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Sascha Schlösser

AfD 20.05.2026 Sitzungen 8/43

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Gefährdung der Demokratie in Thüringen durch Landräte und Bürgermeister“

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Thüringer, vor allem aber sehr geehrte Vertreter der Panikkoalition von CDU, SPD und BSW, der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat Ihnen mit seiner jüngsten Entscheidung vom 29. April die pseudodemokratische Maske heruntergerissen. Er musste eine absolute Selbstverständlichkeit ausurteilen: Der Staat hat den Bürger nicht in die Wahlkabine hineinzuregieren – (Beifall AfD) kein Landrat, kein Oberbürgermeister und – das muss man an dieser Stelle betonen – auch kein Innenminister. Wir reden heute nicht über eine Fußnote des Wahlrechts. Wir reden über den verfassungswidrigen Griff staatlicher Amtsträger nach der freien Wahl. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Das hat das Gericht nicht gesagt!) Wir reden über amtliche Wahlbeeinflussung à la DDR. Was lag unter der pseudodemokratischen Maske? Nicht die gebetsmühlenartig beschworene Verfassungstreue der Parteien, die sich zu einem Kartell zusammengeschlossen haben, sondern ein Machtapparat, der vor der freien Entscheidung des Bürgers offenbar mehr Angst hat als vor dem eigenen Rechtsbruch. Zur Erinnerung: 17 Landräte und Oberbürgermeister von CDU und SPD – der SPD des Georg Maier – haben mit amtlicher Autorität und mit landesweiter Wirkung in den Wahlkampf eingegriffen. So hatte es schon der Wahlprüfungsausschuss hier im Landtag festgestellt. Und Sie von der Verzweiflungskoalition haben danach nicht etwa aufgeklärt, Sie haben versucht, den Scheinwerfer wegzudrehen, Sie haben vertuscht, retuschiert, Sie haben im Wahlprüfungsausschuss eine Ehrenrunde der Peinlichkeit gedreht, um den Bericht zu zensieren. (Beifall AfD) Im ursprünglichen Bericht stand noch ganz deutlich: Das war eine verfassungswidrige landesweite Wahlbeeinflussung. Dann kam Ihre politische Weißwaschanlage. Plötzlich sollte alles weniger schlimm sein, weniger weit, weniger CDU, weniger SPD. Aber der Verfassungsgerichtshof hat Ihnen jetzt den Besen aus der Hand genommen und stellt fest: Der von Ihnen verschuldete Wahlfehler war sehr wohl von landesweiter Wirkung. Das ist die Feststellung, die Ihnen heute im Hals stecken bleiben sollte, wenn Sie es ernst mit der Demokratie meinen. Ihre Leute haben das getan, was Sie der AfD bei jeder Gelegenheit nur allzu gern unterstellen. Sie haben die Demokratie schwer beschädigt. (Beifall AfD) Und wenn Herr Innenminister Maier heute wieder vor einem angeblichen Staatsstreich der AfD warnt, dann sage ich Ihnen: Der Staatsstreich liegt dort, wo staatliche Autorität gegen politische Konkurrenz eingesetzt wird – mit dem Missbrauch von Amtsbriefköpfen und Ministertiteln gegen die Opposition im Wahlkampf. Und genau das hat das Landesverfassungsgericht dieser CDU- und SPD-Amtsriege ins Stammbuch geschrieben. Meine Damen und Herren von CDU, SPD und BSW, Sie sind eben leider keine geläuterten Demokraten, Sie sind unbelehrbare Serientäter des bewussten Verfassungsbruchs. (Beifall AfD) Zuerst greifen 17 Landräte und Oberbürgermeister von CDU und SPD mit amtlicher Autorität in den Landtagswahlkampf ein. (Heiterkeit SPD) Danach versucht Ihre Koalition der Verzweifelten im Wahlprüfungsausschuss die landesweite Wirkung dieser Peinlichkeit wegzuretuschieren und jetzt stellt sich Innenminister Maier wieder hin und warnt mitten im politischen Wettbewerb vor einem angeblichen Staatsstreich der AfD in einem anderen Bundesland, was ihn einen feuchten Kehricht angeht. (Beifall AfD) Der Neutralitätsverstoß ist bei Ihnen längst kein Unfall mehr, er ist zur Regierungsmethode verkommen. Sie rufen „unsere Demokratie“ und meinen Ihre Macht, Sie rufen „Verfassungsschutz“ und meinen Konkurrenzschutz und Sie rufen „Staatsstreich“, wenn der Bürger anders wählen will, als von Ihnen vorgesehen. Ihre Verzweiflung stinkt zum Himmel, und das riechen die Menschen in Thüringen längst. Die Thüringer wenden sich angewidert von Ihnen ab. (Beifall AfD) Sie nehmen sich die Frechheit heraus, AfD-Landräte und AfD-Kandidaten zum sogenannten Demokratie-TÜV zu schicken, natürlich mit politischer Vorverurteilung, mit geheimdienstlichen Geheimgutachten, gegen welche sich die Kandidaten nicht verteidigen können, mit dem ganzen Prüfstand Ihrer Gesinnungswerkstatt. Aber heute wissen wir, 17 CDU- und SPD-Amtsträger wären durch diesen Demokratie-TÜV niemals gekommen. Sie hätten nicht einmal die Auffahrt zur Prüframpe geschafft, denn das Landesverfassungsgericht hat Ihnen die Plakette vom Kennzeichen abgekratzt – nicht wegen eines kaputten Blinkers oder Rostflügels, sondern wegen eines schweren Schadens am demokratischen Fahrgestell. Ausgerechnet Sie wollen anderen Demokratieuntauglichkeit bescheinigen. Und kommen Sie uns zukünftig nicht mehr mit wehrhafter Demokratie! Das Verfassungsgericht hat klargestellt, Ihre amtliche Einflussnahme auf die Wahl war nicht durch die Rechtsfigur wehrhafter Demokratie gerechtfertigt. Was heißt wehrhafte Demokratie wirklich? Der Staat schützt die Freiheit der Wahl effektiv vor Amtsträgern wie den Ihrigen. Ihre Amtsträger haben die freie Wahl tatsächlich beschädigt. (Beifall AfD) Aber es wird noch schlimmer für Sie. Das Gericht hat nicht nur einen Neutralitätsverstoß, einen Eingriff in die Freiheit der Wahl, in die Chancengleichheit festgestellt. Es hat außerdem festgestellt, die freie Wahl wurzelt in der Würde des Menschen. Der Thüringer Bürger ist eben kein Stimmvieh, er ist kein Verwaltungsobjekt, er ist kein Patient von CDU und SPD, dem vor der Wahl politische Medizin einzuflößen ist. Er ist der Souverän. Wer die freie Wahl manipuliert, greift in die Würde des Wählers ein. Genau das, was Sie der AfD unterstellen, haben CDU und SPD tatsächlich – verfassungsgerichtlich bestätigt – getan.

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