Annabell Krämer
Frau Touré, ich belehre Sie ungern, aber das hat nichts mit der vorläufigen Haushaltsführung zu tun, denn auch in der vorläufigen Haushaltsführung dürfen – das haben wir im Finanzausschuss explizit besprochen – die laufenden Verpflichtungen weiter beglichen werden. Das ist völlig unabhängig und wurde uns so von der Finanzministerin so zugesichert. (Beifall FDP und SSW) Sie haben das Haus jetzt erst übernommen. Das war auch vorher woanders nicht anders. (Ministerin Aminata Touré) Es ist gang und gäbe. Das sollten wir in der Zukunft abstellen, damit wir es schaffen, dass die Januargehälter gezahlt werden. Ich habe auch nicht gesagt, dass die Frauenhäuser ehrenamtlich geführt werden, da haben Sie mich falsch verstanden. Ich habe gesagt: Es gibt Fördervereine, die einspringen, wenn das Land seinen Zahlungszusagen nicht fristgerecht nachkommt. – Okay, dann habe ich Sie jetzt richtig verstanden. Ich teile das absolut, was Sie sagen. Ich glaube, dass wir es bei der Frage in der Zukunft hinbekommen müssen, dass es da keine Lücke gibt. Diese Herausforderung haben uns die Frauenhäuser immer wieder genannt. Wir nehmen das auf jeden Fall mit, wie man das rechtzeitiger hinbekommen kann. Das ist die Rückmeldung, die ich bekommen habe, dass es im Verwaltungsablauf an dieser Stelle immer wieder Herausforderungen gibt. Wir werden uns anschauen, wie wir das verbessern können, weil wir alle das gleiche Ziel verfolgen, dass es ab dem 1. Januar keine Lücken gibt in der Ausschüttung der Mittel, die vor allem über das FAG sichergestellt und bereitgestellt sind. Die FDP macht in ihrem Antrag sehr gute finanzielle Vorschläge, die aber leider für den Haushalt 2023 nicht mehr umsetzbar sind, für den Haushalt 2024 aber schon. (Serpil Midyatli [SPD]: Oh!) Auch das liegt unter anderem am FAG-Gesetz, weil wir da über die Frage von Strukturierung sprechen wollen. Ich finde es total richtig, über diese Fragen zu diskutieren und auch über die zusätzlichen Landesmittel zu sprechen, inwiefern wir diese überführen können. Von daher wäre es sinnvoll, diese beiden Aspekte zu berücksichtigen. Ich glaube, dazu gibt es unter den frauenpolitischen Sprecherinnen kaum einen Dissens. Nochmal: Ich finde es gut, dass wir immer wieder gemeinsam darüber sprechen, wie wir Frauenhausfinanzierung noch besser unterstützen können. Der Aufenthalt in einem Frauenhaus ist in SchleswigHolstein für hilfesuchende Frauen kostenfrei. Dies würde sich aber ändern, wenn wir von der Pauschalfinanzierung abweichen wollen. Seit 2022 stehen im Finanzausgleichsgesetz über 8 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Summe wird aktuell jährlich um 2,5 Prozent dynamisiert, sodass in diesem Jahr bereits 8,4 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Ich bin der Überzeugung, dass eine bundeseinheitliche Finanzierung wichtig ist. Das ist auch der Aspekt, der sich in beiden Anträgen wiederfindet. Aber ich bin ebenso der Überzeugung, dass sich unsere guten Strukturen dadurch nicht verschlechtern dürfen. Das stellt der gemeinsame Antrag von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW sicher. Ziel muss also sein, eine sinnvolle Lösung für die Frauenfachfinanzierung und Frauenhausfinanzierung in Deutschland zu entwickeln, ohne unsere guten Strukturen in Schleswig-Holstein zu schwächen. Andere Bundesländer könnten in der Theorie unsere Struktur schlichtweg übernehmen, wenn man ehrlich ist. Schließlich nennt die Bedarfsanalyse unsere Strukturen „ein im bundesweiten Vergleich vorbildliches Finanzierungsmodell, welches eine sozialleistungs- und einzelfallunabhängige Finanzierung in den Frauenhäusern gewährleistet“. Als Ministerium sind wir am Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bundesfamilien- und -frauenministerin Lisa Paus beteiligt. In den entsprechenden Arbeitsgruppen zur weiteren Entwicklung und Ausgestaltung der Regelungen und der Finanzierung wirken wir mit. Natürlich werden und wollen wir unsere Expertise und unsere Erfahrungen in den Prozess einbringen und bestmöglich mitgestalten. Der Wohnort darf nicht bestimmen, ob eine Frau und ihre Kinder Schutz in einem Frauenhaus finden. Deshalb braucht es eine bundeseinheitliche Finanzierungsstruktur. Wenn die Finanzierungsstruktur nicht auf Bundesebene gesetzlich verankert werden kann, dann ist es am Ende des Tages Aufgabe der einzelnen Bundesländer, einheitliche Finanzierungsstrukturen aufzubauen. Davon bin ich überzeugt. Auch in Schleswig-Holstein müssen wir die Debatte um die Frauenhausfinanzierung weiterführen und über die Ausweitung der Zahl der Plätze diskutieren und gemeinsam als Parlament und Regierung für eine ausreichende Finanzierung sorgen. Auf Bundesebene werde ich mich konstruktiv in die Debatte zu diesem Thema einbringen, und zwar so, dass die schleswig-holsteinische Perspektive immer im Fokus ist. Die Punkte, die Sie in den Anträgen vorgeschlagen haben, habe ich dabei im Gepäck. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW)
