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Plenarprotokoll 8/43

20.05.2026 · 164 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (21)CDU (16)Die Linke (14)BSW (5)SPD (4)

Dr. Thadäus Rudolf König

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Medien, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und im Livestream, sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte Sie vor Beginn des Plenums um Ihre Aufmerksamkeit. Seit der letzten Sitzung im März sind zwei Menschen von uns gegangen, die sich auf unterschiedliche Weise um das Land, den Freistaat Thüringen, verdient gemacht haben. Der Thüringer Landtag trauert um einen ehemaligen Abgeordneten der ersten Wahlperiode. Am 6. Mai ist Reinhard Lothholz im Alter von 85 Jahren verstorben. Der Diplom-Landwirt und Agraringenieur studierte postgradual Jura und zog am 25. Oktober 1990 für die CDU in den Thüringer Landtag ein. Hier war er Mitglied im Ausschuss für die Wahl ehrenamtlicher Richter sowie im Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss. Wir gedenken eines engagierten Thüringers, der in der ersten Wahlperiode an den Grundlagen der parlamentarischen Arbeit mitgewirkt und sich anschließend auf kommunaler Ebene im Kyffhäuserkreis für seine Heimat eingesetzt hat. Nach seiner Zeit als Abgeordneter hat er dem Freistaat als Mitglied und als stellvertretendes Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs gedient. Ich habe der Witwe im Namen des Landtags kondoliert. Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen von Reinhard Lothholz. Wir trauern außerdem um den ehemaligen Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, Harald Graef. Er ist am 13. Mai verstorben. Harald Graef wurde in Hessen zum Richter ernannt und hat nach der Wiedervereinigung Deutschlands maßgeblich am Aufbau des Thüringer Rechtssystems mitgewirkt. Es trägt bis heute auch seine Handschrift. In einer Zeit, die von tiefstem Misstrauen gegenüber der Justiz der DDR geprägt war, schuf er Gerechtigkeit. Er wandelte das Bezirksgericht Erfurt nicht nur in ein Landgericht um, er hob auch über 500 Unrechtsurteile des SED-Regimes im ehemaligen Bezirk Erfurt auf und rehabilitierte damit viele Opfer. Vertrauen in den Rechtsstaat ist eine grundlegende Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie und Menschen wie Harald Graef haben entscheidend dazu beigetragen, als es galt, einen Rechtsstaat aufzubauen. Sein Wirken kann uns auch heute noch Inspiration sein, wenn es gilt, Recht von Unrecht zu unterscheiden und demokratische Werte weiter zu festigen. Ich habe seinem Sohn im Namen des Landtags kondoliert. Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen von Harald Graef. Ich bitte Sie, sich für einen kurzen Moment der Stille von den Plätzen zu erheben. Vielen Dank. Lassen Sie uns nun zum Plenum zurückkommen. Ich möchte noch zwei freudige Anlässe benennen. Wir haben heute zwei Geburtstage, zum einen von Abgeordneten Martin Henkel. Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag, alles Gute, Gottes reichen Segen! (Beifall im Hause) Und Staatssekretär Prof. Teichert hat heute ebenfalls Geburtstag. Ihn sehe ich jetzt noch nicht, aber er kommt gleich. Also wenn Sie ihn dann auf den Gängen sehen, können Sie auch noch mal persönlich gratulieren. Auch an Prof. Teichert die herzlichsten Glückwünsche zum Geburtstag! (Beifall im Hause) Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Herr Abgeordneter Küntzel und Herr Abgeordneter Thomas betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben Herr Minister Gruhner und Herr Minister Maier mitgeteilt. Dann möchte ich noch ein paar allgemeine Hinweise geben. Wie Sie alle wissen, kommt das Landtagsgebäude leider in die Jahre und die Auswirkungen sind zunehmend spürbar und betroffen von einem technischen Defekt ist die Lüftungsanlage im Bereich des Plenarsaals und der Lobby. Die darin eingesetzten Steuerungsteile sind rund 24 Jahre alt, so lange auch im Einsatz, jetzt aber irreparabel defekt. Ersatzteile sind leider nicht verfügbar. Um dafür zu sorgen, dass die Anlage nicht vollständig ausfällt, läuft sie aktuell dauerhaft im Notbetrieb und ist auf feste Werte eingestellt. So ist etwa die Temperatur der betroffenen Räume auf rund 23 Grad Celsius geregelt. Eine Anpassung der Werte für Temperatur und Frischluftzufuhr ist derzeit leider nicht möglich. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis und auch darum, sich mit der eingetretenen Situation zu arrangieren. Ich möchte es nur vorher schon sagen, weil sicherlich in kürzester Zeit Nachfragen kommen – es ist zu warm, es ist zu wenig Luft hier drin. Wir müssen uns jetzt die drei Tage mit der Situation arrangieren, bis es eine Verbesserung gibt und Teile repariert werden können. (Unruhe im Hause) Kurze Aufregung, aber ich denke, wir bekommen das gut hin. Auch wenn es draußen wärmer wird, ist es, glaube ich, hier noch erträglich. Ein weiterer Hinweis: Im Anschluss an die heutige Plenarsitzung findet ein parlamentarischer Abend auf Einladung des eingetragenen Vereins Verband Deutscher Privatschulen statt. Gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung habe ich für folgende Personen, die für das Projekt „Lohnt sich!“ des eingetragenen Vereins Landesjugendring Thüringen tätig sind, in die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen für die Dauer der 8. Wahlperiode eingewilligt: Herrn Leon Glatzel, Frau Vanessa Günther, Herrn Stefan Haase und Herrn Leander Maximilian Lehmann. Eine Akkreditierung für die heutige Plenarsitzung hat Frau Christiane Jacke, tätig für das RND, RedaktionsNetzwerk Deutschland, erhalten. Folgende Personen, die für den eingetragenen Verein SRB – Das Bürgerradio im Städtedreieck Saalfeld-Rudolstadt-Bad Blankenburg tätig sind, haben eine Akkreditierung für die morgige Plenarsitzung erhalten: Frau Emma Pauline Hanisch, Frau Henriette Lichtenheldt und Frau Aurélie Steinbrück. Dann möchte ich noch darauf hinweisen, dass zwei Ausstellungen im Haus sind. Die Plenartage geben sicherlich Gelegenheit, diese zu besuchen. Das ist zum einen der „Hände-Würfel“ der Lebenshilfestiftung Erfurt, mit dem auf das Thema „Inklusion“ und dessen Bedeutung für unsere Gesellschaft aufmerksam gemacht wird. Sie finden sie vor der Kantine. Die Ausstellung im Vorfeld des Veteranentags am 15. Juni „Gesichter des Lebens“, bei der Veteranen porträtiert wurden – gestern war die Ausstellungseröffnung –, erstreckt sich im Funktionsgebäude über die drei Etagen. Nutzen Sie die Gelegenheit, auch diese Ausstellung zu besuchen. Nun kommen wir zu den Hinweisen zur Tagesordnung. Die im Ältestenrat erzielten Übereinkünfte zur Gestaltung der drei Plenarsitzungstage sind den Hinweisen in der Einladung zu entnehmen. Für heute wurde die Festlegung getroffen, zuerst Tagesordnungspunkt 23, die Aktuelle Stunde, und danach Tagesordnungspunkt 22, die Regierungsbefragung, aufzurufen. Nach der Regierungsbefragung soll kein weiterer Tagesordnungspunkt aufgerufen werden. Zu Tagesordnungspunkt 8 werden ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke in Drucksache 8/3497 und ein Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 8/3502 bereitgestellt. Kommen wir nun zur Feststellung der Tagesordnung. Ich frage: Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung festgestellt. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 23 zum ersten Teil der aktuellen Stunde Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 8/3416 Ich eröffne die Aussprache und erteile Frau Abgeordneter Dr. Urban für die Fraktion der SPD das Wort.

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Dr. med. Cornelia Urban SPD

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zu dem Thema: „Pflege in Thüringen – entlasten, absichern, solidarisch gestalten“

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kollegen, wenn in Deutschland über Pflege gesprochen wird, dann meistens erst dann, wenn irgendetwas zusammenbricht, wenn Angehörige nicht mehr können, wenn Pflegekräfte kündigen oder wenn wieder einmal jemand auf die Idee kommt, man könne das Problem einfach mit Einsparungen lösen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken plant nüchterne, kalte Einsparungen im Pflegebereich. Das kann man meiner Meinung nach machen – man kann ja vieles machen. Man kann auch versuchen, ein brennendes Haus dadurch zu retten, dass man die Feuerwehr kleiner macht – klug wäre das allerdings nicht. Pflege ist für uns als SPD eben kein Randthema. Wir glauben, Pflege entscheidet darüber, wie menschenwürdig unsere Gesellschaft eigentlich ist. Aber ich will jetzt nicht über Berlin reden, ich will über Thüringen reden, denn es gibt auch in Thüringen Dinge, die wir ganz praktisch selbst vor Ort verändern können. Und das sollten wir dann bitte auch tun. Deshalb haben wir vor wenigen Tagen unser SPD-Positionspapier vorgestellt: „Pflege in Thüringen – entlasten, absichern, solidarisch gestalten“. Und wissen Sie, worum es dabei im Kern geht? Um etwas ziemlich Einfaches, darum, die Realität endlich auch so anzunehmen, wie sie ist, denn Pflege findet jetzt nicht in unseren Reden hier statt, sondern Pflege findet eben oft zum Beispiel nachts statt, wenn man nachts halb drei zum fünften Mal wieder aufsteht und versucht zu helfen. Pflege findet statt, wenn Angehörige versuchen, Beruf, Familie und Verantwortung irgendwie gleichzeitig zu bewältigen. Pflege findet statt, wenn Menschen an ihre körperlichen und seelischen Grenzen kommen und trotzdem weitermachen. Und wir erwarten von diesen Menschen – und das sind in der Tat oft Frauen oder überproportional Frauen – oft Erstaunliches. Wir erwarten Geduld, Stärke, Organisationstalent. Wir erwarten medizinisches Wissen und am besten auch noch gute Laune. Aber Unterstützung, die kommt häufig viel zu spät und zu spärlich. Deshalb sagen wir klar: Pflegepolitik muss entlasten – sie muss finanziell entlasten, sie muss organisatorisch entlasten und übrigens auch emotional ein Stück. Ein wichtiger Schritt dafür sind unserer Meinung nach die Pflegestützpunkte. Denn wer plötzlich mit Pflege konfrontiert ist, steht vor einem bürokratischen Labyrinth: Formulare, Zuständigkeiten, Anträge, und jeder schickt einen irgendwie woandershin. Da braucht es Orte, die tatsächlich helfen, statt einen zusätzlich zu überfordern. Und unserer Meinung nach ist die Nachbarschaftshilfe genauso wichtig. Denn Solidarität beginnt ja selten in Ministerien. Sie beginnt meistens dort, wo Menschen füreinander einkaufen, zuhören oder einfach auch da sind. Viele Menschen wollen helfen. Deshalb sollten wir als Politik vielleicht einfach dafür sorgen, dass wir ihnen nicht noch unnötig Steine in den Weg legen. Deshalb ist es wichtig und richtig, Hürden abzubauen und Unterstützung unkomplizierter zu machen, so wie es Katharina Schenk als Gesundheitsministerin auch zum Thema „Nachbarschaftshilfe“ plant. Und dann ist da die Kurzzeitpflege. Der Begriff klingt irgendwie immer technisch, ist aber eigentlich etwas sehr Menschliches. Denn es geht darum, dass Menschen auch einmal nicht mehr können dürfen, dass Angehörige eine Pause brauchen dürfen, ohne ein schlechtes Gewissen haben zu müssen. Denn Pflege rund um die Uhr, das ist keine einfache kleine Zusatzaufgabe – sie verändert das ganze Leben. Und natürlich reden wir auch über die Pflegekräfte selbst. Wir beklagen seit Jahren Personalmangel, behandeln aber viele Beschäftigte noch immer so, als wären sie unbegrenzt belastbar. Zu wenig Personal, zu viel Bürokratie, zu viele Überstunden und dann wundern wir uns, dass Menschen den Beruf verlassen. Das ergibt nicht wirklich Sinn. Deshalb war auch unsere Thüringer Bundesratsinitiative gegen die missbräuchliche Verwendung des Pflegebudgets richtig und notwendig, denn Geld, das für Pflege gedacht ist, muss am Ende auch tatsächlich der Pflege und nicht ein paar, ich sage jetzt mal, neunmalklugen Betriebswirtschaftlern in den Medizinkonzernen zugutekommen. (Beifall SPD) Meine Damen und Herren, Pflege ist keine private Nebensache. Pflege betrifft uns alle – früher oder später. Die entscheidende Frage lautet doch: In was für einer Gesellschaft wollen wir gemeinsam leben? In einer Gesellschaft, in der Menschen mit ihren Belastungen einfach alleingelassen werden, oder in einer Gesellschaft, die sagt: „Wer Verantwortung übernimmt, der bekommt auch Unterstützung“? Für uns ist die Antwort klar: Menschenwürde darf niemals vom Kontostand abhängen. Pflege darf kein Armutsrisiko sein. Pflege braucht Solidarität, einfach und ganz praktisch – bei der Finanzierung, bei den Strukturen und unserem politischen Willen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zu dem Thema: „Pflege in Thüringen – entlasten, absichern, solidarisch gestalten“

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Dr. Urban. Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Luhn für die Fraktion der AfD auf.

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Thomas Luhn AfD

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zu dem Thema: „Pflege in Thüringen – entlasten, absichern, solidarisch gestalten“

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, verehrte Zuschauer, „Pflege in Thüringen – entlasten, absichern, solidarisch gestalten“. Die Vorbereitung auf den Internationalen Tag der Pflegenden und die Thüringer Woche der pflegenden Angehörigen ist Ihre Begründung für die Aktuelle Stunde. Meine Damen und Herren von der SPD, reden sollten wir über den drohenden Kahlschlag im Sozialen. Der Paritätische Gesamtverband, Ihre eigene Vorfeldorganisation, (Heiterkeit SPD) schreibt in einer ihrer jüngsten Publikationen – ich zitiere mit Genehmigung –: „Unter dem Deckmantel der Effizienzsteigerung werden im Verborgenen drastische Leistungseinschränkungen verhandelt.“ Ich wiederhole: „drastische Leistungseinschränkungen“. Nun frage ich Sie: Wie wollen Sie das den vielen Mitarbeitern im Gesundheitssystem und den pflegenden Angehörigen authentisch vermitteln? Wenn Pflegedienste vor dem Thüringer Landtag demonstrieren, wenn Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Heilmittelerbringer Brandbriefe schreiben, wenn selbst Krankenkassen vor milliardenschweren Finanzierungslücken warnen, dann müssen wir darüber diskutieren. Wenn die Bundesregierung ständig neue Vorgaben, Qualitätsrichtlinien und Regulierungen erlässt, fehlt es an dem, was wirklich gebraucht wird: an Planungssicherheit, einer tragfähigen Finanzierung und einer ehrlichen Reformbereitschaft. Eine nachhaltige Finanzierung wird es aber nur geben, wenn versicherungsfremde Leistungen nicht länger aus den Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden. Meine Damen und Herren, die Pflegekrise ist nicht vom Himmel gefallen. Sie ist das Ergebnis jahrelanger gesundheitspolitischer Fehlentwicklungen auf Bundesebene. Wir erleben massive Proteste ambulanter Pflegedienste, auch hier, vor dem Thüringer Landtag. Diese warnen völlig zu Recht davor, dass geplante Deckelungen bei der Refinanzierung im Bereich des SGB V zu einer existenziellen Gefahr für ambulante Versorgung werden können. Wer tarifgerechte Bezahlung verlangt, gleichzeitig aber die Finanzierung begrenzt, produziert einen politischen Widerspruch auf dem Rücken der Pflegekräfte und der Patienten. (Beifall AfD) Besonders dramatisch ist die Situation im ländlichen Raum: Hausärzte fehlen, Pflegedienste müssen immer größere Strecken zurücklegen, Kurzzeitpflegeplätze sind kaum verfügbar und Angehörige werden häufig mit der Versorgung alleingelassen. Gerade deshalb reicht es nicht aus, immer neue Modellprojekte anzukündigen. Was wir brauchen, ist eine grundlegende Stabilisierung der Pflegeinfrastruktur. Dazu gehören aus unserer Sicht: erstens eine konsequente Entbürokratisierung der Pflege, zweitens eine verlässliche und vollständige Refinanzierung tariflicher Personalkosten, drittens eine gezielte Stärkung der ambulanten Versorgung – ambulant vor stationär, das ist volkswirtschaftlich sinnvoller –, viertens eine stärkere Unterstützung pflegender Angehöriger. Wir haben dies bereits mit unserem Antrag in Drucksache 8/1201 hier im Landtag gefordert. Wer hat es abgelehnt? Sie, die Antragsteller der Aktuellen Stunde. Sparen Sie sich Ihre Krokodilstränen, nichts daran ist entlastend, absichernd oder solidarisch. Und fünftens: endlich eine ehrliche Debatte über die finanzielle Zukunft unseres Sozial- und Gesundheitssystems. Wir haben immer davor gewarnt, dass dieses System dauerhaft überfordert wird, wenn Leistungen ausgeweitet werden, ohne die finanziellen Grundlagen langfristig abzusichern. Die AfD-Fraktion wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass Pflegekräfte bessere Rahmenbedingungen erhalten, pflegende Angehörige entlastet werden und die ambulante Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum, erhalten bleibt. Vielen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zu dem Thema: „Pflege in Thüringen – entlasten, absichern, solidarisch gestalten“

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Luhn. Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Dr. Wogawa für die Fraktion des BSW auf.

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Dr. Stefan Wogawa BSW

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zu dem Thema: „Pflege in Thüringen – entlasten, absichern, solidarisch gestalten“

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, Pflege betrifft keine Randgruppe, sie betrifft irgendwann fast jede und fast jeden von uns. Pflege bedarf deshalb des Zusammenhalts der Gesellschaft, sie bedarf des Zusammenhalts in Thüringen. Und es ist gut und wichtig – hier widerspreche ich Ihnen, Herr Luhn –, dass die SPD-Fraktion das heute thematisiert. Die Menschen im Freistaat erwarten zu Recht, dass ein starker Sozialstaat nicht nur verspricht, sondern funktioniert, dass er im Alter, bei Krankheit, bei Behinderung funktioniert, dann, wenn Angehörige an ihre Grenzen stoßen. Genau darum geht es bei guter Pflegepolitik. (Beifall CDU, BSW, SPD) Ich möchte die drei Begriffe aus dem Antrag der SPD aufgreifen. Zunächst zur Entlastung: Pflegekräfte leisten Enormes – körperlich, emotional, oft unter großem Zeitdruck. Viele arbeiten seit Jahren am Limit, deshalb müssen wir dafür sorgen, dass Pflege attraktiver wird. Unter anderem durch die Einführung von Gemeindepflegekräften wird die Koalition hier tätig. Wir als BSW setzen uns zudem für gute Arbeitsbedingungen ein, für verlässliche Dienstpläne, für mehr Ausbildungsplätze. Pflege, meine Damen und Herren, braucht mehr Zeit für die Menschen, nicht für die Bürokratie. Dokumentation darf kein Hauptzweck sein und Entbürokratisierung ist eines der ganz großen politischen Ziele der Brombeerkoalition. (Beifall CDU, BSW, SPD) Natürlich entlasten wir auch pflegende Angehörige. Sie sind der größte Pflegedienst unseres Landes – häufig unsichtbar, häufig im Dauereinsatz, neben Beruf und Familie. Wer Angehörige pflegt, verdient Respekt und Hilfe. Deshalb investiert die Koalition in Beratung, Tages- und Kurzzeitpflege und wohnortnahe Strukturen. Herr Luhn, Sie haben bezweifelt, dass wir hier Geld investieren; ich möchte Ihnen mal kurz was zur Finanzierung erklären: 36,5 Millionen Euro fließen in diesem Jahr unmittelbar oder mittelbar in die Pflege, dazu 100 Millionen Euro Bundesmittel auch in die Pflegeinfrastruktur. Das kann sich sehen lassen. (Beifall BSW, SPD) Der zweite Punkt ist die Absicherung. Viele Menschen haben Angst vor Pflegebedürftigkeit, nicht nur wegen der gesundheitlichen Belastung, sondern wegen der Kosten. Pflege als Armutsfalle – Kollegin Dr. Urban hat es bereits genannt. Diese Sorge ist real, deshalb setzen wir als BSW darauf, Eigenanteile zu begrenzen und soziale Härten abzufedern. Wir wollen einen Pflegekostendeckel. Gerade im Flächenland Thüringen gilt: Gute Pflege darf keine Frage der Postleitzahl sein. Auch im ländlichen Raum müssen Menschen zuverlässig versorgt werden. Das Landesprogramm AGATHE ist hierfür Best Practice. Wir sind sehr dafür, das zu stabilisieren und auszubauen. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Das hat die Linke gemacht!) Wir brauchen starke Kommunen, stabile Versorgungsstrukturen und neue Modelle der Betreuung. Pflege muss dort stattfinden, wo Menschen zu Hause sind. Mit der künftig ganzheitlichen regionalen Gesundheitsplanung werden wir auch die Strukturen der Pflege einbinden. Und schließlich hat die SPD den Begriff des solidarischen Gestaltens benannt. Für das BSW ist das besonders wichtig. Pflege ist keine Ware, meine Damen und Herren, sie ist Ausdruck von Menschlichkeit in einer solidarischen Gesellschaft. Solidarität heißt, wir tragen Verantwortung füreinander. Deshalb ist Pflegepolitik nichts Kurzfristiges; sie verlangt einen langen Atem. Wir als BSW sagen auch ganz deutlich: Digitalisierung hilft. Ich nenne beispielhaft die Online-Vermittlungsstelle für Pflegeplätze. Am Ende aber bleibt der Mensch entscheidend. Meine Damen und Herren, gute Pflegepolitik erkennt man daran, wie sie mit den Menschen umgeht – mit den Menschen, die Hilfe brauchen, und mit den Menschen, die helfen, die Hilfe leisten. Thüringen muss ein starkes Signal für Respekt, für soziale Sicherheit, für Zusammenhalt setzen. Das ist nicht nur ein politischer Auftrag, es geht um gesellschaftlichen Anstand. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zu dem Thema: „Pflege in Thüringen – entlasten, absichern, solidarisch gestalten“

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Wogawa. Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete Güngör für die Fraktion Die Linke auf.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zu dem Thema: „Pflege in Thüringen – entlasten, absichern, solidarisch gestalten“

Danke. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, zunächst möchte ich denjenigen danken, über die wir gerade sprechen – den Pflegekräften in Thüringen, die jeden Tag versorgen, begleiten, heben, waschen, Verantwortung tragen, und nicht weniger denjenigen pflegenden Angehörigen, die im vermeintlich Stillen leisten, worauf unser Pflegesystem längst angewiesen ist: Termine organisieren, Anträge ausfüllen, Fahrten übernehmen, nachts noch mal aufstehen, Familien zusammenhalten. Pflege ist kein Selbstläufer, schon gar nicht hier in Thüringen. Rund 194.000 Menschen sind hier in Thüringen pflegebedürftig – Tendenz offensichtlich steigend. Die SPD hat also für diese Aktuelle Stunde ein wichtiges Thema gewählt, und dafür bedanke ich mich. Der Antrag benennt Punkte, über die wir gern als Linke sprechen: Entlastung, Pflegestützpunkte, Nachbarschaftshilfe, Kurzzeitpflege, verlässliche Unterstützung. Aber eine Aktuelle Stunde ist noch keine Entlastung, ein SPD-Positionspapier noch keine Reform. Und Anerkennung ersetzt keine politische Entscheidung; sie entscheidet sich, wenn eine Familie dringend Kurzzeitpflege sucht, wenn eine junge Frau neben Arbeit und Alltag die Pflege ihres Kindes organisiert und wenn im Pflegeheim die Rechnung kommt. Die Rente reicht nicht, die Ersparnisse reichen nicht, am Ende muss die Sozialhilfe einspringen. Und deswegen wundere ich mich, liebe Frau Dr. Urban, wenn Sie sagen, Pflege darf kein Armutsrisiko sein. Pflege ist doch schon längst ein Armutsrisiko. (Beifall Die Linke) Die Zahlen zeigen, wie ernst die Lage ist. Im ersten Aufenthaltsjahr in einem Thüringer Pflegeheim sprechen wir aktuell von durchschnittlich 3.005 Euro – durchschnittlich 3.005 Euro! Das trifft Menschen in einem Land, in dem die Renten im Vergleich ohnehin am unteren Bereich des Bundesdurchschnitts liegen. Dass also 80 Prozent häusliche Pflege sind und überproportional Frauen diesen Pflegeanteil leisten, das ist doch kein Naturgesetz, das hängt doch logischerweise miteinander zusammen, weil sich Familien gar nicht mehr anders zu helfen wissen. Deswegen brauchen wir natürlich eine Landespolitik, die auch die eigenen Hebel nutzt. Dass das Land die Pflegeversicherung auf jeden Fall nicht allein reformieren kann, geschenkt, aber es kann eben Pflegestützpunkte ausbauen, es kann die Nachbarschaftshilfe alltagstauglicher machen, es kann die Kurzzeitpflege stärken. Herr Wogawa, da freue ich mich wirklich sehr, dass Sie auf die Kurzzeitpflege noch mal so eingegangen sind, weil ich glaube, im politischen Diskurs loben wir ja alle so wenig, aber dass Sie uns als Linke hier so explizit loben, die wir das in den Haushalt eingebracht haben, dafür bedanke ich mich ganz herzlich. (Beifall Die Linke) Das ist wichtig. Na klar, nicht ohne Grund weist das Bundesrecht den Ländern ja auch eine Verantwortung für eine leistungsfähige pflegerische Versorgungsstruktur zu und ermöglicht finanzielle Unterstützung bei betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen. Zugleich werden aber diese Kosten gegenwärtig auf Pflegebedürftige umgelegt. Deshalb sind unserer Einschätzung nach Investitionskosten ein realer Entlastungshebel, wenn das Land ihn politisch will und finanziell untersetzt. Und dass Pflegeversicherung weiterhin keine Vollversicherung ist, ist doch natürlich ein Anteil daran, dass Pflegebedürftigkeit aktuell zum Armutsrisiko führt. In Richtung AfD muss ich sagen, meine Redezeit reicht leider nicht aus, um noch mal alle Unterschiede zwischen Pflegeversicherung und Krankenversicherung darzustellen, (Beifall BSW, Die Linke) aber das würde ich bei einer politischen Debatte hier im Raum auch erwarten, dass ich das niemandem erklären muss, sondern dass Sie da alle für sich selber informiert sind. Umso problematischer ist natürlich, was gerade aus Berlin kommt. Wenn die höhere Entlastung im Heim künftig nicht mehr nach 12, sondern erst nach 18 Monaten greifen soll, wenn weitere Stufen ebenfalls später einsetzen, dann ist das keine bloße technische Verschiebung. Das bedeutet, dass Pflegebedürftige länger ihre höheren Eigenanteile zu leisten haben. Die Kosten verschwinden ja nicht, die zahlen dann nur einfach die Betroffenen und ihre Familien. Ja, was genau ist denn da der Mensch im Mittelpunkt? Wo ist denn da Respekt? Wo ist denn da der Anstand? Wie sollen die Familien das denn dann leisten? Deswegen ist es richtig, dass die SPD in ihrem Papier den Sockel-Spitze-Tausch fordert und auch langfristig eine solidarische Pflegevollversicherung als Maßnahme benennt. Dann muss man sich in Berlin aber offensichtlich mehr mit der CDU und mit Frau Warken anlegen, um das zu schaffen. Und ich bin mir sicher, das ist ein schönes und entspannendes Thema für den SPDJahresempfang. Da haben Sie ja prominente Gäste aus Berlin da und die werden sich sicherlich freuen, da auch noch mal die Landesperspektive der Kolleginnen und Kollegen hier zu erfahren. Für uns ist klar – und damit komme ich zum Schluss –, Pflege darf nicht davon abhängen, ob Kinder einspringen können, ob Ersparnisse ausreichen oder ob jemand in der Lage ist, sich durch Formulare und Zuständigkeiten zu kämpfen. Pflege braucht auch nicht die nächste Bekenntnisrunde hier im Hohen Haus, Pflege braucht verlässliche Entscheidungen im Land und im Bund. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dr. Thadäus Rudolf König

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zu dem Thema: „Pflege in Thüringen – entlasten, absichern, solidarisch gestalten“

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Güngör. Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Zippel für die Fraktion der CDU auf.

