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Astrid Schmitt

10.11.2021 Sitzungen 18/9

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen dem Präsidium nicht mehr vor. Wir schließen damit die Aktuelle Debatte ab. Ich rufe der Tagesordnung auf: Punkt 2 Vom Landtag vorzunehmende Wahlen a) Wahl eines stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 18/1320 – Wir behandeln diesen Punkt gemäß der Absprache im Ältestenrat ohne Aussprache. Mit der in dieser eben genannten Drucksache enthaltenen Vorschlagsliste ist mit Wirkung zum 1. Januar 2022 ein stellvertretendes berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz zu wählen. Die Wahl erfolgt nach Artikel 134 Abs. 2 der Verfassung für RheinlandPfalz für die Dauer von sechs Jahren und bedarf einer Zweidrittelmehrheit. Zum stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ist unter Nummer 1 der Drucksache 18/1320 der Vorsitzende Richter am Oberverwaltungsgericht, Herr Dr. Thomas Stahnecker, vorgeschlagen. Ich frage deshalb: Wer stimmt der Wahl von Herrn Dr. Stahnecker zum stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zu? – Das scheint einstimmig zu sein. Für Gegenstimmen bzw. Enthaltungen ist kein Raum. Damit stelle ich fest, dass Herr Dr. Stahnecker einstimmig zum stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs RheinlandPfalz gewählt ist. Ich stelle außerdem fest, dass damit das gesetzliche Quorum erreicht ist. Alle anderen Abstimmungen zu diesem Tagesordnungspunkt entfallen hiermit. Wir kommen zur zweiten von uns vorzunehmenden Wahl. b) Wahl eines Mitglieds des Landtags Rheinland-Pfalz in den Rundfunkrat des Südwestrundfunks Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/1500 – Vorgeschlagen ist die Kollegin Jutta Blatzheim-Roegler. Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Auch das ist einstimmig der Fall. Damit ist die Abgeordnete Jutta Blatzheim-Roegler in den Rundfunkrat des Südwestrundfunks gewählt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe als Nächstes der TagesordPunkt 3 nung auf: Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/1095 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 18/1488 – Die Fraktionen haben einen Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Ich darf Sie kurz über das bisherige Ausschussverfahren informieren. Die erste Plenarberatung fand in der 7. Sitzung am 22. September dieses Jahres ohne Aussprache statt. Überwiesen wurde der Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Christoph Spies.

Protokoll ↗