Nico Steinbach
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Pfälzerwald ist das größte zusammenhängende Waldgebiet in Deutschland. Ihm kommt zu Recht eine ganz besondere Aufmerksamkeit zugute. Dieses besondere Waldgebiet braucht aus vielerlei Gründen unseren besonderen Schutz; denn mit Blick auf den Klimawandel und die elementaren Funktionen dieser grünen Lunge sind wir auf den Fortbestand elementar angewiesen. Die Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion unserer Wälder nimmt vor diesem Hintergrund und in allen Facetten noch stärker an Bedeutung zu. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Eine besondere Aktualität kann ich dem heute gesetzten Thema der AfDFraktion jedoch nicht attestieren; denn eines ist vollkommen klar: (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Die Regierungskoalition steht felsenfest zum Schutzstatus des Biosphärenreservats Pfälzerwald. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der AfD) Dies ist auch überhaupt keine Neuigkeit, sondern im Koalitionsvertrag festgeschrieben und bereits mehrfach ausdrücklich vom Umweltministerium kommuniziert worden. Vielmehr dient diese Aktuelle Debatte also noch einmal der Klarstellung; denn die Empfehlungen des MAB-Komitees formulieren – trotz teilweise irreleitender Berichterstattung – keinen vollständigen Ausschluss einer möglichen Windkraftnutzung. Wir wissen aber auch, dass die unumgänglichen Maßnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien zur Erreichung unserer Klimaziele auch dringend potenzielle Standorte zur Nutzung der Erneuerbaren im südlichen Teil unseres Bundeslandes erfordern. Ich füge dem gerne hinzu, auch in anderen Landesteilen gibt es regelmäßig Vorbehalte gegen den weiteren Ausbau von Erneuerbaren. Umso wichtiger ist für die Gesamtakzeptanz eine ausgewogene Nutzung in allen Regionen unseres Landes, an geeigneten Standorten. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Konkret sollen die Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservats tabu für die Nutzung von Windenergie sein; auch das noch einmal klarstellend. Lediglich in den Entwicklungszonen, und hier ganz konkret in den vorbelasteten Gebieten, zum Beispiel entlang der Bundesautobahn 6, sollen Windkraftanlagen ermöglicht werden. Diese gesamte Vorgehensweise soll und kann nur unter enger Begleitung und Abstimmung mit dem MAB-Komitee erfolgen; auch das noch einmal klarstellend, um keine Irritationen zu verbreiten. Mögliche Standorte in Teilen der Entwicklungszone gibt es noch nicht. Es gibt noch keine konkreten Standortdiskussionen, und diese können auch nur ergebnisoffen unter Beteiligung der betroffenen Kommunen und ihrer Bürgerinnen und Bürger, der Reservatsverwaltung und des MAB-Komitees erfolgen. Ich werbe an dieser Stelle ausdrücklich dafür, offen über die Chancen in dieser Thematik zu sprechen und diese zu sehen. Eine intensivere Nutzung der Windenergiepotenziale im ganzen Bereich ist zur Erreichung unserer dringend notwendigen Klimaziele erforderlich. Zudem ergeben sich für die Gemeinden Möglichkeiten, vor Ort eine attraktive Wertschöpfung zu generieren und auch selbst die erforderlichen Beiträge zur Energiewende zu leisten. Die neuen Regelungen des Erneuerbare-EnergienGesetzes sehen beispielsweise eine verpflichtende Beteiligung der Gemeinden vor Ort vor. Auch dieser Aspekt darf nicht unter den Tisch fallen. Betreiben Sie also bitte keine Verschwörungstheorien. Ich habe die bisher bekannten Fakten noch einmal wiederholt. Ich gehe davon aus, dass wir das jetzt gleich noch mehrfach hören werden. Bleiben Sie bei seriösen Festlegungen. Es bleibt dabei: Lediglich die Entwicklungszonen in vorbelasteten Gebieten sollen zur möglichen Windkraftnutzung zur Verfügung gestellt werden. Der Schutzstatus steht über allem. Das gilt auch für eine mögliche Fortschreibung des Landesentwicklungsplans. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