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Christoph Zippel CDU

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zu dem Thema: „Pflege in Thüringen – entlasten, absichern, solidarisch gestalten“

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will es gern noch mal in Erinnerung rufen, aber es ist ein wichtiger Punkt, zu betonen, warum wir heute hier sprechen. Es geht um die Woche der pflegenden Angehörigen bzw. den Tag der Pflege. Es ist auch richtig und gut, dass wir diesen Anlass nutzen, hier darüber zu sprechen, denn Pflege ist eben keine Randnotiz, sie ist das Fundament unserer Gesellschaft. Da mag es vielleicht etwas obligatorisch und selbstverständlich wirken, dass man sich bei denjenigen bedankt, die in der Pflege aktiv sind, bei denen, die in den Pflegeberufen, Heimen, ambulanten Diensten und Krankenhäusern oder mit den pflegenden Angehörigen arbeiten. Aber ich will auch gern darauf hinweisen, dass sich bis auf die AfD-Fraktion alle hier bei den Aktiven bedankt haben. Ich will mich deswegen genau denen anschließen, die es bereits getan haben. Wer das nicht für nötig hält, hält es eben nicht für nötig. An der Stelle auch von unserer Seite an alle, die ich gerade aufgezählt habe: vielen Dank für diese wichtige, körperliche, emotional anspruchsvolle Arbeit, die oftmals viel zu wenig Anerkennung bekommt. (Beifall CDU, BSW, SPD) Ohne Sie alle würde das System zusammenbrechen. Das darf man heute an diesem Tag wirklich einfach mal so klar und deutlich aussprechen. Ich will insbesondere den Dank an die pflegenden Angehörigen hervorheben. 80 Prozent der Pflege in Deutschland wird von Familienangehörigen geleistet. Das ist eine stille, eine gigantische Leistung. In Thüringen leisten rund 300.000 Menschen Sorgearbeit, meistens zu Hause, meistens neben Beruf und Familie und, wie es auch schon betont wurde, ja, meistens von Frauen. Sie springen ein, wo das System Lücken hat und wo es oft zu eigener Erschöpfung am Ende des Tages führt. Für die zu Pflegenden und die, die dort tätig sind, stehen wir heute hier und wollen dieses Thema auch in dieser Breite beleuchten. Klar, die Opposition hat die Aufgabe, auch zu sagen, dass nichts passiert ist, und darf alles kritisieren – das gehört zum ganzen Spiel dazu. Ich will aber betonen, dass, wenn die AfD hier den Eindruck erwecken möchte, dass insbesondere die pflegenden Angehörigen noch nie gehört worden sind und deswegen Ihr Antrag abgelehnt worden ist, der schlichte Grund dafür einfach der ist, dass die Thematik „Pflegende Angehörige“ hier schon seit vielen Jahren eine große Rolle spielt, wir immer wieder in engem Austausch sind, im Koalitionsvertrag die Stärkung und Entlastung der pflegenden Angehörigen steht. Wenn Sie dann Jahre später mit Anträgen um die Ecke kommen, die nur all das wiederkauen, was gerade schon durch die Landesregierung in Arbeit ist und in Regierungsverträgen steht, dann muss man auch damit leben, dass das abgelehnt wird. (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Wie lange dauert das noch, bis Sie fertig sind zu arbeiten?) Dann hier zu sagen, dass es abgelehnt wurde, weil man das Thema nicht ernst nimmt, ist einfach unredlich. Das ist aber nichts Neues von Ihrer Seite. (Beifall CDU, BSW) Es wurden schon verschiedene Dinge aufgezählt, die wichtig sind und diese Bedeutung hervorheben, die die Pflege hat, auch zur Entlastung der Pflege beitragen. Ich will es deswegen gar nicht noch mal in dieser Tiefe aufbauen. Ich will nur die Pflegestützpunkte erwähnen, die als zentrale Anlauf- und Beratungsstelle gerade für Menschen, die plötzlich in einer Lebenssituation mit Pflege konfrontiert werden, ein ganz wichtiger Aspekt sind. Deswegen ist dieses niedrigschwellige, regionale, vernetzte, konkrete Angebot so wichtig und eben auch die Thematik „AGATHE“, das AGATHE-Programm. Ja, Erfolg hat viele Väter und Mütter. Deswegen will ich gern zugestehen, dass es damals unter Rot-RotGrün ins Leben gerufen wurde. Aber ich will auch so ehrlich sein: Sie hätten das ohne unsere Unterstützung und ohne die Unterstützung der damaligen anderen Oppositionsparteien wie zum Beispiel der FDP damals nicht zum Fliegen bekommen. Dass die AfD eine Rolle gespielt hat, kann ich jetzt nicht erinnern. Aber so ehrlich muss man einfach sein. Ohne uns wäre das auch so nicht gekommen. (Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke: Das ist wie mit dem Haushalt!) Wir müssen uns doch ehrlich machen: Ohne uns wäre es auch in diesem Haushalt nicht drin gewesen. Sie können sich gern dafür feiern lassen, aber im Koalitionsvertrag haben wir die Stärkung des AGATHE-Programms verankert und Sie müssen uns nicht unsere Arbeit erklären. Das Thema „Pflege“, und insbesondere das Thema „AGATHE“, ist inzwischen unser Kind. Deswegen können Sie sich gern selber auf die Schulter klopfen. Wenn es Ihnen Freude bereitet, ist das gern Ihr Punkt. Ich will vielleicht noch weitere Punkte aufzählen, die im Koalitionsvertrag noch eine Rolle spielen, weil sie für die zukünftige Entlastung der Betroffenen nicht unwesentlich sind. Es geht um das ganze Thema des Ausbaus von Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege – alles im Koalitionsvertrag verankert. Auch das Thema „Online-Terminvermittlungsstelle“ wurde schon von Abgeordnetem Dr. Wogawa aufgebracht. Ich will noch das Thema „Heimfinder-App“ ansprechen, aber auch die Übernahme von Investitionskosten, die wir im Regierungsvertrag finden, ebenso die Machbarkeitsstudie zum Thema „Landespflegegeld“ oder die in Arbeit befindliche Landespflegeplanung. Es gibt kaum ein Thema, das von uns mit dieser Vehemenz in der Regierung verfolgt wird wie das Thema „Pflege“. (Beifall CDU, BSW, SPD) Trotz allem bleibt die Lage ernst, das will ich zugestehen. Auf Bundesebene drohen massive Unsicherheiten; gleichzeitig haben wir aber auch eine Durchfinanzierung des Pflegebudgets eins zu eins, etwas, was gerade vom Kollegen der AfD eigenartigerweise wieder als falsch dargestellt wurde. Also auch hier gibt es die Sicherung der Pflege im Krankenhausbereich, aber Thematiken wie „Fachkräftemangel“ und „Bürokratie“ üben natürlich weiterhin einen großen Druck auf die Pflege aus. Aber auch das ganze Thema „Alterung der Gesellschaft“ etc. sind Themen, denen wir uns zukünftig widmen müssen, aber die wir nicht ohne Weiteres in wenigen Schritten lösen können, sondern die von uns einen langen Atem abverlangen – und den werden wir haben. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zu dem Thema: „Pflege in Thüringen – entlasten, absichern, solidarisch gestalten“

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Zippel. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Regierung hat sich Frau Ministerin Schenk zu Wort gemeldet. Bevor ich Frau Ministerin Schenk das Wort erteile, möchte ich noch einen Hinweis geben. Ich habe gerade einen Hinweis bekommen: Aufkleber auf Laptops zählen zur nonverbalen Kommunikation, wenn sie mit politischen Botschaften versehen sind, und haben hier im Plenarsaal nichts zu suchen. Den Hinweis möchte ich noch einmal geben, dass, wer einen Aufkleber auf dem Laptop hat, den hier entweder entfernt oder einen anderen Laptop ohne Aufkleber nutzt. (Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke: Sind Katzen nonverbale Kommunikation?) Frau Ministerin Schenk hat nun das Wort.

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Schenk

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zu dem Thema: „Pflege in Thüringen – entlasten, absichern, solidarisch gestalten“

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich hoffe, dass Sie jetzt nicht von Ihren Laptops den Aufkleber abpiepeln – nicht, dass das Thema „Pflege“ dabei in den Hintergrund gerät. Man konnte ja so ein bisschen den Eindruck gewinnen, dass es erst mal wieder eine Geisel ist, dass wir uns überhaupt in einer Aktuellen Stunde mit dem Thema „Pflege“ beschäftigen, denn es ist ja alles nur Symbolpolitik und Klatschen reicht nicht usw. usf. Ich wundere mich immer ein bisschen darüber, weil Sie ja hier Ihre eigene Geschäftsordnung haben, und die gibt Ihnen eben die Möglichkeit, in einer Aktuellen Stunde Themen anzusprechen, denn ganz offensichtlich ist – und das ist die gute Nachricht, das sind wir alle, das hat Herr Wogawa schön herausgearbeitet – bei den Betroffenen jeden Tag Aktuelle Stunde, die müssen sich nämlich jeden Tag mit den Problemen Pflege, Entlastung, finanzielle Herausforderungen beschäftigen. Ganz offenkundig gibt es von diesen Menschen, die trotz ihrer persönlichen Belastung noch politisch voranschreiten, auch den Wunsch, dass es immer mal wieder ein konstatiertes Hinblicken auf das Thema gibt, denn anders wäre ja die Existenz des Internationalen Tags der Pflegenden oder die bevorstehende Woche der pflegenden Angehörigen gar nicht zu erklären. Insofern möchte ich unterstreichen, dass es aus meiner Sicht schon sinnvoll ist, auch symbolische Anlässe, Aktionstage oder andere Tage zu nutzen, um auf das zu blicken, was noch zu tun ist, aber auch auf das zu schauen, was schon getan wurde. Ich weiß gar nicht, Herr Luhn, ob Ihre Herleitung so richtig ist. Sie haben gesagt, das sind alles Fehler, die in Berlin gemacht wurden, weswegen wir in der Pflege jetzt so dastehen. Aus meiner Sicht ergibt sich aus dem SGB XI eine ganz andere Lage. Die ist nämlich, dass es früher so war, dass vorrangig die Familie für die Pflege zuständig war und die Leistungen aus dem SGB XI waren ergänzend. Warum hat sich das geändert? Das hat sich erstens geändert, weil die Lebenserwartung dankenswerterweise gestiegen ist. Das heißt, die Menschen sind viel länger in einer Phase, in der sie in unterschiedlicher Art und Weise Unterstützung und Pflege brauchen, manchmal im großen, körperlichen Maß, manchmal auch nur im organisatorischen Sinne, und sich natürlich immer graduell verändern, je nachdem, wie die körperliche, geistige und seelische Fitness sich so entwickelt. Zweitens muss man einfach dazu sagen – und das ist eben die ostdeutsche Perspektive, die man da einbringen muss –, und das ist nun mal ein Fakt, dass hier immer weniger Menschen leben, dass der Osten Deutschlands besonders stark demografisch herausgefordert ist. Deswegen sind da weniger Schultern, die anpacken können, einerseits finanziell bei der Einzahlung, andererseits bei diesen familiären Leistungen, die früher so ganz selbstverständlich in einem Haus, in dem mehrere Generationen lebten, irgendwie stattgefunden haben. Das muss man erst mal nüchtern als Befund festhalten, und das kann einen ja motivieren, Forderungen an den Bund aufzustellen. Frau Muhsal hat vorhin so schön reingerufen: Wie lange dauert das denn noch, bis Sie da fertig sind mit dem Arbeiten? Eigentlich gar nicht lange, denn wir haben ja – das ist vielleicht Ihrer Aufmerksamkeit entgangen – einen Pflegeentwicklungsplan vorgelegt, der ganz konkrete Maßnahmen bis 2029 ausbuchstabiert und der ganz sauber sortiert zwischen den landespolitischen Verantwortlichkeiten und dem, was der Bund tun kann. Natürlich haben wir an den Bund sehr nachdrücklich adressiert: erstens Sockel-Spitze-Tausch. Das bedeutet ganz konkret, dass wir uns vorstellen, dass das finanzielle Risiko, das eine Person trägt, wenn sie in ein Pflegeheim kommen muss oder kommen will, überschaubar bleibt. So wie bei einem Autounfall: Sie wissen jetzt schon, wenn Sie morgen, was ich Ihnen nicht wünsche, mit Ihrem Auto gegen eine Laterne fahren, welchen Schaden Sie daran finanziell selbst tragen müssen, weil Sie das bei Ihrer Versicherung ganz klar nachvollziehen können. Sie können genau wissen, wie hoch das finanzielle Risiko dieser Fahrt ist. Und das ist bei Pflege vom Kopf auf die Füße gestellt. Das ändern zu wollen, ist ein nachdrückliches Anliegen Thüringens. Wir haben das immer wieder im Bundesrat und an vielen anderen Stellen eingebracht. Und ich finde auch nicht, dass man die Rolle der Länder da geringschätzen sollte, sondern im Gegenteil: Es braucht ein gewisses landespolitisches Selbstbewusstsein, einen gewissen Fokus darauf, was die kommunale Familie an Erfahrungen spiegelt, mit Blick auf ihre Sozialhaushalte und mit Blick auf ihr großes Gemeingefühl, da auch den entsprechenden Schwung mitzubringen, die bundesweite Debatte zu beeinflussen. Das haben wir auch in anderen Bereichen getan, die hier so ein bisschen vermischt wurden. Kollegin Urban hat es angesprochen, Stichwort „Pflegebudget“. Das hat etwas damit zu tun, denn da geht es um Respekt und Anerkennung dafür, was Pflegefachkräfte leisten. Es ist also richtig, dass Thüringen im Bundesrat artikuliert hat: Wenn Krankenhäuser – verständlicherweise – mit ihren Finanzierungen ringen, geht das aber nicht auf Kosten von Pflegefachkräften. Das Pflegebudget ist eine Eins-zu-eins-Finanzierung, aber das verleitet eben dazu, dass Menschen, die da eins zu eins finanziert werden, fachfremde Tätigkeiten ausüben, nämlich nicht pflegerisch tätig sind, sondern andere wichtige Tätigkeiten tun wie organisatorisch helfen, putzen, Betten schieben usw. usf. Das ist die Problematik, die in diesem Antrag kritisiert wird. Ich möchte aber ob der Tatsache, dass es hier um Landesbudgetthemen gehen soll, mal auf die Sachen zu sprechen kommen, die jetzt hier viele Väter und Mütter hatten: (Beifall SPD) Aus meiner Sicht ist ja egal, wer es erfunden hat, es muss darum gehen, dass es hinterher gut weitergeht. Deswegen ist bei den kommunalen Pflegestützpunkten klar: Da wurde ein richtiger Weg eingeschlagen, bisher ist es aber Fakt, dass die kommunalen Eigenanteile, die für Pflegestützpunkte aufgebracht werden müssen – wir haben vier Pflegestützpunkte in Landkreisen und drei in den kreisfreien Städten –, momentan häufig über das LSZ mitfinanziert werden. Das „Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben“ hat aber auch noch viele andere Aufgaben. Deswegen ist es richtig, und da bin ich dem Haushaltsgesetzgeber in seiner Breite sehr dankbar, dass wir die finanziellen Ressourcen im Haushalt haben, um eine eigenständige Richtlinie nur konkret für die Frage „Kofinanzierung kommunaler Anteile für die Generierung von Pflegestützpunkten“ zu haben. Das Ziel muss sein, eben diese Pflegestützpunkte landesweit auszurollen. Da bin ich froh, dass wir noch in diesem Jahr eine fertige, abgestimmte Richtlinie vorlegen können, die die kommunale Familie in die Lage versetzt, das dann eben auch zu tun. Das Gleiche gilt für die Nachbarschaftshilfe. Es ist ja schon erfolgt, dass Nachbarschaftshelferinnen und -helfer mit einer bestehenden Richtlinie momentan tätig sein können. Es ist Landeszuständigkeit, dieses Angebot mit den 131 Euro landespolitisch auszugestalten. Ich habe eine Richtlinie übernommen, die einen guten Gedanken hatte, nämlich den Gedanken, dass der, der Hilfe leistet, sich dafür auch möglichst kompetent fühlen muss. Trotzdem hat sich in der Praxis gezeigt, dass diese Vermittlung von Kursen an Nachbarschaftspflegende offensichtlich eine große Hürde ist. Deswegen ist es richtig, dass in der neuen Richtlinie, die wir dieses Jahr vorlegen werden, einfach eine schriftliche Information an den interessierten Pflegenden bzw. den Nachbarschaftshelfer, der da helfen möchte, ausreicht, so wie das zum Beispiel auch NRW macht. Das ist nicht nur Entbürokratisierung. Das ist vor allem auch ein Vertrauensvorschuss. Wir wollen aber gleichzeitig den Gedanken meiner Vorgängerin aufnehmen. Natürlich gibt es auch solche und solche Pflegende, eine sich graduell verschlechternde Situation. Deswegen ist es doch richtig, Menschen, die Nachbarschaftshilfe leisten, auch über ein Kursangebot die Möglichkeit zu geben, sich zu informieren – nicht verstanden als Hürde, kein Nachbarschaftshelfer mehr sein zu können, wenn man keinen Kurs absolviert hat. Das gilt genauso für die Kurzzeitpflegeplätze. Da kann man nur unterstreichen, dass der Haushaltsgesetzgeber damit die finanziellen Möglichkeiten geschaffen hat, diese existenziell finanziellen Risiken von Pflegeheimen wegzunehmen. Wir werden die Richtlinie dieses Jahr vorlegen, damit es eben mehr Kurzzeit- und Verhinderungspflegeplätze gibt. Ebenso wird es auch ein Pflegeentwicklungsgesetz geben, das genau die Frage „Wie wird Pflege kommunal organisiert?“ mit verpflichtendem Informationsteil in einen gesetzlichen Rahmen gießt. Damit werden die Schritte aus dem Pflegeentwicklungsplan ganz konkret hier vor Ort umgesetzt. Ganz zum Schluss, weil mich das Thema wirklich ein bisschen reizt, möchte ich aber noch mal auf die Pflegeinvestitionskosten eingehen. Wir werden Ende dieses Jahres ein Gutachten vorlegen, das sich mit all diesen Fragen beschäftigt, die Sie hier adressiert haben. Sollte es vielleicht Pflegeinvestitionskostenzuschüsse geben? Das haben wir im Regierungsvertrag klar mit Ja beantwortet. Sollte es ein irgendwie geartetes finanzielles Entlastungspaket für pflegende Angehörige geben, sei es durch ein Gehalt oder sei es durch ein Landespflegegeld, wie Bayern das macht? Das haben wir im Koalitionsvertrag mit Ja beantwortet. Dass Dinge, die faktisch vollzogen werden müssen, aber ein bisschen komplexer sind als irgendwelche Versprechen auf Plakaten, das sollte ja für die meisten, die Politik hier ernsthaft und nicht als Klamauk betreiben, keine große Überraschung sein. Deswegen kann man natürlich nun ständig mit dem Fuß aufstampfen und sagen: Warum gibt es denn zum Beispiel auch noch keine Investitionskostenzuschüsse für Pflegeheime, damit der Beitrag sinkt? Das kann ich dem Haushaltsgesetzgeber, der jetzt so gern gelobt werden wollte für seine Bereitstellung von Kurzzeitpflegeplätzemitteln, für seine Bereitstellung von Mitteln im LSZ, nur genauso zurückgeben. Die gibt es deswegen nicht, weil 40 Millionen Euro im Jahr geschätzte Kosten eben eine finanzielle Entscheidung sind, zu der wir uns hier gemeinschaftlich noch nicht durchringen konnten. Natürlich ist jedem klar, dass die finanzielle Entlastung bei den Investitionskosten dazu beitragen würde, dass das Risiko, das die Abgeordnete Güngör hier beschrieben hat – 3.000 Euro im schlimmsten Fall für 18 Monate –, sinken würde, vielleicht mit 250 bis 300 Euro im Monat. Es bedeutet aber auch die entsprechende haushaltspolitische Untersetzung. Deswegen ist es seriös, in einem Gutachten zu untersuchen, welche Maßnahme: Investitionskosten für die 20 Prozent, die im Pflegeheim sind, oder Entlastung für pflegende Angehörige, das sind die 80 Prozent, die zu Hause die Arbeit momentan machen, so wie es das SGB XI mal irgendwie ursprünglich vorgesehen hat, oder eben eine ganz andere Maßnahme. Es ist ehrlich und richtig, sich zu fragen: Welche Maßnahme hat den größten Hebel? Denn natürlich wünschen wir uns alle, finanziell tätig zu werden, aber zwischen Wünschen und Machen liegt eben auch die finanzpolitische Realität. Deswegen kann ich nur noch mal unterstreichen: Diese Regierung ist tätig bei Pflegestützpunkten, bei Nachbarschaftshilfe, bei AGATHE, bei Kurzzeitpflegeplätzen, beim Pflegeentwicklungsgesetz – all das kommt dieses Jahr. Die Entscheidung, ob dieses Land die Investitionskosten mit ca. 40 Millionen Euro pro Jahr in seinem Landeshaushalt abdecken kann, muss am Ende auch der Haushaltsgesetzgeber treffen, und da freue ich mich, dass ich aus allen Fraktionen Unterstützung gehört habe. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zu dem Thema: „Pflege in Thüringen – entlasten, absichern, solidarisch gestalten“

Vielen Dank, Frau Ministerin Schenk. Gibt es aus den Reihen der Abgeordneten weitere Wortmeldungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Damit schließe ich den ersten Teil der Aktuellen Stunde und rufe den zweiten Teil der Aktuellen Stunde auf Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 8/3457 Ich eröffne die Aussprache und erteile Abgeordnetem Schlösser für die Fraktion der AfD das Wort. Begrüßen möchte ich noch die Schüler von der Regelschule aus Ellrich auf der Tribüne und auch der Diakonie aus Gotha, wie ich erfahren habe. Herzlich willkommen hier im Thüringer Landtag! (Beifall im Hause)

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Sascha Schlösser AfD

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Gefährdung der Demokratie in Thüringen durch Landräte und Bürgermeister“

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Thüringer, vor allem aber sehr geehrte Vertreter der Panikkoalition von CDU, SPD und BSW, der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat Ihnen mit seiner jüngsten Entscheidung vom 29. April die pseudodemokratische Maske heruntergerissen. Er musste eine absolute Selbstverständlichkeit ausurteilen: Der Staat hat den Bürger nicht in die Wahlkabine hineinzuregieren – (Beifall AfD) kein Landrat, kein Oberbürgermeister und – das muss man an dieser Stelle betonen – auch kein Innenminister. Wir reden heute nicht über eine Fußnote des Wahlrechts. Wir reden über den verfassungswidrigen Griff staatlicher Amtsträger nach der freien Wahl. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Das hat das Gericht nicht gesagt!) Wir reden über amtliche Wahlbeeinflussung à la DDR. Was lag unter der pseudodemokratischen Maske? Nicht die gebetsmühlenartig beschworene Verfassungstreue der Parteien, die sich zu einem Kartell zusammengeschlossen haben, sondern ein Machtapparat, der vor der freien Entscheidung des Bürgers offenbar mehr Angst hat als vor dem eigenen Rechtsbruch. Zur Erinnerung: 17 Landräte und Oberbürgermeister von CDU und SPD – der SPD des Georg Maier – haben mit amtlicher Autorität und mit landesweiter Wirkung in den Wahlkampf eingegriffen. So hatte es schon der Wahlprüfungsausschuss hier im Landtag festgestellt. Und Sie von der Verzweiflungskoalition haben danach nicht etwa aufgeklärt, Sie haben versucht, den Scheinwerfer wegzudrehen, Sie haben vertuscht, retuschiert, Sie haben im Wahlprüfungsausschuss eine Ehrenrunde der Peinlichkeit gedreht, um den Bericht zu zensieren. (Beifall AfD) Im ursprünglichen Bericht stand noch ganz deutlich: Das war eine verfassungswidrige landesweite Wahlbeeinflussung. Dann kam Ihre politische Weißwaschanlage. Plötzlich sollte alles weniger schlimm sein, weniger weit, weniger CDU, weniger SPD. Aber der Verfassungsgerichtshof hat Ihnen jetzt den Besen aus der Hand genommen und stellt fest: Der von Ihnen verschuldete Wahlfehler war sehr wohl von landesweiter Wirkung. Das ist die Feststellung, die Ihnen heute im Hals stecken bleiben sollte, wenn Sie es ernst mit der Demokratie meinen. Ihre Leute haben das getan, was Sie der AfD bei jeder Gelegenheit nur allzu gern unterstellen. Sie haben die Demokratie schwer beschädigt. (Beifall AfD) Und wenn Herr Innenminister Maier heute wieder vor einem angeblichen Staatsstreich der AfD warnt, dann sage ich Ihnen: Der Staatsstreich liegt dort, wo staatliche Autorität gegen politische Konkurrenz eingesetzt wird – mit dem Missbrauch von Amtsbriefköpfen und Ministertiteln gegen die Opposition im Wahlkampf. Und genau das hat das Landesverfassungsgericht dieser CDU- und SPD-Amtsriege ins Stammbuch geschrieben. Meine Damen und Herren von CDU, SPD und BSW, Sie sind eben leider keine geläuterten Demokraten, Sie sind unbelehrbare Serientäter des bewussten Verfassungsbruchs. (Beifall AfD) Zuerst greifen 17 Landräte und Oberbürgermeister von CDU und SPD mit amtlicher Autorität in den Landtagswahlkampf ein. (Heiterkeit SPD) Danach versucht Ihre Koalition der Verzweifelten im Wahlprüfungsausschuss die landesweite Wirkung dieser Peinlichkeit wegzuretuschieren und jetzt stellt sich Innenminister Maier wieder hin und warnt mitten im politischen Wettbewerb vor einem angeblichen Staatsstreich der AfD in einem anderen Bundesland, was ihn einen feuchten Kehricht angeht. (Beifall AfD) Der Neutralitätsverstoß ist bei Ihnen längst kein Unfall mehr, er ist zur Regierungsmethode verkommen. Sie rufen „unsere Demokratie“ und meinen Ihre Macht, Sie rufen „Verfassungsschutz“ und meinen Konkurrenzschutz und Sie rufen „Staatsstreich“, wenn der Bürger anders wählen will, als von Ihnen vorgesehen. Ihre Verzweiflung stinkt zum Himmel, und das riechen die Menschen in Thüringen längst. Die Thüringer wenden sich angewidert von Ihnen ab. (Beifall AfD) Sie nehmen sich die Frechheit heraus, AfD-Landräte und AfD-Kandidaten zum sogenannten Demokratie-TÜV zu schicken, natürlich mit politischer Vorverurteilung, mit geheimdienstlichen Geheimgutachten, gegen welche sich die Kandidaten nicht verteidigen können, mit dem ganzen Prüfstand Ihrer Gesinnungswerkstatt. Aber heute wissen wir, 17 CDU- und SPD-Amtsträger wären durch diesen Demokratie-TÜV niemals gekommen. Sie hätten nicht einmal die Auffahrt zur Prüframpe geschafft, denn das Landesverfassungsgericht hat Ihnen die Plakette vom Kennzeichen abgekratzt – nicht wegen eines kaputten Blinkers oder Rostflügels, sondern wegen eines schweren Schadens am demokratischen Fahrgestell. Ausgerechnet Sie wollen anderen Demokratieuntauglichkeit bescheinigen. Und kommen Sie uns zukünftig nicht mehr mit wehrhafter Demokratie! Das Verfassungsgericht hat klargestellt, Ihre amtliche Einflussnahme auf die Wahl war nicht durch die Rechtsfigur wehrhafter Demokratie gerechtfertigt. Was heißt wehrhafte Demokratie wirklich? Der Staat schützt die Freiheit der Wahl effektiv vor Amtsträgern wie den Ihrigen. Ihre Amtsträger haben die freie Wahl tatsächlich beschädigt. (Beifall AfD) Aber es wird noch schlimmer für Sie. Das Gericht hat nicht nur einen Neutralitätsverstoß, einen Eingriff in die Freiheit der Wahl, in die Chancengleichheit festgestellt. Es hat außerdem festgestellt, die freie Wahl wurzelt in der Würde des Menschen. Der Thüringer Bürger ist eben kein Stimmvieh, er ist kein Verwaltungsobjekt, er ist kein Patient von CDU und SPD, dem vor der Wahl politische Medizin einzuflößen ist. Er ist der Souverän. Wer die freie Wahl manipuliert, greift in die Würde des Wählers ein. Genau das, was Sie der AfD unterstellen, haben CDU und SPD tatsächlich – verfassungsgerichtlich bestätigt – getan.

