Schenk
a) auf Antrag der Fraktion der SPD zu dem Thema: „Pflege in Thüringen – entlasten, absichern, solidarisch gestalten“
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich hoffe, dass Sie jetzt nicht von Ihren Laptops den Aufkleber abpiepeln – nicht, dass das Thema „Pflege“ dabei in den Hintergrund gerät. Man konnte ja so ein bisschen den Eindruck gewinnen, dass es erst mal wieder eine Geisel ist, dass wir uns überhaupt in einer Aktuellen Stunde mit dem Thema „Pflege“ beschäftigen, denn es ist ja alles nur Symbolpolitik und Klatschen reicht nicht usw. usf. Ich wundere mich immer ein bisschen darüber, weil Sie ja hier Ihre eigene Geschäftsordnung haben, und die gibt Ihnen eben die Möglichkeit, in einer Aktuellen Stunde Themen anzusprechen, denn ganz offensichtlich ist – und das ist die gute Nachricht, das sind wir alle, das hat Herr Wogawa schön herausgearbeitet – bei den Betroffenen jeden Tag Aktuelle Stunde, die müssen sich nämlich jeden Tag mit den Problemen Pflege, Entlastung, finanzielle Herausforderungen beschäftigen. Ganz offenkundig gibt es von diesen Menschen, die trotz ihrer persönlichen Belastung noch politisch voranschreiten, auch den Wunsch, dass es immer mal wieder ein konstatiertes Hinblicken auf das Thema gibt, denn anders wäre ja die Existenz des Internationalen Tags der Pflegenden oder die bevorstehende Woche der pflegenden Angehörigen gar nicht zu erklären. Insofern möchte ich unterstreichen, dass es aus meiner Sicht schon sinnvoll ist, auch symbolische Anlässe, Aktionstage oder andere Tage zu nutzen, um auf das zu blicken, was noch zu tun ist, aber auch auf das zu schauen, was schon getan wurde. Ich weiß gar nicht, Herr Luhn, ob Ihre Herleitung so richtig ist. Sie haben gesagt, das sind alles Fehler, die in Berlin gemacht wurden, weswegen wir in der Pflege jetzt so dastehen. Aus meiner Sicht ergibt sich aus dem SGB XI eine ganz andere Lage. Die ist nämlich, dass es früher so war, dass vorrangig die Familie für die Pflege zuständig war und die Leistungen aus dem SGB XI waren ergänzend. Warum hat sich das geändert? Das hat sich erstens geändert, weil die Lebenserwartung dankenswerterweise gestiegen ist. Das heißt, die Menschen sind viel länger in einer Phase, in der sie in unterschiedlicher Art und Weise Unterstützung und Pflege brauchen, manchmal im großen, körperlichen Maß, manchmal auch nur im organisatorischen Sinne, und sich natürlich immer graduell verändern, je nachdem, wie die körperliche, geistige und seelische Fitness sich so entwickelt. Zweitens muss man einfach dazu sagen – und das ist eben die ostdeutsche Perspektive, die man da einbringen muss –, und das ist nun mal ein Fakt, dass hier immer weniger Menschen leben, dass der Osten Deutschlands besonders stark demografisch herausgefordert ist. Deswegen sind da weniger Schultern, die anpacken können, einerseits finanziell bei der Einzahlung, andererseits bei diesen familiären Leistungen, die früher so ganz selbstverständlich in einem Haus, in dem mehrere Generationen lebten, irgendwie stattgefunden haben. Das muss man erst mal nüchtern als Befund festhalten, und das kann einen ja motivieren, Forderungen an den Bund aufzustellen. Frau Muhsal hat vorhin so schön reingerufen: Wie lange dauert das denn noch, bis Sie da fertig sind mit dem Arbeiten? Eigentlich gar nicht lange, denn wir haben ja – das ist vielleicht Ihrer Aufmerksamkeit entgangen – einen Pflegeentwicklungsplan vorgelegt, der ganz konkrete Maßnahmen bis 2029 ausbuchstabiert und der ganz sauber sortiert zwischen den landespolitischen Verantwortlichkeiten und dem, was der Bund tun kann. Natürlich haben wir an den Bund sehr nachdrücklich adressiert: erstens Sockel-Spitze-Tausch. Das bedeutet ganz konkret, dass wir uns vorstellen, dass das finanzielle Risiko, das eine Person trägt, wenn sie in ein Pflegeheim kommen muss oder kommen will, überschaubar bleibt. So wie bei einem Autounfall: Sie wissen jetzt schon, wenn Sie morgen, was ich Ihnen