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Plenarprotokoll 18/9

10.11.2021 · 125 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (17)AfD (11)GRÜNE (10)FDP (10)SPD (9)FREIE WÄHLER (7)

Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

69 Jeweils einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/1095 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung 73 zes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/1481 – Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/1481 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss 79 Gesetz zur Regelung der Landesgrundsteuer Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/1482 – Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/1482 – an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss 93 Präsidium: Präsident Hendrik Hering, Vizepräsidentin Astrid Schmitt, Vizepräsident Matthias Lammert. Anwesenheit Regierungstisch: Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration, Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport, Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Alexander Schweitzer, Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung; Fabian Kirsch, Staatssekretär, Katrin Eder, Staatssekretärin, Dr. Matthias Frey, Staatssekretär, Dr. Erwin Manz, Staatssekretär, Dr. Stephan Weinberg, Staatssekretär. Entschuldigt: Abg. Anke Beilstein, CDU, Abg. Michael Ludwig, CDU, Abg. Iris Nieland, AfD, Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Anne Spiegel, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität; Andy Becht, Staatssekretär, Heike Raab, Staatssekretärin. 9. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 10. November 2021 Beginn der Sitzung: 14.00 Uhr

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Hendrik Hering

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie recht herzlich zur 9. Plenarsitzung begrüßen. Schriftführende Abgeordnete sind die Kollegen Steven Wink und Dr. Matthias Reuber. Herr Wink wird die Redeliste führen. Entschuldigt fehlen heute die Abgeordnete Beilstein, der Abgeordnete Ludwig, die Abgeordnete Nieland und die Abgeordnete Schellhammer sowie seitens der Landesregierung Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Staatsministerin Ahnen, Staatsminister Mertin und Staatsministerin Spiegel sowie die Staatssekretäre Becht und Frau Raab. Dann hatte Helge Schwab am 20. Oktober seinen 50. Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause – Unruhe im Hause) Zum Hygienekonzept: Entsprechend der Beratungen im Ältestenrat befinden sich im Plenarsaal nur immunisierte bzw. negativ getestete Personen. Nachdem bekannt ist, dass sich die nicht immunisierten Personen im Plenarsaal im einstelligen Bereich bewegen werden, ist möglich, was Sie alle schon getan haben, dass Sie nämlich am Platz keine Maske tragen müssen. Ich bitte Sie aber, eine Maske zu tragen, während Sie sich im Plenarsaal bewegen. Ferner darf ich darauf hinweisen, dass die Auftaktveranstaltung zur diesjährigen Grippeschutzimpfung wieder am Rande der Plenarsitzung stattfindet. Die Abgeordneten sind herzlich eingeladen, sich am morgigen Donnerstag ab 13 Uhr im Foyer des Deutschhauses gegen die Grippe impfen zu lassen. Ich darf weiterhin nochmals darauf hinweisen, dass im Deutschhaus an verschiedenen Stellen Erste-Hilfe-Ausstattung vorhanden ist. In der Lobby, hinter Ihnen im Foyer, im Erste-Hilfe-Raum vor dem Saal 7 und in der Pforte befinden sich Defibrillatoren, Notfallrucksäcke, Evakuierungsstühle und Erste-Hilfe-Kästen. Dankenswerterweise haben uns die Ärzte unter uns Abgeordneten beraten, wie eine sachgemäße Ausstattung zu sein hat. Wir kommen zur Feststellung der Tagesordnung. Es gibt keine Anregungen und Widersprüche. Damit ist die Tagesordnung festgestellt. Vielen Dank. Wir beginnen mit der Tagesordnung: Punkt 1 AKTUELLE DEBATTE Investitionen in moderne und barrierefreie Bahnhöfe in Rheinland-Pfalz – eine Mobilitätswende für alle auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/1525 – Für die antragstellende Fraktion spricht die Abgeordnete – – (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dr. Heidbreder!) – – Frau Dr. Heidbreder. (Abg. Michael Frisch, AfD: Das hätte ich jetzt sogar gewusst!)

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Dr. Lea Heidbreder GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Anwesende! Zur Stunde tagt die Klimakonferenz im schottischen Glasgow, und es gilt, den vielfach aufgegriffenen Satz des Präsidenten der Konferenz zu untermauern, der gesagt hat – ich zitiere –: „Paris hat versprochen, Glasgow muss liefern.“ Jetzt geht es darum, die Klimaziele von Paris mit Maßnahmen zu hinterlegen. Wir müssen liefern, um nicht auf dem 2,7-Grad-Pfad zu bleiben, (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) den wir laut aktueller Wissenschaft einschlagen, und liefern, um das zu bewahren, was uns wirklich wichtig ist. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Liefern müssen wir aber nicht nur als Weltgemeinschaft, sondern auch auf kommunaler und auf Landesebene. Wir müssen Maßnahmen in den Blick nehmen, insbesondere im Bereich Verkehr; denn der Verkehrsbereich ist der Sektor, in dem die Treibhausgasemissionen in den letzten Jahren unverändert hoch geblieben, in Teilen sogar angestiegen sind. Es ist der Sektor, in dem wir die Emissionen in den nächsten zehn Jahren halbieren müssen, um unsere Klimaschutzziele nicht zu reißen. Man kann sich vorstellen, was eine solche Halbierung der Emissionen an Veränderungen für uns bedeuten wird. Ein solches Ziel lässt sich nur gemeinsam schaffen; denn im Kern geht es darum, Verkehr zu verlagern, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs im Modal Split zu senken und den Umweltverbund zu stärken. Der ÖPNV bildet dabei das Rückgrat der Verkehrswende. Gemeinsam heißt auch, eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an Mobilität sicherzustellen und Barrierefreiheit umzusetzen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Auf Landesebene geht die Landesregierung dieses Thema an. Schon seit Jahren fördert das Land massiv die Modernisierung von Bahnhöfen, und in den vergangenen 24 Jahren sind über 300 Millionen Euro für Baumaßnahmen und Bahnhöfe landesseitig bewilligt worden. Damit hat das Land seit der Bahnreform im Jahr 1994 im großen Maße kompensiert, was auf Bundesebene jahrelang versäumt wurde. Für über eine halbe Milliarde Euro investieren nun Land, Bahn und Kommunen in weitere Bahnhöfe. In den nächsten zehn Jahren sollen 130 Bahnhöfe modernisiert und barrierefrei ausgebaut werden. Das für Mobilität zuständige Ministerium hat damit einen weiteren wichtigen Schritt getan, um die Mobilitätswende zu stärken, für die wir uns in dieser Legislatur so viel vorgenommen haben. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Der Rheinland-Pfalz-Takt, der Vorbild für andere Bundesländer wurde, wird für den Zeitraum ab 2030 neu aufgestellt und mit dem geplanten Deutschlandtakt abgestimmt. Damit wird eine zuverlässige Bedienung der Nahverkehrsstrecken sichergestellt. Für die Mobilität auf den letzten Meilen zum Bahnhof werden wir die Vertaktung auf den Busverkehr ausweiten und OnDemand-Verkehre, Sharing-Angebote sowie den Rad- und Fußverkehr stärken. Genau für diese Verzahnung braucht es die angestoßene Modernisierung der Bahnhöfe hin zu Mobilitätsstationen, die den Umstieg zwischen Rad, Bus, Bahn und Auto erleichtern werden. Es braucht Ticketangebote aus einer Hand, um die Multimodalität übergreifend und digital zugänglich nutzbar zu machen. Mobilität für alle bedeutet auch, ein sozial gerechtes Angebot zu schaffen. Mit dem Einstieg in ein 365-Euro-Ticket wollen wir für junge Menschen für nur 1 Euro am Tag Rheinland-Pfalz befahrbar machen. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Wann? Wann?) Eine Verkehrswende ist damit zu schaffen. Am Ende muss es genauso einfach sein, in Bus oder Bahn zu steigen, wie nach dem Autoschlüssel zu greifen. Dafür ist die Modernisierungsoffensive von Land, Bahn und Kommunen da. Für Jung und Alt, für Menschen mit und ohne Einschränkungen, für Urlaubsreisende und Alltagspendler, eine Mobilität für alle, die die Freiheit ermöglicht, auch ohne eigenes Automobil sein zu können. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD) Die Landesregierung geht genau das an. Vielen Dank dafür. Packen wir es an! (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP sowie des Abg. Peter Moskopp, CDU)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Oster. (Abg. Ellen Demuth, CDU: So, jetzt einmal die Wahrheit, Benne! Bitte! –

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Michael Frisch AfD

In diesem Hause wird doch nur die Wahrheit gesagt!)

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Benedikt Oster SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit der Deutschen Bahn pendeln täglich in ganz Deutschland rund 21 Millionen Bürgerinnen und Bürger. In Rheinland-Pfalz sind es rund 180.000 Menschen, die allein im Bereich des SPNV, also auf der Schiene, unterwegs sind. Insbesondere für diese Menschen ist die Ankündigung, dass das Land, die Bahn und die Kommunen zusammen 587 Millionen Euro allein in den nächsten zehn Jahren in unsere rund 130 rheinland-pfälzischen Bahnhöfe investieren, eine wirklich tolle Nachricht. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Nein, noch viel mehr: Das ist ein Zeichen und eine Kampfansage, dass wir endlich zu einer echten Mobilitätswende kommen. In einer aktuell veröffentlichten Studie der Deutschen Bahn wird davon ausgegangen, dass rund 27 Millionen Deutsche, die in Metropolregionen leben, von einem guten Nahverkehr sprechen. 55 Millionen – das ist natürlich auch in unserem ländlich geprägten Rheinland-Pfalz der überwiegende Teil – haben ein deutlich schlechteres Angebot. Das gehört zur Wahrheit dazu, aber deshalb sind genau diese Maßnahmen in dem jetzt kommenden Förderprogramm der richtige Schritt. Das ist auch ein Zeichen, dass wir zur richtigen Zeit investieren. Wir alle kennen Bahnhöfe, die zum Teil etwas verwahrlost und alles andere als einladend aussehen. Wenn wir die Bürgerinnen und Bürger vom Individualverkehr weg zur Bahn lenken möchten, müssen wir attraktive, moderne und zeitgemäße Bahnhöfe anbieten. Genau das werden wir mit diesen Maßnahmen erreichen. Neben dem Erscheinungsbild sind aber auch Sachen wie Komfort, Aufenthaltsqualität und Sicherheit unabdingbar. Diese Punkte werden in allen Studien und Befragungen von Kundinnen und Kunden an erster Stelle genannt. Die Barrierefreiheit – das ist eben bereits erwähnt worden – ist für Menschen mit Behinderung, aber insbesondere auch für älter werdende Menschen von zentraler Bedeutung. Ich sage immer, dass Mobilität am Ende des Tages immer auch eine Frage von sozialer Teilhabe und Gerechtigkeit ist. Unser Ziel muss es sein, dass in Rheinland-Pfalz möglichst viele Bahnhöfe – ich ergänze, auch Bushaltestellen – barrierefrei ausgebaut werden. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Zur Wahrheit gehört auch, dass in den vergangenen Jahren schon verdammt viel geleistet wurde. Wir haben mit Finanzierungsoffensiven gerade die Barrierefreiheit an unseren Bahnhöfen finanziell unterstützt. An dieser Stelle ist ein Dankeschön an die beiden Zweckverbände und die Verkehrsverbünde dahinter, die das über Jahre konsequent umgesetzt haben, auszurichten. Ein weiterer Schlüsselpunkt ist die Digitalisierung mit Echtzeitanzeigen, aber auch die Verknüpfung und Bündelung anderer Verkehrsträger. Dazu möchte ich als Verkehrsträger das Fahrrad in den Mittelpunkt nehmen. Es gewinnt immer mehr an Beliebtheit, nicht zuletzt durch die sogenannten E-Bikes. Es werden weitere Strecken zurückgelegt, auch auf dem Arbeitsweg. Das ist ein guter Trend. Diesen Trend müssen wir aufnehmen und weiterentwickeln. Punkte wie die Fahrradmitnahme in Bus und Bahn möchte ich dazu nennen, aber auch – das ist mir ganz besonders wichtig – die sogenannten Fahrradboxen, die zum Teil bereits an Bahnhöfen installiert werden, insbesondere vor dem Aspekt sicheren und diebstahlgeschützten Parkens; denn ein teures E-Bike stellt man nicht einfach so am Bahnhof ab. Auch deshalb ist dieses kommende Programm so wichtig, meine Damen und Herren. Was bringen denn alle diese Maßnahmen – auch das ist noch einmal zu erwähnen –, wenn das Angebot, die Taktung oder der Fahrpreis am Ende des Tages nicht attraktiv für die Kundinnen und Kunden sind? Deswegen müssen wir auch diesen Aspekt im selben Atemzug erwähnen und diskutieren. Meine Vorrednerin hat eben den Rheinland-Pfalz-Takt erwähnt. Ich war kürzlich auf einer Sprechertagung in Berlin. Man hört immer wieder dieselben Argumente, und es wird gesagt: Was Ihr in den 90er-Jahren nach der Bahnreform mit dem Rheinland-Pfalz-Takt geleistet habt, war und ist eine Meisterleistung. Wir haben ein verdammt gutes Fundament, und ich bin mir sicher, dass wir mit unserem neuen Nahverkehrsgesetz genau dort ansetzen und das System fortentwickeln. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Lassen Sie mich zum Schluss meinen ausdrücklichen Dank sagen an das Land, den Bund und die Kommunen, die eine solch stolze Summe gemeinsam in die Hand nehmen und investieren. Ich bin mir sicher, jeder Euro ist gut investiert in eine moderne, zeitgemäße und vor allen Dingen klimafreundliche Mobilität. Danke schön. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Schreiner.

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Gerd Schreiner CDU

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! 587 Millionen Euro für die Bahnhöfe in Rheinland-Pfalz. 580 Millionen! Haben Sie einen rationalen Zugang zu einer so großen Zahl? Ich habe viele Jahre Finanzpolitik gemacht. 580 Millionen, das kann man sich kaum vorstellen. Sie benutzen diese Zahl, weil wir einen emotionalen Zugang zu dieser Zahl haben. Das ist einfach richtig, richtig viel Geld. Die Zahl will beeindrucken. Unser Job als Parlamentarier ist es aber, dass wir uns von einer solchen Zahl nicht beeindrucken lassen, sondern nüchtern analysieren. 580 Millionen Euro: Ja, das ist viel Geld. Wie viel kommt davon vom Land, von den Kommunen und von den Zweckverbänden? Das sind 140 Millionen Euro. Das ist immer noch viel, richtig viel Geld, ein großer Haufen. Es sind aber auch einfach zehn Jahre. Teilen wir also einmal die 140 Millionen Euro durch zehn, dann sind es noch 14 Millionen Euro. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Hui, hui, hui! –

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Martin Brandl CDU

Ah!) Das ist auch richtig, richtig viel Geld. Dann schaue ich einmal in den rheinland-pfälzischen Landeshaushalt, Kapitel 08 11. Was gibt denn das Land Rheinland-Pfalz zum Beispiel im Jahr 2021 für Investitionen an Bahnstrecken aus? Das sind rund 20 Millionen Euro. Gut, das ist ein bisschen mehr als 14 Millionen Euro. Das erklärt sich aber auch, wenn man sich den letzten Vertrag von vor fünf Jahren ansieht, der zwischen dem Bund, den Zweckverbänden und dem Land geschlossen worden ist. Damals waren es weit mehr als 600 Millionen Euro, die in die Bahnhöfe investiert worden sind. (Abg. Martin Brandl, CDU: Aha!) Das ist jetzt viele Jahre her. Inflationsbereinigt hätte man, wenn man genauso viel auch in Zukunft machen wollte wie derzeit und in der Vergangenheit, deutlich mehr machen müssen. Insofern wird die Zahl immer kleiner. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann haben wir – immerhin – 14 Millionen Euro Landesgeld, das wir über die Zweckverbände jedes Jahr ausgeben. Das ist jetzt gemittelt, dazu komme ich gleich. Das ist eine super Sache. Frau Heidbreder, nur damit wir dazu einen Vergleich haben: Allein das Straßenbauprogramm des LBM umfasst über 100 Millionen Euro. Nur, dass man das als Vergleich hat. Jetzt ist das Entscheidende nicht nur, dass man es dadurch in Vergleich setzt, dass man versucht, es auf die Jahre herunterzubrechen, sondern man es in Vergleich zu dem setzt, was man ansonsten für die Mobilität unternimmt. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ist das gut oder schlecht? ) Spannend ist es auch. Sie selbst haben gesagt, Sie wollten liefern, Paris hätte versprochen, Glasgow müsste liefern, und Sie als Ampel wollten auch liefern. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben Beispiele gebracht. Eigentlich reden wir heute über diese Investitionen in Bahnhöfe und Bahnstrecken. Sie haben auch noch das Beispiel 365-Euro-Ticket gebracht. Ich weiß nicht, ob alle diese Formulierungen, die aus dem Koalitionsvertrag immer verwendet werden, im Ohr haben. Wir werden in dieser Legislaturperiode einen Einstieg in das 365-Euro-Ticket bekommen. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gut gelesen!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Bürgerinnen und Bürger, was heißt das? Kurz vor der nächsten Landtagswahl gibt es dann das 365-Euro-Ticket; die ganzen Jahre davor: das Schuljahr 2021/2022 nicht, das Schuljahr 2022/2023 nicht, (Zuruf des Staatsministers Roger Lewentz) das Schuljahr 2024/2025 auch nicht. Das gibt es erst ganz zum Schluss. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie wollen liefern. Ob Sie liefern, muss man dann genau schauen. (Beifall bei der CDU) Wir reden heute aber über Investitionen in Bahnhöfe. 587 Millionen Euro, tolle Sache, schnell liefern für Glasgow, für Paris, für uns alle, für unsere Kinder. Ich nehme jetzt eine ganz aktuelle Kleine Anfrage der Kollegin Ellen Demuth. Sie wollte wissen, wo in ihrem Beritt das Geld ausgegeben wird, welchen Anteil ihre Bahnhöfe an den 130 Bahnhöfen, die saniert werden, haben, für welche Bahnhöfe in ihrem Beritt das Geld ausgegeben wird. (Zuruf der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD) Das Spannende ist der Baubeginn. Sieben Projekte sind es im Wahlkreis von Frau Demuth. (Zuruf des Staatsministers Roger Lewentz –

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Marco Weber FDP

Das ist schon überdurchschnittlich!) Sieben Projekte sind es. Herr Lewentz, es ist richtig peinlich für die Landesregierung. Deshalb müssen Sie sich das jetzt anhören. Erstes Projekt: Baubeginn 2026. (Zurufe von der CDU: Oh!) Entschuldigung, ich muss mich korrigieren: voraussichtlicher Baubeginn 2026. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU – Zurufe von der CDU: Hoi! – Zuruf von der SPD: Übt Ihr die Reden vorher nicht?) Zweites Projekt: Baubeginn 2021. Immerhin. (Zuruf des Abg. Philipp Fernis, FDP) Drittes Projekt: Baubeginn 2024. Dann kommt es. (Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD: Rom ist auch nicht an einem Tag erbaut worden!) Viertes, fünftes, sechstes und siebtes Projekt: Baubeginn voraussichtlich nach 2027. So liefert die Ampel, wenn es wichtig ist. (Beifall der CDU und des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) So nicht, Frau Heidbreder, so nicht. Vielen Dank. (Beifall der CDU – Zuruf der Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Dr. Jan Bollinger.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Personenbahnhöfe in Rheinland-Pfalz sind ein wichtiger, ein essenzieller Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur. Sie sind jedoch in keinem guten Zustand. Das ist nichts Spezifisches für unser Land. Deutschlandweit wird der Sanierungsstau auf den Bahnhöfen der Deutschen Bundesbahn auf 7 Milliarden Euro geschätzt. Der Sanierungsstau bei Strecken und Brücken beläuft sich nach Gewerkschaftsangaben sogar auf 20 Milliarden Euro; denn wir kämpfen immer noch damit, die Versäumnisse aus der Zeit, als die Bahn privatwirtschaftlich getrimmt werden sollte, aufzuarbeiten. Da kommt natürlich die Rahmenvereinbarung zwischen Deutscher Bahn, Land und Kommunen gerade recht. 587 Millionen Euro sollen in den nächsten Jahren in die rheinland-pfälzischen Bahnhöfe investiert werden. Damit besteht tatsächlich eine Hoffnung, dass sich der Zustand unserer Bahnhöfe entscheidend bessert und die Bahnhöfe für mobilitätseingeschränkte Personen attraktiver werden. Letzteres ist gerade vor dem Hintergrund der weiter zunehmenden Alterung unserer deutschen Bevölkerung wichtig. Auch wir als AfD-Fraktion begrüßen darum diese Rahmenvereinbarung. Allerdings gibt es noch einige Fragezeichen. So werden die 587 Millionen Euro auf zehn Jahre gestreckt. Während der eine Bahnhof saniert wird – wir haben vorhin die Zeiten gehört, die diese Planungen dauern –, bröckelt der Nachbarbahnhof weiter vor sich hin. Das Geld wird also nicht ausreichen, um den Sanierungsstau vollständig zu beseitigen. Angesichts der starken Baupreissteigerungen, angesichts begrenzter Planungs- und Baukapazitäten auch bei der Bahninfrastruktur und angesichts der üblichen Bauzeitverzögerungen ist schon jetzt sicher, dass nicht das gesamte Programm bis 2030 umgesetzt werden kann. Des Weiteren kommt von den 587 Millionen Euro der Großteil, nämlich 445 Millionen Euro, von der Bahn selbst. Vom Land kommen 101 Millionen Euro, die Kommunen müssen 40 Millionen zuschießen. Größtenteils schmückt man sich also mit fremden Federn. Hinzu kommt, dass der entsprechende Landeshaushaltstitel bisher fast gänzlich durch die Regionalisierungsmittel, die vom Bund kommen, bestritten wird. Das Land gibt also nur die Einnahmen aus den Regionalisierungsmitteln zweckgerichtet weiter. Ich lasse mich gleich gerne eines Besseren belehren, aber aus den bisher vorgelegten Informationen muss ich schließen, dass das auch mit der neuen Rahmenvereinbarung nicht anders wird. Das heißt, es gibt keine originäre finanzielle Eigeninitiative des Landes Die Deutsche Bahn investiert weiterhin große Summen ins Schienennetz, nur leider nicht in Rheinland-Pfalz. Kein einziges Großprojekt der Deutschen Bahn kommt unserem Land zugute, kein Westerwald-Taunus-Basistunnel, (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kommt noch!) keine Elektrifizierung der Eifelstrecke. Das steht alles nicht auf der Projektliste der Deutschen Bahn, die immer auch noch eine ziemlich weite Zeitachse hat. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Es ist uns außerdem wichtig, dass es nicht bei einer einmaligen Sanierung bleibt, sondern möglichst nachhaltige Konzepte für den Betrieb und die Instandhaltung der Bahnhöfe sowie die Sicherheit an den Bahnhöfen entwickelt werden. Eine wichtige Rolle sollte dabei der Sicherheitsaspekt spielen; denn leider sind Bahnhöfe nicht selten schwerpunktmäßig Tatorte von Delikten und werden örtliche Bahnhöfe in Sicherheitsumfragen von der einheimischen Bevölkerung häufig als Angstorte ausgewiesen. Deshalb sollten wir sowohl zum Schutz unserer Bürger als auch zur Attraktivierung des ÖPNV dieses Thema angehen; denn Bürger, die Angst haben, werden die Nutzung eines Verkehrsmittels wohl eher meiden, soweit ihnen das möglich ist. (Zuruf des Abg. Philipp Fernis, FDP) Dabei sollte das Land den Kommunen zur Seite stehen und sie finanziell und administrativ unterstützen und natürlich auch Bahn respektive Bund möglichst einbeziehen. Als AfD-Fraktion werden wir sinnvolle Initiativen, die in diese Richtung gehen, gerne unterstützen und eigene Vorschläge erarbeiten. Gleich noch mehr zum allgemeinen Thema in der zweiten Runde. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Marco Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz auf die Einlassung des Kollegen Schreiner eingehen. Herr Schreiner, Sie haben Vergleiche herangezogen (Abg. Benedikt Oster, SPD: Der war lange nicht mehr am Bahnhof!) bzw. versucht, die Millionenbeträge aufzuschlüsseln. Ich stelle einen anderen Vergleich an: Diese Beträge, die Sie als wirklich sehr, sehr große Summe beziffert haben, die in Rheinland-Pfalz in Bahnhöfe bzw. Eisenbahnlinien investiert werden, hat Ihr Bundesverkehrsminister allein schon in einem Mautdebakel verfeuert. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Christian Baldauf CDU

Die Landesregierung hat beim Nürburgring 1 Milliarde Euro verfeuert!) Weit über 500 Millionen Euro hat der Bundesverkehrsminister in ein Projekt gesteckt, das von Anfang an überhaupt nicht umsetzbar war. Dieses Geld ist weg, aber Rheinland-Pfalz wird über 500 Millionen in Bahnhöfe und in die Infrastruktur rheinland-pfälzischer Bahnhöfe investieren. Herr Schreiner, wenn wir uns anschauen, wie solche Bahnhofsausbauten ausschauen bzw. welche Maßnahmen dann allein das Planungsrecht mit sich bringt, brauche ich nur in meine Region zu schauen, in der zum einen ein regionaler Bahnhof in Jünkerath umgebaut worden ist und bei dem allein die Planungszeit mit der Deutschen Bundesbahn weit über zehn Jahre gedauert hat, um überhaupt den Spatenstich des Bahnhofsumbaus zu realisieren, zum anderen ebenso der Bahnhof in Gerolstein, der aktuell für mehrere Millionen Euro umgebaut wird. Dass die Institutionen innerhalb der Deutschen Bundesbahn einer wirklichen Reform bedürfen, ist, glaube ich, Konsens in diesem Hause. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, der öffentliche Personennahverkehr ist ein wichtiges Verkehrsmittel in unserem Land. Ebenso ist dieser ein wesentlicher Bestandteil eines breiten Mobilitätsangebots. Bis zum Beginn der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Beschränkungen des öffentlichen Lebens hat der ÖPNV in Rheinland-Pfalz so viele Fahrgäste wie selten zuvor befördert. Diese Entwicklung bestärkt unser Handeln genauso wie die geplanten Vorhaben. Unser gemeinsames Ziel ist es, den öffentlichen Personennahverkehr mit seiner emissionsarmen Mobilität noch attraktiver zu gestalten. Ohne Beteiligung des ÖPNV wird es in Rheinland-Pfalz keine nachhaltige Verkehrswende geben. Wir arbeiten weiter an einer modernen Verkehrsinfrastruktur. Diese soll für alle erschwinglich, zugänglich, klimaneutral, schnell und komfortabel sein. Unabhängig davon, ob die Menschen in ländlichen oder in urbanen Räumen leben, der Verkehrssektor steht vor dauerhaften strukturellen Veränderungen. Eine wichtige Rolle spielen dabei auch moderne und barrierefreie Bahnhöfe. (Beifall bei der FDP, vereinzelt bei der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Daher finde ich es gut, dass heute die Aktuelle Debatte über die Investitionen in moderne und barrierefreie Bahnhöfe in Rheinland-Pfalz geführt und somit auch noch einmal verdeutlicht wird, welche Maßnahmen bzw. welche Geldbeträge in den nächsten Jahren in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden. Dies ist ein wichtiges und richtiges Signal für unsere Bürgerinnen und Bürger. Mit einladenden Bahnhöfen sollen noch mehr Menschen überzeugt werden, auf die klimafreundliche Bahn umzusteigen. Der Nahverkehr spielt eine wichtige Rolle für eine nachhaltige Mobilität und bei der Erreichung unserer Klimaziele. So bietet der Ausbau von Bahnhöfen und des Bahnhofsumfelds viele Chancen. Gerade im Bahnhofsumfeld – was heute schon thematisiert worden ist – stellen wir immer mehr fest: Sind die Bahnhöfe saniert, sind sie zu einem attraktiven Knotenpunkt geworden, werden auch diese Bahnhöfe gerade als ÖPNV-, als öffentliche Verkehrsträger noch besser angenommen. Es gilt daher, ob es Fahrradstellplätze, Pkw-Stellplätze oder Busverkehrswendeplätze und -stellplätze sind, die Maßnahmen, die im Umfeld eines Bahnhofs mit dazu führen, dass diese Bahnhöfe weiter an Zulauf der Bevölkerung, der Bürgerinnen und Bürger durch ihre ansprechende und offene Art gewinnen, weiter auszubauen und die Bahnhöfe damit vielleicht zum Lebensmittelpunkt bzw. Drehpunkt des alltäglichen Lebens zu machen. Ich habe auch in die Maßnahmen hineingeschaut, welche Bahnhöfe bei mir in der Region von den Maßnahmen künftig profitieren werden. Ich freue mich, dass mein Heimatort davon profitieren wird, gerade auch die Eifelstrecke Köln–Trier, die momentan der Flut zum Opfer gefallen ist. Wir müssen heute an dieser Stelle darauf dringen, dass solche Nebenstrecken mit zur Entlastung anderer Strecken und durch die attraktiven Bahnhöfe – ich habe Jünkerath und Gerolstein erwähnt, weitere Maßnahmen sind in der Planung für diese Nebenstrecke enthalten – für den ländlichen Raum – die ganze Eifel ist ländlicher Raum – mit dazu beitragen, (Glocke des Präsidenten) diesen ländlichen Raum mit Leben zu erfüllen und den künftigen Herausforderungen dieses ländlichen Raums zu begegnen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die FREIEN WÄHLER spricht der Abgeordnete Dr. Joachim Streit.