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Gefährdung der Demokratie in Thüringen durch Landräte und Bürgermeister“

Herr Abgeordneter Schlösser, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Sascha Schlösser AfD

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Gefährdung der Demokratie in Thüringen durch Landräte und Bürgermeister“

Sie haben die Würde der Thüringer Wähler verletzt. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Gefährdung der Demokratie in Thüringen durch Landräte und Bürgermeister“

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schlösser. Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Dr. Weißkopf für die Fraktion der CDU auf.

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Dr. Wolfgang Weißkopf CDU

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Gefährdung der Demokratie in Thüringen durch Landräte und Bürgermeister“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer! Herr Schlösser, der Staatsstreich steht unmittelbar bevor. Was für ein Unsinn! (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Sagen Sie das mal Herrn Maier!) (Unruhe AfD) Heute will uns die AfD in der Aktuellen Stunde mit einem angeblichen fragwürdigen Verständnis einzelner CDU-Amtsträger beschäftigen. Wenn eine Partei in diesem Land ein fragwürdiges Verständnis zur Demokratie hat oder die Demokratie gefährdet, dann ist es ganz sicher nicht die CDU. Nicht die CDU, die AfD will die Wähler glauben machen, (Unruhe AfD) würde sie gewählt werden, könnte sie im Thüringer Landtag Fragen von Krieg und Frieden, Fragen internationaler Klimapolitik und Fragen von europäischer oder nationaler Flüchtlingspolitik zum Guten entscheiden und klären. Auf nichts anderes als auf diese Wählertäuschung haben die Amtsträger hingewiesen – und ich sage: zu Recht. (Beifall CDU) Das Verfassungsgericht hat – und da sind Sie einfach nicht lauter, Herr Kollege – daher auch nicht den Inhalt der Medieninformation kritisiert. Es hat den formalen Umstand beanstandet, dass die Medieninformation in eine amtliche Mitteilung von Amtsträgern gekleidet war. (Unruhe AfD) Worum geht es eigentlich, Herr Höcke? (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Ja, darum geht es doch!) Vor der Landtagswahl haben einige CDU-Amtsträger in einer Medieninformation darauf hingewiesen, dass die Menschen bei ihrer Wahlentscheidung genau hinschauen sollten, welche Parteien konkrete Antworten auf die Probleme in Thüringen geben und welche Parteien nicht. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das hätten sie als Landräte aber nicht tun dürfen!) Denn eins ist doch klar, Herr Höcke (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Fragen Sie doch mal Herrn Sesselmann!) – das müssten selbst Sie wissen –: Außenpolitik, Verteidigungspolitik oder internationale Konflikte werden definitiv nicht im Thüringer Landtag bewegt und entschieden. In Thüringen, Herr Höcke, sind andere Fragen zu beantworten. Wie stärken wir unsere Wirtschaft in Thüringen? Wie verbessern wir die Bildung im Land? Wie sorgen wir für eine gute medizinische Versorgung? Wie sorgen wir für eine gute innere Sicherheit? Und nicht zuletzt: Wie sorgen wir für gleichwertige Verhältnisse in Stadt und Land? Genau hier bleibt die AfD bis heute die Antworten schuldig. Sie gaukelt uns vor, komplexe Probleme ließen sich mit einfachen Parolen lösen. Man müsse nur erneuerbare Energien abschaffen, stoppen, (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Herr Dr. Weißkopf, zur Sache!) wieder Kernkraftwerke bauen und russisches Gas kaufen (Unruhe AfD) und schon hätten wir Energiepreise wie früher. Sie sind ganz schön aufgeregt dafür, dass Sie meinen, Sie seien im Recht. (Beifall CDU, BSW, SPD) Herr Höcke, Sie sind doch gleich dran, glaube ich. (Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Der war schon!) Nein, nicht, der war schon. Ich sage Ihnen mal weiter etwas zu Ihren Politikkonzepten: Man müsse nur die Migranten in die Heimat zurückschicken und schon wären die Probleme in den Sozialversicherungssystemen gelöst. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Herr Präsi- dent, zur Sache!) Und schließlich, Herr Höcke: Man müsse nur die Abhängigkeit von der EU, von Europa beenden und schon wäre unsere deutsche Wirtschaft leistungsfähig und unser Wohlstand gesichert. (Unruhe AfD) Herr Höcke, ich frage Sie: Was ist das für ein Politikverständnis, was ist das für ein Demokratieverständnis? (Unruhe AfD) Was Sie übersehen, ist – Sie können reden, wie Sie wollen, ich rede dann lauter und dann hören Sie mich trotzdem – … (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Ja, mache ich auch!) (Zwischenruf Abg. Haseloff, AfD: Reden Sie doch mal zur Sache!) Das entscheide ich. Ich rede … (Unruhe AfD) Herr Haseloff, ich rede zur Medieninformation, zu Ihrem Thema. Diese Medieninformation hat keine Gefährdung der Demokratie zur Folge gehabt. (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Unbelehrbar!) Politik funktioniert eben nicht …

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Gefährdung der Demokratie in Thüringen durch Landräte und Bürgermeister“

Ich bitte um Ruhe. Herr Abgeordneter Weißkopf ist auf die Mitteilung der Landräte eingegangen. Das war seine Einleitung und damit spricht er zum Thema. (Unruhe AfD)

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Dr. Wolfgang Weißkopf CDU

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Gefährdung der Demokratie in Thüringen durch Landräte und Bürgermeister“

Herr Haseloff weiß doch, dass ich Jurist bin und die Regeln kenne. (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Demnach nicht!) Politik funktioniert eben nicht mit Scheinlösungen, mit inhaltslosen Parolen. Demokratie lebt von Ehrlichkeit, von Vertrauen vor den Menschen, (Beifall und Heiterkeit AfD) von der aufrichtigen …

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Gefährdung der Demokratie in Thüringen durch Landräte und Bürgermeister“

Herr Abgeordneter Weißkopf, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Dr. Wolfgang Weißkopf CDU

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Gefährdung der Demokratie in Thüringen durch Landräte und Bürgermeister“

Okay.

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Gefährdung der Demokratie in Thüringen durch Landräte und Bürgermeister“

Ich möchte noch mal daran erinnern, hier im Plenarsaal Ruhe zu zeigen. Wenn ein Redner hier vorn steht, dann hat er das Wort. Zwischenrufe sind in Ordnung, aber kein Stören der Rede.

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Dr. Wolfgang Weißkopf CDU

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Gefährdung der Demokratie in Thüringen durch Landräte und Bürgermeister“

Ich möchte nur noch zwei Sätze sagen.

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Gefährdung der Demokratie in Thüringen durch Landräte und Bürgermeister“

Nein, die Redezeit ist abgelaufen, Herr Abgeordneter Dr. Weißkopf.

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Dr. Wolfgang Weißkopf CDU

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Gefährdung der Demokratie in Thüringen durch Landräte und Bürgermeister“

Dann komme ich später. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Gefährdung der Demokratie in Thüringen durch Landräte und Bürgermeister“

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Weißkopf. Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Bilay für die Fraktion Die Linke auf.

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Sascha Bilay Die Linke

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Gefährdung der Demokratie in Thüringen durch Landräte und Bürgermeister“

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will eins vorab klarstellen: Nicht die Landräte und Bürgermeister gefährden die Demokratie in diesem Land, sondern das ist die AfD, die auch hier im Landtag als gesichert rechtsextremistische Partei sitzt, die nämlich die Demokratie überwinden will. (Beifall Die Linke, SPD) Insofern sind Sie eine Gefahr für die Demokratie in diesem Land und diese Gefahr muss auch deutlich benannt werden. Ich will es an dieser Stelle deutlich sagen: Das Recht, diese Gefahr zu beschreiben, haben auch Landräte und Bürgermeister in diesem Land. (Beifall Die Linke) Das hat im Übrigen auch das Verfassungsgericht klargestellt. Herr Schlösser, Sie haben wieder einmal die Unwahrheit gesagt. Da ist ja nicht irgendwie hier was für verfassungswidrig erklärt worden, sondern das Verfassungsgericht hat die Klage als unzulässig, unbegründet zurückgewiesen. Auf die Details will ich nachher noch mal eingehen. Das Verfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass die kommunalen Wahlbeamten aufgrund ihres Status als Beamte in diesem Land geradezu dazu verpflichtet sind, die Demokratie zu verteidigen. Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker dürfen sehr wohl auch eine politische Meinung vertreten. Das steckt im Wort der Kommunalpolitik ausdrücklich mit drin. (Beifall Die Linke) (Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: Dann müssen Sie es echt noch mal lesen!) Aber in der Abwägung muss man auch deutlich sagen, dass man im Umkehrschluss, wenn also Landräte und Bürgermeister sich dieses Recht der politischen Meinungsäußerung herausnehmen, auch den Gemeinderats- und Kreistagsmitgliedern eine politische Meinung nicht absprechen dürfe und auch nicht absprechen dürfe, dass sie aufgrund dieser Meinung eine politische Handlung ableiten wollen. Ich halte – das will ich an dieser Stelle deutlich sagen – das Konzept der Entpolitisierung der Kommunalpolitik für gefährlich, für brandgefährlich. (Beifall Die Linke) Wer immer so tut, als würde vor Ort angeblich nur Sachpolitik entschieden werden, also über Sachfragen, so sind das aber auch immer politische Entscheidungen. Die sind deshalb wichtig, weil vor Ort im politischen Diskurs, im öffentlichen Raum Sachfragen, die die Menschen vor Ort betreffen, auch ausdiskutiert werden müssen. Deswegen sind wir hier in der politischen Sphäre. Es ist ja wieder eines erstaunlich deutlich geworden: Dass die AfD hier einen falschen Eindruck vermittelt hat, als sie, vertreten durch Herrn Schlösser, so getan hat, als ob Sie hier irgendwie was gewonnen hätten. Sie haben gar nichts gewonnen. Das Verfassungsgericht hat allenfalls noch mal Hinweise gegeben und klargestellt, in welchem Rahmen sich Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker politisch äußern dürfen. Kritisiert wurde – und dazu sind die entsprechenden Hinweise gegeben worden – nicht der politische Inhalt, sondern die Frage, auf welchem Weg diese Meinung transportiert worden ist und dass es eine zeitliche Nähe zum Wahltermin gegeben hat. Das sind Grundsätze, die für künftige Wahlen sicherlich noch mal Beachtung werden finden müssen. Das Grundgesetz – ein bisschen Verfassungsrecht für die AfD –, das auch aufgrund der Lehren des Nationalsozialismus ganz bestimmt so geschrieben wurde, wie es heute noch existiert, (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Genau! Gut!) hat nicht nur das Recht und – ich sage – sogar die Pflicht auch von kommunalen Beamten, die Demokratie vor Ihnen zu verteidigen, (Beifall Die Linke, SPD) vor allen zu verteidigen, die diese Demokratie und die Menschenwürde angreifen. (Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: Sie haben das Urteil offensichtlich nicht gelesen!) Ich will Ihnen an dieser Stelle auch ein anderes Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vor Augen führen, weil da noch mal das Spannungsfeld genau deutlich wird. (Unruhe AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Gefährdung der Demokratie in Thüringen durch Landräte und Bürgermeister“

Herr Abgeordneter Schlösser, Herr Abgeordneter Bilay hat das Wort.

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Sascha Bilay Die Linke

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Gefährdung der Demokratie in Thüringen durch Landräte und Bürgermeister“

In Thüringen hat das Verfassungsgericht klargestellt, welche Dinge zu beachten sind. In einem ähnlichen Verfahren ging es damals um die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, da hatte die AfD geklagt. Übrigens haben Sie da auch nicht gewonnen, da ist die Klage auch abgewiesen worden. Sie verlieren ja immer vor Gericht. Das ist das Typische, das ist die Methode bei Ihnen: Sie bedienen eine Klage im Rechtsstaat, den Sie überwinden wollen, (Zwischenruf Abg. Haseloff, AfD: Wir haben doch gar nicht geklagt!) vor einem demokratisch verfassten Gericht, kassieren dann eine Niederlage und stellen sich hin, Sie seien Opfer des Systems, und deswegen wollten Sie das System überwinden. Das ist das Gefährliche an Ihrer Ideologie. (Beifall Die Linke) Deswegen sage ich Ihnen auch klipp und klar: Wer die demokratischen Institutionen in diesem Land angreift, wer das friedliche und menschliche Zusammenleben in diesem Land angreift, der gefährdet die Grundfeste des Zusammenlebens. (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Fassen Sie sich doch mal an die eigene Nase!) Das werden wir auch immer verteidigen. Dazu gehören nicht nur wir hier im Parlament, dazu gehören auch Gerichte und Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. Deswegen wird sich meine Partei, Die Linke, Ihnen von der AfD immer in den Weg stellen, (Beifall Die Linke) nicht nur heute hier im Landtag, sondern auch Anfang Juli, wenn Sie hier in Erfurt Ihren Bundesparteitag abhalten. (Beifall Die Linke) (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Voll undemo- kratisch!)

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Gefährdung der Demokratie in Thüringen durch Landräte und Bürgermeister“

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bilay. Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Hutschenreuther für die Fraktion des BSW auf.

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Ralph Hutschenreuther BSW

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Gefährdung der Demokratie in Thüringen durch Landräte und Bürgermeister“

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauer hier im Saal und natürlich auch am Livestream, Sie haben gerade eine eindrucksvolle Demonstration bekommen, was es heißt, wenn Juristen über die Auslegung von Urteilen streiten. Da gibt es immer mindestens zwei, drei, vier verschiedene Ansichten. Aber zurück zum Thema: Die AfD möchte heute in der Aktuellen Stunde – Kollege Weißkopf hat es gerade gesagt – die Gefährdung der Demokratie in Thüringen durch Landräte und Bürgermeister zum Anlass nehmen, um über ein fragwürdiges Verständnis der Demokratie zu debattieren. Und doch, das haben die ersten Redner vor mir bereits gezeigt, ist es wieder einmal ein Paradebeispiel dafür, dass die gewählte, zugegebenermaßen populistische Überschrift und das herangezogene Urteil überhaupt nicht zusammenpassen. Wer sich das zur Begründung der Aktuellen Stunde herangezogene Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 29. April – und damit meine ich alle 51 Seiten, Herr Schlösser, ich habe es getan – erarbeitet, der muss erkennen, dass keine Gefährdung vorliegt. Diese Entscheidung hat keine mandatsrelevante Gefährdung festgestellt (Unruhe AfD) – ich habe es nicht verstanden, wir können es hinterher gern diskutieren –, vielmehr hat der deutsche Rechtsstaat, hat unser Thüringer Verfassungsgerichtshof funktioniert. Er hat die thematisierte Medieninformation der 17 Bürgermeister und Landräte als das verurteilt, was sie war, ein erheblicher Wahlfehler, ein Verstoß gegen das Gebot der Neutralität des Staats im Wahlkampf und gegen den Grundsatz der Wahl. (Beifall AfD) Das ist richtig, aber nicht Sie, Herr Schlösser, nicht Sie und auch niemand anders von Ihnen hat diesen Einspruch oder sogar die Wahlprüfungsbeschwerde geführt. Sie schmücken sich hier mit fremden Federn. Nein! (Beifall BSW) Es gibt zwei Möglichkeiten. Sie alle, die Sie hier sitzen und diese Wahlprüfungsbeschwerde nicht geführt haben, haben den Wahlfehler schlichtweg nicht festgestellt. Das ist nicht unwahrscheinlich, schließlich agiert Herr Landrat Sesselmann genauso grenzüberschreitend (Beifall CDU, BSW) und in einem solchen Fall – das war auch nicht Ihre Wahlprüfungsbeschwerde, Herr Kollege Schlösser, das habe ich gerade gesagt – würde ich mich dezent zurückhalten, anstatt eine pauschale Verurteilung aller Thüringer Bürgermeister und Landräte in den Raum zu stellen und damit den Untergang unserer Demokratie anzukündigen. (Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: Wer hat denn geklagt?) Der ist tatsächlich erst ab 6. September dieses Jahres dran, wenn, wie von Ihrem Kollegen Siegmund angekündigt, die Säuberung der Ministerien und Behörden von 150 bis 200 Beamten beginnen soll. (Beifall BSW, SPD) Oder es gibt die zweite Möglichkeit, und die ist ehrlich gesagt die, die ich für wahrscheinlicher halte: Es geht Ihnen gar nicht um die Aufarbeitung von Missständen oder das Abstellen von Verfehlungen, sondern Sie möchten das Vertrauen der Thüringer in unsere Demokratie und unsere unabhängigen Gerichte und Richter untergraben. (Unruhe AfD) (Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Wir pfu- schen nicht in Ihr Gebiet!) Das werden wir als BSW und als Landtag in seiner Gesamtheit nicht zulassen! (Beifall CDU, BSW, SPD) Schließen möchte ich, um dem wahrscheinlich mich ereilenden Einwurf auf meinem Rückweg zuvorzukommen: „Sie als BSW waren doch genauso betroffen“, damit: Sie als AfD werden nicht müde, dem BSW vorzuhalten, wir würden den Altparteien nur ein Weiter-so ermöglichen. (Zwischenruf Abg. Haseloff, AfD: Richtig!) Glauben Sie mir, werte Kolleginnen und Kollegen der AfD, die letzten anderthalb Jahre und nicht zuletzt das Kommunale Investitionsprogramm werden genau diesen Bürgermeistern und Landräten gezeigt haben, wie falsch sie mit ihren Befürchtungen gegenüber dem BSW lagen und gegenüber seiner – ich sage es ganz frei heraus – fähigen und herausragenden Finanzministerin. (Beifall CDU, BSW, SPD) (Unruhe AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Gefährdung der Demokratie in Thüringen durch Landräte und Bürgermeister“

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hutschenreuther. Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete Marx für die Fraktion der SPD auf. Ich bitte noch mal um Ruhe gerade in Richtung der AfD-Fraktion. Wir haben jetzt eine Rednerin hier vorn. Bitte begegnen Sie der Rednerin mit dem notwendigen Respekt.

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Dorothea Marx SPD

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Gefährdung der Demokratie in Thüringen durch Landräte und Bürgermeister“

Ja, das wäre nett. Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es wird Sie vielleicht überraschen, aber Sie haben natürlich einen richtigen Punkt getroffen, indem Sie zutreffenderweise feststellen, dass es fehlerhaft war, was die Bürgermeister und Landräte dort gemacht haben, nämlich unter ihrem offiziellen Briefkopf eine Wahlempfehlung oder Nichtwahlempfehlung abzugeben. Das war nicht in Ordnung und das hat das Verfassungsgericht völlig zutreffend festgestellt. Dass Sie sich jetzt darauf berufen, das kann man auch verstehen. Nur ist es leider so gewesen, wenn man sich das Ganze betrachtet, dass das Gericht festgestellt hat, dass die Wahl durch die Verwendung des falschen Briefumschlags nicht erheblich beeinflusst wurde. Das Zweite ist, dass die Fragen, die dort in dieser Mitteilung gestellt wurden, natürlich auch nicht zu kritisieren waren. Die gelten heute noch. Es ging darum, dass die Verfasser darauf aufmerksam machten, dass es um Thüringer Probleme gehen sollte. Und dann wurden Fragen gestellt, die wichtiger wären, zum Beispiel: Wie stärken wir die regionale Wirtschaft? Bleibt das Berufsschulnetz in der Fläche erhalten? Wie befreien wir Mittelstand und Handwerk von Bürokratie? Wie regeln wir die Anerkennungsverfahren für ausländische Fachkräfte schneller und effizienter? Wie fördern wir die Kooperation zwischen regionaler Wirtschaft, Wissenschaft und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen? Was ist das konkrete Konzept gegen Unterrichtsausfall? Wie gestalten wir die Betreuung in Kindergärten und deren Finanzierung? Wie erhalten wir Krankenhausstandorte und sichern die medizinische Versorgung in der Fläche? Wie garantieren wir Sicherheit auf Straßen und Plätzen? Wie modernisieren wir die Verwaltung? Wie reformieren wir den Kommunalen Finanzausgleich? Wie sichern wir solide Finanzen? Wie fördern wir Sport, Ehrenamt und Vereine? Diese Fragen wurden in den Mittelpunkt gestellt. Das war sachlich korrekt, und das war auch möglich. Jetzt machen Sie aber aus der Verwendung des falschen Briefumschlags den totalen Verfassungsbruch und die Attacke auf den Staat bzw. Ihr Wahlrecht oder Ihre Kandidaturen. Und ich muss Ihnen aber nun auch leider noch mal vorhalten: Das kommt in den besten Familien vor; der Name Sesselmann wurde bereits genannt. (Heiterkeit AfD) Herr Sesselmann saß an einem Tisch in seinem Garten, hinter sich aufgereiht das Wahlplakat eines gewissen Herrn Treutler, und führte Folgendes in einem Video aus: Und deshalb kann ich Ihnen als Landrat des Landkreises Sonneberg nur empfehlen, wählen Sie richtig, wählen Sie mit Ihrer Stimme für den Kandidaten Jürgen Treutler und mit der Zweitstimme AfD; das ist die einzig vernünftige, richtige Wahl, die Sie am 01.09. treffen können. (Unruhe AfD, CDU) Und was ist dann passiert? Herr Kollege Sesselmann von Ihnen hat dafür sogar auch Ärger gekriegt. Da gab es nämlich disziplinarrechtliche Ermittlungen. Und wenn Sie in der Ankündigung zu dieser Aktuellen Stunde dann reinschreiben: „Staatliche Wahlbeeinflussung ist also kein formaler Schönheitsfehler, […]“, dann können Sie doch mal bei sich selber anfangen. (Beifall CDU, BSW, SPD) Zumal dann auch noch in Ihrer Artikulation drinsteht: „Die AfD wird auf kommunaler Ebene sicherstellen, dass die Wahlbeeinflussung für die Verantwortlichen personelle Konsequenzen haben wird.“ Das heißt, Herr Sesselmann kandidiert nicht mehr? Das wäre ja auch mal eine gute Nachricht des heutigen Tages. (Beifall CDU, SPD) Um Ihren Respekt vor der Verfassung auch noch mal zu verdeutlichen: Herr Treutler hat es dann in den Landtag geschafft und saß hier als parlamentarische Wundertüte hinter uns als Alterspräsident. Dazu gibt es auch verfassungsgerichtliche Entscheidungen, die sich zu lesen lohnen. Die können wir ja auch mal bei anderer Gelegenheit vorlesen. Deswegen, wie gesagt, Sie haben einen Punkt getroffen, die Landräte und Bürgermeister, die diesen Aufruf unterschrieben haben, haben das falsch gemacht. Das war fehlerhaft. Das ist zu verurteilen. Das hat der Verfassungsgerichtshof getan. Dafür ist es da. Aber Sie sagen, wir müssen zum TÜV, und ich sage Ihnen: Gehen Sie mal zur Abgasuntersuchung! Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Gefährdung der Demokratie in Thüringen durch Landräte und Bürgermeister“

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Marx. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat sich Herr Staatssekretär Bausewein zu Wort gemeldet.

