Ole-Christopher Plambeck
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Ministerin, erst einmal herzlichen Dank für den Bericht. Die Grundsteuer ist mit landesweit rund 480 Millionen Euro jährlichem Aufkommen eine der wichtigen Einnahmepositionen in den Haushalten unserer Kommunen. Sie trägt ganz maßgeblich dazu bei, die kommunale Daseinsvorsorge zu finanzieren. Wir sprechen hier ganz klar von der Grundinfrastruktur in Gemeinden und Städten wie der Sanierung von Straßen oder Radwegen oder der Bereitstellung von Schulen, Kitas, Spiel- und Sportplätzen, Büchereien und vielen weiteren öffentlichen Leistungen, die das Leben vor Ort in seiner heutigen Form erst ermöglichen. Die Grundsteuer ist daher eine sehr wichtige und sogar einer der ältesten Steuern überhaupt. Schon in der Antike bekannt und von den Römern über die Alpen gebracht, wurde sie auf deutschem Boden zunächst unter dem Namen Bede von einer Bittsteuer zu einer Steuer mit einer Anknüpfung an das Grundeigentum erhoben. Im Zeitalter der Agrarwirtschaft erlangte die Steuer mit Bezeichnungen wie Hufenschoß eine beherrschende Stellung im Steuersystem. Während bei den älteren Grundsteuerformen nur grobe Schätzungen des Bodenwerts nach dem Flächeninhalt wie Hufe oder Morgen zugrunde gelegt wurden, kam mit der Ausbildung des Katasterwesens vom 18. Jahrhundert an die Bonitierung nach Kulturart und Bodenqualität hinzu. (Annabell Krämer [FDP]: Hier werden die Sorgen der Bürger echt ernst genommen!) Darauf bauten dann die Grundsteuergesetze im Rahmen der einzelstaatlichen Steuersysteme auf. (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und da war die FDP schon dagegen! – Heiterkeit) – Wahrscheinlich. – Angesichts der Finanznot nach dem Ersten Weltkrieg wurde bei der Reichsfinanzreform von 1920 den Ländern die Ausschöpfung dieser Steuer direkt zur Pflicht gemacht. (Beate Raudies [SPD]: Mann, Ole, war das einmal eine Seminararbeit?) Mit der Realsteuerreform von 1936 wurden die unterschiedlichen Regelungen durch ein einheitliches Grundsteuergesetz abgelöst und alle Erträge den Gemeinden zugeordnet. Nach 1945 sind in verschiedenen Ländern unterschiedliche Grundsteuervorschriften erlassen worden, die 1951 durch ein bundeseinheitliches Grundsteuergesetz abgelöst wurden. (Annabell Krämer [FDP]: Was erzählst du da?) Dann wurden mit den Hauptfeststellungszeitpunkten 1. Januar 1935 in Ostdeutschland und 1. Januar (Ole-Christopher Plambeck) 1964 in Westdeutschland die Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer ermittelt, die bis heute gelten. Daran sieht man, dass die Grundsteuer schon eine sehr, sehr lange Historie bei uns hat. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber dieser Hauptfeststellungszeitpunkt vom 1. Januar 1964 – das hat das Bundesverfassungsgericht im April 2018 entschieden –, muss neu ermittelt werden. Leider hat der damalige SPD-Bundesfinanzminister bis zum letzten Zeitpunkt der vom Bundesverfassungsgericht genannten Frist Ende 2019 gebraucht, um ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen, welches bis Ende 2024 mit oder ohne Länderöffnungsklausel umgesetzt werden muss. Experten haben damals schon gesagt, eigentlich hätte man die doppelte bis dreifache Zeit benötigt. Und in dieser knappen Umsetzungsphase befinden wir derzeit, da jetzt über 1,3 Millionen Feststellungserklärungen in Schleswig-Holstein abzugeben sind. Wir haben es eben gehört; wenn ich es richtig notiert habe, haben wir in Schleswig-Holstein aktuell eine Abgabequote von knapp 70 Prozent, was im Bundesländervergleich, unabhängig vom Modell, sogar ganz gut ist. Was die eigenen Liegenschaften angeht – ich habe es mitgeschrieben –, so sind bei der zentralen Gebäudebewirtschaftung und beim DLZP fast alle Fälle abgegeben, so auch beim LBV. Wenn Christian Lindner seine Erklärungen erst bis Herbst 2023 abgeben möchte, ist das Land in dem Fall tatsächlich besser als der Bund. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen wiederhole ich gern das, was ich schon im Herbst gesagt hatte. Wir haben die Debatte ja schon öfter geführt. Man kann den Vorwurf, dass gerade in Schleswig-Holstein eine schlechte Umsetzung erfolgt, im Bundesländervergleich auf jeden Fall zurückweisen. Es gilt vielmehr, einen großen Dank an die Grundeigentümerinnen und -eigentümer, die schon eine Erklärung abgegeben haben, zu richten. Vor allem, und ich denke, das ist ganz wichtig, geht dieser Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern, in den Steuerbüros und auch im Ministerium, denn mit der Telefonhotline, dem Rückrufservice, den Terminen in den Ämtern, wo von Amts wegen geholfen wird, den vielen Informationen auf den Homepages, den Schritt–für-Schritt-Anleitungen, den Erklärvideos, den Portalen und den Tools der Hausbanken, die diese selbst schon anbieten, kommt man an Informationen nicht vorbei, sodass man, so glaube ich, was die Informationspolitik betrifft, auf dem richtigen Weg war und ist. Nichtsdestotrotz, und da habe ich im Herbst keinen Hehl daraus gemacht und mache das jetzt auch nicht, ist das aktuelle Modell ein sehr kompliziertes Modell. Hier müssen wir in Zukunft definitiv besser werden, insbesondere was komplexe Fälle betrifft. Aber auch hier können im Einzelfall Fristverlängerungen beantragt werden. Diese werden sicherlich gewährt, weil auch das Finanzamt ein Interesse daran hat, gute Erklärungen zu bekommen.
