thueringer-landtag.de ↗

Beate Meißner

20.05.2026 Sitzungen 8/43

Frage der Abgeordneten (Die Linke) Müller

Das ist im Recht so angelegt, dass etwas nur strafbar sein kann, wenn es den Tatbestand dazu gibt. Deswegen ist das im aktuellen Fall für diese Mieter nicht hilfreich. Aber ich bin davon überzeugt, dass allein die Debatte, die die Thüringer Landesregierung mit dieser Initiative jetzt angestoßen hat, und die öffentliche Berichterstattung darüber den einen oder anderen Vermieter schon auch zum Nachdenken bringt, inwieweit er sein Verhalten aktuell ordnungsgemäß im Sinne der Mieter umsetzt oder eben nicht – so, wie es diese schwarzen Schafe getan haben.

Alle Reden von Beate Meißner Protokoll ↗