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Bausewein

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Gefährdung der Demokratie in Thüringen durch Landräte und Bürgermeister“

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, werte Gäste auf der Empore, liebe Zuschauer zu Hause am Livestream, Anlass der heutigen Aktuellen Stunde ist das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 29. April 2026, mit der die erhobene Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Landtagswahl vom 1. September 2024 zurückgewiesen wurde. In dem Urteil vom 29.04.2026 ist der Verfassungsgerichtshof darauf eingegangen, dass im Vorfeld der letzten Landtagswahl im Jahr 2024 17 Landräte und Oberbürgermeister eine Medieninformation veröffentlicht hatten. Darin formulierten sie ihre Erwartungen an die Parteien und deren Spitzenkandidaten. In diesem Kontext äußerten sie sich auch kritisch zu den Aussagen zweier Parteien. Dies erfolgte auf der amtlichen Internetseite zweier Landratsämter, teilweise unter Verwendung des offiziellen Briefkopfs der Pressestelle. Verschiedene Medien haben ausführlich darüber berichtet. Bevor ich zu den Einzelheiten komme, möchte ich trotzdem betonen, dass der Verfassungsgerichtshof mit dem in Rede stehenden Urteil für Rechtssicherheit im Hinblick auf die Landtagswahlen 2024 gesorgt hat. Es lag ein Wahlfehler vor, dieser hat jedoch keine Auswirkungen auf die Sitzverteilung im Landtag. Mit dem Urteil steht fest, die Landtagswahl vom 1. September 2024 ist rechtsgültig. Meine Damen und Herren, das Urteil vom 29.04.2026 enthält aber auch die unmissverständliche Feststellung, dass die gemeinsame Medieninformation der 17 Landräte und OBs kurz vor der Landtagswahl 2024 das staatliche Neutralitätsgebot verletzt hat. Damit liegt ein Verstoß gegen die Freiheit der Wahl gemäß Artikel 46 Abs. 1 Thüringer Verfassung und die Chancengleichheit der politischen Parteien bei Wahlen nach Artikel 21 Abs. 1 Grundgesetz vor. Richtig ist, dass im Vorfeld von Wahlen auch gemeindliche Organe und Verwaltungen zur Neutralität verpflichtet sind. Die Verfassungsgrundsätze der Freiheit und der Gleichheit der Wahl erfordern, dass die Wählerinnen und Wähler ihre Wahlentscheidung in einem freien Meinungsbildungsprozess ohne jede unzulässige Beeinflussung von staatlicher Seite treffen können. Das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht haben daher seit jeher in ihren Urteilen herausgestellt, dass es staatlichen und nicht staatlichen Organen in amtlichen Funktionen untersagt ist, politische Parteien oder Wahlbewerber vor den Wahlen zu unterstützen, zu bekämpfen, zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Das Neutralitätsgebot ist ein Grundpfeiler des Rechtsstaats, und damit eine tragende Säule unserer gesamten demokratischen Ordnung. In diesem Sinne hat sich auch der Thüringer Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom 29. April 2026 geäußert. Staatsorganen ist von Verfassungs wegen versagt, im Hinblick auf Wahlen parteiergreifend einzuwirken. Dies ist auch nicht in Form von Öffentlichkeitsarbeit zulässig. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat in diesem Zusammenhang noch einmal betont, dass insbesondere auch die Organe der kommunalen Gebietskörperschaften zur Neutralität verpflichtet sind. Diese dürfen in ihrer amtlichen Funktion keine Maßnahmen ergreifen, die den Meinungsbildungsprozess im Wahlkampf zugunsten oder zulasten bestimmter Parteien oder Wählergruppen oder Einzelbewerber beeinflussen. Meine Damen und Herren, dies alles schließt aber nicht aus, dass Kommunalpolitiker in ihrer Eigenschaft als Privatperson wie jeder andere Bürger auch im Wahlkampf ihre Meinung äußern. Ihnen steht das Recht auf freie Meinungsäußerung gemäß Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz zu. Als demokratisch gewählte und politisch engagierte Personen dürfen Sie sich am politischen Diskurs beteiligen. Als Privatperson können Sie sich aktiv am Wahlkampf mit Auftritten, Anzeigen, Wahlaufrufen beteiligen und für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt einsetzen. Neutralität bedeutet also nicht, dass jede Stellungnahme oder jede Äußerung im Vorfeld der Wahl untersagt ist. Kommunale Amtsträger, die sich im Wahlkampf betätigen, müssen aber darauf achten, dass deutlich zu erkennen ist, dass sie sich als Privatperson betätigen. Der Anschein der Inanspruchnahme einer amtlichen Autorität ist zu vermeiden. Im Einzelfall kann die Abgrenzung zwischen der Tätigkeit als Amtsträger und der Äußerung als Privatperson ziemlich schwierig sein. Das Landesverwaltungsamt hat daher bereits vor der Landtagswahl 2024 in verschiedenen Rundschreiben entsprechende Hinweise gegeben. So hat das Landesverwaltungsamt zuletzt vor den Kommunalwahlen 2024 eine Arbeitshilfe zur Neutralitätspflicht der kommunalen Körperschaften und ihrer Amtsträger herausgegeben und dabei auf frühere Rundschreiben des Thüringer Innenministeriums Bezug genommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, viele Handlungen im politischen Raum geschehen aber nicht, wie von der AfD im Antrag nun unterstellt, aus einem fragwürdigen Demokratieverständnis, sondern gerade im Einsatz für Demokratie. Wie eine Vielzahl privater Dritter haben sich parteiübergreifend die Landräte und Oberbürgermeister in der Medieninformation an die Öffentlichkeit gewandt, um für die Grundwerte unserer Verfassung einzustehen. Dieses Eintreten, dieses Einstehen für die Werte unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung als Fundament unserer Gesellschaft geschah nicht aus einer demokratiefeindlichen Stimmung heraus, sondern aus Sorge um den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Stabilität der Thüringer Kommunen. Dieses Eintreten für demokratische Werte entbindet aber – und da stimme ich ausdrücklich dem Verfassungsgerichtshof zu und mit ihm überein – nicht von der Bindung an Recht und Gesetz. Die handelnden Kommunalpolitiker haben einen Fehler gemacht, nicht hinreichend zu verdeutlichen, dass sie als Privatpersonen gehandelt haben. (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Haben sie ja auch nicht!) Das Landesverwaltungsamt wertet das in Rede stehende Urteil daher auch in dienstrechtlicher Hinsicht aus und wird es zum Anlass nehmen, erneut im Wege eines Rundschreibens auf die Neutralitätspflicht der kommunalen Körperschaften und ihrer Amtsträger hinzuweisen und zu sensibilisieren. Auch mein Haus wird die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vor künftig anstehenden Wahlen nochmals explizit auf das in Rede stehende Urteil des Verfassungsgerichtshofs und die hierin aufgezeigten Grenzen der freien Meinungsäußerung hinweisen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Gefährdung der Demokratie in Thüringen durch Landräte und Bürgermeister“

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Bausewein. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit schließe ich den zweiten Teil der Aktuellen Stunde und rufe den dritten Teil auf Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 8/3462 Ich eröffne die Aussprache und erteile Abgeordnetem Bilay für die Fraktion Die Linke das Wort. (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Er ist auf dem Weg, er ist gleich da!) Er ist gleich da. Wenn nicht, würde ich erst mal jemand anderen … Gut, dann rufe ich Herrn Abgeordneten Urbach für die Fraktion der CDU auf.

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Jonas Urbach CDU

c) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Keine Wiedereinführung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor ein paar Tagen wurde in der „Thüringer Allgemeine“ beschrieben, wie eine E-Mail aus dem internen Versand innerhalb des Ministeriums nicht nur den ursprünglichen Adressaten erreichte, sondern auch den einen oder anderen Dritten. Der Innenminister hat alle in der Mail angesprochenen Punkte als interne Überlegungen dargestellt, die ein sehr frühes Stadium nicht überschritten haben. Er hat öffentlich erklärt, dass die Umsetzung dieser Vorschläge nicht verfolgt werden wird. Und damit könnte es eigentlich auch wieder gut sein. Aber die Linke konnte der Versuchung nicht widerstehen, das Ganze hier im Hohen Hause noch mal aufzurufen. Ich kann das natürlich nachvollziehen, dass man als Opposition eine solche Gelegenheit nicht ganz ungenutzt verstreichen lassen möchte. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Topp, die Wette gilt!) Jedoch möchte ich sagen, dass es nicht unbedingt zur Beruhigung der allgemeinen Aufgeregtheit beiträgt, etwas zum Thema zu machen, das offensichtlich keines ist. Der Innenminister hat es gesagt und wir als CDU teilen die Einschätzung: Straßenausbaubeiträge haben wir nicht vor wieder einzuführen. (Beifall Die Linke) Als Bürgermeister hatte ich nämlich auch die ehrenvolle Aufgabe, Beiträge eintreiben zu müssen für Straßen, die – hallo, Herr Bilay – damals schon fast 30 Jahre alt waren. – Ich habe gerade gesagt, wir haben das nicht vor, Herr Bilay, alles gut. – Und Sie können sich sicherlich vorstellen, wie die Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern verlaufen sind, die man zur Zahlung aufforderte. Grundsätzlich möchte ich jedoch anmerken, dass es nicht hilft, wenn – auf welchen Wegen auch immer – unreife Überlegungen an die Öffentlichkeit kommen und dann die Aufregung groß ist. Es muss und soll natürlich innerhalb von Verwaltungen erlaubt sein, sich Gedanken zu machen. Der heutige Tagesordnungspunkt bzw. der Umgang mit dieser unerlaubten Veröffentlichung ermutigt dazu nicht unbedingt. Denn es ist doch klar, dass nicht jede theoretisch diskutierte Möglichkeit auch politischer Wille ist. Auch deshalb ist es falsch, interne Mails oder frühe Arbeitsstände überzubewerten. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Weh- ret den Anfängen!) Ministerien müssen unterschiedliche Szenarien durchdenken dürfen, denn Verwaltung braucht Prüfprozesse. Verwaltung braucht offene Diskussionen um Einsparungen und Veränderungen. Verwaltung braucht aber vor allem auch die Freiheit, Varianten intern zu bewerten, ohne dass sofort jede Notiz zur politischen Grundsatzentscheidung erklärt wird. Hinzu kommt: Die Haushaltsstrukturkommission hat die Ressorts nicht angewiesen, konkrete Streichungen vorzubereiten. Es ging ausdrücklich darum, mögliche Einsparpotenziale zu identifizieren, zu bewerten und eben auch abzuwägen. Genau das geschieht auch derzeit. Und noch etwas gehört zur Wahrheit dazu: Selbst wenn irgendjemand diesen Pfad verfolgen wollen würde, möglich wäre das alles ohnehin nur durch eine gesetzliche Änderung hier im Parlament. Es gilt natürlich der Vorbehalt des Parlaments. Nicht ein Ministerium entscheidet darüber, nicht eine interne E-Mail und nicht eine Arbeitsgruppe, sondern allein der Landtag. Das ist gelebte parlamentarische Demokratie. Deshalb ist die Aufregung heute auch ein Stück weit künstlich erzeugt. Wir brauchen Ministerien, die sauber prüfen, offen analysieren und unterschiedliche Wege gegeneinander abwägen. Und wir brauchen ein Parlament, das politische Entscheidungen trifft, und nicht eines, das in interne Verwaltungsprozesse hineinregiert. Die CDU steht deshalb zu einer klaren Linie: keine Wiedereinführung der Straßenausbaubeiträge, saubere parlamentarische Verfahren, aber auch Respekt vor funktionierenden Verwaltungsabläufen und der Gewaltenteilung in unserem Staat. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Dr. Thadäus Rudolf König

c) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Keine Wiedereinführung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen“

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Urbach. Abgeordneter Bilay ist nun auch im Saal. Ich erteile ihm hiermit das Wort für die Fraktion Die Linke.

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Sascha Bilay Die Linke

c) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Keine Wiedereinführung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen“

Herr Präsident, ich bitte um Entschuldigung, aber Herr Urbach hat mich ja gut vertreten. Ich weiß meine Themen bei Ihnen in guten Händen, aber ich wollte wenigstens die Chance nutzen, der Besuchergruppe aus Gotha eine gute Heimreise zu wünschen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Urbach, so einfach ist es eben nicht, wie Sie es jetzt rein formal dargestellt haben. Wir haben den Antrag auf Aktuelle Stunde heute eingereicht, weil öffentlich wurde, welche Grausamkeiten diese Landesregierung im stillen Kämmerlein plant. Da geht es nicht nur um Straßenausbaubeiträge, da geht es auch um die Feuerwehrrente, um Gemeindefusionen und andere Themen, die jetzt wieder zur Disposition stehen, aber eben hinter verschlossenen Türen. Der Ort der politischen Debatte ist hier im Parlament (Beifall Die Linke) und nicht in irgendwelchen Geheimgremien. Es ist einfach ein Problem, wenn die Landesregierung die öffentliche Debatte darüber verweigert, was die Menschen in diesem Land konkret betrifft. Da kann ich nur feststellen: Diese Landesregierung hat den Kontakt zu den Menschen verloren. Sie identifiziert sich nicht mit den Problemen der Menschen in diesem Land und es gibt auch gar keine politische Steuerung oder Kontrolle darüber, was am Ende wo diskutiert und entschieden wird. Ich kann nur feststellen: Diese Landesregierung ist eine Ansammlung von ideenlosen Konzepten. Diese Ideenlosigkeit haben Sie auch in die Haushaltsstrukturkommission transportiert. Niemand weiß, was in dieser intransparent arbeitenden Haushaltsstrukturkommission diskutiert wird. Das wissen nur die Teilnehmer. Wir fragen im Haushalts- und Finanzausschuss regelmäßig nach. Da bekommen wir keine Auskünfte. Wir machen Kleine Anfragen. Da wird uns ausweichend um den heißen Brei herum geantwortet. Nichts dringt nach außen – außer versehentlich eine E-Mail, die mal geleakt wurde. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Da bekom- men Sie die E-Mail und es gefällt Ihnen auch nicht!) Das Problem dieser Haushaltsstrukturkommission ist nicht nur, dass die sich immer mal zum Kaffeetrinken trifft, um darüber nachzudenken, worüber man mal reden könnte, sondern es werden tatsächlich Arbeitsaufträge ausgelöst. Das ist die Gefahr, weil – wie im konkreten Fall – irgendjemand in irgendeinem Ministerium mal aufgeschrieben hat, was einem schon immer nicht gefallen oder was man nie verinnerlicht und verstanden hat. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das ist ja bei Rot-Rot-Grün nie passiert!) Deswegen ist es auch ausdrücklich kein Zufall, dass diese E-Mail im Büro des Innenministers zustande gekommen ist, weil der Innenminister nämlich nie ein Gespür dafür gehabt hat, was die Menschen in diesem Land wirklich bewegt. (Beifall AfD) Er war nicht da, als in den 2000er-Jahren eine Protestwelle gegen überhöhte Kommunalabgaben durch dieses Land gerollt ist. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU) Er war auch nicht da – Herr Bühl, wenn Sie dazwischenrufen –, als 2004 mit Althaus die CDU-geführte Alleinregierung damals die Wasserbeiträge abgeschafft und Erleichterungen bei den Abwasserbeiträgen herbeigeführt hat. Er hat immer einen inneren Argwohn gehabt, als unter Rot-Rot-Grün die Straßenausbaubeiträge abgeschafft wurden. Auch das hat er nicht freiwillig gemacht, sondern seine damalige Landespartei musste ihn zum Jagen tragen. Und der Innenminister fremdelt immer noch mit diesem Thema. (Beifall Die Linke) Deswegen hat er auch – selbstkritisch, Herr Bühl – unter Rot-Rot-Grün alle Versuche sabotiert, einen Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge für Menschen, die betroffen sind, ins Leben zu rufen. Es gibt ein weiteres Problem, das ich an dieser Stelle ausdrücklich benennen wollte: Das ist Finanzstaatssekretär Scholz, der hier sein Unwesen treibt. Auch er, nicht aus Thüringen, der sich mit den Menschen und den Problemen in Thüringen nie hat identifizieren können, ist immer ein Bürokrat geblieben und wird auch immer ein politischer Fremdkörper in der politischen Landschaft bleiben. (Zwischenruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Das ist rassistisch!) Ich sage es Ihnen an dieser Stelle ausdrücklich: Mit Ärmelschonern in Hinterzimmern lässt sich ein Land nicht regieren. (Beifall Die Linke) Wir wollen eine öffentliche Debatte darüber, wohin dieses Land sich entwickeln soll. Wir stehen vor großen, enormen Herausforderungen, und da muss man die Menschen mitnehmen. Ich muss ihnen sagen, welche Ideen man vielleicht hat, welche Zumutungen man ihnen vielleicht aufbürden will, welche Lösungen man mit ihnen gemeinsam entwickeln will. Da kann ich nicht wie in der Kindergartenkommission irgendwas beraten, einen Bericht vorlegen, den man nicht „Abschlussbericht“ nennen darf, und eine weitere Debatte im öffentlichen Raum mit den Betroffenen einfach unterbinden. Deswegen sagen wir: Schluss mit irgendwelchen Geheimgremien, Schluss mit geheimen Papieren, (Beifall Die Linke) weil jedes Papier im stillen Kämmerlein irgendwann den Weg in die Öffentlichkeit findet – entweder durch hochwertigen Qualitätsjournalismus oder aber auch, weil Entscheidungen im Parlament notwendig sind. Ich habe noch 25 Sekunden, Herr Urbach oder Herr Präsident. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Bei der Ak- tuellen Stunde darf er das nicht!) Ach, schade. Ich hätte mich gefreut. (Beifall Die Linke)

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Dr. Thadäus Rudolf König

c) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Keine Wiedereinführung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen“

Bei der Aktuellen Stunde gibt es keine Zwischenfragen. Das steht auch im Ablaufplan. Deswegen habe ich eben Herrn Abgeordneten Urbach auch nicht aufgerufen. Das können Sie vielleicht noch bilateral erklären oder sich noch mal zu Wort melden. Okay, wunderbar. Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bilay. Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete Rottstedt für die Fraktion der AfD auf.

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Vivien Rottstedt AfD

c) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Keine Wiedereinführung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen“

Vielen Dank. Herr Präsident, werte Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, wenn dem Staat das Geld ausgeht, dann dauert es offenbar nicht lange, bis das Eigentum der Bürger wieder ins Visier gerät. Wer geglaubt hat, dass die Straßenausbaubeiträge in Thüringen endgültig Geschichte seien, der wurde in den vergangenen Wochen eines Besseren belehrt. Denn plötzlich wird im Innenministerium wieder darüber nachgedacht, auf welche Art und Weise wir den Bürgern oder Sie den Bürgern das Geld aus der Tasche ziehen können. So wurde unter anderem die Wiedereinführung der Straßenausbaubeiträge geprüft. Inzwischen heißt es zwar, die Straßenausbaubeiträge kämen nicht, (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Genau!) weil der bürokratische Aufwand zu hoch sei. Na ein Glück für die Bürger in Thüringen, dass wenigstens der Verwaltungsaufwand noch größer ist als die Lust darauf, die Menschen erneut zur Kasse zu bitten. (Beifall AfD) Doch allein die Diskussion zur Wiedereinführung hat bei vielen Bürgern für neue alte Sorgen gesorgt. Denn die Menschen in Thüringen haben sehr genau in Erinnerung, was die Straßenausbaubeiträge für sie bedeutet haben: teilweise Bescheide über mehrere Tausend Euro, Familien, die nicht wussten, wie sie die Forderung bezahlen sollten, Rentner, kleine Handwerksbetriebe und Eigentümer, die für die öffentliche Infrastruktur zur Kasse gebeten wurden, obwohl die Straßen von der Allgemeinheit genutzt wurden. Straßenausbaubeiträge waren deshalb nie eine Frage der Gerechtigkeit, sondern vielmehr eine Frage des Pechs. In Thüringen gab es jahrelang Proteste gegen diese Beiträge. Bürgerinitiativen wurden gegründet und zahlreiche Bürger haben öffentlich protestiert. Viele Eigentümer hatten das Gefühl, von der Politik alleingelassen zu werden. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Deswegen haben wir sie auch abgeschafft!) Und während andere damals noch gezögert und taktiert haben, hat die AfD bereits 2018 eine vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beantragt, (Beifall AfD) denn für uns stand damals wie heute die Entlastung der Bürger im Mittelpunkt und nicht die Frage, wie wir ihnen immer neues Geld aus der Tasche ziehen könnten. (Beifall AfD) Damals wurde unser Gesetzentwurf noch von den selbsternannten demokratischen Fraktionen abgelehnt. Heute entsteht dagegen der Eindruck, als wären sie schon immer gegen diese Beiträge gewesen. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Deswegen sind sie auch weg, sie sind weg!) Aber die eigentliche Frage ist doch: Warum wurde die Wiedereinführung geprüft? Sie wurde nicht plötzlich wieder diskutiert, weil sie irgendwie gerechter geworden wäre. Nein, die Wiedereinführung wurde geprüft, weil die Haushaltslage im gesamten Freistaat infolge verfehlter Finanzpolitik stark angespannt ist. (Beifall AfD) Und so ist es wie so oft: Sobald das Geld knapp wird, soll der Bürger zahlen. Dabei könnte die Landesregierung die angespannte Haushaltslage doch endlich mal zum Anlass nehmen, Einsparpotenziale im Staatsapparat zu prüfen und unnötige Ausgaben konsequent zu beenden. Und wenn Sie nicht wissen, wo Sie mit dem Streichen anfangen sollen, dann schauen Sie sich gern unsere Änderungsanträge zu den vergangenen Haushalten an. Hier gibt es ein paar gute Hinweise. (Beifall AfD) Doch was Sie bereits mit der bloßen Erwägung der Wiedereinführung der Straßenausbaubeiträge getan haben, (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Das hat doch gar keiner in Erwägung gezogen!) ist nichts anderes, als das Vertrauen der Bürger wieder mal mit Füßen zu treten. Da brauchen Sie sich auch nicht mehr über das stetig schwindende Vertrauen der Thüringer in die Landesregierung wundern. Denn wer einmal erlebt hat, dass abgeschaffte Belastungen plötzlich wieder diskutiert werden, der fragt sich zwangsläufig, wie verlässlich politische Entscheidungen der Landesregierung überhaupt noch sind. (Beifall AfD) Die Menschen wollen Klarheit und Verlässlichkeit. Sie wollen keine Politik, bei der sie jedes Mal befürchten müssen, dass frühere Entlastungen bei der nächsten Haushaltskrise wieder zur Disposition gestellt werden. Die Menschen in Thüringen haben die Ungerechtigkeit der Straßenausbaubeiträge nicht vergessen und werden ganz genau hinschauen, wer versucht, sie wieder zurückzubringen. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

c) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Keine Wiedereinführung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen“

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Rottstedt. Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete Merz für die Fraktion der SPD auf.

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Janine Merz SPD

c) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Keine Wiedereinführung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und auch mutmaßlich zu Hause am Livestream! Kollege Bilay hat zum heutigen Thema eine passende Pressemitteilung mit sehr markanten Worten herausgegeben: Sollte ein Revival der Straßenausbaubeiträge ernsthaft erwogen werden, brennt die Hütte, hat er geschrieben. Auch im Namen meiner feuerwehrpolitischen Kollegin Dorothea Marx will ich beruhigen: Es gibt keinen Grund, die 112 zu rufen, (Beifall CDU) die Hütte ist unversehrt. Das will ich vorweg sagen, denn Innenminister Maier hat hier längst Klarheit geschaffen. Es wird keine neuen Straßenausbaubeiträge geben – Punkt. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Das kann er ja auch hier erklären!) Und führen wir uns noch mal vor Augen: Wer früher finanziell am Straßenbau beteiligt werden sollte, stand vor teils enormen finanziellen, dazu auch noch vor regional unterschiedlichen Belastungen und einem sehr bürokratischen Wirrwarr. Mit welcher Begründung muss ich denn jetzt wie viel zahlen und warum? Willkommen auf einer Reise durch den deutschen Paragrafen-Dschungel: Wohnen Sie an einer Haupterschließungs- oder einer Hauptverkehrsstraße und wird dort die Fahrbahn oder der Parkplatz oder der Bürgersteig gemacht? Was ist mit Grundstücken innerhalb und außerhalb von Bebauungsplänen? Wie viele Geschosse befinden sich auf dem Grundstück, wie werden diese genutzt und auf welche Weise ist die Geschosszahl festgesetzt? – Sie sehen, hier war nichts einfach, nicht für den Bürger und schon gar nicht für unsere kommunalen Verwaltungen. Eine Koalition, die den Bürokratieabbau zu ihrem Schwerpunkt gemacht hat, dürfte ziemlich unverdächtig sein, solche Belastungen wieder ins Leben zu rufen. (Beifall CDU) Das Bürokratiemonster „Straßenausbaubeiträge“ spielt heute also nur die Hauptrolle in einer politischen Schauergeschichte dieser Aktuellen Stunde. Sehr geehrte Damen und Herren, reden wir nicht nur darüber, was alles nicht geht. Klar ist doch, dass die Regeln rund um das Bauen gerade nicht bürokratischer, sondern einfacher werden müssen, und zwar in ganz Deutschland. Belastende Straßenbaulasten gehören schon mal der Vergangenheit an. Richtig gut finde ich zum Beispiel den Bauturbo von Bauministerin Verena Hubertz. Darüber reden wir insgesamt viel zu wenig. Es gibt nämlich mittlerweile sehr gute Initiativen, zum Beispiel auch der Bundesregierung, die wirken. Würden die Straßenbauabgaben wiederkommen, müssten die Kommunen das Leben der Menschen wieder teurer und auch bürokratischer machen. Anders der Bauturbo: Hier können mittlerweile Städte und Gemeinden schon seit Herbst 2025 schnelleren und auch einfacheren Wohnungsbau ermöglichen, das Leben der Bürger also erleichtern. (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Für wen?) Und wie ich schon sagte, Straßenausbaubeiträge wären vor allem Bürokratieaufbau. Anders der Bauturbo: Endlich mehr Flexibilität für unsere Kommunen, um sich durch unsere komplexen Bauvorschriften zu bewegen. Und vor allem: Dieser Bauturbo ist auch schon beschlossen, in Kraft getreten und kann somit viel mehr Schwung zum Bauen bringen. Darüber sollten wir auch viel mehr reden und ihn anwenden. Die heutige Aktuelle Stunde der Linken hingegen handelt vom Dürfte, Würde, Könnte, ist hypothetisch und sehr eventuell. Aus Sicht einer Opposition mag das verständlich sein – aber mit Georg Maiers klarer Absage und auch aus unserer Sicht: Es wird kein neues Bürokratiemonster und keine neuen finanziellen Belastungen für Wohneigentum geben. Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

c) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Keine Wiedereinführung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen“

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Merz. Erneut zu Wort gemeldet hat sich Abgeordneter Urbach für die Fraktion der CDU. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor, sodass ich nach Abgeordnetem Urbach, wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, für die Landesregierung Herrn Staatssekretär Bausewein aufrufen werde.

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Jonas Urbach CDU

c) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Keine Wiedereinführung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen“

Herr Bilay, ich wollte Sie fragen – weil Sie eine öffentliche Debatte eingefordert haben, bei der man Argumente austauscht und dann zu einem Ergebnis kommt –: Erinnern Sie sich an die Zeit 2017? Sie haben es erwähnt. Da gab es auch Debatten um Gebietsreformen. Ich war damals Bürgermeister und hatte das Vergnügen, in Gotha dabei zu sein, als ein Innenminister seine Planungen vorstellte. (Beifall SPD) Er hat unisono von allen gesagt bekommen – freundlich –, dass das nicht das Ideale war, was er vorgeschlagen hatte, und es hat da trotzdem keinen interessiert. Am Ende ist es ja an einem Formfehler gescheitert, wie wir alle wissen. Aber dass eine öffentliche Debatte jetzt besser ist – ich weiß nicht. Also ich finde es nicht so schlecht, wenn man sich erst mal Gedanken macht und dann damit an die Öffentlichkeit tritt. Und dass Sie jetzt unseren Staatssekretär Scholz hier so – na ja, das war doch etwas, finde ich, ein bisschen drüber. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Der muss zurückgepfiffen werden!) Als Bürokraten würde ich ihn nicht bezeichnen wollen. Das liegt mir fern, so etwas zu sagen. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Er ist Le- benszeitbeamter!) Trotzdem ist „Bürokrat“ nach meinem Dafürhalten ein Begriff, der negativ besetzt ist. Und irgendwer muss die Aufgabe machen, Vorschläge für Einsparungen vorzunehmen. Das ist kein toller Job, ich wollte ihn nicht machen. Frau Rottstedt, ich möchte Ihnen sagen, Sie haben jetzt hier dargestellt, dass jemand öffentlich erwähnen würde, dass wir das machen wollen würden, diese Einsparungen. Dass die Menschen verunsichert sind, da haben Sie völlig recht. Aber ich möchte noch mal sagen: Es hat niemand offiziell diesen Vorschlag gemacht. Es ist nicht passiert und dementsprechend sind diese Vorwürfe, die Sie jetzt hier konstruieren, eben auch aus der Luft gegriffen. Noch mal: Es ist keine Notwendigkeit dafür da. Danke. (Beifall CDU)

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Dr. Thadäus Rudolf König

c) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Keine Wiedereinführung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen“

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Urbach. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten und erteile Herrn Staatssekretär Bausewein das Wort für die Landesregierung.

