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Dr. Sabine Sütterlin-Waack

27.01.2023 Sitzungen 20/18

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren erstaunte Abgeordnete! (Heiterkeit und Beifall) Der vorliegende Antrag umfasst zwei verwandte, aber unabhängige Teile. Zur Rechtsdatenbank: Wer als Juristin oder Jurist aus Versehen mal eine Rechtsnorm übersieht, hört von Kolleginnen und Kollegen oft spöttisch den Satz: Ein Blick ins Gesetz – – (Beate Raudies [SPD]: Erleichtert die Rechtsfindung!) – Sehr wohl. Das ist sicherlich richtig. Aber wohin soll man eigentlich blicken? Eigentlich würde es naheliegen, einfach zum Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein zu greifen. Die dort zu findenden Informationen sind zuverlässig, aber leider oft praktisch unlesbar, denn die meisten Gesetze und Verordnungen sind nicht völlig neu, sondern ändern bereits geltende Vorschriften. Der Gesetzund Verordnungsgeber arbeitet mit sogenannten Änderungsbefehlen, die nur verständlich sind, wenn man die zuvor geltende Fassung der geänderten Vorschrift danebenlegt. Erst aus der Zusammenschau lässt sich dann die gültige neue Fassung der Vorschrift ermitteln. Sie können sich das vorstellen: Bei mehrfach hintereinander erfolgten Änderungen wird das Ganze schnell unübersichtlich. Wer sich über die geltende Rechtslage informieren möchte, ist darauf angewiesen, dass solche Änderungen im Text dargestellt werden. Das sind die sogenannten konsolidierten Fassungen. Zum Selbstverständnis eines demokratischen Rechtsstaates gehört es zudem, dass die Bürgerinnen und Bürger einen einfachen und transparenten (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) Zugang zu ihren Rechtsnormen vorfinden. Das heißt heutzutage: kostenlos im Internet. Zu diesem Zweck betreibt die juris GmbH für die Landesregierung bereits seit vielen Jahren einen Bürgerservice, in dem so gut wie alle geltenden Gesetze und Verordnungen des Landes in konsolidierter Fassung online abrufbar sind. Entsprechende Internetangebote betreibt juris für die meisten Länder. Nachdem auf der Seite Ende des Jahres bereits das Design aufgefrischt wurde, ist es an der Zeit, das Angebot auch inhaltlich zu modernisieren. Finden die Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender schnell das, was sie suchen? Wie können die Ergebnisse noch zielgenauer präsentiert werden? – Diese Fragen wollen wir im Dialog mit der SchleswigHolsteinischen Rechtsanwaltskammer, den Richterverbänden und juris klären. Nun komme ich zum zweiten Teil des Antrags: Die Landesregierung ist aufgefordert zu prüfen, welche gesetzlichen Grundlagen für eine Digitalisierung der Verkündungsblätter geändert werden müssten. Das sieht auch der Koalitionsvertrag vor. Eine solche Prüfung sage ich gerne zu. Ich kann zudem berichten, dass mein Haus bereits mit der Erarbeitung der notwendigen Lösung begonnen hat. Zusammen mit dem zentralen IT-Management der Staatskanzlei hat unser Haus im August 2022 ein Projekt mit dem Ziel begonnen, das Gesetz- und Verordnungsblatt sowie das Amtsblatt vollständig digital anzubieten. Das Projekt ist mittlerweile fortgeschritten. Das Land hat mit Dataport einen Planungsvertrag zur Festlegung der technischen Voraussetzungen geschlossen. Parallel wurden Änderungsbedarfe an der Landesverfassung und dem einfachen Recht identifiziert. So muss zum Beispiel Artikel 46 unserer Verfassung angepasst und ein Gesetz zur digitalen Verkündung geschaffen werden. Erste Entwürfe für beide Vorhaben werden aktuell bei uns im Innenministerium erarbeitet. So wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern einen einfachen, barrierefreien und zeitgemäßen Zugang zu ihren Gesetzen eröffnen, unsere Prozesse im Verkündungswesen effektiver gestalten und auch im Sinne der Nachhaltigkeit Papier sparen.

Protokoll ↗