Marcus Klein
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Spätestens jetzt wissen Sie natürlich, dass wir heute ein sehr wichtiges Gesetz beraten (Heiterkeit des Abg. Christian Baldauf, CDU) und gemeinsam verabschieden wollen. Es ist zweifellos wichtig; denn es geht um viele, viele, vermutlich sehr viele Meter Akten in den Archiven der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Es geht aber auch um personelle und finanzielle Ressourcen, die gut eingesetzt werden können und sicher besser, als jede dieser Akten noch einmal in die Hand zu nehmen. Es geht auch um Rechtssicherheit, die wir damit geben, und dennoch, meine Damen und Herren, trotz dieser Gewichtigkeit und Wichtigkeit dieses Gesetzesvorstoßes eignet er sich nur sehr eingeschränkt für eine politische Debatte. (Zuruf des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Deswegen möchte ich dem Kollegen Spies in seinem Vortrag beipflichten. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Guter Mann!) Er hat gesetzliche Grundlagen, die schon sehr weit zurückliegen, angeführt. Sehr gut! Ich möchte nur eine Frage aus dem Rechtsausschuss in den Raum stellen, die dort nicht beantwortet werden konnte. Wenn das doch so eindeutig ist, wie wir jetzt alle wissen, warum hat der Bundesgesetzgeber das nicht schon gleich selbst geklärt? Ich sage es frei mit den Worten des Kollegen Vorsitzenden des Rechtsausschusses, der gesagt hat: Vermutlich wollte er uns die Gelegenheit geben, auch diesem Hause unsere Weisheit und Weitsicht an diesem Entwurf zu zeigen und breit zuzustimmen. Ich bin mir sicher, dass wir das tun werden. Die CDU-Fraktion stimmt in jedem Fall zu. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