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Bausewein

c) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Keine Wiedereinführung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen“

Sehr geehrter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, die Fraktion Die Linke hat für die heutige Plenarsitzung eine Aktuelle Stunde beantragt, in der sie über das Thema „Keine Wiedereinführung der Straßenausbaubeiträge“ sprechen möchte. Sie nimmt dafür eine Medienberichterstattung zum Anlass, nach der in der Landesregierung über eine Wiedereinführung der Straßenausbaubeiträge diskutiert würde. Dies ist eine verkürzte und auch in Teilen unzutreffende Darstellung. Die Kollegen der Linken problematisieren, dass mit einer Wiedereinführung der Straßenausbaubeiträge die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die Betriebe und mittelbar auch die Mieterinnen und Mieter erneut mit erheblichen Kosten belastet würden. Das wäre offensichtlich der Fall. Allerdings – und das ist hier im Haus kein Geheimnis – müssen sich die Landesregierung und das Hohe Haus gleichermaßen die Frage stellen, wie angesichts der Entwicklung von Steuern und Einnahmen einerseits und stetig wachsenden Ansprüchen und Ausgaben andererseits künftig noch eine zukunftsfähige Haushaltspolitik für den Freistaat Thüringen sichergestellt werden kann. Deshalb hat die Landesregierung eine Haushaltsstrukturkommission mit dem Auftrag und der Zielstellung eingesetzt, unter anderem Modelle und Vorschläge zur Entlastung des Landeshaushalts zu entwickeln und vorzustellen. Es geht darum, strukturelle Einsparmöglichkeiten zu identifizieren, um dann mit Augenmaß rechtssicher, verfassungsgemäß und mit politischer Vernunft entscheiden zu können, ob und inwieweit ein solches Potenzial gehoben wird. Es erfordert zunächst – ohne jedes Denkverbot – maßgebliche Haushaltsposten zu prüfen und sie auf ein mögliches Einsparpotenzial hin zu untersuchen. Das und nur das ist passiert, denn in meinem Geschäftsbereich stellen die Kompensationsleistungen für die abgeschafften Straßenausbaubeiträge eine wesentliche Ausgabeposition dar. Deshalb stellte sich im Rahmen einer Bestandsaufnahme auch die Frage, ob auf diesem Gebiet ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet werden könnte. Aus diesem Grund ist diese Ausgabeposition in den Fokus gerückt, das heißt aber nicht, dass damit eine Festlegung verbunden war. Geprüft wird im Fachbereich des Ministeriums, geprüft wird in der Haushaltsstrukturkommission und nicht in einer Aktuellen Stunde. Die fachliche Prüfung im Ministerium hat aber auch ergeben – und das stand nämlich nicht in der Zeitung –, dass unter haushalterischen Gesichtspunkten, unter Einnahmegesichtspunkten mittel- und langfristig keine großen Effekte für den Landeshaushalt zu erzielen sind, insbesondere nicht in den Jahren 2028 und fortfolgende. Auch deswegen gab es eine Positionierung seitens des TMIKL, insbesondere auch von Minister Georg Maier, in der deutlich gemacht wurde, dass wir deswegen und auch, weil wir die Bürger des Landes nicht weiter finanziell belasten wollen, als TMIKL fachlich die Wiedereinführung von Straßenausbaubeiträgen ablehnen. Ich danke Ihnen. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

c) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Keine Wiedereinführung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen“

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Bausewein. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Damit schließe ich den dritten Teil der Aktuellen Stunde und damit Tagesordnungspunkt 23, Aktuelle Stunde, insgesamt. Ich rufe nun auf Tagesordnungspunkt 22 Hier ergehen auch, wie in den letzten Plenarsitzungen, einige Hinweise: Die Regierungsbefragung dauert nicht länger als 90 Minuten. Fragen im Verantwortungsbereich der anwesenden Regierungsmitglieder und von aktuellem landespolitischen Interesse stehen hier im Vordergrund. Fragen können durch eine kurze Vorbemerkung eingeleitet werden – also keine ausschweifenden Vorbemerkungen, sondern dann bitte ich um präzise Fragestellungen. Fragen müssen kurz gefasst sein und der Landesregierung eine kurze Antwort ermöglichen. Das ist auch ein Prinzip der Regierungsbefragung. Dann gibt es eine erste Nachfragemöglichkeit für die Fragestellerin bzw. für den Fragesteller. Eine zweite Nachfragemöglichkeit aus der Mitte des Landtags kann dann auch noch mal passieren. Für die heutige Regierungsbefragung hat die Landesregierung mitgeteilt, dass die Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz, Frau Beate Meißner, und der Minister für Digitales und Infrastruktur, Herr Steffen Schütz, die Fragen der Abgeordneten beantworten werden. Ich frage die beiden Minister – den Minister und die Ministerin –, ob eine Vorbemerkung gewünscht ist. Eine Vorbemerkung darf laut unserer Geschäftsordnung nicht länger als 5 Minuten dauern, für beide zusammen, Sie müssten sich dann verständigen. Ich frage: Ist eine Vorbemerkung gewünscht? Das, sehe ich, ist der Fall. Frau Ministerin Meißner, ich erteile Ihnen das Wort.

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Beate Meißner

Regierungsbefragung Teilnehmende Mitglieder der Landesregierung: Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz, Frau Beate Meißner Minister für Digitales und Infrastruktur, Herr Steffen Schütz

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, liebe Zuschauer, gern nutze ich meine zweieinhalb Minuten, um ein paar Dinge zu meinem Geschäftsbereich zu sagen. Vor einem Jahr war das noch eher oberflächlich, aber jetzt ist es so, dass ich sagen kann, im Bereich „Justiz“ haben wir in dieser Zeit wichtige Entscheidungen getroffen, um vor allen Dingen dem Generationenwechsel in der Justiz in Thüringen gerecht zu werden, um den Rechtsstaat am Laufen zu halten. Aber wir haben auch wichtige Initiativen gesetzt, um Recht auch auf Bundesebene weiterzuentwickeln. Hier im Thüringer Landtag hatten wir drei Gesetzentwürfe, die wir beschlossen haben, sodass Sie sehen, dass wir nicht untätig sind. Im Bereich „Migration“ gibt es die meisten Maßnahmen, die wir getroffen haben, weil der Bedarf auch enorm war. Uns ist es gelungen, die Migrationspolitik wieder zu steuern und zu ordnen. Wir haben es durch die Einrichtung der Abschiebungshaftanstalt, eine einheitliche Landesbezahlkarte, aber auch viele weitere Maßnahmen geschafft, dass Migration wieder konsequent entsprechend Recht und Gesetz hier in Thüringen umgesetzt wird. Im letzten Bereich, dem des Verbraucherschutzes, kann ich stolz sagen, dass ich es mit Ihrer Hilfe geschafft habe, dieses Jahr der Verbraucherzentrale so viel Förderung wie noch nie zukommen zu lassen, um damit diese wertvollen Beratungsangebote auch im ländlichen Raum anbieten zu können und auch den vielen Gefahren, die auf Verbraucher zukommen, Rechnung zu tragen. Das soll es auch schon gewesen sein. Ich freue mich auf Ihre Fragen.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Regierungsbefragung Teilnehmende Mitglieder der Landesregierung: Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz, Frau Beate Meißner Minister für Digitales und Infrastruktur, Herr Steffen Schütz

Vielen Dank für die Vorbemerkung, Frau Ministerin Meißner. (Beifall CDU, BSW) Ich frage Herrn Minister Schütz: Möchten Sie auch Gebrauch machen von der Vorbemerkung? Dann erteile ich Ihnen hiermit das Wort.

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Steffen Schütz

Regierungsbefragung Teilnehmende Mitglieder der Landesregierung: Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz, Frau Beate Meißner Minister für Digitales und Infrastruktur, Herr Steffen Schütz

Meine Damen und Herren, liebe Gäste, anderthalb Jahre Minister für Digitales und Infrastruktur. Thüringer erwarten, dass wir bauen, bewegen, digitalisieren. Manches ist gelungen, manches haben wir angestoßen, in einigen Bereichen gibt es noch Luft nach oben. Aber der Kurs ist klar und der Kurs ist richtig. Einige Beispiele will auch ich Ihnen geben. Aber als Erstes will ich mich bei meinem wirklich sensationellen Team bedanken, denn da stehen ganz viele Menschen dahinter, denen ich sehr dankbar bin. Mieterschutz: Da danke ich der konstruktiven Opposition. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Also uns!) Da hallt ein Gespräch nach, wo ich einfach der Meinung bin, man darf gute Ideen nicht nach dem Parteibuch der- oder desjenigen abhängig machen, der diese Idee hatte. Deswegen glaube ich – das ist zwar das Sachgebiet meiner geschätzten Kollegin –, dass es nicht länger geduldet werden kann, wenn Leute die Mieter im Stich lassen und Betriebskosten nicht abführen, die die Mieter abgeführt haben. Das muss sanktioniert werden und das treiben wir gemeinsam voran. Vielen Dank, Beate Meißner. Die neue Thüringer Förderrichtlinie: Ja, ich weiß, die alte ist im Dezember ausgelaufen. Wir hatten eigentlich geplant, die zweite Säule mit in die neue Förderrichtlinie zu integrieren. Das haben wir nicht hingekriegt, weil die zweite Säule schlichtweg erst am 16. Dezember kam. Da auch ein ausdrücklicher Dank an Birger Scholz, den ich übrigens nicht nach seiner Beamtenschaft auf Lebenszeit beurteile, sondern nach seiner Kompetenz. Drittens Smart State und Thüringen-App: Das ist etwas, worauf wir wirklich stolz sein können. Als ich ins Amt kam, war Thüringen eigentlich ein weißer Fleck bei der Digitalisierung. Wir sind heute bei digitaler Governance im Bundesländerranking um sechs Plätze nach vorn gerutscht. In einem anderen Gebiet sind wir sogar um neun Plätze nach vorn gerutscht. Inzwischen schätzt uns der Bund, er setzt auf uns, und das macht mich sehr stolz. Last, but not least ein weiteres Thema, das wir auch in diesem Jahr zur Chefsache erkoren haben: Das ist die VMT-Erweiterung. Da bin ich der Meinung, wir dürfen dieses tote Pferd nicht länger reiten. Wenn wir wissen, dass es Landkreise und kreisfreie Städte gibt, die sich da eben sehr skeptisch verhalten, dann müssen wir neue Ideen entwickeln. Deshalb bin ich der Meinung, wir sollten da eher in Richtung Investitions- und Servicegesellschaft gehen und auch eine Mitgliedschaft „light“ anbieten. Aber wichtig ist, dass Mobilität in die Fläche kommt und dass der ITF beispielsweise deutlich mehr ausgerollt wird. Das sind erst einmal meine Schwerpunkte. Vielen Dank, ich hoffe, ich habe nicht überzogen. (Beifall BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Regierungsbefragung Teilnehmende Mitglieder der Landesregierung: Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz, Frau Beate Meißner Minister für Digitales und Infrastruktur, Herr Steffen Schütz

Es waren noch 20 Sekunden übrig; von daher hätte es auch noch etwas länger gehen können für Minister und Ministerin. Damit sind die Vorbemerkungen geleistet worden und wir können in die Fragestellung einsteigen, der Regierungsbefragung gemäß § 92 der Geschäftsordnung. Die erste Fragemöglichkeit hat die Fraktion der AfD. Mir wurde Abgeordneter Krell gemeldet.

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Uwe Krell AfD

Frage des Abgeordneten (AfD) Krell

Meine Frage richtet sich an Minister Schütz, und damit wollen wir auch den Reigen eröffnen. Herr Minister, Vertreter der Wohnungswirtschaft bezeichnen das Jahr 2026 bereits als verschenktes Jahr für den Wohnungsbau. Tatsächlich ging die Zahl der Baugenehmigungen im Wohnungsbau im I. Quartal 2026 um ein Drittel, also rund 30 Prozent, gegenüber dem doch schon schwachen Vorjahr erheblich zurück. Die Lage auf dem Wohnungsmarkt in Thüringen ist also überaus angespannt. Daher besteht Handlungsbedarf. Meine Frage: Sieht die Landesregierung angesichts der ernsten Lage Anlass, das Thüringer Baupaket und die bestehende Förderkulisse – unabhängig von der noch ausstehenden Richtlinie für den sozialen Wohnungsbau – nachzuschärfen, und hält sie die bisherigen Maßnahmen trotz stark gestiegener Baukosten noch für ausreichend wirksam, um den Wohnungsbau auch kurzfristig anzukurbeln?

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Steffen Schütz

Frage des Abgeordneten (AfD) Krell

Vielen Dank, Herr Krell, für die Frage. Also zunächst mal ist eben von der Kollegin der SPD der Bauturbo der Bundesbauministerin gelobt worden. Ich lobe den auch. Allerdings muss man eines feststellen: Wir haben in Thüringen die gleiche Situation wie auch im Bund. Es gibt ein paar Highlights, aber wir kriegen das Geld nicht so richtig auf die Straße, weil viele Investoren nicht bauen wollen. Das ist Fakt und das ist durch die geopolitischen Ereignisse und die Energiekosten, die jetzt noch mal gestiegen sind, sicherlich nicht besser geworden. Was wir tun konnten, haben wir auf jeden Fall mit dem ersten Baupaket getan. Sie wissen, dass das erste Baupaket ganz bewusst ein erstes Baupaket war, das wir weiterdenken. Deshalb sind wir momentan dabei, ein Entlastungsgesetz zu entwickeln. Da sind alle Abteilungen bei uns gefragt, alle Referate, die sich mit dem Thema „Bauen“ beschäftigen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich finde, wir können und wir sollten mehr tun. Was wir zum Beispiel tun, ist, dass wir bei der Mietpreisbindung Anreize geben, dass wir zum Beispiel sagen im sozialen Wohnungsbau, wer sich dort beispielsweise plus zehn Jahre verpflichtet, Mietpreise zu binden, soll 20 Prozent mehr Zuschuss bekommen. Bei 15 Jahren sind das schon 35 Prozent und 30 Prozent im Bestand. Das ist zum Beispiel eines der Tools, die wir einsetzen wollen. Aber es gibt natürlich noch weitere. Ich finde, wir in Thüringen, und darüber denken wir im Ministerium gerade nach, könnten auch so was gebrauchen, wie wir es gerade in Nordrhein-Westfalen gesehen haben. Ich rede regelmäßig mit meinen Kollegen und Kolleginnen. In Nordrhein-Westfalen gibt es zum Beispiel so eine Art Experimentierklausel. Da können Kommunen zum Beispiel beim zuständigen Ministerium Ideen anmelden und sagen: Wir wollen von den gängigen, von den Bestimmungen abweichen. Dann gibt es eine Genehmigung, und das immer unter der Voraussetzung, dass diese Kommunen dann auch nachweisen, welchen Nutzen hat es und ist es eine Blaupause für andere Kommunen. Ich glaube, das zum Beispiel würde uns auch helfen. Darüber denken wir gerade nach. Und ja, es gibt noch weitere Dinge, die wir tun, zum Beispiel auch für die Liquidität. Das ist ja auch eine finanzielle Frage, wie wir Investoren unterstützen können. Um die Liquidität tatsächlich zu stützen, enthält die neue Richtlinie zum Beispiel die Maßgabe der Auszahlung nach Baufortschritt. Das ist etwas anderes, als das bisher der Fall war. Das heißt, wir versuchen an allen Stellschrauben zu drehen, um wirklich mehr Wohnungsbau zu ermöglichen. Grundsätzlich teile ich Ihre Analyse, aber ich kann sagen, wir stehen regelmäßig im Austausch mit der Wohnungswirtschaft. Wir stehen mit allen, mit den Architekten, mit den Planern im Austausch, um eben auch dort interessante Ideen, Gedanken und Vorschläge zu bekommen. Der Normenkontrollrat ist daran beteiligt. Das heißt, wir holen uns nicht nur das Know-how, was wir haben. Eines muss ich auch sagen, und das geht auch in Richtung meiner Amtsvorgängerin: Es wird immer so gesagt, Hamburg oder Berlin hätten so eine tolle Bauordnung und ja, die machen sehr viel Neubau. Wir haben hier sehr viel Bestand. Wir haben im Vergleich eine exzellente Bauordnung, die von meiner Vorgängerin angeschoben worden ist. Vieles, was die anderen Bundesländer jetzt nachholen – ich weiß, das war nicht Ihre Frage, aber ich muss es mal loswerden –, haben wir in Thüringen schon. Das muss auch mal gesagt werden. Vielen Dank.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage des Abgeordneten (AfD) Krell

Ich bitte noch mal um kurze Fragen und kurze Antworten. Herr Krell, Sie haben eine Nachfrage? Bitte schön.

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Uwe Krell AfD

Frage des Abgeordneten (AfD) Krell

Wie gesagt, die Richtlinie für den sozialen Wohnungsbau mal ausgeblendet, meine Nachfrage: Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um die bestehenden Förderprogramme im Wohnungsbau angesichts hoher Baukosten, gestiegener Finanzierungszinsen, rückläufiger Bautätigkeit praxistauglicher, unbürokratischer und für den Bauherrn tatsächlich attraktiver zu gestalten, insbesondere im Bereich der Ein- und Zweifamilienhäuser, die derzeit immerhin rund 47 Prozent der Baugenehmigungen ausmachen?

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Steffen Schütz

Frage des Abgeordneten (AfD) Krell

Es gibt eine Vielzahl von Maßnahmen, die wir planen. Zum einen ist es so, der Landesrechnungshof – ich hoffe, dass das jetzt in den nächsten Tagen passiert – hat die Richtlinie noch nicht freigegeben. Wenn die freigegeben ist, wird die in Kraft gesetzt. Wir werden aber darüber hinaus – und das ist die Planung bis zur Sommerpause – nach Möglichkeit die Novellierung für die zweite Säule vornehmen. Die zweite Säule, Affordable Housing, das ist die DAWI-Richtlinie der EU, die ist am 16. Dezember gekommen. Davon versprechen wir uns zusätzliche Impulse für bezahlbaren Wohnraum. Was aber ganz wichtig ist, und das sagt uns die Branche natürlich auch: Wir haben gestern den Thüringen-Monitor gesehen. Über 97 Prozent sind Mittelstand. Natürlich müssen wir uns den Mittelstand angucken und natürlich müssen wir gucken, wie kriegen wir es hin, zum Beispiel über GU-Vergaben oder modulares und serielles Bauen wirklich neue Impulse zu setzen. Auch beschleunigte Bauanträge zum Beispiel – der digitale Bauantrag wird bis Ende dieses Jahres thüringenweit verfügbar sein. Davon versprechen wir uns Impulse. Das TAB-Programm für junge Familien wird zum Beispiel nicht so nachgefragt, wie wir uns das vorgestellt haben. Hier müssen wir auf jeden Fall nachschärfen. Ich glaube aber, das Gros – und das mögen Sie möglicherweise anders sehen – muss momentan die Ankurbelung des sozialen Wohnungsbaus sein. Darüber bin ich mir übrigens mit Frau Müller auch einig, wir hatten darüber schon mal gesprochen. Das betrifft eben nicht nur Erfurt, Weimar, Jena, sondern auch kleinere Orte, das wird immer gern ein bisschen unterschlagen – Bad Salzungen ist ja jetzt Kreisstadt. Ich glaube, dass wir das Gewicht wirklich daraufsetzen müssen, dass möglichst viele Menschen in den Genuss bezahlbarer Wohnungen kommen.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage des Abgeordneten (AfD) Krell

Herzlichen Dank. Und die gerade schon genannte Frau Müller von den Linken hat auch noch eine weitere Nachfrage. Bitte schön.

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Anja Müller Die Linke

Frage des Abgeordneten (AfD) Krell

Sie haben mir natürlich einen Ball zugespielt, Herr Minister, und eben in der Antwort auf die Anfrage die Liquidität von Unternehmen angesprochen. Nun haben wir auch den Bericht des Verbands Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft von 2025 intensiv gelesen. Da steht drin, 100 bis 150 Millionen Euro Altschulden drücken die kommunalen Wohnungsunternehmen in Thüringen. Deswegen die Frage: Der Gesetzgeber, also wir als Landtag, hat beschlossen, die Altschuldenhilfe soll kommen. Wann wird denn mit einer Richtlinie zu rechnen sein und wie ist der Stand der Dinge dazu?

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Steffen Schütz

Frage des Abgeordneten (AfD) Krell

Der Stand der Dinge dazu ist, dass wir noch in der Erstellung bzw. in der Diskussion sind, übrigens natürlich auch mit der Wohnungswirtschaft. Es gibt unterschiedliche Auffassungen zu diesem Thema. Ich habe mir vorgenommen, im nächsten AfDI, an dem ich dann selbstverständlich auch wieder persönlich teilnehme, mal zu berichten. Im Moment kann ich Ihnen dazu noch nichts Neues sagen. Aber wir haben das Thema auf dem Schirm. Darüber hatten wir, glaube ich, auch schon gesprochen.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage des Abgeordneten (AfD) Krell

Danke schön. Damit kommen wir zum nächsten Fragesteller, Herrn Geibert von der CDU-Fraktion.

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Lennart Geibert CDU

Frage des Abgeordneten bert (CDU) Gei

Sehr geehrte Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, meine Frage richtet sich an Ministerin Meißner. Wie wir wissen, haben wir überall Fachkräftemangel, aber insbesondere auch in der Justiz. Die Landesregierung bemüht sich um den Nachwuchs von neuen Juristinnen und Juristen. Deswegen auch meine Nachfrage: Wie unterstützt die Landesregierung Rechtsreferendare in ihrer Ausbildung, insbesondere auch in Bezug auf die Erlangung des Zweiten Staatsexamens? Danke.

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Beate Meißner

Frage des Abgeordneten bert (CDU) Gei

Das Referendariat ist die Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen und damit für uns sehr wichtig, denn das Ziel ist natürlich, nach dem Zweiten Staatsexamen viele Juristinnen und Juristen für die Thüringer Justiz zu gewinnen. Deswegen ist das ein Aufgabenfeld, das wir sehr ernst nehmen und in dem wir auch erste Erfolge verzeichnen können. So war es so, dass wir letztes Jahr so viele Referendare in Thüringen hatten wie seit 2013 nicht mehr. 108 Referendare sind eine stolze Zahl. Auch in diesem Jahr wollen wir das fortsetzen. Um das zu erreichen, müssen wir uns natürlich besonders Mühe geben, denn die Konkurrenz schläft nicht und auch andere Bundesländer sind im Kampf um den mangelnden Nachwuchs. Und eines, was natürlich hier in Thüringen ein sehr großer Anreiz ist, ist, dass wir hier das Referendariat im Beamtenverhältnis auf Widerruf bzw. im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis anbieten können. Das hat zur Folge, dass wir uns bei den Anwärterbezügen deutschlandweit im oberen Drittel befinden, was natürlich auch wichtig für junge Menschen ist. Hinzu kommt, dass mein Ministerium, das Justizprüfungsamt, auch bei der Frage der Zuweisung der Referendarsplätze sehr schnell ist. Es gibt keine Wartezeiten, alle Wünsche können erfüllt werden. Auch das ist in diesen heutigen Zeiten sehr wichtig. Aber auch bei der Qualität des Referendariats haben wir Vorzüge und können erste Erfolge vorzeigen. So ist es definitiv ein Vorteil des Referendariats in Thüringen, dass wir durch die überschaubare Größe der Arbeitsgemeinschaften, aber auch durch den Umgang mit dem Einzelausbilder wirklich ein sehr persönliches Verhältnis haben können, um damit bessere Lernerfolge zu ermöglichen. Darüber hinaus haben wir eine E-Learning-Plattform, die wir anbieten, das ELAN-REF, wo beispielsweise der Examensklausurenkurs angeboten wird, der aus echten Examensklausuren besteht. Im Anschluss nach dem Schreiben der Klausuren findet eine gemeinsame Gruppenkorrektur statt, was natürlich auch für die Referendare sehr hilfreich ist. Darüber hinaus bieten wir mittlerweile spezielle Unterrichtseinheiten an, die jeder zusätzlich durchführen kann, beispielsweise bei der Frage des Europarechts, das immer mehr an Bedeutung gewinnt, aber auch im Zusammenhang mit Aussage- und Vernehmungspsychologie und im strafrechtlichen Revisionsrecht. Was uns auch sehr wichtig ist, ist, dass wir die Thüringer Notar- und Rechtsanwaltskammer in unser Referendariat mit einbinden, um auch da Kontakte herzustellen und die breite Palette des Einsatzes in der Thüringer Justiz zu verdeutlichen. Mittlerweile können wir den Zugriff auf juristische Datenbanken ermöglichen, auf juris; zukünftig soll das dann auch auf die KI-Tools der juris-Datenbank ausgeweitet werden. Die Klausuren beim Examen können auch digital geschrieben werden, was mittlerweile ganz wichtig ist. Genauso – das ist ein kleiner Werbeblock – kann man das Referendariat bei uns auch online über das Karriereportal Thüringen anmelden. Ein letzter Punkt noch: Wir sind bundesweit aktiv, um die Juristenausbildung zu verbessern. Die ist zwar schon gut, aber bei der nächsten Justizministerkonferenz werde ich mich mit meinen Kolleginnen und Kollegen darüber verständigen, wie wir den aktuellen Herausforderungen und Bedarfen in der Juristenausbildung Rechnung tragen können. Im Übrigen erlaube ich mir noch eine Anmerkung: Die Durchfallquote beim Zweiten Staatsexamen ist in den vergangenen Jahren gesunken. Im Jahr 2023 waren wir noch bei 7,8 Prozent, im Jahr 2024 bei 6,5 Prozent und beim letzten Examensdurchgang waren es nur noch 5,41 Prozent. Es macht daher also durchaus Sinn, hier in Thüringen das Referendariat zu absolvieren sowie das Zweite Staatsexamen abzulegen und dann natürlich auch hierzubleiben.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage des Abgeordneten bert (CDU) Gei

Herr Geibert, keine weiteren Nachfragen? Gut. Ich habe auch keine weiteren Nachfragen aus dem Rund. Damit kommen wir zur nächsten Fragestellerin. Habe ich jemanden übersehen? Nein, okay. Frau Behrendt, Sie haben sich gemeldet.

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Nina Behrendt BSW

Frage der Abgeordneten rendt (BSW) Beh

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Frage geht an Herrn Minister Schütz. Digitalisierung ist ja immer so ein großes Wort, unter dem viele Sachen zusammengefasst werden. Wir haben vorhin schon gehört, dass sich auch aufgrund der Bitkom-Studie gezeigt hat, dass wir da ein bisschen nach vorn gesprungen sind. Aber wichtig ist, dass wir eine gemeinsame Zielstellung und ein gemeinsames strategisches Vorgehen präferieren. Das ist das absolut Wichtige. Wie ist denn jetzt der aktuelle Stand bei der Digitalisierung?

