Ich meine, wenn sich länderübergreifend Wissenschaftlerinnen und Ingenieure für CCS aussprechen, dann sollten auch wir in Deutschland dieses Thema diskutieren. (Beifall CDU, FDP und Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich rate dazu, dass wir uns in dieser Diskussion an die Erkenntnisse derjenigen halten, die mögliche Umweltrisiken der CO -Speicherung unter dem 2 Meer in einem großen europäischen Verbundprojekt umfassend und über Jahre untersucht haben. Wir würden uns damit in der Klimakrise ebenso rational und wissenschaftsgeleitet verhalten wie in der Coronakrise, als wir uns auf die Expertise der Wissenschaft gestützt haben. Auch die Umweltbewegung fordert doch zu Recht immer wieder ein, dass wir auf die Argumente der Wissenschaft hören. Also schauen wir auf die vom Kieler Geomar-Professor Klaus Wallmann geleiteten Projekte, an denen alle großen Meeresforschungseinrichtungen aus Europa beteiligt gewesen sind. Das Ergebnis der gesammelten Kompetenz lautet in Kürze: CCS ist gut beherrschbar, und die Risiken sind lokal sehr begrenzt. Demnach lassen die Daten den Schluss zu, dass nur wenige Tonnen CO pro Jahr entweichen können – 2 mit sehr überschaubaren Auswirkungen am Meeresgrund. Bislang allerdings wurden keine CO -Le2 ckagen beobachtet. Auch das ist wichtig zu erwähnen. Klar ist auch: Wenn wir unterirdisch Kohlendioxid speichern sollten, geht das mit guten Überwachungstechniken für mögliche Leckagen einher. Nur so lässt sich Vertrauen in die Technologie aufbauen, meine Damen und Herren. (Martin Habersaat [SPD]: Nur theoretisch gesprochen!) Die Forscher um Professor Wallmann kommen zu dem Ergebnis, dass sehr wahrscheinlich mehr als 99 Prozent des gespeicherten CO dauerhaft im Un2 tergrund verbleiben. Die Forschenden sind sich einig: CCS kann weit draußen und tief unter dem Meeresboden ein signifikanter Beitrag zum Erreichen der Klimaziele in Deutschland sein. Der Klimarat sagt sogar: Ganz ohne CCS geht es nicht. Das ist aus meiner Sicht die Faktenlage, auf deren Grundlage wir diskutieren sollten. Ich freue mich über ganz viel zusätzliches CO , was wir einsparen. 2 Dennoch werden wir in der Industrie und anderen Bereichen Prozesse haben, bei denen der Ausstoß nicht vermieden werden kann. Dauerhaft solches CO unter Böden in anderen Ländern zu speichern, 2 ist keine ehrliche Lösung. Es führt zu neuen Abhängigkeiten. Es hat für mich auch wenig damit zu tun, Verantwortung für die eigenen Emissionen zu übernehmen. Man kann das so machen wie der SSW und sich damit einfach gar nicht auseinandersetzen. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Das stimmt überhaupt nicht!) Aber, Herr Losse-Müller, die Grünen zu kritisieren, aber selbst zu sagen: „Wir haben eine Lücke, die wir nicht schaffen zu schließen“, und trotzdem hier zu feige zu sein, Stellung zu beziehen, und damit davon ablenken zu wollen, dass Sie sich nicht positionieren wollen, ist aus meiner Sicht schlicht verantwortungslos. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bei allem darf CCS uns nie zur Bequemlichkeit verleiten. Das Reduzieren der Treibhausgase muss Vorrang haben. Das sehen auch die Experten so. CCS kann nur für die absolut unvermeidbaren Emissionen an Kohlendioxid infrage kommen, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) nämlich für jene, die wir technisch derzeit noch nicht einsparen können. (Wortmeldung Marc Timmer [SPD])
Daniel Günther
Ich würde gern bis zum Ende durchreden, meine Damen und Herren. Ich kenne natürlich die bisherige Position des Landtages. Ich habe sie selbst mitgetragen und ihr zugestimmt. Es bleibt auch dabei: Das Einlagern von CO an Land und innerhalb der Zwölfmeilenzone 2 schließen wir aus. Doch wenn die Klimaprognosen so dramatisch sind, muss eine vorbehaltlose Diskussion möglich sein, wie wir unsere Klimaziele erreichen können. (Ministerpräsident Daniel Günther) Wir stehen vor der vielleicht größten Herausforderung der Menschheit. Die Klimakrise ist real. Politik muss sich entsprechend der Fakten ausrichten. Das kann und muss nach meinem Politikverständnis dazu führen, dass wir unsere Positionen anhand wissenschaftlicher Fakten hinterfragen. Gerade wir in Schleswig-Holstein, die wir ehrgeizigere Ziele als die Bundesebene haben, sollten ohne Scheuklappen diskutieren können. Es wäre natürlich am einfachsten und vielleicht auch am populärsten, wenn wir als Parlament unser generelles Nein zu CCS immer wieder unreflektiert erneuerten. Doch für mich bedeutet, Verantwortung zu übernehmen, differenzierte und abgewogene Debatten zu führen. Diese Debatte müssen wir sachlich führen. Deshalb ist es mir auch so wichtig deutlich zu machen: Wir dürfen das nicht mit Fracking verwechseln; dass wäre klimaschädliches CO . Das wollen 2 wir stattdessen klimaneutral verwenden und auch entsprechend unter der Erde pressen. Es geht hier nicht um einen schleswig-holsteinischen Sonderweg. Die Zeit drängt, den weltweiten Temperaturanstieg zu begrenzen. Es geht darum, dass der Bund die rechtlichen Möglichkeiten schaffen darf, damit auch in der Deutschen Nordsee diese Technologie erprobt werden kann. Die wissenschaftlichen Ergebnisse unseres GEOMAR-Helmholtz-Zentrums sind dabei äußerst hilfreich. Sie geben mir keinen Grund, beunruhigt zu sein. Wirklich beunruhigend sind für mich dagegen die Folgen für uns und unsere Kinder, wenn wir im Kampf gegen den Klimawandel versagen. Das sollten wir uns bei der Abwägung vor Augen halten, meine Damen und Herren. (Lebhafter Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Eka von Kalben
Der Ministerpräsident hat die Redezeit um drei Minuten und 29 Sekunden überzogen. Diese Zeit stünde jetzt auch allen anderen zur Verfügung. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Aus meiner Sicht ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden. – Doch, da meldet sich jemand.
Birte Glißmann CDU
Wir beantragen die Überweisung des SPD-Antrages in den Umweltausschuss, mitberatend in den Wirtschafts- und Energieausschuss.
Eka von Kalben
Das Wort hat die Abgeordnete Annabell Krämer.
