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Beate Raudies

SPD 27.01.2023 Sitzungen 20/18

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gewalt hat viele Gesichter, und sie begegnet uns überall: zu Hause, auf der Arbeit, im öffentlichen Raum, im Netz. Sie beginnt nicht erst mit Schlägen. Auch Bedrohungen, Beschimpfungen und Kontrolle sind Formen von Gewalt. Gewalt kann Menschen aller sozialen Schichten und jeden Alters treffen. Deswegen müssen wir darüber sprechen, was wir gegen die zunehmende Gewalt in unserer Gesellschaft unternehmen können, wie wir Gewalt vermeiden. Aber bis dahin müssen wir die schützen, die zum Opfer geworden sind. (Beifall ganzes Haus) Gestern haben wir aus aktuellem Anlass über Gewalt im öffentlichen Raum gesprochen. Aber viele Gewalttaten finden dort statt, wo sich jede und jeder sicher fühlen sollte: zu Hause. Die Opfer von häuslicher Gewalt sind zum größten Teil Frauen. Deswegen sprechen wir heute wieder einmal – danke! – über die Finanzierung der Frauenhäuser. Ich freue mich, dass wir es hier so oft besprechen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Vorrednerinnen haben es gesagt: Seit mehr als 25 Jahren werden in Schleswig-Holstein die Frauenhäuser und die Frauenberatungsstellen institutionell über das Finanzausgleichsgesetz, das FAG, finanziert. Und, tut mir leid, es muss einfach sein: Es war die Idee der sozialdemokratischen Frauenministerin Gisela Böhrk, die das möglich gemacht hat. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Annabell Krämer [FDP]) Ich freue mich, liebe Gisela – vielleicht hörst du uns zu –, dass sich diese Idee so bewährt hat und dass wir damit auch bundesweit so vorbildlich sind. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Denn das macht es für alle so viel leichter: für die schutzsuchenden Frauen, die sich nicht darum kümmern müssen, wer ihren Aufenthalt im Frauenhaus bezahlt, die bei uns in Schleswig-Holstein einfach im Frauenhaus aufgenommen werden, egal, woher sie kommen oder welchen Aufenthaltsstatus sie und ihre Kinder haben, und für die Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern, die sich um die Schutzsuchenden kümmern können und sich nicht um die Existenz der Einrichtung sorgen müssen, egal, wie viele Schutzsuchende aufgenommen werden. Deswegen fordern wir heute den Bund auf, endlich auch eine bundesweite Regelfinanzierung, über die schon so lange debattiert wird, auf den Weg zu bringen und unser Modell zum Vorbild zu nehmen. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Ich freue mich wirklich, dass wir so eine breite Unterstützung für diesen Antrag finden, und ich wünsche mir, dass wir damit auf Bundesebene die Diskussion voranbringen; denn ich kann zumindest aus meinen Fachsprecherinnenkonferenzen sagen: Es gucken schon alle neidisch auf uns. Vielleicht neh- (Beate Raudies) men alle jetzt mal dieses Angebot wahr, da einfach aufzusteigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aber auch ein gutes System wie unseres ist nicht perfekt. Auch gute Dinge kann man immer noch optimieren. Mit der letzten Reform des FAG wurden die Finanzmittel deutlich erhöht und eine Dynamisierung eingeführt. Somit steigen die Zuschüsse jetzt verlässlich jedes Jahr. Auf zusätzliche Frauenhausplätze, steigende Betriebskosten oder eine flächendeckende Erweiterung der Beratungsstellen ist unser System aber noch nicht eingestellt. Über die Finanzierung jedes zusätzlichen Angebots entscheiden wir derzeit situativ. Wir streiten weiterhin und leider immer wieder über das Geld. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Dabei verpflichtet uns doch die Istanbul-Konvention, für ausreichende Schutzangebote und deren Finanzierung zu sorgen. Insofern findet auch der Antrag der Kollegin Krämer unsere Zustimmung. (Beifall SPD, FDP und SSW) Da Catharina Nies eben auf die Istanbul-Konvention hingewiesen hat, die am 1. Februar fünf Jahre in Kraft ist, will ich noch sagen: Ich freue mich wahnsinnig darüber, dass die neue Bundesregierung den Vorbehalt hinsichtlich der Anerkennung von frauenspezifischen Fluchtgründen nicht verlängert. Das war das, was noch fehlte. Ich bin total glücklich, dass wir das jetzt in diesem Land umsetzen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Ich habe bereits in den vergangenen Jahren mehrfach darauf hingewiesen, dass unsere Frauenhäuser und auch die Frauenberatungsstellen mehr Geld benötigen, und das hat sich leider nicht geändert. Bereits vor einem Jahr haben wir über steigende Betriebskosten und die Miethöhen diskutiert, mit einem für die Frauenhäuser – nach dem, was sie mir sagen – unbefriedigenden Ergebnis. Dabei sagt die Bedarfsanalyse doch ganz klar: Es ist erforderlich, die realen Miet- und Betriebskosten zu erstatten. Ebenso empfiehlt die Analyse eine Verständigung mit den Kommunen über Art und Umfang der Förderung. Das finden wir richtig. Gewaltschutz ist Aufgabe aller staatlichen Ebenen, und wir sehen da das Ministerium in der Pflicht. Denn es kann doch nicht wirklich jeder Einrichtung selbst überlassen bleiben, bei Städten, Kreisen und Gemeinden um Zuschüsse zu betteln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen brauchen verbindliche Planungssicherheit durch eine bedarfsgerechte institutionelle Förderung. Ich verspreche in diesem Punkt also Wiedervorlage bei den Haushaltsberatungen, bitte aber jetzt um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

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