Dorothea Marx
b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Gefährdung der Demokratie in Thüringen durch Landräte und Bürgermeister“
Ja, das wäre nett. Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es wird Sie vielleicht überraschen, aber Sie haben natürlich einen richtigen Punkt getroffen, indem Sie zutreffenderweise feststellen, dass es fehlerhaft war, was die Bürgermeister und Landräte dort gemacht haben, nämlich unter ihrem offiziellen Briefkopf eine Wahlempfehlung oder Nichtwahlempfehlung abzugeben. Das war nicht in Ordnung und das hat das Verfassungsgericht völlig zutreffend festgestellt. Dass Sie sich jetzt darauf berufen, das kann man auch verstehen. Nur ist es leider so gewesen, wenn man sich das Ganze betrachtet, dass das Gericht festgestellt hat, dass die Wahl durch die Verwendung des falschen Briefumschlags nicht erheblich beeinflusst wurde. Das Zweite ist, dass die Fragen, die dort in dieser Mitteilung gestellt wurden, natürlich auch nicht zu kritisieren waren. Die gelten heute noch. Es ging darum, dass die Verfasser darauf aufmerksam machten, dass es um Thüringer Probleme gehen sollte. Und dann wurden Fragen gestellt, die wichtiger wären, zum Beispiel: Wie stärken wir die regionale Wirtschaft? Bleibt das Berufsschulnetz in der Fläche erhalten? Wie befreien wir Mittelstand und Handwerk von Bürokratie? Wie regeln wir die Anerkennungsverfahren für ausländische Fachkräfte schneller und effizienter? Wie fördern wir die Kooperation zwischen regionaler Wirtschaft, Wissenschaft und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen? Was ist das konkrete Konzept gegen Unterrichtsausfall? Wie gestalten wir die Betreuung in Kindergärten und deren Finanzierung? Wie erhalten wir Krankenhausstandorte und sichern die medizinische Versorgung in der Fläche? Wie garantieren wir Sicherheit auf Straßen und Plätzen? Wie modernisieren wir die Verwaltung? Wie reformieren wir den Kommunalen Finanzausgleich? Wie sichern wir solide Finanzen? Wie fördern wir Sport, Ehrenamt und Vereine? Diese Fragen wurden in den Mittelpunkt gestellt. Das war sachlich korrekt, und das war auch möglich. Jetzt machen Sie aber aus der Verwendung des falschen Briefumschlags den totalen Verfassungsbruch und die Attacke auf den Staat bzw. Ihr Wahlrecht oder Ihre Kandidaturen. Und ich muss Ihnen aber nun auch leider noch mal vorhalten: Das kommt in den besten Familien vor; der Name Sesselmann wurde bereits genannt.
(Heiterkeit AfD)
Herr Sesselmann saß an einem Tisch in seinem Garten, hinter sich aufgereiht das Wahlplakat eines gewissen Herrn Treutler, und führte Folgendes in einem Video aus: Und deshalb kann ich Ihnen als Landrat des Landkreises Sonneberg nur empfehlen, wählen Sie richtig, wählen Sie mit Ihrer Stimme für den Kandidaten Jürgen Treutler und mit der Zweitstimme AfD; das ist die einzig vernünftige, richtige Wahl, die Sie am 01.09. treffen können.
(Unruhe AfD, CDU)
Und was ist dann passiert? Herr Kollege Sesselmann von Ihnen hat dafür sogar auch Ärger gekriegt. Da gab es nämlich disziplinarrechtliche Ermittlungen. Und wenn Sie in der Ankündigung zu dieser Aktuellen Stunde dann reinschreiben: „Staatliche Wahlbeeinflussung ist also kein formaler Schönheitsfehler, […]“, dann können Sie doch mal bei sich selber anfangen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Zumal dann auch noch in Ihrer Artikulation drinsteht: „Die AfD wird auf kommunaler Ebene sicherstellen, dass die Wahlbeeinflussung für die Verantwortlichen personelle Konsequenzen haben wird.“ Das heißt, Herr Sesselmann kandidiert nicht mehr? Das wäre ja auch mal eine gute Nachricht des heutigen Tages.
(Beifall CDU, SPD)
Um Ihren Respekt vor der Verfassung auch noch mal zu verdeutlichen: Herr Treutler hat es dann in den Landtag geschafft und saß hier als parlamentarische Wundertüte hinter uns als Alterspräsident. Dazu gibt es auch verfassungsgerichtliche Entscheidungen, die sich zu lesen lohnen. Die können wir ja auch mal bei anderer Gelegenheit vorlesen. Deswegen, wie gesagt, Sie haben einen Punkt getroffen, die Landräte und Bürgermeister, die diesen Aufruf unterschrieben haben, haben das falsch gemacht. Das war fehlerhaft. Das ist zu verurteilen. Das hat der Verfassungsgerichtshof getan. Dafür ist es da. Aber Sie sagen, wir müssen zum TÜV, und ich sage Ihnen: Gehen Sie mal zur Abgasuntersuchung! Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