Annabell Krämer FDP
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Heinold, es sprach die pure Freude aus Ihnen, diesen Bericht abgeben zu dürfen. Wir werden uns das zu Herzen nehmen und zukünftig in unseren Kleinen Anfragen auch immer nach dem Bund fragen. Ich hoffe, dass Sie uns das dann auch dezidiert beantworten können. (Beifall FDP) Da ist noch Luft nach oben, sage ich einfach einmal. Sie haben jetzt sehr schnell die Zahlen heruntergerattert – Sie wissen, dass ich normalerweise recht gut im Kopfrechnen bin –, damit ich nicht die Möglichkeit habe, in gewissem Maße die Prozente auszurechnen. Aber, wenn ich es richtig vernommen habe, insbesondere beim LKN müssen wir noch sehr erheblich nachbessern. Bemerkenswert ist somit, dass das Land seiner Vorbildrolle nicht so richtig gerecht geworden ist; denn die Frist zur Abgabe wird bei einigen landeseigenen Liegenschaften definitiv gerissen. Ohne den Vorschlag des Bundesfinanzministers, den Sie eben freundlicherweise schon erwähnten, die Abgabefrist vom 31. Oktober 2022 auf den 31. Januar 2023 zu verlängern, hätte es wohl noch um einiges düsterer ausgesehen. (Beifall FDP) Ich möchte eines betonen – es wird hier gern auf den Bund verwiesen, und eigentlich bestätigt mich das nur in meiner Annahme –: Sie sagen, es ist nicht Ihr Modell, aber Sie wollten dieses Modell. (Christopher Vogt [FDP]: So ist das!) Es ist auch nicht Christian Lindners Modell. Wissen Sie was? – Der wollte dieses Modell auch nicht. Der hat sich nämlich immer für das einfache Flächenmodell ausgesprochen. Aber es ist übernommen worden, und es ist in der Regierung beschlossen worden, dass das Scholz-Modell fortgesetzt wird. Ja, Frau Heinold, aber anstatt sich in Demut zu üben, gehen Sie vor die Presse und erklären, Eigentum verpflichtet, oder Sie empfehlen, beim Ausfüllen der Erklärung immer daran zu denken, wie schön es doch ist, dass man zu denjenigen gehört, die Wohneigentum besitzen, und dass man doch eigentlich froh sein müsse, dass man eine Grundsteuererklärung abzugeben habe. – Wie solche Aussagen die Eigentümerinnen und Eigentümer dazu motivieren sollen, sich an die Abgabe der Erklärung zu setzen, bleibt mir persönlich, ehrlich gesagt, schleierhaft. Um die Motivation anzukurbeln, drohen Sie mit Erinnerungsschreiben und Bußgeldern. Ich bin wirklich sehr gespannt, ob diese Bußgelder und die Erinnerungsschreiben dann auch bald in den Ministerien eintrudeln. Aber das werden wir dann ja sehen. Wir Freie Demokraten – ich betone es immer und immer wieder gerne – haben uns von Anfang an für ein anderes, unbürokratisches, bürgerfreundliches und natürlich insofern auch ministerienfreundlicheres Grundsteuersystem für Schleswig-Holstein eingesetzt. Aber das war, Sie alle wissen es, in der Jamaikkoalition mit dem grün geführten Finanzministerium leider nicht mehrheitsfähig. Insofern fand ich es sehr interessant, dass Sie sich heute ein Stück weit von diesem Modell distanziert haben – ein bisschen spät. Anstatt sich einzugestehen, dass diese Art der Grundsteuererklärung zu kompliziert und bürokratisch ist, machen Sie die Eigentümerinnen und Eigentümer zu Gehilfen bei der Datenerhebung – wohlgemerkt zu Daten, welche der Landesregierung in vollem Umfang vorliegen. Digital und bürgerfreundlich sieht anders aus. Zukünftig haben wir ja den Digitalcheck. Dann wird so etwas nicht mehr vorkommen. Hätten Sie sich doch einmal ein Beispiel an anderen Bundesländern genommen! NRW zum Beispiel stellt den Eigentümerinnen und Eigentümern Werte wie den Bodenrichtwert, Flurbezeichnung oder die Grundstücksgröße vorausgefüllt zur Verfügung. Argumente wie ein zu hoher Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten überzeugen nicht. Vielmehr steht die Vermutung im Raum, dass Sie Angst vor einer Welle von Einsprüchen haben. Denn hat der Eigentümer oder die Eigentümerin die Werte selbst ermittelt, wirkt der Einspruch weniger überzeugend. Man kann ja schlecht die eigenen Werte, die man abgibt, beklagen. Bodenrichtwerte, die das Land vorgeben würde, sind hingegen angreifbarer. Ein Schelm, wer hier Böses denkt, oder? Soll sich doch der Bürger mit den Gutachterausschüssen herumschlagen, sofern Bodenrichtwerte nicht kleinteilig genug ermittelt wurden. Wenn wir uns alle mal die Flurkarten angucken, sehen wir, dass die Bodenrichtwerte in unserem Land vielfach wirklich mit der heißen Nadel gestrickt wurden. Aber auf unsere andauernde konstruktive Kritik ist man nicht eingegangen. Nun endet die Frist nächste Woche, und das Chaos ist immer noch groß. (Annabell Krämer) Aber das Pleiten-, Pech- und Pannenthema Grundsteuerreform ist noch längst nicht zu Ende. Nach der Abgabe der Erklärung durch die Grundstückseigentümerrinnen und -eigentümer kommen die Bearbeitung und die Erstellung der Feststellungsbescheide durch die Finanzämter. Von den zu erwartenden Einsprüchen will ich gar nicht reden; denn die müssen innerhalb von vier Wochen eingelegt werden. Es ist ja kein vorläufiger Bescheid. Nicht erst jetzt rächt sich, dass die Finanzverwaltung im Land einen seit Jahren bekannten eklatanten Personalmangel hat. Auch an digitalen Prozessen hapert es, nicht nur bei der Grundsteuer. Ich bin insofern sehr gespannt, wie sich die Erstellung der Feststellungsbescheide in diesem Jahr auf die Bearbeitungszeiten von unser aller Einkommensteuererklärungen auswirkt. Dank der Kollegin Raudies haben wir schwarz auf weiß, dass die gesetzten Bearbeitungszeiträume bereits dieses Jahr aufgrund der Arbeitsüberlastung in den Finanzämtern flächendeckend nicht eingehalten werden konnten, und das ist noch vorsichtig ausgedrückt. Die Verantwortung für die Überlastung der Finanzämter trägt das Ministerium, das muss man einfach mal so klar benennen.
Eka von Kalben
Kommen Sie bitte zum Schluss, Frau Krämer.
Annabell Krämer FDP
Liebe Frau Ministerin, lernen Sie aus Ihren Fehlern, machen Sie die Finanzämter im Land fit für Ihre Aufgaben, und stellen Sie sicher, dass das Land Schleswig-Holstein endlich seiner Vorreiterrolle gerecht wird. Unseren Bürgerinnen und Bürgern verspreche ich, dass wir uns für die nächste Feststellungsperiode erneut für das einfache Flächenmodell einsetzen werden; denn die Daten liegen jetzt ja allen Finanzämtern vor. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP)
Eka von Kalben
Das Wort hat Kollege Ole-Christopher Plambeck von der CDU.
