Eka von Kalben
Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Catharina Johanna Nies von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Solange Frauen in diesem Land bedroht, geschlagen und vergewaltigt werden, sind Bund, Länder und auch Kommunen gefordert zu handeln und konsequent die Schutzstrukturen auszubauen und zu verbessern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Solange es Femizide in unserem Land gibt, und solange geschlechtsspezifische Gewalt an der Tagesordnung ist, sind wir alle gemeinsam unverändert gefordert. Deshalb will ich auch heute ganz deutlich sagen: Es ist richtig, und es ist notwendig, dass wir in dieser Frage als Landtag mit großer Einigkeit und Geschlossenheit sprechen und die unterschiedlichen Aspekte des Themas regelmäßig auf die politische Tagesordnung setzen. Ich danke deshalb meiner SSW-Kollegin Jette Waldinger-Thiering dafür, dass sie nach unserer ausführlichen Novemberdebatte zu den Frauenfacheinrichtungen hier in SchleswigHolstein uns frauenpolitische Sprecherinnen und unsere Frauenministerin an einen Tisch geholt hat, um direkt weiterzuarbeiten, sodass dort die Idee für diesen gemeinsamen Antrag entstehen konnte (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) mit dem Ziel, eine bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen länderseitig aus voranzutreiben. Am 1. Februar 2023, also nächste Woche, wird das Inkrafttreten der Istanbul-Konvention in Deutschland fünf Jahre alt. Dieses Jubiläum ist genau der richtige Zeitpunkt, um die Debatte über ein bundeseinheitliches System und die regelhafte Bundesbeteiligung voranzutreiben. Unsere Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder abzusichern und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherzustellen, und wir unterstützen dieses Ziel. (Vereinzelter Beifall CDU und Beifall Beate Raudies [SPD]) Wir brauchen deutschlandweit einen gerechten und gesicherten Zugang zu Gewaltschutz. Das heißt, die Finanzierung von Frauenhäusern darf sich nicht nach der Belegsituation der Häuser oder nach dem Sozialleistungsanspruch einer Frau richten. Frauenhäuser müssen dauerhaft, verlässlich und planungssicher finanziert und offen für alle schutzbedürftigen Frauen in ganz Deutschland sein. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt SPD und FDP) Schleswig-Holstein kann hierfür Vorbild sein; denn wir haben als Land Mindeststandards gesetzt, auf die wir stolz sein können und die wir konsequent weiter ausbauen werden. Unsere 16 Frauenhäuser sind über das FAG, das Finanzausgleichsgesetz, Schleswig-Holstein abgesichert, und das sucht deutschlandweit seinesgleichen. Aber nicht nur das. Wir sind auch das einzige Bundesland, das die Teilfinanzierung der professionellen Frauenberatungsstellen für häusliche und für sexualisierte Gewalt durch Finanzausgleichsmittel per Gesetz verbindlich geregelt hat. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Auch hierfür können wir für Schleswig-Holstein also einen Standard vorweisen, der wünschenswert für die gesamte Bundesrepublik wäre. Eine dritte Säule finanzieren wir hier im Norden über den Finanzausgleich: das Interventionsnetzwerk KIK bei häuslicher Gewalt mit den regionalen Stellen in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt sowie die landesweite Vernetzung. Wir müssen uns also dafür einsetzen, dass konsequent alle Frauenfacheinrichtungen bei den Verhandlungen auf Bundesebene mitgedacht werden; denn wir haben ein verschränkt funktionierendes und gut abgestimmtes Beratungs- und Hilfesystem. (Catharina Johanna Nies) Das muss als Einheit betrachtet und als Einheit gestärkt werden. Für die Frage der Finanzierung von Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern wird immer wieder der eine Aspekt entscheidend sein: Gewalt macht nicht an Grenzen halt, nicht an Bundesgrenzen, nicht an Landesgrenzen und nicht an Kreisgrenzen. Jede gewaltbetroffene Frau braucht einen Zugang zu Schutz und Hilfe, unabhängig davon, in welchem Bundesland sie Gewalt erfährt, und unabhängig davon, in welchem Bundesland sie Schutz sucht. Als Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner muss es unser Anliegen sein, dass wir in ganz Deutschland die besten Bedingungen für den Schutz von Frauen vor Gewalt vorhalten. Wenn es hart auf hart kommt, dann kann jeder zusätzliche Kilometer zwischen der Betroffenen und dem Täter lebensrettend sein. Es gibt viele Gründe, im Fall von Gewalt das Bundesland zu wechseln. Das sind ganz individuelle Gründe, die respektiert werden müssen. Fakt ist also, wir müssen effektiven Gewaltschutz über Bundeslandgrenzen hinweg denken. Wir machen mit unserem Antrag deutlich, dass bei einer bundeseinheitlichen Lösung für uns in Schleswig-Holstein aber auch wichtig ist, dass es Verbesserungen für alle Seiten gibt. Am Ende darf zwischen Bund und Ländern kein Minimalkonsens stehen, der für uns hier in Schleswig-Holstein eine Verschlechterung darstellen würde, und wir bitten unsere Frauenministerin Aminata Touré, genau diesen Anspruch für uns nach Berlin zu transportieren. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall ganzes Haus)