nicht wünsche, mit Ihrem Auto gegen eine Laterne fahren, welchen Schaden Sie daran finanziell selbst tragen müssen, weil Sie das bei Ihrer Versicherung ganz klar nachvollziehen können. Sie können genau wissen, wie hoch das finanzielle Risiko dieser Fahrt ist. Und das ist bei Pflege vom Kopf auf die Füße gestellt. Das ändern zu wollen, ist ein nachdrückliches Anliegen Thüringens. Wir haben das immer wieder im Bundesrat und an vielen anderen Stellen eingebracht. Und ich finde auch nicht, dass man die Rolle der Länder da geringschätzen sollte, sondern im Gegenteil: Es braucht ein gewisses landespolitisches Selbstbewusstsein, einen gewissen Fokus darauf, was die kommunale Familie an Erfahrungen spiegelt, mit Blick auf ihre Sozialhaushalte und mit Blick auf ihr großes Gemeingefühl, da auch den entsprechenden Schwung mitzubringen, die bundesweite Debatte zu beeinflussen. Das haben wir auch in anderen Bereichen getan, die hier so ein bisschen vermischt wurden. Kollegin Urban hat es angesprochen, Stichwort „Pflegebudget“. Das hat etwas damit zu tun, denn da geht es um Respekt und Anerkennung dafür, was Pflegefachkräfte leisten. Es ist also richtig, dass Thüringen im Bundesrat artikuliert hat: Wenn Krankenhäuser – verständlicherweise – mit ihren Finanzierungen ringen, geht das aber nicht auf Kosten von Pflegefachkräften. Das Pflegebudget ist eine Eins-zu-eins-Finanzierung, aber das verleitet eben dazu, dass Menschen, die da eins zu eins finanziert werden, fachfremde Tätigkeiten ausüben, nämlich nicht pflegerisch tätig sind, sondern andere wichtige Tätigkeiten tun wie organisatorisch helfen, putzen, Betten schieben usw. usf. Das ist die Problematik, die in diesem Antrag kritisiert wird. Ich möchte aber ob der Tatsache, dass es hier um Landesbudgetthemen gehen soll, mal auf die Sachen zu sprechen kommen, die jetzt hier viele Väter und Mütter hatten:
(Beifall SPD)
Aus meiner Sicht ist ja egal, wer es erfunden hat, es muss darum gehen, dass es hinterher gut weitergeht. Deswegen ist bei den kommunalen Pflegestützpunkten klar: Da wurde ein richtiger Weg eingeschlagen, bisher ist es aber Fakt, dass die kommunalen Eigenanteile, die für Pflegestützpunkte aufgebracht werden müssen – wir haben vier Pflegestützpunkte in Landkreisen und drei in den kreisfreien Städten –, momentan häufig über das LSZ mitfinanziert werden. Das „Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben“ hat aber auch noch viele andere Aufgaben. Deswegen ist es richtig, und da bin ich dem Haushaltsgesetzgeber in seiner Breite sehr dankbar, dass wir die finanziellen Ressourcen im Haushalt haben, um eine eigenständige Richtlinie nur konkret für die Frage „Kofinanzierung kommunaler Anteile für die Generierung von Pflegestützpunkten“ zu haben. Das Ziel muss sein, eben diese Pflegestützpunkte landesweit auszurollen. Da bin ich froh, dass wir noch in diesem Jahr eine fertige, abgestimmte Richtlinie vorlegen können, die die kommunale Familie in die Lage versetzt, das dann eben auch zu tun. Das Gleiche gilt für die Nachbarschaftshilfe. Es ist ja schon erfolgt, dass Nachbarschaftshelferinnen und -helfer mit einer bestehenden Richtlinie momentan tätig sein können. Es ist Landeszuständigkeit, dieses Angebot mit den 131 Euro landespolitisch auszugestalten. Ich habe eine Richtlinie übernommen, die einen guten Gedanken hatte, nämlich den Gedanken, dass der, der Hilfe leistet, sich dafür auch möglichst kompetent fühlen muss. Trotzdem hat sich in der Praxis gezeigt, dass diese Vermittlung von Kursen an Nachbarschaftspflegende offensichtlich eine große Hürde ist. Deswegen ist es richtig, dass in der neuen Richtlinie, die wir dieses Jahr vorlegen werden, einfach eine schriftliche Information an den interessierten Pflegenden bzw. den Nachbarschaftshelfer, der da helfen möchte, ausreicht, so wie das zum Beispiel auch NRW macht. Das ist nicht nur Entbürokratisierung. Das ist vor allem auch ein Vertrauensvorschuss. Wir wollen aber gleichzeitig