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Dr. Thadäus Rudolf König

20.05.2026 Sitzungen 8/43

c) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Keine Wiedereinführung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen“

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Bausewein. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Damit schließe ich den dritten Teil der Aktuellen Stunde und damit Tagesordnungspunkt 23, Aktuelle Stunde, insgesamt. Ich rufe nun auf Tagesordnungspunkt 22 Hier ergehen auch, wie in den letzten Plenarsitzungen, einige Hinweise: Die Regierungsbefragung dauert nicht länger als 90 Minuten. Fragen im Verantwortungsbereich der anwesenden Regierungsmitglieder und von aktuellem landespolitischen Interesse stehen hier im Vordergrund. Fragen können durch eine kurze Vorbemerkung eingeleitet werden – also keine ausschweifenden Vorbemerkungen, sondern dann bitte ich um präzise Fragestellungen. Fragen müssen kurz gefasst sein und der Landesregierung eine kurze Antwort ermöglichen. Das ist auch ein Prinzip der Regierungsbefragung. Dann gibt es eine erste Nachfragemöglichkeit für die Fragestellerin bzw. für den Fragesteller. Eine zweite Nachfragemöglichkeit aus der Mitte des Landtags kann dann auch noch mal passieren. Für die heutige Regierungsbefragung hat die Landesregierung mitgeteilt, dass die Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz, Frau Beate Meißner, und der Minister für Digitales und Infrastruktur, Herr Steffen Schütz, die Fragen der Abgeordneten beantworten werden. Ich frage die beiden Minister – den Minister und die Ministerin –, ob eine Vorbemerkung gewünscht ist. Eine Vorbemerkung darf laut unserer Geschäftsordnung nicht länger als 5 Minuten dauern, für beide zusammen, Sie müssten sich dann verständigen. Ich frage: Ist eine Vorbemerkung gewünscht? Das, sehe ich, ist der Fall. Frau Ministerin Meißner, ich erteile Ihnen das Wort.

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