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Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dann sind wir uns ja einig. Ich kann mich noch an eine Zusammenkunft mit Kurt Beck und Florian Gerster erinnern. (Vereinzelt Zurufe aus dem Hause: Oh!) Man hatte in Rheinland-Pfalz ein europäisches Berufsbildungswerk geplant. Es sollten junge Menschen mit Beeinträchtigungen, meist durch Unfall beeinträchtigt, die Chance bekommen, beruflich weitergebildet zu werden. Man schaute dann, wo es einen verkehrsgünstigen Punkt gibt, um Jugendliche aus Frankreich, Belgien, Luxemburg und Deutschland zu unterrichten. Wie kommen die da hin? Die meisten sind minderjährig oder haben keinen Führerschein und auch kein Geld für ein Kfz. Also muss dieser verkehrsgünstige Punkt an einer Bahnlinie liegen. Dann fiel die Wahl auf Bitburg. Natürlich sind wir heute immer noch dankbar, dass die Wahl auf Bitburg fiel. Das Interessante war, als die Jugendlichen dann mit ihren Koffern am Bahnhof ankamen, war dieser nicht barrierefrei. Damals begann das, worüber wir heute reden – Mobilität und Barrierefreiheit an Bahnhöfen –, in meinem Kopf zu einem Thema zu werden. Deshalb bin ich den Grünen, Frau Heidbreder, sehr dankbar, dass sie den Punkt eröffnet haben, weil es für die Menschen sehr wichtig ist. Wenn wir in Rheinland-Pfalz eine Umfrage machen, nennen die Menschen oftmals drei Dinge, die ihnen wichtig sind. Das ist die ärztliche Versorgung, die digitale Versorgung, und dann kommt schon die Mobilität. Während früher im ländlichen Raum Mobilität darin bestand, möglichst früh den Führerschein und ein eigenes Auto zu haben, wechselt dies heute, und man will wie in den Ballungsgebieten ÖPNV und Schienenverkehre haben, die diesen Namen als Mobilitätsfaktor zu Recht tragen. Daher sehe ich in den Beiträgen heute die Einigkeit, dass die Zielrichtung stimmt. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Bis auf die CDU! Die haben eine andere Meinung!) Ich freue mich, dass die Ampel in Zukunft, nach Nikolaus – Herr Oster, in Berlin heißt es, Nikolaus ist GroKo-Aus –, ihre Spielpartner dort eins zu eins hat und jetzt schon all das, was in ihren Köpfen als Möglichkeiten und Projekte besteht, als Liste an den Nikolaus nach Berlin weitergereicht werden kann. Das meine ich überhaupt nichts despektierlich, sondern im vollen Ernst; denn es gilt, alles für unser Land und die Menschen in Rheinland-Pfalz zu versuchen. Man war auch in der letzten Periode versucht, etwas zu schaffen. Es gab nicht viele Projekte, die Marco Weber, die FDP oder Herr Wissing eingebracht haben, aber das Nahverkehrsgesetz haben Sie in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht. (Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) Ich habe das gerne begleitet. Ich durfte zwölf Jahre lang in der Führung des Zweckverbands Schienenpersonennahverkehr Nord und Vorsitzender des Verkehrsverbunds Region Trier sein. Nur leider fand ich die Einbindung in die Aufstellung des Nahverkehrsgesetzes zu wenig, vor allem auch aus Sicht der Kommunen als Aufgabenträger. Vollkommen irritiert bin ich dann nach der Wahl und den Koalitionsverhandlungen, wenn man im Koalitionsvertrag liest, Software wird von Hardware getrennt. Dann geht auf einmal Mobilität zu Frau Spiegel, und die Hardware, die Schienen und die Straßen, bleiben bei Frau Schmitt. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich halte es für sehr, sehr schlecht, dass man dann, wenn man in RheinlandPfalz eine Mobilitätswende einführen will und sie nicht nur für Ballungszentren, sondern auch für den ländlichen Raum will, diese nicht aus einer Hand schafft. Wenn Sie sich mit denjenigen unterhalten, die für Straßen zuständig sind und sich mit den Geschäftsführern der Verbünde des Schienenpersonennahverkehrs unterhalten, merken Sie sofort, hier bricht etwas, das vorher gut war. Sehr wichtig ist, wir brauchen einen Dreiklang. Erstens brauchen wir ein dichtes Netz. Zweitens brauchen wir einen guten Takt, und zwar mehr als den Rheinland-Pfalz-Takt von früher. Drittens brauchen wir Ticketpreise, die bezahlbar sind. Nur dann lohnen sich Investitionen in Bahnhöfe. Klar müssen die Sicherheit und die Barrierefreiheit gewährleistet sein. Vor allem brauchen wir aber auch die Anfahrt. Daher heißt Mobilität mehr als Busse und Bahnen, sondern wir brauchen die Verbindung zum Fahrrad, zu anderen Verkehrsmitteln und sogar zum Individualverkehr. Ein großes Thema wird sicherlich sein, wie wir es schaffen, Park-and-rideBahnhöfe in Rheinland-Pfalz zu installieren, weil in den Städten, den Ballungszentren, bereits alles voll ist und die Bahn nach dem Jahr 1980 vieles an Flächen verkauft hat, (Glocke des Präsidenten) die wir heute benötigen würden. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Hendrik Hering

Als Nächstes spricht Staatssekretärin Katrin Eder.

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Katrin Eder

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich. Es ist schön, mit welcher Emotionalität heute über die Eisenbahn und die Frage der Schiene diskutiert wird. Keine Angst, Herr Streit, für die Schiene sind wir auch mit zuständig. (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Wir haben nicht den Personenverkehr von der Infrastruktur der Schiene getrennt, sondern wir sind in sehr engem Austausch, sodass wir zusichern können, dass die Abstimmung immer wunderbar funktioniert und wir das auch inhaltlich gut hinbekommen. Es ist heute schon sehr vieles über die Bedeutung der Schiene und des ÖPNV in Fragen des Klimaschutzes gesagt worden und dazu, dass wir das als Alternative zum Auto – ob in den Ballungsräumen oder im ländlichen Raum – brauchen. Dabei spielen die Bahnhöfe eine sehr große Rolle. Schon zu Beginn des Bahnzeitalters waren Bahnhöfe die Tore der Stadt. Das sollen sie auch wieder werden: die Tore der Stadt, die Tore der Dörfer und ein Zentrum dessen, wie man sich von A nach B bewegt. Man kann auch sagen, die Visitenkarten für den ÖPNV sind heute die Bahnhöfe. Dort kommen die Kundinnen und Kunden an, und dort fahren sie ab. Wir haben es schon gehört, Mobilität ist soziale Teilhabe. Daraus folgt, dass jeder und jede einen Zugang haben muss. Deswegen steht Barrierefreiheit sehr groß im Fokus. Hiervon werden die Menschen mit Behinderung, Familien mit Kinderwagen, Ältere und alle mit schwerem Gepäck oder diejenigen, die ein Fahrrad mitnehmen wollen, im Sinne der Multimodalität profitieren. Ganz im Sinne der Tore der Stadt wollen wir auch die städtebauliche Integration unterstützen. Deswegen fördern wir die Bahnhofsumfelder in den unterschiedlichen Bereichen und die Verknüpfung mit anderen Verkehrsträgern, ob Bike-and-ride-Stationen, Mobilitätspunkte, Carsharing-Stationen oder eine bessere fußläufige Anbindung. Meine Damen und Herren, wir sprechen von 418 Verkehrsstationen in Rheinland-Pfalz, darunter kleine und große Bahnhöfe an Hauptstrecken, bis hin zu den kleinen Haltepunkten an den Zweigstrecken im ländlichen Raum. In den letzten 20 Jahren sind bereits 270 dieser Bahnhöfe – manchmal nur in Einzelmaßnahmen durchgeführt – ausgebaut oder umgebaut worden. In den kommenden zehn Jahren geht es darum, rund 130 Stationen um- und auszubauen und sogar weitere neu zu errichten. Wir haben dabei das ganze Land im Blick. Das ist gesagt worden. Von Remagen über Bad Münster am Stein bis Hinterweidenthal im Süden. Stadt und Land sind alle vertreten. Die Maßnahmenliste kann durch die Partner einvernehmlich in einem jährlichen Lenkungskreis angepasst und die Kosten sowie Zeitpläne können aktualisiert werden. Dabei wird es auch möglich sein, Projekte auszutauschen oder zu ergänzen. Um diesen Schub hinzubekommen, haben das Land, die DB Station&Service und die Zweckverbände Nord und Süd als Aufgabenträger des SPNV diese zweite Rahmenvereinbarung für eine Verbesserung der Funktionalität und Qualität der Personenbahnhöfe gestrickt. Es geht um rund 587 Millionen Euro – die Zahl ist schon gesagt worden – über zehn Jahre, davon 454 Millionen Euro aus Bundes- und Eigenmitteln der DB und 142 Millionen Euro aus Landes- und kommunalen Mitteln. Das steht aber nicht alleine. Hier wird so getan, als wäre das alles, was wir im Land in den ÖPNV investieren würden. (Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) Wir haben nämlich auch noch eine Stationsoffensive vor der Brust. Das bedeutet 17 neue Bahnstationen – das ist in den Zweckverbänden bereits beschlossen – in neun Jahren. Das sind noch einmal 40 Millionen Euro. Dabei zahlt das Land den Löwenanteil, nämlich 26 Millionen Euro, und die Deutsche Bahn 10 Millionen Euro. Wir alle kennen das Ziel, Barrierefreiheit bis zum Jahr 2022 herzustellen, aber wir sind auch in Rheinland-Pfalz nicht die Einzigen, die Bahnhöfe ausbauen müssen. Herr Weber hat es eben sehr treffend gesagt. Wenn man einmal die fachliche Wahrheit ausspricht, ist es die, dass dann, wenn man schon eine Bushaltestelle plant und umbaut, und gerade erst dann, wenn die große Eisenbahn zum Zuge und der DB-Konzern ins Spiel kommen, wir über Planungsprozesse reden, die Jahre und (Abg. Martin Haller, SPD: So ist das! – Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) im schlechtesten Fall manchmal auch Jahrzehnte dauern. Das kennen wir leider alle, die wir auch kommunalpolitische Erfahrung gemacht haben. Dieses Jahr geht immerhin schon Zweibrücken-Rosengarten, der erste neue Haltepunkt, in Betrieb, aber wir haben auch sehr große Projekte vor der Brust, die noch on top gehen. Ich sage nur das Stichwort „Haltepunkt Mainz-Schott“, der aus dem Stehgreif unter die Top Ten der rheinland-pfälzischen Bahnhöfe kommen wird. Wir schätzen mindestens 16 Millionen Euro. Dabei wird auch wieder das Land Treiber sein und sehr viel Geld hineinstecken. Zudem haben wir die Elektrifizierung von Bahnstrecken. Uns sind jetzt gerade die Ahrtalbahn und die Eifelhauptstrecke hineingegrätscht. Wir sind mit der Bahn in sehr engem Austausch. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Das wird im nächsten Jahr geplant und dann umgesetzt werden müssen. Wir haben die weiteren Reaktivierungsprojekte und das Pfalznetz vor der Brust. Deswegen ist es ein bisschen verkürzt dargestellt zu sagen, diese Bahnhöfe sind das Einzige, was wir jetzt machen. Wir haben sehr große Aufgaben vor uns. Herr Streit hat eben das Nahverkehrsgesetz angesprochen, das die Grundlage für das, was wir im Moment machen, bildet, nämlich mit den Zuständigen im ÖPNV die Umsetzung voranzutreiben, bis Ende des Jahres 2023 den Landesnahverkehrsplan zu stricken. Ich garantiere Ihnen, wenn wir damit fertig sind, werden Sie alle Gelegenheit bekommen, für echte Landesgelder im ÖPNV in Rheinland-Pfalz zu stimmen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP –

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Martin Brandl CDU

Oh! – Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Martin Brandl CDU

Das wird fett unterstrichen im Plenarprotokoll! Wie die großen Beträge aussehen, die an die Kommunen gehen!)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Dr. Heidbreder.

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Dr. Lea Heidbreder GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich kann vielleicht noch einmal aufklären. Frau Staatssekretärin hat es gerade auch schon dargestellt. Wir fangen natürlich nicht erst im Jahr 2026 an, Bahnhöfe zu modernisieren, sondern wir sind schon jetzt dabei, diese zu modernisieren und barrierefrei auszubauen. Es gibt nämlich schon einen bestehenden Rahmenvertrag. Darauf kann ich Sie noch einmal hinweisen. Herr Schreiner, es ist tatsächlich blanker Hohn, wenn Sie bei einer Summe von über 500 Millionen Euro sagen, dass das zu wenig investiertes Geld ist. (Abg. Martin Brandl, CDU: Vor fünf Jahren war es noch mehr!) Wenn man sich anschaut, wie sehr die Bundesebene es schafft, die Infrastruktur kaputtzusparen, und wenn Sie uns vorwerfen, dass wir zu wenig Tempo machen und mit zu wenig Geschwindigkeit vorangehen, kann ich sagen, das Land hat seine Hausaufgaben gemacht, (Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) und es ist eigentlich ein Wunder, dass wir es bei den Umständen auf Bundesebene schaffen und überhaupt so weit gekommen sind; (Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) denn das, was aus Berlin herauskommt, ist ein Ausbremsen der Mobilitätswende, und es ist das Land, das das ausbaden muss. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Ich möchte nur die Regionalisierungsmittel als ein Beispiel herausgreifen. Ja, sie sind in den letzten Jahren gestiegen, aber sie sind um Milliarden hinter dem zurückgeblieben, was wir tatsächlich gebraucht hätten. Zum anderen ist der Aufwuchs durch die gestiegenen Trassen- und Stationspreise unter der Ägide von Dobrindt und Scheuer, die unter diesem CSU-Ministerium so beschlossen wurden, direkt aufgefuttert worden. Deshalb möchte ich noch einmal darauf hinweisen, welchen Wert diese Modernisierungsoffensive der Bahnstationen für uns hat. Wir schaffen Barrierefreiheit und damit einen Zugang für Menschen, die es vorher sehr schwer hatten oder diese Station nur mit Aufwand erreichen konnten, für Rollstuhlfahrende, Familien und Menschen, die mit dem Fahrrad einsteigen, und wir schließen Verkehrsketten, indem wir die Mobilitätsstationen ausweiten. Jetzt wird es leichter sein, mit dem Fahrrad zur Station zu kommen, es dort sicher abschließen und sicher mit der Bahn weiterzufahren zu können. Wir schaffen für 180.000 Menschen eine Zukunftsperspektive, eine Mobilitätswende, die sich sehen lassen kann, ganz im Sinne der Klimaziele von Glasgow, Paris und Kopenhagen. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Oster das Wort.

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Benedikt Oster SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal auf zwei Punkte eingehen. Wir reden hier emotional. Das ist auch okay. Mobilität ist eine der zentralen Zukunftsaufgaben von uns allen. Das ist mir persönlich auch noch einmal am gestrigen Tag bewusst geworden. Wir alle sind und waren diese Woche im Zeichen des 9. Novembers, des Schulbesuchstags, unterwegs. Bei allen Themen, die die Schülerinnen und Schüler angesprochen haben, war – zumindest bei mir die Schnittmenge, und ich habe von einigen Kollegen heute schon gehört, dass es auch so war – an erster Stelle Corona, dicht gefolgt von Klima und direkt dahinter Mobilität. Das waren die drei dominierenden Themen, die die jungen Menschen am gestrigen Tag bewegt haben. Deshalb ist es gut, dass wir heute diese Aktuelle Debatte haben. Herr Schreiner, Sie haben 5 Minuten lang alles kritisiert und nicht ein positives Wort zu dieser Finanzierungsoffensive erwähnt. Wir kennen Ihren Überbietungswettbewerb an Zahlen, nämlich immer mehr zu fordern. Sie verschweigen aber dabei, dass es in den letzten 16 Jahren in Berlin – der Verkehrsminister wurde nicht von der SPD, nicht von den Grünen und auch nicht von der FDP gestellt – (Unruhe im Hause –

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Gordon Schnieder CDU

Ihr wart gar nicht dabei!) Ihr Haus war, das immer mit zwei Füßen auf der Bremse gestanden hat. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) – Das will ich gar nicht sagen, aber es geht um einen anderen Punkt. Dann wurde heute der Eindruck vermittelt, als wäre das das einzige Finanzierungsinstrument rund um die Deutsche Bahn und die Gelder, die bei uns in Rheinland-Pfalz ankommen. Es gibt zig andere. Es gibt die DB-Stationsoffensive, und für die Elektrifizierung gibt es einen extra Topf. Das hier ist eine Maßnahme von vielen. Man muss das noch einmal korrigieren; denn Sie haben den Eindruck erweckt, als sei das eine Maßnahme, und das war es. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Der zweite Punkt ist, das ist ein 10-Jahres-Programm, und Sie wollen alles nach einem Jahr umgesetzt haben. Dann frage ich Sie: Was ist denn das für eine Realität? Wie machen Sie denn eine seriöse Verkehrspolitik? (Zurufe von der CDU) Das ist ein Zukunftsplan für die nächsten Jahre, und Planungsprozesse – das sollten Sie am besten wissen – dauern nun einmal eine gewisse Zeit und können nicht innerhalb von einem Jahr abgewickelt werden. (Beifall bei der SPD, vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der FDP – Zuruf von der CDU: Das ist eine Aktuelle Debatte! –

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Martin Brandl CDU

Wo sind denn Ihre Vorschläge, um es zu beschleunigen?)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Schreiner.

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Gerd Schreiner CDU

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Dr. Heidbreder, ich bin jetzt schon ein bisschen enttäuscht. Ich hatte eigentlich gehofft, Sie hätten sich ein bisschen besser vorbereitet, um da nachzulegen. (Beifall bei der CDU – Heiterkeit und Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN) Ich lasse jetzt das ganze Berlin-Bashing weg; schließlich kommen drei Viertel des Geldes vom Bund aus Berlin, von der Deutschen Bahn und nur ein Viertel aus dem Land und von den Kommunen. Das lasse ich jetzt alles weg. (Zuruf der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD) Es ist aber einfach schon so: Die Wirklichkeit ist komplizierter, als Sie es darstellen. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN: Was wollen Sie denn sagen, Herr Schreiner? – Weitere Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN) Vor fünf Jahren haben wir viel Geld ausgegeben für die Sanierung von Bahnhöfen. Jetzt wollen wir in den nächsten fünf Jahren viel Geld ausgeben für die Sanierung von Bahnhöfen. Die schlichte Wahrheit ist, Sie werden weniger Geld ausgeben, als Sie in den letzten fünf Jahren ausgegeben haben, (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN –

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Martin Brandl CDU

Genau, genau! So ist es!) und das ist nicht das, was wir brauchen. Wenn wir uns doch einig sind, dass wir die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs verbessern wollen, wenn wir uns einig sind, dass wir den CO -Ausstoß des Mobilitätssektors reduzieren müssen, dann können Sie doch nicht weniger machen, als Sie in der Vergangenheit getan haben. Dann müssen Sie mehr machen. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Barrierefreiheit: Haken dahinter. Ich komme aus der Behindertenpolitik, ich weiß, wie wichtig das ist. Aufenthaltsqualität, Schutzdächer auf Bahnhöfen: Haken dahinter, wir sind dafür. Mobilitätsstationen ausbauen: Gern, wir sind dafür. Übrigens hätte ich gern auch noch schnelles Internet, damit ich mein Carsharing-Auto möglichst aus dem Zug buchen kann, ohne Ruckeln und ohne Funklöcher. Da können Sie sich auch einmal dranmachen. (Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN) Es ist aber einfach zu wenig. Wenn Staatssekretärin Eder dann sagt, es gibt nicht nur das eine Programm, es gibt noch ein zweites, es sind nicht nur 142 Millionen Euro, es sind noch 26 Millionen Euro mehr, dann sind es 168 Millionen Euro. Nur noch einmal zum Vergleich: Das sind 70 cm. (Der Redner zeigt auf die Breite des Rednerpults.) Wenn das der Landeshaushalt wäre, dann sind die 600 Millionen Euro 1 cm. Das, was in einem Jahr ausgegeben wird, ist 1 mm, und das, was das Land als Anteil dazugibt, sind 0,2 mm. Das ist ein kleiner Strich. So kann man die Mobilitätswende nicht gewinnen! (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Sie sind einfach nicht vorbereitet, die Verantwortung für dieses Land zu übernehmen. Es tut mir leid, dass ich das so deutlich sagen muss. (Glocke des Präsidenten – Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Dr. Bollinger.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Heidbreder, Sie haben soeben einen großen Bogen von Paris über Glasgow nach RheinlandPfalz geschlagen. Dabei haben Sie darauf abgestellt, dass der Anteil des öffentlichen Personennahverkehrs erhöht und der Anteil des Individualverkehrs gesenkt werden solle. Wir sind grundsätzlich dabei, insbesondere den Güterverkehr auf die Schiene zu verlegen und einen attraktiven und bezahlbaren ÖPNV anzubieten. Dazu müssen wir aber auch die originär zuständige kommunale Ebene finanziell unterstützen, und da hat Rheinland-Pfalz bei der Novelle zum Nahverkehrsgesetz, das eben schon angesprochen wurde, leider nicht geliefert. Es wurden keine konkreten finanziellen Zusagen gemacht, weil Nahverkehrsgesetz und Nahverkehrsplan getrennt wurden. Das wurde damals in der Anhörung im Ausschuss von fast allen anwesenden Experten so gesehen, auch von der damaligen Umweltdezernentin der Stadt Mainz, die heute in anderer Funktion hier anwesend ist. Das ist die fachliche Wahrheit. Das lässt nichts Gutes erahnen für ein 365-Euro-Ticket für alle, das auch finanziert werden will. Aus unserer Sicht sollte der ÖPNV erschwinglich, aber nicht kostenlos sein. In einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz gehört zur Wahrheit, dass wir auch mit dem besten ÖPNV auf den Individualverkehr nicht verzichten können. Herr Kollege Oster, Sie haben zu Recht den Schulbesuchstag angesprochen. Ich bin auch in mehreren Schulen gewesen, und das ist ein großes Thema gewesen. Wir haben aber auch mit den Schülern in den Berufsbildenden Schulen gesprochen, die selbst aus dem ländlichen Raum kommen und die selbst über einen Pkw verfügen. Was haben sie gesagt? Sie haben geklagt über die angestiegenen Spritpreise, inwiefern sie sich die Lebenshaltungskosten leisten können. Darauf haben wir als Politik einen Einfluss, und der ideologische Anspruch, den Individualverkehr unbedingt senken zu müssen, spiegelt in diesem Punkt vielleicht nicht das Interesse der Bürger wider. Wenn wir jetzt hören, dass nach Maßnahmen wie der CO -Steuer schon eine Abschaffung der Pendlerpauschale im Raum steht, würde ich doch die FDP bitten, von der ich gehört habe, dass sie bei den Koalitionspartnern in Berlin dicke Bretter bohrt, daran zu arbeiten, dass so etwas nicht passiert. Danke sehr. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Schreiner, man kann es wirklich so machen; aber ich bin stolz darauf, seit fünf Jahren diesem Landtag anzugehören, in dem wir darüber diskutieren, wie wir Rheinland-Pfalz bei der Mobilität attraktiver machen. Ich bin stolz darauf, heute darüber zu diskutieren, wie wir Bahnhöfe attraktiver machen. Als Sie in den rheinland-pfälzischen Landtag eingezogen sind, hat eine CDURegierung in der Diskussion nur darüber gesprochen, welche Eisenbahnlinien und welche Bahnhöfe wir abschaffen bzw. stilllegen. Deshalb bin ich stolz darauf, dass wir heute über Investitionen in Infrastruktur diskutieren. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU)

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Hendrik Hering

Für die FREIEN WÄHLER spricht der Abgeordnete Wefelscheid.

