Beate Meißner
Frage des Abgeordneten furth (AfD) Er
Herr Erfurth, ich denke, das ist ein bedauerliches Thema, das man mit der notwendigen Sensibilität auch hier im Parlament betrachten sollte. Deswegen ist es mir in diesem Zusammenhang wichtig, zu sagen, dass, wenn wir solche Fälle vermeiden könnten, wir das tun würden und jeder einzelne dieser Fälle bedauerlich ist. Deswegen können wir auch mit unseren Maßnahmen nur versuchen, so etwas zu vermeiden. Aber eine Garantie kann Ihnen keiner geben. Deswegen möchte ich in diesem Zusammenhang auch die Bediensteten in all den Justizvollzugsanstalten in Schutz nehmen. Ich kann Ihnen aber auch sagen – und vielleicht wissen Sie das auch, wenn Sie sich mit dem Thema beschäftigt haben –, im Vollzug, in der Strafhaft ist natürlich die Gefährdung von Strafgefangenen besonders groß, einen Suizid zu begehen bzw. solche Tendenzen zu haben. Gerade in der JVA Tonna – das wissen Sie vielleicht auch – haben wir diejenigen, die besonders lange Haftstrafen zu verbüßen haben. Deswegen steht das auch in einem Zusammenhang. Ich kann Ihnen aber sagen, dass der Freistaat Thüringen, die Landesregierung, die Bediensteten, die JVAs viele Maßnahmen ergriffen haben, um zu versuchen, diese Fälle zu verhindern. Deswegen gibt es im Eingang bei der Zuführung in die Strafhaft ein umfangreiches Suizidscreeningverfahren. Das ist uns so wichtig, dass es beispielsweise jetzt auch Bestandteil des in dieser Plenarsitzung noch zu beratenden Gesetzentwurfs zum Strafvollzug ist. Darüber hinaus gibt es aber verschiedene Ansprachemöglichkeiten, die in den JVAs durchgeführt werden. Es gibt das Angebot der Telefonseelsorge und, was ganz wichtig ist, die besondere Zuwendung bei Haftantritt, das heißt also bei der Ausstattung von Hafträumen, bei der psychiatrischen Versorgung, aber auch bei der Frage der Einbeziehung von Angehörigen. Da gibt es ein umfangreiches System, um die Suizidalität zu erkennen, aber auch zu verhindern. Dazu zählen beispielsweise auch sinnvolle Beschäftigungsangebote. In jedem Fall ist eine der wichtigsten Maßnahmen für mich die Fortbildung des Personals. Da gibt es mehrere Fortbildungsmodule, die die Bediensteten in Anspruch nehmen können. Ich kann Ihnen sagen, aufgrund der Geschehnisse dieses Jahr werde ich auch im Strafvollzug noch mal vermehrt dafür werben, dass diese auch in Anspruch genommen werden, bitte aber angesichts der Sensibilität dieses Themas auch um den Blick für den Einzelfall, denn jeder Betroffene hat ein besonderes Schicksal und damit auch besondere Gründe, die ihn in diese Situation gebracht haben. Am Ende ist es in der Strafhaft wie im normalen Leben: Man kann nicht in jeden Menschen reingucken.
