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Markus Stein

SPD 10.11.2021 Sitzungen 18/9

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Am 10. April 2018 urteilte das Bundesverfassungsgericht, die Grundsteuer ist neu zu regeln. Ein Thema, das rein begrifflich viel unspektakulärer auftreten mag, als es tatsächlich ist; denn die Grundsteuer betrifft uns alle. Die Vorteile der Grundsteuer liegen dabei auf der Hand: Sie ist konjunkturunempfindlich, und sie ist für die Kommunen damit auch fest kalkulierbar. Diese Planungssicherheit und diese Kalkulierbarkeit führen, so vernehme ich jedenfalls, die derzeitigen politischen Debatten in der grundsätzlichen Frage der Beibehaltung der Grundsteuer zu einem klaren Bekenntnis. Einzig die Frage der Ausgestaltung der ab 2025 geltenden Regelungen führte schon in der Vergangenheit auf bundespolitischer Ebene zu Debatten und in der Folge auch zu Kompromissen. Die Länderöffnungsklausel des Bundes führt dazu, dass wir im heutigen Plenum einen Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion mit einer eigenen Landeslösung für Rheinland-Pfalz diskutieren, abweichend von der Bundeslösung und abweichend von der Mehrheit der restlichen Bundesländer. Es wird Sie wenig überraschen, meine Damen und Herren, dass ich für die SPDLandtagsfraktion sagen kann, dass wir von dem Bundesmodell überzeugt sind und auch weiterhin daran festhalten. Diese Überzeugung und dieses Festhalten will ich dabei auch inhaltlich begründen und ein paar Aspekte der unterschiedlichen Sichtweisen aufgreifen. Unterschiedliche Auffassungen gibt es vor allen Dingen bei der Frage der Bewertung des Steuergegenstands, also bei der Frage, wie die Bewertung der Grundstücke erfolgen soll, also welche Wertsumme für die Steuerberechnung künftig zugrunde gelegt wird. Beschäftigt man sich mit den verschiedenen Modellen, stolpert man unweigerlich über sperrige Begriffe wie „typisiertes Ertragswertverfahren“, „Bodenwertverfahren“ oder „typisiertes Sachwertverfahren“. Was sperrig klingt, ist jedoch ausgesprochen wichtig für die Frage, wie gerecht wir die Grundsteuer in Zukunft gestalten. Wir sind davon überzeugt, dass das Bundesmodell mit seinem typisierten Ertragswertverfahren zur Bewertung von Wohngrundstücken und dem typisierten Sachwertverfahren für Nicht-Wohngrundstücke den gerechteren Ansatz liefert. Lassen Sie mich auch kurz erläutern, warum ich das so sehe. Während der CDU-Gesetzentwurf mit seinem Bodenwertmodell bei allen Grundstücken außerhalb land- und forstwirtschaftlicher Nutzung ausschließlich auf die Größe der Fläche und den jeweiligen Bodenrichtwert abstellt – mithin also nur auf den Wert von Grund und Boden –, stellt sich das bei der Bewertung nach dem Bundesmodell anders dar. Das Bundesmodell legt bei Wohnnutzung nämlich nicht nur den Wert von Grund und Boden, sondern auch den aus der Nutzung des Grundstücks resultierenden Ertrag als Maßstab an. Vereinfacht gesagt bildet das Ertragswertverfahren also nach Bundesmodell die Wohnrealität ab und ist damit maximal gerecht. Während also nach dem CDU-Gesetzentwurf alle Flächen außerhalb der Landund Forstwirtschaft gleichbehandelt werden – begründet mit einer einfacher zu verstehenden Systematik –, setzt das Bundesmodell an der Realität an. Ich bin der festen Überzeugung, dass einfacher in diesem Fall schlichtweg nicht gerechter heißt. Ganz im Gegenteil, maximale Gleichbehandlung bei der Bewertung von Grundstücken nach dem CDU-Modell würde gerade dazu führen, dass wertvollere Immobilien und der Ertrag aus der Wohnnutzung hieraus nicht in die Bewertung einflössen. Ich bin schon davon überzeugt, dass Grundstücke mit einer größeren Wohnnutzung und in der Folge einem größeren Ertrag auch zu einer angemesseneren Beteiligung an den Kosten der Kommunen führen sollten. Die Nutzung und die damit verbundenen Kosten für kommunale Kindergärten, Schulen, Verkehrswege oder Bibliotheken hängt schon sehr stark von der Frage ab, wie viele Grundstücke in der Gemeinde bebaut oder nicht bebaut sind und wenn sie bebaut sind, in welchem Maße sie dann auch bewohnt sind. Einem Eigentümer eines Einfamilienhauses ist es doch nur schwer zu erklären, warum er pro Quadratmeter Fläche gleich viel Grundsteuer zahlen soll wie der Eigentümer eines mehrstöckigen Miethauses auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Meine Damen und Herren, ein weiteres Argument seitens der CDU ist die Vermeidung bürokratischen Aufwands. Zunächst einmal lassen Sie mich klarstellen, dass bei der künftigen Ermittlung der Grundsteuer für Wohngrundstücke nur noch fünf Parameter abgefragt werden. Bislang waren es noch zwanzig. Auch bei den sonstigen Grundstücken wie zum Beispiel Gewerbeflächen wird sich die Zahl der zu erhebenden Parameter nach dem typisierten Sachwertverfahren von bisher mehr als dreißig auf maximal acht reduzieren. Zudem wird es eine Ausfüllhilfe für Mitbürgerinnen und Mitbürger geben. Die vom Gericht geforderte siebenjährige Aktualisierung der Bewertung kann damit ebenfalls weitgehend automatisch erfolgen. Abschließend lassen Sie mich bitte noch sagen: Wenn wir mit einem höheren Verwaltungsaufwand mehr Gerechtigkeit mit dem Bundesmodell erreichen, ist das im Interesse einer fairen und möglichst realitätsnahen Besteuerung meines Erachtens jeden Euro wert. Einfacher und schneller heißt eben nicht gerechter. Daher bleiben wir dabei und halten das Bundesmodell auch weiterhin für das richtige Modell. Vielen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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