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Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie sich aus der Praxis eines „Kommunalos“ gesagt sein, nur weil man Geld in den Haushalt einstellt, heißt das noch nicht, dass sich die Baumaßnahme auch realisiert. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU) Ich kann Ihnen tatsächlich von vielen traurigen Projekten berichten, weil die Ingenieure fehlen, weil die Planungsbüros fehlen. Wenn man sich zum Ziel setzt, wenigstens das umzusetzen, was im Haushalt eingestellt wird, ist damit schon viel getan. Frau Eder, Sie haben eben die Schienenhaltepunkte angesprochen. Das ist aus Sicht eines Großstädters ein wichtiger Punkt. Sie haben berichtet, dass dies in Mainz erfolgreich umgesetzt wurde. Wir in Koblenz brauchen das auch. Wir haben zwar den Schienenhaltepunkt Koblenz Stadtmitte, damals teilweise auch mit Mitteln des Landes gefördert. Er ist gut und richtig und wird auch gut angenommen, aber gleichwohl brauchen wir in Ballungsgebieten viel mehr Schienenhaltepunkte, wenn wir erreichen wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger, die von auswärts kommen, vom Pkw auf die Schiene umsteigen. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Das sollten Sie bitte für die weitere Konzeption mitnehmen. Nicht nur Mainz, auch Koblenz braucht zum Beispiel am Verwaltungszentrum einen neuen Schienenhaltepunkt. Anknüpfend an die Kollegin Dr. Heidbreder: Sie haben eben so schön gesagt, dass man in Berlin die Mobilitätswende ausblende. Dazu kann ich, gerichtet an die SPD, nur sagen, bleiben Sie bitte in den Koalitionsverhandlungen standhaft; denn das, was Grüne und FDP in Berlin gerade planen, nämlich die Zerschlagung der Bahn, geht überhaupt nicht. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Aus meiner Sicht muss Schiene und Zugbetrieb zusammenbleiben. Ich habe mitbekommen, dass die SPD in diesem Punkt hart bleibt und hoffe sehr darauf, dass die Koalitionsverhandlungen in diesem Punkt so verlaufen, dass am Ende des Tages die Bahn wirklich handlungsfähig bleibt und nicht Grüne und FDP (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – man hat es heute wieder in der Zeitung gelesen –, gerichtet an die FDP, diesen neoliberalen Ansatz der 90er-Jahre, der uns zu vielen dieser Probleme geführt hat, fortsetzen. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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Hendrik Hering

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist der erste Teil der Aktuellen Debatte beendet. Wir kommen nun zum zweiten Thema der AKTUELLEN DEBATTE UNESCO-Biosphärenreservat Pfälzer Wald bewahren – Umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung gewährleisten Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/1494 – Für die antragstellende Fraktion spricht der Abgeordnete Schönborn.

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Ralf Schönborn AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Beim Titel unseres Antrags hat sich leider der Fehlerteufel eingeschlichen. Es geht uns natürlich – Sie haben es bereits geahnt – um das Biosphärenreservat Pfälzerwald. Ich bitte das zu entschuldigen. Werte Kollegen, die Pfälzer lieben ihren Pfälzerwald, und darum wollen sie dort keine Windkraftwerke. Das zeigen uns die 19.000 Unterschriften einer Onlinepetition gegen Windkraftwerke im Pfälzerwald. (Abg. Martin Haller, SPD: Bei 1,2 Millionen Pfälzern!) Der Vorsitzende des Pfälzerwald-Vereins, Martin Brandl, sagt es so: „Der Pfälzerwald ist der ‚Nationalpark‘ der Pfalz, (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist aber falsch! Das ist doch kein Nationalpark!) und niemand würde auf die Idee kommen, mitten in einem Nationalpark Das für den Pfälzerwald zuständige MAB-Komitee schreibt, „mit größter Besorgnis“ verfolge es Bestrebungen, den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen auf waldfreien Konversionsflächenstandorten und Kalamitätsflächen und an Bahn und Autobahnen im bewaldeten Teil des Biosphärenreservats wieder zu ermöglichen. – Mit größter Besorgnis! Ja, die Landesregierung hätte dieses Schreiben wohl gern unter Verschluss gehalten, damit wir heute im Landtag nicht darüber debattieren können. (Abg. Martin Haller, SPD: Alles klar!) Sehr geehrte Damen und Herren, dabei schien es eine Zeit lang so, als ob die lange Diskussion um Windkraft im Pfälzerwald zum Abschluss gekommen wäre. Im Juli 2020 wurde in die Landesverordnung zum Biosphärenreservat Pfälzerwald der Satz hineingeschrieben: „Die Errichtung von Windkraftanlagen ist ausgeschlossen.“ Dies galt auch als Erfolg der FDP. Die FDP ist übrigens die Partei, die im Landtagswahlkampf dafür eingetreten ist – ich zitiere Daniela Schmitt –, „den Wildwuchs beim Ausbau der Windenergie zu begrenzen“. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, das stimmt ja nicht!) Alles vergessen. Nun kursieren ganz andere Pläne für die 1.810 km² Biosphärenreservat in Deutschland. Windräder entlang der Autobahn, aber dort muss doch ein Mindestabstand eingehalten werden, damit die Windräder nicht auf die Autobahn stürzen können. Ich schätze einmal mindestens 200 bis 300 m, eher mehr, und dann stehen die Windkraftwerke bereits mitten im Wald. Windräder auf Kalamitätsflächen, aber solche Flächen sind doch auch potenzielle Waldflächen, und junge Bäume in der Wachstumsphase nehmen mindestens genauso viel Kohlenstoff auf wie alte große Bäume. Sie tragen damit aktiv zur Treibhausgasreduktion bei. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ein Unsinn!) Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung trägt den Klimaschutz wie eine Monstranz vor sich her, doch tatsächlich geht es aktuell nur darum, Ersatz für die sechs bereits klimaneutralen Kernkraftwerke zu schaffen, die bis Ende des nächsten Jahres abgeschaltet werden sollen. (Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die sechs deutschen Kernkraftwerke haben im Jahr 2020 60,91 TWh Strom produziert. Um die gleiche Strommenge mit Windkraft zu produzieren, brauchen wir 5.438 Windkraftwerke. (Abg. Michael Frisch, AfD: Hört, hört!) Wie komme ich darauf? Das ergibt sich aus den Zahlen der Landesregierung auf unsere Große Anfrage zum Windkraftausbau. Demnach lag die tatsächliche Leistung eines Windkraftwerks in Rheinland-Pfalz nur bei durchschnittlich 21,3 % Nennleistung. Oder anders gesagt, die Auslastung der Windkraftwerke liegt bei nur 21,3 %, weil zu häufig einfach kein Wind weht. Gehen wir jetzt bei neuen großen Windkraftwerken von einer Nennleistung von 6 MW aus, ergibt sich eine tatsächliche Produktion von 11.200 MWh im Jahr. Um dann 60,91 TWh zu produzieren, brauchen wir also 5.438 Windkraftwerke. Meine Damen und Herren, Klimaschutz ist die große Lebenslüge der Grünen. (Heiterkeit des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Klimaschutzministerium, so scheint es mir, regiert esoterische Inkompetenz. (Beifall der AfD) Noch nicht berücksichtigt habe ich bei meinen Zahlen die großen Schwankungen der Windkraftausbeute, für die auch Vorsorge getroffen werden müsste. Am 26. Juni dieses Jahres zum Beispiel lag die durchschnittliche Auslastung der gesamten deutschen Windkraftwerke bei lediglich 1,6 %. Lohnt es sich wirklich, unseren schönen Pfälzerwald für stillstehende Windkraftwerke zu opfern? Wir fordern die Landesregierung auf, die Pläne für Windkraftwerke im Pfälzerwald zu beerdigen. Wir fordern die Landesregierung auch auf, ihre eigene Landesverordnung und die darin enthaltene Regelung „Die Errichtung von Windkraftanlagen ist ausgeschlossen“ hier und heute öffentlich zu bekräftigen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Steinbach das Wort.

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Nico Steinbach SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Pfälzerwald ist das größte zusammenhängende Waldgebiet in Deutschland. Ihm kommt zu Recht eine ganz besondere Aufmerksamkeit zugute. Dieses besondere Waldgebiet braucht aus vielerlei Gründen unseren besonderen Schutz; denn mit Blick auf den Klimawandel und die elementaren Funktionen dieser grünen Lunge sind wir auf den Fortbestand elementar angewiesen. Die Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion unserer Wälder nimmt vor diesem Hintergrund und in allen Facetten noch stärker an Bedeutung zu. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Eine besondere Aktualität kann ich dem heute gesetzten Thema der AfDFraktion jedoch nicht attestieren; denn eines ist vollkommen klar: (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Die Regierungskoalition steht felsenfest zum Schutzstatus des Biosphärenreservats Pfälzerwald. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der AfD) Dies ist auch überhaupt keine Neuigkeit, sondern im Koalitionsvertrag festgeschrieben und bereits mehrfach ausdrücklich vom Umweltministerium kommuniziert worden. Vielmehr dient diese Aktuelle Debatte also noch einmal der Klarstellung; denn die Empfehlungen des MAB-Komitees formulieren – trotz teilweise irreleitender Berichterstattung – keinen vollständigen Ausschluss einer möglichen Windkraftnutzung. Wir wissen aber auch, dass die unumgänglichen Maßnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien zur Erreichung unserer Klimaziele auch dringend potenzielle Standorte zur Nutzung der Erneuerbaren im südlichen Teil unseres Bundeslandes erfordern. Ich füge dem gerne hinzu, auch in anderen Landesteilen gibt es regelmäßig Vorbehalte gegen den weiteren Ausbau von Erneuerbaren. Umso wichtiger ist für die Gesamtakzeptanz eine ausgewogene Nutzung in allen Regionen unseres Landes, an geeigneten Standorten. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Konkret sollen die Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservats tabu für die Nutzung von Windenergie sein; auch das noch einmal klarstellend. Lediglich in den Entwicklungszonen, und hier ganz konkret in den vorbelasteten Gebieten, zum Beispiel entlang der Bundesautobahn 6, sollen Windkraftanlagen ermöglicht werden. Diese gesamte Vorgehensweise soll und kann nur unter enger Begleitung und Abstimmung mit dem MAB-Komitee erfolgen; auch das noch einmal klarstellend, um keine Irritationen zu verbreiten. Mögliche Standorte in Teilen der Entwicklungszone gibt es noch nicht. Es gibt noch keine konkreten Standortdiskussionen, und diese können auch nur ergebnisoffen unter Beteiligung der betroffenen Kommunen und ihrer Bürgerinnen und Bürger, der Reservatsverwaltung und des MAB-Komitees erfolgen. Ich werbe an dieser Stelle ausdrücklich dafür, offen über die Chancen in dieser Thematik zu sprechen und diese zu sehen. Eine intensivere Nutzung der Windenergiepotenziale im ganzen Bereich ist zur Erreichung unserer dringend notwendigen Klimaziele erforderlich. Zudem ergeben sich für die Gemeinden Möglichkeiten, vor Ort eine attraktive Wertschöpfung zu generieren und auch selbst die erforderlichen Beiträge zur Energiewende zu leisten. Die neuen Regelungen des Erneuerbare-EnergienGesetzes sehen beispielsweise eine verpflichtende Beteiligung der Gemeinden vor Ort vor. Auch dieser Aspekt darf nicht unter den Tisch fallen. Betreiben Sie also bitte keine Verschwörungstheorien. Ich habe die bisher bekannten Fakten noch einmal wiederholt. Ich gehe davon aus, dass wir das jetzt gleich noch mehrfach hören werden. Bleiben Sie bei seriösen Festlegungen. Es bleibt dabei: Lediglich die Entwicklungszonen in vorbelasteten Gebieten sollen zur möglichen Windkraftnutzung zur Verfügung gestellt werden. Der Schutzstatus steht über allem. Das gilt auch für eine mögliche Fortschreibung des Landesentwicklungsplans. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Brandl.

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Martin Brandl CDU

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen von der AfD, ich will nur einen Punkt noch einmal zurückspiegeln. Sie hatten sich für einen Fehler in der Überschrift entschuldigt. Wenn man aber zum Pfälzerwald spricht und sogar das Wort „Pfälzerwald“ nicht richtig schreiben kann, dann ist das wirklich der Inbegriff der Peinlichkeit bei so einer Aktuellen Debatte. „Pfälzerwald“ wird zusammengeschrieben; denn es ist kein Wald, sondern ein Gebirge, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD. (Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –

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Christian Baldauf CDU

Wenn man es ganz richtig macht, ohne „f“! – Beifall und Heiterkeit im Hause) Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines ist aber klar – Kollege Steinbach hat es gesagt –, jede Region hat beim Klimaschutz und der Energiewende ihren Anteil zu leisten. Deshalb ist es an der Stelle auch noch einmal ganz wichtig, darauf zu verweisen, dass die Regionen sehr wohl ihren Anteil leisten. Ich habe jetzt die Zahlen von 2018 vorliegen, Deckungsgrad des regionalen Stromverbrauchs durch erneuerbare Energiequellen. Die Westpfalz, in deren Gebiet der Großteil des Pfälzerwalds liegt, liegt über dem Landesschnitt von 37 %, und zwar bei ungefähr Mitte 40 %. Das heißt, diese Region leistet sehr wohl genau ihren Anteil, ja sie leistet sogar einen überdurchschnittlichen Anteil im Hinblick auf die erneuerbaren Energien. Genau das muss an der Stelle anerkannt werden. Ich will nicht noch einmal in die Landeskunde einsteigen, aber es macht einen großen Unterschied, ob man a) über die Pfalz – mit „f“ – redet, ob man b) über den Pfälzerwald – zusammengeschrieben – redet, oder ob man c) über das UNESCO-Biosphärenreservat Pfälzerwald spricht. Das sind drei elementar unterschiedliche Abgrenzungen, und genau darum geht es. Man kann nicht die Pfalz und ihre Verdienste im Bereich Energiewende und Klimawandel mit dem UNESCO-Biosphärenreservat gleichsetzen, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU) Deshalb ist es wichtig festzuhalten: Die Pfalz liefert, aber dazu ist ein einzigartiges Biosphärenreservat, was auch durch die UNESCO geschützt wird, nicht notwendig. Ich will Ihnen das einfach auch noch einmal aus dem angeblich privaten Brief an Ministerin Spiegel zitieren. Darin steht: Als einziges deutsches grenzüberschreitendes Biosphärenreservat kommt dem Gebiet sowohl in Deutschland als auch im internationalen MAB-Programm eine ganz besondere Rolle zu. – Es geht weiter – das Ministerium hat es dann noch einmal zusammengefasst im Vermerk, der eben herumgeschickt wurde –: Der Erhalt großflächig zusammenhängender Waldfläche ist zentrales Alleinstellungsmerkmal dieses Biosphärenreservats. – Meine Damen und Herren, wir haben es hier mit einem einzigartigen Gebiet in Rheinland-Pfalz zu tun, was uns weltweit auszeichnet. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Genau über dieses Gebiet sprechen wir, nicht über die Pfalz, nicht über den Pfälzerwald, sondern über ein Biosphärenreservat. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, dieses Biosphärenreservat ist genau so zu sehen, wie der Nationalpark für Rheinland-Pfalz; denn dieses Biosphärenreservat ist der Nationalpark der Pfälzer, (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und niemand käme auf die Idee, da Windkraftanlagen hineinzustellen. (Beifall der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) Jetzt geht es einfach darum, was die Ampelregierung aus dem Brief des MAB-Komitees macht. Lieber Kollege Steinbach, Sie haben sich da meines Erachtens sehr, sehr eng am Koalitionsvertrag entlanggehangelt, ohne die aktuelle Entwicklung mit zu berücksichtigen; denn eines ist doch klar: Dieser Brief des MAB-Komitees ist sehr, sehr eindeutig. Ich lese zwei Dinge vor: Zitat: Als sehr positiv bewertet das MAB-Nationalkomitee die im letzten Jahr in Kraft getretene Landesverordnung über das Biosphärenreservat. – In Klammern: In der steht, dass das Biosphärenreservat windkraftfrei bleibt. Ihre Verordnung, von Ministerin Höfken; genau das steht da drin, das wird ausdrücklich begrüßt. (Abg. Christof Reichert, CDU: Ein Jahr! – Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weiter heißt es dann: Das Nationalkomitee fordert deshalb die Landesregierung mit Nachdruck auf, Windkraftanlagen und ihre Infrastruktur in Ausnahmefällen nur außerhalb bewaldeter Flächen des Biosphärenreservats sowie unter Berücksichtigung der im MAB-Positionspapier genannten hohen Standards zuzulassen – jetzt kommt es –, um dessen UNESCO-Anerkennung nicht zu gefährden. – Jetzt gibt es eine entscheidende Frage, die Sie sich stellen müssen. Eigentlich müssen Sie das zur Kenntnis nehmen und nicht den Koalitionsvertrag rezitieren, sondern eigentlich müssen Sie das zur Kenntnis nehmen und sagen: Gut, damit kann es keine weiteren konkreten Planungen im UNESCOBiosphärenreservat geben. (Beifall der CDU, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN) Genau diese Aussage bleiben Sie schuldig. (Glocke des Präsidenten) Sie bleiben beim Koalitionsvertrag. Sie suchen weiter Schlupflöcher, um diesen Koalitionsvertrag löchrig zu machen, statt anzuerkennen, dass wir es hier mit einem einzigartigen Gebiet zu tun haben, dessen Schutzstatus unter keinen Umständen gefährdet werden darf. Danke schön. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Dr. Braun. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Wiederhol doch mal das, was Ihr in Clausen gesagt habt! – Heiterkeit bei der CDU)

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Dr. Bernhard Braun GRÜNE

– Ja, das werde ich wiederholen, weil wir nämlich gesagt haben, wir erkennen das an, was das MAB-Komitee sagt. Ich weiß nicht, warum Sie dauernd daran zweifeln, weil wir das tun. Vielleicht aber zu Beginn, Sie haben wahrscheinlich die falsche Überschrift gewählt, weil die richtige gewesen wäre: AfD will heimlich ihr Atomsüppchen weiter kochen. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD –

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Jutta Blatzheim-Roegler GRÜNE

Im Pfälzerwald!) Wenn Sie hier mit Atomkraftwerken kommen, und wenn Sie dann im Pfälzerwald ein paar Atomkraftwerke, auch von den kleinen, aufstellen wollen, was Sie bestimmt wollen, dann gehen wir später mal in die Debatte. (Abg. Michael Frisch, AfD: Gerne, gehen wir mal in die Debatte! Die Chinesen bauen die demnächst!) Dann bin ich mal gespannt, welches Rückgrat Sie haben, meine Damen und Herren von der AfD. Bei der Demonstration in Clausen, die Herr Baldauf, der jetzt rausgeht, angesprochen hat, (Abg. Christian Baldauf, CDU: Ich bleibe noch!) hat die AfD Flugblätter verteilt. Nicht nur die AfD, auch dieBasis hat Flugblätter verteilt. Es waren nicht sehr viele, vielleicht 200 Leute da. Also die AfD war da, dieBasis war da, ein paar Leute von der CDU waren da und so weiter und so fort. (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Es war jetzt aber keine große Demonstration, und die AfD hat dann auch eingesehen, dass man da nicht Flugblätter verteilen darf. Das wurde dann auch durchgesagt, und jetzt will die AfD hier weiter ihr Süppchen kochen, weil sie glaubt, da könnte man noch einmal Leute mobilisieren. Vergessen Sie es einfach. Die Debatte ist ganz klar. Wir haben gesagt, wir erkennen das an, was das MAB-Komitee sagt, und so wird es auch sein. Ich war vor Ort und habe mir mit Leuten aus Leimen diesen Langerkopf angeschaut. Ich weiß nicht, ob Sie schon einmal dort waren. Ich glaube, da hat die CDU vorgeschlagen, Solaranlagen zu machen, im Wald. Das ist ein bisschen ungünstig, weil die Sonneneinstrahlung im Wald schlecht ist, und wir wissen , wir wollen auch nicht in zusammenhängenden Waldgebieten Windkraftanlagen machen, und darum gibt es eine Diskussion, und daran war die CDU konstruktiv beteiligt, soweit ich das bisher weiß, dass man eventuell entlang der Autobahn durchaus Möglichkeiten finden kann. Ich nehme einmal das Beispiel Kaiserslautern: vor fünf Jahren, vor sechs Jahren geplant, dort von den Stadtwerken Kaiserslautern, soweit ich mir habe sagen lassen – an der Stelle war ich noch nicht selbst –, aber früher eine Abschussrampe von den Amerikanern. (Zuruf von der SPD: Richtig!) Kann sein, dass die im zusammenhängenden Waldgebiet war, aber es ist im Stadtgebiet von Kaiserslautern. In Kaiserslautern soll diese Batteriezellenfabrik, für die wir viel Geld – öffentliche Fördergelder – ausgeben, aufgebaut werden. Die kann doch nur Batterien mit erneuerbaren Energien produzieren, wenn in Kaiserslautern keine Atomkraftwerke gebaut werden. Also: Deswegen brauchen wir erneuerbare Energien natürlich auch dort, wo die erneuerbare Energie verbraucht wird, ganz zu schweigen von der BASF oder anderen, die dringend erneuerbare Energien für ihre Produktion brauchen. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Ich sage Ihnen auch, wenn wir nicht kompromissfähig sind, dann sind wir industriefeindlich, und die CDU geht in die Ecke der Industriefeindlichkeit. (Zurufe von der CDU: Oh! –

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Michael Frisch AfD

Das ist doch peinlich!) Sie wird am Schluss die Industrie aus Rheinland-Pfalz vertreiben, weil sie eine Debatte führt, die von vorgestern ist, und weil die Leute alle viel weiter sind als Sie, meine Damen und Herren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Deswegen müssen wir vernünftig darüber reden, wo denn. Es will aber doch keiner mitten in den Pfälzerwald – das ist doch jetzt schon zehnmal gesagt worden, und wenn wir es 20-mal sagen, glauben Sie es uns vielleicht auch nicht – Windenergieanlagen bauen. Wir brauchen aber eine Lösung, um erneuerbare Energien zu etablieren, und wie gesagt, Solarenergie mitten im Wald ist schwierig. Also müssen wir schauen, dass wir in der Westpfalz – das ist schon erwähnt worden – einen weiteren Ausbau hinbekommen, weil 40 % einfach zu wenig sind, auch zur Selbstversorgung, das ist klar. (Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) Wenn wir weitere Verbraucher hinzubekommen und man die Industrieverbraucher, die industriellen Verbraucher, mitrechnet, dann wird es natürlich eine große Aufgabe, auch erneuerbare Energien zur Verfügung zu stellen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Ja genau, wo sollen sie denn alle hin?) Deswegen sind wir mit dem MAB-Komitee darüber im Gespräch, welche Möglichkeiten es gibt. Wie Sie alle ganz genau wissen, ist es im MAB-Komitee nicht umstritten, dass man in einem Biosphärenreservat auch erneuerbare Energien einsetzt, weil gerade im Biosphärenreservat nachgewiesen werden soll – es heißt ja „Man and the Biosphere“ –, dass man Menschen und die Biosphäre schützt, dass sie also gemeinsam leben können. Dazu brauchen die Menschen Energie, wenn sie Arbeitsplätze und eine Energieleistung haben wollen, die sie nutzen können. Das zusammenzubringen ist die Kunst der Politik. Politik ist, das Mögliche zu erreichen und nicht zu verneinen, dass irgendetwas geht. Wir müssen es probieren. Wenn wir es nicht probieren, werden wir nicht zu einem Kompromiss kommen. Deswegen ist alles, was von einem Kompromiss abweicht, nicht gut für den Standort Rheinland-Pfalz, glaube ich. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Weber das Wort.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zuerst Herrn Kollegen Brandl für die aktive politische Diskussion in der Aktuellen Debatte danken. So stelle ich mir eine aktuelle politische Diskussion vor, auch wenn man politisch anderer Meinung ist, dass man es entsprechend diskutieren kann. Ich fand das sehr sachlich und pragmatisch. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, an die Antragsteller sage ich – – – (Zurufe von der SPD) – Ich kann auch anders. Meine sehr geehrten Damen und Herren, an die Antragsteller – da hat Herr Kollege Braun nach meiner Meinung die richtige Herangehensweise in seiner Rede gezeigt – gerichtet sage ich, Sie versuchen mit dieser Überschrift eine Grundsatzdiskussion darüber anzustoßen, wie wir mit alter bzw. neuer Technologie künftig unseren Wohlstand und unsere Energie in Rheinland-Pfalz, Deutschland und Europa sichern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, man braucht sich nur diese Aufteilung anzuschauen, selbst auf der Regierungsbank ist es eine verschwindende Minderheit, die politisch in Deutschland und in Rheinland-Pfalz eine andere Auffassung hat. Diese konnten wir heute von den Kollegen der AfD hören. Das betrifft eine Technologie, die im politischen und bürgerlichen Raum keine Akzeptanz hat. Das dient nicht dazu, eine Diskussion zu führen, die wir dann missbrauchen, wenn wir uns Gedanken darüber machen, wie künftig in Rheinland-Pfalz die erneuerbaren Energien ihre Daseinsberechtigung haben. Der Pfälzerwald ist für die FDP ein unantastbarer Raum, der für erneuerbare Energien, sprich Windkraft, nicht genutzt werden kann und darf. Das steht im letzten und jetzigen Koalitionsvertrag. Herr Kollege Brandl, Sie haben aus dem Schreiben des MAB-Komitees zitiert. Das ist für die FDP die Richtschnur der künftigen Energiegewinnung im Pfälzerwald bzw. im Raum des Pfälzerwalds. Sie haben aber nicht die Passagen aus dem Brief zitiert, die mehrere Seiten umfassen – das haben Sie in Ihrer Argumentation ausgenommen, das ist alles fair und richtig –, aus denen hervorgeht, dass in verschiedene Zonen und Kernbereiche unterschieden wird. Sie haben nicht erwähnt, dass Sie und Herr Haller ein Streitgespräch vor Ort geführt haben. Aus diesem konnte ich eine andere Auffassung ableiten bezüglich der Randgebiete des Pfälzerwalds bzw. entlang der Autobahn. Das hat mir heute in ihrem Statement ein bisschen gefehlt. Vielleicht kommt es in der zweiten Runde. Danach könnten Sie sich vorstellen, in Randgebieten bzw. entlang von Autobahnen die Windkraft zu nutzen. Bemerkenswert fand ich Ihre Einlassung zu der Energiegewinnung in der Pfalz bezüglich erneuerbarer Energien. Wir müssen weiter. 40 % sind ein Zwischenstopp. Wir müssen über alles diskutieren, was über die Windkraft hinaus künftig in Rheinland-Pfalz und Deutschland genutzt und in Angriff genommen werden kann, um erneuerbare Energien zu gewinnen. Erneuerbare Energien und Windkraft hören sich immer wie Stromproduktion an. Es gibt noch andere Energien, die uns den Wohlstand in Rheinland-Pfalz und Deutschland sichern. Künftig werden wir weiter intensive Diskussionen haben. Im Koalitionsvertrag steht klipp und klar, dass im Biosphärenreservat Pfälzerwald für uns für erneuerbare Energien im Bereich der Windkraft kein Ausbau vorgesehen ist bzw. keine Notwendigkeit besteht. Die Richtschnur ist das, was festgeschrieben ist. Ich glaube, die Diskussion hat sich daher erübrigt. Wenn Sie künftig Atomkraft wollen und diese auch in Deutschland hergestellt werden soll, dann müssen Sie sich die politischen Mehrheiten und die Wählerstimmen suchen. Ich aber werde das meinen Kindern nicht zumuten. Vielen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die FREIEN WÄHLER spricht der Abgeordnete Schwab. (Abg. Michael Frisch, AfD: Solange wir Strom aus französischen Atomkraftwerken kriegen, ist alles in Ordnung! – Zurufe von der SPD: Oh! –

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Dr. Jan Bollinger AfD

So ist es! – Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Weitere Zurufe von der AfD – Glocke des Präsidenten) Verehrte Kollegen, der Abgeordnete Schwab hat das Wort.

