Dr. Erwin Manz
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn sich im Titel der Aktuellen Debatte ein Fehler eingeschlichen hat, so wird doch die Zielsetzung der Landesregierung dort richtig getroffen. Wir wollen das Biosphärenreservat Pfälzerwald bewahren; denn das UNESCO-Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen ist von einzigartiger Gestalt und Qualität, auch im internationalen Vergleich. Dies betont das MAB-Komitee in dem aktuell diskutierten Schreiben nochmals deutlich. Diese einzigartige Gestalt und Qualität gilt es für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes und für die künftigen Generationen zu bewahren, zu erhalten und weiter auszubauen. Deshalb ist es eine Selbstverständlichkeit für die Landesregierung, dass wir nichts unternehmen, was den Status des UNESCOBiosphärenreservats infrage stellt. Beim Stichwort der künftigen Generationen komme ich direkt zum zweiten Teil des Titels der Aktuellen Debatte. Als Landesregierung haben wir uns mit dem „Zukunftsvertrag Rheinland-Pfalz – 2021 bis 2026“ ein ambitioniertes Klimaschutzziel und Erneuerbare-Energien-Ausbauziel gesetzt. Wir wollen im Korridor zwischen 2035 und 2040 klimaneutral werden. Unser Klimaziel in Rheinland-Pfalz erreichen wir nur mit einer deutlichen Steigerung des Ausbaus der erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie. Wir wollen die installierte Windenergieleistung bis 2030 verdoppeln. Ziel der Landesregierung ist es daher, an der Stelle, an der Ausbaupotenziale sind, diese zu heben. (Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz) Kommen wir ganz konkret zu den aktuellen Diskussionen zum Biosphärenreservat. Die Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat folgt einer routinemäßigen, aktuell laufenden Evaluation, an deren Abschluss die Fortführung des UNESCO-Status für die kommenden zehn Jahre ihre Bestätigung findet. Im Rahmen der Evaluation legen der Träger des Biosphärenreservats und das Land Rheinland-Pfalz einen Bericht vor, den das deutsche MAB-Komitee in seinem Schreiben mit dem Erstellungsdatum 7. September 2021 ausgewertet hat. Bei dem Schreiben handelt es sich also um einen routinemäßigen Vorgang im Rahmen des Evaluationsprozesses. In der Zwischenzeit hat sich der Widerspruch zwischen Erstelldatum, dem 7. September, und Eingangsdatum im Klimaschutzministerium, 5. Oktober, aufgelöst. Das Schreiben hat aufgrund urlaubsbedingter Verzögerung und notwendiger Mitzeichnungen das Bundesumweltministerium erst am 4. Oktober verlassen. Damit ist klar, dass die Landesregierung zu keiner Zeit Informationen zurückgehalten oder die Abgeordneten und den Landtag verzögert informiert hat. Hierzu besteht inhaltlich gar kein Anlass, dies zu tun; denn das Schreiben kommt zu dem Schluss, dass sich das Biosphärenreservat Pfälzerwald seit der letzten Evaluierung im Jahr 2014 gut entwickelt hat. Das MAB-Komitee lobt an vielen Stellen die Aktivitäten des Landes. Dies ist eine erfreuliche und keinesfalls selbstverständliche Botschaft. Den Dank des MAB-Komitees für das Engagement zur Umsetzung des UNESCO-MABKonzepts im Pfälzerwald möchte ich daher im Namen der Landesregierung an alle Beteiligten und Verantwortlichen weitergeben. Das Schreiben enthält auch – dies ist ebenfalls ein üblicher Evaluationsprozess – Handlungsempfehlungen und Prüfbitten. Diese wird die Landesregierung nun gemeinsam mit den betroffenen Akteurinnen und Akteuren Schritt für Schritt auswerten. Wie verhält es sich nun mit dem Thema „Windenergie“? Die Empfehlungen des MAB-Komitees formulieren keinen vollständigen Ausschluss von Windenergieanlagen. Das MAB-Komitee begrüßt in seinem Schreiben vom 7. September den ausnahmslosen Ausschluss von Windkraftanlagen im gesamten Biosphärenreservat und bedankt sich insoweit auch für die im Juli 2020 novellierte Landesverordnung und die Dritte Teilfortschreibung des LEP IV. In der Stellungnahme wird sodann ausgeführt, dass Windkraftanlagen und ihre Infrastruktur in Ausnahmefällen unter Einhaltung der MAB-Kritierien realisiert werden können. So weit zum Inhalt des Schreibens. In den bisherigen Gesprächen mit dem Komitee sind wir uns indes auch einig, dass unsere gemeinsamen Anstrengungen im Klimaschutz erhöht werden müssen und dass generell ein starker Ausbau der erneuerbaren Energien zur Erreichung unserer Klimaziele unumgänglich ist. Eine entsprechende Prüfung von Bereichen in der Entwicklungszone, die ausnahmsweise vom absoluten Windkraftausschluss ausgenommen werden sollen, kann daher nur in einem ergebnisoffenen konstruktiven Dialog mit dem MAB-Komitee, den betroffenen Kommunen und der Biosphärenreservatsverwaltung beantwortet werden. Vonseiten der Landesregierung gibt es jedoch keine konkreten Planungsvorhaben oder Vorfestlegungen für bestimmte Standorte. Vielmehr führen wir einen offenen Dialog im Sinne unserer eingangs erwähnten Klima- und Ausbauziele; denn um unser Ziel des jährlichen Zubaus von 500 MW Windenergie zu erreichen, müssen wir die vorhandenen Potenziale ausschöpfen, auch in der Pfalz, insbesondere außerhalb des Biosphärenreservats. Gerade in der Pfalz kann der Windenergieausbau außerdem zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung und regionalen Wirtschaft beitragen. Dies ist im Übrigen eines der Ziele des MAB-Komitees. Ich möchte es wiederholen: MAB steht für Man and the Biosphere, nämlich der regionalen Entwicklung, zu der explizit eine effiziente dezentrale Energieversorgung im Sinne einer nachhaltigen Wertschöpfung im ländlichen Raum beiträgt, so das Komitee. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
