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Marc Timmer

SPD 27.01.2023 Sitzungen 20/18

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt Anträge, die versteht man; andere versteht man nicht. Ich gestehe, den verstehe ich nicht wirklich. Der Hintergrund des Antrages ist mir nicht nachvollziehbar. Ich verstehe auch nicht, was der Antrag hier im Plenum zu suchen hat. (Beifall SPD, FDP und SSW) Der Bund hält zwar mehrheitlich die Anteile an der juris GmbH, dennoch ist sie privatwirtschaftlich organisiert. Ich gehe davon aus, dass eine vertragliche Beziehung zwischen Bund-juris, Land-Bund, Landjuris GmbH gibt – völlig egal –, aus dem sich der Umfang der Nutzungsrechte, Veränderungen, Weiterentwicklung der juris-Software ergeben. Soweit der Antrag einer Interpretation zugänglich ist, soll es im Kern offenbar um das Managen von Anforderungen an eine Softwarelösung gehen. Das sind grundsätzlich Details einer vertraglich vereinbarten Leistungsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, die hier im Plenum wohl kaum etwas zu suchen haben. (Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Vorschläge für eine Verbesserung einer Software kann die Landesregierung gerne beim Anbieter auch direkt adressieren. Oder wollen wir ernsthaft Anträge im Plenum debattieren, die die Funktionalität von Kaffeemaschinen, Kopierern, Heizungssystemen oder ähnlichen Systemen zum Gegenstand haben? (Beifall SPD, FDP und SSW) Dies ist nicht wirklich weiterführend. Darüber hinaus kann der Adressat mit dem Antrag wohl kaum etwas anfangen, da die von Ihnen gewünschten An- (Marc Timmer) forderungen nicht konkretisiert sind. Für die Juristen unter Ihnen: Wo ist der vollstreckungsfähige Inhalt? Wie soll denn nun die Software verändert werden? Wie soll die Funktionalität verbessert werden? Wollen Sie, Herr Kürschner oder Herr Junghans, tatsächlich in entsprechenden Arbeitsgruppen zur Anforderungsfeststellung teilnehmen, vielleicht im Rahmen der Ausschussarbeit? Wer weiß. Auf welcher Grundlage sollte bitte in diesem Rahmen eine Entscheidung fallen? Dies ist mir wirklich schleierhaft. Oder zielt der Antrag darauf ab, dass die Landesregierung selbst programmiert? Wir haben es gestern gehört, auch das kann die Landesregierung. Ich verweise auf den Green-IT-Antrag unter Punkt 6. (Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Ja, Design programmieren geht Hand in Hand, die Unterschiede sind nicht so ganz klar. Falls Sie aber mit dem Antrag darauf abzielen, dass die Landesregierung öffentlich zugängliche Informationen, wie beispielsweise Gesetze oder Verordnungen, bestmöglich zum Nutzen der Öffentlichkeit im Sinne von Open Data verarbeiten und anbieten möchte, dann kann ich dem Antrag etwas abgewinnen. Dann aber los, Landesregierung! Kein Problem, das kann man machen. Dem steht nichts im Weg. Aber der Antrag gibt das tatsächlich nicht wieder. Und weil der Antrag das nicht wiedergibt, möchte ich Ihre Zeit auch nicht weiter in Anspruch nehmen. – Ich bedanke mich, vielen Dank. (Heiterkeit SPD – Beifall SPD, FDP und SSW)

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