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Dr. Matthias Frey

10.11.2021 Sitzungen 18/9

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst herzlichen Dank an alle Sprecher der Fraktionen des Hauses für die einhellige Zustimmung und die sehr zutreffenden Ausführungen, die Sie alle zu diesem Gesetzentwurf gemacht haben. Ich will nicht noch einmal wiederholen, was schon mehrfach gesagt worden ist. Bisher waren diese Bestimmungen, die die Entsorgung von Akten unserer Justiz geregelt haben, reines Landesrecht. Durch die Einführung der E-Akte und das entsprechende Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs wurde dies nun in Bundesrecht überführt, und wir haben bundeseinheitliche Regelungen, die allerdings wiederum eine Opt-out-Möglichkeit für das Land eröffnen. Genau diese nehmen wir wahr. Auf diese Art und Weise soll gewährleistet sein, dass die Akten, die – wie schon mehrfach angekündigt – hier im Keller sind, dort auch verbleiben, und zwar nach den bisherigen Fristen, wie wir sie hatten. Sie werden dort auch nicht übermäßig aufbewahrt, sondern die Regelungen, die der Bund getroffen hat, sehen teilweise längere Fristen vor. Wir werden zumindest in Rheinland-Pfalz nach den bisherigen Fristen verfahren. Das ist eine Erleichterung der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Justizbehörden, und es ist Teil eines Bürokratieabbaus. Die Landesregierung wird sich nicht dazu äußern, die Verantwortlichkeiten bei anderen zu suchen. Wir regeln das im Land Rheinland-Pfalz in der bekannt pragmatischen Art. Ich freue mich, dass Sie alle diesem Gesetzentwurf zugestimmt haben und zustimmen werden. Damit sind wir gemeinsam auf einem guten Weg. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei den FREIEN WÄHLERN)

Protokoll ↗