Beate Meißner
Frage der Abgeordneten nig-Preuss (Die Linke) Kö
Ich vermute, dass sich Ihre Frage auf die Integrationskurse, die vom Bund finanziert werden, bezieht. Da haben wir aktuell das Problem, dass der Bund recht unangekündigt die Gelder für diese Kurse gestrichen hat, was dazu führt, dass 3.000 Betroffene in Thüringen dafür kein Angebot haben. Ich halte die Art und Weise für schwierig. Den Anlass allerdings kann ich nachvollziehen, denn wir haben überall begrenzte Mittel und sollten dafür sorgen, dass die Mittel, die wir im Integrationsbereich einsetzen, auch dazu führen, dass sie die Integration – vor allen Dingen im Hinblick auf Sprache und Integration – in den Arbeitsmarkt nutzbar machen. Vor diesem Hintergrund haben wir uns auch bei der letzten Integrationsministerkonferenz mit diesen Kürzungen beschäftigt und auch im Austausch mit dem Bundesinnenministerium vor allen Dingen Lösungen für eine Gruppe gefunden, die mir da sehr wichtig ist, nämlich die Ukrainer. Da ist es weiterhin möglich, über eine Zuweisung über das Jobcenter einen Integrationskurs abzuleiten, weswegen ein großer Teil der Betroffenen dadurch weiterhin Integrationskurse bekommt. Ich finde, dass es wichtig ist, dass wir bei der Beurteilung der Nutzung eines Platzes in einem Integrationskurs zum einen die Bleibeperspektive und damit auch die Integration in den Arbeitsmarkt im Blick haben, aber zum anderen würde ich mir auch wünschen, dass die Verbindlichkeit, die Ernsthaftigkeit des Teilnehmenden gestärkt wird. Aufgrund der begrenzten Mittel ist es zwangsläufig so, dass wir nur begrenzte Plätze anbieten können. Es gibt entsprechend eine Bringschuld desjenigen, der den Platz hat, dass er ernsthaft an diesen Integrationsmaßnahmen teilnimmt, um sich durch Sprache auch in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