Ole-Christopher Plambeck CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Ministerin, erst einmal herzlichen Dank für den Bericht. Die Grundsteuer ist mit landesweit rund 480 Millionen Euro jährlichem Aufkommen eine der wichtigen Einnahmepositionen in den Haushalten unserer Kommunen. Sie trägt ganz maßgeblich dazu bei, die kommunale Daseinsvorsorge zu finanzieren. Wir sprechen hier ganz klar von der Grundinfrastruktur in Gemeinden und Städten wie der Sanierung von Straßen oder Radwegen oder der Bereitstellung von Schulen, Kitas, Spiel- und Sportplätzen, Büchereien und vielen weiteren öffentlichen Leistungen, die das Leben vor Ort in seiner heutigen Form erst ermöglichen. Die Grundsteuer ist daher eine sehr wichtige und sogar einer der ältesten Steuern überhaupt. Schon in der Antike bekannt und von den Römern über die Alpen gebracht, wurde sie auf deutschem Boden zunächst unter dem Namen Bede von einer Bittsteuer zu einer Steuer mit einer Anknüpfung an das Grundeigentum erhoben. Im Zeitalter der Agrarwirtschaft erlangte die Steuer mit Bezeichnungen wie Hufenschoß eine beherrschende Stellung im Steuersystem. Während bei den älteren Grundsteuerformen nur grobe Schätzungen des Bodenwerts nach dem Flächeninhalt wie Hufe oder Morgen zugrunde gelegt wurden, kam mit der Ausbildung des Katasterwesens vom 18. Jahrhundert an die Bonitierung nach Kulturart und Bodenqualität hinzu. (Annabell Krämer [FDP]: Hier werden die Sorgen der Bürger echt ernst genommen!) Darauf bauten dann die Grundsteuergesetze im Rahmen der einzelstaatlichen Steuersysteme auf. (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und da war die FDP schon dagegen! – Heiterkeit) – Wahrscheinlich. – Angesichts der Finanznot nach dem Ersten Weltkrieg wurde bei der Reichsfinanzreform von 1920 den Ländern die Ausschöpfung dieser Steuer direkt zur Pflicht gemacht. (Beate Raudies [SPD]: Mann, Ole, war das einmal eine Seminararbeit?) Mit der Realsteuerreform von 1936 wurden die unterschiedlichen Regelungen durch ein einheitliches Grundsteuergesetz abgelöst und alle Erträge den Gemeinden zugeordnet. Nach 1945 sind in verschiedenen Ländern unterschiedliche Grundsteuervorschriften erlassen worden, die 1951 durch ein bundeseinheitliches Grundsteuergesetz abgelöst wurden. (Annabell Krämer [FDP]: Was erzählst du da?) Dann wurden mit den Hauptfeststellungszeitpunkten 1. Januar 1935 in Ostdeutschland und 1. Januar (Ole-Christopher Plambeck) 1964 in Westdeutschland die Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer ermittelt, die bis heute gelten. Daran sieht man, dass die Grundsteuer schon eine sehr, sehr lange Historie bei uns hat. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber dieser Hauptfeststellungszeitpunkt vom 1. Januar 1964 – das hat das Bundesverfassungsgericht im April 2018 entschieden –, muss neu ermittelt werden. Leider hat der damalige SPD-Bundesfinanzminister bis zum letzten Zeitpunkt der vom Bundesverfassungsgericht genannten Frist Ende 2019 gebraucht, um ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen, welches bis Ende 2024 mit oder ohne Länderöffnungsklausel umgesetzt werden muss. Experten haben damals schon gesagt, eigentlich hätte man die doppelte bis dreifache Zeit benötigt. Und in dieser knappen Umsetzungsphase befinden wir derzeit, da jetzt über 1,3 Millionen Feststellungserklärungen in Schleswig-Holstein abzugeben sind. Wir haben es eben gehört; wenn ich es richtig notiert habe, haben wir in Schleswig-Holstein aktuell eine Abgabequote von knapp 70 Prozent, was im Bundesländervergleich, unabhängig vom Modell, sogar ganz gut ist. Was die eigenen Liegenschaften angeht – ich habe es mitgeschrieben –, so sind bei der zentralen Gebäudebewirtschaftung und beim DLZP fast alle Fälle abgegeben, so auch beim LBV. Wenn Christian Lindner seine Erklärungen erst bis Herbst 2023 abgeben möchte, ist das Land in dem Fall tatsächlich besser als der Bund. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen wiederhole ich gern das, was ich schon im Herbst gesagt hatte. Wir haben die Debatte ja schon öfter geführt. Man kann den Vorwurf, dass gerade in Schleswig-Holstein eine schlechte Umsetzung erfolgt, im Bundesländervergleich auf jeden Fall zurückweisen. Es gilt vielmehr, einen großen Dank an die Grundeigentümerinnen und -eigentümer, die schon eine Erklärung abgegeben haben, zu richten. Vor allem, und ich denke, das ist ganz wichtig, geht dieser Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern, in den Steuerbüros und auch im Ministerium, denn mit der Telefonhotline, dem Rückrufservice, den Terminen in den Ämtern, wo von Amts wegen geholfen wird, den vielen Informationen auf den Homepages, den Schritt–für-Schritt-Anleitungen, den Erklärvideos, den Portalen und den Tools der Hausbanken, die diese selbst schon anbieten, kommt man an Informationen nicht vorbei, sodass man, so glaube ich, was die Informationspolitik betrifft, auf dem richtigen Weg war und ist. Nichtsdestotrotz, und da habe ich im Herbst keinen Hehl daraus gemacht und mache das jetzt auch nicht, ist das aktuelle Modell ein sehr kompliziertes Modell. Hier müssen wir in Zukunft definitiv besser werden, insbesondere was komplexe Fälle betrifft. Aber auch hier können im Einzelfall Fristverlängerungen beantragt werden. Diese werden sicherlich gewährt, weil auch das Finanzamt ein Interesse daran hat, gute Erklärungen zu bekommen.
Eka von Kalben
Herr Abgeordneter Plambeck, kommen Sie bitte zum Schluss.
Ole-Christopher Plambeck CDU
Ich sage auch ganz klar, dass wir die vielleicht Lehre für den nächsten Hauptfeststellungszeitpunkt am 1. Januar 2029 ziehen müssen, dass wir das dann von Amts wegen hinbekommen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Eka von Kalben
Der nächste Redner ist Lasse Petersdotter von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Lasse Petersdotter GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Erneut kommen wir zusammen und sprechen mit der FDP über die Grundsteuer. Gelegentlich frage ich mich, wo wir wären, wenn Sie einen Bruchteil dieser Energie auch für die Interessen der Mieterinnen und Mieter aufbringen würden. Ich finde es nachvollziehbar, dass wir erneut über die Grundsteuer sprechen. Ich finde auch nachvollziehbar, dass das mühselig ist. Jetzt haben Sie aber vorhin die Finanzministerin darauf angesprochen, dass ab und zu auch mal erwähnt werden könne, dass es ein gewisser positiver Aspekt ist, dass man Eigentum habe. Ich finde es schon gerechtfertigt, auch darauf hin und wieder hinzuweisen: Ich kann nur sagen, es ist durchaus angenehmer, eine Grundsteuererklärung machen zu müssen, als gar keine machen zu dürfen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Lasse Petersdotter) Aber okay, sprechen wir über den aktuellen Stand der Grundsteuererklärungen. Eine aktuelle Abfrage der FAZ aus der dritten Kalenderwoche hat Schleswig-Holstein bei einer Abgabequote von 60 Prozent gesehen. Heute, eine Woche später, in KW 4 haben wir bereits eine Abgabequote von 70 Prozent. Das ist ein deutlicher Anstieg. Kommen wir auf die Abfrage der FAZ zurück: wir 60 Prozent, Hamburg 63 Prozent, Hessen 61 Prozent, Bayern 57 Prozent. Wir liegen damit also genau zwischen den Bundesländern, die den Sonderweg derer gegangen sind, die – wie die FDP – ein Flächenmodell oder ein sehr stark flächenbasiertes Modell wollten. Es ist mit Blick auf diese Zahlen auch sehr fraglich, ob wir mit einem Flächenmodell heute wirklich in einer anderen Welt wären. Sicher allerdings wären die sehr hohen Kosten, die auf Schleswig-Holstein zugekommen wären, wären wir vom Bundesmodell abgewichen. Umso absurder ist es, dass die FDP immer noch – selbst in Pressemitteilungen aus dem November letzten Jahres und selbst nach der Anhörung im Finanzausschuss – sagt, dass sie zu 2029 ein neues Modell anfangen will, dass Sie zu 2029 alles auf Anfang stellen und dass Sie alles neu aufsetzen wollen, dass Sie neue Bürokratie mit neuen Formularen schaffen möchten, die dann wieder erneut an alle Menschen verschickt werden und die alle erneut ausfüllen müssen. (Christopher Vogt [FDP]: Du bist schlauer, als du tust! – Weitere Zurufe FDP) Ich glaube, davon werden die Menschen nicht begeistert sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber der neue Strohhalm, an den sich die FDP klammert, sind die Grundsteuererklärungen bei den Landesliegenschaften. Der angebliche Skandal: Die Abgabequote der Grundsteuererklärungen für die Landesliegenschaften sei geringer als bei dem Durchschnitt der Bürgerinnen und Bürger. Die Erklärung dahinter: Sowohl das Finanzministerium als auch das Wirtschaftsministerium haben bereits angekündigt, die Quoten einzuhalten. Im MEKUN ist es durch die hohe Anzahl von Flurstücken in der Tat sehr viel komplizierter als in anderen Bereichen. Aber die Pointe des Ganzen ist – ich will diesen Vorwurf nicht immer machen, aber er gehört in diese Debatte –, dass der Bund mit dem Bundesfinanzminister noch nicht einmal plant, diese Eingabefrist einzuhalten. Insofern halte ich es für nicht ganz sinnvoll, diese neue Schiene zu fahren. Zum Abschluss möchte ich dem Finanzministerium für die wirklich zahlreichen Informationsmöglichkeiten danken; für Infobroschüren und Erklärvideos, für Schritt–für-Schritt-Anleitungen zum Ausfüllen der Formulare, für eine Informationshotline über die Behördennummer 115 sowie bei den einzelnen Finanzämtern (Beate Raudies [SPD]: Das war meine Idee!) mit zahlreichen Rückrufterminen, für regionale Informationsabende in allen Kreisen und kreisfreien Städten. (Christopher Vogt [FDP]: Super gelaufen!) Ich will wirklich sagen: Es hat an der Unterstützung und an der Möglichkeit, sich Unterstützung zu suchen für das Ausfüllen der Grundsteuererklärung wirklich nicht gemangelt. Jetzt sehen wir, was die letzten Tage bis zur Abgabefrist bringen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Eka von Kalben
Das Wort hat Beate Raudies von der SPD.
