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Philipp Fernis

FDP 10.11.2021 Sitzungen 18/9

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bedeutung der Grundsteuer für die kommunalen Haushalte ist in dieser Debatte schon umfassend angesprochen worden. Mit einem Anteil von etwa 13 % an den Einnahmen ist sie eine sehr zentrale Einnahmequelle unserer Kommunen. Sie ist auch deswegen so eine zentrale Einnahmequelle, weil es eine Steuer ist, die sehr konjunkturunabhängig ist. Diese fällt unabhängig von der Frage an, wie die Ertragssituation insbesondere in der Wirtschaft und bei der Gewerbesteuer ist. Das ist die Haupteinnahmequelle. Diese ist gleichwohl sehr volatil. Die Begründung, warum das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, ist von zentraler Bedeutung für die Debatte, die wir heute führen. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die bisherige Bemessungsgrundlage der Grundsteuer gleichheitswidrig ist und damit letztlich dem Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit widerspricht. Wenn man sich diesen Gesetzentwurf anschaut, der aus Baden-Württemberg abgeschrieben wurde und eine gewisse Zeit für seine moderaten Anpassungen an die rheinland-pfälzischen Verhältnisse gebraucht hat, die in BadenWürttemberg dazu geführte Debatte und das, was die wesentlichen Kritikpunkte sind, dann erkennt man zwei Säulen. Insbesondere eine Säule der Kritik macht nachdenklich mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur bisherigen Erhebung der Grundsteuer. Wenn man ein Modell einführt, was lediglich maßgeblich auf die Fläche abstellt, verbunden mit dem Bodenwert, aber völlig unabhängig von der Frage, wie ein Grundstück konkret genutzt wird und welchen wertbildenden Faktor die Bebauung des Grundstücks darstellt, dann drängt sich die Frage auf, ob diese Betrachtungsweise ein Stück weit zu viel Pauschalierung ist. Diese Pauschalierung ist geeignet, das Verwaltungsverfahren deutlich zu vereinfachen. Das ist unbestritten. Das ist aber ein Zuviel an Vereinfachung, das wieder gegen das Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit verstößt, weil ein Grundstück unabhängig von der Frage, ob es mit einem kleinen Bungalow bebaut ist oder unter Umständen mit einem Mehrfamilienhaus – beides kann in unmittelbarer Nachbarschaft in unseren Wohngebieten zulässig sein –, gleichermaßen besteuert würde. Daher drängen sich erhebliche Zweifel bei der Frage auf, ob der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form verfassungsgemäß ist. Hinzu kommt das bereits in dieser Debatte angesprochene Problem der ganz praktischen Umsetzung; denn wir sind mitten im Umstellungsverfahren. Die Finanzverwaltungen sind dabei, die entsprechenden Ermittlungen vorzunehmen, um eine gesicherte Einnahmegrundlage gerade für die Kommunen nach dem jetzt kommenden Modell der Grundsteuer schaffen zu können. Hier im laufenden Verwaltungsverfahren zum jetzigen sehr späten Zeitpunkt noch einmal die Schiene zu wechseln und ein neues Verfahren der Besteuerung aufzusetzen, würde uns in ganz erhebliche praktische Umsetzungsschwierigkeiten bringen. Ich will allerdings an dieser Stelle einen Punkt ansprechen. Herr Frisch, wie so oft hat mich Ihr Wortbeitrag ein bisschen irritiert. Sie sprechen davon, dass eine Wertsteigerung eines Grundstücks zu einer Erhöhung der Grundsteuer führt. Es ist wesentlicher und elementarer Teil einer verfassungsgemäßen Besteuerung nach Leistungsfähigkeit, dass sich eine Wertsteigerung gegebenenfalls ein Stück weit dadurch auswirkt, dass eine Steuer dem gestiegenen Wert angepasst wird. Das zu kritisieren, führt elementare Prinzipien unseres Steuerrechts ad absurdum. Dass Sie viele maßgebliche Prinzipien unseres Rechtsstaats nicht verstanden haben, haben Sie schon häufiger an diesem Pult bewiesen. Dass es Ihnen sogar bei einer Debatte zur Grundsteuer gelingt, beeindruckt mich nicht im positiven Sinne dieses Wortes, muss ich sagen. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Wir sind gespannt, was die Ausschussberatungen insbesondere zu der von mir angesprochenen Frage der verfassungsrechtlichen Bewertung mit Blick auf die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit bringen. Sie haben herausgehört, wir begegnen dem Gesetzentwurf mit einer gewissen Skepsis. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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