Dagmar Hildebrand
Daraus ergibt sich für uns als Vertragsstaat die klare Verpflichtung, Gewalt gegen Frauen zu verfolgen, zu beseitigen, die Diskriminierung von Frauen zu verhindern und das Recht von Frauen zu stärken. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Es geht darum, eine ressortübergreifende politische Strategie gegen Gewalt zu entwickeln und dabei die Gewaltprävention und die Rechte der Betroffenen im Mittelpunkt zu stellen. Erfreulicherweise heißt es dazu im Koalitionsvertrag der Bundesregierung – ich zitiere –: „Wir werden das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder absichern und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen.“ Das Hilfesystem soll entsprechend bedarfsgerecht ausgebaut werden. Und: „Der Bund beteiligt sich an der Regelfinanzierung.“, heißt es dort weiter. Übrigens geht es an dieser Stelle auch um Opferschutz für Männer. In unserem gemeinsamen Antrag geht es darum, den bundeseinheitlichen Rechtsrahmen und die verlässliche Finanzierung von der Bundesregierung einzufordern. (Beifall CDU) Das Land Schleswig-Holstein – dafür spreche ich meinen großen Dank aus – finanziert seit über 25 Jahren Frauenhäuser, gibt sich sehr viel Mühe und gibt viel Kraft hinein, um Frauen und ihre betroffenen Kinder zu schützen. In Deutschland ist jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Das sind insgesamt mehr als 12 Millionen Frauen. Alle 45 Minuten erleidet statistisch gesehen (Annabell Krämer [FDP] unterhält sich) – liebe Annabell! – eine Frau in Deutschland Gewalt. Körperverletzung durch ihren Partner sind jeden Tag die Regel. Jeden dritten Tag findet ein Tötungsdelikt durch einen Partner oder einen Expartner statt. Aktuell gibt es in Schleswig-Holstein 16 Frauenhäuser mit insgesamt 362 Frauenhausplätzen und 24,5 Frauenberatungsstellen, die vom Ministerium über das Finanzausgleichsgesetz – FAG – gefördert werden. Wenn die Frauenhäuser in Nordfriesland und Schleswig-Flensburg eröffnet haben werden, sind es 386 Plätze. In unserem Antrag machen wir klar, dass Frauenhäuser und Frauenfachberatungsstellen in allen Bundesländern „eine gesicherte, von der jeweiligen Belegung und den individuellen Leistungsansprüchen der Frauen unabhängige Finanzierung“ benötigen. Wir brauchen eine deutschlandweite Pauschalfinanzierung, damit jede von Gewalt betroffene Frau mit (Dagmar Hildebrand) ihren Kindern – unabhängig von sozialrechtlichen Leistungsansprüchen – einen gleichberechtigten Zugang zu Schutz und Beratung erhalten kann. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Mit unserem Antrag bitten wir die Landesregierung – ich komme zum Schluss –, sich entsprechend unseres gemeinsamen Antrags auf Bundesebene einzusetzen. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD)