Beate Raudies SPD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Finanzministerin, vielen Dank für Ihren Bericht. Auch an den Kollegen Ole Plambeck: Vielen Dank für die Hausarbeit zur Geschichte der Grundsteuer. So kam mir das ein bisschen vor. So etwas musste ich früher auch einmal schreiben. Heute geht es um die Zukunft, und ich habe leider nicht genug Zeit, um auf die Rolle der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in den letzten Legislaturperioden einzugehen, die beim Thema Reform der Grundsteuer auf Bundesebene durchaus eine besondere Rolle gespielt hat, wie der Kollege Plambeck auch weiß. Ich nehme das Lob des Kollegen Petersdotter für die Rufnummer 115 gern für mich in Anspruch, denn das war mein Vorschlag in einer Finanzausschusssitzung Anfang des letzten Jahres, in der ich diese Anregung gegeben habe. (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr gern! – Vereinzelter Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Beate Raudies) Ich freue mich, dass sie umgesetzt wurde und dass das so gut funktioniert hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben das Thema mehrfach, immer wieder und auch schon frühzeitig im Finanzausschuss auf die Tagesordnung gesetzt und uns mit der Umsetzung beschäftigt. Ich habe nie aus meinem Eindruck einen Hehl gemacht, dass die Lösungen nicht zur Größe der Herausforderungen passten. Das Finanzministerium hat den Umsetzungsaufwand schlichtweg falsch eingeschätzt und es versäumt, ausreichende personelle und organisatorische Vorbereitungen zu treffen. Da musste ganz schnell ganz schön viel nachgebessert werden. Die Leidtragenden waren die Bürgerinnen und Bürger. Zugegeben, die Entscheidung, dass die Abgabe der Erklärung digital erfolgen sollte, hat unser Finanzministerium nicht allein getroffen. Angesichts der Anzahl der zu bearbeitenden Fälle scheint mir eine andere Lösung auch kaum möglich zu sein. Aber warum hat es die Hansestadt Bremen schon vor drei oder vier Jahren geschafft, ihre Grundsteuerakten zu digitalisieren? Da haben wir noch nicht einmal gewusst, dass wir Grundsteuerakten haben, habe ich manchmal das Gefühl. Aber wenn wir in den vergangenen Jahren in der Pandemie eines gelernt haben, dann doch das: Die Menschen im Land sind digital nicht so affin, wie wir es uns als Politik und als Verwaltung wünschen. Es war zumindest mir völlig klar, dass viele Menschen mit der Aufgabe überfordert sein würden, per ELSTER eine Steuererklärung abzugeben. Das fällt ja mir schon manchmal schwer, und ich bin vom Fach. Was hätte es also gebraucht? – Eine breite Informations- und Aufklärungskampagne von Anfang an, nicht nur Plakate in Rathäusern und Finanzämtern, die man aufgrund der Pandemiesituation zu dem Zeitpunkt teilweise gar nicht betreten durfte. Es hätte ein persönliches Beratungsangebot vor Ort in den Finanzämtern und in den Rathäusern gebraucht, nicht nur Telefontermine, die man digital buchen musste, und es hätte noch mehr Personal gebraucht, um dem enormen Erklärungs- und Beratungsbedarf gerecht zu werden. Zum Glück gab es ja noch die Papiervordrucke, und die werden bei uns im Land wirklich gut genutzt. Inzwischen sind mehr als 16 Prozent der Erklärungen auf Papier eingegangen. Ich empfehle hier einen Blick in die Antworten zu meinen Kleinen Anfragen, weil das von Landkreis zu Landkreis sehr unterschiedlich ist. Das finde ich sehr spannend. Ich erzähle es gern noch einmal: Die Erklärungen werden jetzt zum Scannen nach Baden-Württemberg gefahren, Kosten pro Erklärung mindestens 1,02 Euro. Sie können sich sicher sein, dass ich die endgültigen Kosten auch noch abfragen werde. Jetzt sind Stand heute fast 70 Prozent der Erklärungen eingegangen. Das ist super, da haben die Kampagne, das Reden und die Fristverlängerung tatsächlich noch einmal geholfen. Wir werden uns im Finanzausschuss sicherlich darüber Gedanken machen und uns noch einmal informieren, wie das denn jetzt mit denen weitergeht, die eine Fristverlängerung haben oder deren Erklärungen noch ausstehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen und Frau Ministerin – jetzt ist sie schon auf dem Weg, das kann ich Ihnen trotzdem nicht ersparen –: Ich habe bereits im Sommer danach gefragt, wann denn die Bearbeitung der Erklärungen beginnt. Da hieß es: Sobald die erste Erklärung da ist, geht es los mit der Bearbeitung. Tatsächlich waren Ende Oktober 1.736 Fälle bearbeitet. Dieser Wert hat in den letzten Monaten ordentlich angezogen, das ist gut, aber es ist eben auch die Verantwortung unserer Finanzverwaltung, dafür zu sorgen, dass die Bearbeitung jetzt reibungslos vorangeht, denn die Kommunen brauchen die Bescheide. Sie warten darauf. Nur so werden sie ermitteln können, wie hoch die Hebesätze ausfallen müssen, um auf das Grundsteueraufkommen von vor der Reform zu kommen. Ich sage es immer gern: Die Kommunen haben zugesagt, dass sie diese Reform nicht ausnutzen werden, um sozusagen heimlich still und leise ihr Grundsteueraufkommen zu erhöhen. Ich finde, daran kann man sie gerne öffentlich nochmal erinnern. (Annabell Krämer [FDP]: Da bin ich ja gespannt!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Beschäftigten in den Finanzämtern haben in den letzten Monaten einen Riesenjob gemacht. Dafür danke ich ihnen auch im Namen meiner Fraktion ganz herzlich. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Erschwert wurde ihre Aufgabe aber durch die Personalsituation. Schon vor zwei Jahren hat der Landesrechnungshof darauf hingewiesen, dass es personellen Mehrbedarf gibt. Tatsächlich sind von den knapp 3.700 Planstellen in den Finanzämtern 650 nicht besetzt. Selbst mit den jetzt angemeldeten Nachwuchsstellen wird es fast ein Jahrzehnt dauern, bis genug Ersatz da ist. Auch der Einsatz von (Beate Raudies) Tarifbeschäftigten kann diese Lücke nicht schließen. Deshalb werden die Menschen in Schleswig-Holstein nicht nur lange auf die Bewertung ihrer Grundstücke warten müssen, sondern auch auf die Bearbeitung ihrer Einkommensteuererklärungen. Betriebe werden in Schleswig-Holstein seltener geprüft als in anderen Bundesländern. Und die Beschäftigten? Die sind frustriert, haben das Gefühl, gegen Windmühlen zu kämpfen, und fühlen sich nicht wertgeschätzt. Diese Missstände – –
Beate Raudies SPD
Mein letzter Satz, Frau Präsidentin. – Diese Missstände hat die Grundsteuerreform gnadenlos ans Licht gebracht, und die Frau Finanzministerin ist gefordert, hier Abhilfe zu schaffen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und SSW – Zuruf CDU: Gerade so geschafft!)