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Steffen Schütz

Frage der Abgeordneten rendt (BSW) Beh

Entschuldigung, wir haben die Smart-State-Strategie. Ich weiß, die Anglizismen nerven manchmal, aber in dem Fall ist es tatsächlich der smarte Staat, der intelligente Staat, der leistungsfähige Staat. Das ist das Ziel. Jetzt kann man sagen: Okay, was ist denn das? Das ist zum Beispiel, dass wir uns die Prozesse angucken, die Prozesse in der Verwaltung. Das ist übrigens auch eine Riesenchance, denn vieles in der Verwaltung nervt die Leute – zu Recht. Das heißt, wir haben jetzt die Möglichkeit, mehr Effizienz, schnellere Wege, schnellere Entscheidungen, zum Beispiel auch mit KI, umzusetzen. Das heißt, wir haben drei Säulen: zentrale Steuerung, einheitliche Standards – bei den Kommunen ganz wichtig: einheitlich – interoperabel, medienbruchfrei zu entwickeln; den ThüringenStack, das ist so eine Art, muss man sich vorstellen, wie ein Betriebssystem. Und darüber hinaus steht natürlich immer der Mensch im Mittelpunkt, für den es gemacht ist, das heißt die Thüringerinnen und Thüringer. Deshalb habe ich auf der letzten DMK, der Digitalministerkonferenz, gemeinsam mit Claudia Plattner und meiner Staatssekretärin Milen Starke, die CIO des Jahres geworden ist, eine Initiative gestartet: Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie nicht Ihren Arzt oder Apotheker, vielleicht auch zu den Chancen Ihren Digitalminister. – Wir müssen mehr erklären. Wir müssen deutlich machen, welche Chancen Digitalisierung bietet. Und wir hatten hier einen Antrag, da ging es, glaube ich, um den Wartburgkreis. Das ist so ein typisches Beispiel. Da ging es um Busse und ob es richtig ist, nur noch digitales Ticketing anzubieten. Ich bin immer der Meinung, wir müssen – Digitalisierung ist kein Selbstzweck – die Menschen im Blick haben. Wenn wir die Menschen im Blick haben, dann können wir nicht unterschreiben, was die Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Bundesländern übrigens sehr wohl so sieht. Die sagen: digital only, also nur noch digital. Das ist ein Weg, darüber kann man diskutieren, darüber kann man sich austauschen, ob das sinnvoll ist. Wir sagen: digital first. Das heißt, wir haben immer noch im Blick, dass es ein Recht auf ein analoges Leben geben muss. Warum müssen wir jetzt handeln? Weniger Personal, mehr Aufgaben – Zentralisierung, Konsolidierung sind der Schlüssel dazu –, das heißt, wir verlieren in den nächsten Jahren 256.000 aus der Baby-Boomer-Generation und gestiegene Anforderungen an die Bürger. Es ist einfach nicht nachvollziehbar, warum ich beispielsweise bei OTTO oder bei wem auch immer ganz schnell etwas kaufen kann. Ich kann eine Kreditkarte machen bei diversen Unternehmen, kann mich da autorisieren bzw. ich habe eine Kontrolle, die den Leuten zeigt, wer bin ich denn eigentlich, und ich muss immer wieder meine Daten dort eingeben. Und das macht der Staat eben nicht. Der Staat kriegt es nicht hin. Deshalb arbeiten wir auch mit dem Bund sehr intensiv zusammen. Sie haben vielleicht gehört, dass wir eine Vereinbarung mit dem Bund jetzt in Kürze abschließen werden, dass wir für den Bund fünf Verwaltungsdienstleistungen digitalisieren, quasi für Gesamtdeutschland, und die in Thüringen ausrollen. Das ist das eine. Das andere ist aber, dass wir 45 Projekte gleichzeitig momentan haben, 45 Projekte, von denen 17 einen unmittelbaren Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger haben und drei strategischer Natur sind. Jetzt werden Sie fragen: Was sind das für Projekte? Eins davon ist zum Beispiel die Thüringen-App. Da wollen wir ja eine erste Version bis zum Ende des Jahres veröffentlichen. Die wird dann auch laufend upgedatet. Jetzt könnten Sie fragen: Was ist der Unterschied zu dem, was der Bund plant? Das erkläre ich Ihnen gern, wenn Sie es nachfragen wollen.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage der Abgeordneten rendt (BSW) Beh

Frau Behrendt, haben Sie eine Nachfrage? Nein.

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Steffen Schütz

Frage der Abgeordneten rendt (BSW) Beh

Schade.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage der Abgeordneten rendt (BSW) Beh

Aber Herr Thrum hat eine Nachfrage.

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Uwe Thrum AfD

Frage der Abgeordneten rendt (BSW) Beh

Sie haben es recht spannend gemacht und ich möchte tatsächlich auch noch mal nachlegen und nachfragen: Welche konkreten Maßnahmen zur Digitalisierung der Verwaltung haben Sie denn in Thüringen tatsächlich umgesetzt, die die Menschen spüren? Sie sprachen von der Thüringen-App, aber selbst die soll nun erst irgendwie Ende des Jahres kommen. Also welche Maßnahmen, die die Menschen draußen auch mitbekommen und den Menschen auch nutzen, wurden denn tatsächlich auf den Weg gebracht?

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Steffen Schütz

Frage der Abgeordneten rendt (BSW) Beh

Gut, das nehmen Sie mir bitte nicht übel, weil ich das wirklich nicht böse meine, aber Sie lesen die Zeitung und wissen, dass wir regelmäßig Pressekonferenzen zu den Themen durchführen, dass wir auch sehr viel veröffentlichen, erklären. Und eins davon ist zum Beispiel das Thema „Verwaltungsdigitalisierung“. Eins ist davon zum Beispiel – Ihr Kollege hat das eben auch abgefragt – der digitale Bauantrag. Also ich könnte Ihnen jetzt einen Vortrag von wahrscheinlich zwei Stunden halten, welche Maßnahmen wir konkret haben. Es gibt den Thüringen-Stack. Das ist ein Riesenpaket, was wir machen. Es gibt den digitalen Bauantrag. Dann gab es, glaube ich, Irritationen zum Thema „E-Akte“, wir würden die E-Akte abschaffen wollen. Nein, genau das Gegenteil ist der Fall. Hier in diesem Fall waren lediglich Irritationen entstanden, weil der Bund ein bestimmtes Verfahren bei Bußgeldern noch nicht so ausgerollt hat, dass wir es mit der E-Akte verwursten können. Das heißt, all diese Themen haben wir in der Pipeline. Aber das Wichtigste ist im Moment die Umstrukturierung der Digitalagentur und KIV. KIV ist der kommunale Dienstleister, den die Kommunen einsetzen, viele Kommunen, leider nicht alle. Und wir brauchen da mehr Leistungsfähigkeit. Wir wollen Teams in die Kommunen schicken, die dort zum Beispiel erklären, wie Digitalisierung funktioniert, gerade bei kleinen Kommunen. Das heißt, wir haben auch einen sehr inhomogenen Stand. Sie müssen sich vorstellen, wenn Sie nach Eisenach, nach Erfurt oder Jena beispielsweise gehen, da haben Sie Digitalisierung an allen Ecken und Enden. Ich war gestern in Weimar. Die haben jetzt eine Digitalabteilung gegründet und wir haben dort ganz unterschiedliche Fachverfahren. Diese Fachverfahren müssen, bevor wir überhaupt alles über das ganze Land ausrollen, standardisiert werden, die müssen auf einen Stand gebracht werden. Da können Sie beispielsweise nicht 15, also wenn Sie digital irgendwas machen wollen, verschiedene Kommunen mit 15 verschiedenen Fachverfahren haben. Also das machen wir im Hintergrund. Und ja, das, was wir momentan machen, ist so viel Kärrnerarbeit. Aber die Thüringen-App beispielsweise ist nur eines dieser Tools. Das wird aber die Bürgerinnen und Bürger als erstes Mal, das wird denen gezeigt. Wir haben den ZuFi, den Zuständigkeitsfinder, der wird Teil der neuen App sein. Wir haben die 115, was schon läuft, was einen Riesenaufwand macht, damit Menschen beispielsweise Verwaltungsdienstleistungen abfragen können. Das heißt, wir haben ein wirklich buntes Potpourri an verschiedenen Maßnahmen, die wir jetzt umsetzen. Aber das Gros liegt im Moment im Maschinenraum bei der Standardisierung.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage der Abgeordneten rendt (BSW) Beh

Danke schön. Ich habe als nächste Fragende Frau Müller von den Linken.

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Anja Müller Die Linke

Frage der Abgeordneten (Die Linke) Müller

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Frage geht an Frau Justizministerin Meißner – das hätten Sie jetzt nicht gedacht, geben Sie es zu –: Inwiefern führt der von Thüringen in den Bundesrat eingebrachte Entschließungsantrag für eine neue strafrechtliche Regelung zur Strafbarkeit von Vermietern, wenn die Betriebskostenvorauszahlungen bewusst zweckwidrig verwenden oder zurückhalten und Versorgungssperren zulasten der Mieter in Kauf nehmen, in der Praxis dazu, dass die von den Mietern geleisteten Abschlagszahlungen bei den Versorgungsunternehmen als bezahlt gelten und damit der Eintritt von Versorgungssperren auf jeden Fall ausgeschlossen ist?

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Beate Meißner

Frage der Abgeordneten (Die Linke) Müller

Na ja, enttäuscht haben Sie mich nicht, weil der Bezug ja schon auch zum Kollegen da ist. Von daher haben Sie die Chance jetzt genutzt, das zu verbinden. Frau Müller, ich kann Ihnen dafür keine Belege, Zahlen, Nachweise oder überhaupt handfeste Zusammenhänge geben, weil es zum einen eine Initiative ist. Das heißt, das ist noch nicht umgesetzt, und wir wissen auch nicht, wie ein Straftatbestand wirkt, wenn er in die Praxis umgesetzt ist. Zum anderen hängt das natürlich auch von der Einstellung des Vermieters ab. Ich kann Ihnen aber sagen, dass wir uns mit dieser Initiative einen neuen Straftatbestand erhoffen und dadurch eine abschreckende Wirkung für Vermieter, die jetzt dieses Verhalten an den Tag legen. Denn aus unserer Sicht ist es eine riesengroße Ungerechtigkeit und auch Frechheit, wenn Mieter in diesem Land – teilweise unter schwierigen Umständen – jeden Monat pflichtgemäß ihre Miete und die Nebenkosten leisten und Vermieter dieses Geld nicht an den Versorger weitergeben, sondern zweckentfremden. Denn das ist auch etwas, was am Ende durch die Versorgungssperren für den Mieter zu gesundheitlichen Problemen und zu sozialen Schwierigkeiten führen kann. Wir als Landesregierung haben einfach geschaut, welche Werkzeuge, welche Möglichkeiten kann man nutzen, um in diesen Situationen natürlich konkret zu helfen, aber auf der anderen Seite auch dafür zu sorgen, dass sie gar nicht erst eintreten. Und da kommt eben das Strafrecht ins Spiel. Ich bin der Meinung, Strafrecht muss sich auch an gesellschaftliche Entwicklungen anpassen. Vielleicht ist das eine Vorgehensweise oder eine Verhaltensweise, an die man vor Jahren gar nicht gedacht hat, dass ein Vermieter auf so eine Idee kommt und dieses Verhalten an den Tag legt, und es deswegen aktuell keine Berücksichtigung im Strafgesetzbuch findet. Deswegen ist das eine Idee, die aus dem Justizministerium kommt, die in den Bundesrat durch die Landesregierung eingebracht wurde und den Zweck haben soll, präventiv zu wirken, abzuschrecken, damit Mieterinnen und Mieter gar nicht erst in so eine Situation kommen.

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Anja Müller Die Linke

Frage der Abgeordneten (Die Linke) Müller

Ich danke Ihnen. Ich habe nicht gesagt „erschreckt“ oder so – überrascht, positiv überrascht. Es war ja eine Initiative, die wir auch hier im Landtag eingebracht haben, wo wir gesagt haben, auf Bundesebene muss etwas passieren. Von daher war ich in dem Fall positiv überrascht, dass die Landesregierung aktiv geworden ist. Aber da sind wir uns ja einig, dass natürlich diese Initiative, davon gehe ich aus, den Mieterinnen und Mietern in Hartmannsdorf, Ruhla oder sonst wo nicht hilft, weil Schwarzfahren ist auch verboten, gemacht wird es trotzdem.

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Beate Meißner

Frage der Abgeordneten (Die Linke) Müller

Ja.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage der Abgeordneten (Die Linke) Müller

Also ich habe jetzt als Frage vernommen: Ob es ihnen hilft?

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Beate Meißner

Frage der Abgeordneten (Die Linke) Müller

Ob das denen hilft, die jetzt schon wieder Probleme haben?

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Anja Müller Die Linke

Frage der Abgeordneten (Die Linke) Müller

Genau. Entschuldigung. Die Frage war, dass wir uns da einig sind, dass es gerade in den Fällen jetzt in Hartmannsdorf, in Ruhla und Bad Sulza und sonst wo den Mieterinnen nicht geholfen hätte, selbst wenn es den Straftatbestand schon gegeben hätte.

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Beate Meißner

Frage der Abgeordneten (Die Linke) Müller

Das ist im Recht so angelegt, dass etwas nur strafbar sein kann, wenn es den Tatbestand dazu gibt. Deswegen ist das im aktuellen Fall für diese Mieter nicht hilfreich. Aber ich bin davon überzeugt, dass allein die Debatte, die die Thüringer Landesregierung mit dieser Initiative jetzt angestoßen hat, und die öffentliche Berichterstattung darüber den einen oder anderen Vermieter schon auch zum Nachdenken bringt, inwieweit er sein Verhalten aktuell ordnungsgemäß im Sinne der Mieter umsetzt oder eben nicht – so, wie es diese schwarzen Schafe getan haben.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage der Abgeordneten (Die Linke) Müller

Danke schön. Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zum nächsten Fragesteller. Herr Schlösser von der AfD, bitte.

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Sascha Schlösser AfD

Frage des Abgeordneten Schlösser (AfD)

Sehr geehrte Frau Ministerin, der Einsatz externer Nichtregierungsorganisationen im Justizvollzug betrifft einen besonders sensiblen Bereich staatlicher Verantwortung. Gerade dort, wo Gefangene, Anwärter und Bedienstete mit externen Trägern in Kontakt kommen, müssen Neutralität, Datenschutz, fachliche Eignung und staatliche Kontrolle zweifelsfrei gewährleistet sein. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Welche Aufgaben übernimmt der – ich weiß nicht genau, wie man es ausspricht – UNITYED e. V. im Thüringer Justizvollzug, die staatliche Stellen nicht selbst erfüllen können oder sollen?

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Beate Meißner

Frage des Abgeordneten Schlösser (AfD)

Das wäre jetzt eine Frage zur Geschäftsordnung, denn meines Wissens gibt es dazu eine Anfrage, die an das Ministerium gestellt wurde, die derzeit ausführlich beantwortet wird. Und soweit ich weiß, würde ich gegen die Geschäftsordnung verstoßen, wenn ich die Antworten, die die Anfrage schriftlich beinhaltet, jetzt hier mündlich vorab geben würde.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage des Abgeordneten Schlösser (AfD)

Da spricht die Justizministerin. Ich würde das noch mal prüfen lassen. Wollen Sie vielleicht Ihre Frage etwas in eine andere Richtung, dass es von Ihrer Anfrage abweicht, formulieren?

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Sascha Schlösser AfD

Frage des Abgeordneten Schlösser (AfD)

Also, mir ist die Anfrage nicht bekannt, aber in dem Fall würde ich vorerst verzichten.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage des Abgeordneten Schlösser (AfD)

Ja, gut, okay. Dann verfahren wir so. Wir gehen weiter in der Liste der Fragesteller. Hier habe ich Herrn Worm von der CDU. Sie haben das Wort.

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Henry Worm CDU

Frage des Abgeordneten (CDU) Worm

Ich habe eine Frage an Herrn Minister Schütz. Wir wollen und müssen den sozialen Wohnungsbau im Freistaat vorantreiben. Das hat auf der einen Seite etwas mit finanziellen Mitteln zu tun, auf der anderen Seite haben wir einen notwendigen Konsolidierungsbedarf. Meine Frage ist: Wie schaffen wir es trotz dieses Konsolidierungsbedarfs, im Landeshaushalt die notwendigen Mittel dafür bereitzustellen?

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Steffen Schütz

Frage des Abgeordneten (CDU) Worm

Vielen Dank, Herr Worm, für die Frage. Sie wissen, dass wir die Wohnungsbaufinanzierung im Wege der alternativen Finanzierung über die TAB realisieren wollen. Das haben wir uns so auf die Fahnen geschrieben. Aber ich möchte nicht nur über die finanzielle Seite sprechen. Ich glaube, was wir dringend brauchen, ist – und den Weg gehen wir ja gerade, und ich hoffe, dass der auch ein erfolgreicher sein wird –, wir brauchen wirklich nicht nur schnellere Genehmigungen und weniger Bürokratie, weil auch das die Kosten reduziert, sondern wir brauchen mehr modulares und serielles Bauen. Wir sehen das, ob das Bettenhäuser sind oder ob das beispielsweise das Landratsamt ist. Ich war vor Kurzem bei einer Feierstunde, da ging es darum, anderthalb Jahre von der Planung bis zum Rohbau – für ein Landratsamt. Das, finde ich, ist eine hervorragende Möglichkeit, mal zu zeigen, was wir so draufhaben. Das muss mich als Bauminister nicht nur interessieren, sondern ich gucke da natürlich auch noch mal ein Stück weiter. Das tue ich beispielsweise mit meinem Kollegen Kummer, aber auch mit meiner Kollegin hier, indem wir uns zum Beispiel anschauen, welche Möglichkeit es mit dem modularen Holzbau gibt. Da haben wir gerade dieses Holzbauzentrum auf den Weg gebracht. Wir haben gestern im Kabinett über den Thüringen-Monitor gesprochen, Platz 600 für Suhl. Ich finde es wichtig, dass wir da ein Zeichen setzen. Wir können in Thüringen die gesamte Wertschöpfungskette abbilden und es darf nicht länger so sein, dass unser Holz nach Österreich oder sonst wohin geht, sondern wir müssen mit diesem Holz arbeiten. Ich habe neulich, ich glaube, Sie waren dabei, in Behringen, die neue Firma gesehen, die sich da ansiedeln will. Die machen ein Modul für Wohnungen, ein komplett ausgestattetes Modul – das muss man sich nicht mehr so vorstellen wie irgendwelche Container oder so – für 2.500 Euro den Quadratmeter. Wenn ich das jetzt mal umlege, dann gehe ich davon aus, dass wir damit beispielsweise nicht nur klimaneutral bzw. nachhaltig modularen Holzbau ins Land bringen, sondern auch vielleicht national und international erfolgreiche Produkte, und damit auch noch einen Beitrag zum Strukturwandel leisten.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage des Abgeordneten (CDU) Worm

Danke schön. Gibt es weitere Nachfragen? Ja, bitte.

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Henry Worm CDU

Frage des Abgeordneten (CDU) Worm

Herr Minister, Sie haben ja die Mittel und Möglichkeiten ausführlich beschrieben. Ich stimme da voll und ganz zu. Aber trotzdem noch mal die Nachfrage: Die finanziellen Mittel stellen wir für den Zweck des sozialen Wohnungsbaus vollumfänglich zur Verfügung – ja oder nein?

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Steffen Schütz

Frage des Abgeordneten (CDU) Worm

Ja.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage des Abgeordneten (CDU) Worm

Gut. Weitere Nachfragen? Frau Müller, bitte schön.

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Anja Müller Die Linke

Frage des Abgeordneten (CDU) Worm

Sie haben jetzt gerade – und das war die Nachfrage von Herrn Worm –, das heißt, die Bundesmittel – so habe ich Sie richtig verstanden – werden eins zu eins durchgereicht – so habe ich es zumindest im Haushalt stehen sehen –, aber eigene Landesmittel, um vielleicht serielles Bauen noch mal stärker voranzubringen, stehen nicht im Haushalt. Sind wir uns da einig?

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Steffen Schütz

Frage des Abgeordneten (CDU) Worm

Da sind wir uns nicht einig. Ich hatte ja zu diesem Thema auf zwei Dinge verwiesen: Einerseits haben wir die alternative Finanzierung über die TAB und wir haben das Wohnungsbauvermögen. Das Wohnungsbauvermögen wird weiter genutzt, um den sozialen Wohnungsbau voranzutreiben. Die neue Förderung wird dazu einen Beitrag leisten. Wir wollen natürlich die Bundesmittel ausreizen. Im Moment haben wir keine nennenswerte Nachfrage. Das heißt, wir drehen an dieser Schraube. Das finde ich erst mal das Wichtigste überhaupt, um überhaupt wieder Nachfrage zu generieren. Das muss eigentlich im Moment das Primat haben. Ich gehe davon aus, dass die Nachfrage durch die Instrumente, die ich Ihnen gerade vorgestellt habe, angekurbelt wird. Da gibt es noch ein paar mehr, aber ich muss mich ja hier auch kurz halten. Das stand ja auch mal zur Debatte: Was machen wir eigentlich mit dem Wohnungsbauvermögen, und ist das gut oder ist das nicht gut? Ja, das ist gut und das bleibt auch dabei.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage des Abgeordneten (CDU) Worm

Danke schön. Als nächste Fragestellerin habe ich Frau Hoffmann von der AfD-Fraktion. Ich möchte vielleicht noch nachreichen, auch wenn Herr Schlösser seine Frage zurückgezogen hatte und jetzt nicht da ist, vielleicht können Sie es ihm ja noch mal ausrichten: Wir werden das noch mal prüfen. Uns war es bisher eher so bekannt: Kleine Anfragen haben sich dann nicht erledigt, wenn hier im Rund von der Ministerseite eine Antwort gegeben wird. Es darf aber eine Antwort gegeben werden. Wir würden es aber wirklich noch mal prüfen, sodass wir dann beim nächsten Mal verbindlich sagen können, wie es sich nun mit den Kleinen Anfragen und den Ministerantworten verhält. Frau Hoffmann.

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Nadine Hoffmann AfD

Frage der Abgeordneten Hoffmann (AfD) N.

Vielen Dank. Meine Frage geht an Herrn Schütz, aber zunächst die Einleitung: Herr Minister, im letzten Plenum wurde durch Ihr Haus der Antrag der AfD-Fraktion zur insektenfreundlichen Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns wortreich abgelehnt – mit der Begründung, die Landesregierung kümmere sich schon. Eine Antwort aus Ihrem Hause selbst spricht aber eine andere Sprache als die Ihrer Staatssekretärin zur Debatte. Ich verweise auf die Kleine Anfrage 8/2232. Da steht zusammengefasst: Liegen der Landesregierung Kenntnisse vor, wie die Kommunen damit umgehen? – Nein. Welche Initiativen hat die Landesregierung zum Thema auf Bundesebene unternommen? – Keine. Wie wird die Empfehlung des Insektenverbands durch das Landesamt für Verkehr umgesetzt? – Sie werden gegebenenfalls berücksichtigt, ergänzend herangezogen. Meine Frage an Sie ist: Warum brüstet sich Ihr Haus mit Aktivitäten, die laut Antwort Ihres Hauses gar nicht stattfinden?

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Steffen Schütz

Frage der Abgeordneten Hoffmann (AfD) N.

Ich stelle mal fest: Also, grundsätzlich ist mir kein Fall bekannt, dass sich meine Staatssekretärin oder mein Haus mit irgendwelchen Dingen gebrüstet hat. Jetzt kenne ich den konkreten Fall nicht. Ehe ich jetzt irgendetwas Falsches erzähle, möchte ich Ihnen nur eines sagen: Straßenbegleitgrün – ich glaube, das war eine der ersten Besprechungen, die ich hatte, als ich ins Amt gekommen bin. Da habe ich mich mit einem Verband unterhalten. Ich bin der Meinung, dass das tatsächlich – auch wenn das vielleicht viele hier nicht nachvollziehen können, aber ich weiß, dass es Ihnen am Herzen liegt – ein wichtiges Thema ist. Insofern kann ich mir auch nicht vorstellen, dass sich unser Haus mit irgendwelchen Dingen brüstet. Im Gegenteil, wir haben da, glaube ich, eine sehr engagierte Fachabteilung und deswegen würde ich Ihnen gern anbieten, das zu recherchieren und Ihnen dann persönlich Rede und Antwort zu stehen.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage der Abgeordneten Hoffmann (AfD) N.

Eine weitere Nachfrage?

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Nadine Hoffmann AfD

Frage der Abgeordneten Hoffmann (AfD) N.

Vielen Dank für das Entgegenkommen. Kann ich dann davon ausgehen, dass Ihr Haus, Ihre Staatssekretärin oder auch Sie Wortbeiträge zu Initiativen der Oppositionsfraktion nicht mehr als Feigenblatt für Aktivitäten nutzen, die nicht stattfinden?

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Steffen Schütz

Frage der Abgeordneten Hoffmann (AfD) N.

Wenn ich davon ausgehen darf, dass Ihre Frage nicht polemisch ist, dann ja. Sie verkaufen mir quasi eine Frage mit einem Vorwurf. Dazu kann ich nur sagen: Ich habe alles, was ich dazu zu sagen hatte, gesagt. Ich bin der Meinung, das ist ein wichtiges Thema und ich stehe Ihnen gern Rede und Antwort. Und was Frau Staatssekretärin hier geäußert hat oder nicht: Ich gehe davon aus – und da würde ich mich immer vor meinen Staatssekretär und meine Staatssekretärin stellen –, dass sie nicht polemisch mit irgendwelchen Dingen hausieren gehen oder Feigenblätter – nein, kann ich mir nicht vorstellen. Aber Sie werden es mir erklären.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage der Abgeordneten Hoffmann (AfD) N.

Eine weitere Nachfrage? Bitte schön.

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Denny Jankowski AfD

Frage der Abgeordneten Hoffmann (AfD) N.

Vielen Dank, Herr Minister. Ist Ihnen bewusst, wir hatten in der letzten Plenarsitzung genau unseren Antrag dazu, da war es Ihre Staatssekretärin, die unseren Antrag als Feigenblatt bezeichnete? Also wenn Sie uns Polemik vorwerfen, muss ich es leider Ihrem Haus auch vorwerfen.

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Steffen Schütz

Frage der Abgeordneten Hoffmann (AfD) N.

Ja. Wie gesagt, wenn Frau Staatssekretärin diese Aussage so getätigt hat, was ich erst einmal bezweifle, weil ich nicht dabei war. Ich gucke mir gern das Protokoll an. Ich werde sie dann auch gleich fragen, was sie damit gemeint hat, aber ich kann nur wiederholen: Ich würde Ihnen dazu Rede und Antwort stehen, wenn ich den Sachverhalt konkret kenne. Sind Sie damit einverstanden? Aber ohne Polemik.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage der Abgeordneten Hoffmann (AfD) N.

Dann wird das noch einmal bilateral weiterbesprochen. Damit sind auch die Fragemöglichkeiten erschöpft. Nächster Fragesteller ist Herr Liebscher von der SPD-Fraktion. Bitte schön.

