Beate Meißner
Frage der Abgeordneten (Die Linke) Müller
Na ja, enttäuscht haben Sie mich nicht, weil der Bezug ja schon auch zum Kollegen da ist. Von daher haben Sie die Chance jetzt genutzt, das zu verbinden. Frau Müller, ich kann Ihnen dafür keine Belege, Zahlen, Nachweise oder überhaupt handfeste Zusammenhänge geben, weil es zum einen eine Initiative ist. Das heißt, das ist noch nicht umgesetzt, und wir wissen auch nicht, wie ein Straftatbestand wirkt, wenn er in die Praxis umgesetzt ist. Zum anderen hängt das natürlich auch von der Einstellung des Vermieters ab. Ich kann Ihnen aber sagen, dass wir uns mit dieser Initiative einen neuen Straftatbestand erhoffen und dadurch eine abschreckende Wirkung für Vermieter, die jetzt dieses Verhalten an den Tag legen. Denn aus unserer Sicht ist es eine riesengroße Ungerechtigkeit und auch Frechheit, wenn Mieter in diesem Land – teilweise unter schwierigen Umständen – jeden Monat pflichtgemäß ihre Miete und die Nebenkosten leisten und Vermieter dieses Geld nicht an den Versorger weitergeben, sondern zweckentfremden. Denn das ist auch etwas, was am Ende durch die Versorgungssperren für den Mieter zu gesundheitlichen Problemen und zu sozialen Schwierigkeiten führen kann. Wir als Landesregierung haben einfach geschaut, welche Werkzeuge, welche Möglichkeiten kann man nutzen, um in diesen Situationen natürlich konkret zu helfen, aber auf der anderen Seite auch dafür zu sorgen, dass sie gar nicht erst eintreten. Und da kommt eben das Strafrecht ins Spiel. Ich bin der Meinung, Strafrecht muss sich auch an gesellschaftliche Entwicklungen anpassen. Vielleicht ist das eine Vorgehensweise oder eine Verhaltensweise, an die man vor Jahren gar nicht gedacht hat, dass ein Vermieter auf so eine Idee kommt und dieses Verhalten an den Tag legt, und es deswegen aktuell keine Berücksichtigung im Strafgesetzbuch findet. Deswegen ist das eine Idee, die aus dem Justizministerium kommt, die in den Bundesrat durch die Landesregierung eingebracht wurde und den Zweck haben soll, präventiv zu wirken, abzuschrecken, damit Mieterinnen und Mieter gar nicht erst in so eine Situation kommen.