Eka von Kalben GRÜNE
Der nächste Redner ist Christian Dirschauer vom SSW.
Christian Dirschauer SSW
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Grundsteuer ist ein Thema, das viele Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner die letzten Monate beschäftigt hat und dies auch immer noch tut. Nicht wenige davon haben sich mit der Abgabe der Grundsteuererklärung schwergetan. Oftmals herrscht Unverständnis, warum so ein großer Aufwand für etwas, was dem Staat doch grundsätzlich sowieso bekannt ist, nochmals abgefragt wird. Viele haben es dennoch gemacht und geschafft, die Erklärung einzureichen. Der größte Teil der Bevölkerung im Land hat die genannte Erklärung bereits abgegeben. Bis Jahresende waren ungefähr 60 Prozent der Erklärungen eingereicht. Heute dürften es schon mehr sein. Worauf ich in diesem Zusammenhang noch hinweisen möchte, ist die Tatsache, dass ein beachtlicher Teil – wir haben es eben gehört – der abgegebenen Erklärungen analog eingereicht wurde. Ganz grundsätzlich finde ich es richtig, so viele Möglichkeiten wie möglich zu bieten, wenn es um einen solchen Datenaustausch geht. Dazu gehört auch die Papierversion. So steht es auch in unserer Landesverfassung geschrieben. Das ist auch gut so und in der Bundesrepublik die absolute Ausnahme. Es zeigt sich, dass wir als SSW vor knapp zehn Jahren Recht hatten, diesen Punkt in die Verfassung aufzunehmen. Denn ohne diese Möglichkeit hätten wir jetzt wohl erheblich weniger Grundsteuererklärungen, die eingegangen wären. Wie geht es also weiter? Die Finanzämter sind mit der Bearbeitung bereits in vollem Gang. Aber was passiert mit denjenigen, die noch nicht eingereicht haben? Was passiert nach der Frist am 31. Januar 2023? Mir ist es ganz wichtig, dass die Finanzministerin sich hier für einen milden Weg entscheidet. Ich plädiere dafür, erstmal Erinnerungsschreiben aufzusetzen – ohne jegliche Mahngebühren oder Ähnliches. Erst danach könnten Zahlungen fällig werden, aber auch hier würde ich darum bitten, diese möglichst niedrig anzusetzen. Zudem frage ich mich, warum man die Bescheide nicht erst vorläufig erlässt. Dann könnte man sich das Verfahren um die Einsprüche sparen, (Beifall Annabell Krämer [FDP]) und in der Behörde bleibt mehr Luft, um die tatsächlich eingegangenen Daten zu bearbeiten. Denn es ist ja jetzt schon klar, dass die Bearbeitung der Grundsteuer zu Verzögerungen in anderen Bereichen führen wird. (Beifall SSW und Annabell Krämer [FDP]) Das wird bemerkt und wahrscheinlich auch bemängelt werden. Daher erinnere ich gern auch wieder an meinen Ansatz, als Land nicht gleich mit voller Härte vorzugehen, denn letztendlich sind wir alle voneinander abhängig. (Zurufe Peter Lehnert [CDU] und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich glaube, viele von uns sind froh, wenn sie dieses Stück der Geschichte hinter sich lassen können. Die Datenerhebung mag sicherlich eine Notwendigkeit sein, aber eben auch keine Meisterleistung des Informationsaustausches. Es müsste in Zukunft wirklich andere Wege geben, eine solche Situation zu bestreiten. Nun also der Blick nach vorne: Ab dem Jahr 2025 sollen Städte und Kommunen bei uns in SchleswigHolstein die neue Grundsteuer erheben können. Damit ist die Besteuerung endlich zeitgemäß und somit auch gerechter. Hierfür müsste allerdings schon ermittelt werden, wie hoch die Einnahmen aus der Grundsteuer in den einzelnen Kommunen jetzt schon und wie hoch sie in den Folgejahren sind, da- (Christian Dirschauer) mit versteckte Steuererhöhungen auch wirklich sichtbar werden. Denn eines muss klar sein: Die Änderung der Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer darf nicht zu einer versteckten Steuererhöhung führen. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Christopher Vogt [FDP] – Peter Lehnert [CDU]: Das steht in allen Haushaltsplänen drin, ist alles vorhanden, wird sogar alles veröffentlicht!) Die Leute sind genug belastet. Das Aufkommen aus der Grundsteuer darf deshalb im Jahr 2025 nicht höher sein als das Aufkommen in diesem Jahr. Hier muss es in jedem Fall Transparenz geben. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Birte Glißmann CDU
Ich habe eine Nachfrage zur Klarstellung, ob wir über den Alternativantrag abgestimmt haben. – Das haben wir, glaube ich, nicht.