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Helge Schwab FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Als Bürgermeister einer kleinen Ortsgemeinde, der aufgrund des notorischen Nichteinhaltens des Konnexitätsprinzips durch die Landes- und Bundesregierung ständig neue Geldquellen erschließen muss, kann ich aus rein fiskalischer Sicht nachvollziehen und verstehen, dass vereinzelte Gemeinden, welche im Bereich des Biosphärenreservats ihre Gemeinden haben, Erträge durch WKA generieren möchten. Doch der Reihe nach. Entsprechend der Ankündigungen von Frau Ministerpräsidentin Dreyer im Vorfeld der Landtagswahl vom 14. März hat die neue und alte rheinland-pfälzische Regierungskoalition im Koalitionsvertrag vom Mai dieses Jahres die Platzierung von Windkraftanlagen, also WKA, im deutschen Teil des grenzüberschreitenden Biosphärenreservats PfälzerwaldNordvogesen vorgesehen. Zudem sollten hier neuerdings, wie im ganzen Land auch, die Mindestabstände zu Wohngebieten um fast ein Fünftel verkürzt und das Bündelungsgebot um ein Drittel reduziert werden. Dies begründet einen massiven und rücksichtslosen Ausbau der WKA und der großflächigen Inanspruchnahme des Waldes. Besonders bemerkenswert und im Ergebnis verwerflich ist dabei, dass sogenannte Kalamitätsflächen – Herr Steinbach, das sind die vorbelasteten Flächen, die Sie angesprochen haben – zum Beispiel nach Windbruch und Schädlingsbefall als WKA-Standorte genutzt werden sollen. Dadurch wird das weltweit vorbildliche, nachhaltige, jahrhundertealte deutsche Forstprinzip der Wiederaufforstung den erneuerbaren Energien preisgegeben, und dies, wo wir doch alle wissen, dass wir unseren Wald zum Erhalt des Klimas dringend benötigen. Bäume verbrauchen CO und produzieren Sauerstoff. Der Regierungsansage, dass der Bau von WKA im Pfälzerwald nur in den sogenannten Entwicklungszonen stattfinden solle, wohnt ebenfalls eine gewisse Bürgertäuschung inne; denn sie erwähnt nicht und lässt außer Acht, dass diese genannten Flächen ca. 88 % des Schutzgebiets ausmachen. Dies hat inzwischen auch das MAB-Nationalkomitee erkannt und mit unserer Landesregierung vorab quittiert. Dem Umweltministerium unter einer grünen Ministerin wurde unmissverständlich erklärt, dass, sofern die Landesregierung an diesen Plänen festhalten sollte, dem Pfälzerwald der Status als UNESCO-Biosphärenreservat abzuerkennen sei. Mit der Ablehnung jeglicher WKA im Biosphärenreservat befinden wir uns juristisch gesehen in guter Gesellschaft; denn alle insoweit zum Tragen kommenden Vorgaben sprechen derzeit dahin gehende Verbote und Ausschlüsse aus: das aktuelle Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz LEP IV, die regionalen Raumordnungspläne für Vorder- und Westpfalz sowie, ganz wichtig und eindeutig, schon mehrfach genannt, die rheinland-pfälzische Landesverordnung über das Biosphärenreservat Pfälzerwald als deutscher Teil des grenzüberschreitenden Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen vom 23. Juli 2020. Insbesondere die letztgenannte Rechtsverordnung lässt keinerlei Ausnahmen zu, meine Damen und Herren. Nicht zuletzt deshalb hat die französische Seite mit ihrem Partnerträger Sycoparc eine inhaltsgleiche rechtliche Regelung getroffen. Das WKA-Verbot kann somit ohnehin nicht einseitig unabgestimmt aufgekündigt werden. Das ist eigentlich ein umweltpolitisches Paradoxon. Im Klimaschutz liegt ein bedeutender gesellschaftlicher Auftrag zur Bewahrung der Schöpfung. Deshalb muss er im Einklang mit dem Umwelt- und Menschenschutz stehen. Ideologien sind stets darauf ausgerichtet zu hinterfragen. Dies hat hier eine ganz praktische Bedeutung. In Rheinland-Pfalz weisen alle landes- und regionalplanerischen Regelwerke ein beachtliches Flächenmaß für WKA aus, ohne den Natur- und Landschaftsschutz über Gebühr zu beeinträchtigen. Diese Flächen sind aber bei Weitem noch nicht ausgenutzt. Bereits versiegelte Flächen wie Dachflächen stehen ebenfalls in ausreichender Menge zur Verfügung. Stattdessen soll nun auf ein bis dahin unberührtes Biosphärenreservat zurückgegriffen werden. Das soll alles geschehen wegen was? Ich appelliere an jeden einzelnen meiner Kolleginnen und Kollegen hier im Parlament: Lassen Sie uns unserer Verantwortung bewusst werden und unser Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen – das gehört auch dazu – ohne WKA an unsere Nachfolgegeneration übergeben. Ein weiser Mann hat einmal gesagt, wenn Sie in dem Wissen, dass Sie nicht mehr im Schatten sitzen werden können, einen Baum für ihre Nachkommen pflanzen, dann haben Sie damit angefangen, den Sinn des Lebens zu verstehen. – Ich frage mich an dieser Stelle wirklich, an welcher Ampel unsere Regierung falsch abgebogen ist. Danke für das Zuhören. (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der CDU und bei der AfD)

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Hendrik Hering

Für die Landesregierung spricht Staatssekretär Dr. Manz.

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Dr. Erwin Manz

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn sich im Titel der Aktuellen Debatte ein Fehler eingeschlichen hat, so wird doch die Zielsetzung der Landesregierung dort richtig getroffen. Wir wollen das Biosphärenreservat Pfälzerwald bewahren; denn das UNESCO-Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen ist von einzigartiger Gestalt und Qualität, auch im internationalen Vergleich. Dies betont das MAB-Komitee in dem aktuell diskutierten Schreiben nochmals deutlich. Diese einzigartige Gestalt und Qualität gilt es für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes und für die künftigen Generationen zu bewahren, zu erhalten und weiter auszubauen. Deshalb ist es eine Selbstverständlichkeit für die Landesregierung, dass wir nichts unternehmen, was den Status des UNESCOBiosphärenreservats infrage stellt. Beim Stichwort der künftigen Generationen komme ich direkt zum zweiten Teil des Titels der Aktuellen Debatte. Als Landesregierung haben wir uns mit dem „Zukunftsvertrag Rheinland-Pfalz – 2021 bis 2026“ ein ambitioniertes Klimaschutzziel und Erneuerbare-Energien-Ausbauziel gesetzt. Wir wollen im Korridor zwischen 2035 und 2040 klimaneutral werden. Unser Klimaziel in Rheinland-Pfalz erreichen wir nur mit einer deutlichen Steigerung des Ausbaus der erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie. Wir wollen die installierte Windenergieleistung bis 2030 verdoppeln. Ziel der Landesregierung ist es daher, an der Stelle, an der Ausbaupotenziale sind, diese zu heben. (Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz) Kommen wir ganz konkret zu den aktuellen Diskussionen zum Biosphärenreservat. Die Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat folgt einer routinemäßigen, aktuell laufenden Evaluation, an deren Abschluss die Fortführung des UNESCO-Status für die kommenden zehn Jahre ihre Bestätigung findet. Im Rahmen der Evaluation legen der Träger des Biosphärenreservats und das Land Rheinland-Pfalz einen Bericht vor, den das deutsche MAB-Komitee in seinem Schreiben mit dem Erstellungsdatum 7. September 2021 ausgewertet hat. Bei dem Schreiben handelt es sich also um einen routinemäßigen Vorgang im Rahmen des Evaluationsprozesses. In der Zwischenzeit hat sich der Widerspruch zwischen Erstelldatum, dem 7. September, und Eingangsdatum im Klimaschutzministerium, 5. Oktober, aufgelöst. Das Schreiben hat aufgrund urlaubsbedingter Verzögerung und notwendiger Mitzeichnungen das Bundesumweltministerium erst am 4. Oktober verlassen. Damit ist klar, dass die Landesregierung zu keiner Zeit Informationen zurückgehalten oder die Abgeordneten und den Landtag verzögert informiert hat. Hierzu besteht inhaltlich gar kein Anlass, dies zu tun; denn das Schreiben kommt zu dem Schluss, dass sich das Biosphärenreservat Pfälzerwald seit der letzten Evaluierung im Jahr 2014 gut entwickelt hat. Das MAB-Komitee lobt an vielen Stellen die Aktivitäten des Landes. Dies ist eine erfreuliche und keinesfalls selbstverständliche Botschaft. Den Dank des MAB-Komitees für das Engagement zur Umsetzung des UNESCO-MABKonzepts im Pfälzerwald möchte ich daher im Namen der Landesregierung an alle Beteiligten und Verantwortlichen weitergeben. Das Schreiben enthält auch – dies ist ebenfalls ein üblicher Evaluationsprozess – Handlungsempfehlungen und Prüfbitten. Diese wird die Landesregierung nun gemeinsam mit den betroffenen Akteurinnen und Akteuren Schritt für Schritt auswerten. Wie verhält es sich nun mit dem Thema „Windenergie“? Die Empfehlungen des MAB-Komitees formulieren keinen vollständigen Ausschluss von Windenergieanlagen. Das MAB-Komitee begrüßt in seinem Schreiben vom 7. September den ausnahmslosen Ausschluss von Windkraftanlagen im gesamten Biosphärenreservat und bedankt sich insoweit auch für die im Juli 2020 novellierte Landesverordnung und die Dritte Teilfortschreibung des LEP IV. In der Stellungnahme wird sodann ausgeführt, dass Windkraftanlagen und ihre Infrastruktur in Ausnahmefällen unter Einhaltung der MAB-Kritierien realisiert werden können. So weit zum Inhalt des Schreibens. In den bisherigen Gesprächen mit dem Komitee sind wir uns indes auch einig, dass unsere gemeinsamen Anstrengungen im Klimaschutz erhöht werden müssen und dass generell ein starker Ausbau der erneuerbaren Energien zur Erreichung unserer Klimaziele unumgänglich ist. Eine entsprechende Prüfung von Bereichen in der Entwicklungszone, die ausnahmsweise vom absoluten Windkraftausschluss ausgenommen werden sollen, kann daher nur in einem ergebnisoffenen konstruktiven Dialog mit dem MAB-Komitee, den betroffenen Kommunen und der Biosphärenreservatsverwaltung beantwortet werden. Vonseiten der Landesregierung gibt es jedoch keine konkreten Planungsvorhaben oder Vorfestlegungen für bestimmte Standorte. Vielmehr führen wir einen offenen Dialog im Sinne unserer eingangs erwähnten Klima- und Ausbauziele; denn um unser Ziel des jährlichen Zubaus von 500 MW Windenergie zu erreichen, müssen wir die vorhandenen Potenziale ausschöpfen, auch in der Pfalz, insbesondere außerhalb des Biosphärenreservats. Gerade in der Pfalz kann der Windenergieausbau außerdem zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung und regionalen Wirtschaft beitragen. Dies ist im Übrigen eines der Ziele des MAB-Komitees. Ich möchte es wiederholen: MAB steht für Man and the Biosphere, nämlich der regionalen Entwicklung, zu der explizit eine effiziente dezentrale Energieversorgung im Sinne einer nachhaltigen Wertschöpfung im ländlichen Raum beiträgt, so das Komitee. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Astrid Schmitt

Wir kommen zur zweiten Runde. Für die AfD spricht Abgeordneter Schönborn.

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Ralf Schönborn AfD

Ja, Herr Braun, sonst beschweren Sie sich immer, dass wir nur meckern, aber keine Lösungen anbieten. Jetzt bieten wir eine Lösung an, dann ist es Ihnen auch nicht recht. Sie haben eben gesagt, dass die AfD ihr eigenes Atomsüppchen kocht. (Heiterkeit des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erklären Sie den Bürgern doch einmal, wo der Strom herkommt, wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht. Auf Ihre Erklärung hier und heute bin ich sehr gespannt. Selbst der IPCC, also der Weltklimarat, sagt, dass Kernkraft eine Lösung ist, um CO zu reduzieren. Die EU erwägt sogar, die Kernkraft als grüne Energie einzustufen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Hört, hört!) Frankreich investiert gerade 1 Milliarde Euro in neue Kernkraftwerke. Wir gehen hier also einen Sonderweg, den kein anderes europäisches Land mitgeht. (Beifall der AfD – Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) The Wall Street Journal hat vor Kurzem diese Energiepolitik, die wir hier betreiben, als die dümmste Energiepolitik der Welt beschrieben. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Astrid Schmitt

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Steinbach.

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Nico Steinbach SPD

Vielen Dank. – Herr Schönborn, damit ist klar, die AfD sagt Nein zur Windkraft und Ja zur Atomkraft; gut, dass wir das noch einmal herausgestellt haben. Das wird regelmäßig heruntergespielt. Zu allem anderen sei gesagt, wir brauchen eigentlich keine Nebenkriegsschauplätze mehr auszufechten; denn eines ist klar, der Status steht über allem. Wenn in Abstimmung mit dem MABKomitee in den Entwicklungszonen und in den vorbelasteten Bereichen konkret entlang der Straße etwas möglich ist, dann kann es dort Windkraft geben. Das hat sich in den letzten Wochen und in den letzten Monaten auch nicht in einem Schreiben des MAB-Komitees geändert, sondern in diesem Schreiben – ich weiß nicht, ob Sie nur die ersten zwei Seiten gelesen haben, in denen Ihre Hilfsargumente standen, aber wenn man sich komplett damit beschäftigt, weiß man es auch – erkennt das MAB-Komitee, der Staatssekretär hat es gerade noch einmal wiederholt, auch seine Verantwortung, dass wir einen großen Druck, so möchte ich sagen, haben, um unsere Klimaziele zu erreichen und wird dort, wo es vertretbar ist, auch gesprächsbereit sein. Nicht mehr und nicht weniger. Das Ergebnis davon kennen wir noch nicht komplett. An alle sei noch einmal gerichtet, insbesondere auch an Herrn Brandl, der gesagt hat, ja, wir haben in gewissen Regionen schon mehr Strom als wir verbrauchen. (Abg. Martin Brandl, CDU: Nein, nein, das habe ich nicht gesagt!) – Ja, oder mit 40 % über Bedarf. Das Argument gilt auch, wenn Sie es nicht gesagt haben. Wir haben einige Regionen im Land, die mehr produzieren als sie verbrauchen, aber genau das ist doch die Chance für die Flächenländer, dass wir vor Ort in den Gemeinden und Landkreisen Geld verdienen können und gleichzeitig etwas Gutes tun und abschließend dazu sagen, natürlich gehört dazu, dass wir dahin kommen müssen, dass wir mit Erneuerbaren auch eine Grundlastfähigkeit haben. (Abg. Michael Frisch, AfD: Wie denn?) Das ist doch logisch, und das ist überhaupt keine Neuigkeit, sondern auch das ist klar. Wir müssen die Wasserstoffstrategie, die Bund und Land sich gegeben haben, in Wirkung bringen, damit Energie nicht nur produziert wird, sondern sie auch zur Verfügung steht, wenn sie gebraucht wird. Da zeigen solche innovativen Projekte, dass Wertschöpfung wie zum Beispiel in der Batteriezellenfabrik in Kaiserslautern, (Glocke der Präsidentin) dass Innovationen, die wir in Deutschland umsetzen, unsere Wohlfahrt vor Ort für die Zukunft absichern. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Astrid Schmitt

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Martin Brandl.

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Martin Brandl CDU

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht liegt es daran, dass der Staatssekretär gesagt hat, es wäre ein privates Schreiben an die Ministerin, dass Sie es nicht richtig gelesen und verstanden haben, aber das, was Sie an der Stelle versuchen aufzuziehen, ist mit vielen Worten und viel Wortklauberei, vom Kollegen Braun noch gewürzt mit einer unsubstantiierten Portion CDU-Bashing, eine reine Schlupflochdebatte. Sie versuchen zu kaschieren, dass Sie nach wie vor versuchen, an die Standorte, wo Sie es sich vorstellen, ohne sie zu benennen, Windkraftanlagen ins UNESCO-Biosphärenreservat zu bauen. (Beifall bei der CDU, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN) Ich frage jetzt noch einmal, ich lese es gern noch einmal ungekürzt vor: (Zuruf des Abg. Nico Steinbach, SPD) Das Nationalkomitee fordert – es ist fett gedruckt, es ist sogar ausdrücklich fett gedruckt – die Landesregierung mit Nachdruck auf – das muss man sich einmal vorstellen –, Windkraftanlagen und ihre Infrastruktur in Ausnahmefällen nur außerhalb bewaldeter Flächen zuzulassen. – (Abg. Marcus Klein, CDU: Hört, hört!) Wo lesen Sie denn hier eine Möglichkeit heraus, entlang von der Autobahn in den Wald entsprechende Anlagen zu bauen? Das ist doch unglaublich, was Sie versuchen weiszumachen. Ich glaube, es liegt tatsächlich daran, dass es ein privater Brief ist, bei dem Sie den Inhalt nicht verstanden haben. (Abg. Nico Steinbach, SPD: Es gab doch Gespräche!) – Ja, aber genau das ist doch letztendlich der Punkt. Es gab Gespräche, sagen Sie. Wenn doch das MAB-Komitee klarstellt, was die Haltung ist, dann ist das doch letztendlich genau der Versuch, hier ein Schlupfloch zu finden, trotz klarer Aussage, dass jedes Windrad in bewaldeten Flächen innerhalb dieses Schutzstatus zu einer Gefährdung dieses Status führt. (Abg. Nico Steinbach, SPD: Nein!) Was also wollen Sie denn probieren? (Beifall bei der CDU, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN) Das ist doch genau das, was wir hier herausarbeiten. Sie versuchen, jedes Schlupfloch zu finden. Frau Präsidentin, wenn ich jetzt zum Schluss komme, lassen Sie mich noch einen Punkt sagen: Zentrales Alleinstellungsmerkmal ist der zusammenhängende, unfragmentierte Wald. Das ist das Alleinstellungsmerkmal. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der SPD) Vor dem Hintergrund jetzt zu sagen, Sie wollen trotzdem in den Wald die Windräder bauen, ist genau diese Schlupflochgeschichte, die Sie versuchen, uns weiszumachen. (Beifall bei der CDU, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN)

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Astrid Schmitt

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Dr. Braun.

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Dr. Bernhard Braun GRÜNE

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das CDU-Bashing war an der Stelle völlig berechtigt, will ich mal betonen, weil Sie eine Position haben, die überhaupt nicht erklärbar ist. Weil es Ihnen nicht passt, dass wir uns da korrekt verhalten, bauen Sie einen Popanz auf, wir würden irgendwo im Pfälzerwald Windkraftanlagen bauen wollen. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Da kann ich mich aber an das Fernsehduell erinnern!) Sie sind mit Ihrer Argumentation anscheinend am Ende. Wenn wir über einen unzerschnittenen Pfälzerwald reden – das muss ich aber deutlich sagen –, dann müssen wir natürlich auch über den vierspurigen Ausbau von Straßen reden, den Sie hier nicht thematisiert haben, weil das etwas mit Unzerschnittenheit zu tun hat, meine Damen und Herren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe des Abg. Martin Brandl, CDU) – Herr Brandl, es ist gut jetzt. Auf der anderen Seite glaube ich, wir können weiter diskutieren, aber wir können nur, wenn wir gemeinsam Kompromisse eingehen wollen, diese 100 % erneuerbare Energien erreichen. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Herr Baldauf, jetzt hören Sie einmal zu, bevor Sie wieder reinbrüllen. Da kommen wir auch nicht an Anlagen in der Pfalz vorbei. Sie haben 40 % gesagt. Das war ein Missverständnis. Es sind nicht 40 % über Bedarf. Es sind erst einmal 40 %. Es müssen 60 % noch einmal dazukommen, (Abg. Michael Frisch, AfD: Wo denn überall? – Zurufe von der CDU) damit der eigene Bedarf überhaupt gedeckt würde. Das ist im Moment ein Ziel, das wir angehen. Wir waren schon ein Stückchen weiter. Es wurde schon gesagt, wir waren schon ein Stückchen weiter, dass wir sagen, entlang der Autobahn sind Möglichkeiten da. Allein mit Solarenergie, auch wenn wir noch so viel Speicher ausbauen, bekommen wir das nicht hin. Ich meine, Sie wissen selbst, dass die Sonne nachts nicht scheint. (Abg. Michael Frisch, AfD: Ach, haben Sie das jetzt auch gemerkt!) Also brauchen wir verschiedene erneuerbare Energien, um diese Ziele zu schaffen. Dieser Mix, diese Kombi ist in der CDU normalerweise auch in jeder Kommune durchaus anerkannt. Wir hatten doch die besten Ausbauzahlen in CDU-Landkreisen. (Glocke der Präsidentin) Das sage ich schon zehn Jahre. Immer noch ist die Landtagsfraktion nicht auf dem Stand ihrer Kommunalis. Lernen Sie doch einmal dazu, gehen Sie einen Schritt weiter, und ich wäre froh. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Astrid Schmitt

Für die FDP-Fraktion spricht noch einmal der Abgeordnete Marco Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe den Eindruck, wir lassen uns hier zu einer Debatte verleiten, die die antragstellende Fraktion dazu missbraucht, das Thema „Erneuerbare Energien und Atomkraft“ heute im Plenum so zu platzieren, dass wir uns fraktionsübergreifend, so habe ich den Eindruck, ein bisschen verzetteln. (Zurufe von der AfD) Ich glaube, es ist in der Diskussion heute deutlich geworden, was den Pfälzerwald anbelangt, dass wir da fraktionsübergreifend eine große Schnittmenge haben. Es ist genauso deutlich geworden, dass es eine Fraktion gibt, die ihr Ding mit der Atomkraft machen will. Herr Brandl, ich habe eben gesagt, ich finde das beeindruckend, 40 % in der Pfalz mit erneuerbaren Energien. (Zuruf der Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD – Zurufe von der AfD) Wenn ich jetzt den Eifelkreis Bitburg-Prüm oder den Vulkaneifelkreis nehme, sage ich einfach einmal, es ist noch Luft nach oben, um andere Zielmarken zu erreichen. Damit spreche ich mich nicht für Windkraft im Wald aus, oder ich spreche mich nicht für Freiflächenphotovoltaik aus. Nur, wir müssen uns doch Gedanken machen. Deshalb fand ich das Interview der beiden regionalen Abgeordneten sehr sinnvoll, woraus ich mehr Erkenntnisse hatte als heute aus der politischen Debatte. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Astrid Schmitt

Weitere Wortmeldungen liegen dem Präsidium nicht mehr vor. Damit haben wir den zweiten Teil der Aktuellen Debatte beendet und kommen zum dritten Teil der AKTUELLEN DEBATTE Wohnungs- und Obdachlosigkeit als gesamtgesellschaftliche Herausforderung sichtbar machen – Betroffenen Menschen notwendige Hilfe zukommen lassen auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/1524 – Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Steven Wink.

