Karina Wächter
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt lautet „Landesgesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes“. Das klingt abstrakt und juristisch. Worüber reden wir also eigentlich? Ganz konkret sprechen wir über die Verlängerung der Regelung zum sogenannten FALTER-Arbeitszeitmodell sowie über die Altersteilzeitregelung für Lehrkräfte. Wir sprechen also darüber, Beamtinnen und Beamten und insbesondere Lehrkräften weiterhin einen gleitenden Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen. Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir befinden uns in einer Zeit des Arbeitskräftemangels. Eine Vielzahl von Stellen kann nicht oder nicht langfristig besetzt werden. Mit dem FALTER-Arbeitszeitmodell haben wir die Möglichkeit, dem entgegenzuwirken und die aktive Dienstzeit von motivierten, agilen und erfahrenen Kräften zu verlängern. Genau diese Möglichkeit möchten wir auch nutzen und jedem Einzelnen mehr Flexibilität und einen intellektuellen Mehrwert durch eine fortgeführte Tätigkeitsausübung geben. Ähnlich stellt sich die Verlängerung der Arbeitszeitregelung für Lehrkräfte dar. Als CDU-Fraktion ist es uns ein Anliegen, unseren Kleinsten die beste Bildung zukommen zu lassen. Bildung ist sicherlich – darin sind wir uns hoffentlich alle einig – Grundstein und Fundament für das weitere Leben. Wer gute Bildung genießt, kann erfahren, wo seine Stärken liegen und diese ausbauen. Neben einer guten schulischen Versorgung und Ausstattung liegt der Fokus der CDU-Fraktion daher darauf, Lehrkräften Kapazitäten zu geben, die durch bürokratische Tätigkeiten und sonstige Themen oft beschnitten werden. Mit der Verlängerung des Arbeitszeitmodells ist es den älteren Lehrkräften möglich, auf diese Mehrbelastungen zu reagieren, individuell und flexibel zu entscheiden und Belastungsspitzen abzufangen. Mit der klaren Vision der besten Bildung begrüßen wir als CDU-Fraktion mit Blick auf die Kapazitäten der Lehrerinnen und Lehrer vor allem die verbesserte Unterrichtsversorgung. Damit einher geht die Einstellung neuer und junger Lehrkräfte und damit verbunden die Verjüngung der rheinlandpfälzischen Lehrerschaft. Dies ist sicherlich nur ein kleiner Schritt, aber ein richtiger, den wir auch als Nebeneffekt gerne zur Kenntnis nehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir als Haushälterin noch eine Bemerkung. Die Verlängerung der vorgenannten Regelung ist in der Form kostenneutral, dass wir die vorgenannten Vorteile erzielen können, ohne zusätzliche Kosten zu generieren. Damit haben wir eine echte Win-win-Situation, nämlich einen Gewinn durch mehr Flexibilität für die älteren Beamtinnen und Beamten, einen Gewinn für die Zusammensetzung der rheinland-pfälzischen Lehrerschaft und faktisch am Ende einen Gewinn für die Qualität der Bildung unserer Kinder. Meine Fraktion wird dem Entwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes daher in der vorliegenden Fassung zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der CDU sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)
