Anja Müller
Frage der Abgeordneten (Die Linke) Müller
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Frage geht an Frau Justizministerin Meißner – das hätten Sie jetzt nicht gedacht, geben Sie es zu –: Inwiefern führt der von Thüringen in den Bundesrat eingebrachte Entschließungsantrag für eine neue strafrechtliche Regelung zur Strafbarkeit von Vermietern, wenn die Betriebskostenvorauszahlungen bewusst zweckwidrig verwenden oder zurückhalten und Versorgungssperren zulasten der Mieter in Kauf nehmen, in der Praxis dazu, dass die von den Mietern geleisteten Abschlagszahlungen bei den Versorgungsunternehmen als bezahlt gelten und damit der Eintritt von Versorgungssperren auf jeden Fall ausgeschlossen ist?
