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Sascha Bilay

Die Linke 20.05.2026 Sitzungen 8/43

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Gefährdung der Demokratie in Thüringen durch Landräte und Bürgermeister“

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will eins vorab klarstellen: Nicht die Landräte und Bürgermeister gefährden die Demokratie in diesem Land, sondern das ist die AfD, die auch hier im Landtag als gesichert rechtsextremistische Partei sitzt, die nämlich die Demokratie überwinden will. (Beifall Die Linke, SPD) Insofern sind Sie eine Gefahr für die Demokratie in diesem Land und diese Gefahr muss auch deutlich benannt werden. Ich will es an dieser Stelle deutlich sagen: Das Recht, diese Gefahr zu beschreiben, haben auch Landräte und Bürgermeister in diesem Land. (Beifall Die Linke) Das hat im Übrigen auch das Verfassungsgericht klargestellt. Herr Schlösser, Sie haben wieder einmal die Unwahrheit gesagt. Da ist ja nicht irgendwie hier was für verfassungswidrig erklärt worden, sondern das Verfassungsgericht hat die Klage als unzulässig, unbegründet zurückgewiesen. Auf die Details will ich nachher noch mal eingehen. Das Verfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass die kommunalen Wahlbeamten aufgrund ihres Status als Beamte in diesem Land geradezu dazu verpflichtet sind, die Demokratie zu verteidigen. Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker dürfen sehr wohl auch eine politische Meinung vertreten. Das steckt im Wort der Kommunalpolitik ausdrücklich mit drin. (Beifall Die Linke) (Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: Dann müssen Sie es echt noch mal lesen!) Aber in der Abwägung muss man auch deutlich sagen, dass man im Umkehrschluss, wenn also Landräte und Bürgermeister sich dieses Recht der politischen Meinungsäußerung herausnehmen, auch den Gemeinderats- und Kreistagsmitgliedern eine politische Meinung nicht absprechen dürfe und auch nicht absprechen dürfe, dass sie aufgrund dieser Meinung eine politische Handlung ableiten wollen. Ich halte – das will ich an dieser Stelle deutlich sagen – das Konzept der Entpolitisierung der Kommunalpolitik für gefährlich, für brandgefährlich. (Beifall Die Linke) Wer immer so tut, als würde vor Ort angeblich nur Sachpolitik entschieden werden, also über Sachfragen, so sind das aber auch immer politische Entscheidungen. Die sind deshalb wichtig, weil vor Ort im politischen Diskurs, im öffentlichen Raum Sachfragen, die die Menschen vor Ort betreffen, auch ausdiskutiert werden müssen. Deswegen sind wir hier in der politischen Sphäre. Es ist ja wieder eines erstaunlich deutlich geworden: Dass die AfD hier einen falschen Eindruck vermittelt hat, als sie, vertreten durch Herrn Schlösser, so getan hat, als ob Sie hier irgendwie was gewonnen hätten. Sie haben gar nichts gewonnen. Das Verfassungsgericht hat allenfalls noch mal Hinweise gegeben und klargestellt, in welchem Rahmen sich Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker politisch äußern dürfen. Kritisiert wurde – und dazu sind die entsprechenden Hinweise gegeben worden – nicht der politische Inhalt, sondern die Frage, auf welchem Weg diese Meinung transportiert worden ist und dass es eine zeitliche Nähe zum Wahltermin gegeben hat. Das sind Grundsätze, die für künftige Wahlen sicherlich noch mal Beachtung werden finden müssen. Das Grundgesetz – ein bisschen Verfassungsrecht für die AfD –, das auch aufgrund der Lehren des Nationalsozialismus ganz bestimmt so geschrieben wurde, wie es heute noch existiert, (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Genau! Gut!) hat nicht nur das Recht und – ich sage – sogar die Pflicht auch von kommunalen Beamten, die Demokratie vor Ihnen zu verteidigen, (Beifall Die Linke, SPD) vor allen zu verteidigen, die diese Demokratie und die Menschenwürde angreifen. (Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: Sie haben das Urteil offensichtlich nicht gelesen!) Ich will Ihnen an dieser Stelle auch ein anderes Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vor Augen führen, weil da noch mal das Spannungsfeld genau deutlich wird. (Unruhe AfD)

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