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Lutz Liebscher SPD

Frage des Abgeordneten Liebscher (SPD)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Frage richtet sich an Herrn Minister Schütz. Sehr geehrter Herr Minister, der Ende 2023 veröffentlichte Masterplan „Schiene“ hat wichtige Ziele für Thüringen formuliert, darunter Elektrifizierung, Dekarbonisierung, bessere Bus- und Bahnverknüpfungen, Stärken des Nah- und Fernverkehrs sowie eine bessere Anbindung Ostthüringens. Für Jena wurde ausdrücklich die besondere Bedeutung als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort hervorgehoben. Perspektivisch sollte Jena als IC-Knoten Ostthüringen gestärkt werden. Zugleich gibt es aktuell aber erhebliche Unsicherheit beim Fernverkehr in Ostthüringen und auf der Saalebahn, während zusätzliche Nahverkehrsangebote zumindest teilweise kompensieren sollen. Daher komme ich zu meiner Frage: Wie sieht der aktuelle Stand der Umsetzung des Masterplans „Schiene“, der Ende 2023 veröffentlicht wurde, insgesamt aus? Herzlichen Dank.

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Steffen Schütz

Frage des Abgeordneten Liebscher (SPD)

Sehr gern. Herr Liebscher, zunächst einmal ist der Masterplan „Schiene“ eine fundierte Bestandsaufnahme. Er ist kein Umsetzungsplan, sondern er gibt Empfehlungen und diese Empfehlungen werden unterschiedlich gesehen. Worin wir uns einig sind – und Sie wissen, dass ich mich sehr stark dafür engagiere –, ist, dass das Thema „Bahnanbindung Ostthüringen“ eine mögliche Veränderung, eine qualitative Veränderung erfährt. Ich finde den Zustand auch nicht akzeptabel. Allerdings ist es wie so oft: Der Masterplan „Schiene“ sagt zum Beispiel etwas über Streckenreaktivierung. Das ist so ein Thema, das haben wir gerade an mehreren Stellen. Da steht immer die Frage der Wirtschaftlichkeit. Wenn ich Ostthüringen sehe, dann sagt mir die Deutsche Bahn: Es gibt nicht die Nachfrage, deswegen muss der Fernverkehr jetzt einmal ein bisschen leiden, um nicht zu sagen, eingestellt werden. Sie wissen, dass wir da energisch gegensteuern. Mein wichtigstes Ziel ist, dass wir die umsetzungsfähigen Empfehlungen des Masterplans „Schiene“ tatsächlich umsetzen. Ich weiß, dass das schwierig ist, das haben wir gerade beim Thema „Streckenreaktivierung“ – bei der Ohratalbahn, bei der Pfefferminzbahn. Es gibt unterschiedliche Bahnprojekte, bei denen wir über Reaktivierung nachdenken. Sie wissen, dass wir da einen Faktor 1 brauchen. Sie wissen, dass wir eine bestimmte Nachfrage brauchen. Die können wir bei vielen Strecken nicht abbilden. Wir hatten neulich auch das Thema „Werra“. Aber um das noch mal konkret zu machen: Ich glaube, dass wir mit Ostthüringen ein echtes Problem haben auf der Saalebahn. Wir haben aber auch ein Problem durch die MDV. Das wissen auch Sie. Sie wissen auch, dass der Ministerpräsident und ich sehr deutlich sowohl mit dem Bundeskanzler als auch mit dem Bundesverkehrsminister gesprochen haben. Sie wissen, dass wir zumindest die Bereitschaft und auch die Zusage des Bundeskanzlers haben, sich mit diesem Thema objektiv auseinanderzusetzen und das dann nach Möglichkeit wieder mit in den Plan hineinzugeben, denn wir reden jetzt 20 Jahre über dieses Thema. Ja, ich weiß, dass die Entscheidung der Fulda-Konferenz nicht gerade ermutigend war, aber ich bin trotzdem grundsätzlich positiv eingestellt und gehe davon aus, dass wir mit der MDV ein Stück weiterkommen, ein erhebliches Stück weiterkommen. Ich gehe auch davon aus, dass wir, was Ostthüringen betrifft, mit Frau Palla bei der von mir angeregten VMK-Ost, also der Verkehrsministerkonferenz, die ich aus gutem Grund nach Gera eingeladen habe. Ich hätte auch nach Jena einladen können, aber ich finde, es wird Zeit, dass auch mal nach Gera geguckt wird, weil Ostthüringen mehr ist als nur Jena und das Saaletal. (Beifall Die Linke) Wir wollen dort einen Akzent und einen deutlichen Impuls setzen, weil wir dasselbe Problem auch in anderen Bundesländern haben. Meine Maßgabe war die, dass ich auf der Verkehrsministerkonferenz des Bundes die ostdeutschen Amtskolleginnen und -kollegen gebeten habe, mit mir darüber zu sinnieren, ob wir die Wirkung der ostdeutschen Bundesländer nicht insgesamt auf der bundesdeutschen Bühne gegenüber der Deutschen Bahn verstärken müssen. Das werden wir mit Frau Palla tun. Ich empfange momentan positive Signale. Aber die Signale sind meiner Meinung nach noch nicht ausreichend. Sie wissen, dass wir zum Beispiel bei Fahrzeugkapazitäten, Takten usw. noch viel Luft nach oben haben. Pläne gibt es genug, Ideen gibt es genug. Jetzt brauchen wir die Deutsche Bahn und wir brauchen natürlich auch den Bund. Und dann ist auch die Frage: Direktmittel werden nicht mehr. Deswegen müssen wir auch darüber nachdenken, ob wir für die ostdeutschen Bundesländer eine Verbesserung erzielen können, indem wir gemeinsam auftreten. Das werde ich in Gera tun und dann im AfDI auf jeden Fall darüber informieren. Aber Sie können mir glauben, wir lassen nichts unversucht, um die Situation in Ostthüringen, und insbesondere die Anbindung von Gera und Jena, zu verbessern – nichts, sodass sogar der Minister in Leipzig anruft und versucht, Fahrzeuge, die dort außer Dienst gestellt werden, aus dem mitteldeutschen S-Bahn-Verbund vielleicht nach Ostthüringen zu bekommen, was mir leider nicht gelungen ist. Aber wir versuchen tatsächlich alles, was wir machen können, um hier eine Verbesserung der Qualität zu erzielen. Ich weiß, ich war zu lange, Entschuldigung, aber das ist ein wichtiges Thema.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage des Abgeordneten Liebscher (SPD)

Ich frage jetzt: Gibt es eine Nachfrage? Herr Liebcher hat keine Nachfrage, aber Frau Hoffmann von s der AfD-Fraktion wollte nachfragen.

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Nadine Hoffmann AfD

Frage des Abgeordneten Liebscher (SPD)

Herr Minister, Sie erwähnten schon Reaktivierung. Heute kam just die Meldung bei „MDR Thüringen“, dass Thüringen Schlusslicht ist bei den Reaktivierungen stillgelegter Strecken. Jetzt sagen Sie, Sie sind da energisch hinterher. Auf meine Anfrage zum Lückenschluss der Werrabahn war die Antwort, ein Lückenschluss ist nicht geplant, obwohl Potenzial da ist, mit Verweis auf die Finanzen. Wie klären Sie denn jetzt den Widerspruch auf zwischen „Schlusslicht“ und „Sie sind energisch hinterher“?

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Steffen Schütz

Frage des Abgeordneten Liebscher (SPD)

Da muss ich Ihnen in dem Fall, ehrlich gesagt, den Ball mal zurückspielen. So wie Sie es darstellen, ist es nämlich nicht und war es auch übrigens nicht. Ich habe mit der IHK Südthüringen, mit dem Oberbürgermeister von Suhl, mit den Landräten gesprochen. Ich habe das übrigens auch mit Landrat Sesselmann in mehreren Telefonschalten besprochen, ob es Interesse gibt, die Werrabahn zu reaktivieren. Jetzt frage ich Sie mal: Was glauben Sie? Wir haben jetzt eine Abfrage gemacht. Ich weiß jetzt nicht genau den Stand, wie viele Kreise sich schon gemeldet haben, aber Sonneberg hat zum Beispiel da ein anderes Interesse, um das mal so zu sagen, als einzige Stadt. Sonneberg selbst hat ein anderes Interesse. Die anderen Landkreise wünschen sich die Reaktivierung. Eines kann ich Ihnen aber sagen, wirtschaftlich macht es nur Sinn, wenn wir tausend Fahrgäste, also wenn wir den Faktor 1 abbilden können. Momentan ist es so: Es geht hier um eine Neubaustrecke, und das heißt, wir reden über mindestens 500 Millionen. Es gibt verschiedene Szenarien. Ich habe – und das wäre die Antwort darauf – jetzt angeregt, dass wir erstens abfragen: Ist die Bereitschaft da? Zweitens abfragen: Gibt es wirtschaftliche Potenziale, die dafür sprechen würden, dass diese Streckenreaktivierung Sinn macht? Übrigens bei der Ohratalbahn machen wir genau dasselbe, die wollen wir reaktivieren, um drittens dann die Möglichkeit einzuräumen, zu sagen, wir machen ein Agreement, dass zum Beispiel der benachbarte Landkreis und die benachbarten Regionen in Franken und die betroffenen Kreise und Kommunen in Thüringen einen Letter of Intent unterschreiben, damit wir alle gemeinsam diese Streckenreaktivierung ermöglichen. Das wäre der Plan.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage des Abgeordneten Liebscher (SPD)

Danke schön. Damit ist auch diese Fragerunde beendet und ich komme zu Herrn Dr. Wogawa vom BSW. Sie haben ebenfalls eine Frage an welchen Minister?

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Dr. Stefan Wogawa BSW

Frage des Abgeordneten Dr. Wogawa (BSW)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich habe eine Frage an Herrn Minister Schütz. Herr Minister, mich interessiert die geplante Etablierung des Kompetenzzentrums Holzbau- und nachwachsende Rohstoffe in Suhl. Einer Mitteilung Ihres Hauses war zu entnehmen, dass der Freistaat dort 10 Millionen Euro investieren will. Und ich würde gern nachfragen, wie hier der aktuelle Stand ist. Vielen Dank.

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Steffen Schütz

Frage des Abgeordneten Dr. Wogawa (BSW)

Dazu möchte ich darauf verweisen, dass, wer gestern die Zeitung aufgeschlagen hat, wahrscheinlich von der Firma Pollmeier gelesen hat. Das Thema „NaWaRo“, nachwachsende Rohstoffe, Holzbau ist momentan in Thüringen in aller Munde. Wir sind Bauhaus-Land. Wir befinden uns in einer bestimmten Tradition. Ich bin der Meinung, Nachhaltigkeit im Bauen und vor allen Dingen – ich hatte das eben dem Kollegen Worm schon gesagt – serielles und modulares Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen muss das neue Normal werden. Wir haben das zum Beispiel in Schulen. Wir haben das in verschiedenen öffentlichen Bauten. Das heißt, überall, wo der Staat baut, wo der Freistaat baut, wäre es gut, wenn wir uns die Frage stellen, geht dort auch Holzbau. Es gibt immer die Mär, dass das immer teurer ist als konventionell. Fragen wir uns einfach mal, ob jede Trennwand in einem Neubau, die nicht tragend ist, mineralisch sein muss. Ich sage, nein. Dadurch würden wir Baukosten senken und deshalb brauchen wir unbedingt dieses Holzbaukompetenzzentrum. Übrigens hat das inzwischen schon Kreise gezogen. Es gibt jetzt eine Einladung nach Basel, es gibt Unternehmerinnen und Unternehmer, die mir sagen, das ist spannend, das finden wir gut, weil wir die gesamte Wertschöpfungskette abbilden können. Also, wir haben nicht nur die Idee, mehr mit Holz zu bauen, sondern wir sind zum Beispiel nach Leipzig gefahren. In dem sächsischen Holzbauzentrum – wir müssen das Rad ja nicht zweimal erfinden – haben die die Möglichkeit, uns mit Robotik unter die Arme zu greifen. Wir haben in RheinlandPfalz Holzbaukompetenzen, von denen wir profitieren können. Ich glaube, dass wir mit unserem Thüringer Holzbauzentrum in Suhl, was ja ein Ergebnis des Holzbaudialogs 2025 mit der Wirtschaft und der Forschung gewesen ist, tatsächlich hervorragende Ausgangsvoraussetzungen haben. Worauf ich stolz bin: Das IAB in Weimar ist der Träger. Wir konnten dort Prof. Findeisen gewinnen, der auch die fachliche Kompetenz mit einbringt. Wir wollen aber auch, dass das ausgerollt wird. Wir können uns vorstellen, dass wir ausgehend von dem Holzbauzentrum Satelliten in Zeulrenroda – da gab es übrigens mal eine Holzmöbeltradition, wer sich daran erinnert –, in Eisenach, in Nordhausen haben. Ich habe heute mit Kollegen gesprochen, wo es einfach auch geht, nicht nur aus Holz, sondern aus nachwachsenden Rohstoffen, zum Beispiel für Kleidung, für Dämmung, Wertschöpfung zu erzielen. Da bin ich übrigens auch meiner Kollegin sehr dankbar, die das genauso sieht und uns da sehr unterstützt – und meinem Kollegen natürlich auch. Vielen Dank.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage des Abgeordneten Dr. Wogawa (BSW)

Herr Wogawa, Sie haben eine Nachfrage.

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Dr. Stefan Wogawa BSW

Frage des Abgeordneten Dr. Wogawa (BSW)

Zunächst vielen Dank für die Beantwortung. Ich hät­ te noch eine Nachfrage: In Suhl soll der Standort sein, Suhl-Nord, in einem früheren Plattenbauwohn ­ gebiet, wenn ich Ihre Informationen richtig verstan ­ den habe. Lässt sich noch etwas dazu sagen, wie es zu dieser Standortwahl gekommen ist? Welche Synergieeffekte werden da erwartet?

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Steffen Schütz

Frage des Abgeordneten Dr. Wogawa (BSW)

Erstens liegt der Wald natürlich vor der Tür, ganz klar. Ich glaube aber auch, dass Suhl insofern ein sehr guter Standort ist, weil wir in Suhl-Nord natürlich ein Wohnbaugebiet haben, ein altes Neubaugebiet, ein DDR-Plattenbaugebiet, wo wir zum Beispiel nicht nur Fläche haben – natürlich muss man auch sagen, günstige Flächen, logisch –, nicht nur Arbeitskräftepotenzial, sondern Potenzial, was ich gerade gesagt habe, die ganze Wertschöpfungskette abzubilden und auch dann wirklich, ich sage mal so, exemplarisch Case Studies zu machen. Wie stockt man zum Beispiel einen Fünfgeschosser auf? Geht das? Wie kriegen wir das hin?

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage des Abgeordneten Dr. Wogawa (BSW)

Es gibt eine weitere Nachfrage von Herrn Schubert von den Linken.

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Andreas Schubert Die Linke

Frage des Abgeordneten Dr. Wogawa (BSW)

Ja, Herr Minister, die Ziele, glaube ich, sind plausibel. Die Frage ist, wie schnell kommen wir dorthin. Die Frage stelle ich aus Sicht der Wirtschaftsunternehmen, die sich jetzt möglicherweise mit diesen Bauformen beschäftigen und sie implementieren sollten. Wir wissen, dass in Nachbarländern die Holzbauquote schon viel, viel höher ist als bei uns. Sie hatten das angesprochen. Braucht es nicht aus Ihrer Sicht auch da einen Impuls, um diesen Markt ein Stück weit zu drehen? In Bayern gibt es zum Beispiel eine Holzbauverwendungsprämie. Wird über so was in Thüringen aktiv nachgedacht, dass man jetzt in der Anfangsphase degressiv gestaltet, als Impuls in den Markt hinein auch mit solch einem Instrument arbeitet? Und wenn ja, an welche Höhe haben Sie da gedacht?

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Steffen Schütz

Frage des Abgeordneten Dr. Wogawa (BSW)

Angesichts der derzeitigen Haushaltslage kann ich das nicht vermelden, nein, auch wenn der Gedanke charmant ist und ich mir das durchaus wünschen würde. Allerdings, was ich momentan sehe, ist, und da habe ich ein ganz konkretes Beispiel: Es geht um einen Schweizer Unternehmer, der in Österreich eine sehr große Fertigung hat. Den werden wir demnächst besuchen. Der hat von seinem Investment in Thüringen Abstand genommen. Da gab es Schwierigkeiten, da gab es Probleme, das ist Jahre her. Mit dem habe ich neulich telefoniert. Bei dem war es so, dass er sofort spontan gesagt hat, das ist genau das, was wir momentan brauchen, vor allen Dingen, weil wir eben tatsächlich die gesamte Wertschöpfungskette in Thüringen abbilden können und sich jetzt so eine Art Cluster bildet. Das heißt, wir haben einerseits die Forschung, wir haben die Innovation, wir haben die Technologie und wir haben jetzt dieses Holzbauzentrum. Und ja, es wäre toll, hatte ich schon gesagt, wenn der Freistaat auch steuern würde. Es wäre schon mal ein Riesenschuss nach vorn, wenn wir sagen würden, alles, was vom Freistaat gebaut wird, geht auch in Holz. Dann könnten wir uns vielleicht sogar die Holzbauprämie sparen. Das Wichtigste, und ich glaube, da geben Sie mir hoffentlich recht, ist, dass wir von diesem Aberglauben wegkommen, dass Holz immer teurer ist als konventionell, dass ist nämlich Schwachsinn.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage des Abgeordneten Dr. Wogawa (BSW)

Danke schön für die Beantwortung. Ich möchte noch mal einen Hinweis geben. Wir haben leider nur eine zweite Nachfragemöglichkeit aus dem Rund. Herr Thrum, das ist das Windhundprinzip, Sie haben sich leider etwas zu spät gemeldet. Deswegen kann ich Ihre Frage jetzt nicht auch noch zulassen. Und wir gehen weiter. Als Nächster ist mir Herr Weißkopf von der CDU gemeldet.

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Dr. Wolfgang Weißkopf CDU

Frage des Abgeordneten Dr. Weißkopf (CDU)

Meine Frage geht an Frau Ministerin Meißner. Wir wissen, dass in Suhl noch die Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge und Asylanten ist. Wir wissen auch, dass die … (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Asylbewerber und Geflüchtete!)

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage des Abgeordneten Dr. Weißkopf (CDU)

Herr Weißkopf, Sie haben das Wort.

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Dr. Wolfgang Weißkopf CDU

Frage des Abgeordneten Dr. Weißkopf (CDU)

Ich weiß jetzt nicht, was ich falsch gesagt habe, aber okay. Vielleicht habe ich mich versprochen. In Suhl ist die Erstaufnahmeeinrichtung und wir wissen, dass der Mietvertrag gekündigt ist. Deshalb frage ich, wie der Stand ist, wo in Zukunft die Erstaufnahmeeinrichtung sein wird oder sein soll.

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Beate Meißner

Frage des Abgeordneten Dr. Weißkopf (CDU)

Ich habe zu dieser Frage im letzten Justiz- und Migrationsausschuss ausführlich ausgeführt, aber ich mache das hier auch gern noch mal, weil das verständlicherweise eine Frage ist, die viele Bürgerinnen und Bürger in diesem Land bewegt. Zunächst einmal will ich feststellen, dass wir derzeit bei der Aufgabe der Erstaufnahme in Thüringen so entspannte und beruhigte Verhältnisse wie noch nie haben. Das liegt daran, dass die Asylbewerberzahl, die Zahl der Geflüchteten, die zu uns nach Thüringen kommen, erheblich zurückgegangen ist. Man kann es ganz konkret machen: Sie hat sich halbiert, weil bundes- wie auch landespolitisch Maßnahmen getroffen worden sind, die es uns ermöglichen, Migration zu ordnen und zu steuern. Man kann es auch an einer Zahl ganz gut nachweisen. Wir haben derzeit in allen Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes ca. 200 Geflüchtete und Asylbewerber, die wir unterbringen. Das ist wirklich kein Vergleich zu den Zahlen, die wir noch vor Jahren hatten. Das ermöglicht es uns auch, die im Koalitionsvertrag gesetzten Ziele umzusetzen. Zwei Ziele sind zum Ersten, das Versprechen einzulösen, die Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl, und zum Zweiten, im Laufe der Legislaturperiode auch die Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenberg zu schließen. Dementsprechend kann ich das an dieser Stelle hier auch für alle noch einmal ganz deutlich und öffentlich bestätigen: Wir haben die Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl gekündigt und werden diese bis zum 30. November dieses Jahres leerziehen, entgegen aller Gerüchte, die wer auch immer in Suhl verbreitet. Dieser sukzessive Leerzug wird in den nächsten Monaten beginnen und wir werden diesen durch unsere bisherigen Standorte der Erstaufnahmeeinrichtungen in Eisenberg und in Gera ausgleichen. Wir werden uns dort an die mit den Kommunen vereinbarten Kapazitätsgrenzen halten und werden die derzeitige Zahl der Geflüchteten und Asylbewerber in diesen beiden Einrichtungen unterbringen. Das ist unproblematisch möglich, weil die Zahlen so entspannt sind, aber auch, weil die Landesregierung eine wichtige Entscheidung getroffen hat, dass wir nur noch diejenigen in der Erstaufnahme behalten, die keine Bleibeperspektive haben, und diejenigen, die eine haben, schnellstmöglich auf die Kommunen verteilen. Was aber die zweite Stufe betrifft, die Schließung der Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenberg, so kann ich sagen, dass wir das im Jahr 2028 planen und, um diese auszugleichen, einen neuen Standort einer mittelgroßen Erstaufnahmeeinrichtung suchen. Wir sind diesbezüglich gerade in engen vertrauensvollen Gesprächen mit Kommunen, die teilweise an uns herangetreten sind, um diesen Standort zu vereinbaren. Aber es wird nicht der einzige sein. Wir wollen ein Gesamtkonzept vorlegen, wonach ein Standort eine mittlere Größe bis maximal 500 hat und darüber hinaus noch zwei bis drei kleinere Standorte im Konzept beinhaltet sind, die es beispielsweise ermöglichen, besonders vulnerable Fälle unterzubringen wie Familien oder Geflüchtete mit Behinderung, aber auch diejenigen, die sich beispielsweise in der größeren Einrichtung nicht an die Regeln halten und die man dann eventuell separieren sollte, damit dort auch ein geordneter Umgang miteinander gepflegt werden kann.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage des Abgeordneten Dr. Weißkopf (CDU)

Herr Weißkopf, haben Sie noch eine Nachfrage?

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Dr. Wolfgang Weißkopf CDU

Frage des Abgeordneten Dr. Weißkopf (CDU)

Nein, herzlichen Dank für die ausführliche Antwort.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage des Abgeordneten Dr. Weißkopf (CDU)

Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann gehen wir zum nächsten Fragesteller. Herr Erfurth von der AfD-Fraktion, bitte.

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Marek Erfurth AfD

Frage des Abgeordneten furth (AfD) Er

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Frage geht an Frau Ministerin. Frau Ministerin, der erneute Todesfall in der JVA Tonna wirft schwerwiegende Fragen zur Wirksamkeit der Suizidprävention, zur fachaufsichtlichen Kontrolle und der politischen Verantwortung im Thüringer Justizvollzug auf. Gerade weil sich solche Vorfälle unter staatlicher Obhut ereignen, besteht ein besonderes Aufklärungsinteresse des Parlaments. Vor diesem Hintergrund frage ich: Wie begründet Ihr Ministerium angesichts des Umstands, dass mehr als die Hälfte der Suizide im Thüringer Justizvollzug auf die JVA Tonna entfällt, dass Tonna bisher nicht erkennbar mit verbindlichen Sofortmaßnahmen behandelt wird?

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Beate Meißner

Frage des Abgeordneten furth (AfD) Er

Herr Erfurth, ich denke, das ist ein bedauerliches Thema, das man mit der notwendigen Sensibilität auch hier im Parlament betrachten sollte. Deswegen ist es mir in diesem Zusammenhang wichtig, zu sagen, dass, wenn wir solche Fälle vermeiden könnten, wir das tun würden und jeder einzelne dieser Fälle bedauerlich ist. Deswegen können wir auch mit unseren Maßnahmen nur versuchen, so etwas zu vermeiden. Aber eine Garantie kann Ihnen keiner geben. Deswegen möchte ich in diesem Zusammenhang auch die Bediensteten in all den Justizvollzugsanstalten in Schutz nehmen. Ich kann Ihnen aber auch sagen – und vielleicht wissen Sie das auch, wenn Sie sich mit dem Thema beschäftigt haben –, im Vollzug, in der Strafhaft ist natürlich die Gefährdung von Strafgefangenen besonders groß, einen Suizid zu begehen bzw. solche Tendenzen zu haben. Gerade in der JVA Tonna – das wissen Sie vielleicht auch – haben wir diejenigen, die besonders lange Haftstrafen zu verbüßen haben. Deswegen steht das auch in einem Zusammenhang. Ich kann Ihnen aber sagen, dass der Freistaat Thüringen, die Landesregierung, die Bediensteten, die JVAs viele Maßnahmen ergriffen haben, um zu versuchen, diese Fälle zu verhindern. Deswegen gibt es im Eingang bei der Zuführung in die Strafhaft ein umfangreiches Suizidscreeningverfahren. Das ist uns so wichtig, dass es beispielsweise jetzt auch Bestandteil des in dieser Plenarsitzung noch zu beratenden Gesetzentwurfs zum Strafvollzug ist. Darüber hinaus gibt es aber verschiedene Ansprachemöglichkeiten, die in den JVAs durchgeführt werden. Es gibt das Angebot der Telefonseelsorge und, was ganz wichtig ist, die besondere Zuwendung bei Haftantritt, das heißt also bei der Ausstattung von Hafträumen, bei der psychiatrischen Versorgung, aber auch bei der Frage der Einbeziehung von Angehörigen. Da gibt es ein umfangreiches System, um die Suizidalität zu erkennen, aber auch zu verhindern. Dazu zählen beispielsweise auch sinnvolle Beschäftigungsangebote. In jedem Fall ist eine der wichtigsten Maßnahmen für mich die Fortbildung des Personals. Da gibt es mehrere Fortbildungsmodule, die die Bediensteten in Anspruch nehmen können. Ich kann Ihnen sagen, aufgrund der Geschehnisse dieses Jahr werde ich auch im Strafvollzug noch mal vermehrt dafür werben, dass diese auch in Anspruch genommen werden, bitte aber angesichts der Sensibilität dieses Themas auch um den Blick für den Einzelfall, denn jeder Betroffene hat ein besonderes Schicksal und damit auch besondere Gründe, die ihn in diese Situation gebracht haben. Am Ende ist es in der Strafhaft wie im normalen Leben: Man kann nicht in jeden Menschen reingucken.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage des Abgeordneten furth (AfD) Er

Herr Erfurth, eine Nachfrage?

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Marek Erfurth AfD

Frage des Abgeordneten furth (AfD) Er

Ja, vielen Dank. Danke erst mal für Ihre Ausführungen. Alles schon bekannt gewesen und es ist auch keine fehlende Empathie gegenüber den Opfern, die sich im Justizvollzug dann selbst das Leben nehmen, dass ich das hier frage. Aber wenn Sie sich damit schon befasst haben – davon gehe ich aus –, haben die ganzen Maßnahmen, die Sie aufgezählt haben, übrigens auch inklusive der jetzigen Änderungen im Justizvollzugsgesetzbuch, die nicht umfangreicher werden, anscheinend nicht gereicht, um diese hohe Suizidrate, vor allen Dingen in Tonna – mir geht es jetzt nur um Tonna, mir geht es nicht um den anderen Maßregelvollzug oder Justizvollzug in Thüringen –, zu verringern. Welche Bemühungen – die Nachfrage ist die gleiche Frage wie eben schon – stellen Sie an, damit konkret in Tonna die Masse an Suiziden – noch mal: 50 Prozent aller JVAs in ganz Thüringen – zukünftig nicht mehr stattfindet?