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Steven Wink FDP

Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir Freien Demokraten wollen mit dieser Aktuellen Debatte heute Menschen ins Zentrum, in den Fokus rücken, die sonst normalerweise nicht im gesellschaftlichen Fokus stehen. Zu den alltäglichen Sorgen der Wohnungslosen und Obdachlosen kommt momentan noch etwas hinzu. Zum Ersten, der Winter steht vor der Tür und damit die Gefahr zu erfrieren. Zum Zweiten, Einrichtungen für Wohnungslose und Obdachlose kämpfen auch heute noch mit Restriktionen der CoronaPandemie. In den letzten Jahren entwickelten wir zahlreiche Maßnahmen zur Bewältigung der Situation. Wir haben Maßnahmen wie die Kältebusse, wir haben 98 Wohngemeinschaftsplätze in Form von betreutem Wohnen und zahlreiche Initiativen des Streetworkings oder der Oberdachloseninitiative. Auch mit der Clearingstelle, welche das Ziel verfolgt, Menschen ins Regelsystem der Krankenversicherung zu reintegrieren – Klammer auf, wir wollen auch im neuen Koalitionsvertrag durch das Ausrollen diese weiter stärken, Klammer zu –, haben wir ein starkes Instrument für die Betroffenen geschaffen. Gemeinsam mit der Regelförderung zur Überwindung besonderer sozialer Härten fördern wir heute im hohen Millionenbereich. Wohnungslose und Obdachlose haben große Schwierigkeiten zu bewältigen. Neben dem Fakt, auf der Straße zu leben, kämpfen sie mit Scham. Scham gegenüber sozialen Kontakten; Scham gegenüber ihren Familienmitgliedern. Diese Kontakte brechen oftmals gänzlich weg, aber auch Probleme wie Alkohol, Drogenkonsum, Kriminalität oder fehlende medizinische Versorgung sind tägliche Herausforderungen. Dies alles neben dem Gedanken, ob man die kommende Nacht bei minus 10 Grad auf der Parkbank überhaupt überleben wird. Eine große Herausforderung ist – kurz zusammengefasst –: Ohne Geld und Arbeit keine Wohnung. Ohne Wohnung keine Arbeit und kein Geld. Schätzungen zeigen in Deutschland steigende Tendenzen bei Wohnungslosen und Obdachlosen, was Frauen und Straßenkinder betrifft. Weil es aber nur Schätzungen sind, freut es mich auch, dass der Bund ab dem Jahr 2022 eine einheitliche Statistik hierfür einführen möchte, um realistische, tatsächliche Bilder aufzuzeigen. Ergänzend zu all diesen Maßnahmen darf ich aber heute eine weitere Maßnahme aufgreifen. Vorab möchte ich mich bei den Partnern der Ampelkoalition noch einmal dafür bedanken, dass sie unsere Idee bereits in der letzten Wahlperiode mitgetragen und diese auch mit Haushaltsmitteln bestückt haben. So kann eine Idee in die Realität umgesetzt werden. Diese Idee nennt sich Housing First. Es ist eine bekannte Idee aus dem Ausland. Ich höre manchmal auch Zweifler, wie man ein solches Modell überhaupt finanzieren soll. Diese Maßnahme hat aber einen ganz anderen Ansatz. Sie zäumt das Pferd von hinten auf. Die Maßnahme greift den Gedanken der Wohnung zuerst auf. Menschen sollen zuerst ein stabiles Umfeld bekommen. Sie sollen zuerst ein Geschenk bekommen, für welches sie sehr dankbar sind, was für uns alle hier im Raum aber völlig normal ist: eigene vier Wände, eine Küchenzeile, eine eigene Toilette. Das alles ohne Bürokratie. Darauf stützend und basierend sollen dann weitere Herausforderungen, wie zum Beispiel die Sucht oder wieder in Arbeit zu kommen, angepackt werden. Erfolgsquoten aus dem Ausland belaufen sich auf bis zu 90 %. Ein Beispiel hierfür ist Finnland. Die Praxis berichtet auch darüber, wie dankbar und offen diese Menschen für eine solche Möglichkeit sind und sie dann auf einer ganz anderen Basis viel offener und viel freiwilliger mit den Streetworkern, mit den Sozialarbeitern künftige Maßnahmen angehen wollen. Sie gehen auf diese Menschen zu und sagen, ich will in Arbeit; ich bekomme meine Möglichkeit; ich will mein Leben bessern; ich will wieder Kontakt zu meiner Familie haben und alte soziale Kontakte treffen. Das ist wesentlich besser, als wenn solche Maßnahmen zwingend aufgesetzt werden. Zur Finanzierung haben Studien aus den USA gezeigt, dass dann, wenn man das aus fiskalischer Sicht betrachtet, es für den Steuerzahler nicht günstiger ist, wenn man Obdachlose und Wohnungslose ihrem Schicksal überlässt. Einmal ganz abgesehen von der gesellschaftlichen Herausforderung, die man hiermit hat, können nämlich die durch die Versorgung, die Kriminalität oder auch die Unterbringung entstandenen Kosten in verschiedener Art und Weise halbiert werden. Dies ermöglicht dann nicht nur, die Kosten zu senken, sondern auch die gesellschaftliche Herausforderung anzunehmen und diesen Menschen zu helfen, zurück in ein normales Leben zu kommen, was für uns heute schon normal ist. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Astrid Schmitt

Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Lana Horstmann.

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Lana Horstmann SPD

Sehr geehrte Landtagspräsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin froh, dass die FDP diese Aktuelle Debatte heute mit diesem Thema gesetzt hat. Die Wohnungs- und Obdachlosigkeit ist für viele Menschen ein existenzielles Problem, das sich besonders in den Wintermonaten verschärft. Gerade deshalb ist es wichtig, dass wir uns kontinuierlich mit dem Thema auseinandersetzen. Wohnungs- und Obdachlosigkeit ist auch kein Problem von bestimmten Menschen oder sozialen Schichten und lässt sich nicht in vorverurteilende Klischees einteilen. Jedem und jeder sollte bewusst sein, dass man in solch eine Situation geraten kann. Schwerwiegende Erkrankungen, Jobverluste oder persönliche Probleme sind einige Beispiele für Schicksalsschläge, die sich nicht planen, geschweige denn voraussehen lassen. Deshalb braucht es bei der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe ein ganzheitliches Konzept an Hilfe und Beratung. Wie ist aber die Situation für wohnungslose Menschen in Rheinland-Pfalz? Zum Stichtag 30. September 2020 haben die Kommunen und die freien Träger der Wohnungslosenhilfe insgesamt 6.044 wohnungslose Personen in Rheinland-Pfalz gemeldet. Für die Erhebung und Ermittlung der Anzahl an Menschen, die von der Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffen sind, sind wir auf die freiwillige Teilnahme zur Erhebung der Daten auf die Kommunen und die freien Träger der Wohnungslosenhilfe angewiesen. Ebenso kann eine Stichtagsbetrachtung zu Abweichungen führen, sodass davon auszugehen ist, dass die Dunkelziffer von Betroffenen groß ist. Häufig ist es aber für Menschen, die durch oben genannte Schicksalsschläge betroffen sind, sehr schwierig, ihre Lebenssituation zu verändern. Oftmals setzt eine Wohnung eine Erwerbstätigkeit voraus, die wiederum nur mit einer Meldeadresse, Bankverbindung und weiteren Formalien möglich ist. Somit gilt es, diesen Teufelskreis zu durchbrechen, aber vor allem auch präventiv zu agieren. Niedrigschwellige Anlauf- und Beratungsstellen sind hier ein Aspekt, der weiter gefördert werden muss und wird. Um bedarfsgerecht arbeiten zu können und präventive Angebote zu schaffen, beispielsweise alters- und geschlechterspezifisch, ist eine statistische Erhebung ebenso unabdingbar. Ich denke, es ist alle Mühe wert, Menschen, die in diese besondere Lebenssituation geraten, zu helfen. Ich bin froh, dass auch die Landesregierung die Dringlichkeit für die Betroffenen kennt und durch Maßnahmen unterstützt. Für die Regelförderung für Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten stehen im Jahr 2021 rund 11 Millionen Euro zur Verfügung. Damit werden beispielsweise stationäre Einrichtungen finanziert. Dabei sind auch weitere erfolgreiche Modellprojekte zu nennen, wie die Clearingstelle Krankenversicherung, von der auch wohnungslose Menschen profitieren. Ziel der Clearingstelle ist es, Menschen ohne Krankenversicherungsschutz in regulären Krankenversicherungssystemen wieder abzusichern sowie in konkreten Einzelfällen zu beraten. Seit dem Jahr 2021 wurde die Clearingstelle auch auf andere Städte ausgeweitet und die Erreichbarkeit regional verbessert. Ein anderes vom Sozialministerium gefördertes Modellprojekt sind Fachberatungsstellen. Auch hier wird ein präventiver Ansatz verfolgt; denn es werden nicht nur Obdachlose im klassischen Sinne beraten, sondern auch Menschen, denen der Verlust des Wohnungsraums droht. Auch hier ist eine Ausweitung im Jahr 2022 vorgesehen. Ich kann für meine Fraktion sagen, dass ein warmes und sicheres Dach über dem Kopf in Deutschland kein Luxus sein sollte. Natürlich ist es gut, wenn wir Suppenküchen, Kältebusse oder kurzfristige Schlafmöglichkeiten unterstützen. Das primäre Ziel muss aber weiterhin sein, dass kein Mensch auf der Straße leben muss. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Dabei ist, wie bereits erwähnt, ein präventiver, aber auch ein nachhaltiger Ansatz notwendig. Initiativen wie Housing First können dabei helfen, wohnungsund obdachlose Menschen schnell wieder in eigenen Wohnungen unterzubringen. Lassen Sie uns deshalb weiterhin dafür sorgen, dass wir die betroffenen Menschen nicht aus dem Fokus verlieren und Wohnungs- und Obdachlosigkeit bekämpfen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Astrid Schmitt

Für die CDU-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Moesta das Wort.

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Anette Moesta CDU

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin überrascht, dass die FDP-Fraktion die Wohnungs- und Obdachlosigkeit als Thema für die Aktuelle Debatte gewählt hat. Überrascht, da ich diese soziale Verantwortung bei der FDP bisher noch nicht so ausgeprägt gesehen habe, aber ich freue mich darüber. (Zuruf des Abg. Steven Wink, FDP) Wohnungs- und Obdachlosigkeit sind eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, und sie ist sichtbar. Sie ist sichtbar, wenn wir durch unsere Städte laufen und an vielen Ecken Menschen sehen, die für sich und vielfach für den einzigen Begleiter betteln, der ihnen verblieben ist, für ihren Hund. Obdachlosigkeit sucht Anonymität. Deshalb finden wir diese vermehrt in den Städten, und Städte haben eine Sogwirkung. Die Menschen kommen aber von überall her, aus Rheinland-Pfalz, aus Deutschland oder auch aus anderen Ländern. Hier möchte ich die osteuropäischen Länder besonders benennen. Dies alles sind Menschen, die ein eigenes Schicksal haben. Da stehen wir in der Pflicht, auch in der Pflicht, bei drohendem Wohnungsverlust präventiv tätig zu werden, um Obdachlosigkeit zu verhindern. Da tun wir zu wenig und verdrängen dieses Thema. Wenn es dann einen kalten Winter gibt, erschrecken wir, wenn ein Obdachloser erfriert. Im Frühjahr haben wir es schon wieder verdrängt. Wir als CDU-Fraktion sagen, eine Wohnung ist wichtig für einen Menschen; eine Wohnung gibt Würde. Dies allein reicht aber nicht aus. (Beifall der CDU) Da ist ganz klar die öffentliche Hand gefragt. Uns wundert nur, dass gerade bei diesem Thema weder Vertreter der SPD noch der FDP der Einladung von Christian Baldauf zu einem Runden Tisch „Asternweg Kaiserlautern“ gefolgt sind. Gerade hier ging es darum, Menschen eine Schlichtwohnung zu ermöglichen. Verweisen möchte ich auch auf den Entschließungsantrag „Verlässlichkeit. Vorsorge. Vertrauen: Menschen brauchen ein Zuhause“ der CDU-Fraktion zu diesem Thema in der letzten Wahlperiode. Selbst bin ich ehrenamtliche Vorsitzende des Caritasverbands Koblenz. Wir haben seit vielen Jahren eine Fachberatungsstelle für Menschen ohne Wohnung. Dazu gehören ein Wohnungslosencafé, Sanitärbereiche, eine ärztliche Kontaktstelle und zehn Wohneinheiten für 16 Personen. Warum stelle ich dies dar? Es geht eben nicht nur um Wohnungen, sondern um ein nachhaltiges Gesamtpaket. (Beifall der CDU) Prävention, sozialer Wohnungsbau, Unterstützung, Begleitung bei der Inanspruchnahme von Hilfen, einfache Dinge, wie zum Beispiel eine postalische Erreichbarkeitsadresse, eine Tasse Kaffee, Wundversorgung, eine Dusche, eine Waschmaschine. Letztlich geht es darum, mit den betroffenen Menschen einen Weg zurück zu finden, Arbeit zu finden und sie dabei zu begleiten. Da ist eine Wohnung ein wichtiger Baustein. Die Fachberatung, die niedrigschwellige Anlaufstelle in Koblenz und das Wohnprojekt finanziert der Verband seit Jahren selbst. Die Landesförderung beträgt 0 Euro. Von der Stadt Koblenz erhalten wir einen Zuschuss von 14.100 Euro, der seit Jahren fix ist, wofür wir aber sehr dankbar sind. Natürlich weiß ich auch, dass für ambulante Hilfen die Landkreise und Städte zuständig sind. Die Kosten für das Wohnprojekt und die ambulante Fachberatung belaufen sich allerdings auf 247.000 Euro. Ich bin davon überzeugt, wir sind da kein Einzelfall. Bemerkenswert ist für mich, dass das Land seit dem vergangenen Jahr eine Anschubfinanzierung für drei bis fünf neue Angebote in der ambulanten Wohnungshilfe mit einer Befristung gewährt. Mein Verband hat keinen Zuschlag bekommen. Wissen Sie warum? Weil das Projekt nicht neu ist und die Stadt die Weiterfinanzierung nicht bestätigen konnte. Wie wir alle wissen, stehen die Kommunen finanziell mit dem Rücken an der Wand, und es ist eine freiwillige Leistung. Ein Schelm ist, der Böses dabei denkt; denn nur mit immer neuen Projekten bekomme ich Aufmerksamkeit. Ich sage Ihnen aber eines: Wohnungs- und Obdachlosenhilfe ist ein langer Prozess. Da braucht es ein gutes Netzwerk und viele Akteure, um nachhaltig zu helfen. Letztlich geht es um Vertrauen in die Akteure vor Ort. Ich möchte allen Akteuren in Rheinland-Pfalz für ihr Engagement seit vielen Jahrzehnten ganz herzlich danken. Deshalb fordern wir endlich eine Politik aus einem Guss: Prävention, Hilfe, Nachbetreuung, und dies nachhaltig finanziert mit dem Land, durch das Land, und nicht immer ein Hangeln von Projekt zu Projekt. (Beifall der CDU)

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Astrid Schmitt

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Daniel Köbler das Wort.

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Daniel Köbler GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wohnen ist ein Menschenrecht, und für Menschen, die dieses Menschenrecht nicht ausüben können, weil sie keine eigene Wohnung haben, ist das die Jahreszeit, in der es wirklich im wahrsten Sinne des Wortes um Leben und Tod geht. Deswegen ist es richtig und wichtig, dass auch wir hier immer wieder diese Menschen, die viel zu oft nicht gesehen werden und viel zu oft nicht in der öffentlichen Debatte stehen, in die öffentliche Debatte holen, weil es unser Ziel sein muss, dass keiner dieser Menschen in diesem Winter bei Nachtfrost auf unseren Straßen oder Parkbänken erfriert. Meine Damen und Herren, wenn Sie einen Blick in die Wohnungsnotfallstatistik des Landes werfen, werden Sie feststellen, wir reden von über 6.000 Personen, die dort von den Kommunen gemeldet worden sind, genau 6.044. Wir wissen aber, dass die eigentliche Zahl höher ist, weil die Kommunen nicht alle gemeldet haben, aber auch, weil wir genau wissen, dass gar nicht alle Personen erfasst werden, weil sie oft so unsichtbar in unserem Leben sind, dass sie gar nicht amtlich registriert worden sind. Es ist ein Erfolg der letzten Jahre, dass es diese Landesstatistik in RheinlandPfalz gibt. Wir waren das erste Bundesland und sind jetzt Vorreiter für Deutschland; denn es wird ab dem kommenden Jahr auch eine bundesweite Statistik geben. (Staatsminister Alexander Schweitzer: So ist es!) Warum ist das so wichtig? Weil wir in dieser Statistik ablesen können, dass Wohnungs- und Obdachlosigkeit ein sehr, sehr vielfältiges Bild ist. Es ist eben nicht nur das Bild, das wir oft stereotyp in den Köpfen haben, sondern es ist sehr, sehr, sehr vielfältig. Ich war mit Professor Trabert im Ärztemobil unterwegs; ich war auch schon im Asternweg; ich war auch schon in Koblenz. Sie werden bei manchen Menschen gar nicht glauben, dass sie von Obdach- oder Wohnungslosigkeit betroffen sind. Bei anderen ist es durchaus sehr, sehr offensichtlich. Weil das so ist, haben wir die Landesarmutsstrategie mit auf den Weg gebracht und können damit erste Erfolge vorweisen. Liebe Kollegin, ich kann das verstehen, und ich denke, man wird noch einmal schauen müssen, ob wir auch in Koblenz bei den Wohnraumfachberatungsstellen mit unterstützen können. Wir sind aber hingegangen und haben als Land eine kommunale Aufgabe modellhaft an fünf Standorten unterstützt. Ich weiß gar nicht, ob es das in anderen Bundesländern gibt, aber das ist ein Riesenschritt nach vorne, weil das eigentlich eine kommunale Aufgabe ist. Zu sagen, dass wir das jetzt Stück für Stück ausweiten und ausbauen, ist ein Riesenschritt nach vorne. Ich finde, es gehört zur Ehrlichkeit dazu zu sagen, dass wir das tun. Dies gab es vorher nicht. Das führt zu einer Vernetzung und zu einer Konstanz, um voneinander zu lernen, und zeigt, wir werden unserer Verantwortung im Land bei diesem Thema gerecht. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Wenn Sie sich die einzelnen Fälle anschauen, werden Sie feststellen, dass Angebote unterstützt und ausgebaut werden müssen. Das ist alles völlig klar. Da sind wir auf dem Weg, aber noch lange nicht am Ziel. Sie werden aber feststellen, dass Sie Menschen haben, die aufgrund multipler Probleme obdachlos sind, die auch viele Jahre schon obdachlos sind und die dann Angebote bekommen. Erfolge werden sichtbar, sie werden wieder an das Wohnen herangeführt, sie kommen in eine Wohnung – glauben Sie mir, wir haben das größte öffentliche Wohnungsbauunternehmen in RheinlandPfalz, wir haben da sehr viele Fälle –, und dann scheitern sie und fallen zurück, weil sie das nicht mehr können und nicht alle Probleme gelöst worden sind. Housing First ist genau der Unterschied. Housing First sagt, in dem Moment, in dem Obdachlosigkeit droht, in dem Obdachlosigkeit kommt, gibt es als Erstes eine Wohnung, und dort wird dann sozusagen die Beratung, die Unterstützung und alles angeboten, damit es überhaupt nicht zu Obdachlosenbiografien, zu jahrelangem Obdachlosen- und Wohnungslosendasein kommt. Das ist genau der Unterschied, und wir haben in den Haushalt und den Koalitionsvertrag geschrieben, dass wir das auch in Rheinland-Pfalz fördern wollen. Darüber hinaus müssen wir Modelle, wie sie in Bayern existieren – auch in Österreich habe ich sie schon gesehen –, von Clearingsstellen, Clearinghäusern fördern, in denen gerade Familien in Wohnungen genommen werden und die Beratung und soziale Betreuung in der Wohnung stattfindet, um dann zu schauen, was man dauerhaft machen kann, damit die Menschen überhaupt nicht erst auf die Straße kommen. Sie sehen, es gibt viele wichtige und fördernswerte Instrumente mit dem einen Ziel, Obdachlosigkeit zu überwinden, bestenfalls gar nicht erst entstehen zu lassen. Ich glaube, wir haben in Rheinland-Pfalz gute Grundlagen gelegt, und ich bin dankbar, dass die Debatte einen Anstoß gibt, daran weiterzuarbeiten. Herzlichen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Astrid Schmitt

Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Lohr.

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Damian Lohr AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wohnen ist ein unverzichtbares Grundbedürfnis des Menschen. Wohnungslosigkeit bis hin zu Obdachlosigkeit als eine der schwerwiegendsten Ausprägungen von Armut sind ein drängendes Problem, das unsere besondere Aufmerksamkeit verdient. Letzteres umso mehr, wenn, wie schon erwähnt wurde, die kalte Jahreszeit ansteht und Leib und Leben obdachloser Menschen auf dem Spiel stehen. Das soll allerdings nicht bedeuten, dass Wohnungs- und Obdachlosigkeit immer nur dann aktuell sind, wenn die kalte Zeit begonnen hat. Es geht nicht nur darum, die Folgen abzumildern, sondern auch darum, die Entstehung der Probleme zu verhindern. Bei der Symptombehandlung hat sich in den vergangenen Jahren in RheinlandPfalz einiges getan. Die Einführung der Wohnungs- und Obdachlosenstatistik ist hierbei ein wichtiger Baustein, um die Dimension dieses Problems zu erfassen. Auch die bestehenden Hilfsangebote, die es in Rheinland-Pfalz gibt, sind gut und wichtig. In Rheinland-Pfalz gibt es 19 Resozialisierungsstellen mit rund 430 Plätzen und zusätzlich 98 Wohngemeinschaftsplätzen für die betroffenen Menschen allein in Zuständigkeit des Landes. Auch Housing First ist ein guter Ansatz, um Menschen einen Weg aus der Obdachlosigkeit zu geben. Das wirksamste Mittel ist jedoch die Ursachenbekämpfung und nicht die Symptombehandlung. Dabei sind die Ursachen von Wohnungs- und Obdachlosigkeit und ebenso deren Ausprägungen vielschichtig. Hauptursache ist allerdings mit rund 85 % die Schwierigkeit bei Mietzahlung und Mietschulden. Dabei wird es für viele Menschen immer schwieriger, guten und bezahlbaren Mietwohnraum zu finden. Das ist in Deutschland mit gerade einmal 51 % Wohneigentumsquote ein besonders schwerwiegendes Problem. Innerhalb der EU sind wir mit dieser Prozentzahl deutlich auf den hinteren Plätzen zu finden. Seit dem Jahr 2015 sind die Mieten in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamts um 8,4 % gestiegen. Gerade in den großen Städten und Ballungsräumen ist das ein Problem, zumal dort die Wohneigentumsquote nochmals deutlich niedriger und die Mieten überproportional hoch sind. Eine Besserung ist auch hier nicht in Sicht; denn auch Bauen wird immer teurer. Allein in den letzten zehn Jahren sind die Preise für Wohngebäude laut Statistischem Bundesamt um 29 % gestiegen. Zuletzt stiegen die Preise im Vergleich zum Vorjahr um über 12 %, so stark wie seit 50 Jahren nicht mehr. Neben den Rohstoffpreisen sind es auch die mittlerweile 20.000 Bauvorschriften, die hierzu ihren Beitrag leisten. Die Preise für Baulandgrundstücke erhöhten sich in den letzten zehn Jahren um sage und schreibe 102 %. Gleichzeitig beobachten wir, dass der soziale Wohnraum in Rheinland-Pfalz immer weniger wird. Lag der Bestand im Jahr 2006 noch bei ca. 77.000 Mietwohnungen, waren es zehn Jahre später, zu Beginn der letzten Legislaturperiode, bereits nur noch 59.700 Mietwohnungen. Für das Jahr 2022 geht die Landesregierung laut einer Antwort auf unsere Große Anfrage davon aus, dass mit einem weiteren Rückgang auf 39.900 Mietwohnungen zu rechnen ist. Wir sprechen also bei dem sozial geförderten Wohnraum von einer Halbierung innerhalb von 16 Jahren. Das Ziel in der vergangenen Legislaturperiode, 20.000 neue Wohnungen in die soziale Wohnraumförderung aufzunehmen, hat die Landesregierung verfehlt. Wahrscheinlich gibt es auch deshalb im aktuellen Koalitionsvertrag keine konkrete Zielsetzung. Eine weitere Entlastung für den Wohnungsmarkt wäre ein starker ländlicher Raum. Doch wenn wir uns den ländlichen Raum anschauen – das konnten wir alle auch in den Schulgesprächen erfahren –, gibt es dort massive Probleme. Schlechter ÖPNV oder auch der unzureichende Netzausbau im digitalen Bereich sorgen dafür, dass der ländliche Raum zurzeit nicht attraktiv genug ist, um gerade in den Ballungsgebieten für Entlastungen zu sorgen. Wer ernsthaft der Wohnungs- und Obdachlosigkeit entgegentreten will, muss diesen Wohnungsmarkt in den Städten entlasten. Ich glaube auch – das sehen wir momentan an der polnisch-weißrussischen Grenze –, dass der Wohnungsmarkt in der nahen Zukunft noch stärker bedrängt werden wird und die Mietpreise weiter steigen und dementsprechend für mehr prekäre Situationen sorgen werden. Das müssen wir unbedingt verhindern. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)

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Astrid Schmitt

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht der Abgeordnete Wefelscheid.

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Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es vorhin schon gehört: Wie die jährliche Wohnungsnotfallstatistik aufzeigt, gibt es aktuell über 6.000 Wohnungslose in Rheinland-Pfalz. Zudem ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, insbesondere bei Frauen. Wohnungslosigkeit wird meist als männliches Problem gesehen, doch rund 30 % aller Wohnungslosen in Deutschland sind weiblich. Wenngleich hinter der Obdachlosigkeit viele individuelle persönliche Schicksale stehen, gibt es doch auch objektive Faktoren, die zu Obdachlosigkeit führen können. Insbesondere in städtischen Ballungsgebieten fehlen schlicht und ergreifend Sozialwohnungen und bezahlbarer Wohnraum. Die Mieten in vielen Städten sind selbst für Normalverdiener zu hoch. Aus meiner Sicht im Aufsichtsrat der Koblenzer WohnBau weiß ich zu berichten, dass aufgrund der stark gestiegenen Grundstückspreise, aber auch der immer weiter hochgeschraubten Mindeststandards im Wohnungsbau die Schaffung bezahlbaren Wohnraums kaum mehr wirtschaftlich ist. Hinzu kommt, dass alte abgeschriebene Immobilien sukzessive teuren Neubauten weichen mussten. Bei allem Verständnis für die Anhebung baulicher Standards, manchmal ist es besser, zwar alten, dafür aber bezahlbaren Wohnraum hilfsbedürftigen Menschen anbieten zu können; denn besser, man wohnt schlecht, als man wohnt gar nicht. Dies führt uns zu einem weiteren Problem. Obdachlosigkeit gleicht einem Teufelskreis. Wer keine Wohnung hat, hat auch keine Wohnanschrift. Doch ohne Wohnanschrift ist es geradezu unmöglich, eine Wohnung mieten zu können. Auch die Kommunikation mit Behörden ist ohne Wohnanschrift wesentlich schwieriger. Viele Obdachlose bleiben aus diesem Grund lange Zeit weiter obdachlos und haben aus demselben Grund keine Chance, eine geregelte Tätigkeit aufnehmen zu können. Hier ist der Staat in der Verantwortung, den Teufelskreis zu durchbrechen und den Schwächsten in unserer Gesellschaft den ersten Schritt zu ermöglichen. Projekte wie Tiny Houses, aber auch die klassische Übergangsunterbringung in kommunalen Unterkünften und zugewiesene Wohnungen sind Möglichkeiten, diesen Menschen den Weg weg von der Straße in ein geregeltes Leben zu ebnen. Doch auch hier dürfen völlig überzogene Vorgaben und Standards nicht dazu führen, dass gute Ideen und hilfsbereite Kommunen ausgebremst werden. Wenn eine Kommune Liegenschaften hat, die leer stehen und bewohnbar sind, so muss es möglich werden, diese ohne enorme Hürden zur Verfügung zu stellen. Auch zwischenzeitlich leer stehende Container aus der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 können Abhilfe schaffen. Herr Innenminister, in dem Zusammenhang wäre es sicherlich sinnvoll, das beschleunigte Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch, das sogenannte beschleunigte Bebauungsplanverfahren im Außenbereich, zu verlängern; (Beifall der FREIEN WÄHLER) denn es hat sich gezeigt, dass dieses Instrument einen wichtigen Beitrag dazu leisten kann, schnell dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. (Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wo denn?) Abschließend möchte ich noch zum Punkt der akuten Hilfe für Obdachlose kommen. In Koblenz hat sich der Stadtrat, auch auf Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER, mit dem Konzept der Ulmer Nester – wärmeisolierte Schlafkapseln für je eine Person – befasst. Gerade in kalten Wintermonaten können auf diesem Weg Leben gerettet werden. Zudem ermöglicht das integrierte Meldesystem eine Ansprache der Nutzer durch Mitarbeiter der Kommune bzw. damit betrauter Hilfsorganisationen. Hier wäre allerdings eine finanzielle Unterstützung vonseiten des Landes für Kommunen, die derartige Projekte auflegen, sicherlich hilfreich. Gleiches gilt selbstverständlich für die Frage der finanziellen Förderung des Sozialwohnungsbaus sowie der Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Aus Erfahrung weiß ich, dass Kommunen manche Winkelzüge unternehmen müssen, um in diesem Bereich überhaupt noch tätig sein zu können. Das ist schade. Hier würden wir uns mehr Unterstützung der Kommunen durch die Landesregierung wünschen. Insofern sind wir der FDP-Fraktion dafür dankbar, dass sie als regierungstragende Fraktion heute gerade dieses Thema zum Gegenstand der Aktuellen Debatte gemacht hat. Just heute Morgen wurde mir auf der Zugfahrt nach Mainz auf Facebook die Werbeanzeige der FDP-Landtagsfraktion NRW zum Thema „Wohnungslosigkeit bekämpfen“ eingeblendet. (Der Redner hält einen Ausdruck der Anzeige in die Höhe.) Darin berichtet die FDP-Fraktion aus NRW, seit 2017 die in NRW im Bereich der Wohnungslosigkeit eingesetzten Mittel um mehr als das Siebenfache erhöht zu haben. Mit der Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ und den „Kümmerer-Projekten“ seien in NRW über 2.000 Menschen in Wohnraum vermittelt worden. Wir hätten uns als FREIE WÄHLER-Fraktion gewünscht, dass sich auch die seit 2016 in Rheinland-Pfalz regierungstragende FDP-Fraktion, so wie ihre Kollegen in NRW, früher dem Kampf gegen die Wohnungslosigkeit gestellt hätte. Was nicht ist, das kann aber noch werden. (Beifall der FREIEN WÄHLER – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Was es braucht, sind pragmatische Lösungen. Die kommunalpolitisch Verantwortlichen wissen recht genau, wo bei ihnen vor Ort der Schuh drückt und welche Lösungsansätze realistisch verfolgbar scheinen. Wenn die FDP an dem Problem der Obdachlosigkeit wirkliche Veränderungen erzielen möchte, sei dieser empfohlen, (Glocke der Präsidentin) sich mit eben diesen kommunalpolitisch Verantwortlichen intensiv auszutauschen. Die kommunalen Sozial-, Ordnungs- und Baudezernenten werden sich sicherlich freuen, von Ihnen zu hören. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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Astrid Schmitt

Für die Landesregierung erteile ich Staatsminister Alexander Schweitzer das Wort.