den Gedanken meiner Vorgängerin aufnehmen. Natürlich gibt es auch solche und solche Pflegende, eine sich graduell verschlechternde Situation. Deswegen ist es doch richtig, Menschen, die Nachbarschaftshilfe leisten, auch über ein Kursangebot die Möglichkeit zu geben, sich zu informieren – nicht verstanden als Hürde, kein Nachbarschaftshelfer mehr sein zu können, wenn man keinen Kurs absolviert hat. Das gilt genauso für die Kurzzeitpflegeplätze. Da kann man nur unterstreichen, dass der Haushaltsgesetzgeber damit die finanziellen Möglichkeiten geschaffen hat, diese existenziell finanziellen Risiken von Pflegeheimen wegzunehmen. Wir werden die Richtlinie dieses Jahr vorlegen, damit es eben mehr Kurzzeit- und Verhinderungspflegeplätze gibt. Ebenso wird es auch ein Pflegeentwicklungsgesetz geben, das genau die Frage „Wie wird Pflege kommunal organisiert?“ mit verpflichtendem Informationsteil in einen gesetzlichen Rahmen gießt. Damit werden die Schritte aus dem Pflegeentwicklungsplan ganz konkret hier vor Ort umgesetzt. Ganz zum Schluss, weil mich das Thema wirklich ein bisschen reizt, möchte ich aber noch mal auf die Pflegeinvestitionskosten eingehen. Wir werden Ende dieses Jahres ein Gutachten vorlegen, das sich mit all diesen Fragen beschäftigt, die Sie hier adressiert haben. Sollte es vielleicht Pflegeinvestitionskostenzuschüsse geben? Das haben wir im Regierungsvertrag klar mit Ja beantwortet. Sollte es ein irgendwie geartetes finanzielles Entlastungspaket für pflegende Angehörige geben, sei es durch ein Gehalt oder sei es durch ein Landespflegegeld, wie Bayern das macht? Das haben wir im Koalitionsvertrag mit Ja beantwortet. Dass Dinge, die faktisch vollzogen werden müssen, aber ein bisschen komplexer sind als irgendwelche Versprechen auf Plakaten, das sollte ja für die meisten, die Politik hier ernsthaft und nicht als Klamauk betreiben, keine große Überraschung sein. Deswegen kann man natürlich nun ständig mit dem Fuß aufstampfen und sagen: Warum gibt es denn zum Beispiel auch noch keine Investitionskostenzuschüsse für Pflegeheime, damit der Beitrag sinkt? Das kann ich dem Haushaltsgesetzgeber, der jetzt so gern gelobt werden wollte für seine Bereitstellung von Kurzzeitpflegeplätzemitteln, für seine Bereitstellung von Mitteln im LSZ, nur genauso zurückgeben. Die gibt es deswegen nicht, weil 40 Millionen Euro im Jahr geschätzte Kosten eben eine finanzielle Entscheidung sind, zu der wir uns hier gemeinschaftlich noch nicht durchringen konnten. Natürlich ist jedem klar, dass die finanzielle Entlastung bei den Investitionskosten dazu beitragen würde, dass das Risiko, das die Abgeordnete Güngör hier beschrieben hat – 3.000 Euro im schlimmsten Fall für 18 Monate –, sinken würde, vielleicht mit 250 bis 300 Euro im Monat. Es bedeutet aber auch die entsprechende haushaltspolitische Untersetzung. Deswegen ist es seriös, in einem Gutachten zu untersuchen, welche Maßnahme: Investitionskosten für die 20 Prozent, die im Pflegeheim sind, oder Entlastung für pflegende Angehörige, das sind die 80 Prozent, die zu Hause die Arbeit momentan machen, so wie es das SGB XI mal irgendwie ursprünglich vorgesehen hat, oder eben eine ganz andere Maßnahme. Es ist ehrlich und richtig, sich zu fragen: Welche Maßnahme hat den größten Hebel? Denn natürlich wünschen wir uns alle, finanziell tätig zu werden, aber zwischen Wünschen und Machen liegt eben auch die finanzpolitische Realität. Deswegen kann ich nur noch mal unterstreichen: Diese Regierung ist tätig bei Pflegestützpunkten, bei Nachbarschaftshilfe, bei AGATHE, bei Kurzzeitpflegeplätzen, beim Pflegeentwicklungsgesetz – all das kommt dieses Jahr. Die Entscheidung, ob dieses Land die Investitionskosten mit ca. 40 Millionen Euro pro Jahr in seinem Landeshaushalt abdecken kann, muss am Ende auch der Haushaltsgesetzgeber treffen, und da freue ich mich, dass ich aus allen Fraktionen Unterstützung gehört habe. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