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Beate Meißner

Frage des Abgeordneten furth (AfD) Er

Also, ich will vielleicht mal „Masse“ verifizieren. Wir hatten in diesem Jahr zwei Vorfälle in Tonna und als „Masse“ würde ich das nicht bezeichnen. Auch in den Jahren zuvor waren es nicht wesentlich weniger. Ich kann Ihnen nur sagen, wir prüfen jeden Einzelfall dezidiert nach. Im Übrigen berichten wir auch über jeden Einzelfall im zuständigen Justizausschuss und stehen in engem Kontakt mit dem Anstaltsleiter und mit den Bediensteten des Strafvollzugs. Und sollte Ihre Frage jetzt den Eindruck erwecken, dass die Bediensteten in Tonna da vielleicht nachlässig sind, (Zwischenruf Abg. Erfurth, AfD: Das habe ich doch gar nicht gesagt!) so möchte ich dem eindeutig entgegentreten und noch mal darauf verweisen, dass alle Maßnahmen keine Garantie auf Wirksamkeit haben, weil es um individuelle Schicksale geht. Wenn Sie allerdings einen Vorschlag haben, mit dem wir im Strafvollzug zukünftig vermeiden, dass es Suizide gibt, (Zwischenruf Abg. Erfurth, AfD: Habe ich!) dann, kann ich nur sagen, sind Sie herzlich eingeladen.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage des Abgeordneten furth (AfD) Er

Danke schön für die Beantwortung. Ich habe aber noch eine zweite Nachfrage zu dem Thema. Frau Große-Röthig von der Fraktion Die Linke.

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Ulrike Große-Röthig Die Linke

Frage des Abgeordneten furth (AfD) Er

Frau Ministerin, vielen Dank für die Ausführungen hier und auch im Justizausschuss. Die Frage: In welchem Umfang und für welche Konfessionen steht denn in der Justizvollzugsanstalt Tonna die Möglichkeit von religiösen Gesprächen in den verschiedenen Konfessionen, gegebenenfalls auch muslimisch, zur Verfügung?

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Beate Meißner

Frage des Abgeordneten furth (AfD) Er

Grundsätzlich versuchen wir in Thüringen für alle Religionen, Religionsanhängerschaften eine entsprechende Betreuung in den JVAs zu ermöglichen. Es kann sein, dass das insbesondere bei muslimischen Strafgefangenen nicht immer permanent möglich ist, aber diese Betreuung wird thüringenweit angeboten. Und ja, Sie können sich sicherlich vorstellen, dass das aber nicht unbedingt einfach ist, in jedem Religionsbereich einen Ansprechpartner zu finden, der in ein Gefängnis geht und dort betreut. Aus meiner Sicht kann ich Ihnen sagen, dass wir diese seelsorgerischen Betreuungsangebote und die Möglichkeiten zur Religionsausübung in der Haft vorhalten können.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage des Abgeordneten furth (AfD) Er

Danke schön. Damit ist die Nachfragemöglichkeit erschöpft. Wir kommen zur nächsten Fragestellerin, Frau König-Preuss von der Fraktion Die Linke.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Frage der Abgeordneten nig-Preuss (Die Linke) Kö

Meine Frage richtet sich auch an die Ministerin für Migration, und zwar würde ich gern wissen, wie Sie es bewerten, dass künftig Integrationskurse begrenzt werden sollen und die in Häufigkeit und Angebot sowohl an der Haushaltslage als auch an dem Arbeitsmarktbedarf ausgerichtet werden sollen und das dann über den Zugang entscheidet.

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Beate Meißner

Frage der Abgeordneten nig-Preuss (Die Linke) Kö

Ich vermute, dass sich Ihre Frage auf die Integrationskurse, die vom Bund finanziert werden, bezieht. Da haben wir aktuell das Problem, dass der Bund recht unangekündigt die Gelder für diese Kurse gestrichen hat, was dazu führt, dass 3.000 Betroffene in Thüringen dafür kein Angebot haben. Ich halte die Art und Weise für schwierig. Den Anlass allerdings kann ich nachvollziehen, denn wir haben überall begrenzte Mittel und sollten dafür sorgen, dass die Mittel, die wir im Integrationsbereich einsetzen, auch dazu führen, dass sie die Integration – vor allen Dingen im Hinblick auf Sprache und Integration – in den Arbeitsmarkt nutzbar machen. Vor diesem Hintergrund haben wir uns auch bei der letzten Integrationsministerkonferenz mit diesen Kürzungen beschäftigt und auch im Austausch mit dem Bundesinnenministerium vor allen Dingen Lösungen für eine Gruppe gefunden, die mir da sehr wichtig ist, nämlich die Ukrainer. Da ist es weiterhin möglich, über eine Zuweisung über das Jobcenter einen Integrationskurs abzuleiten, weswegen ein großer Teil der Betroffenen dadurch weiterhin Integrationskurse bekommt. Ich finde, dass es wichtig ist, dass wir bei der Beurteilung der Nutzung eines Platzes in einem Integrationskurs zum einen die Bleibeperspektive und damit auch die Integration in den Arbeitsmarkt im Blick haben, aber zum anderen würde ich mir auch wünschen, dass die Verbindlichkeit, die Ernsthaftigkeit des Teilnehmenden gestärkt wird. Aufgrund der begrenzten Mittel ist es zwangsläufig so, dass wir nur begrenzte Plätze anbieten können. Es gibt entsprechend eine Bringschuld desjenigen, der den Platz hat, dass er ernsthaft an diesen Integrationsmaßnahmen teilnimmt, um sich durch Sprache auch in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Frage der Abgeordneten nig-Preuss (Die Linke) Kö

Also, ich kenne mehrere Geflüchtete, auch aus Afghanistan, die seit Jahren in Thüringen sind, die eine Duldung haben, die bisher keine Integrationskurse und keine Sprachkurse bekommen haben. Deswegen meine Nachfrage, auch um die – ich nenne es mal – zumindest in der Pauschalität formulierte Unterstellung gegenüber Geflüchteten, dass sie ihrer Bringpflicht nicht nachkommen würden, zurückzuweisen: Welche Folgen hat das denn für langjährig Geduldete, die es in Thüringen auch gibt, wenn sie künftig kein Anrecht mehr haben, an einem Integrationskurs, Sprachkurs teilzunehmen? (Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Dann müssen sie abgeschoben werden!)

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Beate Meißner

Frage der Abgeordneten nig-Preuss (Die Linke) Kö

Ich möchte Ihre Frage anders beantworten.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Frage der Abgeordneten nig-Preuss (Die Linke) Kö

Geduldete. Ich muss das kurz, weil aus der AfDFraktion gerade Zwischenrufe kamen: Müssen sie abgeschoben werden. Es sind Menschen, die eine Duldung haben. Dass Sie in ein Land abschieben wollen, das Menschen umbringt … (Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Dass Ihr Mörder importieren wollt, das wissen wir!)

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage der Abgeordneten nig-Preuss (Die Linke) Kö

Frau König-Preuss, wir sind hier in der Fragestunde.

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Beate Meißner

Frage der Abgeordneten nig-Preuss (Die Linke) Kö

Denn ich glaube, auch in diesem Bereich ist es wichtig, dass wir Recht und Gesetz konsequent umsetzen. Das heißt also, dass diejenigen, die eine Bleibeperspektive haben, hier auch Unterstützung von uns bekommen, um durch Sprachkurse, durch Integrationskurse den Weg in Arbeit, aber auch in unsere Gesellschaft zu finden. Diejenigen, die eine Duldung haben, haben durch die Kürzung des Bundes jetzt zukünftig keinen Anspruch auf Integration. Mit denjenigen muss man sich beschäftigen. Aber vor allen Dingen muss man dafür sorgen, dass die Verfahren kürzer werden, insbesondere bei den Entscheidungen des BAMF, damit die Duldung nicht über Jahre herausgezögert wird, sondern es auch abschließende Entscheidungen im Hinblick auf ein tatsächliches Bleiberecht oder eben auch eine Rückführung gibt.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage der Abgeordneten nig-Preuss (Die Linke) Kö

Danke schön. Gibt es zu diesem Sachverhalt noch eine weitere Nachfrage aus dem Rund? Das sehe ich nicht. Dann gehen wir bei den Fragestellern weiter. Der nächste Fragesteller ist Herr Kramer von der AfD-Fraktion.

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Marcel Kramer AfD

Frage des Abgeordneten mer (AfD) Kra

Vielen Dank. Meine Frage geht an Minister Schütz. Die Landesregierung hat auf unsere Kleine Anfrage in Drucksache 8/3317 mitgeteilt, dass rund 1.000 Kilometer Landesstraßen in Thüringen in einem sehr schlechten Zustand und weitere 760 Kilometer in einem schlechten Zustand sind. Zugleich geht das zuständige Ministerium für die kommenden drei Jahre lediglich von einer Stagnation bzw. keiner wesentlichen Verbesserung der Straßenzustände aus. Dem Freistaat stehen jedoch zusätzliche Mittel aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“ des Bundes zur Verfügung. Dabei ist besonders hervorzuheben, dass wir als AfD-Fraktion im Zuge der Haushaltsberatungen deutlich höhere Mittel für den Straßenbau und die Instandhaltung gefordert haben, diese Vorschläge jedoch von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurden. Meine Frage: Ist die bloße Stagnation inzwischen der verkehrspolitische Anspruch dieser Landesregierung, wenn trotz zusätzlicher Mittel aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“ des Bundes nach eigener Einschätzung weiterhin keine messbare Verbesserung des Thüringer Landesstraßennetzes erwartet wird? (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Da geht’s um Klimaschutz beim Sondervermögen!)

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Steffen Schütz

Frage des Abgeordneten mer (AfD) Kra

Natürlich ist das nicht der Anspruch dieser Landesregierung. Das steht auch nicht in der Beantwortung Ihrer Anfrage. Darauf lege ich in diesem Fall noch mal ausdrücklichen Wert. Die Situation, die Sie geschildert haben, entspricht dem, was wir geantwortet haben. Wir haben einen erheblichen Bedarf. Wir haben eine Stagnation. Das heißt, wir halten im Moment gerade den Status quo. Die Situation ist übrigens nicht nur bei den Landesstraßen, sondern auch bei den Radwegen extrem unbefriedigend. Für mich als Minister ist das nicht zufriedenstellend. Deswegen sind wir der Meinung, dass wir hier wirklich Verbesserungen brauchen, und ich glaube, es gibt auch Möglichkeiten, zu verbessern. Die können aber nicht in einem Personalaufwuchs der Landesbauverwaltung bestehen, sondern Sie wissen ja selber, dass beispielsweise im TLBV, ich glaube, über 100 Planstellen nicht besetzt sind. Deswegen haben wir jetzt eine Prüfung in Auftrag gegeben und gucken, was wir tun können, damit Abläufe, Entscheidungen, Prozesse beschleunigt werden. Ich verspreche mir das einerseits durch die Digitalisierung, aber ich muss auch mal eines sagen: Ein ganz wesentlicher Aspekt ist, die Menschen, die im TLBV arbeiten, da gibt es sehr, sehr unterschiedliche Auffassungen und mir wird immer wieder gesagt, dass die alle nicht machen – ich nehme das so nicht wahr. Ich habe eine andere Wahrnehmung und finde, dass diese Menschen auch verdienen, dass wir sie unterstützen, dass wir ermöglichen, dass sie tatsächlich da, wo immer es möglich ist, schneller Entscheidungen treffen und auch Entscheidungskompetenzen übertragen bekommen. Das heißt, wir werden hier, auch im Ministerium und in unserer Verwaltung, in der Landesbauverwaltung, strukturelle und organisatorische Veränderungen haben. Dafür stehe ich und da entwickeln wir gerade bis zur Sommerpause ein Konzept. Das stelle ich dann auch gern im AfDI vor. Aber es gibt noch einen anderen Punkt: Wir haben Ideen und Anregungen, die uns mitgeteilt werden, wo wir auch von externen Partnern Ideen bekommen, beispielsweise beim Radwegbau. Das ist ja auch, wie ich sagte, unbefriedigend. Wir müssen als Radwegland – das stand dieser Tage auch in der Zeitung –, wie ich finde, vorwärtskommen, das hat auch touristisch eine wesentliche Bedeutung für den Freistaat. Ich glaube, dass ich Ihnen zumindest nach der Sommerpause, gehe ich davon aus, konkrete Maßnahmen nennen kann, was wir da unternehmen. Denn dass es so ist, wie gesagt, ist nicht okay.

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Marcel Kramer AfD

Frage des Abgeordneten mer (AfD) Kra

Dann hätte ich noch eine Nachfrage: Wie möchte die Landesregierung sicherstellen, dass Mittel aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“ des Bundes eben genau für diese Maßnahmen und zu den regulären Haushaltsmitteln zusätzlich eingesetzt werden und nicht zu deren Kompensation führen?

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Steffen Schütz

Frage des Abgeordneten mer (AfD) Kra

Na ja, offen gestanden ist unser Problem, glaube ich, im Moment nicht das Geld. Unser Problem ist, also ich kann Ihnen mal ein Beispiel sagen: Wenn es darum geht, einen Radweg zu bauen, da habe ich einen Fall, da ist ein Radweg auf der B 90. Das ist eine alte, eine ehemalige Bundesstraße. Da gibt es jetzt Neubau. Und einen Teil dieser Bundesstraße könnte man weiterverwenden. Ich finde, das ist eine gute Idee. Da macht sich eine Initiative stark und ich finde, wir als Landesregierung müssen doch in der Lage sein, dann zu sagen: Okay, das ist eine gute Idee, die unterstützen wir. Da gibt es natürlich wieder rechtliche Dinge, die wir berücksichtigen müssen, und natürlich auch andere Auffassungen. Aber das Problem ist, wir brauchen natürlich Planer und deshalb ist es zum Beispiel jetzt nicht eine Frage des Sondervermögens und es ist nicht eine Frage des Geldes, sondern es ist eine Frage, wie schnell kriegen wir Dinge umgesetzt. Ich glaube, dass es ein guter Ansatz ist, weil Sie den Straßenbau erwähnt haben – ich habe mich neulich mit einem Bauunternehmer unterhalten, die wollen GU-Vergaben –, dass wir nicht mehr Abschnitte, sondern komplette Straßenstücke in Auftrag mit den Ingenieurbauwerken geben. Das heißt, da sind dann auch die Brücken dabei und die werden dann auch komplett in einem Zug geplant. Das, glaube ich, bringt nicht nur dem Bauvorhaben einen Schub, sondern das bringt dann auch das Geld auf die Straße. Das ist, glaube ich, im Moment der Hebel. Wir kriegen das Geld nicht auf die Straße und deswegen müssen wir strukturell, organisatorisch ein paar bessere Ideen entwickeln und das TLBV, glaube ich, auch mehr entscheiden lassen, weil es da wirklich richtig gute Leute gibt, und die machen ihren Job. Aber das müssen wir auch zulassen.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage des Abgeordneten mer (AfD) Kra

Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann – das kann ich jetzt schon mal so ankündigen – kommen wir zur letzten Fragestellerin, weil die Zeit so gut wie abgelaufen ist. Frau Gerbothe.

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Carolin Gerbothe CDU

Frage der Abgeordneten bothe (CDU) Ger

Ich habe eine Frage an Minister Schütz. Das Projekt „B 243 n“ ist ein wichtiges Infrastrukturprojekt für meinen Heimatkreis Nordhausen. Können die Anwohner der Orte Holbach und vor allen Dingen auch Günzerode mit einer fristgerechten Fertigstellung der B 243 n rechnen?

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Steffen Schütz

Frage der Abgeordneten bothe (CDU) Ger

Frau Gerbothe, erst mal vielen Dank für die Frage. Ich kann sie Ihnen aber leider nicht beantworten. Das kann ich im Moment nicht sagen. Ich kann es nicht abschätzen. Ich mache mich aber gern bis Montag oder bis Freitag schlau. Das kann ich beim besten Willen nicht sagen.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage der Abgeordneten bothe (CDU) Ger

Haben Sie noch eine Nachfrage?

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Carolin Gerbothe CDU

Frage der Abgeordneten bothe (CDU) Ger

Dann würde ich gern noch eine Nachfrage stellen. Planerisch sieht es – Stand jetzt – so aus, dass der Ort Günzerode nach der Fertigstellung von Holbach ein Nadelöhr auf der gesamten Strecke darstellen wird. Die Anwohner von Günzerode kämpfen schon längere Zeit um eine Tempo-30-Zone gerade durch dieses Nadelöhr. Ich würde mich freuen, wenn auch geprüft würde, ob es dort Möglichkeiten gibt.

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Steffen Schütz

Frage der Abgeordneten bothe (CDU) Ger

Zu dem Sachverhalt liegt mir tatsächlich nichts vor, also ich habe keinen Antrag. Aber ich erinnere mich – und einige von Ihnen hier im Rund kennen ja das Thema auch – an Leubingen. Wir hatten vor einiger Zeit Leubingen. Das ist für mich so ein exemplarisches Thema. Eben hatte ich auf die Anfrage des Kollegen von der AfD schon geantwortet, wir brauchen an einigen Stellen manchmal mehr – ich sage mal – das Mindset. Wir haben super Fachabteilungen, wir haben super Fachleute. Fachleute entscheiden die Dinge fachlich. Das ist auch in Ordnung so, aber manchmal macht den Menschen das Sorgen und Probleme. In Leubingen geht es beispielsweise um eine Tempo-30-Zone. Ich habe einen ähnlichen Fall gerade in Ruhla. Da fehlen 40 Zentimeter. 40 Zentimeter fehlten, damit Menschen keinen 45-Kilometer-Umweg in Kauf nehmen müssen. Bei den derzeitigen Spritpreisen, finde ich, kann ich das nachvollziehen. In Leubingen war es so, dass wir gesagt haben: Ja, Zone 30, da laufen zu wenige rum, da laufen zu wenige über die Straße. Ich weiß noch, ich bin mit Frau Behrendt hingefahren, habe mir das mal angeguckt. Was sich vielleicht aus der Aktenlage so darstellt, stellt sich dann vor Ort eben auch ein bisschen anders dar. Ich glaube deswegen – das mache ich gemeinsam mit meinem Staatssekretär Herrn Dr. Knoblich –, wir brauchen so eine Art Frühwarnsystem. Wir müssen einfach gucken, an welchen Stellen es für uns leicht ist – und in Leubingen war das der Fall –, wirklich eine Verbesserung für die Menschen zu erzielen, indem wir uns eben nicht hinstellen und sagen, es geht aus den und den und den Gründen nicht, sondern wir nehmen erst mal ernst, was die Menschen an Bedürfnissen haben. In dem Fall haben wir es zum Beispiel so gemacht, dass wir gesagt haben: Ja, es gibt objektiv vielleicht wenige Menschen, die über diese Kreuzung laufen, aber wenn die beispielsweise ein Gefühl von Unsicherheit für ihre Kinder haben, dann ist es doch egal, ob das zehn oder ob es 100 Leute sind. Also haben wir gesagt, wir richten eine Tempo-30-Zone ein, machen ein Monitoring für ein Jahr. Die wollten eine Ampel – ich glaube, Sie kennen den Fall – und wir haben gesagt, wir gucken nach einem Jahr: Können wir uns die Ampel sparen, hat das was gebracht, funktioniert das? Bisher habe ich nichts gehört, und so was kann ich mir dort auch vorstellen, na klar. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Aber zu- ständig ist die Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt!)

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage der Abgeordneten bothe (CDU) Ger

Frau Rottstedt, Sie haben keine weitere Nachfragemöglichkeit. Ich möchte mich auch noch mal entschuldigen, dass gerade so ein bisschen Verwirrung hier oben und ich nicht ganz so aufmerksam bei der Sache war. Gibt es denn noch eine weitere Nachfrage aus dem Rund? Das sehe ich nicht. Dann ist jetzt erst mal offiziell die Runde beendet. Ich habe aber noch zwei Dinge aus dieser Regierungsbefragung. Ich bin gerade gebeten worden – wir haben geprüft, das hatte ich Ihnen ja zugesagt, wie es sich so mit den Kleinen Anfragen und mit den Antworten, die die Minister geben dürfen, verhält. Prinzipiell ist es so, dass Minister trotzdem eine Antwort geben dürfen. Damit hat sich aber dann die Antwort der Kleinen Anfrage nicht erledigt. Das bedeutet natürlich, dass man, wenn es eine laufende Kleine Anfrage ist, trotzdem dann noch schriftlich die Antwort bekommt, unbenommen dessen, was die Ministerin oder der Minister hier sagt. Mir ist jetzt von Ihrer Fraktion signalisiert worden, dass Ihnen die Frage so wichtig ist, dass Sie darauf bestehen, diese Frage jetzt noch beantwortet zu bekommen. Deswegen gucke ich jetzt noch mal. Das ist nicht unbedingt der Fall. Die Anfrage wird sowieso beantwortet und die Ministerin ...

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Wiebke Muhsal AfD

Frage der Abgeordneten bothe (CDU) Ger

Wir würden sie gern noch beantwortet haben.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage der Abgeordneten bothe (CDU) Ger

Doch, okay. Dann würde ich Frau Ministerin noch mal bitten. Sie hatten gesagt, Sie sind an sich auch vorbereitet auf die Frage. Herr Schlösser ist zwar jetzt nicht mehr da, aber Sie können trotzdem diese Antwort geben und er kann es sich dann vielleicht noch mal auf dem Video anschauen.

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Wiebke Muhsal AfD

Erneuter Aufruf der Frage des Abgeordneten Schlösser (AfD) – vorgetragen von Abgeordnetem Cotta (AfD)

Sollen wir die Frage noch mal vortragen?

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Jens Cotta AfD

Erneuter Aufruf der Frage des Abgeordneten Schlösser (AfD) – vorgetragen von Abgeordnetem Cotta (AfD)

Okay, dann übernehme ich das für Herrn Schlösser. An Frau Ministerin – schönen Gruß aus der alten Heimat –: Der Einsatz externer NGOs im Justizvollzug betrifft einen besonders sensiblen Bereich staatlicher Verantwortung. Gerade dort, wo Gefangene, Anwärter und Bedienstete mit externen Trägern in Kontakt kommen, müssen Neutralität, Datenschutz, fachliche Eignung und staatliche Kontrolle zweifelsfrei gewährleistet sein. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Welche Aufgaben übernimmt UNITYED e. V. im Thüringer Justizvollzug, die staatliche Stellen nicht selbst erfüllen können oder sollen?

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Beate Meißner

Erneuter Aufruf der Frage des Abgeordneten Schlösser (AfD) – vorgetragen von Abgeordnetem Cotta (AfD)

Zunächst einmal will ich nur noch mal klarstellen, ich hätte natürlich auch vorhin antworten können, weil mir das Thema bekannt ist. Ich wollte nur Abgeordneten Erfurth nicht in seinen Abgeordnetenrechten beschränken, der genau diese Kleine Anfrage im März gestellt hat und in Kürze auch beantwortet bekommt. Jetzt, wo ich das darf, kann ich die Frage insofern beantworten und Ihnen mitteilen: Der Träger UNITYED ist seit 2021 im Justizvollzug tätig, indem er ein Projekt im Bereich der Extremismusprävention und der Deradikalisierung anbietet. Damals gab es ein Ausschreibungsverfahren und er finanziert sein Projekt „Blickpunkt“ zu 90 Prozent über die Bundesförderung aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und zu 10 Prozent aus dem Haushalt des Thüringer Justizministeriums. Darüber werden momentan in drei Justizvollzugsanstalten verschiedene Kurse mit maximal 15 Teilnehmern angeboten. Darüber hinaus gibt es auch Fortbildungsangebote, die genauso freiwillig von Bediensteten in Anspruch genommen werden können, um sich in diesem Themenbereich fortzubilden und dafür zu sorgen, dass im Strafvollzug weder extremistische Tendenzen noch Radikalisierungen Fuß fassen, sodass wir deswegen auch im Bereich der Gewaltprävention und Deeskalation Maßnahmen anbieten können.

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Dr. med. Cornelia Urban

Erneuter Aufruf der Frage des Abgeordneten Schlösser (AfD) – vorgetragen von Abgeordnetem Cotta (AfD)

Danke schön für die Beantwortung. Haben Sie eine weitere Nachfrage?

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Jens Cotta AfD

Erneuter Aufruf der Frage des Abgeordneten Schlösser (AfD) – vorgetragen von Abgeordnetem Cotta (AfD)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ist es aus Sicht Ihres Ministeriums mit dem staatlichen Neutralitätsgebot vereinbar, wenn politische Einstellungen von Gefangenen oder Anwärtern im Rahmen externer Projekte thematisiert oder abgefragt werden?

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Beate Meißner

Erneuter Aufruf der Frage des Abgeordneten Schlösser (AfD) – vorgetragen von Abgeordnetem Cotta (AfD)

Auch diese Frage ist mir bekannt, weil sie Teil der Kleinen Anfrage war. Deswegen kann ich Ihnen sagen, dass es nach unserem Wissensstand solche Abfragen nicht gibt, weil sie im Strafvollzug überhaupt keine Rolle spielen. Politische Tendenzen sind vor allen Dingen auch ungeeignet, um im Vollzug in der Betreuung Maßnahmen zu begründen. Deswegen bitte ich Sie, das einfach zu konkretisieren, gegebenenfalls mit Namen und Hausnummer an mich heranzutragen, denn das ist etwas, was selbstverständlich im Vollzug keine Rolle spielt und auch nicht abgefragt wird.

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Dr. med. Cornelia Urban

Erneuter Aufruf der Frage des Abgeordneten Schlösser (AfD) – vorgetragen von Abgeordnetem Cotta (AfD)

Gibt es zu der Thematik noch eine Nachfrage? Wenn wir es schon machen, dann wollen wir es korrekt machen. Das sehe ich nicht. Gut. Dann ist damit die On-top-Fragerunde, die wir jetzt außerhalb unserer Zeit hatten, auch beendet. Damit habe ich aber trotzdem noch ein Anliegen zu unserer Regierungsbefragung, und zwar: Herr Dr. Dietrich, mir ist von verschiedenen Seiten gesagt worden, dass Sie zu Frau König-Preuss reingerufen haben: „Dass Ihr Mörder importieren wollt, das wissen wir!“ Und aus meiner Sicht ist das wirklich einen Ordnungsruf wert und deswegen erteile ich Ihnen diesen hiermit auch. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Ich möchte Ihnen aber noch zusätzlich kundtun, dass wir jetzt die Tagesordnung schließen, weil wir vereinbart haben, keinen weiteren Tagesordnungspunkt aufzurufen, da wir im Anschluss eingeladen sind, an dem parlamentarischen Abend des Verbands Deutscher Privatschulen teilzunehmen, und wir dann morgen um 9.00 Uhr weitermachen mit Tagesordnungspunkt 6, Thüringer Arbeitskammergesetz. Ich wünsche Ihnen allen trotz des etwas unerfreulichen Abschlusses einen guten Abend und bis morgen.

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