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Alexander Schweitzer

Frau Präsidentin, ich danke Ihnen für das Wort. – Meine Damen und Herren, „Trautes Heim, Glück allein“! Wer traut sich zuzugeben, dass er das zu Hause vor der Tür liegen hat? Oder ein bisschen innovativer: „My Home is my Castle“? Wir alle können darauf blicken und sagen: Ja, wir haben eine Heimat. Wir haben eine Wohnung; wir haben ein Haus. Wahrscheinlich haben viele von uns tatsächlich ein Haus, weil wir neben dem Saarland das Land der Hauseigentümer sind. Das ist für uns oftmals eine Selbstverständlichkeit. Wir denken gar nicht so intensiv darüber nach. Es ist aber tatsächlich für viele Menschen in Deutschland und auch in Rheinland-Pfalz die bittere Wahrheit, dass sie all das nicht von sich sagen können. Ich glaube, es ist eben von Frau Kollegin Moesta gesagt worden, dass wir schamhaft wegschauen. Ich kann das für Rheinland-Pfalz nicht so stehen lassen. Wir schauen eben nicht weg. Wir schauen genau hin, und wir haben mit der Wohnungslosenstatistik – der Kollege Köbler hat das gesagt – für uns selbst den Weg aufgemacht, genau wissen zu wollen, wo wir stehen, immer wissend, dass das im Ungefähren bleibt, weil wir natürlich eine hohe Dunkelziffer haben. Wir wissen aber mehr als andere Länder darüber, wer betroffen ist, in welchen Regionen und wie ein wirklich guter, kluger, pragmatischer Ansatz am Ende wirklich greifen kann. Die Zahl ist genannt worden, Frau Kollegin Horstmann hat das gesagt. Wir haben mit der letzten Statistik eine Zahl von 6.044 wohnungslosen Menschen. Das ist ein leichter Rückgang gegenüber 2019. Ich sage das ohne jeden Jubel in der Stimme, weil völlig klar ist, dass das immer noch viel zu viele sind und wir weiterhin eine Dunkelziffer haben. Wir wissen, dass es vor allem Männer, sehr viele jüngere Menschen sowie Ausländerinnen und Ausländer sind. Wir haben ein breites Angebot auf den Weg gebracht. Ich will zur Kollegin der CDU – der ich sehr viel Anteilnahme und Empathie bei diesem Thema angehört habe und ihr das auch abnehme – sagen, dass wir bei manchen Debatten nicht jedes Mal einen künstlichen Gegensatz zwischen Land und Kommunen anflanschen müssen. Ich bin sehr, sehr froh darüber, dass wir gerade bei dem Thema „Wohnungslose“ sehr eng mit den Kommunen und freien Trägern zusammenarbeiten und gemeinsam Projekte wie die fünf Fachberatungsstellen auf den Weg gebracht haben, die wir natürlich als Projekt finanzieren. Wenn wir nicht das, sondern immer erst den ersten Schritt machen würden, wofür wir eine Regelfinanzierung im SGB XII haben, würden wir nicht vom Fleck kommen. Manchmal muss man etwas ausprobieren, wenn man innovativ sein will. Dann muss man die Erfahrungen sammeln, und dann will man das – das ist auch mein politischer Wille, ich sage das hier ganz deutlich – in die Standardfinanzierung übertragen. Stand heute sind wir bei den fünf Fachberatungsstellen sehr gut unterwegs. Wir haben weitere innovative Projekte auf den Weg gebracht. Das ist schon gesagt worden, wir sind bei der Clearingstelle Krankenversicherung gut vorangekommen. Sie hilft insbesondere Menschen ohne Wohnung. Sie hilft Menschen, die ganz unten angekommen sind, die natürlich vieles mehr verloren haben, aber eben auch ihren Versicherungsschutz. Wir wollen auch das weiter in die Zukunft tragen. Wir wollen die zwölf Plätze, die wir im Bereich des dezentralen stationären Wohnens haben, auch in Zukunft weiterfinanzieren, meine Damen und Herren. Wir werden im Bereich unserer Zuständigkeit die besonderen Hilfen für Menschen in „besonderen sozialen Schwierigkeiten“, wie es sehr bürokratisch im SGB XII heißt, weiterhin verantwortungsvoll finanzieren. Wenn auch an dieser Stelle ein Gegensatz zwischen Projekt- und Regelfinanzierung aufgemacht wird, nenne ich einfach einmal zwei Zahlen: 11 Millionen Euro im Jahr Regelfinanzierung, etwas über 500.000 Euro Projektfinanzierung. Meine Damen und Herren, zeigen Sie mir einmal – auch im Bund, wo jetzt noch die CDU geschäftsführend mitregiert – andere Beispiele, wo ein so gesundes Verhältnis zwischen Regelfinanzierung und Projektfinanzierung steht. Dann bin ich beeindruckt. Wir können an dieser Stelle wirklich sagen, das ist ein gutes und gesundes Verhältnis. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ich will aber schon sagen, dass wir nicht aufhören nachzudenken. „Housing First“ ist der Begriff, der genannt wurde. Wir haben uns im gemeinsamen Koalitionsvertrag – lieber Steven Wink, es ist ein gemeinsamer Koalitionsvertrag – darauf eingelassen zu sagen, lasst uns weiterhin innovativ bleiben. Mir ist wichtig, dass wir diesen Paradigmenwechsel organisieren. Bislang ist es so, dass man erst alle Stufen des sozialen Aufstiegs über die Notunterkunft bis zur Suchtfreiheit, mindestens zur Trockenheit, erreicht haben muss, bis man eine Wohnung bekommt. Wir sagen Nein, gebt den Menschen erst einmal eine Wohnung, schafft Stabilität in ihrem Leben, schafft Sicherheit, schafft die Wohnadresse, Selbstbewusstsein und Stetigkeit, erst dann kann alles andere dazukommen. Dieses Prinzip, erst einmal die Treppe geschafft zu haben – und dann hört, wenn man die Wohnung erreicht hat, die Hilfe wieder auf –, ist ein Prinzip, das leider Gottes vielleicht sehr stark mit der sozialpolitischen und subsidiären Tradition in Deutschland zusammenhängt, von dem ich aber sage, dass es für die Zukunft nicht mehr das allein glückselig machende Prinzip sein kann. Deshalb möchte ich an dieser Stelle erklären: Wir werden diesen Ansatz Housing First in Rheinland-Pfalz mit Leben erfüllen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Wir werden die gute Kooperation mit den Kommunen und den freien Trägern dafür nutzen. Die Gespräche finden im Moment schon statt. Wir werden gemeinsam mit ihnen die ersten Projekte auf den Weg bringen. Natürlich wird es eine Herausforderung sein. Am Ende wird es aber volkswirtschaftlich klüger sein, das Geld so auszugeben. Am Ende wird es so sein, dass wir den Menschen einen größeren Gefallen tun. Darum geht es, meine Damen und Herren: „Trautes Heim, Glück allein“ für möglichst viele Menschen in Rheinland-Pfalz. Darum gibt es diesen neuen und innovativen Ansatz. Danke, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Astrid Schmitt

Für die FDP-Fraktion spricht noch einmal der Abgeordnete Steven Wink.

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Steven Wink FDP

Sehr verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, selbstverständlich ist das ein gemeinsamer Koalitionsvertrag. Wir arbeiten jetzt aber schon so lange so gut zusammen, dass das für mich einfach selbstverständlich und vorausgesetzt war. (Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD) Ich möchte aber noch einmal, weil die Kollegin Moesta angesprochen hat, sie höre viel „aber, aber“ heraus, und der Kollege Lohr angesprochen hat, dass dies alles Einzelmaßnahmen seien, eine kleine Kette ziehen, was wir in der Ampelkoalition in den letzten Jahren so getan haben. Wenn man nämlich im Bereich der Prävention anfängt, dann haben wir viele Maßnahmen wie den sozialen Wohnungsbau, die Erhöhung der Mittel für die Schuldnerberatung, die Frauenhäuser, die Regelförderung – der Minister hat es angesprochen – für Beratung bei sozialer Härte und sozialen Schwierigkeiten, die Erhöhung der Mittel für die Armutsbekämpfung, runde Tische zur Armutsbekämpfung und, und, und. Das ist der präventive Teil, das, was vorher greift. Dazu kommen die ganzen Maßnahmen, die ich vorhin schon genannt habe, die in der Situation helfen. Housing First hat eben einen ganzheitlichen Ansatz der Obdachlosenbetreuung, der ganz bewusst auf die Vermittlung einer Wohnung und daran geknüpfte Bedingungen verzichtet. Der Ansatz stellt eine Wohnung und die Betreuung, solange es nötig ist. Es geht um Recovery-Orientierung und Harm Reduction, also Betreuung der Psyche, des Körpers und allem, was dazugehört. Auch die Finanzierung kann ganz unterschiedlich gesponnen werden. Das brauchen wir an dieser Stelle gar nicht auszubreiten. Dafür gibt es viele verschiedene Modelle. Einen Punkt möchte ich in diesem Bereich noch erwähnen. Zum einen Danke an das Haus für eine sehr sachliche Diskussion in diesem Punkt, die überall angekommen ist. Ich denke, es ist wichtig, dieses Thema immer wieder ins Bewusstsein und die gesellschaftliche Mitte zu rufen. Ergänzen möchte ich, dass gerade wohnungslose Frauen im Unterschied zu wohnungslosen Männern noch viel weniger in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden und erkennbar sind. Sie kommen bei vermeintlichen Freunden oder Bekannten unter, leben dort in prekären Wohnverhältnissen, (Glocke der Präsidentin) leiden oftmals noch an anderen Krankheiten und sind dadurch auch von Gewalt betroffen. Noch einmal vielen Dank für die Diskussion. Herr Minister, Sie haben es gesagt: Housing First startet neben den ganzen anderen Maßnahmen, die wir haben. Ich denke, da ist die Ampel auf einem guten Weg. Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Astrid Schmitt

Uns liegt jetzt noch die Wortmeldung der CDU-Fraktion vor. Die Abgeordnete Moesta möchte noch einmal sprechen.

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Anette Moesta CDU

Ganz kurz: Die Debatte hat sich für mich heute schon gelohnt; denn das ist es eigentlich, was mir und uns als Fraktion wichtig ist. Herr Minister, Sie haben eben davon gesprochen, dass es das Ziel sei, das Modellprojekt in die Standardfinanzierung zu bringen. Daran werde ich Sie messen. (Beifall der CDU)

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Astrid Schmitt

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen dem Präsidium nicht mehr vor. Wir schließen damit die Aktuelle Debatte ab. Ich rufe der Tagesordnung auf: Punkt 2 Vom Landtag vorzunehmende Wahlen a) Wahl eines stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 18/1320 – Wir behandeln diesen Punkt gemäß der Absprache im Ältestenrat ohne Aussprache. Mit der in dieser eben genannten Drucksache enthaltenen Vorschlagsliste ist mit Wirkung zum 1. Januar 2022 ein stellvertretendes berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz zu wählen. Die Wahl erfolgt nach Artikel 134 Abs. 2 der Verfassung für RheinlandPfalz für die Dauer von sechs Jahren und bedarf einer Zweidrittelmehrheit. Zum stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ist unter Nummer 1 der Drucksache 18/1320 der Vorsitzende Richter am Oberverwaltungsgericht, Herr Dr. Thomas Stahnecker, vorgeschlagen. Ich frage deshalb: Wer stimmt der Wahl von Herrn Dr. Stahnecker zum stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zu? – Das scheint einstimmig zu sein. Für Gegenstimmen bzw. Enthaltungen ist kein Raum. Damit stelle ich fest, dass Herr Dr. Stahnecker einstimmig zum stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs RheinlandPfalz gewählt ist. Ich stelle außerdem fest, dass damit das gesetzliche Quorum erreicht ist. Alle anderen Abstimmungen zu diesem Tagesordnungspunkt entfallen hiermit. Wir kommen zur zweiten von uns vorzunehmenden Wahl. b) Wahl eines Mitglieds des Landtags Rheinland-Pfalz in den Rundfunkrat des Südwestrundfunks Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/1500 – Vorgeschlagen ist die Kollegin Jutta Blatzheim-Roegler. Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Auch das ist einstimmig der Fall. Damit ist die Abgeordnete Jutta Blatzheim-Roegler in den Rundfunkrat des Südwestrundfunks gewählt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe als Nächstes der TagesordPunkt 3 nung auf: Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/1095 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 18/1488 – Die Fraktionen haben einen Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Ich darf Sie kurz über das bisherige Ausschussverfahren informieren. Die erste Plenarberatung fand in der 7. Sitzung am 22. September dieses Jahres ohne Aussprache statt. Überwiesen wurde der Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Christoph Spies.

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Christoph Spies SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Grundsatz unseres aktuellen Gesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz lautet, dass solches Schriftgut nach Beendigung des Verfahrens nur solange aufbewahrt werden darf, wie schutzwürdige Interessen von Personen oder öffentliche Interessen es erfordern. Diese unbestimmten Rechtsbegriffe werden durch eine Rechtsverordnung mit entsprechenden Jahreszahlen konkretisiert. Wir besprechen heute das Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz. Dabei geht es jedoch nicht darum, eine Neuregelung zu schaffen, sondern vielmehr darum, bestehende Regelungen zu bewahren. Das klingt im Rahmen einer Gesetzesänderung nicht ganz nachvollziehbar, wird aber nach meinen Ausführungen hoffentlich klarer. Vor dem oben genannten Gesetz regelten Verwaltungsvorschriften die Aufbewahrungszeiten für das Schriftgut der Justiz. Das sogenannte Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983 und die lautstarken Forderungen der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder nach einem formellen Gesetz für diesen Bereich führten auf Bundesebene zum Schriftgutaufbewahrungsgesetz und etwas später in Rheinland-Pfalz zum Landesgesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz. Hintergrund der Trennung bzw. der Regelung sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene waren Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Hinblick auf den damaligen Artikel 72 Abs. 2 GG. Um dies zu umgehen, erließ der Bundesgesetzgeber das oben genannte Gesetz nur für die Aufbewahrung des Schriftguts des Bundes und des Generalbundesanwalts. Nach der Änderung des Artikels 72 GG im Rahmen der sogenannten Föderalismusreform bestehen diese Bedenken nicht mehr. Die Gesetzgebungsbefugnis des Bundes ergibt sich jetzt vielmehr aus dem Kompetenztitel des Artikels 74 Abs. 1 Nummer 1 GG. Durch Artikel 4 des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 wurde das Schriftgutaufbewahrungsgesetz des Bundes zum 1. Januar 2018 geändert und in Justizaktenaufbewahrungsgesetz umbenannt. Die Vorschriften des Justizaktenaufbewahrungsgesetzes gelten seitdem auch für die Gerichte und Staatsanwaltschaften der Länder. Der Wortlaut der Aufbewahrungsregelungen war und ist mit dem unseres Landesgesetzes gleich. Akten der Gerichte und der Staatsanwaltschaften, die für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind, dürfen nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt oder gespeichert werden, wie schutzwürdige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern. Es beinhaltet insofern auch die unbestimmten Rechtsbegriffe, die einer Konkretisierung durch Rechtsverordnung bedürfen. Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Ländern eine solche Verordnung detailliert und zielgerichtet seit 2018 erarbeitet, und nächstes Jahr soll sie in Kraft treten, dann aber auch rückwirkend gelten. Da die darin festgehaltenen Aufbewahrungsfristen von unseren Landesregelungen abweichen, würde ein Nichthandeln zu einem enormen Aufwand für unsere Justiz führen, da weggelegte Akten im Licht der neuen Verordnung erneut geprüft werden müssten. Diese Gefahr wurde auch in den Beratungen zu der Bundesverordnung gesehen, und daher wurde eine Klausel für die Länder geschaffen, wonach sie allgemein oder für einzelne Angelegenheiten bestimmen können, dass für bereits weggelegte Akten die bisherigen landesrechtlichen Aufbewahrungsund Speicherfristen fortgelten sollen. Der künftige § 2 Abs. 4 des zu ändernden Landesgesetzes regelt durch umfassende Nutzung der Befugnisse nach § 2 Abs. 3 Justizaktenaufbewahrungsgesetz die Fortgeltung der landesrechtlichen Aufbewahrungsfristen auch für die bis zum Inkrafttreten der Bundesverordnung weggelegten Akten und sonstigen Verzeichnisse, oder anders ausgedrückt: Mit den vorliegenden Änderungen sorgen wir dafür, dass bei den bereits weggelegten Akten alles beim Alten bleibt. Um das sicherzustellen, stimmt die SPD-Fraktion für dieses Gesetz und dankt dem Justizministerium für den Gesetzentwurf. Die getroffenen Regelungen sind – das darf ich sicher sagen – ganz im Sinne der rheinland-pfälzischen Gerichte und Staatsanwaltschaften. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Astrid Schmitt

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Marcus Klein das Wort.

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Marcus Klein CDU

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Spätestens jetzt wissen Sie natürlich, dass wir heute ein sehr wichtiges Gesetz beraten (Heiterkeit des Abg. Christian Baldauf, CDU) und gemeinsam verabschieden wollen. Es ist zweifellos wichtig; denn es geht um viele, viele, vermutlich sehr viele Meter Akten in den Archiven der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Es geht aber auch um personelle und finanzielle Ressourcen, die gut eingesetzt werden können und sicher besser, als jede dieser Akten noch einmal in die Hand zu nehmen. Es geht auch um Rechtssicherheit, die wir damit geben, und dennoch, meine Damen und Herren, trotz dieser Gewichtigkeit und Wichtigkeit dieses Gesetzesvorstoßes eignet er sich nur sehr eingeschränkt für eine politische Debatte. (Zuruf des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Deswegen möchte ich dem Kollegen Spies in seinem Vortrag beipflichten. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Guter Mann!) Er hat gesetzliche Grundlagen, die schon sehr weit zurückliegen, angeführt. Sehr gut! Ich möchte nur eine Frage aus dem Rechtsausschuss in den Raum stellen, die dort nicht beantwortet werden konnte. Wenn das doch so eindeutig ist, wie wir jetzt alle wissen, warum hat der Bundesgesetzgeber das nicht schon gleich selbst geklärt? Ich sage es frei mit den Worten des Kollegen Vorsitzenden des Rechtsausschusses, der gesagt hat: Vermutlich wollte er uns die Gelegenheit geben, auch diesem Hause unsere Weisheit und Weitsicht an diesem Entwurf zu zeigen und breit zuzustimmen. Ich bin mir sicher, dass wir das tun werden. Die CDU-Fraktion stimmt in jedem Fall zu. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Astrid Schmitt

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete von Heusinger.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, lieber Kollege Spies, für den ausführlichen Sachvortrag, dem nichts hinzuzufügen ist. (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Wir lassen die Akten im Keller, die da auch hingehören. Vor diesem Hintergrund halte auch ich mich kurz. Die Grünen-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf selbstverständlich zu. Die Frage, die der liebe Kollege von der CDU-Fraktion vorhin gestellt hat, habe ich mir auch gestellt. Vielleicht gibt es Akten, die noch einmal herausgeholt werden sollen, Einzelfälle sind nicht auszuschließen. Daher dürfen wir uns mit diesem Gesetz befassen. Das tun wir hiermit. Die Fraktion der Grünen stimmt zu. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD und vereinzelt bei der FDP)

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Astrid Schmitt

Für die AfD-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Stuhlfauth das Wort.

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Peter Stuhlfauth AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf soll eine Übergangsregelung für den Fortbestand und die Aufbewahrung für Justizschriftgut schaffen, das vor dem Inkrafttreten einer Bundesverordnung mit entsprechendem Regelungsgehalt weggelegt wurde. Die Umsetzung soll zum 1. Januar 2022 erfolgen. Konkret macht der Gesetzentwurf Gebrauch von § 2 Abs. 3 Justizaktenaufbewahrungsgesetz, dass die Länder allgemein oder für allgemeine Angelegenheiten bestimmen können, dass für Akten, Aktenregister und Karteien, die dem Bundesrecht unterfallen und die bereits vor dem Inkrafttreten der nach § 2 Abs. 1 Justizaktenaufbewahrungsgesetz zu erlassenden Bundesverordnung weggelegt wurden, die bis zum Inkrafttreten der geltenden Bundesverordnung landesrechtlichen Aufbewahrungs- und Speicherungsfristen weiter fortgelten. Der Vorteil dieser Regelung liegt auf der Hand. Für eine nur schwer zu beziffernde Zahl bis zum Inkrafttreten der Bundesverordnung weggelegter Schriftstücke gelten auch künftig die bisher aufgelegten Aufbewahrungsfristen. Eine Aktualisierung der zahllosen Dokumente nach Inkrafttreten der Bundesverordnung entfällt dadurch. Somit wird eine erhebliche Menge an Aufwand, Arbeitsaufwand, Verwaltungsaufwand erspart. Tatsächlich können wir diesem Entwurf ein bestimmtes Effizienzdenken im Sinne und zugunsten der Verwaltung attestieren. Da für uns auch keine Konsequenzen aus dem Gesetzentwurf erkennbar sind, die unseren Bürgern eine Erhöhung der aktuellen Rekordabgabelasten oder weitere Einschränkungen ihrer Grundrechte bringen, tragen wir diesen Gesetzentwurf mit. Danke. (Beifall der AfD)

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Astrid Schmitt

Für die FDP-Fraktion spricht die Abgeordnete Cornelia Willius-Senzer.

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Cornelia Willius-Senzer FDP

Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Eine funktionsfähige Justiz ist unabdingbare Voraussetzung für den Rechtsstaat, für eine funktionsfähige Demokratie. Hierbei leisten in Rheinland-Pfalz die Staatsanwaltschaften, die Gerichte wie auch die Justiz im Allgemeinen seit jeher hervorragende Arbeit. Inmitten von schwierigen Zeiten werden die Herausforderungen dabei nicht weniger. So hat die Flutkatastrophe auch unsere Gerichte nicht verschont. Beispielsweise wurden in Bad Neuenahr-Ahrweiler Akten, Server und Gebäudeteile nachhaltig beschädigt. Gleichwohl wurde der Betrieb durch gebündelte Anstrengungen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb kürzester Zeit wieder aufgenommen. An dieser Stelle erlauben Sie mir, dass ich daher unserer gesamten Justiz – ich glaube, auch im Namen aller Abgeordneten des Hauses – meinen Dank ausspreche für alle Herausforderungen, die sie täglich bewältigen muss. In dem Sinne obliegt es aber auch uns, unserer Justiz die tägliche Arbeit zu erleichtern, indem wir Rahmenbedingungen hierfür schaffen und erhalten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf knüpfen wir genau daran an; denn die vonseiten des Bundes ab 1. Januar 2022 in Kraft tretende Rechtsverordnung macht ein Tätigwerden unsererseits unumgänglich. Andernfalls müssten unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften Abertausende von bereits weggelegten Akten sichten und an die durch den Bund vereinheitlichten Aufbewahrungs- und Speicherungsfristen anpassen. Das würde in vielfacher Hinsicht einen beträchtlichen Mehraufwand mit kaum absehbaren Kosten bedeuten. Aus diesem Grund möchten wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine abweichende Regelung verabschieden, um die Ressourcen der Justiz in personeller, sachlicher und finanzieller Hinsicht zu schonen. Hiermit ermöglichen wir es unserer Justiz, weiterhin effiziente und vielversprechende Arbeit zu leisten. Damit stärken wir einen funktionsfähigen Rechtsstaat, eine funktionsfähige Demokratie ganz im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Astrid Schmitt

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht der Abgeordnete Wefelscheid.

