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Christof Reichert

CDU 10.11.2021 Sitzungen 18/9

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung den Entwurf des Landesgesetzes zur Regelung der Grundsteuer. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wirbt die CDU-Landtagsfraktion für ein modernes Steuergesetz durch die Nutzung der Öffnungsklausel bei der Grundsteuerreform und schlägt für Rheinland-Pfalz die Übernahme des baden-württembergischen modifizierten Bodenwertmodells vor. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die geltende Regelung zur Grundsteuer gekippt. Zugleich hat es dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende 2019 eine Neuregelung zu schaffen. Kernpunkt der höchstrichterlichen Kritik ist, dass die sogenannten Einheitswerte, aufgrund derer sich die Grundsteuer bemisst, völlig überaltert sind. Das sei ungerecht und verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz. Der Bund hat mittlerweile eine Neuregelung geschaffen, und es war richtig, dass der Bund auf Druck der Länder bei der Neuregelung der Öffnungsklausel den Ländern den Weg freigemacht hat, eigene Lösungen bei der Grundsteuerreform zu gehen; denn das Bundesmodell ist mit vielen, nicht gerade für jedermann nachvollziehbaren Bewertungsmaßstäben viel zu aufwendig. Von Anfang an war auch das einfache Flächenmodell Bestandteil der Debatte. Wir haben bereits letztes Jahr angekündigt, hierzu einen Gesetzentwurf einzubringen. Als CDU-Landtagsfraktion haben wir uns die in den einzelnen Ländern angedachten Modelle genau angeschaut. Dabei sind wir zu der Überzeugung gekommen, dass das in Baden-Württemberg beschlossene Modell auch ein gangbarer Weg für Rheinland-Pfalz ist. Als Hauptkriterium berücksichtigt das Modell die Grundstücksfläche, ein Kriterium, das sich in Rheinland-Pfalz schon lange etabliert hat und hohe Akzeptanz gefunden hat, zum Beispiel bei den wiederkehrenden Beiträgen im Wasser- und Abwasserbereich oder auch bei den Straßenbeiträgen. Die Fläche als Grundlage ist leicht verständlich und kann jeder nachvollziehen. Mit der Vervielfältigung des Bodenrichtwerts wird bei dem Modell auch die Lage des Grundstücks und somit der Wert des Grundstücks berücksichtigt. Die Datengrundlagen hierzu sind für jeden Bürger einsehbar und somit auch nachvollziehbar, ein wichtiges Kriterium. Gut gelungen bei dem Modell ist der Abschlag für Grundstücke, die überwiegend zum Wohnen genutzt werden. Wir entlasten damit gezielt die Wohnnebenkosten und bieten gleichzeitig einen Anreiz, dass bisher unbebaute Grundstücke bebaut werden. Wir fördern damit auch das Ziel der Innenentwicklung vor Außenentwicklung, das oftmals durch Grundstücksspekulationen vor Ort gestört wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen in Rheinland-Pfalz. Im Jahr 2020 haben die Kommunen bei der Grundsteuer B insgesamt rund 591 Millionen Euro eingenommen. Die Grundsteuer sichert in vielen Bereichen die Handlungsfähigkeit der Kommunen. Sie unterliegt wenigen Schwankungen und schafft damit höchste Planungssicherheit. Uns als CDU-Landtagsfraktion ist es wichtig, dass diese Einnahmen auch in Zukunft verlässlich fließen. Dabei setzen wir auf unsere Kommunen, dass die Reform der Grundsteuer vor Ort aufkommensneutral umgesetzt wird. (Beifall der CDU) Jede Kommune muss die Auswirkungen des neuen Modells, das heißt die Summe der Steuermessbeträge vor Ort, überprüfen. Notwendige Korrekturen können und müssen dann vor Ort über die Festsetzung des Hebesatzes nach oben oder nach unten vorgenommen werden. Das ist übrigens ein Verfahren, das auch bei jedem anderen Modell erfolgen müsste. Keinen Änderungsbedarf gegenüber dem Bundesmodell sehen wir bei der Grundsteuer A für forst- und landwirtschaftliche Flächen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam mit diesem Gesetz einen Beitrag zum Bürokratieabbau, einen Beitrag für eine Verwaltungsvereinfachung, einen Beitrag für eine verständliche, einfache Steuerberechnung und somit einen Beitrag zur Akzeptanz beim Steuerschuldner leisten. (Beifall der CDU) Mit der Nutzung der Öffnungsklausel werden wir auch der Forderung des Rechnungshofs gerecht, Personalressourcen so sparsam wie möglich einzusetzen. Ja, das von uns vorgeschlagene Modell erspart gegenüber dem Bundesmodell in nicht unerheblicher Zahl Stellen bei der Landesverwaltung ein. Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass mit dem vorgeschlagenen Modell auch die geforderte regelmäßige Neubewertung quasi fast automatisiert ablaufen kann, ohne erneutes aufwendiges Verfahren. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir freuen uns, dass wir für die Nutzung der Öffnungsklausel auch Mitstreiter aus den Ampelparteien haben. Lassen Sie mich mit Erlaubnis des Präsidenten den FDP-Landesvorsitzenden Volker Wissing aus dem Jahr 2019 zitieren: „Die Grundsteuer muss ertragssicher, einfach zu erheben und gerecht sein. Dem Bundesfinanzminister ist es dagegen gelungen, ein Bürokratiemonster vorzuschlagen, das Wohnen verteuert und in der Praxis kaum umsetzbar ist.“ Ja, die FDP wirbt bundesweit für die Nutzung eines einfachen Flächenmodells. Lieber Herr Kollege Dr. Braun, besonders gespannt war und bin ich in der Debatte auf Ihre Einschätzung zu dem im grünen baden-württembergischen Finanzministerium in Zusammenarbeit mit der CDU entwickelten Modell. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ihre Parteifreundin, die damalige Finanzministerin Edith Sitzmann, hat das Modell im Landtag wie folgt vorgestellt: Der Gesetzentwurf ist „mutig, ökologisch, innovativ, transparent, verfassungsfest und gerecht“. Insofern war ich doch von Ihrer Stellungnahme gegenüber der Presse zu unserem Entwurf etwas irritiert. Mit Ihrem Statement, das vorgeschlagene Modell sei ungerecht, werfen Sie Ihren Parteifreunden in Baden-Württemberg eine ungerechte Steuerpolitik vor. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vielleicht sollten Sie diese Einschätzung noch einmal überdenken. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es hat sich verändert inzwischen! Sie müssen es halt einmal updaten!) – Nein, in dieser Form ist es beschlossen worden, Herr Kollege Braun. (Beifall der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich lade Sie alle ein, unseren Gesetzentwurf in den Ausschussberatungen konstruktiv zu begleiten. Wir alle sind gefordert, die besten Lösungen für unser Land und unsere Bürgerinnen und Bürger zu erarbeiten. Vielleicht gelingt es in der Diskussion, dass der eine oder andere seine bisherige Position überdenkt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der CDU)

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