Annabell Krämer
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Heinold, es sprach die pure Freude aus Ihnen, diesen Bericht abgeben zu dürfen. Wir werden uns das zu Herzen nehmen und zukünftig in unseren Kleinen Anfragen auch immer nach dem Bund fragen. Ich hoffe, dass Sie uns das dann auch dezidiert beantworten können. (Beifall FDP) Da ist noch Luft nach oben, sage ich einfach einmal. Sie haben jetzt sehr schnell die Zahlen heruntergerattert – Sie wissen, dass ich normalerweise recht gut im Kopfrechnen bin –, damit ich nicht die Möglichkeit habe, in gewissem Maße die Prozente auszurechnen. Aber, wenn ich es richtig vernommen habe, insbesondere beim LKN müssen wir noch sehr erheblich nachbessern. Bemerkenswert ist somit, dass das Land seiner Vorbildrolle nicht so richtig gerecht geworden ist; denn die Frist zur Abgabe wird bei einigen landeseigenen Liegenschaften definitiv gerissen. Ohne den Vorschlag des Bundesfinanzministers, den Sie eben freundlicherweise schon erwähnten, die Abgabefrist vom 31. Oktober 2022 auf den 31. Januar 2023 zu verlängern, hätte es wohl noch um einiges düsterer ausgesehen. (Beifall FDP) Ich möchte eines betonen – es wird hier gern auf den Bund verwiesen, und eigentlich bestätigt mich das nur in meiner Annahme –: Sie sagen, es ist nicht Ihr Modell, aber Sie wollten dieses Modell. (Christopher Vogt [FDP]: So ist das!) Es ist auch nicht Christian Lindners Modell. Wissen Sie was? – Der wollte dieses Modell auch nicht. Der hat sich nämlich immer für das einfache Flächenmodell ausgesprochen. Aber es ist übernommen worden, und es ist in der Regierung beschlossen worden, dass das Scholz-Modell fortgesetzt wird. Ja, Frau Heinold, aber anstatt sich in Demut zu üben, gehen Sie vor die Presse und erklären, Eigentum verpflichtet, oder Sie empfehlen, beim Ausfüllen der Erklärung immer daran zu denken, wie schön es doch ist, dass man zu denjenigen gehört, die Wohneigentum besitzen, und dass man doch eigentlich froh sein müsse, dass man eine Grundsteuererklärung abzugeben habe. – Wie solche Aussagen die Eigentümerinnen und Eigentümer dazu motivieren sollen, sich an die Abgabe der Erklärung zu setzen, bleibt mir persönlich, ehrlich gesagt, schleierhaft. Um die Motivation anzukurbeln, drohen Sie mit Erinnerungsschreiben und Bußgeldern. Ich bin wirklich sehr gespannt, ob diese Bußgelder und die Erinnerungsschreiben dann auch bald in den Ministerien eintrudeln. Aber das werden wir dann ja sehen. Wir Freie Demokraten – ich betone es immer und immer wieder gerne – haben uns von Anfang an für ein anderes, unbürokratisches, bürgerfreundliches und natürlich insofern auch ministerienfreundlicheres Grundsteuersystem für Schleswig-Holstein eingesetzt. Aber das war, Sie alle wissen es, in der Jamaikkoalition mit dem grün geführten Finanzministerium leider nicht mehrheitsfähig. Insofern fand ich es sehr interessant, dass Sie sich heute ein Stück weit von diesem Modell distanziert haben – ein bisschen spät. Anstatt sich einzugestehen, dass diese Art der Grundsteuererklärung zu kompliziert und bürokratisch ist, machen Sie die Eigentümerinnen und Eigentümer zu Gehilfen bei der Datenerhebung – wohlgemerkt zu Daten, welche der Landesregierung in vollem Umfang vorliegen. Digital und bürgerfreundlich sieht anders aus. Zukünftig haben wir ja den Digitalcheck. Dann wird so etwas nicht mehr vorkommen. Hätten Sie sich doch einmal ein Beispiel an anderen Bundesländern genommen! NRW zum Beispiel stellt den Eigentümerinnen und Eigentümern Werte wie den Bodenrichtwert, Flurbezeichnung oder die Grundstücksgröße vorausgefüllt zur Verfügung. Argumente wie ein zu hoher Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten überzeugen nicht. Vielmehr steht die Vermutung im Raum, dass Sie Angst vor einer Welle von Einsprüchen haben. Denn hat der Eigentümer oder die Eigentümerin die Werte selbst ermittelt, wirkt der Einspruch weniger überzeugend. Man kann ja schlecht die eigenen Werte, die man abgibt, beklagen. Bodenrichtwerte, die das Land vorgeben würde, sind hingegen angreifbarer. Ein Schelm, wer hier Böses denkt, oder? Soll sich doch der Bürger mit den Gutachterausschüssen herumschlagen, sofern Bodenrichtwerte nicht kleinteilig genug ermittelt wurden. Wenn wir uns alle mal die Flurkarten angucken, sehen wir, dass die Bodenrichtwerte in unserem Land vielfach wirklich mit der heißen Nadel gestrickt wurden. Aber auf unsere andauernde konstruktive Kritik ist man nicht eingegangen. Nun endet die Frist nächste Woche, und das Chaos ist immer noch groß. (Annabell Krämer) Aber das Pleiten-, Pech- und Pannenthema Grundsteuerreform ist noch längst nicht zu Ende. Nach der Abgabe der Erklärung durch die Grundstückseigentümerrinnen und -eigentümer kommen die Bearbeitung und die Erstellung der Feststellungsbescheide durch die Finanzämter. Von den zu erwartenden Einsprüchen will ich gar nicht reden; denn die müssen innerhalb von vier Wochen eingelegt werden. Es ist ja kein vorläufiger Bescheid. Nicht erst jetzt rächt sich, dass die Finanzverwaltung im Land einen seit Jahren bekannten eklatanten Personalmangel hat. Auch an digitalen Prozessen hapert es, nicht nur bei der Grundsteuer. Ich bin insofern sehr gespannt, wie sich die Erstellung der Feststellungsbescheide in diesem Jahr auf die Bearbeitungszeiten von unser aller Einkommensteuererklärungen auswirkt. Dank der Kollegin Raudies haben wir schwarz auf weiß, dass die gesetzten Bearbeitungszeiträume bereits dieses Jahr aufgrund der Arbeitsüberlastung in den Finanzämtern flächendeckend nicht eingehalten werden konnten, und das ist noch vorsichtig ausgedrückt. Die Verantwortung für die Überlastung der Finanzämter trägt das Ministerium, das muss man einfach mal so klar benennen.
