Dr. Stephan Weinberg
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Streit, ich glaube, Ihre wunderbaren Beispiele haben gezeigt, dass es wichtig ist, an einem bestimmten Zeitpunkt eine Entscheidung zu treffen. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Heiterkeit bei der SPD) Es waren so viele Beispiele dabei, dass man von jedem eines herausgreifen konnte. Herr Streit, ich glaube, Sie haben das wunderbar illustriert. Insofern kann ich Ihnen versichern, seit 20 Jahren wird über die Grundsteuer geredet. Ich würde prophezeien, dass wir in einer Ausschusssitzung zusammen nicht in der Lage sind, ein weiteres Modell hinzuzufügen; denn es gibt schon sehr viele gute Modelle, die diskutiert worden sind. Die Bundesregierung hat sich für das entschieden, was vor allem eines gewährleistet, nämlich Einfachheit und Gerechtigkeit unter einen Hut zu bringen. Das ist ganz besonders entscheidend. Wir haben nicht von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht. Das ist nach wie vor nicht beabsichtigt. Ich glaube, wir befinden uns in guter Gesellschaft. Auch das Land Nordrhein-Westfalen mit der CDU/FDP-Regierung hat sich dazu entschlossen, nicht von der Öffnungsklausel Gebrauch zu machen. Es ist so – das haben Sie geschildert, vor allem Abgeordneter Fernis war so freundlich, an die Finanzverwaltung zu denken –, dass wir mittlerweile in einem sehr engen Zeitkorsett unterwegs sind und die Umsetzung intensiv begonnen hat. Wir wären in der Finanzverwaltung überhaupt nicht mehr in der Lage, ein anderes Modell als das Bundesmodell umzusetzen. Ich darf daran erinnern, dass es für die Kommunalfinanzen im Land ganz besonders wichtig ist, dass wir einen ordentlichen Umsetzungsprozess steuern und die Rahmenvorgaben des Bundesverfassungsgerichts einhalten, weil die Kommunen auf die Steuereinnahmen angewiesen sind. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Grundsteuer um eine komplett konjunkturunempfindliche Steuer handelt. Deswegen ist es ganz besonders wichtig, dass sie für die Kommunen als Einnahme erhalten bleibt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich muss sagen, es ist ganz entscheidend, dass wir mit dieser Steuer eine gerechte Steuer erheben. Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei bis drei Sätzen darauf hingewiesen, dass es nicht unbedingt notwendig ist, sich nur auf einen Parameter zu stützen. Ich glaube, insofern ist das Scholz-Modell dasjenige, das alle Anforderungen am besten abbildet. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen und darf Ihnen versichern, dass die Landesregierung bei ihrer Haltung bleiben wird. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
