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Stephan Wefelscheid

FREIE WÄHLER 10.11.2021 Sitzungen 18/9

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es vorhin schon gehört: Wie die jährliche Wohnungsnotfallstatistik aufzeigt, gibt es aktuell über 6.000 Wohnungslose in Rheinland-Pfalz. Zudem ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, insbesondere bei Frauen. Wohnungslosigkeit wird meist als männliches Problem gesehen, doch rund 30 % aller Wohnungslosen in Deutschland sind weiblich. Wenngleich hinter der Obdachlosigkeit viele individuelle persönliche Schicksale stehen, gibt es doch auch objektive Faktoren, die zu Obdachlosigkeit führen können. Insbesondere in städtischen Ballungsgebieten fehlen schlicht und ergreifend Sozialwohnungen und bezahlbarer Wohnraum. Die Mieten in vielen Städten sind selbst für Normalverdiener zu hoch. Aus meiner Sicht im Aufsichtsrat der Koblenzer WohnBau weiß ich zu berichten, dass aufgrund der stark gestiegenen Grundstückspreise, aber auch der immer weiter hochgeschraubten Mindeststandards im Wohnungsbau die Schaffung bezahlbaren Wohnraums kaum mehr wirtschaftlich ist. Hinzu kommt, dass alte abgeschriebene Immobilien sukzessive teuren Neubauten weichen mussten. Bei allem Verständnis für die Anhebung baulicher Standards, manchmal ist es besser, zwar alten, dafür aber bezahlbaren Wohnraum hilfsbedürftigen Menschen anbieten zu können; denn besser, man wohnt schlecht, als man wohnt gar nicht. Dies führt uns zu einem weiteren Problem. Obdachlosigkeit gleicht einem Teufelskreis. Wer keine Wohnung hat, hat auch keine Wohnanschrift. Doch ohne Wohnanschrift ist es geradezu unmöglich, eine Wohnung mieten zu können. Auch die Kommunikation mit Behörden ist ohne Wohnanschrift wesentlich schwieriger. Viele Obdachlose bleiben aus diesem Grund lange Zeit weiter obdachlos und haben aus demselben Grund keine Chance, eine geregelte Tätigkeit aufnehmen zu können. Hier ist der Staat in der Verantwortung, den Teufelskreis zu durchbrechen und den Schwächsten in unserer Gesellschaft den ersten Schritt zu ermöglichen. Projekte wie Tiny Houses, aber auch die klassische Übergangsunterbringung in kommunalen Unterkünften und zugewiesene Wohnungen sind Möglichkeiten, diesen Menschen den Weg weg von der Straße in ein geregeltes Leben zu ebnen. Doch auch hier dürfen völlig überzogene Vorgaben und Standards nicht dazu führen, dass gute Ideen und hilfsbereite Kommunen ausgebremst werden. Wenn eine Kommune Liegenschaften hat, die leer stehen und bewohnbar sind, so muss es möglich werden, diese ohne enorme Hürden zur Verfügung zu stellen. Auch zwischenzeitlich leer stehende Container aus der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 können Abhilfe schaffen. Herr Innenminister, in dem Zusammenhang wäre es sicherlich sinnvoll, das beschleunigte Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch, das sogenannte beschleunigte Bebauungsplanverfahren im Außenbereich, zu verlängern; (Beifall der FREIEN WÄHLER) denn es hat sich gezeigt, dass dieses Instrument einen wichtigen Beitrag dazu leisten kann, schnell dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. (Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wo denn?) Abschließend möchte ich noch zum Punkt der akuten Hilfe für Obdachlose kommen. In Koblenz hat sich der Stadtrat, auch auf Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER, mit dem Konzept der Ulmer Nester – wärmeisolierte Schlafkapseln für je eine Person – befasst. Gerade in kalten Wintermonaten können auf diesem Weg Leben gerettet werden. Zudem ermöglicht das integrierte Meldesystem eine Ansprache der Nutzer durch Mitarbeiter der Kommune bzw. damit betrauter Hilfsorganisationen. Hier wäre allerdings eine finanzielle Unterstützung vonseiten des Landes für Kommunen, die derartige Projekte auflegen, sicherlich hilfreich. Gleiches gilt selbstverständlich für die Frage der finanziellen Förderung des Sozialwohnungsbaus sowie der Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Aus Erfahrung weiß ich, dass Kommunen manche Winkelzüge unternehmen müssen, um in diesem Bereich überhaupt noch tätig sein zu können. Das ist schade. Hier würden wir uns mehr Unterstützung der Kommunen durch die Landesregierung wünschen. Insofern sind wir der FDP-Fraktion dafür dankbar, dass sie als regierungstragende Fraktion heute gerade dieses Thema zum Gegenstand der Aktuellen Debatte gemacht hat. Just heute Morgen wurde mir auf der Zugfahrt nach Mainz auf Facebook die Werbeanzeige der FDP-Landtagsfraktion NRW zum Thema „Wohnungslosigkeit bekämpfen“ eingeblendet. (Der Redner hält einen Ausdruck der Anzeige in die Höhe.) Darin berichtet die FDP-Fraktion aus NRW, seit 2017 die in NRW im Bereich der Wohnungslosigkeit eingesetzten Mittel um mehr als das Siebenfache erhöht zu haben. Mit der Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ und den „Kümmerer-Projekten“ seien in NRW über 2.000 Menschen in Wohnraum vermittelt worden. Wir hätten uns als FREIE WÄHLER-Fraktion gewünscht, dass sich auch die seit 2016 in Rheinland-Pfalz regierungstragende FDP-Fraktion, so wie ihre Kollegen in NRW, früher dem Kampf gegen die Wohnungslosigkeit gestellt hätte. Was nicht ist, das kann aber noch werden. (Beifall der FREIEN WÄHLER – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Was es braucht, sind pragmatische Lösungen. Die kommunalpolitisch Verantwortlichen wissen recht genau, wo bei ihnen vor Ort der Schuh drückt und welche Lösungsansätze realistisch verfolgbar scheinen. Wenn die FDP an dem Problem der Obdachlosigkeit wirkliche Veränderungen erzielen möchte, sei dieser empfohlen, (Glocke der Präsidentin) sich mit eben diesen kommunalpolitisch Verantwortlichen intensiv auszutauschen. Die kommunalen Sozial-, Ordnungs- und Baudezernenten werden sich sicherlich freuen, von Ihnen zu hören. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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