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Beate Meißner

20.05.2026 Sitzungen 8/43

Frage des Abgeordneten bert (CDU) Gei

Das Referendariat ist die Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen und damit für uns sehr wichtig, denn das Ziel ist natürlich, nach dem Zweiten Staatsexamen viele Juristinnen und Juristen für die Thüringer Justiz zu gewinnen. Deswegen ist das ein Aufgabenfeld, das wir sehr ernst nehmen und in dem wir auch erste Erfolge verzeichnen können. So war es so, dass wir letztes Jahr so viele Referendare in Thüringen hatten wie seit 2013 nicht mehr. 108 Referendare sind eine stolze Zahl. Auch in diesem Jahr wollen wir das fortsetzen. Um das zu erreichen, müssen wir uns natürlich besonders Mühe geben, denn die Konkurrenz schläft nicht und auch andere Bundesländer sind im Kampf um den mangelnden Nachwuchs. Und eines, was natürlich hier in Thüringen ein sehr großer Anreiz ist, ist, dass wir hier das Referendariat im Beamtenverhältnis auf Widerruf bzw. im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis anbieten können. Das hat zur Folge, dass wir uns bei den Anwärterbezügen deutschlandweit im oberen Drittel befinden, was natürlich auch wichtig für junge Menschen ist. Hinzu kommt, dass mein Ministerium, das Justizprüfungsamt, auch bei der Frage der Zuweisung der Referendarsplätze sehr schnell ist. Es gibt keine Wartezeiten, alle Wünsche können erfüllt werden. Auch das ist in diesen heutigen Zeiten sehr wichtig. Aber auch bei der Qualität des Referendariats haben wir Vorzüge und können erste Erfolge vorzeigen. So ist es definitiv ein Vorteil des Referendariats in Thüringen, dass wir durch die überschaubare Größe der Arbeitsgemeinschaften, aber auch durch den Umgang mit dem Einzelausbilder wirklich ein sehr persönliches Verhältnis haben können, um damit bessere Lernerfolge zu ermöglichen. Darüber hinaus haben wir eine E-Learning-Plattform, die wir anbieten, das ELAN-REF, wo beispielsweise der Examensklausurenkurs angeboten wird, der aus echten Examensklausuren besteht. Im Anschluss nach dem Schreiben der Klausuren findet eine gemeinsame Gruppenkorrektur statt, was natürlich auch für die Referendare sehr hilfreich ist. Darüber hinaus bieten wir mittlerweile spezielle Unterrichtseinheiten an, die jeder zusätzlich durchführen kann, beispielsweise bei der Frage des Europarechts, das immer mehr an Bedeutung gewinnt, aber auch im Zusammenhang mit Aussage- und Vernehmungspsychologie und im strafrechtlichen Revisionsrecht. Was uns auch sehr wichtig ist, ist, dass wir die Thüringer Notar- und Rechtsanwaltskammer in unser Referendariat mit einbinden, um auch da Kontakte herzustellen und die breite Palette des Einsatzes in der Thüringer Justiz zu verdeutlichen. Mittlerweile können wir den Zugriff auf juristische Datenbanken ermöglichen, auf juris; zukünftig soll das dann auch auf die KI-Tools der juris-Datenbank ausgeweitet werden. Die Klausuren beim Examen können auch digital geschrieben werden, was mittlerweile ganz wichtig ist. Genauso – das ist ein kleiner Werbeblock – kann man das Referendariat bei uns auch online über das Karriereportal Thüringen anmelden. Ein letzter Punkt noch: Wir sind bundesweit aktiv, um die Juristenausbildung zu verbessern. Die ist zwar schon gut, aber bei der nächsten Justizministerkonferenz werde ich mich mit meinen Kolleginnen und Kollegen darüber verständigen, wie wir den aktuellen Herausforderungen und Bedarfen in der Juristenausbildung Rechnung tragen können. Im Übrigen erlaube ich mir noch eine Anmerkung: Die Durchfallquote beim Zweiten Staatsexamen ist in den vergangenen Jahren gesunken. Im Jahr 2023 waren wir noch bei 7,8 Prozent, im Jahr 2024 bei 6,5 Prozent und beim letzten Examensdurchgang waren es nur noch 5,41 Prozent. Es macht daher also durchaus Sinn, hier in Thüringen das Referendariat zu absolvieren sowie das Zweite Staatsexamen abzulegen und dann natürlich auch hierzubleiben.

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