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Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Man kann die professoralen Ausführungen des Kollegen Spies (Abg. Michael Hüttner, SPD: Das ist ein kluger Mann!) – diese Art Rechtsfortbildung war für mich auch rechtsgeschichtlich interessant – zusammenfassen, dass man sagt, Justizministerium, vielen Dank, dass Ihr uns vor diesem bürokratischen Unsinn, der von Bundesebene gekommen wäre, befreit und das vor allem der Justiz erspart; denn damit bleiben die Akten da, wo sie hingehören, nämlich auf dem Speicher oder im Keller. Wir haben vorhin die Ausführungen vom Kollegen von Heusinger gehört. Das ist ein geschätzter Rechtsanwaltskollege von mir aus Koblenz. Ich habe ihn eingangs gefragt – ich darf das auch so sagen; wir haben in der Vergangenheit, sagen wir einmal, den einen oder anderen divergierenden Schriftsatz getauscht –, und wir sind uns beide einig, dass es schon passen kann, diese Sachen in der Mottenkiste der Geschichte zu belassen. Insofern stimmen wir dieser Vorlage zu und sind froh, dass das an Rheinland-Pfalz vorbeigeht. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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Astrid Schmitt

Für die Landesregierung erteile ich Staatssekretär Dr. Frey das Wort.

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Dr. Matthias Frey

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst herzlichen Dank an alle Sprecher der Fraktionen des Hauses für die einhellige Zustimmung und die sehr zutreffenden Ausführungen, die Sie alle zu diesem Gesetzentwurf gemacht haben. Ich will nicht noch einmal wiederholen, was schon mehrfach gesagt worden ist. Bisher waren diese Bestimmungen, die die Entsorgung von Akten unserer Justiz geregelt haben, reines Landesrecht. Durch die Einführung der E-Akte und das entsprechende Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs wurde dies nun in Bundesrecht überführt, und wir haben bundeseinheitliche Regelungen, die allerdings wiederum eine Opt-out-Möglichkeit für das Land eröffnen. Genau diese nehmen wir wahr. Auf diese Art und Weise soll gewährleistet sein, dass die Akten, die – wie schon mehrfach angekündigt – hier im Keller sind, dort auch verbleiben, und zwar nach den bisherigen Fristen, wie wir sie hatten. Sie werden dort auch nicht übermäßig aufbewahrt, sondern die Regelungen, die der Bund getroffen hat, sehen teilweise längere Fristen vor. Wir werden zumindest in Rheinland-Pfalz nach den bisherigen Fristen verfahren. Das ist eine Erleichterung der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Justizbehörden, und es ist Teil eines Bürokratieabbaus. Die Landesregierung wird sich nicht dazu äußern, die Verantwortlichkeiten bei anderen zu suchen. Wir regeln das im Land Rheinland-Pfalz in der bekannt pragmatischen Art. Ich freue mich, dass Sie alle diesem Gesetzentwurf zugestimmt haben und zustimmen werden. Damit sind wir gemeinsam auf einem guten Weg. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei den FREIEN WÄHLERN)

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Astrid Schmitt

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Es liegt die Beschlussempfehlung der unveränderten Annahme vor, und Sie haben eben alle angekündigt, dass Sie dem Gesetzentwurf zustimmen möchten. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/1095 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe der Tagesordnung auf: Punkt 4 Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/1481 – Erste Beratung Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Für die einbringenden Fraktionen spricht der Abgeordnete Teuber.

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Sven Teuber SPD

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bringen heute als Ampelkoalition ein Gesetz ein, über das ich mich – nicht nur ich, sondern auch sehr viele in der Lehrerschaft – freue; denn es schafft Planungssicherheit, drückt Wertschätzung aus und zeigt, dass Generationen in der Schule Hand in Hand miteinander weiterarbeiten werden. Wir wollen eine Perspektive für Lehrkräfte schaffen, weiterhin von dem bewährten Modell der Altersteilzeitregelung Gebrauch machen zu können und damit die Lebensleistung anerkennen, die sie für die Schülerinnen und Schüler über Jahrzehnte hin gewährleisten, aber auch flexible Übergänge schaffen, die den Wissenstransfer von der ausscheidenden in die neu eintretende Generation sicherstellen, die dadurch auch für eine gute Unterrichtsversorgung sorgen wird und einen Stellenaufwuchs deutlich macht. Das bewährte Modell wurde vom Jahr 2016 bis zum Jahr 2021 über 700-mal von Lehrkräften in unserem Schulsystem in Rheinland-Pfalz genutzt. Wir sind eines der Länder, das noch ein solches Altersteilzeitmodell anbietet. Sehr geehrte Damen und Herren, wir als SPD-Fraktion sind der Auffassung, dass wir das auch weiterhin tun sollten. Damit sind wir allerdings nur zur Hälfte im Bundesgebiet so vorgehend; denn sieben Bundesländer haben sich von dieser Altersteilzeitregelung leider längst verabschiedet. Der Bund hat eine solche Altersteilzeitregelung wie wir befristet, allerdings bisher nur bis zum Jahr 2022. Wir als Ampelkoalition streben an, diese bewährte Regelung für die nächsten fünf Jahre sicherzustellen und legen dahin gehend einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, der die bisherigen Regelungen eins zu eins übernimmt. In Gesprächen, die wir als SPD-Fraktion regelmäßig führen, haben Lehrerinnen und Lehrer ebenso wie Verbände diesen Wunsch von uns einstimmig unterstützt und eine große Dankbarkeit für diesen heutigen Vorschlag zum Ausdruck gebracht. Wir danken ihnen in den Schulen, die dafür täglich eintreten, dass gute Bildung vor Ort gemacht wird und unsere Schülerinnen und Schüler eine gute Zukunft, auch dank ihrer Arbeit, bekommen. Ich danke im Namen der SPD-Fraktion auch den Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Ressorts, die hieran federführend mitgearbeitet haben, und der Ampelkoalition, dass wir das heute als Gesetzentwurf so einbringen können, um Planungssicherheit, Wertschätzung und ein Hand-in-Hand der Generationen weiterhin in den Schulen möglich zu machen. Wir werben dafür um Unterstützung im ganzen Hause. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Astrid Schmitt

Für die CDU-Fraktion spricht die Abgeordnete Wächter.

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Karina Wächter CDU

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt lautet „Landesgesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes“. Das klingt abstrakt und juristisch. Worüber reden wir also eigentlich? Ganz konkret sprechen wir über die Verlängerung der Regelung zum sogenannten FALTER-Arbeitszeitmodell sowie über die Altersteilzeitregelung für Lehrkräfte. Wir sprechen also darüber, Beamtinnen und Beamten und insbesondere Lehrkräften weiterhin einen gleitenden Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen. Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir befinden uns in einer Zeit des Arbeitskräftemangels. Eine Vielzahl von Stellen kann nicht oder nicht langfristig besetzt werden. Mit dem FALTER-Arbeitszeitmodell haben wir die Möglichkeit, dem entgegenzuwirken und die aktive Dienstzeit von motivierten, agilen und erfahrenen Kräften zu verlängern. Genau diese Möglichkeit möchten wir auch nutzen und jedem Einzelnen mehr Flexibilität und einen intellektuellen Mehrwert durch eine fortgeführte Tätigkeitsausübung geben. Ähnlich stellt sich die Verlängerung der Arbeitszeitregelung für Lehrkräfte dar. Als CDU-Fraktion ist es uns ein Anliegen, unseren Kleinsten die beste Bildung zukommen zu lassen. Bildung ist sicherlich – darin sind wir uns hoffentlich alle einig – Grundstein und Fundament für das weitere Leben. Wer gute Bildung genießt, kann erfahren, wo seine Stärken liegen und diese ausbauen. Neben einer guten schulischen Versorgung und Ausstattung liegt der Fokus der CDU-Fraktion daher darauf, Lehrkräften Kapazitäten zu geben, die durch bürokratische Tätigkeiten und sonstige Themen oft beschnitten werden. Mit der Verlängerung des Arbeitszeitmodells ist es den älteren Lehrkräften möglich, auf diese Mehrbelastungen zu reagieren, individuell und flexibel zu entscheiden und Belastungsspitzen abzufangen. Mit der klaren Vision der besten Bildung begrüßen wir als CDU-Fraktion mit Blick auf die Kapazitäten der Lehrerinnen und Lehrer vor allem die verbesserte Unterrichtsversorgung. Damit einher geht die Einstellung neuer und junger Lehrkräfte und damit verbunden die Verjüngung der rheinlandpfälzischen Lehrerschaft. Dies ist sicherlich nur ein kleiner Schritt, aber ein richtiger, den wir auch als Nebeneffekt gerne zur Kenntnis nehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir als Haushälterin noch eine Bemerkung. Die Verlängerung der vorgenannten Regelung ist in der Form kostenneutral, dass wir die vorgenannten Vorteile erzielen können, ohne zusätzliche Kosten zu generieren. Damit haben wir eine echte Win-win-Situation, nämlich einen Gewinn durch mehr Flexibilität für die älteren Beamtinnen und Beamten, einen Gewinn für die Zusammensetzung der rheinland-pfälzischen Lehrerschaft und faktisch am Ende einen Gewinn für die Qualität der Bildung unserer Kinder. Meine Fraktion wird dem Entwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes daher in der vorliegenden Fassung zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der CDU sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

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Astrid Schmitt

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Daniel Köbler.

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Daniel Köbler GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das FALTER-Arbeitszeitmodell ist ein Instrument, das die flexible Gestaltung von Arbeitszeiten noch vor Eintritt in den Ruhestand ermöglicht, (Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin) das sich nicht nur grundsätzlich bewährt hat, sondern auch Vorbild für weitere moderne arbeitsrechtliche Regelungen sein sollte, die sich dem Lebensalltag der Menschen ein Stück weit mehr anpassen. Mit dem FALTER-Arbeitszeitmodell im vorliegenden Gesetzentwurf soll auch die Altersteilzeitregelung für Lehrkräfte verlängert werden. Beide Regelungen würden sonst zum Ende des Jahres auslaufen, aber die Evaluation, die im Mai dieses Jahres vorgelegt wurde, hat gezeigt, dass sich beide Instrumente, sowohl beim Thema der Personalentwicklung und der Personalsteuerung als auch der Akzeptanz unter den Beamtinnen und Beamten sehr gut bewährt hat. Wir werden mit der Fortführung der Altersteilzeit für Lehrkräfte auch deren besonderen Umständen und Belastungen im Alltag gerecht, aber auch Möglichkeiten eröffnen, Wissenstransfer zu organisieren, und Beamtinnen und Beamten, die länger als die übliche Dienstzeit im Dienst bleiben wollen, das auch weiterhin zu ermöglichen. Damit haben sich diese Modelle als sinnvoll bewährt. Wir freuen uns, dass signalisiert worden ist, dass alle demokratischen Fraktionen diesem Gesetz zustimmen werden. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

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Astrid Schmitt

Für die AfD-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Stuhlfauth das Wort.

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Peter Stuhlfauth AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen über die Änderung des Landesbeamtengesetzes, welches aus unserer Sicht auf einem soliden Fundament steht, und zumindest die Verlängerung war aus meiner Sicht bereits überfällig. Wichtig erscheint mir aber dabei auch, ein Zeichen an die Lehrer zu setzen, welches ihnen vermittelt, dass sie in der Politik Beachtung finden und nicht vom Tellerrand fallen. Das sogenannte FALTER-Modell ermöglicht einen schrittweisen Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand im Rahmen von Teilzeitarbeit, was die Härte aus dem Alltag etwas herausnimmt, da man nicht mehr der Vollbelastung ausgesetzt ist. Daher ist es begrüßenswert, dass die betroffenen Lehrkräfte nach diesem Modell auch noch nach dem Renteneintrittsalter am Berufsleben teilnehmen können, ohne von heute auf morgen zu Hause zu sitzen. Gerade ich als Polizeibeamter, der lange im operativen Dienst war, sehe, dass man im fortschreitenden Alter etwas zäher wird und begrüße daher den Antrag und vor allem die Regelung für einen zeitlich flexibleren Übergang vom aktiven Dienstbetrieb in den Ruhestand. Somit hat man die Möglichkeit, sich in einem angenehmen Zeitmanagement aktiv zu beteiligen und den jüngeren Neueinsteigern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und sich dabei selbst auf den Ruhestand vorzubereiten. Das Gute daran ist, dass die großen Erfahrungswerte der alten Kollegen nicht von heute auf morgen verloren gehen. Um dies zu verwirklichen, muss den in Frage kommenden Personen eine Beratungsstelle zur Verfügung gestellt werden, sofern noch nicht geschehen, die rund um die Altersteilzeit berät. Ich gebe im Zuge dieser Besprechung aber auch zu bedenken, dass man sich in naher Zukunft einmal Gedanken darüber machen sollte, dieses Modell allen Beamtengruppen in Rheinland-Pfalz als Option zur Verfügung zu stellen. Deshalb sind wir auch der Meinung, dass diese Regelung verlängert werden soll, und wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. Danke. (Beifall der AfD – Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz)

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Philipp Fernis FDP

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem bestehenden Gesetzentwurf werden die bereits seit einigen Jahren etablierten und auch durchaus beliebten Regelungen des FALTER-Arbeitszeitmodells, aber auch die Regelungen zur Altersteilzeit um weitere fünf Jahre verlängert. Dieses sind Instrumente – das ist in dieser Debatte schon angesprochen worden, und der Gesetzentwurf stößt auch in diesem Hause auf breiten Konsens –, die Lehrerinnen und Lehrern ein Stück weit Flexibilität beim Übertritt in den Ruhestand ermöglichen und damit auch einen Beitrag dazu leisten, die Einstellungssituation für Nachwuchskräfte zu verbessern. All diese Instrumente sind der richtige Weg; denn auch für die Attraktivität des Lehrerberufs ist Flexibilität gerade am Ende des Berufslebens ein wichtiger Baustein. Ich freue mich, dass dieser Gesetzentwurf auf so breite Zustimmung stößt. Die Freien Demokraten schließen sich dem an und stimmen selbstverständlich zu. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Vielen Dank. Wir fahren in der Rednerliste fort. Ich erteile für die FREIEN WÄHLER dem Abgeordneten Schwab das Wort.

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Helge Schwab FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Regierungsfraktionen haben einen Gesetzentwurf eingebracht, um die Altersteilzeitregelung für Lehrerinnen und Lehrer in Rheinland-Pfalz zu verlängern. Die Auswertung, welche diesem Gesetzentwurf vorgeschaltet wurde, hat ergeben, dass diese Regelung sinnvoll ist und von unseren Lehrerinnen und Lehrern in der Vergangenheit gerne angenommen wurde. Der Lehrerberuf von heute ist bei Weitem nicht mehr mit dem des Lehrers aus den 1980er-Jahren zu vergleichen. Immer neue Herausforderungen, normative Veränderungen und ein spürbarer gesellschaftlicher Wandel tragen dazu bei, dass die vor allem psychischen Belastungen in diesem Beruf deutlich mehr werden. Es ist daher eine logische Konsequenz, ja sogar eine Pflicht des Arbeitgebers, für die Gesunderhaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sorge zu tragen. Mit diesen Altersteilzeitregelungen wird zum einen den älteren Lehrkräften ein flexibler Übergang vom aktiven Dienst in den Ruhestand ermöglicht. Zum anderen verbessert diese Maßnahme die Situation auf dem Arbeitsmarkt, sodass junge Lehrerinnen und Lehrer auf die frei werdenden Stellen eingestellt werden können. Dies entlastet die Lehrer, welche vor dem wohlverdienten Ruhestand stehen, und verjüngt den Lehrkörper unseres Landes, eine Win-win-Situation für alle Beteiligten. Die Verlängerung der bestehenden Teilzeitmodelle ist gemäß Vorlage kostenneutral ausgestaltet und führt nicht zu Mehrkosten. Gutes tun ohne zusätzliche Steuergelder auszugeben, so etwas gibt es nun wirklich ganz selten. Die Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER wird dieser positiven Maßnahme selbstverständlich zustimmen. Danke schön. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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Matthias Lammert

Vielen Dank. Für die Landesregierung erteile ich Staatsminister Roger Lewentz das Wort.

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Roger Lewentz

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich darf Ihnen versichern, dass ich in der Lage wäre, die 5 Minuten Redezeit vollständig auszunutzen. Mein Mitarbeiter und Kollege Herr Holland-Cunz hat mich bestens munitioniert und vorbereitet. Ich muss aber zugestehen, alle Argumente, die mir einfallen würden, sind genannt worden. Daher danke ich den antragstellenden Fraktionen und bedanke mich für das Signal der großen Zustimmung. Ich glaube, das tut unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die davon betroffen sind, sehr gut. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Matthias Lammert

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Nach der ersten Beratung des Gesetzentwurfs liegt ein Überweisungsvorschlag vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Drucksache 18/1481 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Dann ist das so beschlossen. Ich rufe nun der Tagesordnung auf: Punkt 5 Gesetz zur Regelung der Landesgrundsteuer Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/1482 – Erste Beratung Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Zusätzlich hat die CDU 3 Minuten, die AfD 1,5 Minuten und die FREIEN WÄHLER 1 Minute. Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Christof Reichert das Wort.

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Christof Reichert CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung den Entwurf des Landesgesetzes zur Regelung der Grundsteuer. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wirbt die CDU-Landtagsfraktion für ein modernes Steuergesetz durch die Nutzung der Öffnungsklausel bei der Grundsteuerreform und schlägt für Rheinland-Pfalz die Übernahme des baden-württembergischen modifizierten Bodenwertmodells vor. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die geltende Regelung zur Grundsteuer gekippt. Zugleich hat es dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende 2019 eine Neuregelung zu schaffen. Kernpunkt der höchstrichterlichen Kritik ist, dass die sogenannten Einheitswerte, aufgrund derer sich die Grundsteuer bemisst, völlig überaltert sind. Das sei ungerecht und verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz. Der Bund hat mittlerweile eine Neuregelung geschaffen, und es war richtig, dass der Bund auf Druck der Länder bei der Neuregelung der Öffnungsklausel den Ländern den Weg freigemacht hat, eigene Lösungen bei der Grundsteuerreform zu gehen; denn das Bundesmodell ist mit vielen, nicht gerade für jedermann nachvollziehbaren Bewertungsmaßstäben viel zu aufwendig. Von Anfang an war auch das einfache Flächenmodell Bestandteil der Debatte. Wir haben bereits letztes Jahr angekündigt, hierzu einen Gesetzentwurf einzubringen. Als CDU-Landtagsfraktion haben wir uns die in den einzelnen Ländern angedachten Modelle genau angeschaut. Dabei sind wir zu der Überzeugung gekommen, dass das in Baden-Württemberg beschlossene Modell auch ein gangbarer Weg für Rheinland-Pfalz ist. Als Hauptkriterium berücksichtigt das Modell die Grundstücksfläche, ein Kriterium, das sich in Rheinland-Pfalz schon lange etabliert hat und hohe Akzeptanz gefunden hat, zum Beispiel bei den wiederkehrenden Beiträgen im Wasser- und Abwasserbereich oder auch bei den Straßenbeiträgen. Die Fläche als Grundlage ist leicht verständlich und kann jeder nachvollziehen. Mit der Vervielfältigung des Bodenrichtwerts wird bei dem Modell auch die Lage des Grundstücks und somit der Wert des Grundstücks berücksichtigt. Die Datengrundlagen hierzu sind für jeden Bürger einsehbar und somit auch nachvollziehbar, ein wichtiges Kriterium. Gut gelungen bei dem Modell ist der Abschlag für Grundstücke, die überwiegend zum Wohnen genutzt werden. Wir entlasten damit gezielt die Wohnnebenkosten und bieten gleichzeitig einen Anreiz, dass bisher unbebaute Grundstücke bebaut werden. Wir fördern damit auch das Ziel der Innenentwicklung vor Außenentwicklung, das oftmals durch Grundstücksspekulationen vor Ort gestört wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen in Rheinland-Pfalz. Im Jahr 2020 haben die Kommunen bei der Grundsteuer B insgesamt rund 591 Millionen Euro eingenommen. Die Grundsteuer sichert in vielen Bereichen die Handlungsfähigkeit der Kommunen. Sie unterliegt wenigen Schwankungen und schafft damit höchste Planungssicherheit. Uns als CDU-Landtagsfraktion ist es wichtig, dass diese Einnahmen auch in Zukunft verlässlich fließen. Dabei setzen wir auf unsere Kommunen, dass die Reform der Grundsteuer vor Ort aufkommensneutral umgesetzt wird. (Beifall der CDU) Jede Kommune muss die Auswirkungen des neuen Modells, das heißt die Summe der Steuermessbeträge vor Ort, überprüfen. Notwendige Korrekturen können und müssen dann vor Ort über die Festsetzung des Hebesatzes nach oben oder nach unten vorgenommen werden. Das ist übrigens ein Verfahren, das auch bei jedem anderen Modell erfolgen müsste. Keinen Änderungsbedarf gegenüber dem Bundesmodell sehen wir bei der Grundsteuer A für forst- und landwirtschaftliche Flächen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam mit diesem Gesetz einen Beitrag zum Bürokratieabbau, einen Beitrag für eine Verwaltungsvereinfachung, einen Beitrag für eine verständliche, einfache Steuerberechnung und somit einen Beitrag zur Akzeptanz beim Steuerschuldner leisten. (Beifall der CDU) Mit der Nutzung der Öffnungsklausel werden wir auch der Forderung des Rechnungshofs gerecht, Personalressourcen so sparsam wie möglich einzusetzen. Ja, das von uns vorgeschlagene Modell erspart gegenüber dem Bundesmodell in nicht unerheblicher Zahl Stellen bei der Landesverwaltung ein. Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass mit dem vorgeschlagenen Modell auch die geforderte regelmäßige Neubewertung quasi fast automatisiert ablaufen kann, ohne erneutes aufwendiges Verfahren. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir freuen uns, dass wir für die Nutzung der Öffnungsklausel auch Mitstreiter aus den Ampelparteien haben. Lassen Sie mich mit Erlaubnis des Präsidenten den FDP-Landesvorsitzenden Volker Wissing aus dem Jahr 2019 zitieren: „Die Grundsteuer muss ertragssicher, einfach zu erheben und gerecht sein. Dem Bundesfinanzminister ist es dagegen gelungen, ein Bürokratiemonster vorzuschlagen, das Wohnen verteuert und in der Praxis kaum umsetzbar ist.“ Ja, die FDP wirbt bundesweit für die Nutzung eines einfachen Flächenmodells. Lieber Herr Kollege Dr. Braun, besonders gespannt war und bin ich in der Debatte auf Ihre Einschätzung zu dem im grünen baden-württembergischen Finanzministerium in Zusammenarbeit mit der CDU entwickelten Modell. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ihre Parteifreundin, die damalige Finanzministerin Edith Sitzmann, hat das Modell im Landtag wie folgt vorgestellt: Der Gesetzentwurf ist „mutig, ökologisch, innovativ, transparent, verfassungsfest und gerecht“. Insofern war ich doch von Ihrer Stellungnahme gegenüber der Presse zu unserem Entwurf etwas irritiert. Mit Ihrem Statement, das vorgeschlagene Modell sei ungerecht, werfen Sie Ihren Parteifreunden in Baden-Württemberg eine ungerechte Steuerpolitik vor. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vielleicht sollten Sie diese Einschätzung noch einmal überdenken. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es hat sich verändert inzwischen! Sie müssen es halt einmal updaten!) – Nein, in dieser Form ist es beschlossen worden, Herr Kollege Braun. (Beifall der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich lade Sie alle ein, unseren Gesetzentwurf in den Ausschussberatungen konstruktiv zu begleiten. Wir alle sind gefordert, die besten Lösungen für unser Land und unsere Bürgerinnen und Bürger zu erarbeiten. Vielleicht gelingt es in der Diskussion, dass der eine oder andere seine bisherige Position überdenkt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der CDU)

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Matthias Lammert

Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Markus Stein das Wort.

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Markus Stein SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Am 10. April 2018 urteilte das Bundesverfassungsgericht, die Grundsteuer ist neu zu regeln. Ein Thema, das rein begrifflich viel unspektakulärer auftreten mag, als es tatsächlich ist; denn die Grundsteuer betrifft uns alle. Die Vorteile der Grundsteuer liegen dabei auf der Hand: Sie ist konjunkturunempfindlich, und sie ist für die Kommunen damit auch fest kalkulierbar. Diese Planungssicherheit und diese Kalkulierbarkeit führen, so vernehme ich jedenfalls, die derzeitigen politischen Debatten in der grundsätzlichen Frage der Beibehaltung der Grundsteuer zu einem klaren Bekenntnis. Einzig die Frage der Ausgestaltung der ab 2025 geltenden Regelungen führte schon in der Vergangenheit auf bundespolitischer Ebene zu Debatten und in der Folge auch zu Kompromissen. Die Länderöffnungsklausel des Bundes führt dazu, dass wir im heutigen Plenum einen Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion mit einer eigenen Landeslösung für Rheinland-Pfalz diskutieren, abweichend von der Bundeslösung und abweichend von der Mehrheit der restlichen Bundesländer. Es wird Sie wenig überraschen, meine Damen und Herren, dass ich für die SPDLandtagsfraktion sagen kann, dass wir von dem Bundesmodell überzeugt sind und auch weiterhin daran festhalten. Diese Überzeugung und dieses Festhalten will ich dabei auch inhaltlich begründen und ein paar Aspekte der unterschiedlichen Sichtweisen aufgreifen. Unterschiedliche Auffassungen gibt es vor allen Dingen bei der Frage der Bewertung des Steuergegenstands, also bei der Frage, wie die Bewertung der Grundstücke erfolgen soll, also welche Wertsumme für die Steuerberechnung künftig zugrunde gelegt wird. Beschäftigt man sich mit den verschiedenen Modellen, stolpert man unweigerlich über sperrige Begriffe wie „typisiertes Ertragswertverfahren“, „Bodenwertverfahren“ oder „typisiertes Sachwertverfahren“. Was sperrig klingt, ist jedoch ausgesprochen wichtig für die Frage, wie gerecht wir die Grundsteuer in Zukunft gestalten. Wir sind davon überzeugt, dass das Bundesmodell mit seinem typisierten Ertragswertverfahren zur Bewertung von Wohngrundstücken und dem typisierten Sachwertverfahren für Nicht-Wohngrundstücke den gerechteren Ansatz liefert. Lassen Sie mich auch kurz erläutern, warum ich das so sehe. Während der CDU-Gesetzentwurf mit seinem Bodenwertmodell bei allen Grundstücken außerhalb land- und forstwirtschaftlicher Nutzung ausschließlich auf die Größe der Fläche und den jeweiligen Bodenrichtwert abstellt – mithin also nur auf den Wert von Grund und Boden –, stellt sich das bei der Bewertung nach dem Bundesmodell anders dar. Das Bundesmodell legt bei Wohnnutzung nämlich nicht nur den Wert von Grund und Boden, sondern auch den aus der Nutzung des Grundstücks resultierenden Ertrag als Maßstab an. Vereinfacht gesagt bildet das Ertragswertverfahren also nach Bundesmodell die Wohnrealität ab und ist damit maximal gerecht. Während also nach dem CDU-Gesetzentwurf alle Flächen außerhalb der Landund Forstwirtschaft gleichbehandelt werden – begründet mit einer einfacher zu verstehenden Systematik –, setzt das Bundesmodell an der Realität an. Ich bin der festen Überzeugung, dass einfacher in diesem Fall schlichtweg nicht gerechter heißt. Ganz im Gegenteil, maximale Gleichbehandlung bei der Bewertung von Grundstücken nach dem CDU-Modell würde gerade dazu führen, dass wertvollere Immobilien und der Ertrag aus der Wohnnutzung hieraus nicht in die Bewertung einflössen. Ich bin schon davon überzeugt, dass Grundstücke mit einer größeren Wohnnutzung und in der Folge einem größeren Ertrag auch zu einer angemesseneren Beteiligung an den Kosten der Kommunen führen sollten. Die Nutzung und die damit verbundenen Kosten für kommunale Kindergärten, Schulen, Verkehrswege oder Bibliotheken hängt schon sehr stark von der Frage ab, wie viele Grundstücke in der Gemeinde bebaut oder nicht bebaut sind und wenn sie bebaut sind, in welchem Maße sie dann auch bewohnt sind. Einem Eigentümer eines Einfamilienhauses ist es doch nur schwer zu erklären, warum er pro Quadratmeter Fläche gleich viel Grundsteuer zahlen soll wie der Eigentümer eines mehrstöckigen Miethauses auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Meine Damen und Herren, ein weiteres Argument seitens der CDU ist die Vermeidung bürokratischen Aufwands. Zunächst einmal lassen Sie mich klarstellen, dass bei der künftigen Ermittlung der Grundsteuer für Wohngrundstücke nur noch fünf Parameter abgefragt werden. Bislang waren es noch zwanzig. Auch bei den sonstigen Grundstücken wie zum Beispiel Gewerbeflächen wird sich die Zahl der zu erhebenden Parameter nach dem typisierten Sachwertverfahren von bisher mehr als dreißig auf maximal acht reduzieren. Zudem wird es eine Ausfüllhilfe für Mitbürgerinnen und Mitbürger geben. Die vom Gericht geforderte siebenjährige Aktualisierung der Bewertung kann damit ebenfalls weitgehend automatisch erfolgen. Abschließend lassen Sie mich bitte noch sagen: Wenn wir mit einem höheren Verwaltungsaufwand mehr Gerechtigkeit mit dem Bundesmodell erreichen, ist das im Interesse einer fairen und möglichst realitätsnahen Besteuerung meines Erachtens jeden Euro wert. Einfacher und schneller heißt eben nicht gerechter. Daher bleiben wir dabei und halten das Bundesmodell auch weiterhin für das richtige Modell. Vielen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Wir fahren fort in der Redeliste, und ich erteile für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herrn Abgeordneten Daniel Köbler das Wort.