Dr. Hermann Junghans CDU
Frau Präsidentin, ich verweise auf die Vorlage. (Beifall)
Patrick Pender CDU
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ich freue mich sehr, meine erste Rede im Landtag gleich zu einem der bedeutsamsten gesellschaftlichen und Bildungsvorhaben für Eltern und Kinder in unserem Land halten zu dürfen: Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter markiert eine der letzten großen politischen Errungenschaften der vergangenen Koalition von Union und SPD auf Bundesebene. Die ganztägige Betreuung an Schulen hilft Eltern dabei, Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Sie bietet eine faire Ausgangslage für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben. Mehr Zeit in der Schule eröffnet auch Räume für mehr Beteiligung von Schülern im Schulalltag und verbessert nachweislich deren Entwicklungschancen. Es ist unbestritten, dass der weitere Ausbau der ganztägigen Förder- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder notwendig ist. Der Knackpunkt – wie so oft bei großen politische Vorhaben – sind die immensen zu stemmenden Kosten in Milliardenhöhe. Intensiv wurde zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen verhandelt. Schließlich sagte der Bund die folgenden Finanzmittel für die Länder zu: 2026: 100 Millionen Euro; 2027: 340 Millionen Euro; 2028: 580 Millionen Euro; 2029: 820 Millionen Euro. Danach sind 960 Millionen Euro vom Bund für die laufenden Betriebskosten vorgesehen. In den Jahren 2027 und 2030 findet zudem eine Evaluation der Investitionskosten und Betriebskosten statt, nach denen Mehr- und Minderbelastungen der Länder angemessen ausgeglichen werden. Der Rechtanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen wird zum Schuljahr 2026 stufenweise in der Bundesrepublik gut vorbereitet eingeführt und dann jährlich erweitert. Zu spät und zu langsam lamentiert nun die SPD in ihrem eingebrachten Antrag. Vonseiten der SPD Anhang Protokoll wird spontan eine Vorverlegung des Vorhabens für das Schuljahr 2024 gefordert – wohlwissend, dass dies einen Bruch mit den getroffenen Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern bedeuten würde. Ein zeitliches Vorpreschen, ohne die Gelder vom Bund bereitgestellt zu wissen, ist unbedacht, unvernünftig und kontraproduktiv. Aus den gemachten Erfahrungen der Einführung zur Betreuung in der Kindertagespflege wurde der Startpunkt schließlich ganz bewusst von ursprünglich 2025 auf das Schuljahr 2026 verortet. Die Forderung der SPD verwirft dieses Erfahrungswissen und verkürzt zudem den Zeitraum um ganze zwei Jahre. Damit stößt die SPD die Kommunen in ihrer Planung vor den Kopf und setzt sie aus parteipolitischen Beweggründen ungezwungen unter Zeitdruck. Gleich zu Beginn des Jahres warnte der Städte- und Gemeindebund davor, dass ambitionierte Ziel 2026 für die Ganztagsbetreuung nicht rechtzeitig realisieren zu können, und appelliert eindringlich an den Bund, mit der finanziellen Beteiligung an den Betriebskosten bereits vor dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs für den Aufbau neuer Räumlichkeiten zu beginnen. Es ist daher nur konsequent, dass wir mit unserem Alternativantrag die Landesregierung bitten, sich zur Finanzierungslage erneut mit dem Bund zu verständigen und abzustimmen. Verlässlichkeit und Voraussicht sollten das Gebot der Stunde sein. Die SPD will von der Vereinbarung Abstand nehmen, bleibt aber Antworten für die finanzielle Absicherung eines solchen Alleingangs dem Plenum schuldig. Mit Ihrem Antrag wecken Sie zudem vollkommen falsche Erwartungen bei den Eltern. Ohne die erst ab 2026 bereitstehenden Gelder vom Bund, die dann für den laufenden Ganztagsbetrieb vorgesehen sind, müssten die nicht gedeckten Kosten zum Großteil von den Eltern übernommen werden. Es ist die Überzeugung der Koalitionsfraktionen, Eltern bei der Bildung nicht zu belasten, sondern zu entlasten. Ihr geforderter Frühstart wird ohne Gegenfinanzierung vom Bund schnell zum Fehlstart für unsere Familien und Schulen im Land. Gute Bildung braucht verlässliche Betreuung. Gute Betreuung braucht ihre Zeit, um Erfolg zu haben. Brechen wir also auch nicht mit den Vereinbarungen zwischen allen Beteiligten und halten an dem Erreichten fest. (Patrick Pender) Wir setzen auf eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung ab 2026 und auf den engen Schulterschluss mit den Kommunen. Wir wollen die Betreuung an Ganztagsgrundschulen zum Erfolg bringen und bereiten den Weg dafür verantwortungsvoll mit unserer Bildungsministerin gemeinsam vor. Es gilt Kurshalten. Ich bitte aufrichtig um Zustimmung zu unserem gestellten Antrag.
Malte Krüger GRÜNE
Frau Präsidentin! Die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ist eine der großen Herausforderungen im Bildungsbereich, und wir alle im Haus sind uns sicherlich einig – je früher das gelingt, desto besser. Aber, liebe SPD, Ihr Antrag zeugt wirklich von Realitätsferne getreu dem neuen Motto von Frau Raudies und der SPD: Mehr kleckern, weniger klotzen. Wenn Sie bis 2024 die notwendigen Räumlichkeiten, Fachkräfte und Finanzmittel zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auftreiben, schlage ich sofort ein. Aber einen Plan dafür habe ich Ihrem Antrag nicht entnommen. So einen Rechtsanspruch kann man doch nicht hoppladihopp spontan zwei Jahre vorziehen, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Bei existierenden Panzern braucht die SPD Wochen, damit die ihren Weg in die Ukraine finden, bei dem bundesweit Riesenprojekt Ganztag soll es auf einmal Jahre früher gehen. Ich sag mal so: Wenn ich ein großes Containerschiff baue, schicke ich es doch nicht auf die Reise, bevor ich alle Bauteile habe. So wecken Sie Erwartungen - vor allem bei Eltern -, die absolut nicht erfüllbar sind. Und das ist auch genau Ihr Plan. Das finden wir falsch. Es erzeugt Enttäuschungen. Es ist wichtig, dass wir Verlässlichkeit, Planbarkeit und Rechtssicherheit für Kinder, Eltern, Fachkräfte und Träger schaffen, damit der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder auch erfolgreich für alle umgesetzt werden kann. Ich sage das sehr deutlich: Wir können uns im Ganztag keine Havarie leisten! Es sind noch nicht alle rechtlichen und finanziellen Fragen geklärt. So haben etwa die Bund-LänderVerhandlungen zu den Betriebsmitteln noch gar nicht begonnen. Auch sind noch nicht alle räumlichen Kapazitäten geschaffen. Daher bitten wir die Landesregierung, die Weichen zu stellen und ein Konzept zur landesrechtlichen Umsetzung der Ganztagsförderung zum Schuljahr 2026/27 vorzulegen, und zwar so, dass alle Kinder und Familien davon profitieren – egal wo sie wohnen. Das ist das Ziel, und dafür setzen wir uns ein. Parallel arbeiten wir daran, verstärkt Fachkräfte auszubilden, die den Anspruch auf Ganztagsbetreuung auch umsetzen und mit Leben füllen. Denn noch haben wir auch im Ganztag zu wenig Fachkräfte. Klar ist allerdings auch, dass der Anlass des SPDAntrags durchaus relevant ist. Es geht darum, dass es aufgrund der späten Sommerferien zu Betreuungslücken für Kinder beim Übergang Kita-Grundschule kommen kann. Wie ist dazu der Sachstand? Die Sommerferien in Deutschland werden von langer Hand geplant und folgen dem rollierenden Prinzip der Bundesländer. In Schleswig-Holstein enden die Sommerferien 2023, 2024 und 2025 erst im August beziehungsweise September und damit deutlich nach dem formalen Ende des Kitajahres, dem 31. Juli. Es gibt Rückmeldungen, dass dadurch für einige Familien Betreuungslücken entstehen. Grundsätzlich kann die Betreuung für Kinder zwischen Ende des letzten Kitajahres und dem ersten Schultag auf zwei Wegen erfolgen. Entsprechend § 5 Absatz 2 Kindertagesförderungsgesetz haben Kinder mit vollendetem dritten Lebensjahr erstens den Anspruch auf Förderung bis zum Schuleintritt, das heißt bis zum ersten Schultag. Dieser Anspruch richtet sich dabei an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und nicht den Einrichtungsträger. In der Regel werden Betreuungsverträge zwischen Einrichtungsträgern und Eltern bis zum Ende des Kitajahres geschlossen. Da die Ferienzeiten bereits lange im Voraus bekannt sind, haben einige Einrichtungsträger Eltern bereits angeboten, Betreuungsverträge für Kinder im letzten Kitajahr bis Ende der Schulferien zu verlängern. Dies ist jedoch nicht flächendeckend der Fall. Zweitens gibt es die Möglichkeit, eine Betreuung im Zeitraum zwischen Beginn des Schuljahres - nach § 14 Schulgesetz der 1. August - und dem ersten Schultag über Betreuung im Hort sicherzustellen. An vielen Grundschulen in Schleswig-Holstein werden im Rahmen von Ganztag bereits vielfältige Betreuungs- und Bildungsangebote für Kinder angeboten, nicht nur Hausaufgabenbetreuung und Mittagessen, sondern vor allem Sport- und Bewegungsangebote. Auch Angebote der Ferienbetreuung werden sukzessive ausgebaut. Aber von den Kapazitäten der flächendeckenden ganztägigen Förderung sind wir noch ein Stück entfernt. Für Kinder am Übergang zur Grundschule, die weder länger einen Kitaplatz noch ein schulisches Ganztagsangebot in den Sommerferien wahrneh- (Malte Krüger) men können, entstehen dadurch Betreuungslücken, die es zu schließen gilt. Was ist nun zu tun? Zum einen haben wir Meldungen bekommen, dass gar nicht allen Eltern und Einrichtungsträgern bekannt ist, dass der Rechtsanspruch auf Betreuung bis zum ersten Schultag gilt, oder Eltern nicht wissen, dass sie ihre Kinder im letzten Kitajahr ab dem 1. August bereits für schulische Betreuungsangebote – so vorhanden – anmelden können. Wir müssen also zunächst besser über die vorhandenen Angebote und Rechtsansprüche informieren. Das ist mir ein echtes Anliegen, nicht nur bei der Kitabetreuung, sondern generell. Wir müssen die Kitas aufklären, die das noch nicht erreicht hat. Darüber hinaus liegen Vorschläge aus dem Sozialministerium auf dem Tisch, den Rechtsanspruch auf Betreuung bis zum ersten Schultag im KitaG zu konkretisieren. Wir begrüßen sehr, dass es dazu den Austausch mit kommunalen Landesverbänden, Einrichtungsträgern und Elternvertretungen gibt. Die Option, dass örtliche Träger Einrichtungsträger verpflichten können, Förderung bis zum ersten Schultag zu gewähren, kann ein Beitrag zum Schließen der Betreuungslücken sein. Klar ist doch, dass wir beides tun müssen: die vorhandenen Kapazitäten in Kita und Hort nutzen und gleichzeitig die Angebote im Ganztag weiter sukzessive ausbauen. Damit ist Kindern und Familien am besten geholfen.
