Ralph Hutschenreuther
b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Gefährdung der Demokratie in Thüringen durch Landräte und Bürgermeister“
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauer hier im Saal und natürlich auch am Livestream, Sie haben gerade eine eindrucksvolle Demonstration bekommen, was es heißt, wenn Juristen über die Auslegung von Urteilen streiten. Da gibt es immer mindestens zwei, drei, vier verschiedene Ansichten. Aber zurück zum Thema: Die AfD möchte heute in der Aktuellen Stunde – Kollege Weißkopf hat es gerade gesagt – die Gefährdung der Demokratie in Thüringen durch Landräte und Bürgermeister zum Anlass nehmen, um über ein fragwürdiges Verständnis der Demokratie zu debattieren. Und doch, das haben die ersten Redner vor mir bereits gezeigt, ist es wieder einmal ein Paradebeispiel dafür, dass die gewählte, zugegebenermaßen populistische Überschrift und das herangezogene Urteil überhaupt nicht zusammenpassen. Wer sich das zur Begründung der Aktuellen Stunde herangezogene Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 29. April – und damit meine ich alle 51 Seiten, Herr Schlösser, ich habe es getan – erarbeitet, der muss erkennen, dass keine Gefährdung vorliegt. Diese Entscheidung hat keine mandatsrelevante Gefährdung festgestellt
(Unruhe AfD)
– ich habe es nicht verstanden, wir können es hinterher gern diskutieren –, vielmehr hat der deutsche Rechtsstaat, hat unser Thüringer Verfassungsgerichtshof funktioniert. Er hat die thematisierte Medieninformation der 17 Bürgermeister und Landräte als das verurteilt, was sie war, ein erheblicher Wahlfehler, ein Verstoß gegen das Gebot der Neutralität des Staats im Wahlkampf und gegen den Grundsatz der Wahl.
(Beifall AfD)
Das ist richtig, aber nicht Sie, Herr Schlösser, nicht Sie und auch niemand anders von Ihnen hat diesen Einspruch oder sogar die Wahlprüfungsbeschwerde geführt. Sie schmücken sich hier mit fremden Federn. Nein!
(Beifall BSW)
Es gibt zwei Möglichkeiten. Sie alle, die Sie hier sitzen und diese Wahlprüfungsbeschwerde nicht geführt haben, haben den Wahlfehler schlichtweg nicht festgestellt. Das ist nicht unwahrscheinlich, schließlich agiert Herr Landrat Sesselmann genauso grenzüberschreitend
(Beifall CDU, BSW)
und in einem solchen Fall – das war auch nicht Ihre Wahlprüfungsbeschwerde, Herr Kollege Schlösser, das habe ich gerade gesagt – würde ich mich dezent zurückhalten, anstatt eine pauschale Verurteilung aller Thüringer Bürgermeister und Landräte in den Raum zu stellen und damit den Untergang unserer Demokratie anzukündigen.
(Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: Wer hat
denn geklagt?) Der ist tatsächlich erst ab 6. September dieses Jahres dran, wenn, wie von Ihrem Kollegen Siegmund angekündigt, die Säuberung der Ministerien und Behörden von 150 bis 200 Beamten beginnen soll.
(Beifall BSW, SPD)
Oder es gibt die zweite Möglichkeit, und die ist ehrlich gesagt die, die ich für wahrscheinlicher halte: Es geht Ihnen gar nicht um die Aufarbeitung von Missständen oder das Abstellen von Verfehlungen, sondern Sie möchten das Vertrauen der Thüringer in unsere Demokratie und unsere unabhängigen Gerichte und Richter untergraben.
(Unruhe AfD)
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Wir pfu-
schen nicht in Ihr Gebiet!) Das werden wir als BSW und als Landtag in seiner Gesamtheit nicht zulassen!
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Schließen möchte ich, um dem wahrscheinlich mich ereilenden Einwurf auf meinem Rückweg zuvorzukommen: „Sie als BSW waren doch genauso betroffen“, damit: Sie als AfD werden nicht müde, dem BSW vorzuhalten, wir würden den Altparteien nur ein Weiter-so ermöglichen.
(Zwischenruf Abg. Haseloff, AfD: Richtig!)
Glauben Sie mir, werte Kolleginnen und Kollegen der AfD, die letzten anderthalb Jahre und nicht zuletzt das Kommunale Investitionsprogramm werden genau diesen Bürgermeistern und Landräten gezeigt haben, wie falsch sie mit ihren Befürchtungen gegenüber dem BSW lagen und gegenüber seiner – ich sage es ganz frei heraus – fähigen und herausragenden Finanzministerin.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
(Unruhe AfD)