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Daniel Köbler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie uns ein Gedankenmodell wagen. Nehmen wir mal an, die CDU hätte die Landtagswahl im Frühjahr gewonnen, – – (Staatsminister Roger Lewentz: Oh je! –

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Hans Jürgen Noss SPD

Besser nicht! – Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) – Keine Angst, Herr Innenminister, die Geschichte geht gut aus. – – die CDU hätte jetzt Regierungsverantwortung in Rheinland-Pfalz. Dann stelle ich mir die Frage: Würde die CDU dann heute, Ende des Jahres, in diese Plenarsitzung diesen Gesetzentwurf für eine Landesregelung bei der Grundsteuer einbringen? Nein, sie würde es nicht tun. Ich sage Ihnen auch, warum sie es nicht tun würde. Es ist schon ausgeführt worden, das Bundesverfassungsgerichtsurteil ist auf den April 2018 zurückzuführen. Danach gab es sehr, sehr, sehr lange politische Auseinandersetzungen um die Frage der Reform der Grundsteuer. In dem entsprechenden Bundesgesetz gibt es nicht nur – wie Sie ausgeführt haben – eine Länderöffnungsklausel, sondern es gibt einen klaren Verfahrens- und Zeitplan, weil es nicht nur darum geht, eine neue Regelung zu schaffen, sondern auch darum, dass das Verfassungsgericht uns entsprechend gesagt hat, dass für die Umsetzung die Frist Ende 2024 gilt. Da gibt es einen ganz klaren Fahrplan, und der beginnt jetzt am 1. Januar 2022, an dem auch der Feststellungszeitpunkt zur Ermittlung der Grundwerte ist. Die Finanzämter stehen in den Startlöchern und sind entsprechend aufgestellt. Wenn Sie jetzt mit dem heutigen Tag ernsthaft in eine Gesetzesreform einsteigen, von der Sie jetzt schon wissen, dass sie zum 1. Januar kommenden Jahres noch nicht einmal verabschiedet und in Kraft ist, dann ist die ganze Vorarbeit, die ganze Aufstellung – ja, das ist ein ganz schöner Kraftakt in den Finanzämtern, übrigens auch zum Teil in den Kommunalverwaltungen – umsonst gewesen. Deswegen würden Sie das heute, selbst wenn Sie eine Mehrheit hätten, so nicht einbringen. Wenn Sie dann sagen, die Grünen müssten zustimmen, weil Sie das nur aus Baden-Württemberg abgeschrieben haben, dann kann ich Ihnen nur sagen: Das Gesetz aus Baden-Württemberg ist aber schon seit über einem Jahr in Kraft. Nicht eingebracht, in Kraft. Da frage ich mich schon, warum Sie über ein Jahr für Copy-and-paste brauchen. Das müssen Sie mir wirklich einmal erklären. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Ich halte es aber auch in der Sache für falsch, weil wenn Sie nur auf den Bodenwert gehen, dann haben Sie am Ende die gleiche Grundsteuerberechnung auf einem Grundstück, auf dem die Zwanzig-Zimmer-Villa steht, und nebenan steht vielleicht nur ein einfaches Wohngebäude auf der gleichen Grundstücksgröße. Das ist nicht gerecht, und das ist im Übrigen auch nicht ökologisch, weil es nämlich auch einen Anreiz zur entsprechenden Versiegelung setzt. Wenn Sie wie ich aus einem dicht besiedelten Raum kommen und dann sagen, es soll eine Aufkommensneutralität geben – was wir alle wollen –, dann heißt das doch, dass ich in dicht besiedelten Ballungsgebieten wie Mainz eine Steuermesszahl brauche, die sehr, sehr, sehr hoch ist, weil ich sozusagen durch den Wert das Vermögen der Gebäude nicht mit berechnen darf. Das bedeutet aber auch, dass ich in der gleichen Kommune auch Regionen habe, die weniger bebaut sind, und das heißt, dass dort für den Einzelnen der Grundbesitz extrem höher versteuert werden würde, als er jetzt wäre, wenn wir zur Aufkommensneutralität kommen. Das heißt, es ist eben kein passgenaues Modell, sondern es ist ein Modell, was mindestens genauso viele Nachteile hat wie das Modell des Bundes; ich glaube, es hat weniger Nachteile. Wenn Sie sagen, es wäre verwaltungseffizienter, dann ist das ein Argument, was man so nicht von der Hand weisen kann. Ich glaube aber auch da, wenn wir ein Bundesmodell haben, was auch die Mehrheit der Länder mit anwenden würde: Wir können, müssen und dürfen doch heutzutage beim Thema „Digitalisierung“ nicht sozusagen im eigenen Vorgarten bleiben. Auch bei der Frage der Bemessung und der Frage der Digitalisierung von Verwaltung muss doch nicht jedes Bundesland etwas Eigenes machen. Wenn wir jetzt alle eine eigene Formel machen, dann ist das Ganze auch nicht mehr übertragbar, und entsprechende Bewertungsgrundsätze, bei denen man vielleicht auch von anderen Bundesländern lernen kann, bei denen die vielleicht auch von unseren Finanzämtern lernen können, würden alle zersplittert werden. Deswegen trägt für mich – auch auf der Strecke – das Bürokratieabbauargument nicht, weil wir dadurch, dass jedes Bundesland etwas Eigenes in dieser Frage macht, nicht weniger Bürokratie haben. Letztlich haben Sie auch vergessen, die Entwicklung abzubilden. Wir haben jetzt auch eine Grundsteuer C, und eine Grundsteuer C ist dazu gedacht, baureifes Land entsprechend höher zu besteuern, wenn nicht gebaut wird, um diesem richtigen Argument der Spekulation entsprechend entgegenzuwirken. Also, Sie sind bei der Debatte noch nicht so ganz auf der Höhe der Zeit, aber das wird dann möglicherweise auch die Ausschussberatung bringen. Wir jedenfalls werden der Länderöffnungsklausel nicht zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Wir fahren in der Debatte fort, und ich darf das Wort dem Fraktionsvorsitzenden der AfD, Herrn Frisch, erteilen.

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Michael Frisch AfD

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als das Bundesverfassungsgericht im April 2018 die Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer in ihrer bisherigen Form feststellte, war klar, dass ein umfassender Reformprozess bevorstehen würde. Es folgte eine intensive Diskussion über die Möglichkeiten einer solchen Reform. Dies betraf vor allem die Bundesebene, die das Gesetzgebungsverfahren führte. In unseren Ausschüssen war die Grundsteuer aber auch ein regelmäßiger Beratungsgegenstand, da hier vorgenommene Veränderungen mit erheblichen Konsequenzen für unsere rheinland-pfälzischen Kommunen und Bürger verbunden sein werden. Dass dem so ist, wird allein schon an den Daten des Statistischen Landesamts deutlich. Mit einem Volumen von 589 Millionen Euro im Jahr 2020 liegt der Anteil der Grundsteuereinnahmen bei 13,2 % des gesamten Steueraufkommens der Kommunen. Im Gegenzug stellen diese Einnahmen für unsere Bürger – seien sie nun Mieter, Wohnungseigentümer oder Unternehmer – eine nicht unwesentliche Belastung dar. Grund genug, bei der anstehenden Reform sorgsam und unter Abwägung aller relevanten Faktoren vorzugehen. Bekanntlich hat sich der Deutsche Bundestag im Oktober 2019 in seinem Gesetzespaket zur Grundsteuer für ein Modell auf Basis einer wertabhängigen Bemessung entschieden, dabei jedoch den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, im Rahmen einer Öffnungsklausel davon abzuweichen. Diese Klausel möchte die CDU nun mit ihrem vorliegenden Gesetzentwurf für ein alternatives Berechnungsmodell nutzen. Damit greift sie einen Antrag der AfD-Fraktion auf, die bereits im November 2019 die Landesregierung aufgefordert hatte – ich zitiere –, bei Neufassung „der Grundsteuer die Öffnungsklausel dazu zu nutzen, ein Flächenmodell bei der Erhebung der Grundsteuer einzuführen“. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Diesen Antrag hat die CDU-Fraktion damals mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt und einen eigenen Gesetzentwurf angekündigt. Dass sie dafür geschlagene zwei Jahre gebraucht hat, ist bemerkenswert. Ob man das jetzt unter dem Stichwort „Gut Ding will Weile haben“ oder doch lieber unter der Rubrik „Am Abend wird der Faule fleißig“ einordnen soll, überlasse ich der persönlichen Bewertung. Auf jeden Fall freuen wir uns, dass man sich unserem Ansinnen grundsätzlich angeschlossen und sich damit klar von dem von der eigenen Bundesregierung favorisierten Konzept abgesetzt hat. Was sieht die CDU-Vorlage im Einzelnen vor? Die entscheidenden Aussagen befinden sich in den §§ 38 ff. So regelt § 38 Abs. 1 des Entwurfs, dass sich der Grundsteuerwert der Grundstücke durch Multiplikation ihrer Fläche mit dem Bodenrichtwert gemäß § 196 Baugesetzbuch ermittelt. Maßgebend ist dabei der Bodenrichtwert in der jeweiligen Zone, in der sich das zu bewertende Grundstück befindet. Mit anderen Worten, die CDU möchte ein differenziertes Flächenmodell, das sowohl die Größe der Fläche als auch den Wert des Grundstücks berücksichtigt. Damit würden die Nachteile einer ausschließlich an der Fläche orientierten Berechnung vermieden, die beispielsweise zu einer unangemessenen Benachteiligung großer, aber eher preiswerter Grundstücke auf dem Land führt. Gegenüber dem Scholz-Modell, das die Grundsteuer anhand des tatsächlichen Werts einer Immobilie bemisst, ist dieses Verfahren gleichzeitig wesentlich einfacher, entfällt doch die Notwendigkeit regelmäßiger Wertfeststellungen von Gebäuden, die mit einem enormen finanziellen und bürokratischen Aufwand einhergehen. Auch politisch ist das Scholz-Modell mit Nachteilen verbunden. Jede neue Hauptfeststellung würde in der Regel wohl eine Wertsteigerung der Immobilien ausweisen. Selbst bei gleichbleibenden Hebesätzen würde dann die Grundsteuerlast automatisch anwachsen. Den politisch unbequemen, weil in den kommunalen Räten zustimmungspflichtigen Weg, den Steuerzahlern mit höheren Hebesätzen mehr Geld aus der Tasche zu ziehen, würde man so zulasten der Bürger geschickt umgehen. Insgesamt sehen wir also in dem vorgelegten Flächenmodell der CDU-Fraktion deutliche Verbesserungen gegenüber dem vom Bund beschlossenen ScholzModell. Es wäre für unsere Kommunen vorteilhaft und für unsere Bürger nicht zwangsläufig mit höheren Steuern verbunden. Insofern sehen wir den Beratungen im Ausschuss mit wohlwollendem Interesse entgegen und hoffen, dort die eine oder andere Detailfrage noch klären zu können. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Für die FDP-Fraktion spricht deren Fraktionsvorsitzender Philipp Fernis.

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Philipp Fernis FDP

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bedeutung der Grundsteuer für die kommunalen Haushalte ist in dieser Debatte schon umfassend angesprochen worden. Mit einem Anteil von etwa 13 % an den Einnahmen ist sie eine sehr zentrale Einnahmequelle unserer Kommunen. Sie ist auch deswegen so eine zentrale Einnahmequelle, weil es eine Steuer ist, die sehr konjunkturunabhängig ist. Diese fällt unabhängig von der Frage an, wie die Ertragssituation insbesondere in der Wirtschaft und bei der Gewerbesteuer ist. Das ist die Haupteinnahmequelle. Diese ist gleichwohl sehr volatil. Die Begründung, warum das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, ist von zentraler Bedeutung für die Debatte, die wir heute führen. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die bisherige Bemessungsgrundlage der Grundsteuer gleichheitswidrig ist und damit letztlich dem Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit widerspricht. Wenn man sich diesen Gesetzentwurf anschaut, der aus Baden-Württemberg abgeschrieben wurde und eine gewisse Zeit für seine moderaten Anpassungen an die rheinland-pfälzischen Verhältnisse gebraucht hat, die in BadenWürttemberg dazu geführte Debatte und das, was die wesentlichen Kritikpunkte sind, dann erkennt man zwei Säulen. Insbesondere eine Säule der Kritik macht nachdenklich mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur bisherigen Erhebung der Grundsteuer. Wenn man ein Modell einführt, was lediglich maßgeblich auf die Fläche abstellt, verbunden mit dem Bodenwert, aber völlig unabhängig von der Frage, wie ein Grundstück konkret genutzt wird und welchen wertbildenden Faktor die Bebauung des Grundstücks darstellt, dann drängt sich die Frage auf, ob diese Betrachtungsweise ein Stück weit zu viel Pauschalierung ist. Diese Pauschalierung ist geeignet, das Verwaltungsverfahren deutlich zu vereinfachen. Das ist unbestritten. Das ist aber ein Zuviel an Vereinfachung, das wieder gegen das Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit verstößt, weil ein Grundstück unabhängig von der Frage, ob es mit einem kleinen Bungalow bebaut ist oder unter Umständen mit einem Mehrfamilienhaus – beides kann in unmittelbarer Nachbarschaft in unseren Wohngebieten zulässig sein –, gleichermaßen besteuert würde. Daher drängen sich erhebliche Zweifel bei der Frage auf, ob der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form verfassungsgemäß ist. Hinzu kommt das bereits in dieser Debatte angesprochene Problem der ganz praktischen Umsetzung; denn wir sind mitten im Umstellungsverfahren. Die Finanzverwaltungen sind dabei, die entsprechenden Ermittlungen vorzunehmen, um eine gesicherte Einnahmegrundlage gerade für die Kommunen nach dem jetzt kommenden Modell der Grundsteuer schaffen zu können. Hier im laufenden Verwaltungsverfahren zum jetzigen sehr späten Zeitpunkt noch einmal die Schiene zu wechseln und ein neues Verfahren der Besteuerung aufzusetzen, würde uns in ganz erhebliche praktische Umsetzungsschwierigkeiten bringen. Ich will allerdings an dieser Stelle einen Punkt ansprechen. Herr Frisch, wie so oft hat mich Ihr Wortbeitrag ein bisschen irritiert. Sie sprechen davon, dass eine Wertsteigerung eines Grundstücks zu einer Erhöhung der Grundsteuer führt. Es ist wesentlicher und elementarer Teil einer verfassungsgemäßen Besteuerung nach Leistungsfähigkeit, dass sich eine Wertsteigerung gegebenenfalls ein Stück weit dadurch auswirkt, dass eine Steuer dem gestiegenen Wert angepasst wird. Das zu kritisieren, führt elementare Prinzipien unseres Steuerrechts ad absurdum. Dass Sie viele maßgebliche Prinzipien unseres Rechtsstaats nicht verstanden haben, haben Sie schon häufiger an diesem Pult bewiesen. Dass es Ihnen sogar bei einer Debatte zur Grundsteuer gelingt, beeindruckt mich nicht im positiven Sinne dieses Wortes, muss ich sagen. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Wir sind gespannt, was die Ausschussberatungen insbesondere zu der von mir angesprochenen Frage der verfassungsrechtlichen Bewertung mit Blick auf die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit bringen. Sie haben herausgehört, wir begegnen dem Gesetzentwurf mit einer gewissen Skepsis. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Ich habe von den FREIEN WÄHLER keine Wortmeldung. – Ich habe Sie hier vorne nicht gesehen. Für die FREIEN WÄHLER hat der Fraktionsvorsitzende Dr. Streit das Wort. Sie haben 6 Minuten Redezeit.

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Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn man über Steuern spricht, kommt es immer darauf an, in welcher Gruppe ich mich befinde. Nehmen wir einmal die erste Gruppe. Wir stellen uns vor, ich wäre Vorsteher eines Finanzamtes. Da habe ich meinen alten Ausbilder vor Augen. Er war der Vorsteher des Finanzamts Trier, der spätere Oberfinanzpräsident, Herr Nägler. Der würde sagen: Wir sind schon auf das neue Gesetz eingestellt. Wir haben schon über 30 Mitarbeiter eingestellt, 30 Vollzeitäquivalente in Rheinland-Pfalz. Wir haben mit den Schulungen der Mitarbeiter begonnen. Die Kommunen sind informiert. Der neue Feststellungstermin ist der 1. Januar 2022. Der Vorschlag kommt viel zu spät. – Wäre ich Abgeordneter der antragstellenden Fraktion, würde ich sagen: Das ist gut, Sie sind Exekutive, ich bin Legislative. Wenn die Legislative etwas sagt, dann hat die Exekutive zu exekutieren. Daher bleibt das Wort immer in diesem Hause. – (Zuruf des Abg. Josef Philip Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wäre ich ein Bürgermeister, würde ich sagen: Am liebsten ist es mir, das Finanzamt nimmt die Bewertung vor, dann habe ich als Bürgermeister keinen Streit mit meinen Bürgern. Dann können die ganzen Widerspruchsverfahren bei der Neubewertung mit dem Finanzamt geführt werden. Die Anhörungstermine beginnen am 1. April 2022 und gehen bis zum Oktober nächsten Jahres. Die entsprechenden Informationsschreiben gehen demnächst an die Bürger heraus. – Ein Bürgermeister will sich natürlich in der Urwahl nicht um Steuern und Wert eines Grundstücks mit seinen Bürgern streiten. Wäre ich eine Witwe in einem Dorf mit 40 Einwohnern, dann würde ich Folgendes sagen: Jetzt haben wir ein Leben lang gearbeitet, mein Mann ist tot. Ich habe dazu beigetragen, dass die Kinder groß geworden sind. Ich blieb zu Hause, ging nicht arbeiten und habe nur 60 % der schon kargen Rente, weil mein Mann Maurer war. Im Winter, also in den Zeiten, in denen nicht zu arbeiten war, war schlechtes Wetter. Wir haben aber ein Häuschen zusammen bekommen mit einem großen Grundstück. – Nebenan ist jemand, ein Unternehmer, der im ländlichen Raum recht groß gebaut hat. Dieser und die Witwe sollen demnächst das Gleiche für die Grundsteuer zahlen. Daran erkennt man, egal, wo ich mich hinstelle, ich werde es den Leuten nie recht machen. Das sieht man auch an den Beiträgen von Haus & Grund und Immobilienbesitzerverbänden. Die sprechen sich natürlich für das Flächenmodell aus, weil es ihrer Klientel hilft. Was würde ich sagen, wenn ich Ortsbürgermeister wäre? Der Ortsbürgermeister würde sagen: Es ist mir vollkommen egal, ob so oder so, wertabhängiges Modell oder wertunabhängiges Modell, Hauptsache ist, ich habe am Ende des Jahres genau dasselbe Geld oder besser noch mehr als vorher in der Kasse. – Der Ortsbürgermeister würde weiter sagen: Eure Diskussion interessiert mich gar nicht; denn das System stimmt schon nicht, nämlich das System der Umlagefinanzierung von Verbandsgemeinden und Kreisen. – Das ist das, worauf wir noch mal schauen sollten, wenn ich hier noch einmal den Spruch „Nikolaus ist GroKo-Aus“ bedienen darf. Es wäre schön, wenn die Vertreter der Ampel aus Rheinland-Pfalz auch eine Neuerung mit zur Ampel nach Berlin nähmen, dass wir eine vollkommene Loslösung der verschiedenen kommunalen Ebenen vom Umlagemodell erhalten. Bisher ist es so, wenn erhoben wird, fließt die Grundsteuer A und B der Ortsgemeinde als Realsteuer zu. Die Verbandsgemeinden greifen mit der Verbandsgemeindeumlage und die Kreise über die Kreisumlage darauf zu. Wenn nachher noch 5 % in der Gemeindekasse übrigbleiben, dann kann sich der Ortsgemeindebürgermeister nicht beschweren, weil das dem aktuellen Rechtsstatus entspricht. Das soll ausreichen, um damit den Aufgaben einer Ortsgemeinde nachzukommen. Der Ortsbürgermeister sagt: Das reicht nie und nimmer. – Es wäre viel besser, wir kämen zu einer direkten Demokratie, indem nämlich jede dieser Ebenen, die Ortsgemeinde, die Verbandsgemeinde, der Kreis, ein eigenes Heberecht auf die Realsteuern hätten, weil dann eine direkte Beziehung zu dem entsteht, was der Bürger fordert, und dem, was Politik leistet und was alle Steuerbürger letztendlich erbringen müssen. Ich nenne ein Beispiel. Ich will, dass in allen Bussen meines Kreises Gurte angeschafft werden, damit die Kinder einen Sitzplatz haben und sicher im Bus befördert werden. Heute ist das so, es besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem, was ich fordere und dem, was nachher an Steuer erhoben werden muss, um ein solches Projekt zu bezahlen. Direkte Demokratie mit direkten Folgen wäre ein vollkommen neues Modell. Lassen Sie uns so etwas im Ausschuss diskutieren und nicht einfach nur die alten Dinge mit neuen Zahlen bepflanzen. (Beifall der FREIEN WÄHLER – Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP)

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Matthias Lammert

Für die Landesregierung erteile ich Staatssekretär Dr. Weinberg das Wort.

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Dr. Stephan Weinberg

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Streit, ich glaube, Ihre wunderbaren Beispiele haben gezeigt, dass es wichtig ist, an einem bestimmten Zeitpunkt eine Entscheidung zu treffen. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Heiterkeit bei der SPD) Es waren so viele Beispiele dabei, dass man von jedem eines herausgreifen konnte. Herr Streit, ich glaube, Sie haben das wunderbar illustriert. Insofern kann ich Ihnen versichern, seit 20 Jahren wird über die Grundsteuer geredet. Ich würde prophezeien, dass wir in einer Ausschusssitzung zusammen nicht in der Lage sind, ein weiteres Modell hinzuzufügen; denn es gibt schon sehr viele gute Modelle, die diskutiert worden sind. Die Bundesregierung hat sich für das entschieden, was vor allem eines gewährleistet, nämlich Einfachheit und Gerechtigkeit unter einen Hut zu bringen. Das ist ganz besonders entscheidend. Wir haben nicht von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht. Das ist nach wie vor nicht beabsichtigt. Ich glaube, wir befinden uns in guter Gesellschaft. Auch das Land Nordrhein-Westfalen mit der CDU/FDP-Regierung hat sich dazu entschlossen, nicht von der Öffnungsklausel Gebrauch zu machen. Es ist so – das haben Sie geschildert, vor allem Abgeordneter Fernis war so freundlich, an die Finanzverwaltung zu denken –, dass wir mittlerweile in einem sehr engen Zeitkorsett unterwegs sind und die Umsetzung intensiv begonnen hat. Wir wären in der Finanzverwaltung überhaupt nicht mehr in der Lage, ein anderes Modell als das Bundesmodell umzusetzen. Ich darf daran erinnern, dass es für die Kommunalfinanzen im Land ganz besonders wichtig ist, dass wir einen ordentlichen Umsetzungsprozess steuern und die Rahmenvorgaben des Bundesverfassungsgerichts einhalten, weil die Kommunen auf die Steuereinnahmen angewiesen sind. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Grundsteuer um eine komplett konjunkturunempfindliche Steuer handelt. Deswegen ist es ganz besonders wichtig, dass sie für die Kommunen als Einnahme erhalten bleibt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich muss sagen, es ist ganz entscheidend, dass wir mit dieser Steuer eine gerechte Steuer erheben. Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei bis drei Sätzen darauf hingewiesen, dass es nicht unbedingt notwendig ist, sich nur auf einen Parameter zu stützen. Ich glaube, insofern ist das Scholz-Modell dasjenige, das alle Anforderungen am besten abbildet. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen und darf Ihnen versichern, dass die Landesregierung bei ihrer Haltung bleiben wird. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Matthias Lammert

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Ende der Tagesordnung. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/1482 – an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir sind am Ende der Plenarsitzung. Ich darf Sie zur morgigen Plenarsitzung am 11. November um 9.30 Uhr einladen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Auf Wiedersehen. Ende der Sitzung: 17.45 Uhr

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