Martin Habersaat SPD
Frau Präsidentin! Das Kitajahr endet am 31. Juli eines jeden Jahres. Das Schuljahr beginnt immer am 1. August. Auf den ersten Blick passt das prima zusammen. Auf den zweiten Blick gibt es Redebedarf, wenn man sich die späte Lage der Sommerferien in den kommenden Jahren ansieht. Die Sommerferien der Länder werden in einem mehrjährigen Rhythmus von einer Länderarbeitsgruppe abgestimmt und von der Kultusministerkonferenz beschlossen. Nicht für Bayern, so weit geht die Solidarität der CSU mit dem Rest der Bundesrepublik leider nicht, aber für uns. 2023 beginnen drei „späte Jahre“ für Schleswig-Holstein. Dieses Jahr enden die Sommerferien am 28. August, 2024 am 31. August und 2025 sogar erst am 6. September. Die Einschulung in die erste Klasse findet in der Regel am Mittwoch nach dem Schulbeginn statt, 2025 also am 10. September. Für Eltern entsteht damit möglicherweise eine Betreuungslücke von über einem Monat. Was machen die Eltern der jeweils etwa 25.000 Kinder, die 2024 oder 2025 erst im September eingeschult werden? Diese Frage kann man nun in verschiedene Richtungen beantworten: In ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage Drucksache 20/496 skizziert die Landesregierung eine Lösung zulasten von Eltern, deren Kinder in den kommenden Jahren neu in die Kitas kommen. Die Lösung der Regierung lautet bislang nämlich, die Einrichtungsträger sollen sich „einstellen“ - wie das gehen soll, bleibt das Geheimnis der Landesregierung - und man wolle im Kitagesetz klarstellen, dass das Recht auf einen Kitaplatz bis zum Schuleintritt bestehe. Eltern von angehenden Schulkindern könnten durch eine Änderung ihrer Betreuungsverträge das Problem also lösen, genau genommen geben sie es aber nur weiter an die Eltern jüngerer Kinder, die dann entsprechend länger auf einen Kitaplatz für ihr Kind warten müssten. Wir legen Ihnen einen anderen Vorschlag vor: Wir wollen die Regierung bitten, die Vorbereitungen für die Umsetzung des Rechtsanspruches auf die ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter zu intensivieren und es so zu ermöglichen, eine Ganztagsbetreuung in der Grundschule für alle Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen bereits mit dem Schuljahr 2024/25 umzusetzen. Das heißt: Die Schulen sollen binnen anderthalb Jahren in die Lage versetzt werden, sich bereits am 1. August eines jeden Jahres verantwortungsvoll um die Schülerinnen und Schüler zu kümmern, die in dem jeweiligen Schuljahr eingeschult werden. Dass das pädagogisch verantwortbar und durchaus schaffbar ist, zeigen die Standorte, an denen das schon Praxis ist. Das wäre eine gute Lösung für alle Eltern, die zudem noch einen zweiten Vorteil mit sich brächte: Wenn 2026 der vom Bund beschlossene Rechtsanspruch greift, wäre das Verfahren in Schleswig-Holstein schon zwei Jahre lang eingeübt, und vielleicht wären dann für die Umsetzung des „echten“ Rechtsanspruchs ja auch schon wichtige Fachkräfte gefunden. Viele Grundschulen haben ja schon ein Ganztagsangebot und könnten dieses bis Sommer 2024 entsprechend ausbauen. Allerdings, das will ich einräumen, einen Haken gibt es: Die AG zur Umsetzung des Ganztags unter der Leitung von Ministerin Prien hat zuletzt im Sommer 2021 getagt und dann anderthalb Jahre nicht. Wenn Sie darauf bestehen, in dem Thema weiterzumachen, wird es nichts werden. Es ist höchste Zeit, dass die Landesregierung hier mehr Kraft investiert. Kostenargumente gegen unseren Vorschlag können wir eigentlich nicht ak- (Martin Habersaat) zeptieren: Der teuerste bisher auf dem Tisch liegende Vorschlag stammt von der Landesregierung, die allen Ernstes Kinder über drei Jahren länger in Krippengruppen betreuen lassen möchte. Rechnen Sie das lieber nochmal durch. Maximal fünf Kinder in kleinen Krippengruppen, maximal zehn in RegelKrippengruppen. Das kostet nämlich erstens viel Geld und würde zweitens bedeuten, dass auch im U3-Bereich Eltern länger auf einen Platz für ihr Kind warten müssten.
