Hans Jürgen Noss
Besser nicht! – Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) – Keine Angst, Herr Innenminister, die Geschichte geht gut aus. – – die CDU hätte jetzt Regierungsverantwortung in Rheinland-Pfalz. Dann stelle ich mir die Frage: Würde die CDU dann heute, Ende des Jahres, in diese Plenarsitzung diesen Gesetzentwurf für eine Landesregelung bei der Grundsteuer einbringen? Nein, sie würde es nicht tun. Ich sage Ihnen auch, warum sie es nicht tun würde. Es ist schon ausgeführt worden, das Bundesverfassungsgerichtsurteil ist auf den April 2018 zurückzuführen. Danach gab es sehr, sehr, sehr lange politische Auseinandersetzungen um die Frage der Reform der Grundsteuer. In dem entsprechenden Bundesgesetz gibt es nicht nur – wie Sie ausgeführt haben – eine Länderöffnungsklausel, sondern es gibt einen klaren Verfahrens- und Zeitplan, weil es nicht nur darum geht, eine neue Regelung zu schaffen, sondern auch darum, dass das Verfassungsgericht uns entsprechend gesagt hat, dass für die Umsetzung die Frist Ende 2024 gilt. Da gibt es einen ganz klaren Fahrplan, und der beginnt jetzt am 1. Januar 2022, an dem auch der Feststellungszeitpunkt zur Ermittlung der Grundwerte ist. Die Finanzämter stehen in den Startlöchern und sind entsprechend aufgestellt. Wenn Sie jetzt mit dem heutigen Tag ernsthaft in eine Gesetzesreform einsteigen, von der Sie jetzt schon wissen, dass sie zum 1. Januar kommenden Jahres noch nicht einmal verabschiedet und in Kraft ist, dann ist die ganze Vorarbeit, die ganze Aufstellung – ja, das ist ein ganz schöner Kraftakt in den Finanzämtern, übrigens auch zum Teil in den Kommunalverwaltungen – umsonst gewesen. Deswegen würden Sie das heute, selbst wenn Sie eine Mehrheit hätten, so nicht einbringen. Wenn Sie dann sagen, die Grünen müssten zustimmen, weil Sie das nur aus Baden-Württemberg abgeschrieben haben, dann kann ich Ihnen nur sagen: Das Gesetz aus Baden-Württemberg ist aber schon seit über einem Jahr in Kraft. Nicht eingebracht, in Kraft. Da frage ich mich schon, warum Sie über ein Jahr für Copy-and-paste brauchen. Das müssen Sie mir wirklich einmal erklären. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Ich halte es aber auch in der Sache für falsch, weil wenn Sie nur auf den Bodenwert gehen, dann haben Sie am Ende die gleiche Grundsteuerberechnung auf einem Grundstück, auf dem die Zwanzig-Zimmer-Villa steht, und nebenan steht vielleicht nur ein einfaches Wohngebäude auf der gleichen Grundstücksgröße. Das ist nicht gerecht, und das ist im Übrigen auch nicht ökologisch, weil es nämlich auch einen Anreiz zur entsprechenden Versiegelung setzt. Wenn Sie wie ich aus einem dicht besiedelten Raum kommen und dann sagen, es soll eine Aufkommensneutralität geben – was wir alle wollen –, dann heißt das doch, dass ich in dicht besiedelten Ballungsgebieten wie Mainz eine Steuermesszahl brauche, die sehr, sehr, sehr hoch ist, weil ich sozusagen durch den Wert das Vermögen der Gebäude nicht mit berechnen darf. Das bedeutet aber auch, dass ich in der gleichen Kommune auch Regionen habe, die weniger bebaut sind, und das heißt, dass dort für den Einzelnen der Grundbesitz extrem höher versteuert werden würde, als er jetzt wäre, wenn wir zur Aufkommensneutralität kommen. Das heißt, es ist eben kein passgenaues Modell, sondern es ist ein Modell, was mindestens genauso viele Nachteile hat wie das Modell des Bundes; ich glaube, es hat weniger Nachteile. Wenn Sie sagen, es wäre verwaltungseffizienter, dann ist das ein Argument, was man so nicht von der Hand weisen kann. Ich glaube aber auch da, wenn wir ein Bundesmodell haben, was auch die Mehrheit der Länder mit anwenden würde: Wir können, müssen und dürfen doch heutzutage beim Thema „Digitalisierung“ nicht sozusagen im eigenen Vorgarten bleiben. Auch bei der Frage der Bemessung und der Frage der Digitalisierung von Verwaltung muss doch nicht jedes Bundesland etwas Eigenes machen. Wenn wir jetzt alle eine eigene Formel machen, dann ist das Ganze auch nicht mehr übertragbar, und entsprechende Bewertungsgrundsätze, bei denen man vielleicht auch von anderen Bundesländern lernen kann, bei denen die vielleicht auch von unseren Finanzämtern lernen können, würden alle zersplittert werden. Deswegen trägt für mich – auch auf der Strecke – das Bürokratieabbauargument nicht, weil wir dadurch, dass jedes Bundesland etwas Eigenes in dieser Frage macht, nicht weniger Bürokratie haben. Letztlich haben Sie auch vergessen, die Entwicklung abzubilden. Wir haben jetzt auch eine Grundsteuer C, und eine Grundsteuer C ist dazu gedacht, baureifes Land entsprechend höher zu besteuern, wenn nicht gebaut wird, um diesem richtigen Argument der Spekulation entsprechend entgegenzuwirken. Also, Sie sind bei der Debatte noch nicht so ganz auf der Höhe der Zeit, aber das wird dann möglicherweise auch die Ausschussberatung bringen. Wir jedenfalls werden der Länderöffnungsklausel nicht zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
