Eka von Kalben
Ich teile Ihnen zwischenzeitlich mit, dass die PGF mich darüber informiert haben, dass TOP 12 „Für eine längere Laufzeit der Kernkraftwerke“ von der Tagesordnung abgesetzt wird und die Reden zu TOP 25 „Ganztagsbetreuung im Grundschulalter früher umsetzen – Betreuungslücken schließen“ zu Protokoll gegeben werden. Jetzt erteile ich das Wort Frau Ministerin Touré für die Landesregierung. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Jede Frau in Deutschland hat das Recht, in Sicherheit zu leben. Ist dies nicht der Fall, muss sie die Möglichkeit haben, einen Platz in einem Frauenhaus zu bekommen, und zwar egal, wo sie wohnt. Wir wissen, dass geschlechtsspezifische Gewalt ein großes Problem in ganz Deutschland ist. Sind wir an dem Punkt, an dem es für jede Frau einen Frauenhausplatz gibt? Leider ganz bestimmt nicht. Unsere Frauenhäuser, egal, ob hier im Norden oder in anderen Bundesländern, sind in der Regel voll. Jedes Jahr müssen Frauen und Kinder abgewiesen werden. In Schleswig-Holstein passierte das im Jahr 2022 3.859-mal. Deshalb braucht es eine ganzheitliche Antwort: ausreichend finanzierte Frauenhausstrukturen. Deshalb ist es auch gut, dass der Bund gerade daran arbeitet, eine Lösung für die Finanzierung zu finden. Es ist auch der richtige Zeitpunkt, um eine Debatte hier im Landtag in Schleswig-Holstein zu führen, weil es in diesen Verhandlungen darum geht: Wie können wir eine bundeseinheitliche Finanzierungsstruktur hinbekommen? Die Initiative, eine bundeseinheitliche Regelung für die Finanzierung der Frauenhäuser zu finden, finde ich absolut richtig. Ich war 2021 bei den Koalitionsverhandlungen zu diesem Thema im Bund dabei und habe immer wieder bei den Verhandlungen dafür gekämpft, dass das schleswig-holsteinische Modell nicht unterminiert werden darf, wenn wir eine bundeseinheitliche Struktur finden wollen. Und warum? Weil sie bei all der berechtigten Kritik, die wir auch hier vor Ort haben, durchaus funktioniert. Die Finanzierung der Frauenhäuser in SchleswigHolstein ist – anders als in vielen anderen Bundesländern –, unabhängig von individuellen Leistungsansprüchen, sozialrechtlichen Leistungsansprüchen und der Belegungssituation. Auch das wurde heute mehrfach gesagt: Die Zuwendungen für die Frauenfacheinrichtungen erfolgen pauschal. Die 16 Frauenhäuser mit derzeit 362 Frauenhausplätzen und 24,5 Frauenberatungsstellen werden über das Finanzausgleichsgesetz gefördert. An der Stelle, Abgeordnete Krämer, noch einmal eine Korrektur: Die Frauenhäuser sind nicht rein ehrenamtlich geführt, sondern auch die Finanzierung der Mitarbeitenden ist über das FAG geregelt. (Wortmeldung Annabell Krämer [FDP]) Zum Punkt Finanzierung am Anfang des Jahres, den Sie angesprochen haben – wenn ich den Gedanken noch zu Ende führen darf –: Es ist völlig richtig, dass wir immer wieder die Herausforderung haben, dass die Bescheide rechtzeitig ankommen. Ich habe eben nochmal nachgefragt, wann die Zuwendungsbescheide für die Frauenhäuser und für die Frauenberatungsstellen angekommen sind. In dieser Woche haben wir zehn Frauenhäuser und alle Frauenberatungsstellen bescheinigt. Natürlich ist es ein Problem für die Frauenberatungsstellen, aber auch für die Frauenhäuser, wenn die Finanzierung nicht zum 1. Januar des Jahres steht. Das ist ein Problem, das seit Jahren besteht. Es wäre deshalb sehr sinnvoll, wenn wir hier im Parlament über die Frage diskutieren würden, wie wir das mit der Haushaltsführung hinbekommen. In normalen Haushaltsjahren haben wir die Struktur so, dass der Haushalt meistens im Dezember beschlossen wird und die Bescheide dann erst relativ spät rübergehen können. Um dort eine Planungssicherheit auch für die Frauenfacheinrichtungen und für die Frauenhäuser hinzubekommen, müssen wir genau über diese Frage diskutieren. Gerade in Jahren, in denen eine Wahl stattgefunden hat und wir einen verspäteten Haushaltsbeschluss haben, wird es noch schwieriger. Das macht es sehr anspruchsvoll. Ich glaube auch, dass wir die Einrichtungen nicht alleinlassen dürfen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