Christopher Vogt FDP
Frau Präsidentin! Die Umsetzung des flächendeckenden Ganztagsangebotes für die Kinder im Grundschulalter ist eine der wichtigsten bildungspolitischen Aufgaben der nächsten Jahre. Und die Landesregierung muss sich hier jetzt wirklich beeilen. Das Jahr 2026 ist ja nun wirklich nicht mehr weit weg. Es braucht vielerorts noch immer erhebliche Investitionen in geeignete Räumlichkeiten, die jetztgeplant werden müssen, damit sie rechtzeitig fertiggestellt werden. Aber die größte Sorge bereitet mir, dass wir jetzt schon mit einem großen Fachkräftemangel in den benötigten Berufen zu kämpfen haben, sodass man sich konzeptionell ehrlicherweise auf dieses Problem einstellen muss. Wir hatten in der Zeit der Jamaikakoalition auf Bundesebene erfolgreich darauf hinwirken können, dass sich der Bund umfangreicher als zunächst geplant finanziell beim Ganztagsangebot beteiligt. Wir kennen das finanzielle Problem bei der Umsetzung eines solchen Rechtsanspruchs für die Länder und die Kommunen ja schließlich alle noch sehr gut von der U3-Betreuung, also der Betreuung in der Krippe. Mit Blick auf das, was wir vom Bildungsministerium bisher zu den Vorbereitungen beim Thema Ganztagsausbau gehört und gesehen haben beziehungsweise noch nicht gehört und gesehen haben, habe ich große Zweifel, dass wir in Schleswig-Holstein in ausreichendem Maße vorbereitet sind. Ich kann nicht beurteilen, ob wir hier im Zeitplan liegen, da mir ein transparenter Zeitplan gar nicht bekannt ist. Angesichts der beschriebenen Herausforderungen müsste das Bildungsministerium eigentlich in hektische Betriebsamkeit verfallen, um in der wenigen verbliebenen Zeit den Rechtsanspruch ab dem Jahr 2026 zumindest einigermaßen flächendeckend erfüllen zu können. Stattdessen hören wir im Bildungsausschuss von der Ministerin, dass die inhaltliche Ausgestaltung des Ganztages erst erfolgen könne, wenn der Bund seine Anforderungen weiter konkretisiert habe. Bei einem ersten Treffen der nicht gerade ganz kleinen Arbeitsgruppe Ganztag im Juni 2021wurde sich darauf verständigt, eine „Sachstandserhebung durchzuführen“. Das ist ja noch nachvollziehbar. Ministerin Prien hatte dann im November zugesagt, dass diese Arbeitsgruppe wieder „spätestens zu Beginn des ersten Quartals 2023 tagen“ solle, was also irgendwann jetzt der Fall sein müsste. Ich bin jetzt sehr gespannt, was anderthalb Jahre Sachstandserhebung ergeben haben. Es ist doch allen klar: Schleswig-Holstein steht beim Ausbau des Ganztagsangebotes im Vergleich zu anderen Bundesländern noch nicht gut da. Da passt es leider auch ins Bild, dass Schleswig-Holstein auf dem drittletzten Platz bei der Mittelabrufung beim Ganztag gelandet ist und nicht einmal zwei Drittel der Mittel abrufen konnte. Es fällt doch auf, dass diese Landesregierung auch im Bildungsbereich immer gern und sehr dynamisch finanzielle Forderungen an den Bund richtet, die vorhandenen Mittel aber gleichzeitig zu langsam abruft und dann dafür schlechte Ausreden präsentiert. Auch in dieser Phase ist es völlig unzureichend, mit dem Finger auf den Bund zu zeigen. Man hätte schon längst viel aktiver sein und sich auch mit den möglichen Partnern zum Beispiel aus dem Musikund Kulturbereich an einen Tisch setzen müssen, um Pläne zu schmieden, meinetwegen auch an einen Runden Tisch. Dass der Ganztag auch ohne langes Abwarten vorangetrieben werden kann, sehen wir in direkter Nachbarschaft, nämlich in Hamburg: Dort wird der Ganztag seit Jahren kontinuierlich ausgebaut und wird heute für alle Kinder bis 14 Jahre kostenlos angeboten und steht aktuell bei einer bemerkenswerten Teilnahmequote von 85 Prozent. Nun kann man einen Stadtstaat bei solchen Themen nicht eins zu eins mit Schleswig-Holstein vergleichen, aber es zeigt ja sehr deutlich die völlig unterschiedlichen Herangehensweisen der zuständigen Ministerien beziehungsweise Behörden. Den SPD-Antrag finde ich zwar nicht komplett unsympathisch, aber mit Blick auf den aktuellen Stand erscheint mir eine Umsetzung leider nicht realistisch. Wir sollten uns jedoch so oder so im nächsten Bildungsausschuss vertiefend mit diesem wichtigen Thema beschäftigen, damit es endlich schneller vorangeht.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Frau Präsidentin! Nun haben wir heute schon über die Strategie der Lehrkräftegewinnung gesprochen, (Jette Waldinger-Thiering) dabei stehen die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte im Vordergrund. Aber jetzt müssen wir darüber sprechen, wie und vor allem wann die Betreuungslücken im Übergang von der Kita zur Schule geschlossen werden, um die Bedingungen für Familien mit zukünftigen Erstklässlern zu erleichtern. Nicht umsonst fordern wir als SSW seit Jahren, dass die Lücke zwischen den langen Schulferienzeiten und den meistens kürzeren Urlaubsansprüchen der Eltern geschlossen wird, denn alle Familien mit Grundschulkindern müssen in den Ferienzeiten auf ein qualifiziertes Betreuungsangebot zurückgreifen können. Dabei hat sogar Ministerin Heinold bereits im September 2021 im Bundesrat gesagt - ich zitiere -: „Allzu oft ist der Wechsel von der Kita in die Grundschule für die Eltern eine maximale organisatorische Herausforderung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf schwierig.“ Allerdings! Bei einem Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen, also vier Wochen, wissen berufstätige Eltern und Familien selbst mit 27 bis 30 Tagen Urlaubsanspruch nicht, wie sie diese Zeit überbrücken sollen. Das Kindergartenjahr endet am 31. Juli. In den Jahren 2024 und 2025 ist der Tag der Einschulung erst Anfang September geplant. Je nach Schließzeiten der Kita bedeutet das mindestens fünf Wochen, vielleicht auch sieben Wochen ohne Betreuungsmöglichkeiten für zukünftige Erstklässler. Fünf Wochen plus Einschulung sind 25 bis 27 Urlaubstage, und somit ist der Jahresurlaub eines Elternteils verbraucht. Selbst wenn die Familien diese Betreuungslücke irgendwie überbrücken, ist es meistens nicht die optimale Lösung für das Kind. Gerade in Hinblick auf die Aussagen des Bildungsexperten Professor Dr. Köller, der in seinem Vortrag im Bildungsausschuss auf die Wichtigkeit des frühen Erwerbs der basalen Fähigkeit hinweist, ist eine mehrwöchige Pause ohne fördernde Anreize fatal. Natürlich gibt es viele Kinder, die in den Ferien mit ihren Familien und Freunden ihre schulfreie Zeit nutzen. Sie reisen, genießen Familienausflüge und werden auf spannende Ferienfreizeiten geschickt. Natürlich fördert auch das die basalen Fähigkeiten. Aber so verbringt nur ein Teil der Kinder seine Ferien. Was passiert mit den Sechsjährigen, denen diese Feriengestaltung aus beruflichen und/oder wirtschaftlichen Gründen von Haus aus nicht geboten werden kann? Was machen diese Kinder in den fünf Wochen? Welche Anreize werden ihnen Geboten? Oft führt Langeweile zu Medienkonsum. Nicht erst seit der Pandemie wissen wir, dass wochenlang erhöhter Medienkonsum einen negativen Einfluss auf die Gesundheit und Entwicklung von Kindern hat. Ein gesetzlicher Anspruch der Ganztagsbetreuung würde somit auch die Chancengleichheit bei Schulbeginn begünstigen. Für Kinder ist der Übergang von der Kita zur Schule ein großer Einschnitt im Leben. Umso wichtiger ist, dass durch gute Kooperation der einzelnen Einrichtungen dieser Übergang gut begleitet und gestaltet wird. Fähigkeiten und Kompetenzen, die in der Kita erlangt und gestärkt wurden, dürfen auf dem Weg zur Einschulung nicht verloren gehen. Es muss sichergestellt werden, dass die Kinder von der Schule an der Stelle abgeholt werden, an der die Kita sie entlässt. Dafür müssen die Angebote der schulischen Ferienbetreuung so weit ausgebaut werden, dass die zukünftigen Schüler ab den 1. August zumindest für zwei bis drei Wochen bereits vor der Einschulung betreut werden können. Es muss jetzt sofort eine strukturelle Lösung für den lückenlosen Übergang gefunden werden. Die Schulträger müssen die kommenden Erstklässler in der Schulentwicklungsplanung in der Ganztagsbetreuung einplanen. Auch beim dänischem Schulverein ist man bemüht, dort, wo es personell möglich ist, individuelle und lokale Lösungen zu stricken. Umso ärgerlicher ist es, dass es immer noch keine geregelte kommunale Finanzierung des „Offenen-Ganztags-Angebot“ des Schulvereins gibt. Für uns als SSW steht fest: Wir brauchen verlässliche landesweite Regelungen.
